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Kategorie: Arbeitsmarkt & Wirtschaft

Arbeitsmarkt für ältere Menschen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese und Markus Biercher, Chef der Regionaldirektion (RD) Nord der Bundesagentur für Arbeit appellieren an Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, arbeitslosen Menschen mit Behinderung und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 60 Jahren eine Beschäftigungschance zu geben.

„Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.000 privaten Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten über 700 Unternehmen keinen schwerbehinderten Menschen angestellt haben“, verdeutlichte Drese nach dem Antrittsbesuch von Markus Biercher im Sozialministerium. Der neue RD-Chef ist seit dem 1. August 2022 im Amt.

Drese hob hervor, dass arbeitslose Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern besser qualifiziert sind als andere Arbeitslose. 67 Prozent haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, während es im Durchschnitt aller Arbeitslosen knapp 58 Prozent sind. Vor allem in den Köpfen müssten oft noch Barrieren abgebaut werden, um die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern, so Drese. „Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen sollen“, sagte die Ministerin in Schwerin.

Hierfür stehen nach Angaben der Ministerin vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. So gibt es nach Angaben von Drese u.a. eine finanzielle Förderung zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen, Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie für technische Arbeitshilfen im Betrieb und Förderungen von speziellen Fortbildungen und Schulungen.

„Erste Ansprechpartner für Beratung und Förderung sind die Bundesagentur für Arbeit und das Integrationsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS)“, so Drese.

RD-Chef Biercher betonte: „Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Themas Fachkräftesicherung sind alle Arbeitsmarktpartner in Mecklenburg-Vorpommern gefordert: Wir müssen gemeinsam die ‚ungenutzten Arbeitsmarktpotentiale‘ heben. Dazu gehört auch die Gruppe der Älteren. So sind aktuell in Mecklenburg-Vorpommern 8.250 Menschen aus der Gruppe ‚60 und älter‘ arbeitslos gemeldet, von denen 6.660 oder 80,6 Prozent einen Berufsabschluss besitzen. Sie sind damit deutlich besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Arbeitslosen (57,7 Prozent).“

Und doch gebe es gegenüber dieser Altersgruppe Vorbehalte, die ihre Wiedereinstellungschancen reduzierten und allein durch finanzielle Förderangebote und Eingliederungshilfen nicht ausgeglichen werden könnten. „Hierzu ist“, so Biercher weiter „ein ‚neues Altersbild‘ erforderlich, das Lebenserfahrung, Praxiswissen, Engagement und Loyalität anders gewichtet und gleichzeitig dazu beiträgt, betrieblich sinnvolle Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich möchte an dieser Stelle nur exemplarisch zwei Stichworte nennen: ‚betriebliches Gesundheitsmanagement‘ und ‚altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung‘.“

Pflichtarbeitsplätze

  • Laut Gesetz sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Das gilt für 3.309 private und öffentliche Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern, von denen lediglich 1.654 die Quote erfüllen. Die andere Hälfte kommt dieser Verpflichtung teilweise oder gar nicht nach und zahlt gestaffelt eine Ausgleichsabgabe gemäß §160 SGB IX (Beschäftigungsstatistik der BA Gebietsstand März 2022).

Informationen

  • Über die vielfältigen Fördermöglichkeiten informieren u.a. die regionalen Arbeitgeberservice-Teams der BA. Termin-Vereinbarung unter der gebührenfreien Service-Nummer für Arbeitgeber: 0800-45555-20

Malchiner Rats-Apotheke digitalisiert

Malchin – Rund 6.000 Euro erhält die Rats-Apotheke in Malchin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom Digitalisierungsministerium aus Mitteln des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation im Unternehmen, kurz „Digitrans“.

Mithilfe dieser Unterstützung wird die Apotheke ein so genanntes Apo-Ident-Gerät anschaffen. Das ist ein für den Apothekenbetrieb maßgeschneidertes Nahinfrarot-Spektrometer mit Computer und Drucker, mit dem sich Rezeptur-Ausgangsstoffe schnell und kostengünstig prüfen lassen. Binnen weniger Sekunden ist das Prüfprotokoll erstellt und ein Prüfetikett für das Arzneimittel-Gefäß ausgedruckt.

Mit dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, unterstützt das Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung kleinere Unternehmen in M-V bei der Digitalisierung. Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen.

Mit den nicht rückzahlbaren Zuschüssen werden der Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse gefördert, ebenso Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz.

Digitrans: Förderung für Medizintechnikfirma

Neubrandenburg – Das Unternehmen „Osentec“ in Neubrandenburg hat eine Förderzusage des Digitalisierungsministeriums über 7.000 Euro erhalten. Mit diesen Mitteln aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, unterstützt die Landesregierung den Aufbau einer digitalen Vertriebsstruktur.

Das Unternehmen stellt medizinische Apparate und Materialien her mit dem Ziel, insbesondere Menschen, die durch Krankheiten in ihrer Bewegung eingeschränkt sind, das Gefühl von Freiheit und Mobilität erhalten zu können. Mit Hilfe der Förderung wird das Unternehmen eine Software für insgesamt 45.000 Euro für den Direktvertrieb sowie eine Plattform für den Kundenservice zur Pflege, Verbesserung und Stärkung der Kundenbeziehungen anschaffen.

Mit dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, unterstützt das Innenministerium kleinere Unternehmen in M-V bei der Digitalisierung. Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen.

Mit den nicht rückzahlbaren Zuschüssen werden der Auf-bau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse gefördert, ebenso Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz.

Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut (LFI) zu stellen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter (www.digitalesmv.de/digitrans). Die Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der (Webseite des LFI). Sie können die Anträge auch digital im (MV-Serviceportal) stellen.

Mehr innovative Gründungen möglich

Grundsteinlegung von Haus 7 des Technologie- und Gewerbezentrums e. V. in Schwerin

Schwerin – In der Landeshauptstadt Schwerin ist am Donnerstag feierlich der Grundstein für den Neubau des Haus 7 des Technologie- und Gewerbezentrums e. V. Schwerin/Wismar (TGZ) erfolgt.

„Damit wird die Basis für mehr innovative Gründungen in Schwerin gelegt. Gleichzeitig verbessert sich die Situation für bestehende Unternehmen vor Ort, die gern ihre Kapazitäten ausbauen wollen. Wir brauchen mehr innovative Unternehmen, die hochwertige Arbeitsplätze bei uns im Land schaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag vor Ort.

Das neue Gebäude wird durch die Stadt und den TGZ e. V. errichtet. Nach Fertigstellung des Neubaus Haus 7 werden ca. 4.000 Quadratmeter vermietbare Fläche zur Verfügung stehen. Davon sind circa 2.000 Quadratmeter als Produktionsfläche vorgesehen.

„Durch den Neubau gibt es auch einen Anreiz für weitere Ansiedlungen. Mehr regionale Wertschöpfung kann perspektivisch vor Ort generiert werden“, so Meyer weiter.

Gegenwärtig sind insgesamt über 360 Unternehmen aktiv, die ihre ersten Schritte an einem der TGZ-Standorte beispielsweise in Schwerin oder Wismar gemacht haben.

„Über 2.750 Jobs sind entstanden. Viele Unternehmen haben sich in einem der eigens um die Zentren geschaffenen Technologieparks angesiedelt und dort ihre eigenen Investitionen getätigt“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer.

Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Vorhaben beläuft sich auf rund 22,7 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit rund 17,1 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Seit 1992 wurden für das TGZ und den Technologiepark am Standort Schwerin Fördermittel in Höhe von rund 36,8 Millionen Euro (inklusive Zuschuss für Haus 7) zur Verfügung gestellt und somit Gesamtinvestitionen von 47,5 Millionen Euro ermöglicht.

Passenden Job in der Heimat finden

Rückkehrertag am 27. Dezember im Rathaus

Schwerin – Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt lädt am 27. Dezember 2022 von 11 bis 16 Uhr zum Rückkehrertag in das Schweriner Rathaus am Markt ein. 15 Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen stellen sich und ihre Jobangebote vor.

„Der Fachkräftemangel ist für Unternehmen unserer Stadt eines der zentralen Themen. Auf der einen Seite suchen Unternehmen aus nahezu allen Bereichen nach Personal. Auf der anderen Seite wollen viele ehemalige Schwerinerinnen und Schweriner, die aufgrund ihres Studiums, ihrer Ausbildung oder ihres Jobs nach der Schulzeit die Stadt verlassen haben, wieder in die Heimat zurück“, erklärt Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum den Hintergrund des Rückkehrertages, den die Stadt bereits seit einigen Jahren zwischen Weihnachten und Neujahr veranstaltet, wenn die Weggezogenen ihre Familien zu Hause besuchen. „Mit dem Rückkehrertag wollen wir suchende Unternehmen und Fachkräfte unkompliziert und in angenehmer Atmosphäre zusammenbringen.“

In diesem Jahr findet der Rückkehrertag wieder in Präsenz statt. Ergänzt wird die Präsenzveranstaltung im Rathaus online. Bis Ende Januar 2023 werden viele Jobangebote auf einer digitalen Jobwall unter www.schwerin.de/rueckkehrertag zu finden sein. Sie bietet einen kleinen Überblick über die Angebote und die Unternehmen vor Ort.

Mit dabei sind die Medizintechnikunternehmen Ypsomed Produktion GmbH und Tec Med, die Ingenieurunternehmen Ferchau, PTS precision, Airsense Analytics, HNP Microsysteme, die Agentur Mandarin Medien, die Stadtwerke, die IT-Spezialisten DVZ und SIS, die Sparkasse, das Netzwerk für Menschen Sozius gGmbH Augustenstift, die Schweriner Stadtverwaltung, die IHK zu Schwerin und die Arbeitsagentur.

VVW-ExtraRunde auf dem Weihnachtsmarkt

Rostock – Am 15.12. findet auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt die VVW-ExtraRunde statt. Mit einem gültigen VVW-Fahrausweis erhalten alle Fahrgäste an teilnehmenden Fahrgeschäften jede zweite Karussellfahrt gratis! Den ganzen Tag, so oft man möchte.

Die VVW-ExtraRunde funktioniert ganz einfach: Einen tagesaktuell gültiges VVW-Ticket einfach bei den teilnehmenden Fahrgeschäften beim Kauf einer Karussellfahrt o.ä. vorzeigen und eine 2. Fahrt gratis dazu erhalten!

Es gelten alle gültigen VVW-Fahrausweise. Dazu gehören Einzel- und Tageskarten, Zeitkarten, VVW-Abos wie Mobil60-, Job-, Vorschul-, Schüler-, SemesterTickets. Alle am 15.12. gekauften mobilen Tickets des VVW sind ebenso mit dabei. Kinder unter 6 Jahren können das VVW-Ticket der Eltern oder Großeltern nutzen.

Die VVW-ExtraRunde ist eine Gemeinschaftsaktion des Rostocker Großmarktes, des Schaustellerverbandes und des Verkehrsverbundes Warnow.

M-V sichert Verbraucherzentrale ab

Das Kabinett hat die Verlängerung der Rahmenvereinbarung beschlossen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wichtig für alle.“

Schwerin – Zum 31. Dezember 2022 läuft die zweite Rahmenvereinbarung des Landes mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. aus. Das Landeskabinett hat daher heute beschlossen, mit einer neuen Rahmenvereinbarung die Zusammenarbeit fortzusetzen.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Mit dieser nunmehr dritten Rahmenvereinbarung wird der Verbraucherzentrale ein finanzieller Rahmen in Aussicht gestellt, mit dem sie ihre unabhängige Arbeit mittelfristig kontinuierlich fortführen kann und Planungssicherheit erhält. In den nächsten fünf Jahren geben wir insgesamt rund 4,3 Millionen Euro an die Verbraucherzentrale.

Damit kann sie ihre Beratungstätigkeit weiterhin absichern. Gerade in Zeiten von Kostensteigerungen auf breiter Ebene sind Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger enorm wichtig. Die Verbraucherzentrale informiert über Einsparungsmöglichkeiten und warnt vor Kostenfallen. Somit ist die Verlängerung der Rahmenvereinbarung über das Jahr 2022 hinaus ein wichtiges Signal“, sagt Verbraucherschutzministerin Bernhardt. Das Geld fließt in die institutionelle Förderung sowie in die Projekte „wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ und „Ernährungswirtschaftlicher Verbraucherschutz.“

„Die Verbraucherzentrale ist ein zentrales Angebot für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit ihren engagierten 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den 28 Energiestützpunkten sind sie unverzichtbar. Ich stehe für eine verlässliche Verbraucherschutzpolitik. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen gut informiert sein. Wer gut informiert ist, kann im Alltag die richtigen Entscheidungen treffen und gleichberechtigt am Markt teilnehmen. Und vor allem, wer die Fallen kennt, kann sie umgehen“, so die Ministerin.

Die geschäftsführende Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. Wiebke Cornelius zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung: „Dank der getroffenen Vereinbarung kann das bewährte Angebot der Verbraucherzentrale auch in den nächsten fünf Jahren fortgeführt werden.

Gerade die Energiepreiskrise hat uns gezeigt, dass unser Beratungsportfolio gerade für private Haushalte mit knappen Finanzen eine unverzichtbare Hilfe ist. Verbraucherschutz ist hochrelevant. Daher möchte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern die neue Landesregierung weiter bestärken, mit klaren und mutigen Vorgaben den Verbraucherschutz in allen Bereichen voranzubringen, sozial zu flankieren und es damit den Menschen leichter zu machen, sich nachhaltiger zu verhalten.

Die Verbraucherzentrale ist sich sicher: Ohne starke Verbraucher wird es keine starke Wirtschaft geben. Starke Verbraucherrechte zeigen einen Weg, Wirtschaft und Gesellschaft krisenfester, fairer und nachhaltiger zu gestalten.“

Vereinfachter Zugang zur Kurzarbeit

Meyer: Mehr Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte

Schwerin – Der Zugang zum Kurzarbeitergeld soll unter vereinfachten Bedingungen weiter möglich bleiben. Eine entsprechende Verordnung des Bundes sieht eine Verlängerung bis Ende Juni 2023 vor.

„Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Kurzarbeit ist ein wichtiger Beitrag auch für die heimische Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein wichtiges Zeichen vom Bund – zur richtigen Zeit. Die Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Coronapandemie machen den Betrieben weiter zu schaffen. Unternehmen und Beschäftigte erhalten mit der Verlängerung mehr Planungssicherheit in wirtschaftlich nicht einfachen Zeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Die Verordnung soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Kurzarbeitergeld kann derzeit bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sind. Regulär wäre dies der Fall, wenn ein Drittel der Beschäftigten betroffen wären.

Zudem müssen Beschäftigte keine negativen Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) aufbauen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Den höheren Leistungssatz von 67 Prozent erhalten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die beispielsweise mindestens ein Kind haben. Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeitgebern gegenwärtig zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. „Die geplante erneute Verlängerung sichert auch Arbeitsplätze bei uns im Land“, so Meyer weiter.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord haben im Rahmen der „realisierten Kurzarbeit“ im Monat August 343 Beschäftigte in 41 Betrieben kurzgearbeitet. 146 Betriebe haben im November für 1.704 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Die Werte liegen noch etwa auf dem Niveau des Vormonats Oktober. Dass mehr Betriebe Kurzarbeit anzeigen, kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.