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Tag: 14. Juli 2026

Startchancen-Programm: gezielte Unterstützung für Schulen

Zwei Jahre nach Start: Schulen nutzen zusätzliche Möglichkeiten für mehr Bildungschancen

Schwerin – Mit dem Startchancen-Programm stärkt Mecklenburg-Vorpommern 72 Schulen, die unter besonders herausfordernden Bedingungen arbeiten. Zwei Jahre nach dem Programmstart zieht Bildungsministerin Simone Oldenburg eine erste Bilanz. „Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark vom sozialen Umfeld ab. Mit dem Startchancen-Programm investieren Bund und Länder gemeinsam in mehr Bildungsgerechtigkeit. Das Programm ist weit mehr als ein Förderprogramm. Es eröffnet Schulen die Möglichkeit, ihre besonderen Aufgaben in den Blick zu nehmen und Lösungen für ihre Schülerinnen und Schüler zu entwickeln“, sagte die Ministerin.

Seit dem Start hat Mecklenburg-Vorpommern die Umsetzung des Programms gemeinsam mit Schulen, Schulträgern und weiteren Partnern aufgebaut. Zielvereinbarungen, Beratungs- und Begleitangebote sowie landesweite Netzwerke schaffen die Grundlage dafür, dass Schulen die zusätzlichen Möglichkeiten passgenau für ihre Schülerinnen und Schüler nutzen können. Die Erfahrungen aus der ersten Umsetzungsphase fließen bereits in die weitere Entwicklung des Programms ein.

Auf dieser Grundlage entscheiden die Schulen selbst, welche Schwerpunkte sie setzen. Sie kennen die lokalen Gegebenheiten am besten und entwickeln daraus maßgeschneiderte Angebote für ihre Schülerinnen und Schüler. So entstehen neue Förderangebote, moderne Lernorte, zusätzliche Unterstützung durch multiprofessionelle Teams und Projekte, die Bildungsübergänge begleiten – von der Kita in die Grundschule bis zum Übergang in Ausbildung und Beruf. „Mit dem Startchancen-Programm stärken wir die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in Deutsch und Mathematik sowie im sozial-emotionalen Bereich. Die Schulen zeigen dabei, wie vielfältig eine gute Förderung aussehen kann“, sagte Simone Oldenburg.

Wie unterschiedlich die Schulen das Startchancenprogramm mit Leben füllen, zeigen zwei Beispiele aus Mecklenburg-Vorpommern:

Grundschule Ost „Hans Christian Andersen“ Europaschule, Neubrandenburg: Leseförderung gezielt stärken

Die Grundschule Ost setzt einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Lesekompetenz. Dafür werden verschiedene Angebote miteinander verbunden:

  • Lesepatinnen und Lesepaten sowie studentische Fachkräfte unterstützen Schülerinnen und Schüler bei individuellen Förderangeboten.
  • Die Lernverlaufsdiagnostik „Quop“ wird eingesetzt, um die Entwicklung der Lesekompetenz sichtbar zu machen und Fördermaßnahmen gezielt anzupassen. Lehrkräfte werden für die Nutzung von „Quop“ fortgebildet.
  • Die Lern-App „Lernmax“ unterstützt eine stärkere Differenzierung im Unterricht.
  • Die Schulbibliothek wird mit neuen, kindgerechten und interessenorientierten Büchern weiterentwickelt und unter anderem als Lernort für die Leseförderung genutzt.
  • Mit „Lernen durch Engagement“ und „Ein Quadratkilometer Bildung“ werden Bildungsübergänge begleitet und Kooperationen im Sozialraum gestärkt.

Regionale Schule mit Grundschule „bernsteinSchule“, Ribnitz-Damgarten: Schul- und Unterrichtsentwicklung gezielt weiterentwickeln

Die „bernsteinSchule“ nutzt das Startchancen-Programm, um ihre Schul- und Unterrichtskultur weiter zu entwickeln und die basalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu stärken:

  • Die Schule entwickelt ihr Qualitätsmanagement weiter und baut eine datenbasierte Schulentwicklung auf.
  • Eine Lernverlaufsdiagnostik hilft dabei, Lernstände frühzeitig zu erkennen und Förderangebote gezielter auszurichten.
  • Eine externe Schulentwicklungsbegleitung unterstützt den Entwicklungsprozess.
  • Unterrichtsbegleitungen, Hospitationen und Praxisaustausch fördern die gemeinsame Weiterentwicklung des Kollegiums.
  • Investitionen in die Lernumgebung werden aus den pädagogischen Zielen und den konkreten Anforderungen der Schule abgeleitet.

Die Erfahrungen aus den Schulen werden landesweit gesammelt, ausgewertet und weiterentwickelt. Zu diesem Zweck wurden sechs thematische Netzwerke zu den Bereichen Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik, überfachliches Lernen, datengestützte Qualitätsentwicklung, berufliche Orientierung und multiprofessionelle Zusammenarbeit aufgebaut.  Ziel ist es, erfolgreiche Ansätze sichtbar zu machen und voneinander zu lernen. „Die Umsetzung des Programms lebt vom Austausch und der Zusammenarbeit aller Beteiligten. Gute Ideen sollen nicht an einzelnen Schulen bleiben, sondern möglichst vielen Schülerinnen und Schülern zugutekommen“, sagte Oldenburg.

Die Auswahl der 72 Startchancen-Schulen erfolgte auf Grundlage wissenschaftlicher Kriterien, die Bund und Länder gemeinsam vereinbart haben. Berücksichtigt wurden unter anderem der Anteil von Schülerinnen und Schülern aus einkommensarmen Familien, mit Migrationshintergrund sowie weitere Indikatoren für besondere pädagogische Herausforderungen. Die teilnehmenden Schulen besuchen rund zwölf Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Startchancen-Programm läuft über zehn Jahre. Ziel ist es, Bildungschancen zu verbessern, Basiskompetenzen zu stärken und Schulen nachhaltig in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

Disco-Bus in Wismar: Drese freut sich über Interesse aus Berlin

Wismar – Staatsministerin Elisabeth Kaiser, Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, hat im Rahmen ihrer Pressereise heute den Disco-Bus in Wismar besucht. Sozialministerien Stefanie Drese, die vergangenes Jahr selbst bei der Eröffnung des mit Landesmitteln geförderten Busses dabei war, freute sich über die Wertschätzung und betonte: „Wir brauchen Räume, an denen auch junge Menschen sich entfalten können, gerade auch in ländlicheren Regionen. Der Disco-Bus ist dafür eine kreative und praktikable Idee, sagte Drese

So funktioniere das Angebot nach dem Motto „Komme ich nicht zur Disco, kommt die Disco zu mir.“ Dafür ist der gut 12 Meter lange ehemalige Linienbus mit einer rund fünf mal zweieinhalb Meter großen Tanzfläche, einer Licht- und Musikanlage sowie einen DJ-Stand ausgestattet. „Abends einfach Mal Musik mit Freunden genießen und ausgelassen zu tanzen gehört zum Erwachsenwerden einfach dazu. Aber ohne Führerschein, ohne Auto oder ohne öffentliche Verkehrsmittel mit Spätfahrplan kann das in vielen Ecken von MV schon mal schwierig werden“, so die Ministerin.

Sie bezeichnete das Projekt, das vom Verein Mobiler Jugendklub e.V. getragen wird, deshalb als eine besonders lebensnahe Lösung für Flächenländer. „Das zeigt zugleich auch, wie wir mit unseren geografischen Herausforderungen umgehen und ist sicherlich auch für die Ostbeauftragte ein spannender Einblick mit Potential für die anderen Ostländer“, unterstrich Drese.

Das Land habe deshalb auch Mittel in Höhe von 50.000 Euro aus dem Bürgerfonds des Landes für den vom Verein umgesetzten Ausbau des Disco-Busses zur Verfügung gestellt. „Aus meiner Sicht gut angelegtes Geld das dafür sorgt, dass die Disco auf Rädern nun in Wismar und in den umliegenden Dörfern für gute Stimmung sorgen kann.“

Betrügerische E-Mails im Namen des Finanzamtes im Umlauf

Schwerin – Derzeit erhalten mehrere Unternehmen betrügerische E-Mails, die den Eindruck erwecken, von einem Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern zu stammen. In den E-Mails wird eine Außenprüfung nach § 193 der Abgabenordnung (AO) zu einem konkreten Termin angekündigt.

Weitere Informationen zu den geprüften Steuerarten und Prüfungszeiträumen sollen einem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen sein. Als angeblicher Absender der E-Mail wird die Poststelle des Ministeriums für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern angezeigt.

Diese E-Mails stammen nicht von der Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Es könnte sich bei den Nachrichten um einen Betrugsversuch handeln. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, den PDF-Anhang nicht zu öffnen und die E-Mail umgehend zu löschen.

Prüfungsanordnungen werden von den Finanzämtern nicht per E-Mail bekannt gegeben. Bestehen Zweifel an der Echtheit eines Schreibens oder einer E-Mail, sollten Unternehmen unmittelbar Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen.

Weitere Informationen zum Umgang mit betrügerischen E-Mails und aktuellen Warnhinweisen sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern verfügbar.

Eine grundlegende Pflegereform ist überfällig

Grimm warnt vor weiterer Belastung von Pflegebedürftigen sowie Kommunen und Ländern

Schwerin – Die heute vom Verband der Ersatzkassen (vdek) veröffentlichten Zahlen zu den Eigenanteilen in der stationären Pflege zeigen erneut einen deutlichen Anstieg der finanziellen Belastung für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner. Eng damit verbunden sind nach Auskunft von Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm weitere Kostenexplosionen bei den Sozialhilfeausgaben, die von Ländern und Kommunen getragen werden.

„Die Entwicklung der Eigenanteile in Pflegeheimen ist äußerst besorgniserregend. Für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Familien sind die Kosten schon heute kaum noch zu tragen. Dass gute Pflege gute Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung braucht, ist eine notwendige und richtige Entwicklung. Es kann aber nicht sein, dass die Kostensteigerungen im bestehenden System fast ausschließlich von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen getragen werden“, betonte Grimm heute in Schwerin.

Die Eigenanteile in der vollstationären Pflege setzen sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil sowie den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten der Einrichtungen zusammen. Die im Jahr 2022 eingeführten, nach Länge des Heimaufenthalts gestaffelten Leistungszuschläge sollten die Belastung der Pflegebedürftigen begrenzen. Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch, dass diese Entlastungswirkung angesichts der dynamischen Kostenentwicklung weitgehend verpufft.

Immer mehr Menschen sind deshalb auf Hilfe zur Pflege angewiesen. „Das zeigt: Unser Sozialstaat funktioniert, denn alle Menschen mit einem entsprechenden Anspruch erhalten die notwendige Unterstützung“, verdeutlichte Grimm. Gleichzeitig offenbare die Entwicklung die Fehlkonstruktion der derzeitigen Finanzierungsstruktur. „Die Kosten werden zunehmend auf Pflegebedürftige, ihre Angehörigen sowie Länder und Kommunen verlagert. Das kann so nicht weitergehen“, sagte Grimm.

Besonders betroffen ist Mecklenburg-Vorpommern. Mittlerweile beziehen hier mehr als die Hälfte der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen Hilfe zur Pflege. Die Ausgaben von Land und Kommunen steigen damit rasant. Die Nettoausgaben für die Hilfe zur Pflege erhöhten sich in MV von 61,5 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 115,5 Millionen Euro im Jahr 2024 – ein Anstieg um fast 90 Prozent. Allein die Zahl der Leistungsberechtigten in der stationären Pflege stieg im gleichen Zeitraum von rund 7.800 auf über 10.150 Menschen.

Diese Entwicklung belastet Kommunen und Land erheblich. Denn Hilfe zur Pflege wird in MV zu 72 Prozent bei den kreisfreien Städten und zu rund 82,5 Prozent bei den Landkreisen vom Land und zu 28 bzw. 17,5 Prozent von der kommunalen Ebene finanziert.

Grimm: „Diese Kostendynamik nimmt uns und den Kommunen die Luft zum Atmen. Das Land kann nicht beides leisten: die Hauptfinanzierung der explodierenden Hilfe zur Pflege und zugleich immer mehr Fördermittel für die Infrastrukturförderung in der Pflege bereitstellen.“

Die Landesregierung fordert stattdessen eine grundlegende Strukturreform der Pflegeversicherung. „Im Koalitionsvertrag hat sich der Bund selbst vorgenommen, die Eigenanteile zu senken. Passiert ist bislang das Gegenteil. Sollte der Leistungszuschlag, wie im Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vorgesehen, künftig langsamer steigen, würden Pflegebedürftige noch stärker belastet. Das stopft kurzfristig die Löcher der Pflegekassen, verschärft aber die finanziellen Sorgen der Betroffenen und treibt die Sozialhilfeausgaben weiter in die Höhe. Das lehnen wir entschieden ab.“

Mehr als 800 digitalisierte Verwaltungsleistungen im MV-Serviceportal

Schwerin – Seit Anfang Juli stehen im MV-Serviceportal erstmals mehr als 800 digitale Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zur Verfügung. Damit erreicht Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und macht einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen, bürgernahen und leistungsfähigen Verwaltung.

Neben bereits bestehenden digitalen Leistungen, etwa der Ummeldung nach einem Umzug, der Anerkennung einer Behinderung, der Beantragung von Elterngeld oder der digitalen Einreichung eines Bauantrags, kann nun beispielsweise auch die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Ärztinnen und Ärzte vollständig digital beantragt werden.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Über 800 digitale Verwaltungsleistungen sind ein großer Erfolg. Unser Anspruch geht aber weiter: Digitalisierung bedeutet für uns nicht, bestehende Formulare lediglich ins Internet zu stellen. Wir wollen Verwaltungsverfahren schneller, bürgernäher und wirtschaftsfreundlicher gestalten – und das komplett medienbruchfrei.

Deshalb arbeiten wir daran, dass Nachweise, die der Verwaltung bereits vorliegen, nach dem Once-Only-Prinzip künftig bei weiteren Verwaltungsvorgängen auch mit anderen Behörden nicht nochmals eingereicht werden müssen. Gleichzeitig wollen wir gemeinsam mit den Kommunen digitale Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar machen.

Jeder medienbruchfreie Online-Antrag entlastet nicht nur die Antragstellenden, sondern auch die Beschäftigten in unseren Behörden und stärkt so die Handlungsfähigkeit der Verwaltung.“

Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Fachliche Anforderungen, technische Umsetzung, Nutzerfreundlichkeit und organisatorische Abläufe müssen eng aufeinander abgestimmt werden. Gerade bei komplexen Verfahren ist dieses Zusammenspiel entscheidend, damit aus einer Verwaltungsleistung ein praxistauglicher und medienbruchfreier Online-Antrag entsteht.

Ein Beispiel hierfür ist die neu hinzugekommene digitale Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Ärztinnen und Ärzte. Bei der Entwicklung haben die Stabsstelle Digitalisierung des Ministeriums für Finanzen und Digitalisierung sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern eng zusammengearbeitet.

Das Verfahren zeigt, wie durch gemeinsame Standards und eine enge Zusammenarbeit moderne Verwaltungsleistungen entstehen, die Verfahren beschleunigen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entlasten und zugleich einen Beitrag zur Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte leisten.

Besuch von Handwerksbetrieben im Landkreis Rostock

Jochen Schulte: „Mit gezielten Förderprogrammen stärken wir Fachkräfte von morgen und die Zukunft des Handwerks“

Rostock – Im Rahmen der Handwerkskampagne des Landes hat Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, gemeinsam mit der Handwerkskammer Schwerin mehrere Metallbauunternehmen im Landkreis Rostock besucht. Stationen der Betriebstour waren die Stahl- und Metallbau Schröder GmbH in Thürkow, die Metallbau Freudenfeld GbR in Altkalen sowie die Metallbau Lührmann GmbH in Laage. Im Mittelpunkt der Betriebstour standen der direkte Austausch mit Unternehmerinnen und Unternehmern über die aktuelle wirtschaftliche Lage sowie die Themen Fachkräftesicherung, Ausbildung, Bürokratieabbau und Wettbewerbsfähigkeit.

„Unsere Handwerksbetriebe sind das starke Rückgrat der mittelständischen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Sie bilden Fachkräfte aus, schaffen Arbeitsplätze und sichern Wertschöpfung in allen Regionen unseres Landes. Deshalb ist der direkte Austausch vor Ort so wichtig. Wir unterstützen das Handwerk und verbessern gezielt die Rahmenbedingungen – bei der Nachwuchsgewinnung, der Unternehmensnachfolge und dem Abbau von Bürokratie“, sagte Staatssekretär Schulte.

Ein Schwerpunkt der Gespräche war die Gewinnung von Nachwuchskräften. Die aktuellen Ausbildungszahlen zeigen eine positive Entwicklung: Landesweit wurden kurz vor Beginn der Sommerferien mehr als elf Prozent mehr Ausbildungsverträge im Handwerk abgeschlossen als im Vorjahreszeitraum. Um diese Entwicklung weiter zu unterstützen, setzt das Land auf gezielte Förderprogramme. Besonders erfolgreich ist die Schülerpraktikumsprämie, die seit dem Sommer 2024 freiwillige Ferienpraktika in Handwerksbetrieben unterstützt.

Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren erhalten 120 Euro pro vollständig absolvierter Praktikumswoche, bis zu drei Wochen beziehungsweise 360 Euro pro Jahr. Seit Einführung des Programms wurden bereits mehr als 1.100 Praktika in über 570 Handwerksbetrieben gefördert. Die Prämie erleichtert jungen Menschen die berufliche Orientierung und bringt potenzielle Auszubildende frühzeitig mit den Betrieben zusammen.

Auch die berufliche Weiterbildung und Unternehmensnachfolge werden gezielt unterstützt. Mit dem „Meister-Extra“ würdigt das Land erfolgreiche Meisterabschlüsse mit einer Prämie von 2.000 Euro. Seit Einführung des Programms im Jahr 2016 wurden rund 2.900 Meisterinnen und Meister gefördert. Ergänzend unterstützt die Meisterprämie Existenzgründungen, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen im Handwerk mit Zuschüssen von bis zu 7.500 Euro sowie weiteren Förderungen für neu geschaffene Arbeitsplätze. Seit 2018 wurden knapp 200 Gründungen und Betriebsnachfolgen auf diesem Weg begleitet.

„Die große Resonanz auf die Schülerpraktikumsprämie und die positive Entwicklung bei den Ausbildungszahlen zeigen, dass wir gemeinsam mit den Handwerkskammern und den Betrieben auf dem richtigen Weg sind. Wir schaffen gute Voraussetzungen, um mehr junge Menschen für das Handwerk zu gewinnen“, so Staatssekretär Schulte. Die Handwerkskammer Schwerin vertritt rund  7.200 Mitgliedsbetriebe mit mehr als 40.000 Beschäftigten und rund 1.800 Auszubildenden.