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Kategorie: Politik

M-V unterstützt Bundesinitiative „Safe Sport“

Unabhängige Anlaufstelle für Betroffene von Gewalt im organisierten Sport

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an der Errichtung einer bundesweiten Beratungsstelle für Betroffene von sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Breiten- und Spitzensport. Dies teilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nach Zustimmung des Landeskabinetts zur Mitgliedschaft im Trägerverein „Safe Sport“ am heutigen Dienstag, 1. November, mit.

Im August hatte die Sportministerkonferenz der Länder die Errichtung der Anlaufstelle auf Grundlage eines Bundeskonzepts befürwortet. MV-Sportministerin Stefanie Drese warb für das Vorhaben als wichtige Hilfe für Betroffene: „Gewalt jeglicher Art darf im Sport keinen Platz haben. Umso wichtiger ist es, solchen Vorfällen nicht mit Schweigen zu begegnen, sondern Betroffene mit schneller und vor allem unabhängiger Unterstützung zur Seite zu stehen, um so den Leidensdruck zu vermindern und die Geschehnisse aufzuarbeiten.“

Die Anlaufstelle „Safe Sport“ steht für Menschen aus allen Altersgruppen und allen Tätigkeitsfeldern im Sportbereich offen. Auch Angehörige und Zeugen können die Beratung aufsuchen. Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit hat der organisierte Sport selbst keine Einfluss- und Beteiligungsoptionen.

Dass Mecklenburg-Vorpommern sich aktiv an der Initiative beteilige, leiste sowohl im Land als auch bundesweit einen wichtigen Beitrag für einen sicheren und integren Betrieb im organisierten Sport, so Drese.

Die Ansprechstelle soll ihre Arbeit bereits in den kommenden Monaten aufnehmen.

Im Mai dieses Jahres hatten sich Bund, Länder und der organisierte Sport auf die Errichtung der Safe Sport-Anlaufstelle verständigt. Für die Trägerschaft erfolgt die Gründung eines eingetragenen Vereins. Die Hauptgeschäftsstelle soll in Berlin angesiedelt sein. Synergien und eine Vernetzung mit anderen Organisationen zum Schutz und zur Unterstützung von Betroffenen sind geplant. Nach einer Anschubfinanzierung durch den Bund erfolgt die Finanzierung ab dem zweiten Jahr zu gleichen Teilen durch Bund und Länder sowie durch den Verein generierte Mittel (z.B. Spenden).

Kooperatives Beteiligungsmanagement

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist an 70 aktiv tätigen Unternehmen beteiligt. Neben öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen wie der Landesforst oder den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald gehören dazu auch privatrechtlich organisierte Landesbeteiligungen wie die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, die LEKA MV – Landesenergie und Klimaschutzagentur, das Historisch-Technische Museum Peenemünde, die Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH, die Seehafen Wismar GmbH oder die LMS Agrarberatung GmbH.

„Die Landesbeteiligungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Wirtschafts-, Struktur- und Standortpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Insbesondere in der maritimen Wirtschaft, der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung und in den Bereichen der Digitalisierung, Energie und Landwirtschaft nehmen die Beteiligungen wichtige Landesaufgaben wahr“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

In Umsetzung des Koalitionsvertrags befindet sich derzeit eine kooperative Beteiligungsverwaltung im Finanzministerium im Aufbau, um die Beteiligungsverwaltung effizienter und damit zukunftsfähiger zu gestalten. Seit dem 1. Januar 2022 wird bereits das Beteiligungscontrolling vom Finanzministerium wahrgenommen.

In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung beschlossen, die Gesellschafterrechte für die privatrechtlich organisierten, unmittelbaren Landesbeteiligungen im Finanzministerium zu bündeln.

„Von der engen, klar strukturierten Zusammenarbeit von Finanzministerium und den fachlich zuständigen Ressorts erwarten wir einen noch größeren Beitrag der Beteiligungen zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Das ist ein wichtiger Meilenstein zu einer guten Perspektive 2030 für Mecklenburg-Vorpommern“, so Geue.

M-V will Schülerfirmen weiter stärken

Oldenburg: alle Schülerfirmen sollten steuerbefreit sein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern will die Schülerfirmen wieder zum Leben erwecken und unterstützen.

„Infolge der Corona-Pandemie haben viele Schülerfirmen ihren Betrieb einstellen müssen. Um den Neustart und die Weiterführung bestehender Firmen zu unterstützen, wollen wir unter anderem die Stelle eines Landesfachkoordinators schaffen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Außerdem will sie sich dafür einsetzen, dass Schülerfirmen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit werden.

Dafür will sie gemeinsam mit den Schulträgern Regelungen finden.

Simone Oldenburg hat sich wiederholt auch bei der Kultusministerkonferenz eindringlich dafür eingesetzt, eine Lösung zu finden, die Schülerfirmen von der Besteuerung ausnimmt.

„Auch wenn nach unserer Kenntnis alle Schülerfirmen unter die Kleinunternehmerregelung fallen und damit keine Umsatzsteuer abführen müssen, ist es doch wichtig, grundsätzlich für alle Schülerfirmen Sicherheit und Planbarkeit zu schaffen“, sagt die Bildungsministerin.

„Schülerfirmen können auf vielfältige praktisch-anschauliche Weise Verantwortungsbewusstsein und betriebswirtschaftliches Grundwissen vermitteln. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen in den Schülerfirmen erwerben, sind für ihre berufliche Orientierung von großem Wert“, so die Ministerin.

Ab Januar könnten durch eine Neuregelung auf Bundesebene bei der Umsatzbesteuerung auch Schülerfirmen betroffen sein. Das wäre dann der Fall, wenn die Umsätze etwa dem öffentlich-rechtlichen Schulträger zuzurechnen wären und über 22.000 Euro im vergangenen sowie über 50.000 Euro im Folgejahr liegen.

Bäume mit Hansa-Jugend gepflanzt

Rostock – Nach der erfolgreichen Pflanzaktion im vergangenen Jahr gab es in den Stäbelower Tannen bei Rostock eine Fortsetzung. Agrarminister Dr. Till Backhaus hat gemeinsam mit derU16- Jugendmannschaft des 1. FC Hansa Rostock ca. 1.000 Bäume gepflanzt.

„Die Pflanzaktion mit dem Nachwuchs des 1. FC Hansa, der Landesforstanstalt und dem Umweltministerium zeigt: jeder kann sich für den Klima- und Umweltschutz engagieren und Spaß dabei haben. Sie ist nicht nur eine teambildende Maßnahme ist, sondern auch ein Beitrag für den Erhalt unseres Planeten und damit für nachfolgende Generationen.

Wälder schützen vor Erosion, Hochwasser, Trockenheit und Hitze. Auch sind sie wichtig für das Klima, sie filtern die Luft, speichern Kohlenstoff und produzieren den für Mensch und Tier notwendigen Sauerstoff. Wald ist der Lebensraum unzähliger Tier- und Pflanzenarten und deshalb für die Biodiversität besonders wichtig. Auch diesen Sommer hat der Wald abermals unter extremer Dürre und dem damit einhergehenden Borkenkäferbefall gelitten. Die Gelegenheit, ihm etwas zurückzugeben, haben wir heute genutzt“, sagte Minister Backhaus.

Die gesetzten Laubbäume sollen die vorhandene Douglasien-Naturverjüngung ergänzen, damit diese Fläche ein klimaangepasster Mischwald wird. Nach dem Pflanztermin steht für die Fußballer noch eine Trainingseinheit im Ostseestadion an. Morgen treffen sie hier auf den VFL Bergen.

„Bestimmt hat die Pflanzaktion im vergangenen Jahr als teambildende Maßnahme dazu beigetragen, dass am nächsten Tag Energie Cottbus mit 5:2 bezwungen wurde. Ich wünsche euch, dass ihr auch morgen drei Punkte nach Hause holt“, so Backhaus.

Gemeinsam für das Engagement

Erstes Vernetzungstreffen des Ehrenamtes in M-V

Güstrow – Um die Vernetzung des Ehrenamtes im Land weiter voranzutreiben, kamen heute engagementfördernde Akteurinnen und Akteure aus ganz Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow zusammen.

„Das Ehrenamt spielt in unserem Land eine herausragende Rolle. Ich freue mich, dass wir heute weitere Grundsteine legen, um künftig noch enger und effektiver miteinander arbeiten zu können“, erklärte Sozialministerin Drese zum Auftakt der Veranstaltung.

Ein Anlass für das Treffen ist die Auswertung des Engagementmonitors 2022, der Mitte des Jahres von der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der Hochschule Neubrandenburg veröffentlicht wurde. Der Monitor hat die Potentiale und Herausforderungen beleuchtet, mit denen sich die ehrenamtlich engagierten Vereine während der Corona-Pandemie konfrontiert sahen.

„Der Engagementmonitor hat aufgezeigt, wo es noch ungenutzte Potentiale im Bereich des ehrenamtlichen Engagements gibt. Er zeigt, dass die einzelnen Akteure untereinander und regional oft nicht ausreichend vernetzt sind“, so Drese. Zusätzlich würden auch nicht alle Vereine die engagementfördernden Strukturen des Landes kennen und nutzen. „Diese Lücke erschwert es den Akteurinnen und Akteuren, rechtzeitig und unkompliziert Unterstützung zu finden“, betonte die Ministerin.

Drese: „Umso wichtiger ist es, dass wir heute einen bewussten Rahmen geschaffen haben um diese Brücken zu bauen, sich auszutauschen und sich gegenseitig kennenzulernen. Mit der Ehrenamtsstiftung und der Wiederbelebung der MitMachZentralen als regionale Ansprechpartner für das Ehrenamt in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind Strukturen vorhanden, die noch stärker bekannt gemacht werden müssen. Denn uns eint das dasselbe Ziel: Das Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern weiter erfolgreich voranzutreiben.“

Risiken bei Steuermehreinnahmen

Schwerin – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat gestern die Ergebnisse seiner Herbst-Steuerschätzung vorgelegt. Demnach kann für alle staatlichen Ebenen mit Mehreinnahmen gerechnet werden. Im Zeitraum 2022 bis 2026 ergeben sich für Bund, Länder und Gemeinden im Vergleich zur letzten Prognose aus dem Mai 2022 Verbesserungen in Höhe von 126 Milliarden Euro.

Auch Mecklenburg-Vorpommern kann nach der aktuellen Schätzung mit höheren Steuereinnahmen rechnen als im Mai erwartet und im Haushalt veranschlagt. Für den Landeshaushalt verbessert sich die Einnahmeprognose für dieses Jahr um rund 488 Millionen Euro.

Hier machen sich die Inflation, insbesondere die Preisentwicklung im Bereich Energie, bemerkbar. Mehreinnahmen in geringerem Umfang werden für 2023 erwartet. Die Entlastungsmaßnahmen bei den Steuern, insbesondere die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas und Fernwärme und der Inflationsausgleich über den Einkommensteuertarif, mindern die Einnahmezuwächse für 2023 deutlich auf rund 229 Millionen Euro.

Den gestiegenen Einnahmeerwartungen stehen erhebliche inflationsbedingte Mehrausgaben bei Energiepreisen, Zinsen, Personalkosten und notwendigen Hilfen für Verbraucher und Wirtschaft gegenüber, so dass sich keine zusätzlichen Handlungsspielräume für den Haushalt ergeben.

Auch die Kommunen des Landes können mit Steuermehreinnahmen rechnen. Die Gemeindesteuern 2022 und 2023 steigen um 74 Millionen Euro und 50 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung.

„In normalen Zeiten sind Steuermehreinnahmen ein gutes Zeichen. In der aktuellen Krisenzeit beruhen die Einnahmen jedoch wesentlich auf der hohen Inflation. Das belastet alle, Verbraucher, den Mittelstand und auch die staatlichen Haushalte. Die Risiken sind erheblich. Sie sind größer als die zu erwartenden Steuermehreinnahmen“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Genehmigungsverfahren für LNG-Terminal

Lubmin – Das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmisionsschutzgesetz für ein LNG-Terminal in Lubmin kann starten. Die Deutsche ReGas GmbH hat dafür alle erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Umweltministerium eingereicht.

„Für mich haben Energiesicherheit, Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie höchste Priorität. Das LNG-Gesetz ermöglicht uns Verfahren in diesem Bereich zu beschleunigen. Dem zugrunde liegt das Argument des überragenden öffentlichen Interesses, das auch ich teile. Die Menschen schauen zu Recht mit Sorge in die Zukunft, deshalb müssen wir unsere Energie-Lieferquellen stärker diversifizieren und vor allem unabhängiger von russichem Erdgas werden. Da­zu ge­hört auch der Auf­bau der nö­ti­gen Im­port-In­fra­struk­tu­ren und ins­be­son­dere der Bau deut­scher LNG-Ter­mi­nals, die zu­künf­tig auch das Tor zum Welt­markt für grü­ne Ener­gie­trä­ger wer­den kön­nen. Daher bin ich froh, dass die Deutsche ReGas mit der Einreichung aller Unterlagen eine erste wichtige Hürde nehmen konnte und wir als Behörde das Genehmigungsverfahren nun offiziell eröffnen können. Dabei ist mir wichtig, dass wir ein schnelles, aber ebenso rechtssicheres Verfahren für alle Seiten sicherstellen. Parallel arbeiten wir mit dem Gesetz zum beschleunigten Windkraftausbau und unserem 10 Millionen Euro Programm für Balkonkraftwerke konsequent am Ausbau der Erneuerbaren Energien“, sagte Mecklenburg-Vorpommern Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Knapp zwei Wochen habe das Unternehmen nun Zeit, noch erforderliche Änderungen in die Antragsunterlagen einzuarbeiten, erklärte der Minister. „Wenn dies gelingt, kann die öffentliche Auslegung am 8. November erfolgen“, sagte er weiter. Zwei weitere Wochen seien per Gesetz für die öffentliche Sichtung und das Erheben von Einwänden vorgesehen. „Die Phase des Einwendungsmanagements ist zeitlich vorab nicht seriös zu definieren, da sie von der Quantität und Qualität der Einwendungen abhängt“, führte Backhaus aus. Diese entscheiden auch darüber, ob vor der offiziellen Bescheiderstellung ein zusätzlicher Eröterungstermin notwendig ist.

Minister Backhaus verwies auf die Komplexität der Unterlagen, die über 1.000 Seiten umfassen und Informationen u.a. zur Anlage und deren Betrieb, zu Emissionen und Immissionen, zur Anlagensicherheit, zum Arbeitsschutz, zu Abfällen und Abwässern, zum Brandschutz sowie zum Natur-, Landschaft- und Bodenschutz enthalten.

Besondere Berücksichtigung erfährt der LNG-Standort Lubmin aufgrund seiner Nähe zum atomaren Zwischenlager Nord. Für die Themenkomplexen Terror, Sabotage sowie innere und äußere Sicherheit wurden das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, der Brand- und Katastrophenschutz M-V und das Innenministerium eingebunden. „Die Sachverständigen kommen zu der Einschätzung, dass auch im Falle einer Gasexplosion ab einer Entfernung von 582 m keine kritischen Druckverhältnisse mehr vorliegen. Da zwischen dem geplanten Terminal und dem Zentrallager Nord ein Abstand von über einem Kilometer besteht für Schutzobjekte keine direkte Gefährdung“, fasste Backhaus zusammen.

Derzeit ist ein Anlagenbetrieb beantragt, der die Regasifizierung und damit Einspeisung in das Erdgasfernleitungsnetz von 5,2 Milliarden Kubikmeter zulässt. Deutsche ReGas betonte, dass dort künftig ebenso grüner Wasserstoff eingespeist werden könnte.

M-V für Energiepreis-Moratorium

Schwerin – Im Bundesrat ist Mecklenburg-Vorpommern jetzt einem Antrag aus Bremen beigetreten. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhard wies darauf hin, dass Einkommensschwache Hilfe brauchen.

„Das Energiepreis-Moratorium soll für Zahlungsverzüge gelten, die ausschließlich durch den Anstieg von Abschlagszahlungen eintreten. Denn unbezahlbare Abschläge sind gerade eine der größten Ängste vieler Menschen hier in Deutschland. Der gesetzliche Anspruch auf das Angebot einer Abwendungsvereinbarung mit zinsfreier Ratenzahlung soll auf die Sonderkundenverträge erweitert werden und damit möglichst allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus wollen wir aber auch sicherstellen, dass durch das Moratorium die Energieversorgungsunternehmen nicht in finanzielle Schieflage geraten. Und den Verbraucherinnen und Verbrauchern sollte eine ausreichend finanzierte Beratung zur Verfügung gestellt werden. Das fordern wir heute im Bundesrat. Darum sind wir einem entsprechenden Entschließungsantrag aus Bremen beigetreten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vor der Bundesratssitzung am Freitag.

„Vor allem die einkommensschwachen Haushalte brauchen unsere Hilfe, und das zügig. Wir müssen umfassend versuchen zu verhindern, dass Menschen wegen der Energiepreiskrise sich das Leben nicht mehr leisten können oder gar in die Privatinsolvenz rutschen. Insbesondere die Erweiterung der gesetzlichen Verpflichtung der Energieversorger zum Angebot einer sogenannten Abwendungsvereinbarung, in erster Linie also einer zinslosen Ratenzahlungsvereinbarung auf die Sonderkundenverträge wäre schon hilfreich.

Denn derzeit enthält der § 41b Abs. 2 EnWG, der die Fälle der drohenden Versorgungsperre für Sonderkundenverträge regelt, keine solche Verpflichtung. Ich werbe dafür, dass der gemeinsame Antrag von Bremen und M-V im Bundesrat in die Ausschüsse kommt, damit die gesetzlichen Grundlagen vorbereitet werden können“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt.