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Kategorie: Politik

Förderung für Volkshochschulen

Oldenburg: Volkshochschulen sind wichtige Partner der Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern erhöht die finanzielle Unterstützung für Volkshochschulen. Sie erhalten nun 25 Euro pro Unterrichtsstunde für Kurse zum Erreichen eines Schulabschlusses der Berufsreife bzw. der Mittleren Reife. Bislang hatte das Land die acht Volkshochschulen der Landkreise und kreisfreien Städte mit jeweils 20 Euro pro Unterrichtsstunde gefördert.

Mit der Anhebung des Fördersatzes unterstützt das Land die Volkshochschulen dabei, auch in Zukunft qualifizierte Lehrkräfte für die Kurse zu gewinnen, um Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg zu ermöglichen.

„Die Volkshochschulen im Land sind wichtige Partner im Bildungsbereich. Personen können ihren Abschluss nachholen oder einen höheren Abschluss anstreben. Damit haben die Volkshochschulen eine wichtige Aufgabe in der Erwachsenenbildung in Mecklenburg-Vorpommern und tragen so zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit bei“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mit der Möglichkeit, die Berufsreife sowie die Mittlere Reife auf dem zweiten Bildungsweg zu erlangen, legen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kurse außerhalb des öffentlichen Schulsystems den Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft.

Im Schuljahr 2022/2023 wurden an den Volkshochschulen im Land 21 Kurse für den Abschluss der Mittleren Reife sowie neun Kurse mit dem Abschluss der Berufsreife angeboten. Insgesamt haben 49 Teilnehmende die Berufsreife erlangt, 193 Teilnehmende haben die Mittlere Reife erreicht.

Mit der Förderung übernimmt das Land die volle Bezahlung der entsprechenden Lehrkräfte der Kurse. Insgesamt investiert das Land hierfür 2024 sowie im kommenden Jahr jeweils 800.000 Euro.

Schwesig/Oldenburg: Kita bleibt beitragsfrei

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßen den Beschluss des Bundestages zum dritten Kita-Qualitätsgesetz. Am gestrigen Abend hatte sich das Parlament mehrheitlich auf eine Neuauflage des Kita-Qualitätsgesetzes geeinigt.

Die Länder erhalten vom Bund in den kommenden zwei Jahren insgesamt vier Milliarden Euro, um die Qualität bei der Betreuung, Bildung und Förderung von Kindern in Kitas weiter zu verbessern.

„Wir halten unser Versprechen: Die Kita in Mecklenburg-Vorpommern bleibt beitragsfrei. Uns ist aber auch eine gute Qualität wichtig. Deshalb ist es gut, dass der Bund sich weiter an die Kita-Finanzierung beteiligt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Der Bund unterstützt die Länder weiterhin bei der Kita-Finanzierung. Mit dem Beschluss steht nun der rechtliche Rahmen fest. Die Mittel werden wir weiterhin in die Qualität investieren, zum Beispiel in die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher einsetzen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„In den nächsten Wochen führen wir Gespräche mit der Bundesregierung, um über die genaue Umsetzung zu verhandeln. Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt“, betonte Oldenburg. Im Jahr 2024 erhält das Land über das Kita-Qualitätsgesetz Bundesmittel in Höhe von 37,6 Millionen Euro.

Auch an der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern. „In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei. Wir haben den Familien das Versprechen gegeben, dass die Kita auch in Zukunft beitragsfrei bleibt. Darauf können sich die Eltern verlassen. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlastet die Landesregierung die Familien je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort.

Das Land investiert jedes Jahr hierfür rund 70 Millionen Euro. Auch bisher ist die beitragsfreie Kita schon überwiegend mit Landesmitteln finanziert worden. Bis Ende 2025 kann die Landesregierung Bundesmittel auch für die Beitragsfreiheit einsetzen.

Hier haben wir im Sommer mit der Bundesregierung einen Kompromiss erzielt. Ab 2026 setzen wir die Bundesmittel dann wie geplant für die Verbesserung der Qualität in der Kita ein“, erläuterte Oldenburg.

Moderne Geburtsmedizin

Land unterstützt Umbau der Entbindungsstation am LUP-Klinikum Helene von Bülow mit mehr als 1,5 Millionen Euro

Hagenow – In Hagenow übergab Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute einen Zuwendungsbescheid für den Umbau und die Modernisierung der Entbindungsstation am Helene von Bülow Klinikum an den Geschäftsführer Alexander M. Gross. „Die Landesmittel in Höhe von 1,573 Millionen Euro sind im wahrsten Sinne des Wortes eine Investition in die Zukunft“, betonte Drese vor Ort.

So sollen mithilfe der Landesförderung zwei Kreißsäle neu entstehen. Der bereits bestehende Kreißsaal soll mitsamt seinen Funktionsräumen unterdessen umfassend modernisiert werden. Dies beinhalte unter anderem die Erneuerung der Lüftungsanlage, der Sanitärausstattung und des elektrischen Notbetriebes. „Damit schaffen wir moderne, optimal ausgestattete Räumlichkeiten auf medizintechnisch höchstem Niveau“, unterstrich die Ministerin.

Sie zeigte sich zuversichtlich, dass diese Baumaßnahmen die Geburtshilfe in der Region Hagenow aber auch im gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim stärken werden. „Als eines der größten Geburtszentren im ländlichen Raum erblicken hier in Hagenow jährlich mehrere hundert Babys aus größerem Einzugsgebiet das Licht der Welt. Sie und die werdenden Eltern können sich auf eine hohe Qualität aber künftig auch auf mehr Komfort, zum Beispiel in Form von integrierten Dusch-WCs und einer Entspannungswanne verlassen“, so Drese.

Die Fertigstellung sei nach derzeitigen Planungen für das Ende des Jahres 2025 geplant. Auch während der Bauphase bleibe die Entbindungsstation in Betrieb.

Drese nutzte den Anlass zudem, um das Konzept der LUP-Kliniken positiv hervorzuheben. „Durch die Aufgabenverteilung der Kliniken wird letztendlich jeder der drei Klinikstandorte gestärkt – gleichzeitig gibt es Synergieeffekte durch eine gemeinsame Verwaltung und eine gute abgestimmte Planung, die den Patientinnen und Patienten zu Gute kommt. Ich sehe die LUP-Kliniken daher, insbesondere mit Blick auf die anstehende Krankenhausreform, durchaus als Vorbild für verstärkte Kooperationen im ländlichen Raum.“

Seiteneinstieg an beruflichen Schulen

Oldenburg: Auch an beruflichen Schulen haben wir einen Personalbedarf, weil viele Lehrkräfte in den Ruhestand gehen

Schwerin – Rund 90 Interessentinnen und Interessenten haben sich in dieser Woche in einer digitalen Informationsveranstaltung über die Möglichkeiten für einen Seiten- und Quereinstieg an beruflichen Schulen informiert. Unter den Teilnehmenden waren Fachkräfte für Holzgestaltung und Metallbau, ein KFZ-Schlosser, Einzelhandelskauffrauen- und -männer, eine Physiotherapeutin, ein Bootsbauermeister, ein Diätkoch und eine Diplomchemikerin.

„Auch an den beruflichen Schulen haben wir einen Personalbedarf, weil viele Lehrkräfte in den Ruhestand gehen. Unsere Lehrkräftebedarfsprognose weist in den nächsten Jahren einen jährlichen Einstellungsbedarf von rund 100 Lehrerinnen und Lehrern an beruflichen Schulen aus“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich freue mich daher sehr über das rege Interesse der Fachkräfte an einem Einstieg in den Schuldienst. Diese Fachkräfte werden gebraucht, um auch in Zukunft das vielfältige Ausbildungsangebot an unseren Regionalen Beruflichen Bildungszentren aufrechterhalten zu können“, so Oldenburg.

Organisiert wurde die Veranstaltung vom Bildungsministerium in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Expertinnen und Experten des Bildungsministeriums haben über die Berufsschulstruktur und die Fachrichtungen an den beruflichen Schulen in MV, über Qualifizierungswege im Seiteneinstieg, das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren sowie über Verdienstmöglichkeiten für Lehrkräfte im Seiteneinstieg informiert.

Viele Fragen gab es zu den Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg an beruflichen Schulen und zu Bewerbungsmöglichkeiten. Als Lehrkraft im Seiteneinstieg können sich bewerben:

  • Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer dreijährigen Berufserfahrung im Ausbildungsberuf.
  • Fachkräfte mit einem Bachelor- oder Masterabschluss bzw. mit einem vergleichbaren wissenschaftlichen Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug.

Interessentinnen und Interessenten können sich auf dem Karriereportal www.Lehrer-in-MV.de auf eine ausgeschriebene Stelle direkt bei ihrer Wunschschule bewerben. Die Einstellung erfolgt das ganze Jahr über und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen zeitlichen Umfang von 15 Monaten hat. An die GPQ schließt sich die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dann unbefristet weiterbeschäftigt. Die Ausbildung dauert insgesamt über vier Jahre.

Auf dem Karriereportal für den Schuldienst informiert das Bildungsministerium über den Seiten- und Quereinstieg an beruflichen und allgemein bildenden Schulen.

Deutscher Nachbarschaftspreis 2024

Drese gratuliert Allerhand e.V. aus Qualitz zum Landessieg beim Deutschen Nachbarschaftspreis 2024

Qualitz – Der Verein Allerhand e.V. aus Qualitz (Landkreis Rostock) ist der Landessieger aus Mecklenburg-Vorpommern beim diesjährigen Deutschen Nachbarschaftspreis. Mit der Idee eines offenen Werkstatthauses setzen sich die Vereinsmitglieder für ein generationenübergreifendes Miteinander und vielfältiges kulturelles Angebot im ländlichen Raum ein. Sozialministerin Stefanie Drese gratulierte dem Verein heute persönlich und überreichte gemeinsam mit der nebenan.stiftung und der Deutschen Postcode Lotterie den mit 2.000 Euro dotierten Preis.

„Für Mecklenburg-Vorpommern hätte ich mir kaum einen passenderen Preisträger vorstellen können. Als dünn besiedeltes Flächenland sind wir stets auf kreative Ideen und Lösungen angewiesen, wie wir gerade in ländlichen Bereichen eine gute Nachbarschaft schaffen und das gesellschaftliche Miteinander stärken können. Die Qualitzer haben hierfür eine Lösung mit Vorbildcharakter gefunden“, betonte die Ministerin bei der Übergabe.

Das Werkstatthaus des Vereines steht mit seinen Angeboten allen Dorfbewohnerinnen und -bewohnern offen. Angeboten werden zum Beispiel handwerkliche und künstlerische Kurse im Filzen, Weidenmöbelbau, in Drucktechniken oder dem Emaillieren. Zudem gibt es einen Chor, Feste, Theateraufführungen, regelmäßige Tauschbörsen und einen neuen Spielplatz, der im vergangenen Jahr gemeinsam von den Kindern und Erwachsenen des Dorfes erbaut wurde.

„Genau solche Orte der Begegnung sind es, die aus anonymen Nachbarn auch Freunde machen, die ein neues Dorfgefühl und ein engeres Miteinander schaffen“, unterstrich Drese. Ganz nebenbei sei das Projekt zudem der Beweis dafür, dass es für ein buntes kulturelles Angebot bei weitem keine Großstadt brauche. „Sondern nur den Mut, gemeinsam etwas Neues zu wagen und sich auszuprobieren“, so die Ministerin.

Der Deutsche Nachbarschaftspreis zeichnet Nachbarschaftsprojekte mit Vorbildcharakter aus, bei denen sich Menschen für ihr lokales Umfeld einsetzen und das Miteinander stärken. Er wurde von der nebenan.de Stiftung erstmals 2017 ins Leben gerufen und ist der höchstdotierte Preis dieser Art in Deutschland. Der Hauptförderer ist die Deutsche Postcode Lotterie.

Tag der Beteiligungen

Zweiter „Tag der Beteiligungen“ fand in Selmsdorf statt / Diskussionsforen sorgten für regen Austausch

Selmsdorf – Bereits zum 2. Mal fand am Donnerstag, den 10. Oktober 2024, der „Tag der Beteiligungen“ statt. Unter Federführung des Finanzministeriums trafen sich Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Landesbeteiligungen, die jeweiligen Aufsichtsratsvorsitzenden, Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien und der Landkreise und kreisfreien Städte sowie Mitglieder des Finanzausschusses des Landtags. Gastgeber war in diesem Jahr die Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH in Selmsdorf.

Insgesamt nahmen ca. 60 Personen an der Veranstaltung teil, darunter Finanzminister Dr. Heiko Geue, die 1. Stellvertreterin des Landkreises Nordwestmecklenburg, Katrin Patynowski, und die Staatssekretärinnen Elisabeth Aßmann, Susanne Bowen und Dr. Carola Voß sowie Staatssektetär Wolfgang Schmülling.

Finanzminister Dr. Heiko Geue lobte in seinem Grußwort die Umsetzung des Kooperativen Beteiligungsmanagements. „Bis zum Jahresende werden fast alle Gesellschafterrechte vom Finanzministerium ausgeübt. Die inhaltliche Steuerung bleibt auch weiterhin bei den Fachressorts. Dafür ist ein enger Austausch wichtig. Die Beteiligungen gehören zum Vermögen Mecklenburg-Vorpommerns und helfen bei der Bewältigung großer Aufgaben im Land. Dafür danke ich allen Beteiligten“, so der Finanzminister.

Neben der Vorstellung eines neuen Lernangebotes waren die Personalgewinnung und -entwicklung in den Landesbeteiligungen ein Thema sowie deren strategische Entwicklung.

Der „Tag der Beteiligungen“ soll jährlich stattfinden und sich somit zu einer wichtigen Austauschplattform etablieren.

Begabungen stärker fördern

„Leistung macht Schule“-Landesnetzwerktagung: Übergabe von Plaketten an acht qualifizierte Schulen

Schwerin – Acht Schulen haben die Plaketten für ihre abgeschlossene Qualifizierung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“ erhalten. Sie fördern leistungsstarke Schülerinnen und Schüler. Die Auszeichnung wurde während der Landesnetzwerktagung „Leistung macht Schule“ verliehen. An der Tagung in der Universität Rostock nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, des Regionalzentrums Nord des 2. Forschungsverbunds, des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums sowie der Karg Stiftung teil.

„Jedes Kind ist begabt. Diese Talente zu erkennen und weiter zu stärken, ist Kern der Initiative. Die teilnehmenden Schulen setzen sich für mehr Bildungsgerechtigkeit ein – denn die individuelle Förderung findet unabhängig der Schulform, der Klassenstufe oder der sozialen Herkunft von Schülerinnen und Schülern statt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Verleihung der Auszeichnungen. Sie dankte den Lehrkräften und Schulleitungen der ausgezeichneten vier Grundschulen und vier Gymnasien.

Mit dem Start von „Leistung macht Schule“ im Jahr 2018 haben Bund und Länder den Grundstein dafür gelegt, dass in Zukunft noch mehr Kinder und Jugendliche die Chance erhalten, ihre Stärken und Talente zu entfalten. Lehrkräfte werden befähigt, die Begabungen schnell zu erkennen und dadurch die Schülerinnen und Schüler effektiv zu fördern.

Das Bildungsministerium hat in der ersten Phase gemeinsam mit dem Projekt „Karg Campus Schule MV 1.0“ und dem darauffolgenden „Karg Campus Schule MV 2.0“ in der zweiten Phase umfassende Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Acht Unterrichtsberaterinnen und -berater des IQ M-V unterstützen die Schulen bei der Umsetzung des Projektes und der entsprechenden Prozessbegleitung.

Die Schwerpunkte umfassen Themen wie:

  • Begabungsförderliche Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • Förderung innerhalb und außerhalb des Regelunterrichts
  • Diagnose und Beratung
  • Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen
  • Schulen der ersten Projektphase als Kompetenzzentrum der Begabungsförderung

Die Lehrkräfte und Schulleitungen nehmen regelmäßig an den Qualifizierungsmaßnahmen und Veranstaltungen teil und tauschen sich in den Landesnetzwerken und regionalen Netzwerken zur Begabungsförderung, die Schritt für Schritt ausgebaut werden, aus.

Insgesamt 28 Schulen aus Mecklenburg-Vorpommern nehmen an der Bund-Länder-Initiative teil. Die acht Schulen der ersten Phase stehen als Multiplikator-Schulen den 20 Schulen der zweiten Phase zur Seite und unterstützen sie bei der Qualifizierung.

Das Land beteiligt sich am Programm gemäß Königsteiner Schlüssel: im Jahr 2023 in Höhe von 226.400 Euro. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

Dauer der Asylverfahren gesunken

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht die Unterstützung der Gerichtsbarkeit auf gutem Weg: „Alle neuen Stellen sind besetzt.“

Schwerin – „Ich habe mich erfolgreich dafür eingesetzt und werde es auch weiterhin, dass Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens Gewissheit über ihren Status bekommen.

Zügigere Verfahren sind hauptsächlich durch eine Personalverstärkung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erreichen. Daher sind die zwei Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern mit fünf neuen Stellen verstärkt worden. Diese Stellen sind mit dem 1. Oktober 2024 auch besetzt.

Schon jetzt ist erkennbar, dass die Verwaltungsgerichte die Verfahren zügig entscheiden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jaqueline Bernhardt vor der Strategiekonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Zahl der Asylverfahren ist in den vergangenen Jahren konstant gestiegen. Schon im ersten Halbjahr 2024 lag die Zahl der Eingänge an Hauptverfahren in Asylsachen mit 1.240 um 122 Verfahren höher als im gesamten Jahr 2021. Auch die Zahl der Eingänge der Eilverfahren in Asylsachen ist gestiegen. Allein im ersten Halbjahr 2024 waren es 355 Verfahren, im gesamten Jahr 2021 waren es nur 14 Asyl-Eilverfahren an den Verwaltungsgerichten mehr.

Unsere Maßnahmen zeigen erste Ergebnisse. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Hauptverfahren bei 15,6 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 lag sie im Schnitt bei 12,2 Monaten. Bei Eilverfahren lag die Verfahrensdauer 2021 im Schnitt bei 2,5 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 waren es 1,6 Monate.

Mit der personellen Verstärkung der Verwaltungsgerichte schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass der Berg an Verfahren trotz steigender Eingänge weiter abgebaut werden kann“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Weitere Maßnahmen, die es den Verwaltungsgerichten möglich machen sollen, in Asylsachen zügiger zu entscheiden, sind in der Pipeline. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten zu prüfen, ob § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung so geändert werden kann, dass Verweisungsbeschlüsse wegen der örtlichen Unzuständigkeit nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Ebenso soll geprüft werden, ob die Geltungsdauer des § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung verlängert werden sollte, denn die Regelung, mit der die Flexibilisierung der Kammerbesetzung ermöglicht wird, läuft am 31.12.2025 aus. Schließlich sollte durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass bereits kraft Gesetzes der originäre Einzelrichter entscheidet.

In einem Eckpunktepapier zur geplanten Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung hat das Bundesjustizministerium zwei dieser Vorschläge aufgegriffen, so dass insoweit gute Chancen für eine Realisierung bestehen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.