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Kategorie: Arbeitsmarkt & Wirtschaft

Arbeitsmarkt November in M-V

Meyer: Dynamische Entwicklung auf Arbeitsmarkt – ausländische Fachkräfte werden gebraucht

Schwerin – Im November ist die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum Vormonat Oktober um 1.400 gestiegen (+2,4 Prozent). Insgesamt sind 59.700 Menschen arbeitslos. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,3 Prozent.

„Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist dynamisch. Hohe Energiepreise, teilweise verzögerte Lieferketten oder auch eine zurückhaltende Nachfrage machen der Wirtschaft zu schaffen. Positiv ist, dass Unternehmen weiter Stellen anbieten und ihr Personal auch in wirtschaftlich nicht einfachen Zeiten halten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch. Im Vergleich zum Vorjahresmonat November ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.200 oder 9,5 Prozent gestiegen.

Die Bundesregierung plant, die Einwanderung von Fachkräften zu vereinfachen. Anerkannte Fachkräfte sollen demnach mit einem gültigen Arbeitsvertrag einfacher als bislang nach Deutschland kommen können. Grundlage dafür soll ein Punktesystem sein. Vorgesehen sei den Plänen nach ebenfalls, dass Fachkräfte auch ohne Arbeitsvertrag einreisen dürfen, wenn sie bei bestimmten Auswahlkriterien wie Sprachkenntnissen oder Berufserfahrung besonders gut abschneiden.

„Angesichts der demografischen Entwicklung wird es nicht ausreichen, Fachkräftepotenziale in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland auszuschöpfen. Deshalb wird es notwendig sein, ergänzend gezielt Fachkräfte von außerhalb mit dringend benötigten Kompetenzprofilen nicht nur vorübergehend für unser Bundesland zu gewinnen. Fach- und Arbeitskräfte werden händeringend gesucht. Eine Vereinfachung der Zuwanderung ist dabei eine Möglichkeit, für die Wirtschaft Arbeits- und Fachkräfte zu gewinnen“, so Meyer weiter.

Der Minister machte darüber hinaus auf das Programm für die faire Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam. Dabei geht es unter anderem um die branchenoffene Sensibilisierung und Beratung von Unternehmen zur Einstellung von Geflüchteten sowie um die Information und Beratung von geflüchteten Erwerbspersonen.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – September-Daten (aktuellste Zahlen) – ist im Vorjahresvergleich um 2.300 (+0,4 Prozent) auf 590.500 gestiegen. Eine Zunahme bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gab es vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.200) sowie im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+700).

„Unternehmen suchen weiter aktiv gut ausgebildete Fachkräfte. Die Nachfrage ist insbesondere im Bereich der Gesundheitswirtschaft fortwährend hoch“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Arbeitsmarkt im November 2022

Nürnberg – „Insgesamt ist der Arbeitsmarkt stabil. Zwar sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung saisonbereinigt erneut gestiegen und Kurzarbeit nimmt wieder zu, die Beschäftigung wächst aber deutlich“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im November: -8.000 auf 2.434.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +117.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,3 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im November 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 8.000 auf 2.434.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 17.000 zugenommen. Verglichen mit dem November des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 117.000 höher. Die Arbeitslosenquote lag im November wie im Oktober bei 5,3 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat deutlich um 27.000 gestiegen, da hier auch die zunehmende Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen Berücksichtigung findet. Die Unterbeschäftigung lag im November 2022 bei 3.275.000 Personen. Das waren 184.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. November für 82.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 157.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit gegenüber dem Vormonat etwas mehr als verdoppelt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 32.000 gestiegen. Mit 45,89 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 455.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von August auf September 2022 um 42.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im September nach Hochrechnungen der BA um 576.000 auf 34,90 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,40 Millionen Personen hatten im September 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 157.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,13 Millionen ausschließlich und 3,26 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal ist zwar weiterhin hoch, hatte sich zuletzt aber spürbar abgeschwächt. So waren 823.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 15.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 7.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im November 2022 unverändert bei 128 Punkten.

695.000 Personen erhielten im November 2022 Arbeitslosengeld, 18.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.804.000. Gegenüber November 2021 war dies ein Anstieg um 191.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Digitrans-Förderung

Mühlenbeck – Das Unternehmen MGB Fliesen & Naturstein der Familie Wildhagen erhält vom Digitalisierungsministerium 10.000 Euro für die Digitalisierung in der Materialwirtschaft und der Büroorganisation. Diese Mittel kommen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation im Unternehmen, kurz „Digitrans“.

Das Familienunternehmen betreibt außer der Herstellung, Bear­bei­tung und des Zuschnitts von Natur­steinen und groß­forma­tigen Kera­mik­plat­ten auch einen Großhandel mit Natur- und Betonstein und Baustoffen aller Art. Auch auf dem Gebiet des Baus von Schwimmbädern und Wellnessanlagen, wie etwa für Kliniken und Hotels, ist die Firma spezialisiert.

Mit dem Vorhaben wird die bisher analoge Arbeitsweise bei der Lieferanten-, Lagerverwaltung, dem Materialverbrauch und der Angebotserstellung mit einem neuen System digitalisiert. Die Gesamtkosten belaufen sich dafür auf rund 23.000 Euro.

Zukünftige Fischereiförderung

Schwerin – Die EU-Kommission hat das Programm Deutschlands für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) genehmigt hatte. Damit sei nun der Weg frei, die im Rahmen dieses Programms möglichen Vorhaben umzusetzen, erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Deutschland werden insgesamt 211,8 Mio. EUR an EU-Mitteln aus dem Programm zur Verfügung stehen, davon sind immerhin rd. 46,9 Mio. EUR für Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen,“ erklärt Backhaus, der die Genehmigung mit Erleichterung aufnimmt:

„Neben MV nehmen neun Länder sowie der Bund am Programm teil. Im Rahmen des Programms werden vier spezifische Ziele verfolgt (in Klammern die für MV geplanten Budgets an EU-Mitteln):

  1. Förderung einer nachhaltigen Fischerei und der Wiederherstellung und Erhaltung der aquatischen biologischen Ressourcen (20,6 Mio. EUR),
  2. Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur und damit Beitrag zur Ernährungssicherheit der Union (15,56 Mio. EUR),
  3. Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften (5,1 Mio. EUR) und
  4. Stärkung der internationalen Ozean-Governance und Ermöglichung, dass Meere und Ozeane sicher, sauber und nachhaltig bewirtschaftet werden (3,0 Mio. EUR)“, so der Minister.

Kalkuliert sei in MV ein Betrag von bis zu rd. 2,64 Mio. EUR als sog. Technische Hilfe für die Administration des Programms. Die Nutzbarkeit dieser Mittel richte sich allerdings nach der effektiven Umsetzung in den vier spezifischen Zielen und erreicht maximal 6 Prozent davon.

Grundsätzlich bestehe ein Erfordernis zur Kofinanzierung der EU-Mittel mit nationalen Mitteln im Verhältnis 70 zu 30. Die ebenfalls grundsätzlich als Zuschüsse vorgesehenen Fördermittel seien zur Unterstützung privater und öffentlicher Träger gedacht, die jeweils eigene Mittel einbringen.

„Kalkulatorisch sind im Rahmen des Programms bis 2029 – nominell bis 2027 plus zwei Jahren zu Abwicklung – damit sind Vorhaben mit einem Volumen von bis zu 85 Mio. EUR in MV möglich. Das Land wird sich hieran mit bis zu 12,7 Mio. EUR an Landesmitteln finanziell beteiligen“, sagt der Minister und fährt fort:

„Hauptinstrument zur Umsetzung des Programms in MV wird wieder eine Förderrichtlinie des LM sein, die nunmehr zeitnah in die Anhörung der Verbände und Steakholder im Land gehen wird. Im Anschluss erfolgt die Beteiligung der anderen Ressorts sowie des Landesrechnungshofes. Grundsätzlich wird die Richtlinie an der aus dem EMFF bekannten Landesförderrichtlinie ausgerichtet sein. LM strebt an, in die Förderung nach dem EMFAF noch im zweiten Quartal 2023 einsteigen zu können. Da parallel bis Ende 2023 auch das Vorgängerprogramm EMFF läuft, bestünde eine Überlappung und ein weitgehend lückenloser Übergang zwischen beiden Förderperioden.

Auch inhaltlich wird es viele Übereinstimmungen zum Vorgängerprogramm geben, da sich die fischerei- und hierauf bezogenen beihilferechtlichen Bedingungen der EU grundsätzlich nicht geändert haben. Aufgrund der Programmatik auf EU-Ebene und der veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird allerdings ein verstärktes Augenmerk auf folgende Aspekte gerichtet sein: Grüner Deal, „Vom Hof auf den Tisch“, Biodiversitätsstrategie, Klimaneutralität, integrierte Meerespolitik, aber auch Innovation, Digitalisierung, Resilienz, Energiesicherheit. Diese neuen Aspekte sollen sich auch in den Projektauswahlkriterien widerspiegeln, die mit der EU-Kommission noch abgestimmt werden.

Ein wesentlicher Schwerpunkt im spezifischen Ziel 1 werden in MV Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlich akut bedrohten Küstenfischerei sein. Hier ist 2022 in Abstimmung der Länder SH und MV mit dem Bund bereits ein Vorgriff auf den EMFAF zur Finanzierung von Maßnahmen der zeitweiligen Stilllegung erfolgt, die indirekt der Stützung der Bestände von Dorsch und Hering dient. Auch für Maßnahmen, die direkt der Erhaltung der Fischbestände dienen sollen, sind wieder erhebliche Mittel eingeplant, darunter für Fischarten wie Aal, Hering, Stör.

Im Rahmen des spezifischen Ziels 2 sollen im neuen Programm verstärkt investive Maßnahmen der Aquakultur unterstützt werden. Wesentlicher Teil sollen Maßnahmen zur Sicherung der Produktion durch den Einsatz erneuerbarer Energien (vor allem Photovoltaik) sein. Die Ausrichtung aus dem EMFF auf innovative Vorhaben soll in angemessenem Umfange fortgeführt werden.

Das spezifische Ziel 3 wird angesichts der Budgets und Bedarfe in DEU neuerlich durch die Unterstützung der Fischwirtschaftsgebiete geprägt sein. Hier wird noch im Dezember der Aufruf des LM zur Einreichung von Strategien erfolgen; die Auswahl ist im 2. Quartal 2023 vorgesehen. Es besteht die Hoffnung, dass hier künftig alle Regionen an der Küste einbezogen werden können, wodurch auch über die eigentliche Fischerei hinausgehende Vorhaben, die nach dem bottom up-Prinzip ausgewählt werden, mit positiven Wirkungen für den Sektor und die jeweilige Region ermöglicht werden.

Schließlich werden drei größere Vorhaben zur Meeresüberwachung bzw. zur Verbesserung der Wissensbasis im Küstenmeer MV im spezifischen Ziel 4 angepeilt“, so der Minister abschließend.

Ideenwettbewerb Kultur- und Kreativwirtschaft

Rostock – Die Gewinner des vierten landesweiten Ideenwettbewerbs Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stehen fest. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte zeichnete die siegreichen Projekte am Freitag in Rostock aus.

„Die Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern trägt mit ihrem innovativen Potential zur Belebung weiterer Wirtschaftszweige und Gewerke in Mecklenburg-Vorpommern bei. Beispielsweise, wenn es um ein neues Design, die Digitalisierung sowie Vertrieb und Marketing geht. Entscheidend für die Branche ist, die kreativen Ideen zu marktfähigen Produkten weiter zu entwickeln, um mehr Wertschöpfung zu erreichen. Auf diesem Weg begleiten wir die Kultur- und Kreativschaffenden mit dem Wettbewerb“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Im Wettbewerb wurden Projektideen gesucht, die vor allem branchenübergreifende Projekte, Produkte und Prozesse aufgreifen. Dabei sollten vorrangig Ideen eingereicht werden, die die Wahrnehmung für die Potentiale und Leistungen der Kultur- und Kreativwirtschaft stärken und sichtbarer machen. Ziel ist es, das Wachstums-, Innovations- und Beschäftigungspotential der Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu erschließen und zu vermarkten. Insgesamt gingen 14 Bewerbungen ein.

„Die Preisträger stehen beispielhaft für die vielen klugen und kreativen Köpfe der Kultur- und Kreativwirtschaft in unserem Land. Das große kreative Potential benötigt noch mehr Öffentlichkeit, Anerkennungskultur und Unterstützung. Mit dem Ideenwettbewerb wollen wir der Branche zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen“, sagte Schulte.

Eine Jury – bestehend aus Vertretern der Industrie- und Handelskammern (IHK’s), Wirtschaftsfördergesellschaften sowie aus Kommunen – hat unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit über die eingereichten Projektideen in einem Auswahlverfahren entschieden. Die Initiatoren erhalten aus Landesmitteln im Rahmen von Dienstleistungsverträgen eine finanzielle Unterstützung für die bis zum 31. Dezember 2023 laufenden Vorhaben.

Ein Preisträger ist der Warnow Valley e.V, der für das Projekt „Initiierung und Aufbau eines Cross-Innovation-Hubs der Kultur- und Kreativwirtschaft in der Rostocker Innenstadt“ knapp 50.000 Euro erhält. Dort soll den Kultur- und Kreativschaffenden sowie ihren branchenübergreifenden Netzwerken ein Raum zur Verfügung gestellt werden, der interdisziplinären Austausch in den Fokus rückt und das Innovationspotenzial der Branche präsentiert. „Geplant ist ein Begegnungsort zwischen etablierten Unternehmen und Kreativschaffenden, um gemeinsam neue Ideen zu entwickeln“, sagte Schulte.

Das Kulturwerk, der MV-Landesverband für Clubs-& Livespielstätten e.V. erhielt für das Vorhaben „Netzwerke von und für die Bühnen in Mecklenburg-Vorpommern“ insgesamt rund 45.0000 Euro. Mit dem Projekt soll die Strahlkraft der Clubs und Livespielstättenlandschaft als Standortfaktor und Netzwerk für die Kultur- und Kreativwirtschaft dargestellt werden. In einer achtteiligen Videoreihe werden – für jeden Landkreis und die kreisfreien Städte einzeln – jeweils maximal zwei Clubs des Verbandes präsentiert. „Über die Videos kann Mecklenburg-Vorpommern sich als attraktiven Lebens- und Arbeitsraum – auch für die Ansiedlung Kreativer – positionieren“, sagte Schulte.

Das Projekt: „ZuSch-Festival – nordisch. kreativ. Kulturell“, der kultursegel gGmbH erhielt rund 50.000 Euro. Die Initiatoren planen ein dreitägiges Kultur- und Kreativfestival vom 01. bis 03. September 2023 in Gadebusch. „Für das Festival sollen insbesondere junge, gut ausgebildete Kreativ- und Kulturschaffende aus den Metropolen für die Region begeistert werden. Ziel ist auch, die Arbeitsmarktpotenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bestmöglich zu präsentieren“, sagte Schulte.

In Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben des Büros für Kulturwirtschaftsforschung in Köln rund 5.500 Selbstständige und Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig. Rund 2.600 Selbstständige und Unternehmen haben einen persönlichen Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro; diese haben im Jahr 2014 gemeinsam einen Jahresumsatz von mehr als 777 Millionen Euro erwirtschaftet.

Das entspricht einem Anteil von 1,8 Prozent der Gesamtwirtschaft im Land. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Branche betrug 2014 rund 9.600. Betrachtet man die sozialversicherungspflichtig und die geringfügig Beschäftigten sowie alle Selbstständigen zusammen, dann sind gegenwärtig knapp 17.800 Personen in der Kultur- und Kreativwirtschaft im Land tätig.

Keine Umsatzsteuer für Schülerfirmen

Oldenburg: Wir werden uns weiter für Schülerfirmen einsetzen

Schwerin – Schülerfirmen sind für die nächsten zwei Jahre weiter von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Die Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2024 soll über das Jahressteuergesetz des Bundes umgesetzt werden.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Schülerfirmen im Land. Denn gerade sie haben infolge der Pandemie ihren Betrieb einstellen müssen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen in den Schülerfirmen erwerben, sind auch für ihre berufliche Orientierung von großem Wert“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern hatte angekündigt, den Neustart und die Weiterführung von Schülerfirmen noch stärker zu unterstützen; unter anderem durch die Stelle eines Landesfachkoordinators.

Schülerfirmen sind eine besondere Form schulischer Projektarbeit, in der Schüler eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Unter dem rechtlichen Dach der Schule produziert und verkauft die Firma Produkte oder bietet Dienstleistungen in der Schule oder deren Umfeld an.

Wasserstoffenergiecluster M-V e. V.

Laage – Heute hat sich Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer im Rahmen der Mitgliederversammlung über das Wasserstoffenergiecluster Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Laage informiert.

„Erneuerbare Energien sind eine riesige Chance für die Zukunft von Mecklenburg-Vorpommern. Die hervorragenden Voraussetzungen, die wir hier im Land für die Erzeugung erneuerbarer Energien haben, stellen eine einmalige Chance für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes dar. Das Netzwerk leistet einen wichtigen Beitrag dafür, damit die Wasserstofftechnologie und Wasserstoffwirtschaft aus Mecklenburg-Vorpommern regional und überregional noch stärker bekannt gemacht wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Laage. Die Versammlung fand bei der APEX Group statt.

Im Oktober 2020 wurde der Verein „Wasserstoffenergiecluster Mecklenburg-Vorpommern“ gegründet. Ziel des Netzwerkes ist dabei auch, eine Anlaufstelle für Informationen und Kontakte anzubieten. Konkret geht es darum, die verschiedensten Akteure der Wertschöpfungskette angefangen vom Komponentenhersteller bis hin zum Endkunden sowie Verwaltung, Wissenschaft und Politik miteinander zu vernetzen.

„Wir legen in Mecklenburg-Vorpommern ein besonderes Augenmerk darauf, dass nicht nur Produktionskapazitäten für erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff aufgebaut werden, sondern dass wir komplette Wertschöpfungsketten inklusive des Verbrauchs hier im Land errichten“, erläuterte Energieminister Meyer weiter. Dem Wasserstoffenergiecluster MV gehören neben dem Gründungsmitglied APEX Group über 50 Mitglieder an. Hierzu zählen Unternehmen wie Siemens Energy und Airbus, der ADAC, der TÜV Nord, die Hochschule Stralsund und die Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald.

Wirtschaftsminister Meyer hat bei der Mitgliederversammlung einen Zuwendungsbescheid zur Unterstützung des Netzwerkes übergeben. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 280.000 Euro. Der Zuschuss des Wirtschaftsministeriums beträgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro.

„Die zuverlässige Verfügbarkeit erneuerbarer Energien ist für viele Unternehmen bereits heute ein Schlüsselkriterium bei der Standortwahl und dem Ausbau von Produktionskapazitäten. Das Netzwerk unterstützt den nachhaltigen Aufbau der Wasserstoffwirtschaft in unserem Land“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer abschließend in Laage.

„Digitrans“-Förderung

Greifswald – Mit einem Zuwendungsbescheid erhält die Firma E&N Collection in Greifswald vom Digitalisierungsministerium aus Mitteln des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“, rund 46.000 Euro für eine neue Software.

Die Fashion Firma E&N Collection baut sich auf zwei verschiedenen Geschäftsprinzipien auf. Zum einen besteht die Firma aus den beiden Bekleidungsläden in der Langen Strasse und im Elisen Park in Greifswald, zum anderen betreut die Firma verschiedene Partnershipstores in ganz Mecklenburg-Vorpommern.

Mit Hilfe der Förderung wird eine zentrale Software in Verbindung mit allen Betriebsprozessen der Firma und der beiden Fachgeschäfte über insgesamt mehr als 92.000 Euro angeschafft.

Mit dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, unterstützt das Innenministerium kleinere Unternehmen in M-V bei der Digitalisierung. Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mil-lionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen.

Mit den nicht rückzahlbaren Zuschüssen werden der Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse gefördert, ebenso Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz.

Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut (LFI) zu stellen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.digitalesmv.de/digitrans. Die Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des LFI.