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Tag: 24. Juli 2026

Backhaus: Küstenfischerei braucht Perspektiven statt Dauerhilfen

Schwerin – Mit dem Auslaufen der EU-finanzierten Stilllegungsprämien Ende 2026 endet ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Ostseefischerei. Für Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch klar: Die eigentliche Herausforderung beginnt erst jetzt. Weil sich die Bestände von Dorsch und Hering trotz jahrelanger Schutzmaßnahmen nicht in ausreichendem Maß erholt haben, steht die Küstenfischerei vor einem tiefgreifenden Strukturwandel. Diesen will das Land gemeinsam mit Schleswig-Holstein sozialverträglich gestalten und fordert dafür Unterstützung des Bundes.

„Die zeitweilige Stilllegung war nie als Dauerlösung gedacht. Sie sollte Zeit verschaffen, bis sich die Bestände erholen und die Betriebe wieder regulär wirtschaften können. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Niemand kann zusätzliche Fangmöglichkeiten herbeizaubern. Deshalb wäre es unseriös, den Fischerinnen und Fischern falsche Hoffnungen zu machen. Unsere Aufgabe ist jetzt, den unvermeidbaren Strukturwandel fair, planbar und sozialverträglich zu begleiten“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Seit 2017 wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 20,7 Millionen Euro an Prämien für zeitweilige Stilllegungen ausgezahlt. Für das Jahr 2026 sind weitere rund 2 Millionen Euro vorgesehen. Allein für die Heringsstilllegung flossen seit 2018 mehr als 13,8 Millionen Euro, davon rund 8,2 Millionen Euro aus EU-Mitteln. Die Maßnahme war zunächst als kurzfristige Reaktion auf den Zusammenbruch der Dorschbestände eingeführt und später als Übergangsmaßnahme für die Heringsfischerei fortgeführt worden.

Die wissenschaftlichen Bewertungen zeigen inzwischen jedoch, dass sich die Situation kurzfristig nicht grundlegend verbessern wird. Nach Einschätzung des Thünen-Instituts ist eine Erholung des westlichen Dorschbestandes selbst in den kommenden Jahrzehnten unwahrscheinlich. Auch für den westlichen Heringsbestand ist vorerst nicht mit einer Rückkehr zu einer regulären Bewirtschaftung zu rechnen.

„Die dramatische Entwicklung betrifft heute vor allem unsere Küstenfischerei. Nicht die Fischbestände sind vom Aussterben bedroht, sondern vielerorts die wirtschaftliche Existenz der Betriebe. Wer weiterhin in der Fischerei arbeiten möchte, wird neue Einkommensquellen erschließen müssen – von der Direktvermarktung über die Verarbeitung bis hin zu touristischen Angeboten oder einer Mitarbeit in Forschung und Umweltmonitoring. Diesen Weg wollen wir aktiv begleiten.“

Nach Auffassung des Ministers wird das Auslaufen der Stilllegungsprämien den Strukturwandel in der Branche beschleunigen. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen deshalb gemeinsam eine Kapazitätsmaßnahme auf den Weg bringen, um insbesondere älteren Betriebsinhabern einen freiwilligen und sozialverträglichen Ausstieg aus der Fischerei zu ermöglichen.

„Wir wollen den Betrieben eine echte Perspektive geben – sowohl denjenigen, die weitermachen wollen, als auch denjenigen, die ihre Fischerei aus Altersgründen oder mangels wirtschaftlicher Perspektiven beenden möchten. Dafür benötigen wir jedoch Unterstützung des Bundes. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein werden wir uns kurzfristig an den Bundesminister wenden und Bundesmittel für eine Abwrackmaßnahme in den Jahren 2027 und 2028 einfordern.“

Zugleich setzt sich das Land weiterhin für eine wissenschaftliche Neubewertung des westlichen Heringsbestandes unter den veränderten Umweltbedingungen ein. Nach Angaben des Thünen-Instituts soll die Methodik zur Ableitung der Referenzpunkte Ende 2026 überprüft werden. Mecklenburg-Vorpommern fordert den Bund auf, diesen Prozess auf europäischer Ebene mit Nachdruck zu begleiten und sich zugleich für eine nachhaltige Steuerung der Befischung des Bestandes außerhalb der deutschen Küstengewässer einzusetzen.

Abschließend betonte Backhaus, dass das Land seine Verantwortung auch künftig wahrnehmen werde. Bereits in der Vergangenheit habe Mecklenburg-Vorpommern die Förderung kleiner Küstenfischereibetriebe mit Landesmitteln ergänzt. Eine Fortsetzung der bisherigen Stilllegungsprämien lasse sich jedoch weder vom Land noch von den Küstenländern allein finanzieren. Dafür seien Bund und Europäische Union weiterhin unverzichtbare Partner.

Anträge auf Unterstützungsleistungen bei vorübergehender Einstellung der Heringsfischerei in der Ostsee 2026 können ab sofort beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden.

Robbentotfunde vor Rügen

Insel Rügen – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern beobachtet derzeit im Rahmen des routinemäßigen Totfundmonitorings in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Meeresmuseum Stralsund (DMM) auftretende Totfunde von Kegelrobben an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns mit großer Aufmerksamkeit. Die zuständigen Fachbehörden stehen zur Aufklärung der Todesursachen in engem Austausch.

Seit Anfang Mai wurden mehr als 20 tote Robben im Bereich der Ostküste Rügens, des Greifswalder Boddens und Usedoms registriert. Die Fundorte konzentrieren sich insbesondere auf den Bereich der Südostküste Rügens, vereinzelt wurden Tiere auch an der Außenküste Usedoms und im Greifswalder Bodden gefunden.

Die adulten Tiere befanden sich bereits längere Zeit im Wasser und wiesen zum Teil einen fortgeschrittenen Verwesungsgrad auf. Mehrere Kadaver wurden geborgen und dem Deutschen Meeresmuseum Stralsund zur weiteren Untersuchung übergeben. Bisher ist bei einem der bislang drei aus diesem Gebiet untersuchten Tiere eine unnatürliche Todesursache nicht auszuschließen.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass die aktuelle Anzahl der Totfunde auf die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern zurückzuführen ist.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hat die örtliche Reusenfischerei überprüft. Im Greifswalder Bodden sowie an der Außenküste Südost-Rügens und Usedoms waren im maßgeblichen Zeitraum keine Reusen im Einsatz.

Eine erst kürzlich im westlichen Greifswalder Bodden aufgestellte Reuse wurde ordnungsgemäß angezeigt und kontrolliert. Alle in 2026 aufgestellten Reusen verfügen über die durch Minister Dr. Backhaus vorgeschriebenen Einschwimmsperren.  Kontrollen durch die Fischereiaufsicht bestätigen dies. Hinweise auf Robbenbeifänge liegen der Fischereiaufsicht bislang nicht vor.

Um mögliche Ursachen weiter einzugrenzen, arbeiten das Ministerium, das LALLF, das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen und das Deutsche Meeresmuseum eng zusammen.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Die Robbentotfunde nehmen wir sehr ernst. Derzeit wäre es jedoch verfrüht, Rückschlüsse auf die Todesursachen zu ziehen. Unser Ziel ist es, die Ursachen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse aufzuklären und nicht zu spekulieren.

Nach dem derzeitigen Stand halten alle in der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzten Reusen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben ein. Dennoch arbeiten alle zuständigen Fachbehörden eng zusammen, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären.“