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Kategorie: Politik

Mehr innovative Gründungen möglich

Grundsteinlegung von Haus 7 des Technologie- und Gewerbezentrums e. V. in Schwerin

Schwerin – In der Landeshauptstadt Schwerin ist am Donnerstag feierlich der Grundstein für den Neubau des Haus 7 des Technologie- und Gewerbezentrums e. V. Schwerin/Wismar (TGZ) erfolgt.

„Damit wird die Basis für mehr innovative Gründungen in Schwerin gelegt. Gleichzeitig verbessert sich die Situation für bestehende Unternehmen vor Ort, die gern ihre Kapazitäten ausbauen wollen. Wir brauchen mehr innovative Unternehmen, die hochwertige Arbeitsplätze bei uns im Land schaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag vor Ort.

Das neue Gebäude wird durch die Stadt und den TGZ e. V. errichtet. Nach Fertigstellung des Neubaus Haus 7 werden ca. 4.000 Quadratmeter vermietbare Fläche zur Verfügung stehen. Davon sind circa 2.000 Quadratmeter als Produktionsfläche vorgesehen.

„Durch den Neubau gibt es auch einen Anreiz für weitere Ansiedlungen. Mehr regionale Wertschöpfung kann perspektivisch vor Ort generiert werden“, so Meyer weiter.

Gegenwärtig sind insgesamt über 360 Unternehmen aktiv, die ihre ersten Schritte an einem der TGZ-Standorte beispielsweise in Schwerin oder Wismar gemacht haben.

„Über 2.750 Jobs sind entstanden. Viele Unternehmen haben sich in einem der eigens um die Zentren geschaffenen Technologieparks angesiedelt und dort ihre eigenen Investitionen getätigt“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer.

Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Vorhaben beläuft sich auf rund 22,7 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit rund 17,1 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Seit 1992 wurden für das TGZ und den Technologiepark am Standort Schwerin Fördermittel in Höhe von rund 36,8 Millionen Euro (inklusive Zuschuss für Haus 7) zur Verfügung gestellt und somit Gesamtinvestitionen von 47,5 Millionen Euro ermöglicht.

Förderung aus dem Fonds für Vorpommern

Miraß übergibt zwei Zuwendungsbescheide in der Stadt Torgelow

Torgelow – Der Parlamentarische Staatssekretär Heiko Miraß hat heute zwei Zuwendungsbescheide aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg an die Stadt Torgelow übergeben: „Mit der Unterstützung für den digitalen Infopoint am Rathaus und die Flutlichtanlage in der Gießerei-Arena bringen wir Torgelow in zwei ganz unterschiedlichen Bereichen weiter voran“, freute sich Miraß

Nach Angaben der Stadt soll der digitale Infopoint im Herzen des Ortes vor allem eines: informieren – über die Stadt, anstehende Events in der Region, das Wetter und vieles mehr. Miraß: „Das ist Digitalisierung zum Anfassen. Davon profitieren Einheimische und Gäste der Stadt gleichermaßen. Ich freue mich, dass wir mit unserer Förderung in Höhe von 10.000 Euro rund ein Drittel der Gesamtkosten beisteuern können.“

Für die Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenplatz der Gießerei-Arena werden darüber hinaus 40.000,00 Euro aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg zur Verfügung gestellt. „Ich weiß, Sport spielt in Torgelow eine ganz besondere Rolle, gerade der Fußball. Mit der neuen Beleuchtung nach den Standards des Landesverbandes schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Fußballer weiter in höheren Ligen mitspielen können. Und bessere Lichtverhältnisse kommen auch allen anderen zugute, die hier in den Randzeiten trainieren – gerade in der dunklen Jahreszeit. Schön, dass wir dazu einen Beitrag leisten können“, betonte Heiko Miraß abschließend.

Freiwilliges 10. Schuljahr

Oldenburg: Neuerungen bei Abschlüssen bringen mehr Transparenz und Handlungssicherheit

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern geht neue Wege, um mehr Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, einen anerkannten Schulabschluss zu erwerben.

Die Verordnungen für den Erwerb von Schulabschlüssen sollen leichter anzuwenden sein und transparenter werden, somit wird die Organisation der Prüfung optimiert.

Die neue Schulabschlussverordnung tritt in diesem Schuljahr in Kraft.

„Damit gehen wir einen neuen Weg für mehr Transparenz und Handlungssicherheit. Bisher war der Erwerb der oben genannten Schulabschlüsse in fünf Einzelverordnungen geregelt. Diese werden künftig in einer neuen Schulabschlussverordnung für den Sekundarbereich I zusammengefasst. Neue standardisierte Vorgaben zum Erwerb von Schulabschlüssen werden insgesamt transparenter“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Außerdem werden Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung von Prüfungsnoten und dem Gesamtprädikat vereinfacht sowie etwa Voraussetzungen für Prüfungszulassungen neu geregelt.

Beispielsweise haben künftig Schülerinnen und Schüler an Regionalen Schulen, Gymnasien, Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie Freien Waldorfschulen die Möglichkeit, von einer schriftlichen Prüfung in einem Hauptfach, in dem sie sehr gute Leistungen aufweisen, befreit zu werden. Voraussetzung für die Befreiung sind ebenfalls gute Jahresleistungen in den anderen beiden Hauptfächern.

Freiwilliges 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen 

Um die Chancen für alle Schülerinnen und Schüler auf einen ersten anerkannten Schulabschluss zu erhöhen, setzt MV ab dem Schuljahr 2023/24 das freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und den Gesamtschulen um. Bislang wurde das freiwillige 10. Schuljahr ausschließlich an Förderschulen angeboten.

Für Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule und der Gesamtschule eröffnen sich damit zusätzliche Möglichkeiten, in der flexiblen Schulausgangsphase die Berufsreife zu erlangen.

Bei erfolgreichem Abschluss des freiwilligen 10. Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2023/2024 das Zeugnis der Regionalen Schule mit dem Abschluss der Berufsreife. Damit setzt MV zugleich einen festen Bestandteil der Inklusionsstrategie des Landes um.

Im vergangenen Schuljahr haben 324 Jugendliche in einem freiwilligen 10. Schuljahr an Förderschulen den Schulabschluss der Berufsreife erlangt.

Fördermittel für ÖPNV

Fördermittel für die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH bei Eisfahrplan

Schwerin – Das Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) eine Kostenübernahme für Hiddenseer Bürgerinnen und Bürger zugesichert. Die Zuwendung erfolgt als Ausgleich, wenn im Zeitraum vom 18. Dezember 2022 bis zum 27. März 2023 auf Grund zugefrorener Fahrrinnen die Fährlinienverkehre eingestellt werden.

„Auf den Boddengewässern zwischen Rügen und Hiddensee ist es für die Fähre nicht immer ganzjährig möglich, alle Häfen anzufahren. Trotzdem muss natürlich sichergestellt sein, dass die Bürgerinnen und Bürger der Insel Hiddensee ihre Ziele erreichen. Wir unterstützen die Verkehrsgesellschaft, einen Ersatzverkehr auf die Beine zu stellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Bei einer witterungsbedingten Eislage werden die Häfen Kloster und Neuendorf nicht angelaufen. Die Reederei Hiddensee fährt dann nach dem sogenannten EisfahrpIan. Im Eisverkehr werden zusätzliche Busleistungen nach 17 Uhr und an den Wochenenden angeboten.

Zur Absicherung der Busanschlüsse nach Kloster/Grieben und Neuendorf tritt zeitgleich ein erweiterter Busfahrplan in Kraft. Dadurch können dann Anschlüsse zum Eis-Schiff im Hafen Vitte hergestellt werden. Eine Weiterbeförderung der Fahrgäste von Vitte nach Kloster und umgekehrt wird ermöglicht.

Da die Fahrpreise für die Fährverbindungen Schaprode – Vitte sowie Schaprode – Kloster einheitlich sind, entstehen für Bürgerinnen und Bürger aus Grieben, Kloster und Neuendorf bei Eisverkehr zusätzliche Aufwendungen, da sie zum Erreichen des Hafens Schaprode nicht nur das Schiff, sondern zusätzlich auch den Inselbus als Zubringer zum Hafen nehmen müssen.

„Um sozialverträgliche Tarife für die Fahrgäste zu gewährleisten, werden die zusätzlich entstehenden Kosten anteilig an die Verkehrsgesellschaft erstattet“, sagte Meyer.

Die Zuwendung an die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH beträgt 50 Prozent der zusätzlichen Ausgaben, die Hiddenseer Bürgern auf Grund der in den Wintermonaten veränderten Verkehrsführung bei Eisfahrplan entstehen würden sowie 75 Prozent der Buskosten. Für die anstehende Saison 2022/2023 werden vom Verkehrsministerium knapp 33.000 Euro reserviert. Die Gesamtkosten betragen rund 47.000 Euro.

Erneut weniger jugendliche Rauschtrinker

  • 387 Kinder und Jugendliche kamen 2021 nach Alkoholmissbrauch in die Klinik – 1,5 Prozent weniger als 2020 / Sozialministerin Drese und DAK-Gesundheit starten Alkoholpräventions-Kampagne „bunt statt blau“

Schwerin – Im vergangenen Jahr mussten in Mecklenburg-Vorpommrn 387 Kinder und Jugendliche nach dem Alkoholrausch klinisch behandelt werden – davon 212 Jungen und 175 Mädchen. Das sind 1,5 Prozent weniger als im Vorjahr (393 Betroffene). Damit setzt sich der rückläufige Trend bei den zehn- bis unter 20-Jährigen während der Pandemie fort: Bereits im ersten Corona-Jahr 2020 gab es im Nordosten einen Rückgang um 24 Prozent im Vergleich zu 2019 (515 Betroffene).

Dies zeigen aktuelle Zahlen* des Statistischen Amtes von Mecklenburg-Vorpommern. Sozialministerin Stefanie Drese und die DAK-Gesundheit setzen ihre Bemühungen in der Alkoholprävention fort und starten unter dem Motto „bunt statt blau“ die Kampagne gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern. Im 14. Jahr werden die besten Plakatideen von Schülerinnen und Schülern zwischen zwölf und 17 Jahren zum Thema Rauschtrinken gesucht.

Sabine Hansen, Landeschefin der DAK-Landesvertretung in MV sagt: „Wir freuen uns über den anhaltend rückläufigen Trend betroffener Kinder und Jugendlicher. Dennoch ist jede Alkoholvergiftung eines jungen Menschen eine zu viel. Deshalb setzen wir gemeinsam mit Sozialministerin Stefanie Drese unsere erfolgreiche Alkohol-Präventionskampagne ‚bunt statt blau‘ fort und bringen das wichtige Thema in den Schulalltag.“

Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, erklärt: „Ich unterstütze leidenschaftlich diese kreative Auseinandersetzung mit dem Alkoholmissbrauch junger Menschen und bin sehr gern seit vielen Jahren Schirmherrin für diese wichtige Präventionskampagne. Cool ist es, an diesem Wettbewerb teilzunehmen, völlig uncool ist es, sich ins Koma zu trinken. Sehr gut finde ich, dass das Thema Alkoholmissbrauch in den Schulen platziert und damit dort diskutiert wird.“

Die Kampagne richtet sich gegen exzessiven Alkoholkonsum, bei dem Jugendliche binnen weniger Stunden so viel Alkohol trinken, bis sie einen gefährlichen Vollrausch haben. Bundesweit sind 11.000 Schulen zur Teilnahme eingeladen. Diese können das Thema Alkohol im Unterricht behandeln und ihre Schülerinnen und Schüler Plakate entwerfen lassen. Das Kieler Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) bietet den Lehrkräften dazu unterstützend umfangreiche Unterrichtsmaterialien und Elterninformationen an, die im Rahmen der Präventionskampagne „Aktion Glasklar“ konzipiert wurden.

Bei dem Plakatwettbewerb warten Geldpreise in Höhe von insgesamt rund 12.000 Euro auf die kreativen Gewinnerinnen und Gewinner. Einsendeschluss ist der 31. März 2023. Danach werden in allen 16 Bundesländern die besten Siegerplakate ausgezeichnet.

Im Juni wählt die Bundesjury mit DAK-Vorstandschef Andreas Storm, den Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, und dem Leiter des Kieler Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord), Reiner Hanewinkel, aus den 16 besten Landes-Plakaten die Bundessiegerinnen und Bundessieger. Zusätzlich gibt es auch in diesem Jahr auf Landes- und Bundesebene den „Sonderpreis junge Talente“ für die unteren Altersstufen und bundesweit den Sonderpreis „Instagram“ für die besten Bilder, die mit dem Hashtag #dakgesundheit oder #buntstattblau hochgeladen wurden.

Seit 2010 haben bundesweit rund 122.000 Mädchen und Jungen bunte Plakate gegen das Rauschtrinken gestaltet. Alle wichtigen Informationen zur Kampagne „bunt statt blau“ und zum Thema Alkoholprävention gibt es unter www.dak.de/buntstattblau und www.dak.de/aktionglasklar.

*aus deutschen Krankenhäusern entlassene vollstationäre 10- bis unter 20-jährige Patienten mit Wohnort Mecklenburg-Vorpommern, Quelle: Statistisches Amt MV

Auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit

Umgestaltung der Haltestelle Schöffenweg in Rostock

Rostock – In der Hansestadt Rostock soll im Ortsteil Gehlsdorf die Haltestelle Schöffenweg beidseitig ausgebaut werden. Die Haltestelle befindet sich in der Pressentinstraße.

„Die Haltestelle entspricht auf beiden Fahrbahnseiten nicht den heutigen Standards. Darüber hinaus befindet sie sich in der Nähe einer Grundschule. Die Umgestaltung der Bushaltestelle macht den Ein- und Ausstieg für Fahrgäste sicherer. Es ist gut, dass die Bedingungen vor Ort insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler mit der Umgestaltung der Haltestellen auf beiden Seiten deutlich verbessert werden“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse. Die Haltestelle wird im 20-Minutentakt von der Linie 45 der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) angefahren.

Die Haltestelle Schöffenweg in Richtung Warnowblick ist als Haltestelle am Fahrbahnrand ausgebildet. Ein Blindenleitsystem ist nicht vorhanden. Die Haltestellenausstattung besteht aus einem Haltestellenmast mit einem Papierkorb.

Die Haltestelle entspricht auch auf Grund der Bordhöhe nicht dem behindertengerechten Standard. Bei der Haltestelle Schöffenweg in Richtung Dierkower Kreuz ist der Zustand ähnlich. Beispielsweise ist die Breite der Wartefläche unzureichend. „Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar sein. Zum Ausbau der Bushaltestellen Schöffenweg erfolgte eine Variantenuntersuchung. Im Ergebnis soll das Haltestellenpaar nun näher an die Grundschule gerückt werden.

Die Ausführung beider Haltestellen erfolgt als Haltestelle am Fahrbahnrand. Es wird eine Mittelinsel eingerichtet. Hierdurch soll eine sichere Überquerung während eines haltenden Busses ermöglicht werden“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Jesse weiter.

Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 641.200 Euro. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“.

Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt stehen dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro zur Verfügung; diese sind vollständig bewilligt.

M-V sichert Verbraucherzentrale ab

Das Kabinett hat die Verlängerung der Rahmenvereinbarung beschlossen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wichtig für alle.“

Schwerin – Zum 31. Dezember 2022 läuft die zweite Rahmenvereinbarung des Landes mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. aus. Das Landeskabinett hat daher heute beschlossen, mit einer neuen Rahmenvereinbarung die Zusammenarbeit fortzusetzen.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Mit dieser nunmehr dritten Rahmenvereinbarung wird der Verbraucherzentrale ein finanzieller Rahmen in Aussicht gestellt, mit dem sie ihre unabhängige Arbeit mittelfristig kontinuierlich fortführen kann und Planungssicherheit erhält. In den nächsten fünf Jahren geben wir insgesamt rund 4,3 Millionen Euro an die Verbraucherzentrale.

Damit kann sie ihre Beratungstätigkeit weiterhin absichern. Gerade in Zeiten von Kostensteigerungen auf breiter Ebene sind Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger enorm wichtig. Die Verbraucherzentrale informiert über Einsparungsmöglichkeiten und warnt vor Kostenfallen. Somit ist die Verlängerung der Rahmenvereinbarung über das Jahr 2022 hinaus ein wichtiges Signal“, sagt Verbraucherschutzministerin Bernhardt. Das Geld fließt in die institutionelle Förderung sowie in die Projekte „wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ und „Ernährungswirtschaftlicher Verbraucherschutz.“

„Die Verbraucherzentrale ist ein zentrales Angebot für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit ihren engagierten 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den 28 Energiestützpunkten sind sie unverzichtbar. Ich stehe für eine verlässliche Verbraucherschutzpolitik. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen gut informiert sein. Wer gut informiert ist, kann im Alltag die richtigen Entscheidungen treffen und gleichberechtigt am Markt teilnehmen. Und vor allem, wer die Fallen kennt, kann sie umgehen“, so die Ministerin.

Die geschäftsführende Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. Wiebke Cornelius zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung: „Dank der getroffenen Vereinbarung kann das bewährte Angebot der Verbraucherzentrale auch in den nächsten fünf Jahren fortgeführt werden.

Gerade die Energiepreiskrise hat uns gezeigt, dass unser Beratungsportfolio gerade für private Haushalte mit knappen Finanzen eine unverzichtbare Hilfe ist. Verbraucherschutz ist hochrelevant. Daher möchte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern die neue Landesregierung weiter bestärken, mit klaren und mutigen Vorgaben den Verbraucherschutz in allen Bereichen voranzubringen, sozial zu flankieren und es damit den Menschen leichter zu machen, sich nachhaltiger zu verhalten.

Die Verbraucherzentrale ist sich sicher: Ohne starke Verbraucher wird es keine starke Wirtschaft geben. Starke Verbraucherrechte zeigen einen Weg, Wirtschaft und Gesellschaft krisenfester, fairer und nachhaltiger zu gestalten.“

Vereinfachter Zugang zur Kurzarbeit

Meyer: Mehr Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte

Schwerin – Der Zugang zum Kurzarbeitergeld soll unter vereinfachten Bedingungen weiter möglich bleiben. Eine entsprechende Verordnung des Bundes sieht eine Verlängerung bis Ende Juni 2023 vor.

„Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Kurzarbeit ist ein wichtiger Beitrag auch für die heimische Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein wichtiges Zeichen vom Bund – zur richtigen Zeit. Die Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Coronapandemie machen den Betrieben weiter zu schaffen. Unternehmen und Beschäftigte erhalten mit der Verlängerung mehr Planungssicherheit in wirtschaftlich nicht einfachen Zeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Die Verordnung soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Kurzarbeitergeld kann derzeit bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sind. Regulär wäre dies der Fall, wenn ein Drittel der Beschäftigten betroffen wären.

Zudem müssen Beschäftigte keine negativen Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) aufbauen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Den höheren Leistungssatz von 67 Prozent erhalten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die beispielsweise mindestens ein Kind haben. Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeitgebern gegenwärtig zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. „Die geplante erneute Verlängerung sichert auch Arbeitsplätze bei uns im Land“, so Meyer weiter.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord haben im Rahmen der „realisierten Kurzarbeit“ im Monat August 343 Beschäftigte in 41 Betrieben kurzgearbeitet. 146 Betriebe haben im November für 1.704 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Die Werte liegen noch etwa auf dem Niveau des Vormonats Oktober. Dass mehr Betriebe Kurzarbeit anzeigen, kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.