Änderungen der Landesbauordnung

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Weg für Anpassungen der Landesbauordnung und anderer Gesetze mit zwei zentralen Zielen freigemacht. Zum einen gehe es um die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beim Schaffen von neuem Wohnraum in vorhandenen Bestandsbauten, so Bauminister Christian Pegel. Zum anderen solle die Nutzung Erneuerbarer Energien beim Bauen erleichtert werden.

So sollen Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zwei Meter Höhe und drei Meter Breite künftig keine Abstandsflächen mehr erfordern. „Dies betont die Bedeutung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, beseitigt Rechtsunsicherheiten und schafft Planungsklarheit für Bauherr und Entwurfsverfassende. Außerdem werden die Abstandserfordernisse für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dächern gelockert. Damit können Anlagen insbesondere auf Reihen- und Doppelhäusern größer dimensioniert werden. Ziel ist, auf möglichst vielen Dächern Solaranlagen zu installieren“, so Landesbauminister Christian Pegel.

Weiterhin soll der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken genehmigungsfrei gestellt werden. „Damit soll eine besonders einfache Möglichkeit, neuen Wohnraum ohne zusätzliche Flächenversiegelung und ohne zunächst in komplexen Bauplanungsverfahren neue Baugebiete schaffen zu müssen, ermöglicht werden“, erläutert Bauminister Christian Pegel.  Ferner soll eine Verfahrensänderung bei der Genehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zur Beschleunigung bei der Schaffung dieses zusätzlichen Wohnraums führen.

Außerdem wird die in vielen kommunalen Satzungen vorgesehene Verpflichtung zur Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen entfallen, wenn in einem Gebäude Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstocken des Gebäudes oder Ausbau des Dachraums geschaffen wird. „Auch hier soll es einfacher werden, wenn diese schnelle und unkomplizierte Weise genutzt wird, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen“, so der Minister. Hierfür hat die Landesregierung auf seiner heutigen Sitzung die Durchführung der Verbändeanhörung freigegeben.

Netzwerktreffen der Windenergiebranche

Staatssekretärin Jesse: Ausbau erneuerbarer Energien ist eine große Chance für Wirtschaft im Land

Rostock – Die 13. „Wind & Maritim“ ist das größte Netzwerktreffen der Windenergiebranche im Norden Deutschlands. Über 120 Branchenexperten kommen heute und morgen in Rostock zusammen, um über aktuelle Entwicklungen zu sprechen.

„Als Küsten- und Flächenland“, so Staatssekretärin Ines Jesse in ihrer Rede auf der „Wind & Maritim“, „kommt Mecklenburg-Vorpommern eine zentrale Rolle bei der Erzeugung, Speicherung und Verteilung nachhaltiger Energieträger zu.“ Nicht nur Onshore – also der Windenergie an Land – sondern auch Offshore – der Windenergie auf See – kommt unserem Bundesland eine Schlüsselposition für das Gelingen der Energiewende zu.

„Die Ziele, die der Bund gesetzt hat, sind ehrgeizig: 30 Gigawatt Offshore-Wind bis 2030 und 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045. Aktuell sind in Deutschland über 8,5 Gigawatt Offshore-Windenergie in Betrieb, davon 1,35 Gigawatt in der Ostsee. Fest steht, dass das Ausbautempo weiter beschleunigt werden und die Akzeptanz vor Ort gegeben sein muss, um diese Ziele zu erreichen.“

Zentrale Bedeutung hätten dabei insbesondere die Seehäfen. „Der Erfolg von Offshore-Windparkprojekten“, so Staatssekretärin Jesse, „hängt auch davon ab, einen möglichst großen Anteil der Komponenten bereits an Land vorzufertigen.“ Allerdings fehle es nach wie vor an einer auskömmlichen Finanzierung des Bundes für die Hafeninfrastruktur. So sei der gesetzlich festgelegte Beitrag seit 2005 mit 38 Mio. EUR jährlich unverändert.

„Die Küstenländer haben berechnet, dass sich der erforderliche Bundesbetrag mindestens auf 400 Millionen Euro erhöhen müsste. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesrepublik diese national bedeutsame Infrastruktur auch zu einer gemeinsamen Aufgabe macht und sich endlich für den Ausbau und Unterhalt engagiert, damit die Häfen auch künftig in der Lage sind, ihren Aufgaben für die gesamte Bundesrepublik nachzukommen.“

„Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist aber nicht nur eine große Herausforderung“, so Staatssekretärin Jesse, „er bietet auch eine große Chance, unser Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Mit Investitionen in saubere Energietechnologien schaffen wir nicht nur Arbeitsplätze in der Wirtschaft, sondern stärken auch unsere nationale Energieunabhängigkeit und erhöhen unsere Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt.

Die erneuerbaren Energien sind eine Quelle für Innovation, technologischen Fortschritt und wirtschaftliche Stabilität. Es ist an der Zeit, dass wir den Übergang zu einer nachhaltigen Energiezukunft vorantreiben und die wirtschaftlichen Chancen, die damit einhergehen, voll ausschöpfen. Als Regierung schaffen wir die Rahmenbedingungen, um die Investitionen in erneuerbare Energien attraktiv zu machen und unsere Wirtschaft auf diesen Pfad zu lenken.“

Schornsteinfeger sind Teil der Energiewende

Schwerin – Die Schornsteinfeger-Innung MV hat heute zur Mitgliederversammlung nach Schwerin geladen. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte nutzte die Gelegenheit, um auf der Innungsversammlung die bedeutende Rolle der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger bei der Energiewende zu würdigen.

„Zurzeit erfährt Ihr Handwerk den wahrscheinlich größten Transformationsprozess in seiner Geschichte“, unterstrich Schulte einleitend. Hintergrund ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und der damit angestrebte fast vollständige Ersatz fossiler Feuerungsanlagen durch Wärmepumpen und Fernwärme. „Dadurch“, so Staatssekretär Schulte, „wird die Tätigkeit im Schornsteinfegerhandwerk grundsätzlich neu definiert. Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind somit ein wichtiger Teil der Energiewende.“

Zudem lobte der Staatssekretär die Aktivitäten der Innung zur Sicherung des eigenen Nachwuchses. Mit der Kampagne „komminsteamschwarz“ sei es gelungen, bereits vier Monate vor dem Ausbildungsstart das Vorjahresniveau an Ausbildungsverträgen zu erreichen.

Das sei auch deshalb wichtig, weil in den kommenden elf Jahren fast jeder zweite Kehrbezirksinhabende in den Ruhestand gehen wird. Für Mecklenburg-Vorpommern mit 166 Kehrbezirken bedeutet das, dass pro Jahr sieben Schornsteinfegermeister und -meisterinnen zur Verfügung stehen müssten. Mit der Ausbildungskampagne sei das Handwerk auf dem richtigen Weg.

Sportfördergruppe der Landespolizei MV

Schwerin – Innenminister Christian Pegel und Sportministerin Stefanie Drese haben die aktualisierte Vereinbarung für die Sportfördergruppe der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet.

„Mit den neuen Anpassungen der Vereinbarung geben wir den Athletinnen und Athleten der Sportfördergruppe mehr Sicherheiten, dass unter anderem die Ausbildung ganz nach den Anforderungen der Spitzensportlerinnen und -sportler flexibel gestaltet werden kann, aber auch, dass sie bei Unfällen umfassend abgesichert sein werden“, sagt Minister Christian Pegel und:

„Seit 2008 geben wir jungen Spitzensportlerinnen und- sportlern in unserem Land die Möglichkeit, neben ihrer sportlichen Karriere auch eine berufliche Laufbahn in der Landespolizei zu wählen. Mit der Aufnahme in der Sportfördergruppe haben die jungen Menschen den notwendigen Freiraum, sich intensiv auf ihren Hochleistungssport zu konzentrieren, und zugleich die Gewissheit einer gesicherten beruflichen Zukunft bei der Landespolizei nach Beendigung ihrer – hoffentlich auch für unser Land erfolgreichen – sportlichen Karriere.“

„Die meisten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler müssen sich während des Leistungssports auf den Berufseinstieg vorbereiten. Denn Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für eine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Das Meistern dieser Doppelbelastung fordert mir den größten Respekt ab“, betont Sportministerin Stefanie Drese.

„Es ist deshalb ein großes Anliegen der Landesregierung, die duale Karriere unserer Spitzenathleten dahingehend zu unterstützen, dass sie ausreichend Freiräume für Trainings- und Wettkampfzeiten bekommen und im späteren Leben keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Sportfördergruppe der Landespolizei MV ist ein wichtiger Baustein in der Leistungssportförderung Mecklenburg-Vorpommerns.“

Alle zwei Jahre werden bis zu fünf Männer und Frauen in die Sportfördergruppe eingestellt. Die Bewerbungszahlen variieren. Für die Einstellung im Jahr 2024 gibt es aktuell fünf Bewerbungen.

„Seit der Einrichtung haben sich insgesamt 31 Leistungssportlerinnen und –sportler unseres Landes in einem Auswahlverfahren hierfür qualifiziert. Unterstützt vom Landessportbund und vom Olympiastützpunkt können Spitzenathleten Polizeiausbildung, Training und Wettkampf optimal miteinander in Einklang bringen. Und die Erfolgshistorie von Ruderer Hannes Ocik, Leichtathlet Tom Gröschel, Bahnradsportler Stefan Nimke oder Stabhochspringerin Martina Strutz zeigt, dass unser gewähltes Konzept aufgeht“, so der Innenminister.

Die Sportart sei nicht entscheidend, solange die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Zugehörigkeit zum Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader oder Nachwuchskader 1 und 2, eine sportliche Empfehlung des Olympiastützpunktes MV und die Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landes MV.

Drese: „Mein Dank geht an das Innenministerium und die Landespolizei für das Engagement und das klare Bekenntnis zum Leistungssport. Es ist dem Sportministerium bewusst, dass die individuelle Ausbildung der Sportlerinnen und Sportler viele personelle und finanzielle Ressourcen bindet.“

Die Ausbildung zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister findet an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow statt. Neben Trainingsmöglichkeiten vor Ort sind die Olympiastützpunkte gut erreichbar. Die Ausbildung wird für die Sportlerinnen und Sportler von regulär zwei auf drei Jahre und sechs Monate (in Ausnahmefällen auch länger) gestreckt. Dabei sind die Sportlerinnen und Sportler von August/September bis Ende Januar an der FH Güstrow und die übrige Zeit freigestellt für Training und Wettkampf.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die Übernahme in den Polizeidienst des Landes MV garantiert. Den Absolventinnen und Absolventen stehen verschiedene Dienstzweige innerhalb der Landespolizei sowie der Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 – der sogenannte gehobene Dienst – offen und sie können weiterhin ihrem Leistungssport aktiv nachgehen. Als Mitglied der Sportfördergruppe repräsentieren sie die Landespolizei auch in sportlichen Wettkämpfen.

Schnell laden. Sicher pausieren.

Test für Schnell-Ladestationen gestartet / Jesse: Engmaschiges Netz an Ladestationen wichtig – MV hat noch Luft nach oben

Schwerin – „Schnell laden. Sicher pausieren. Besser unterwegs“ – unter diesem Motto hat der Auto Club Europe e.V. (ACE) heute in Schwerin seinen Test für Schnell-Ladestationen in Mecklenburg-Vorpommern offiziell gestartet. „Ein engmaschiges Netz an Ladestationen ist für Mecklenburg-Vorpommern wichtig. Unsere Urlauber sollen die Möglichkeit bekommen, mit ihren Elektroautos das ganze Land zu bereisen.

Und auch für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes soll mit gut erreichbaren Ladestationen ein Umstieg auf dieses Antriebssystem einfacher werden. Wir haben im Land zweifellos noch Luft nach oben. Insgesamt ist auf niedrigem Niveau ein stetiger Zuwachs an Ladepunkten im öffentlichen Raum zu verzeichnen. Um ein attraktives, unkompliziertes Angebot für Einheimische und Gäste zu bieten, ist ein weiterer Zuwachs klares Ziel“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es – Stand Oktober 2023 – nach Angaben der Bundesnetzagentur insgesamt 1.359 öffentliche Ladepunkte im Land, davon 381 Schnell-Ladepunkte. In Mecklenburg-Vorpommern waren zu Beginn dieses Jahres 20.745 Elektro-Kraftfahrzeuge zugelassen – von 884.277 Fahrzeugen landesweit. Bislang war die Ladeinfrastruktur-Förderung des Bundes im Wesentlichen an die Zulassungszahlen an Elektrofahrzeugen der jeweiligen Bundesländer geknüpft.

So gab es für Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise geringe Förderkontingente. In ganz Deutschland soll jetzt ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Schnellladenetz – das sogenannte Deutschlandnetz – entstehen. Dafür hat der Bund im Nachgang von Ausschreibungen privatwirtschaftliche Unternehmen mit der Errichtung und dem Betrieb von Schnellladepunkten beauftragt.

Die bundesweit mehr als 1.000 Standorte mit rund 9.000 Schnellladepunkten sollen weiße Flecken auf der Ladelandkarte schließen und sicherstellen, dass der nächste Schnellladepunkt überall in Deutschland in wenigen Minuten zu erreichen ist. Eine Übersicht der für Mecklenburg-Vorpommern ausgewählten Suchräume ist unter https://www.standorttool.de/strom/deutschlandnetz/ zu finden.

„Die geänderte Strategie beim Bund wird dabei helfen, in absehbarer Zeit eine Angebotsverbesserung beim Schnellladen zu erreichen“, sagte Jesse.

Zum 19. Mal überprüfen die Ehrenamtlichen des ACE im Rahmen der jährlichen Clubinitiative verschiedene Aspekte der Mobilität. Unter dem Motto „Hat Deutschland Ladepower?“ geht es in diesem Jahr um Schnell-Ladestationen an Autobahnen und Bundesstraßen in ganz Deutschland.

190 Anlagen deutschlandweit und davon zehn in Mecklenburg-Vorpommern werden in den nächsten Monaten hinsichtlich angebotener Ladeleistung, Bezahloptionen, Bedienbarkeit, Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Service-Qualität überprüft. Ziel der Aktion ist es nach Angaben des ACE, auf Missstände hinzuweisen, Verbesserungen anzustoßen und Lob auszusprechen.

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt erlässt mit dem 15. April 2024 eine Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen. Über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) können aufgrund der Richtlinie Zuwendungen zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen gefördert werden. Dazu gehören u. a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Vorhaben:

  1. Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen

Die Studien werden der Öffentlichkeit zentral über eine Plattform zur allgemeinen Nutzung digital bereitgestellt („Einer für Alle“-Prinzip). Die Plattform wird vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt festgelegt.

  1. Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung.
  2. Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen,

das sind insbesondere

3.1      Abwärme- oder Kältenutzung, beispielsweise

  1. a) Abluftsysteme mit Energierückgewinnung,
  2. b) Wärmetauscher und Verdampfer,
  3. c) Verdichter und Kompressoren,
  4. d) Wärmeverteiler- und Speichersysteme,
  5. e) Erd- und Eisspeicher sowie
  6. f) Sensorik und Steuerung.

3.2  Einsparung von Strom, Wärme, Kälte oder deren Kombinationen, beispielsweise

  1. a) energieeffiziente Beleuchtung innerhalb von Gebäuden und Lichtlenksysteme,
  2. b) energieeffiziente Beleuchtung außerhalb von Gebäuden unter Beachtung der Insektenverträglichkeit und Lichtverschmutzung, inklusive Zeit- und Bedarfssteuerungen,
  3. c) Verschattungsanlagen,
  4. d) Optimierung von Abwärme- und Kältenutzung,
  5. e) Wärme- oder Kältespeicher besonders im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und
  6. f) energieeffiziente Prozess- und Produktionsanlagen.

3.3  Investitionen in eine energieeffiziente, möglichst intelligente, smarte Gebäudetechnik und -ausstattung, energierelevante Bauteile (im Zusammenhang mit dem Neubau und der Modernisierung von Gebäuden), die über die entsprechenden gesetzlichen oder einschlägigen Mindeststandards hinausgehen, beispielsweise

  1. a) Be- und Entlüftungssystem mit Kälte- oder Wärmerückgewinnung,
  2. b) spezielle Dämmung,
  3. c) verhaltens- und raumklimaangepasste Reglungen und Steuerungen und
  4. d) Energie- und Lastmanagementsysteme.

3.3  Investitionen in einen ökologisch-wirksamen Bestand an bestehenden Gebäuden, Neubauten und Infrastrukturelementen, beispielsweise

  1. a) Gründächer und
  2. b) Grünfassaden.
  3. Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise
  4. a) Quartierslösungen,
  5. b) intelligente Energienetze (SmartGrids) und
  6. c) Grüne Gewerbegebiete.

Die zuwendungsfähigen Investitionen umfassen Vorhaben mit erneuerbaren Energien (außer Tiefengeothermie und Elektroenergieerzeugung) und deren Nutzung über chemische und physikalische Speichermedien oder Speicherstoffe (beispielsweise Wasserstoff) sowie Prozesse der Umwandlung von Strom in andere Stoffe (Power-to-X).

Diese Vorhaben können auch mit Sektorenkopplung, Prozessoptimierung sowie umfassender Vernetzung, Steuerung, Energie- und Lastmanagement verbunden werden.

  1. Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgas-emissionen

Die Demonstrationsvorhaben sollen durch Öffentlichkeitsarbeit landesweit zur Nachahmung anregen (beispielsweise über etablierte einschlägige kommunale Verbände). Die Erkenntnisse aus den Demonstrationsvorhaben (beispielsweise über Einsparungs-, Betriebs-, Organisations- und Finanzierungsmodelle oder erkannte regulatorische Barrieren) sollen vom Zuwendungsempfänger im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden.

Zuwendungsempfänger können sein:

  1. a) Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns,
  2. b) Kirchen/Religionsgemeinschaften oder
  3. c) Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre nicht wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass

  1. a) das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird,
  2. b) die zuwendungsfähigen Ausgaben grundsätzlich mindestens 20. 000 Euro betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt, mindestens 2. 000 Euro,
  3. c) sich der Projektstandort im Eigentum des Antragstellers befindet oder dieser eine Nutzungsberechtigung mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist für den Projektstandort nachweisen kann,
  4. d) die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
  5. e) die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgeausgaben hinreichend gesichert ist,
  6. f) mit dem Vorhaben nicht vor dem Datum der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs begonnen wird, wobei
  7. g) die Amortisationszeit des Projektes grundsätzlich fünf Jahre überschreitet und
  8. h) die Antragsunterlagen grundsätzlich innerhalb eines Jahres vollständig eingereicht wurden; das heißt, das Verfahren auf Beantragung von Zuwendungen innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Antragseingang abgeschlossen werden soll; nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist der Antrag im Regelfall jedoch zurückzuweisen ist.

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.lfi-mv.de abrufbar. Die Zuwendung wird entweder als Anteilfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung in Form einer nichtrückzahlbaren Zuweisung gewährt.

Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 % (25 % bei energieeffizienter Außenbeleuchtung).

Betragen die Gesamtausgaben eines Vorhabens nicht mehr als 200 000 Euro, kann der Zuwendungsbetrag als fester Teilbetrag gewährt werden. Bei dieser Festbetragsfinanzierung kommt ein vereinfachtes Verwendungsnachweisverfahren zum Einsatz.

Im Ausnahmefall kann einmalig ein vorhabenspezifischer Bonus von 10 % bei beiden Finanzierungsarten gewährt werden. Details zu den Förderhöhen werden über ein separates Förderhöhenmerkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht. Die Kumulation dieser Fördermittel mit anderen Mitteln ist zulässig, wenn die anderen Förderprogramme die Kumulierung zulassen.

Weiterer Vertrag zur Treibstoffversorgung

Schwerin – Zur staatlichen Vorsorgeplanung gehört, dass in einer Krise Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie der Katastrophenschutz sicher und verlässlich ihren Dienst verrichten können. Damit das gelingt, ist die Treibstoffversorgung einer der zentralen Punkte in der Planung. Um diese sicherzustellen, hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einen Vertrag mit einem Großtanklager abgeschlossen. Bereits im vergangenen Jahr wurde für die Versorgung im Krisenfall ein Vertrag mit einem großen Treibstofflogistiker geschlossen. Somit ist nun neben der Logistik auch die Betankungsleistung in einer Krise abgesichert. Die Gesamtkosten, die einen 14-tägigen Krisenfall beinhalten, belaufen sich auf rund 112.000 Euro.

„Mit diesem Vertrag haben wir als Land eine weitere wichtige Voraussetzung geschaffen, um besonders im Krisenfall wichtige staatliche Leistungen sicherzustellen. Unsere erstellten Pläne werden der aktuellen Lage entsprechend weiterhin fortlaufend angepasst und verbessert. Auch in diesem Vertrag ist vorgesehen, dass der größte Anteil dieser Summe nur fällig würde, sollte der Krisenfall tatsächlich eintreten. Ich bin aber weiterhin zuversichtlich, dass es nicht so weit kommt“, so Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Es ergeben sich aus dem Vertrag Kosten u.a. für eine Vorhaltepauschale für ausgebildetes und eingewiesenes Personal sowie Verfahrensweisen, die darauf ausgerichtet sind in einer möglichen Krise die Betankung der Treibstofflogistiker des Landes sicherzustellen.

„Natürlich hoffen wir alle, dass wir nie in eine Situation geraten werden, bei der eine Notversorgung der Einsatzkräfte notwendig werden würde. Dennoch sorgen wir für den Ernstfall vor. Die Krisenfestigkeit unseres Bundeslandes hat sich durch diesen Vertragsschluss weiter gefestigt“, so der Innenminister.

Minigolfanlage in Jessenitz eröffnet

Jessenitz – Minister Dr. Till Backhaus hat heute auf dem Gelände des Jessenitzer Aus- und Weiterbildungswerkes die Minigolf-Anlage „Bibergolf“ eröffnet. Das Projekt wird aus LEADER-Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von rund 151.000 Euro gefördert. Die Gesamtinvestition liegt bei knapp 200.000 Euro.

„Das Projekt der LEADER-Aktionsgruppe Südwestmecklenburg soll eine weitere, sehr hochwertige Gelegenheit für Bewegung, Spiel und Sport in der Region bieten. Im Vergleich zum Minigolf sind die Bahnen beim Bibergolf abenteuerreicher, interessanter und anspruchsvoller. Natürliche Hindernisse wie Schrägen, Hügel, Baumstämme, Wasserläufe und Steine machen jede Bahn zu einer ganz speziellen Herausforderung und stellen den Bezug zum Mecklenburgischem Elbtal her.

Über die Landschaft und ihre Geschichte geben spezielle Informationstafeln in Form von Schreibpulten Auskunft. Ich lade Einheimische sowie Besucherinnen und Besucher ein, die neue Anlage zu erkunden. Das ca. 1.200 Quadratmeter große Areal fügt sich harmonisch in das weitläufige Grundstück neben dem Dreiseitenhof ‚Griese Gegend‘ und dem Grillpavillon ein“, sagte Backhaus.

Seit 2015 hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV 51 Maßnahmen in Lübtheen mit insgesamt rund 7,7 Millionen Euro aus dem ELER subventioniert. Die Gesamtinvestition betrug rund 13,3 Millionen Euro.

„Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit das Dorf, die Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf und stärkt die Strukturen im ländlichen Raum. Die ELER-Vorschriften erfordern, dass zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes ein Wettbewerb erfolgen muss, aus dem sich die Lokalen Aktionsgruppen ergeben“, sagte Backhaus.

Die neue LEADER-Richtlinie 2024 bis 2029 trat im vergangenen Jahr in Kraft. Damit stehen 54,96 Millionen Euro aus dem ELER zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land 2,5 Millionen Euro zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger bereit. Auf dieser Grundlage werden Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Das LM hat 14 solcher Strategien genehmigt.

Für jede genehmigte Strategie wird ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. 70 Prozent des verbleibenden Budgets werden nach dem Proportionalitätsprinzip aufgeteilt, bezogen auf die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) des von der Strategie erfassten Gebietes und 30 Prozent in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie. Dabei erhalten lediglich die acht besten Strategien diesen „Qualitätszuschlag“. Damit stehen den lokalen Aktionsgruppen zwischen ca. 3,5 und 4,6 Millionen Euro für die Erfüllung ihrer Entwicklungsziele zur Verfügung.

ErwiN geht an den Start

Neues Projekt zur Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachkräfte

Berlin – In der gemeinsamen Landesvertretung von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in Berlin fand heute die Auftaktveranstaltung des durch den Innovationsfonds geförderten Projekts ErwiN, kurz für „Erweiterte Übertragung von arztentlastenden Tätigkeiten in ArztNetzen” statt.

Das Projekt ErwiN startet in vier Modellregionen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Es soll die medizinische Versorgung von zunehmend älteren, chronisch kranken Menschen im häuslichen Umfeld verbessern.

Für Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm ist ErwiN ein zukunftsweisendes Vorhaben, das die medizinische Versorgung in Deutschland nachhaltig verbessern wird.

„Wir stehen bei der ärztlichen Versorgung gerade in ländlichen Regionen vor großen Herausforderungen. Schon jetzt sind rund 565.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern 60 Jahre alt oder älter, viele von Ihnen sind chronisch krank oder pflegebedürftig. Gleichzeitig stehen viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte selbst kurz vor Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand. Innovative Projekte wie ErwiN helfen dabei, unsere Gesundheitsversorgung an diese veränderten Realitäten anzupassen“, betonte Grimm in Berlin.

„Durch die qualifizierte Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachpersonen wird Raum für eine intensivere Betreuung und individuelle Beratung geschaffen. Ärzte können sich vermehrt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren“, verdeutlichte Grimm. Die Pflegefachpersonen würden dabei Gesundheitszustände prüfen, Vital- und Laborparameter kontrollieren, Beratungen durchführen und Heil- sowie Hilfsmittel verordnen.

Grimm: „Die enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegefachkräften ermöglicht eine umfassendere Betreuung der Patienten. Frühzeitige Interventionen bei Veränderungen im Gesundheitszustand können zu einer besseren Gesundheit und Lebensqualität unserer Patientinnen und Patienten führen.“

Das Gesundheitsministerium in MV hat die Fachaufsicht über die Schulen, die die entsprechenden Zusatzqualifikationen anbieten. Diese spezialisierten Pflegefachpersonen können im ärztlichen Auftrag dann ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen. Dabei stehen sie im Austausch mit Ärztinnen und Ärzten, auch telemedizinisch bei Hausbesuchen. Für das Projekt ErwiN qualifiziert das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen zusammen mit dem Institut für Pflegewissenschaft der Universität Greifswald zunächst alle Pflegefachpersonen zur selbstständigen Ausübung dieser Tätigkeiten.

Für Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Ärztenetz HaffNet die Durchführung des Projektes. HaffNet ist ein Zusammenschluss von hausärztlichen und fachärztlichen Praxen in der Region Vorpommern, das seit über 20 Jahren besteht. „Damit haben wir für das Projekt einen erfahrenen und überaus kompetenten Partner in der Vernetzung von medizinischen Versorgungsstrukturen gefunden“, so Grimm. „Im Erfolgsfall kann diese Maßnahme die Gesundheit pflegebedürftiger älterer Menschen deutlich stärken und dazu beitragen, Ressourcen in der medizinischen Versorgung bestmöglich zu nutzen. Der Ansatz ist auf andere Regionen übertragbar.“

Waldbrandschutz hautnah

Minister Backhaus erkundet mit Grundschülern den Wald

Wittenburg – Forstminister Backhaus hat am Freitag Dritt- und Viertklässler der Grundschule Wittenburg zu einem Besuch in die Wälder des Forstamtes Jasnitz eingeladen. Gemeinsam erprobten sie erste Inhalte des neuen waldpädagogischen Bildungsbausteins „Waldbrandschutz leben und erleben“.

Der Landesverband MV der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hat in Zusammenarbeit mit der Landesforstanstalt MV und Lehrkräften 13 didaktische Bildungsbausteine entwickelt, die Grundschulen unterstützen sollen, Projekttage im Wald zu organisieren und zu gestalten. Eine Fertigstellung des 14. Teils zum Waldbrandschutz ist für Ende dieses Jahres vorgesehen.

„Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind wichtige Zukunftsthemen, die auch Bestandteil von Unterricht an unseren Schulen sein müssen. Wer Kenntnisse hat über Natur und Umwelt, kann sie besser schätzen und schützen lernen. Dazu gehört auch das Wissen über das Ökosystem Wald. Wir können gar nicht früh genug anfangen, das Bewusstsein dafür zu schaffen, wie wichtig der Lebensraum Wald für Pflanzen, Bäume, Tiere und uns Menschen ist.

Dieses Bewusstsein erreichen wir bei Schülerinnen und Schülern am besten, wenn sie den Wald erleben. Die waldpädagogischen Bildungsbausteine sind eine Anregung für Lehrer und Eltern, Kindern den Lernort Wald nahezubringen, ihnen Respekt vor Umwelt und den verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen zu vermitteln. Unser Credo dabei ist: Lernen durch Erleben. Keine graue Theorie, sondern Neues erfahren mit allen Sinnen.

Gerade in Zeiten des Klimawandels ist Waldbrandschutz für alle von zentraler Bedeutung. Meistens entstehen Waldbrände durch Unachtsamkeit. Schon Kinder sollten lernen, wie Waldbrände entstehen, welche Faktoren sie beeinflussen und wie sie sie vermeiden können“, sagte Backhaus.

Bei der Gelegenheit stellte er das neue Buch „Waldabenteuer für die ganze Familie“ vor. Es wurde aus der Landinitiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ finanziert. Die Wildnis-Pädagogen Maurice Ressel und Martino Abis geben Interessierten Wissen an die Hand, wie man Kinder für die Natur im eigenen Umfeld begeistern und sensibilisieren kann. Dabei führen die Autoren durch die Jahreszeiten im Wald, informieren über Flora und Fauna sowie über das richtige Verhalten im Wald und motivieren zu Aktivitäten und bewusster Wahrnehmung.

Umbau zu barrierearmen Wohnraum

Schwerin – Ab sofort nimmt das Landesförderinstitut wieder Förderanträge zum Umbau von Wohnungen an, durch den Barrieren reduziert werden. Das „Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ ist für dieses Jahr mit zwei Millionen Euro aufgestockt worden. Die Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungen ist in selbstgenutztem Wohneigentum oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen möglich.

„Wie schon in den Vorjahren bestand für dieses Landesprogramm auch im Jahr 2023 eine starke Nachfrage“, resümierte Bauminister Christian Pegel. „Ich freue mich, dass wir für 2024 durch Umschichtungen im Haushalt zwei Millionen für dieses beliebte und notwendige Programm bereitstellen können.“

Mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro je Wohnung werden beispielsweise bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Wohngebäuden, Wohnungen oder Räumen gefördert, ebenso Verbreiterungen von Türdurchgängen oder der Barrieren reduzierende Umbau von Bädern. Damit leistet das Förderprogramm einen wichtigen Beitrag, um den wachsenden Bedarf nach barrierefreiem Wohnraum, insbesondere für Senioren, langfristig zu decken.

Insgesamt wurden seit Programmbeginn im Jahr 2018 rund 10,4 Millionen Euro bewilligt. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/

M-V auf Gesundheitsmesse DEMA

Berlin – Erfolgreiche Premiere: Die Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns hat sich vom 9. bis zum 11. April zum ersten Mal auf der Gesundheitsmesse DMEA mit einem Landesgemeinschaftsstand präsentiert. Die DMEA ist die führende Messe Europas für die digitale Gesundheitsversorgung. Der Landesgemeinschaftsstand wurde von der BioCon Valley® GmbH, der Landesgesellschaft für die Gesundheitswirtschaft, organisiert. Sieben Unternehmen beteiligten sich daran und stellten auf 68 Quadratmetern frische Lösungen für die moderne Gesundheitsversorgung von morgen vor.

Der Chef der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär Patrick Dahlemann, besuchte die Messe. Bei seinem Rundgang am Landesgemeinschaftsstand sowie bei den vier Einzelausstellern aus Mecklenburg-Vorpommern ließ er sich die Entwicklungen der zumeist jungen und innovativen Unternehmen zeigen, darunter viele Start-ups.

„Die Messe und der Landesgemeinschaftsstand waren ein Erfolg. Konkrete Aufträge für unsere Unternehmen sind ein wichtiges Resultat. 38.000 Euro aus dem Landeshaushalt sind hier richtig investiert“, so sein Fazit. „Die Beratungsleistungen zu Telemedizin und der nachvollziehbare Bluttransport haben mich tief beeindruckt. Damit hilft der Landesgemeinschaftsstand, herausragende Ideen unseres Bundeslandes bekannter zu machen und in die Praxis zu bringen.“

Lars Bauer, Geschäftsführer der BioCon Valley® GmbH, ergänzt: „Der Landesgemeinschaftsstand Mecklenburg-Vorpommern war darauf ausgerichtet, die im Digital-Health-Bereich aktiven Unternehmen unseres Bundeslandes gezielt zu positionieren und auf ihre Leistungen aufmerksam zu machen. Darüber hinaus bot der Stand auf einer vom BioCon Valley MV-Verein unterstützten Start-up-Fläche insbesondere ganz frischen Ideen die Möglichkeit, sich vor einem internationalen Publikum zu präsentieren und erste Geschäftsbeziehungen aufzubauen.“

Das Spektrum der Aussteller aus Mecklenburg-Vorpommern umfasste medizinische Animationsfilme zur Patienteninformation, Beratungsleistungen zu telemedizinischen Behandlungsmodellen, eine App-Lösung zur Unterstützung bei der individuellen Erkennung einer drohenden Sepsis, digitale Archivierungslösungen für die Pharmaindustrie und Medizintechnik, eine Software zur Verbesserung der internen Abläufe auf Krankenhausstationen, eine KI-gestützte Lösung zur Vereinfachung der Dokumentation in Medizin und Pflege sowie einen wegweisenden Wissenstransfer in Unternehmen, der insbesondere in Gesundheitseinrichtungen die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinfacht.

Während seines Rundganges bei den vier Einzelausstellern informierte sich Patrick Dahlemann über den deutschen Marktführer für Telemedizin (arztkonsultation ak GmbH, Schwerin), über weltweit eingesetzte digitale Lösungen zur Verbesserung des Hygienestandards in Krankenhäusern (GWA Hygiene GmbH/Hypros, Stralsund), über die Möglichkeiten der zeitsparenden und direkten Kommunikation zwischen Patienten, Ärzten und Pflegekräften, die künftig auch mithilfe von Robotern in Kliniken erfolgen kann, (Medventi GmbH, Rostock) sowie über gesundheitsbezogene Studienangebote der Hochschule Stralsund.

„In den vielen intensiven gemeinsamen Austauschen sprachen wir über das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern, die verstärkte Vernetzung von Unternehmen im Land und die Beiträge unserer Unternehmen für eine bessere Gesundheitsversorgung – in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch weltweit. Diese Impulse gehen insbesondere von unseren Start-ups aus“, so Patrick Dahlemann. „Hier leisten wir unter anderem mithilfe der BioCon Valley® GmbH Unterstützung, dass aus solchen zumeist digitalen Ideen volle Auftragsbücher werden und den jungen Unternehmen auf den bedeutenden Messen wie der DMEA die Aufmerksamkeit zugutekommt, die sie für ihre unternehmerische Entwicklung benötigen.“

Die Messe „DMEA – Connecting Digital Health“ ist die nach eigenen Angaben führende Veranstaltung in Europa für die digitale Gesundheitsversorgung. Sie bringt auf dem Gelände der Messe Berlin über 750 nationale und internationale Hersteller, (Bundes-)Länder, Verbände sowie zahlreiche Start-ups der Branche zusammen.  Die Organisation der DMEA – die Abkürzung steht für „Digital Medical Expertise & Applications“ – liegt in den Händen des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e. V.

Die Ausstellungsfläche in sechs Hallen betrug 27.000 Quadratmeter. An der DMEA nahmen Aussteller aus rund 30 Ländern und über 16.000 Teilnehmer aus 50 Ländern teil. Umrahmt wurde die DMEA von einem umfassenden Kongressprogramm, in dem in über 300 Vorträgen die Trends der Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft thematisiert wurden.

Flächenmanage­ment­grundsätze M-V/BVVG

Einigung auf neue Flächenmanage­ment­grundsätze der BVVG

Berlin – Am 11. April 2024 wurde im Bundesfinanzministerium in Berlin auf Staatssekretärsebene die Einigung auf die zukünftigen Flächenmanagementgrundsätze (FMG) der BVVG unterzeichnet. Damit gehe ein mehrjähriger und intensiver Verhandlungsprozess zwischen den neuen Bundesländern, dem BMEL und dem BMF zu ende, so Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Ich bin sehr froh, dass die unterschiedlichen Interessen jetzt unter Wahrung des Koalitionsvertrages und der landesspezifischen Interessen Mecklenburg-Vorpommerns geeint sind. Die neuen FMG tragen dazu bei, dass die BVVG-Flächen nicht mehr verkauft oder nach Höchstgebot verpachtet werden, was bislang gängige Praxis war und die Pachtpreise insgesamt in die Höhe getrieben hat.

M-V hat auch sein Ziel erreicht, auf seinem Territorium liegende dass BVVG-Flächen, die von konkreten kostenfrei in Klima- und Moorschutzprojekten betroffen sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden einbringen zu können. Damit konnten wir einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag erfüllen und eine langjährige Forderung ist endlich durchgesetzt.“

Soweit sich die ökologischen Anbauverbände einerseits und die konventionell wirtschaftenden Betriebe benachteiligt wähnen, erscheint der am Ende gefundene Kompromiss austariert. Die ab dem 12.04.2024 zur Anwendung kommenden FMG verfolgen das Ziel der Gleichstellung mit Blick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann:

„Die Würdigung der Nachhaltigkeit bei der Verpachtung der Flächen war von Anfang an die wesentliche Prämisse bei der Erarbeitung neuer Grundsätze. Nachhaltigkeit ist nicht nur durch eine ökologische Wirtschaftsweise zu erzielen. Es ist auch vereinbart, die Ergebnisse der Verpachtungsrunde 2024 zu analysieren. Ungewollte Verwerfungen können im kommenden Jahr nachjustiert werden.“

Saisonauftakt in den Nationalparks

Schwerin – Heute starten die Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund in die Saison 2024. Zur Auftaktveranstaltung im Max-Hünten-Haus in Zingst begrüßte Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus unter anderem Gernot Haffner, Leiter des Nationalparkamtes und Prof. Dr. Erik Aschenbrand von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. In seinem Gastvortrag „Ranger von morgen“ stellte er erste Ergebnisse der Studie zur Zukunft der Schutzgebietsbetreuung vor.

„Jährlich zählt der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft etwa vier Millionen Besuche. An den fast 600 Veranstaltungen, etwa Führungen, Projekttage, Junior Ranger, Vorträge und Arbeitseinsätze, nahmen im vergangenen Jahr mehr als 9.000 Menschen teil. Darüber hinaus besuchten 2023 fast 117.000 Gäste die Infozentren – 20.000 mehr als im Vorjahr. An Infoständen und Großveranstaltungen informierten sich mehr als 6.000 Menschen dreimal so viele wie 2023“, resümiert der Minister.

Backhaus weiter: „Die qualitative Entwicklung der Großschutzgebiete liegt mir besonders am Herzen: in ihrer Multifunktionalität für Natur- und Klimaschutz, als Bildungsorte und als bedeutende Tourismusdestinationen. Es bleibt eine Herausforderung, die Menschen so zu lenken, dass die Natur nicht beeinträchtig wird. Zählungen auf dem Deichradweg in der Sundischen Wiese bei Zingst zeigen zum Beispiel, dass im Jahr 2023 allein auf dem einen Weg 120.000 Radfahrer und Fußgänger unterwegs waren. Die Spitzenmonate waren der August und September mit jeweils etwa 20.000 Besuchern. Die lange Hauptsaison bis weit in den Herbst zeigt, dass die Balance zwischen Naturerleben und Naturschützen immer wichtiger wird“.

Im April 2023 eröffnete der Skywalk über dem Königsstuhl. Gleichzeitig öffnete die modernisierte Innenausstellung im Nationalpark-Zentrum, welche seitdem einen Besucheransturm erfährt. Im vergangenen Jahr kamen mehr als doppelt so viele Besucherinnen und Besucher wie 2022, rund 486.000.

Die neue Saison steht unter dem Motto: Hier lebe ich. Hier bist du Gast. „Die Faszination der Küstenlandschaft, der Zauber der Naturphänomene lässt mitunter vergessen, dass wir Menschen uns hier im Zuhause der Tiere und Pflanzen bewegen und jedes Naturerleben auch Spuren hinterlässt. Wir wollen mit dem Jahresthema die Perspektive wechseln. Zum einen, damit unsere Nationalpark-Gäste wissen, wie sie die Natur erleben können ohne zu stören, zum anderen um Verständnis zu wecken für unsere Flora und Fauna“, sagt Gernot Haffner, Leiter des Nationalparkamtes Vorpommern.

Auch auf die Entwicklung des Campingplatzes am Prerower Nordstrand ging der Minister ein: „Das Thema erhitzt die Gemüter. Dabei prägen bedauerlicherweise sich teilweise widersprechende Informationen die öffentliche Meinung. Dies geht soweit, dass dem Land und der Stiftung unterstellt wird, den Campingplatz beseitigen zu wollen. Das stimmt nicht. Unser Ziel ist es, diesen besonderen Campingplatz zu erhalten. Eine zeitgemäße klima- und familienfreundliche Betreibung, unter Berücksichtigung der Verpflichtung zum Erhalt geschützter Küstenlebensräume, sichern die dauerhafte Nutzung als Campingplatz. Darüber besteht Einigkeit innerhalb der Landesregierung.

Es ist uns gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zwischen Naturschutz und touristischer Nutzung zu finden und den Flächenverlust des Campingplatzes in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Diese Rahmenbedingungen bildeten im vergangen Jahr die inhaltliche Grundlage für die Betreibersuche für die nächsten 25 Jahre. Von der Ausgangszahl von 1.200 genehmigten Stellplätzen stehen konzeptabhängig ab 2033 weiterhin mindestens 791 Stellplätze zur Verfügung. Bei Parkplatzverlegung können sogar 150 Stellplätze mehr in Anspruch genommen werden. Damit ist der Campingplatz auch wirtschaftlich nachhaltig zu betreiben.

Im Auswahlprozess hat das junge Unternehmen Campers Friend überzeugt. Ich freue mich schon, wenn ihr Konzept in die Umsetzung gehen kann. Daran hindern uns derzeit aber noch die durch die Regenbogen AG angestrengten Rechtsverfahren gegen das Land und die Weigerung zur Räumung der Stiftungsfläche. Ich versichere allen Stellplatznehmern: Sie können bleiben. Die laufende Saison ist sicher und es wird keine Räumungen gegen Sie geben. Wir werden die Anliegen der Camper, Beschäftigten, Gewerbetreibenden und Gemeinden im Blick behalten. Am Ende wird es ein Gewinn für Mensch und Natur, davon bin ich überzeugt“, so Backhaus abschließend.

Verbundforschung der Cortronik GmbH

Meyer: Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft für mehr international marktfähige Produkte und Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern

Rostock – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute Fördermittelbescheide für das Verbundforschungsvorhaben „ReLumen“ beim Rostocker Unternehmen Cortronik GmbH übergeben. Gemeinsam mit dem Institut für Implantattechnologie und Biomaterialien e.V., der BIOSERV Analytik und Medizinprodukte GmbH und dem Institut für Biomedizinische Technik an der Universitätsmedizin Rostock wird von Cortronik derzeit an einer neuen Generation von Stents geforscht.
So sollen Patienten notwendige Operationen besser bewältigen. „Entscheidend ist, dass wir im Ergebnis der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft zu mehr international marktfähigen Produkten und Verfahren kommen. Das stärkt die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und soll zukunftsorientierte sowie gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen und sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Bei einem Stent handelt es sich um ein medizinisches Implantat zum Offenhalten von Gefäßen. Mit dem gemeinsamen Projekt soll ein hochbio-kompatibler, gecoverter Stent zur signifikanten Verbesserung von Patientenversorgungsqualität und klinischen Ergebnissen entwickelt werden. Das Ziel des genannten Verbundvorhabens ist die Entwicklung innovativer gecoverter Gefäßprothesen.

Dabei liegt der Fokus der neuartigen Entwicklung auf dem Einsatz von Herzbeutelgewebe sowie innovativer Kunststoffe als biokompatible Cover-Materialen. Diese Stents hätten wesentlich verbesserte Verarbeitungs- sowie Gebrauchseigenschaften. Durch die Ummantelung aus biologischem Gewebe oder innovativen Kunststoffen mit gerinnungshemmenden Eigenschaften können negative Spätfolgen verhindert werden.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 14,9 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 9,9 Millionen Euro.

In der Förderperiode 2014 – 2020 standen Mecklenburg-Vorpommern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung insgesamt 218 Millionen Euro zur Verfügung. In der aktuellen Förderperiode (2021 – 2027) sind es insgesamt 266 Millionen Euro. Davon werden im Rahmen der aktuellen FuEuI-Richtlinie insgesamt 134 Millionen Euro für die einzelbetriebliche FuE-Förderung und etwa 102 Millionen Euro für die Verbundforschungsförderung eingesetzt.

Im Zeitraum 2015 – 2023 wurden damit im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 207,3 Millionen Euro für 662 Vorhaben bewilligt. Auf die Forschungseinrichtungen des Landes entfielen davon Zuschüsse in Höhe von 73,9 Millionen Euro für 182 Projekte.