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Kategorie: Politik

Vorziehen der Gaspreisbremse gefordert

Schwerin – Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig sieht nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover Einigkeit zwischen den Ländern bei der Bewältigung der Energiekrise.

„Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer sind sich einig, dass die Bürgerinnen und Bürger und auch die kleinen und mittleren Unternehmen eine schnelle Entlastung brauchen. Das haben wir im Gespräch mit den beiden Vizekanzlern Robert Habeck und Christian Lindner gemeinsam deutlich gemacht. Es ist gut, dass die Gaspreisbremse kommt. Aber wir sind der Auffassung, dass die Entlastung früher erfolgen muss als im März. Die MPK fordert einstimmig, die Preisbremse schon zum 1. Januar 2023 einzuführen. Das muss in der Konferenz mit dem Kanzler am 2. November geklärt werden“, sagte die Ministerpräsidentin nach Ende der Konferenz in Hannover.

Mecklenburg-Vorpommern hat sich gemeinsam mit anderen Bundesländern auf der Konferenz dafür ausgesprochen, dass auch die Mehrwertsteuer auf Öl, Holzpellets, Briketts und Propan-Gas abgesenkt wird. „Auch bei diesen Energieträgern sind die Preise deutlich gestiegen. Die Bürgerinnen und Bürger, die mit Öl oder Pellets heizen, brauchen ebenfalls eine Entlastung.“

Zur Überbrückung bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse brauche es mehr Planungssicherheit und Transparenz. „Ich habe dazu einen konkreten Vorschlag gemacht, der aus der Praxis in Mecklenburg-Vorpommern stammt. Die Stadtwerke Torgelow haben ihre Kunden ganz transparent über gesetzliche Veränderungen wie den Wegfall der Gasumlage informiert. Und sie haben die vom Bund beschlossenen Entlastungen schnell an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben und damit extreme Preiserhöhungen vermieden. Ich habe deshalb angeregt, dass die Bundesregierung alle deutschen Energieversorger zu einem Kongress einlädt, damit bundesweit wie in Torgelow vorgegangen wird. Die Bürgerinnen und Bürger müssen informiert werden, wann und wie die Entlastung erfolgt“, so Schwesig.

Feierliche Einweihung

Neubau der Forschungshalle und des grundsanierten Statikgebäudes der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik an der Universität Rostock fertig

Rostock – Finanzminister Dr. Heiko Geue, Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Prof. Dr. Wolfgang Schareck, Rektor der Universität Rostock, und Prof. Dr. Bert Buchholz, Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik an der Universität Rostock, konnten heute gleich zwei Gebäude der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik feierlich einweihen: Sowohl der Neubau der Forschungshalle als auch die Sanierung des Statikgebäudes für die Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik der Universität Rostock sind fertiggestellt.

Der nun übergebene zweite Bauabschnitt der Forschungshalle stellt eine deutliche Erweiterung des bereits 2011 errichteten ersten Bauabschnitts der Forschungshalle auf dem Campus in der Albert-Einstein-Straße 2 dar. Die Forschungshalle wird von den Lehrstühlen Fügetechnik, Werkstofftechnik, Strukturmechanik, Strömungsmaschinen und der Standortwerkstatt der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik genutzt. Die Baukosten betrugen insgesamt ca. 6,6 Mio. Euro, etwa 4,9 Mio. Euro wurden über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

„Mit der in der Forschungshalle verbauten Anlagentechnik werden wir den modernsten Anforderungen an Forschung und Technik gerecht. Gemeinsam mit den beauftragten Baufirmen, die zu 90 % aus Mecklenburg-Vorpommern stammen, wurde hier zudem erneut ein gutes Beispiel für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen errichtet“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Neubau wird über Fernwärme mit einem zertifizierten Kraft-Wärme-Kopplungsanteil von 91,5 % versorgt. Die Beheizung erfolgt über Deckenstrahlplatten und Heizkörper, welche raumweise mit hoher Regelgenauigkeit gesteuert werden können. Die Beleuchtung wird über Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten bzw. LEDs reguliert, um möglichst viel Tageslicht auszunutzen.

„Ich freue mich, dass die Forschungshalle modernste Bedingungen für die Studierenden und Forschende schafft“, sagt Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Mit dem neuen Gebäude werden die Rahmenbedingungen zur Spitzenforschung in den wichtigen Bereichen Maschinenbau und Schiffstechnik verbessert. Das ist auch eine wichtige Voraussetzung für einen Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.“

Die modernen, räumlichen Begebenheiten werden sich positiv auf die Forschung in innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren durch die regionale Wirtschaft auswirken. Die Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik kann hohe Drittmittelaufkommen pro Professur an der Universität vorweisen. Dies ist ein Zeichen für eine hervorragende Forschungsstärke und insbesondere eine große Forschungseffizienz.

Neben der neuen Forschungshalle wurde das zwischen 1958 und 1962 erbaute und unter Denkmalschutz stehende Statikgebäude grundsaniert. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf dem Erhalt der Fassadenstruktur, der Treppenhäuser, der Türen und der teilweise noch vorhandenen Originalbeleuchtung sowie der Natur- und Werksteinelemente. In dem großzügigen und nunmehr auf aktuellem Stand befindlichen Gebäude finden die Lehrstühle für Werkstofftechnik, Strömungsmechanik, Windenergietechnik sowie Meerestechnik nun ein ansprechendes neues Zuhause. Die insgesamt ca. 8,3 Mio. Euro umfassende Sanierungsmaßnahme wurde über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bisher in Höhe von etwa 4,7 Mio. Euro gefördert.

„Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finden in den neuen Gebäuden nun hervorragende Forschungsbedingungen vor. Hier wurde gewissermaßen die experimentelle Basis für künftige Forschungsarbeiten geschaffen. Die neuen Möglichkeiten, die diese neuen Bauten bieten, verbessern die Forschung und Lehre, denn neben der Nutzung der Labore für Forschungszwecke werden sie auch im Rahmen der studentischen Ausbildung eingesetzt werden können“, sagt der Rektor der Universität Rostock Prof. Dr. Wolfgang Schareck.

„Die Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik freut sich außerordentlich über die neuen, zeitgemäßen Forschungsmöglichkeiten. Dies sind wichtige Infrastrukturen für die Erforschung nachhaltiger technischer Lösungen zur Gestaltung der Energiewende und für die interdisziplinäre Ausbildung zukünftiger Fachleute. Damit wird die Attraktivität der Fakultät sowohl für Studierende als auch für regionale und überregionale Forschungspartner deutlich gesteigert. Zugleich ist der heutige Tag ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der Erneuerung und zukünftigen Erweiterung der Forschungs- und Lehrmöglichkeiten der Fakultät. Wir bedanken uns bei allen Akteuren und wollen diesen Weg mit unseren Partnern in den Ministerien, den Landesbehörden und ausführenden Baufirmen konsequent weitergehen“, fügt der Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Prof. Dr. Bert Buchholz, hinzu.

Küstenschutz in Ahrenshoop

Ahrenshoop – Der Seedeich wurde zuletzt im Abschnitt nordöstlich von Ahrenshoop bis in den Nationalpark „Vorpommersche Boddenlandschaft“ verbreitert. Zur Bauabnahme machte sich der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, heute selbst ein Bild.

„Die Verstärkung des Deiches ist in den letzten Jahren notwendig geworden. Die regelmäßigen Sandauf­spülungen vor der Küste des Darß waren als Teil der Küstenschutzmaßnahmen nicht mehr mit den Zielen des Nationalparkes vereinbar, sodass unsere Expertinnen und Experten eine neue Lösung finden mussten. Das neue Küstenschutzkonzept für den Bereich des Fischland-Darss trägt nun sowohl dem Naturschutz als auch dem Schutz vor Sturmfluten Rechnung“, erklärt der für Küstenschutz zuständige Minister.

Weiterhin erläutert Backhaus: „Bislang bestand das Küstenschutzsystem aus Strand, Landesküsten­schutzdüne und Deich. Bei Eintritt einer sehr schweren Sturmflut, der sogenannten Bemessungssturmflut, wurde die Düne planmäßig abgetragen. Der Deich übernahm dann nur in den letzten Stunden der Sturmflut die Schutzfunktion. Damit dieses System funktioniert, mussten Sandverluste regelmäßig mit künstlichen Sandaufspülungen ausgeglichen werden. Diese Sandaufspülungen standen jedoch im Konflikt mit den Zielen des Nationalparks und so musste ein neues Konzept gefunden werden. Um zukünftig auf künstliche Sandaufspülungen im Bereich des Nationalparks verzichten zu können, muss stattdessen der Deich den vollen Sturmflutschutz gewährleisten. Folglich musste dieser also verstärkt werden“, so Backhaus.

Zur Verstärkung des Seedeichs wurde die seeseitige Böschung weiter abgeflacht und neu abgedichtet, erläuterte der Minister. Durch die Abflachung der seeseitigen Böschung entstand eine ca. vier bis fünf Meter breite zusätzliche Aufstandsfläche des Deiches. Bäume in diesem Bereich mussten entfernt werden. Als Ausgleich für den Verlust wurden Waldkompensations­punkte eingesetzt, die bei der Anpflanzung neuer Bäume entstehen. Im Rahmen der Bauausführung wurden auch Amphibienschutzzäune aufgestellt und Ersatzhabitate geschaffen. Bauherr für den ca. 1.800 Meter langen Bauabschnitt war das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Baumaßnahme wurde vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg realisiert.

Backhaus informierte, dass die Maßnahme rund 4,5 Millionen Euro gekostet habe. An der Finanzierung beteiligte sich der Bund mit 70 Prozent im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, 30 Prozent wurden durch das Land M-V aufgebracht.

Voraussichtlich werden im Jahr 2022 landesweit 16,5 Mio.€ in Küstenschutzmaßnahmen investiert. Allein die Maßnahmen im Bereich Ahrenshoop umfassten dabei einen Anteil von rund 10,5 Mio.€ . Davon sind rund 6 Millionen Euro für die Aufspülung und rund 4,5.Mio.€ für die Deichverstärkung aufgewendet worden. D.h. rund zwei Drittel der verausgabten Mittel im Küstenschutz sind in den Raum Ahrenshoop geflossen, um hier die im Zusammenhang bebauten Gebiete vor Überflutung zu schützen.

Neue Ausrichtung bei Wirtschaftsförderung

Meyer: Entlohnung, Innovation und nachhaltige Entwicklung besonders im Fokus

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet worden. Das zentrale Instrument zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft ist die Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

„Bei der Wirtschaftsförderung steht die Schaffung und der Erhalt von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen mit einer guten Entlohnung, das Voranbringen von Innovationen und eine nachhaltige Entwicklung besonders im Fokus. Das Land hat dabei auch die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen noch stärker in den Vordergrund gerückt. Wirtschaftliche Förderanreize sind weiter nötig“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

Nunmehr stehen bei der Investitionsförderung qualitative Kriterien noch mehr im Vordergrund. „So richtet sich die Förderhöhe stärker als bisher an der Frage aus, wie hochwertig und nachhaltig die Arbeitsplätze sind“, erläuterte Meyer weiter. Die Höhe der Förderung setzt sich aus einem Basisfördersatz (in Abhängigkeit von Größe und Standort des Unternehmens) und möglichen Zuschlägen von bis zu 10 Prozentpunkten zusammen.

Der Basisfördersatz ermittelt sich durch einen Abzug von 10 Prozentpunkten vom jeweiligen Höchstfördersatz. Die Summe der Zuschläge kann den Höchstfördersatz nicht überschreiten. Es gelten grundsätzlich Höchstfördersätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte).

Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, erhalten um fünf Prozentpunkte höhere Fördersätze als Unternehmen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind. Darüber hinaus stellt die Landesregierung Unternehmen, die gute Löhne zahlen, mit einem Zuschlag von bis zu 5 Prozentpunkten besser.

Die Höhe des Zuschlags berechnet sich nach der Höhe der Überschreitung des ab Oktober 2022 geltenden gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde in Höhe von 12 Euro. Er beträgt bei einem Abstand von mindestens 50 Prozent 2,5 Prozentpunkte und 5 Prozentpunkte, wenn mindestens das Doppelte vom Mindestlohn gezahlt wird. Maßgeblich ist dabei eine entsprechende Entlohnung von mindestens 75 Prozent der Belegschaft. „Das ist ein wichtiges Kriterium im Rahmen der Förderung. Eine gute Entlohnung sichert auch Fachkräfte in den Unternehmen. Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist zu einem ernstzunehmenden Wettbewerbsfaktor für Unternehmen geworden“, sagte Wirtschaftsminister Meyer.

In diesem Zusammenhang ist auch die sogenannte „lohnkostenbezogene“ Förderung zu sehen: Die GRW-Mittel werden regelmäßig in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen gewährt. Ausnahmsweise kann in begründeten Einzelfällen auch ein lohnkostenbezogener Zuschuss ausgereicht werden. Eine lohnkostenbezogene Förderung konnte bisher gewährt werden, wenn die mit der Investition zu schaffenden oder zu sichernden Arbeitsplätze mindestens eine Vergütung (Arbeitgeberbrutto) von mindestens 30.000 Euro vorsahen.

„Diese Vergütungsgrenze bei einer lohnkostenbezogenen Investitionsförderung ist mit Blick auf die Förderung von Arbeitsplätzen mit einer guten Entlohnung auf mindestens 45.000 Euro im Jahr angehoben worden“, so Meyer weiter.

Investitionen, die in einer besonders strukturschwachen Region erfolgen, werden um 2,5 Prozentpunkte höher gefördert als Investitionen in anderen Regionen. Als besonders strukturschwache Regionen gelten beispielsweise die ländlichen Gestaltungsräume und das Drittel der Zuständigkeitsbereiche der Geschäftsstellen der Arbeitsagentur mit der höchsten Arbeitslosenquote (letztes Drittel der Arbeitslosenstatistik).

Der Tourismus ist von besonderer Bedeutung in Mecklenburg-Vorpommern. „Das Land richtet die Investitionsförderung noch stärker auf den ökologischen und sozialen Wandel im Tourismus hin zu einem nachhaltigen Qualitätstourismus aus. Gefördert werden Investitionen in sogenannte Zusatzangebote, wie zum Beispiel Wellness, Tagung und Sport bei bestehenden Tourismusbetriebsstätten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Die Schaffung neuer Betten wird grundsätzlich nicht gefördert, bei besonders innovativen und nachhaltigen Projekten sind Ausnahmen möglich.

Weitere Zuschläge im Überblick

  • Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE) erbringen, wird bei der Investitionsförderung ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten eingeräumt. Anhaltspunkte für FuE-Tätigkeit sind insbesondere die Inanspruchnahme von FuE-Förderung in den vergangenen drei Jahren sowie Kooperationen mit Hochschulen.
  • für Anstrengungen im Bereich Umweltmanagement und Nachhaltigkeit: Nach EMAS III „Öko-Audit“, DIN EN ISO 14001 oder einem vergleichbaren Standard zertifizierte Unternehmen erhalten um 2,5 Prozentpunkte höhere Fördersätze.
  • für Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben: Ein Zuschlag erfolgt in Höhe von 2,5 Prozentpunkten. Voraussetzung ist die Vorlage oder Verpflichtung zur Erlangung eines Zertifikats, zum Beispiel Audit „berufundfamilie“ der Hertie-Stiftung oder Audit „Erwerbs- und Privatleben“ des Instituts für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung Neustrelitz.

12. Altenparlament M-V

Politik ist auf den Erfahrungsschatz der älteren Generation angewiesen

Schwerin – Anlässlich des 12. Altenparlaments Mecklenburg-Vorpommern hat Sozialministerin Stefanie Drese den wichtigen Beitrag von Seniorinnen und Senioren zur Entwicklung einer solidarischen Bürgergesellschaft hervorgehoben. 71 politisch interessierte ältere Bürgerinnen und Bürger aus MV beteiligen sich heute an der 12. Tagung des Altenparlaments im Schweriner Plenarsaal.

“Politik ist auf den Erfahrungsschatz der älteren Generation angewiesen, damit wir das Ziel einer Gesellschaft für alle Lebensalter erreichen können. Wir profitieren von Ihrem Wissen und Ihren Kenntnissen“, sagte Drese in ihrem Grußwort zum Auftakt.

Drese verdeutlichte, dass das Land für die Einbeziehung älterer Menschen Strukturen geschaffen hat. „In Mecklenburg-Vorpommern ist die politische Teilhabe und die Mitwirkung älterer Menschen über den Landesseniorenbeirat, die kommunalen Seniorinnen- und Seniorenvertretungen, bürgerschaftliche Initiativen und über das Altenparlament gesichert“, so die Ministerin.

Drese: „Ältere Menschen in Mecklenburg-Vorpommern können somit sicher sein, gehört und einbezogen zu werden, wenn ihre Belange berührt werden und um das Leben der Älteren noch lebenswerter zu gestalten.“

Gleichzeitig gelte es Strukturen und gesetzliche Rahmenbedingungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Deshalb habe die Landesregierung gerade das Seniorenmitwirkungsgesetz evaluiert. Drese: „Ein wesentliches Ergebnis ist, dass das Gesetz ein geeignetes Mittel ist, die Arbeit der Seniorenvertretungen zu unterstützen und damit die Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. So fördern wir die aktive Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben.“

Hinzu komme, dass mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz das bürgerschaftliche Engagement anerkannt und aufgewertet wird. „Diese Anerkennung und Aufwertung motiviert die Seniorenvertretungen sich kritisch und konstruktiv insbesondere in die Entwicklung der Seniorenpolitik in Mecklenburg-Vorpommern einzubringen. Darauf setzt die Landesregierung auch in der Zukunft“, sagte Ministerin Drese heute im 12. Altenparlament.

Neuer Reinwasserbehälter eingeweiht

Schwerin – Gemeinsam mit dem Schweriner Oberbürgermeister Rico Badenschier und der Geschäftsführung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs­gesellschaft Schwerin mbH & Co. KG, kurz WAG hat Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Grünen Tal den neuen Reinwasserbehälter eingeweiht.

„Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und Grundlage für das Funktionieren der Wirtschaft. Deshalb ist seine ständige Verfügbarkeit in ausrei­chender Menge und guter Qualität von zentraler Bedeutung. Die WAG steht mit ihrer soliden fachlichen und wirtschaftlichen Betriebsführung als Garant für eine sichere Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung Schwerin und Umgebung. Sie nimmt ihre Aufgaben, die der Daseinsvorsorge dienen und in dieser Zeit mehr denn je an Bedeutung gewonnen haben, beispielgebend wahr“, so Minister Backhaus.

Der alte Reinwasserbehälter konnte mit seiner einzelnen Wasserkammer und den vorhandenen Bauschäden nicht mehr die nötige Versorgungs­sicherheit bieten. Deshalb wurde der Bau eines neuen Reinwasserbehälters mit 2 Wasserkammern und einer geplanten Kapazität von 2 x 900 m³ begonnen.

Aufgrund steigender Verbrauchswerte, der klimatischen Veränderungen und um für Krisen- und Katastrophen­fälle gewappnet zu sein, wurde zur Erhöhung der Versorgungssicherheit die Behälterkapazität auf 2 x 1.400 m³ erhöht.

Die Druckerhöhungsanlage Am Grünen Tal ist mit einer stationären Netzersatzanlage (einem sog. Notstromaggregat) ausgestattet. So könne eine Versorgung der Landeshauptstadt Schwerin mit aufbereitetem Trinkwasser auch während einer größeren Störung (z. B. Ausfall eines Wasserwerkes oder der Energieversorgung) noch eine Zeitlang nahezu einschränkungsfrei gewährleistet werden, betont Backhaus.

Das Trinkwasser, das in dem Behälter gespeichert wird, kommt aus dem Wasserwerk Pinnow und kann die Schweriner Altstadt und den Großen Dreesch versorgen. Entsprechend des Bedarfes kann das Wasser über Druckerhöhungsanlagen an das Trinkwassernetz abgegeben werden.

Ende September 2020 beschloss die Bundesregierung ein Konjunkturpaket, mit dem der Bund Maßnahmen teilfinanzierte, die der Stärkung der öffentlichen Wasserversorgung dienen. Dies betraf unter anderem die Ausstattung mit Notstromaggregaten und die Schaffung zusätzlicher Redundanzen wie der Bau oder Ausbau von Hochbehältern und die Anschaffung von Pumpen. Diese Maßnahmen sollen den Ausfall von einzelnen Komponenten kompensieren können.

Insgesamt haben die Wasserversorgungsunternehmen in MV mit mehr als 4,5 Mio. Euro an dem Paket des Bundes für die öffentliche Wasserversorgung partizipiert. Zuschüsse haben auch der Warnow-Wasser- und Abwasserverband Rostock, die REWA GmbH Stralsund, der Zweckverband Mecklenburgische Schweiz erhalten. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV konnte so 18 sogenannte Verpflichtungsbescheide erteilen. Für den Neubau des Reinwasserbehälters Am Grünen Tal mit der Kapazität von 2 x 1.400 m³ hat die WAG rund 3 Mio Euro investiert. In diesem Projekt konnte die WAG mit 810.000 € aus Haushaltsmitteln des Bundes unterstützt werden.

Kindertagesförderung in M-V

Bertelsmann-Studie bestätigt die Ausrichtung des Landes in der Kindertagesförderung – Oldenburg: Studie bestätigt den Weg des Landes

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg sieht im Ländermonitoring der Bertelsmann-Stiftung „Frühkindliche Bildungssysteme 2022“ die Maßnahmen des Landes in der Kindertagesförderung bestätigt.

Die Studie hebt das Angebot an Kita-Plätzen in Mecklenburg-Vorpommern als beispielgebend im Vergleich mit den anderen Bundesländern hervor. Nur in Mecklenburg-Vorpommern sei neben Thüringen kein weiterer Ausbau von Kita-Plätzen erforderlich. Demgegenüber fehlen in den anderen Bundesländern, insbesondere den westdeutschen, insgesamt rund 384.000 Kita-Plätze, um den bereits jetzt bestehenden Bedarf zu decken.

Mecklenburg-Vorpommern nimmt im Bereich der Betreuungsquote Spitzenplätze ein. Die Teilhabequote bei der Kindertagesförderung unter 3 Jahren wird durch die Bertelsmann-Stiftung mit 57,9 Prozent bewertet. Damit liegt das Land im bundesweiten Vergleich auf dem 1. Platz. Die Teilhabequote im Bereich der über 3-Jährigen wird mit 94,5 Prozent beziffert und liegt damit deutlich über dem Bundesschnitt (von 92,2 Prozent).

Positiv bewertet wird auch die umfassende Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte. Seit 2017 werden jährlich etwa 1700 pädagogische Fachkräfte und Assistenzkräfte ausgebildet. Davon sind 800 staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen und –pfleger und Erzieherinnen und Erzieher für 0-10 Jährige (ENZ).

„Die wichtigste Aufgabe bleibt weiterhin die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation. Auch wenn diese sich bereits seit 2014 deutlich verbessert hat, unternimmt das Land hier weitere Anstrengungen, um die von der Studie angemahnte Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation umzusetzen“, sagt Ministerin Oldenburg.

Weiterhin empfiehlt die Studie zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses in die Personalgewinnung und damit weiterhin verstärkt in die Ausbildung des pädagogischen Personals zu investieren.

Die Landesregierung hat durch die geplante Regelung zur Nichtanrechnung der Auszubildenden im Ausbildungsgang Erzieherinnen und Erzieher für 0-10 Jährige (ENZ) auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis, beginnend mit dem ersten Ausbildungsjahr 2023, hier die richtigen Weichen gestellt. Die Erwartung ist, dass durch diese Maßnahme die Träger vermehrt Personal (ENZ) ausbilden werden.

„Der Empfehlung der Bertelsmann-Stiftung, dringend Maßnahmen zur kurzfristigen Entlastung des Personals in den Kindertageseinrichtungen zu ergreifen, hat die Landesregierung durch die Verlängerung des gesonderten Personaleinsatzes im nichtpädagogischen Bereich („Alltagshelferinnen und Alltagshelfer“) umgesetzt.

Auch die in Mecklenburg-Vorpommern weiteren geplanten Maßnahmen im Bereich der Qualitätsverbesserung in der Kindertagesförderung entsprechen weitestgehend den Empfehlungen der Studie:

  • Flexibilisierung der Ausbildungswege, Ausbildungsplatzplanung, Erhöhung der Zahl der Auszubildenden und Ausweitung der Standorte
  • Entlastung der pädagogischen Fachkräfte durch Assistenzkräfte und Alltagshelfer/innen und fortlaufende Qualifizierung dieser zwei Gruppen 
  • Fortsetzung des Dialogprozesses Fachkräfteoffensive
  • Einrichtung des Kita-Praxisrates 

Gesundheitshaus Dobbertin eröffnet

Dobbertin – Minister Dr. Till Backhaus hat heute das Gesundheitshaus in Dobbertin eröffnet.

„Über die Eröffnung freue ich mich ganz besonders. Denn im Amt Goldberg-Mildenitz mit den zugehörigen Gemeinden Dobbertin, Mestlin, Neu Poserin, Techentin und der Stadt Goldberg wurde die Gesundheitsversorgung und –Vorsorge in Teilen nicht mehr als ausreichend empfunden. Einerseits braucht die immer älter werdende Bevölkerung, die zusätzlich oft chronisch krank und mobilitätseingeschränkt ist, eine intensive Betreuung in Wohnortnähe.

Andererseits verabschieden sich immer mehr praktizierende Ärzte in die Rente, sodass es innovativer Lösungen für die Ansiedlung junger Ärzte auf dem Land bedarf. Mit der Unterstützung der Landesregierung und der Ärztege­nossenschaft Nord wurde ein passendes Lösungs­konzept entwickelt. Es sieht eine dezentrale Lösung mit zwei Standorten für Gesundheitszentren im Amtsbereich vor. Ein Standort ist die Gemeinde Dobbertin“, sagte der für die Entwicklung der ländlichen Räume zuständige Fachminister Dr. Till Backhaus.

Hierfür wurde der in Gemeindebesitz befindliche und zentral gelegene Dreiseitenhof „Biermannsche Hof“ saniert und zum Gesundheitszentrum ausgebaut. Er befindet sich unweit der neuen altersgerechten Wohnungen „Dorf im Dorf“.

Das größte der drei Gebäude ist ein denkmal­geschütztes Hallenhaus aus dem Jahr 1862. Es wurde zu einem Ärztehaus mit Platz für mindestens drei Arztpraxen ausgebaut. Zum Projekt gehören auch die Außenanlagen. Es wurden unter anderem Stellplätze und Zufahrten geschaffen. Das Hallenhaus ist ein Rechteckbau in Fachwerkbauweise mit Feldsteinsockel und Reetdach. Die historische Inschrift am Torbalken lautet: „In Gottes Hut steht Hab und Gut auch Leib und Seel und Muth“. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf rund 1,97 Millionen Euro. Sie wurde über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwick­lung mit Mitteln der GAK in Höhe von 1,2 Millionen Euro unterstützt.

Die Förderung der beiden Nebengebäude des Bier­mann­schen Hofes gehört zu einem der Siegervorhaben des LEADER-Wettbewerbes 2019 „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicherstellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“. Sie wurde von der Lokalen Aktions­gruppe (LAG) Warnow-Elde-Land ausgewählt.

Nach Abriss und Neubau sollen eine Chirotherapie, eine Osteopathie und eine Physiotherapie in die Räumlich­keiten einziehen. Ferner sind der Außenstandort einer Apotheke und ein Sanitätshaus geplant. Die Gesamt­investition in Höhe von rund 1 Million Euro wurde durch Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von rund 606.000 Euro ermöglicht.

In der Gemeinde Dobbertin wurden zwischen 2007 und 2013 20 Projekte mit Zuwendungen von rund 1,3 Mio. Euro unterstützt. Die Gesamtinvestition lag bei rund 2,6 Mio. Euro. Seit 2014 wurden acht Vorhaben mit rund 3 Mio. Euro gefördert, was Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 4,5 Mio. Euro ermöglichte.

Die 14 LEADER-Aktionsgruppen Mecklenburg-Vorpom­merns (LAG) riefen im August 2019 gemeinsam einen landesweiten Wettbewerb um bestmögliche Lösungen für einen Ausbau der ambulanten haus- und kinder­ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum aus. Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit sowie das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unterstützten den Wettbewerb. Für die Förderung der Siegervorhaben wurden 6 Mio. Euro zusätzlich zu den Budgets der LAG bereitgestellt.

11 Vorhaben erhalten im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets eine Zuwendung. Die Förderhöchst­summe für Gesundheitszentren beträgt 750.000 Euro. Für Haus- und Kinderarztpraxen beträgt die Förder­höchstsumme 100.000 Euro. Insgesamt werden Investitionen in Höhe von 14,5 Millionen Euro ermöglicht.

Zu den elf Siegervorhaben gehören:

  • Erweiterung des Gesundheitshauses Mirow
  • Neubau des Gesundheits- und Begegnungszentrums Neubukow
  • Neubau eines Gesundheitszentrums in Tribsees
  • Umbau des Ärztehauses Altentreptow
  • Neubau eines Gesundheitszentrums in Marlow
  • Umbau des ehemaligen Jugendclubs zur Kinderarztpraxis in Thiessow
  • Neubau einer barrierefreien digitalen familienmedizinischen Einrichtung in Loitz
  • Um- und Ausbau der „Mühlenbruchschen Schenkung“ zum Gesundheitshaus in Warin
  • Sanierung und Ausbau eines unter Denkmalschutz stehenden Dreiseitenhofes zum Medizinischen Versorgungszentrum in Dobbertin
  • Umbau von vorhandenen Räumen zur Landarztpraxis in der Gemeinde Hanshagen
  • Sanierung und Erweiterung des Arzthauses in Vitte