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Kategorie: Politik

Entwicklung des Arbeitsmarktes in M-V

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und der Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Markus Biercher, ziehen gemeinsam Bilanz am Arbeitsmarkt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und der Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Markus Biercher, haben in Schwerin im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) die Arbeitsmarktbilanz für das Jahr 2023 und ihre Erwartungen für das Jahr 2024 vorgestellt. Im Jahr 2023 lag die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei 7,7 Prozent, (2022: 7,3 Prozent).

Bezogen auf den Jahresdurchschnitt war 2019 das Jahr mit der niedrigsten Arbeitslosenquote (7,1 Prozent). „Der Arbeitsmarkt hat sich angesichts der schwachen Konjunktur und multiplen Krisen im vergangenen Jahr insgesamt als robust erwiesen. Trotz der nicht einfachen Rahmenbedingungen kann ich für 2023 eine insgesamt positive Bilanz ziehen“, sagte RD-Chef Markus Biercher.

„Dennoch hat die wirtschaftliche Entwicklung ihre Spuren hinterlassen. Wir können im Vorjahresvergleich 2023 zu 2022 einen Anstieg der Arbeitslosenzahl um 3.600 oder 6,0 Prozent melden. Die Personalnachfrage lag mit 17.800 sozialversicherungspflichtigen Stellen im Bestand mit -1.600 oder -8,3 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres.“

„Es bleibt eine herausfordernde Zeit für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Integration von Zuwanderern in Gesellschaft und Arbeitsmarkt sowie die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelt verbunden mit dem demografischen Wandel werden den Arbeitsmarkt im Land weiter bestimmen.

Trotz allem zeigt sich der Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil. Entscheidend ist jetzt, weiter auf zukunftsfähige Wirtschaftszweige zu setzen, Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen und vor allem die Fachkräfte im Land ausreichend für kommende Aufgaben vorzubereiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die schwache Konjunktur, der Ukraine-Krieg, steigende Energie- und Lebensmittelpreise, die Inflation und hohe Zinsen sowie der Nahostkonflikt beeinträchtigen weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung. „Mit Blick auf das Jahr 2024 bin ich – bei allen Unabwägbarkeiten – dennoch zuversichtlich“, so Biercher.

„Ich gehe davon aus, dass die Arbeitsmarktlage insgesamt stabil bleibt. Allerdings rechne ich mit einer Stagnation der Beschäftigung und einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr.“

Dennoch sieht Biercher fürs kommende Jahr auch Chancen: „Vor allem in der maritimen Wirtschaft – insbesondere an den Werftstandorten in Stralsund und Rostock – gibt es großes Entwicklungspotenzial. Nun ist es entscheidend, dass wir die Fachkräfte aus dem maritimen Bereich halten und neue hinzugewinnen, den Strukturwandel mit unseren Arbeitsmarktpartnern gemeinsam gestalten und den Transformationsprozess gut begleiten.“

„Wir befinden uns in einem intensiven Strukturwandel und die Wirtschaft wird weiterhin vor hohen Herausforderungen stehen. Zentrale Themen sind eine veränderte Energieversorgung im Land, eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Industriepolitik und die Umsetzung innovativer Wasserstofftechnologien. Ziel ist es, dass das Land einer der führenden Standorte für klimaneutrales Wirtschaften wird. Das schafft zukunftssichere Arbeitsplätze“, sagte Meyer.

Für alle Arbeitsmarktpartner werde auch im Jahr 2024 die Arbeits- und Fachkräftesicherung die zentrale Herausforderung bleiben. „Neben der Integration von Langzeitarbeitslosen und der Qualifizierung und Fortbildung von Beschäftigten stellen die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotentialen sowie die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland wesentliche Voraussetzungen der Fachkräftesicherung dar“, so Biercher.

„Wir – die Arbeitsagenturen und Jobcenter – werden insbesondere in die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitslosen und Beschäftigten investieren und uns dem Thema ‚Integration geflüchteter Menschen‘ besonders widmen.“

„Qualifizierte Fachkräfte und eine ausreichende Fachkräftebasis sind eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes und seiner Wirtschaft. Nur dadurch können die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt, eine stabile Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung gesichert, die finanziellen Grundlagen für stabiles staatliches Handeln geschaffen sowie individuelle Perspektiven für Arbeits- und Fachkräfte eröffnet werden. Aus diesem Grund wird derzeit eine Fachkräftestrategie für das Land erarbeitet.

Dabei setzen wir auf vier Säulen: Fachkräfte ausbilden und qualifizieren, Erwerbspotenziale sichern und ausschöpfen – insbesondere im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Teilzeitbeschäftigten, Frauen, Menschen mit Behinderungen, Menschen im Ruhestand und Migrantinnen und Migranten, Fachkräfte aus dem In- und Ausland gewinnen und vor allem attraktive Arbeitsbedingungen“, sagte Meyer.

Darüber hinaus machte Biercher auf die Unterstützung der Integration von ukrainischen Geflüchteten aufmerksam. Ende des Jahres waren in den Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern über 9.600 geflüchtete erwerbsfähige Menschen aus der Ukraine gemeldet. Die große Mehrheit hat oder wird in den kommenden Monaten die Integrationskurse beenden und steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Rund 4.000 von ihnen sind aktuell in Mecklenburg-Vorpommern arbeitslos gemeldet.

„Nach der ersten Phase des Spracherwerbs geht es nun um den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Viele sprechen die Sprache noch nicht perfekt oder die Anerkennung ihrer Qualifikationen ist noch nicht abgeschlossen. Unser Ziel ist es dennoch, die Menschen schnellstmöglich in Arbeit zu bringen und parallel weiter in Sprache und Qualifikation zu investieren“, so Biercher und weiter: „Wir brauchen aber auch Unternehmen, die den Geflüchteten eine Chance geben und sie einstellen, auch wenn sie noch nicht perfekt Deutsch sprechen. Hier setzen wir nun auf die Konkretisierung der Arbeits- und Fachkräftebedarfe.“

„Das Wirtschaftsministerium fördert die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, zum Beispiel mit dem Arbeitsmarktprogramm Ukraine, der landesweiten Förderung der IntegrationsFachDienste Migration, die Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen der beruflichen Integration beraten. Auch die acht Welcome Center im Land leisten hervorragende Arbeit. Die größte Herausforderung für die Teilnehmenden bleibt nach wie vor die Sprache. Daher werden in Ergänzung der bisherigen Beratungsangebote seit dem 01. April 2023 Sprachkurse mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums angeboten“, sagte Meyer.

In den vergangenen Jahren wurden durch den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert. Für 2023 konnte nun eine erfreuliche Bilanz gezogen werden: „Insgesamt wurde für 8.200 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Zum Vergleich: In 2022 waren 37.400 Beschäftigte in Kurzarbeit. Dies zeigt, dass Kurzarbeit im Vergleich zu den Vorjahren eine deutlich geringere Rolle spielte und sich wieder auf einem normalen Niveau bewegt“, erläuterte Biercher.

Novellierung der Kommunalverfassung

Innenminister Christian Pegel: „Neue Kommunalverfassung stärkt Leben und Teilhabe in der Kommune“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute die Novellierung der Kommunalverfassung vorgestellt. „Damit halten wir unseren Plan ein, den Entwurf noch im Januar in den Landtag einzubringen und somit auch das Inkrafttreten der Neufassung am Tag der Kommunalwahlen am 9. Juni dieses Jahres zu ermöglichen . Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für den intensiven Diskussionsprozess“, sagte der Minister heute in Schwerin und:

„Im Wesentlichen soll der Entwurf des Gesetzes das Leben und die Teilhabe in der Kommune stärken. Ein tolle Neuerung ist, dass die Kommunalvertretungen in Zukunft auch unabhängig von besonderen Ausnahmesituationen, wie beispielsweise die Coronavirus-Pandemie, Sitzungen mittels Bild- und Tonübertragung durchführen können. Dies wird spürbar die Arbeit der vielen ehrenamtlich tätigen politischen Vertreterinnen und Vertreter erleichtern und verbessern.

Dadurch werden sich künftig Beruf, Familie und das Ehrenamt besser vereinbaren lassen.“ Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eigenveranlasste Videoübertragungen von Sitzungen (Live- und On-Demand-Streaming) wird es den Kommunen erleichtern, die interessierte Öffentlichkeit auf digitalem Weg an der Willensbildung in der Vertretung teilhaben zu können.

Des Weiteren werden die Mitwirkungsrechte von Beiräten und vergleichbaren Gremien am Willensbildungsprozess detaillierter geregelt und künftig in das Ermessen der Kommunen gestellt. So können die kommunalen Hauptsatzungen künftig für Beiräte vorsehen, dass deren Vorsitzende in der Gemeindevertretung bzw. dem Kreistag und den Ausschüssen Rederecht erhält und die Beiräte ein Antragsrecht für diese bekommen können.

„Dies war bislang mangels Befugnis in der Kommunalverfassung auch bei einem ausdrücklichen Willen der Stadt- oder Gemeindevertretung, dies zuzulassen, nicht möglich – künftig wird der Sach- und Fachverstand dieser Gremien wesentlich stärker in die Kommunalpolitik einbezogen werden können, wenn die Kommunalvertretungen dies wollen und zulassen“, so Pegel.

Darüber hinaus wird die öffentliche Wahl der Mitglieder der Ortsteilvertretung zugelassen. Bislang wurden die Mitglieder der Ortsteilvertretungen indirekt von der Gemeindevertretung gewählt – künftig kann alternativ die Ortsteilvertretung auch direkt gewählt werden, wenn dies vor Ort so entschieden und festgelegt wird. Die Bildung von Hauptausschüssen werde künftig auch für größere Ämter zugelassen.

„Eine weitere Neuerung ist die Aufhebung der Altersgrenze für die Wählbarkeit zur hauptamtlichen Bürgermeisterin, zum hauptamtlichen Bürgermeister, zur Landrätin und zum Landrat“, so der Minister.

„Um die Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu stärken, wurden die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten im Organgefüge der Gemeinden und Kreise verbessert und deren Beschäftigung in Vollzeit als Zieldefinition für Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern aufgenommen. Die Letztentscheidung über den Beschäftigungsumfang liegt allerdings weiterhin bei der Kommune“, so Innenminister Christian Pegel.

Der Gesetzentwurf sei bei den kommunalen Landesverbänden auf positive Resonanz gestoßen. Hier hat es sich bewährt, dass noch vor der Arbeit an dem ersten Entwurf ein breiter Diskussionsprozess mit Vertretern der Kommunen und der kommunalen Landesverbände initiiert wurde.

„In den Stellungnahmen haben die beiden Verbände noch weitere Vorschläge unterbreitet, von denen wir auch einige aufgegriffen haben. Aufgegriffen haben wir beispielsweise die Frage der Zuständigkeit für die Erteilung des Zuschlages bei Vergabeverfahren, nun sind grundsätzlich der Bürgermeister, die Bürgermeisterin oder der Landrat bzw.- die Landrätin hierfür zuständig“, führt der Minister aus.

Die Vergabeverfahren seien rechtlich durch Bundes- und Europarecht weitgehend vorgegeben. „Wenn ein solches Verfahren durchlaufen wurde, hat der wirtschaftlichste Anbieter einen Anspruch auf seine Bezuschlagung – da gibt es keinen Raum für eine abweichende, dann aber rechtswidrige Entscheidung der Kommunalvertretung, weshalb wir hier die sehr klar rechtlich vorgeprägte Entscheidung im Regelfall durch den Landrat bzw. die Bürgermeisterin abschließen lassen wollen“, erläutert Pegel.

Ärztliche Versorgung der Bevölkerung

Drese: Hausärztinnen und Hausärzte sind unverzichtbare Lotsen im Gesundheitssystem

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese setzt für eine zukunftsfeste ambulante Versorgung der Bevölkerung weiterhin auf ein verantwortungsbewusstes und partnerschaftliches Handeln aller Akteure in der Gesundheitspolitik.

„Hier sind wir in Mecklenburg-Vorpommern auf einem gutem Weg und vielleicht auch schon weiter als in anderen Teilen Deutschlands, da wir uns seit vielen Jahren als dünn besiedeltes Flächenland mit einer überdurchschnittlich alten und kranken Bevölkerung ganz besonderen Herausforderungen bei der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum stellen müssen“, sagte Drese anlässlich des heutigen Spitzengesprächs von Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit den für die ambulante ärztliche Versorgung zuständigen Berufsverbänden.

Die hausärztliche Versorgung rückt dabei nach Ansicht von Drese weiter in den Mittelpunkt. „Die Kenntnis der Patientinnen und Patienten und die enge Vernetzung mit den Leistungserbringern in der Region machen die Hausärztinnen und Hausärzte mehr denn je zu einem unverzichtbaren Lotsen im Gesundheitssystem“, so Drese.

„Mein Eindruck aus vielen Gesprächen und Besuchen von Praxen ist: Hausärzte sind genervt von Bürokratie, erschöpft von Überstunden und manchmal frustriert von Abrechnungsregularien. Aber sie sind gern und voller Überzeugung Hausärztin oder Hausarzt. Deshalb sollte bei aller berechtigten Kritik der Arztberuf nicht schlecht geredet werden“, betonte die Ministerin.

Etwa ein Drittel der ca. 1.200 Hausärztinnen und -ärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind 60 Jahre und älter und stehen damit vor ihrem baldigen Ruhestand. Neben Hilfen bei der Nachfolgesuche sieht Drese auch die Etablierung neuer Angebote wie Gesundheitskioske, die community health nurse oder Gemeindenotfallsanitäter als Chance, gerade die Hausärzte zu unterstützen und entlasten.

Drese hob hervor, dass das Land gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und weiteren Akteuren seit Jahren aktiv gegen Versorgungsengpässe im niedergelassenen Bereich ankämpfe. Diese seien vor allem im ländlichen Raum ein großes Problem.

„Mit dem Landarztgesetz und der Einführung der Landarztquote haben wir mittlerweile 90 Studentinnen und Studenten gewinnen können, die nach ihrem Abschluss für mindestens zehn Jahre die hausärztliche Versorgung im ländlichen Bereich stärken werden“, verdeutlichte Drese. Ein weiteres Projekt sei die Unterstützung für Kommunen im ländlichen Raum beim Ausbau der ambulanten Gesundheitsversorgung etwa bei der Ansiedlung oder bei der Nachfolgesuche für Praxen.“

Auch beim großen Thema der Krankenhausreform spiele der ambulante Bereich eine wichtige Rolle. „Wir setzen uns als MV für einen Ausbau und Erleichterungen bei der sektorenübergreifenden und integrierenden Gesundheitsversorgung ein“, so Drese. Gerade in strukturschwachen Regionen könne die bessere Verzahnung von ambulanten und stationären Angeboten zur Versorgungssicherheit beitragen.

Gemeinsame Forschung

Uni Rostock und Selmsdorfer Unternehmen bluepoint Medical forschen gemeinsam

Selmsdorf – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Freitag (05.01.) in Selmsdorf einen Fördermittelbescheid an die bluepoint Medical GmbH & Co. KG und die Universität Rostock Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Lehrstuhl für Strömungsmechanik, für ein Verbundforschungsvorhaben übergeben.

„Gemeinsam wollen die bluepoint Medical und die Universität Rostock im Bereich der medizinischen Sensorik für den Einsatz in der Magnetresonanztomographie forschen, um neue Techniken zu entwickeln. Innovative Verbundforschungsprojekte sind wichtige Bestandteile für die wirtschaftliche Entwicklung im Land. In der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft wird mit dem praktischen Wissen des Unternehmens und der wissenschaftlichen Expertise der Universität gemeinsam eine Problemlösung entwickelt“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die 2006 gegründete bluepoint Medical GmbH & Co. KG entwirft, entwickelt und produziert innovative medizinische und diagnostische Geräte sowie Schlüsselkomponenten für verschiedene Anwendungen wie beispielsweise für die nicht-invasive Überwachung der Sauerstoffsättigung des Blutes, Atemalkoholtestgeräte, Probenahmeleitungen sowie Temperatur- und Durchflusssensoren.

Bei dem Vorhaben „NEO-Patch“ ist geplant, einen modularen magnetresonanztomographie-tauglichen Patientenmonitor samt drahtloser Sensorik zu entwickeln. Der Überwachungsmonitor soll dabei der Erfassung der Vitalfunktionen und Vitalparameter dienen. Patienten mit einer unerlässlichen Überwachung der Vitalfunktionen müssen bei Untersuchungen durch die Magnetresonanztomographie (MRT) einem Monitoring unterzogen werden, um beispielsweise die Reaktion einer Injektion von Kontrastmitteln mittels Pulsoxymetrie zu überwachen.

Um die Überwachung bestmöglich umzusetzen, soll der geplante neuartige NEO-Patch als eine drahtlose Sensoreinheit die Erfassung der arteriellen Sauerstoff-Sättigung, des EKGs und der Hauttemperatur in einem Gerät ermöglichen. Die erfassten Vitaldaten sollen dann mittels Funkverbindung zur Monitoreinheit übertragen werden. „Ziel ist, über das neue Verfahren Arbeitsplätze im Unternehmen langfristig zu sichern – sowohl in der Entwicklung wie auch in der Produktion und dem Vertrieb“, sagte Schulte.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Verbundforschungsvorhaben in Höhe von rund 960.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rund 1,8 Millionen Euro.

Für Vorhaben aus dem Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) stehen in Mecklenburg-Vorpommern in der Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt 266 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei sind rund 134 Millionen Euro für einzelbetriebliche FuEuI-Förderung, rund 102 Millionen Euro für Verbundforschungsförderung und rund 30 Millionen Euro für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Technologietransfer eingeplant.

Schwesig und Backhaus an der Elbe

Keine akute Gefahr für M-V

Boizenburg – Andere Regionen Deutschlands sind massiv von Hochwasserereignissen und deren Auswirkungen betroffen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Lage noch nicht bedrohlich, aber angespannt, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute auf einer Pressekonferenz an Elbe in Boizenburg, wo er sich gemeinsam mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ein Bild von der Lage machte.

„Wir beobachten mit großer Aufmerksamkeit die Wasserstandsentwicklung an unseren Fließgewässern, insbesondere an der Elbe. Aktuell können wir für unser Bundesland glücklicherweise sagen, dass es keine akute Gefahrensituation gibt. Die Pegel im Land weisen zwar zum Teil bereits erhöhte Wasserstände auf. Für uns ist in der Vorausschau aber immer wichtig, ob es zum Überschreiten von Alarmstufen an unseren Pegeln kommt und damit Aktivitäten der Hochwasserabwehr oder -bekämpfung eingeleitet werden müssen.

Die Wettervorhersage für MV lässt nach aktuellem Kenntnisstand aber keinen weiteren deutlichen Anstieg der Wasserstände erwarten“, erklärte Backhaus. Bei der Einschätzung der Lage spielen die Wasserstandsvorhersagen der gemeinsamen Hochwassermeldezentrale der Flussgebietsgemeinschaft Elbe, deren Berechnungsmodelle ständig an die veränderten Fließbedingungen aufgrund von umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen angepasst werden, eine wichtige Rolle.

Durch die ergiebigen Niederschläge insbesondere auch in den letzten zwei Tagen führen die meisten Fließgewässer Hochwasser. Das Sturmhochwasser in der Ostsee erzeugt zusätzlich in den Zuflüssen einen Rückstau.  Die küstennahen Pegel von Hellbach, Schmarler Bach, Warnow, Recknitz und Saaler Bach liegen z.T. deutlich über dem mittleren Hochwasser. An der Peene in Anklam wurde der Richtwasserstand für Alarmstufe I heute am Morgen erreicht. Das Erreichen des Richtwasserstandes der Alarmstufe II wird momentan nicht erwartet.

Daher wird die Alarmstufe I nicht ausgerufen. Die Pegelstände im Oberlauf und im Einzugsgebiet stagnieren auf hohem Niveau. Für die Warnow ist am Pegel Bützow nach aktueller Einschätzung der Hydrologen nicht mit einem Überschreiten der Alarmstufe 1 zu rechnen. Angesichts der hohen Wasserstände  bittet der Minister landesweit um erhöhte Vorsicht, da die Fließgeschwindigkeiten lokal recht hoch sein können. In tiefliegenden unbebauten Bereichen wird es auch zu Ausuferungen kommen. Auf Grundlage der Wettervorhersage ist in den nächsten Tagen nicht mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.

Die Situation an der Elbe macht es hingegen notwendig, die Lage weiter akribisch zu beobachten, sagte Minister Backhaus weiter. Nachdem der Wasserstand am Pegel Dresden bereits unter die Marke der Alarmstufe 1 abgesunken war, steigt er nun wieder aufgrund der im tschechischen Elbeeinzugsgebiet registrierten erneuten Anstieg Wasserführung. Dies ist auch an den weiteren sächsischen Pegeln Schöna, und Riesa zu beobachten. Nach der derzeitigen Vorhersage erreichen die Wasserstände dort heute und in den kommenden Tagen die Alarmstufe 2. Es ist für Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht damit zu rechnen, dass sich daraus höhere Wasserstände als durch die momentan ablaufende erste Welle ergeben. Der langgezogene Hochwasserscheitel der ersten Welle befindet sich derzeit unterhalb von Wittenberge. Heute wird er Dömitz passieren.

Der Alarmpegel für MV in Dömitz zeigt aktuell (Stand: 4.01.23) einen Wasserstand von 558 cm. t Die Marke der Alarmstufe 1 liegt bei von 5,00 Meter wurde bereits überschritten. Das mittlere Hochwasser liegt hier bei 438 cm. Der höchste jemals gemessene Wasserstand wurde mit 721 cm beim Hochwasser im Juni 2013 registriert.

Am Alarmpegel Boizenburg liegt aktuell ein Wasserstand von 558 cm an. Das mittlere Hochwasser liegt hier bei 437. Auch hier wurde der höchste jemals gemessene Wasserstand während des Hochwassers 2013 mit   732 cm am Pegel registriert. „Aufgrund der Vorhersagen und den bereits fallenden Wasserständen an den Pegeln oberhalb von Dömitz gehen wir davon aus, dass die Alarmstufe 2 in Dömitz und in Boizenburg nicht erreicht werden wird“, prognostizierte Minister Backhaus.

In den Bereichen Boizenburg und Dömitz sind alle Schöpfwerke des StALU WM in Betrieb und werden es auch noch eine Weile bleiben müssen, da die Schöpfwerke ab einem Wasserstand von 2,30 m am Pegel in Betrieb bzw. außer Betrieb gehen, wenn der Wasserstand unter diese Marke fällt. Das heißt, dass sich die Betriebskosten insbesondere für den Strom enorm erhöhen werden. Im vergangenen Jahr lagen allein die Stromkosten für die durch das StALU WM betriebenen Schöpfwerke bei rund 160.000 Euro. Durch dieses Hochwasserereignis rechnen wir mit Mehrkosten von etwa 60.000 Euro, in Abhängigkeit davon wie lange die Schöpfwerke auch aufgrund der zu erwartenden zweiten Welle noch laufen müssen.

Das Sude-Abschlussbauwerk ist geöffnet, d.h. dass die Sudepolder für das Zwischenspeichern von Wasser aus dem Einzugsgebiet noch nicht in Anspruch genommen werden müssen. Für Management der länderübergreifenden Flutpolder an der Sude hat das Land eine Verwaltungsvereinbarung mit Niedersachsen abgeschlossen.

Das Wehr Wehningen, das ein Einströmen der Elbe in die Löcknitz bei höheren Wasserständen verhindert und das bereits auf niedersächsischem Gebiet liegt, wird ebenfalls vom StALU WM auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit Niedersachsen überwacht und bedient. Aktuell ist es noch geöffnet und die Löcknitz kann noch frei in die Elbe abfließen. Die Wasserstände werden hier ständig beobachtet. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Wasserstands- und Abflußverhältnisse wird über die weitere Bedienung des Wehres entschieden.

Dieses Bauwerk wird in den nächsten Jahren modernisiert werden und den aktuellen Erfordernissen des Hochwasserschutzes und der Wasserrahmenrichtlinie angepasst werden. Aktuell läuft ein Planfeststellungsverfahren, an dem Mecklenburg –Vorpommern und Brandenburg beteiligt sind. Die derzeitige Hochwassersituation kann mit der vorhandenen Bausubstanz gut bewältigt werden.

Das Abschlussbauwerk an der Mündung der Doven-Elbe ist seit dem 29.12.2023 geschlossen. Das anfallende Wasser aus dem Binnenbereich wird nun in die Müritz-Elde-Wasserstraße geschöpft und fließt auf diesem Wege in die Elbe ab.

„Der Küsten- und Hochwasserschutzschutz sind eine Daueraufgabe, die nie abgeschlossen sein wird. Das heißt, hier besteht langfristig Bedarf an Personal und Geld, um diese Daueraufgaben bewältigen zu können“, betonte Minister Backhaus. Die Gründe für die regelmäßig wiederkehrenden Hochwasserwerte seien einerseits im Klimawandel zu suchen. Anderseits hätten die verstärkten Investitionstätigkeiten (Sanierung und Verstärkung der Hochwasserschutzanlagen) insbesondere nach dem Hochwasser vom August 2002 am Oberlauf der Elbe dazu geführt, dass mehr Wasser in kürzerer Zeit die Elbe hinuntergeflossen ist und für erhöhte Wasserständen bei den Unterliegern, wie Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, gesorgt hat.

„Deshalb freue ich mich, dass es gelungen ist, das Nationale Hochwasserschutzprogramm auf den Weg zu bringen. Mit diesem Programm wird es uns gelingen, den Oberlieger- Unterlieger- Ausgleich zu schaffen“, ist sich Minister Backhaus sicher. Das Programm sei durch die Umweltministerkonferenz als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2013 beschlossen worden. Der Bund stellt jährlich über den Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz 100 Millionen Euro für Projekte des Nationalen Hochwasserschutzprogramms zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden ausschließlich Projekte finanziert, die regionalübergreifend wirken.

Die größten Projekte an der Elbe befinden sich in Sachsen-Anhalt und Brandenburg, von denen die Unterlieger wie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein profitieren. Hier ist beispielsweise die Optimierung der Havelpolder zu nennen, in denen auf einer Fläche von insgesamt 11.700 ha rund 125 Mio. mWasser zwischengespeichert werden kann. Mit dem Havelschlauch ist es sogar möglich, bis zu 286 Mio. m3 Wasser zurückzuhalten, was zu einer Absenkung des Hochwasserscheitels bei den Unterliegern von bis zu 45 cm führten kann.

Für die Steuerung der Havelpolder hat das Land nach dem Hochwasser vom August 2002 mit den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen einen Staatsvertrag abgeschlossen, um aktiv am Hochwassermanagement mitwirken zu können. Diesem Vertrag ist nun auch Schleswig-Holstein beigetreten.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde unter Federführung des für die Hochwasserschutzanlagen an der Elbe verantwortlichen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) ein an den neuen Bemessungsabfluss angepasstes Hochwasserschutzkonzept erstellt. Die Umsetzung erster Maßnahmen im Bereich Dömitz, wie die Ertüchtigung Rüterberger Deiches ist abgeschlossen. Für die Sanierung des Brodaer Deiches läuft die Bauvorbereitung. Für die Verbesserung des Hochwasserschutzes Boizenburg mit den beiden Teilprojekten „Rückdeichung Hafendeich“ und „Neubau Sude-Hochwassersperrwerk“ ist das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen.

Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird in Kürze erfolgen.  Mit der Umsetzung dieser Projekte, die Teil der mit Niedersachsen programmierten Maßnahme des Nationalen Hochwasserschutzprogramms im Polder Boizenburg sind, werden rund 120 ha Überflutungsflächen freigelegt werden. Allein für die in MV geplanten Maßnahmen rechnen wird mit Ausgaben in Höhe von rund 40 Millionen. Euro

Für die Finanzierung des Hochwasserschutzprogramms zur Ertüchtigung der Anlagen auf das Bemessungshochwasser 1983, das mit der Sanierung des Deiches am Randkanal im Bereich Boizenburg 2015 seinen Abschluss fand, wurden rund 100 Millionen Euro aufgebracht.

Neben den Investitionen in die Verbesserung des Hochwasserschutzes gibt das Land jährlich rund 700.000 Euro Landesmittel für die Unterhaltung der rund 122 km Deiche an der Elbe und im Rückstaugebiet der Elbe aus. Aufgrund dieser regelmäßigen Unterhaltung befinden sich die Hochwasserschutzanlagen in einem guten und wehrfähigen Zustand, wie zuletzt auf den Herbstdeichschauen im Oktober 2023 festgestellt wurde.

Bauernproteste

Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb / Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht oder eine Betreuung ab

Schwerin – In der Woche ab dem 8. Januar 2024 kann es in Mecklenburg-Vorpommern zu großen Einschränkungen und Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Der Bauernverband hat deutschlandweit eine Aktionswoche angekündigt und will möglicherweise in Mecklenburg-Vorpommern auch Straßen blockieren. Das Bildungsministerium hat für den Schul- und Unterrichtsbetrieb vorsorglich folgende Regelungen getroffen:

  • Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
  • Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.
  • Wer während der Proteste nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.

Die Schulen informieren Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte über diese Regelungen über die jeweils etablierten Wege.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Im Januar letztmalig Antragstellung möglich

Schwerin – Noch bis zum 31. Januar 2024 können DDR-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind, eine Einmalzahlung des Bundes in Höhe von ursprünglich 2.500 Euro erhalten. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt diese Summe als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro“, hob Sozialministerin Drese hervor.

Ursprünglich war die Antragsfrist am 30. September ausgelaufen. Da viele Anspruchsberechtigte zunächst nicht oder erst zu spät von der Einrichtung des Fonds erfahren hätten, sei durch eine einmalige Fristverlängerung der Bundesregierung nun noch eine Antragsstellung bis zum Ende des Monats möglich, erklärte die Ministerin.

„Die Zahlen zeigen, dass in MV bisher die tatsächlichen Antragszahlen hinter den geschätzten 7.200 Berechtigten zurückgeblieben sind. Ich möchte Sie deshalb eindringlich bitten, diese Verlängerung zu nutzen um eventuell bestehende Ansprüche zu prüfen“, so Drese.

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, wenn ihre Netto-Rente weniger als 830€ beträgt.

Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten. Eine vollständige Liste aller zu erfüllenden Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich. Die benötigten Formulare finden Betroffene auf den Seiten des BMAS.

„Dort erhalten Betroffene auch Hilfe bei der Antragsstellung. So werden unter anderem die häufigsten Fragen zum Härtefallfonds ausführlich beantwortet. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt“, betonte Drese.

Drese: „Mir ist bewusst, dass eine solche Einmalzahlung, auch trotz der Verdoppelung durch das Land, nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt. Trotzdem hoffe ich sehr, dass Sie sich und ihr Umfeld informieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Härtefälle so zumindest abzumildern.“

Neue Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Oldenburg: Mit dem dreimonatigen Vorbereitungskurs bessere Bedingungen geschaffen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten im Januar 51 neue Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit dem Vorbereitungskurs, bevor sie Schülerinnen und Schüler unterrichten. Bildungsministerin Simone Oldenburg wird sie am Donnerstag, 4. Januar 2024, offiziell begrüßen. Organisiert wird die Auftaktveranstaltung vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) und vom Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen des Bildungsministeriums. Lehrkräfte im Seiteneinstieg absolvieren seit dem vergangenen Jahr einen dreimonatigen Vorbereitungskurs. Daran schließt sich die berufsbegleitende Seiteneinstiegsqualifizierung an, die sich aus zwei Teilen zusammensetzt.

„Wir haben die Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg neu organisiert“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Bewerberinnen und Bewerber werden qualifiziert, bevor sie das erste Mal vor einer Klasse stehen. Das war früher nicht so. Hier ist uns gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bildungspaktes ein Qualitätssprung gelungen, denn Lehrkräfte im Seiteneinstieg müssen gut auf ihre künftige Aufgabe vorbereitet werden. Ob Archäologin, Psychologin, Mathematiker, Tischler, Erzieherin, Designerin – die Teilnehmenden am Vorbereitungskurs in diesem Jahr haben interessante Erstberufe. Sie bringen zwar viele Erfahrungen aus anderen Berufsfeldern mit, nehmen aber auch viel auf sich. Wichtig ist, dass wir dafür sorgen, dass die Lehrkräfte im Seiteneinstieg gut ankommen und Erfolg in der Schule haben“, so Oldenburg.

Seit dem 1. Januar 2022 haben insgesamt 617 Personen mit der Seiteneinstiegsqualifizierung begonnen. „Seitdem haben 6,4 Prozent der Personen ihre Ausbildung nicht beendet. Das waren 120 Personen“, erläuterte Oldenburg. „Dies bestärkt uns, weiter intensiv für den Schuldienst zu werben und durch den Kurs die Zahl der Abbrüche weiter zu senken. Wir können Menschen aus anderen Berufen gewinnen, die erkennen, wie reizvoll die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ist. Ich wünsche allen Teilnehmenden einen guten Start in die neue Lebensphase“, so die Ministerin.

Die Vorqualifizierung umfasst insgesamt 18 thematische Module. Kurstage und Schulpraxistage wechseln sich ab. Neben Grundlagen der Pädagogik und dem neuen Berufsfeld „Lehrkraft“ steht das Unterrichten an sich auf dem Programm. Dafür wird mit dem Themengebiet „Allgemeine Didaktik/guter Unterricht“ ein Grundstein gelegt. Außerdem erlangen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer grundlegende Kenntnisse in Methodik, Kommunikation, Fachdidaktik und im Bereich der Bewertung von Schülerleistungen.

Im weiteren Verlauf der berufsbegleitenden Qualifizierung erhalten die Lehrkräfte im Seiteneinstieg eine enge Begleitung durch Schulleitungen, Mentorinnen und Mentoren und durch die Qualifizierungsbeauftragten des IQ M-V bzw. des Kompetenzzentrums für Berufliche Schulen. An die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) schließt sich die dreijährige Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg dauert insgesamt vier Jahre. Wer beide Qualifizierungen mit Erfolg durchlaufen hat und den Zeitraum der Mindestbeschäftigung nachweisen kann, erfüllt die Voraussetzungen, einen Antrag auf Anerkennung einer Lehrbefähigung zu stellen.