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Tag: 21. Juli 2026

Meilenstein für die Ehrenamtskarte MV

15.000ste Karte geht an die Seenplatte

Hinrichshagen – Nach der Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte im Jahr 2020 ist in der vergangenen Woche die nunmehr 15.000 Bonuskarte für besonders ehrenamtlich Engagierte ausgegeben worden. Sozialministerin Stefanie Drese freute sich über diesen neuen Meilenstein und bezeichnete diesen als Spiegel dafür, wie viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sich dauerhaft und verantwortungsvoll für andere einzusetzen.

„Dass wir nunmehr bereits 15.000 Karten ausreichen durften, darf uns zurecht stolz machen. Schließlich steht eine Karte immer für ein besonders herausragendes Engagement, von dem wir alle profitieren: Ob durch Sport- und Kulturangebote, durch offene Treffpunkte oder auch die Freiwillige Feuerwehr im eigenen Dorf, die nur existieren, weil Menschen sich in ihrer Freizeit einbringen“, erklärte Drese.

Dazu gehört auch Mario Kuntzsch aus Hinrichshagen, der die 15.000 Karte nach der Nominierung durch die Bürgermeisterin des Ortes erhalten hat. Er gehört zu einer zehnköpfigen Gruppe, die sich bereits vor vielen Jahren zusammengefunden hat und mit viel Herzblut die Pflege und Gestaltung des Dorfplatzes samt Radlerrast übernimmt. So lädt der Dorfmittelpunkt immer zum gemütlichen Verweilen ein.

„Ein tolles Beispiel das zeigt, wie vielfältig Engagement sein kann und wie es auch direkt vor der eigenen Haustür Wirkung entfaltet“, erklärte Drese und dankte Herrn Kutzsch und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, in dessen Vertretung er die Ehrenamtskarte entgegennahm.

Mit ihr erhielten engagierte Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Vergünstigungen bei mittlerweile vielen Akzeptanzstellen in Mecklenburg-Vorpommern. „Unser Ziel ist es, die Wertschätzung für das Ehrenamt im Alltag erlebbar zu machen und das Netzwerk der Partner kontinuierlich weiter auszubauen. „Darin, dass wir da auf einem guten Weg sind und die Ehrenamtskarte mittlerweile zu einem festen Bestandteil der Anerkennungskultur des Landes geworden ist, können wir uns angesichts des neuen Meilensteins auch bestätigt sehen“, freute sich Drese.

Zusätzlich arbeite das Land daran, ehrenamtlich Interessierte noch leichter mit Vereinen und Verbänden zusammenzubringen. „Dabei helfen natürlich unsere MitMachZentralen beziehungsweise Freiwilligenagenturen vor Ort. In Zukunft wollen wir aber auch digitaler werden und bauen derzeit ein Enagagementportal für Mecklenburg-Vorpommern auf“, erklärte die Ministerin. Wer also selbst aktiv werden möchte oder Mitstreiter sucht, kann sich und seine Bedarfe bereits jetzt unter freiwilligendatenbank.aktion-mensch.de/admin registrieren. Eine Anleitung steht auf den Seiten des Sozialministeriums zur Verfügung.

Wer mehr über die Ehrenamtskarte, ihre Voraussetzungen und die damit gewährten Vorteile erfahren möchte, findet hingegen alle Informationen unter https://www.ehrenamtskarte-mv.de/.

Neue Chancen für die Energiewende auf alten Deponien

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern treibt den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voran und setzt dabei verstärkt auf bereits vorbelastete Flächen. Mit einem neuen Leitfaden unterstützt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt künftig Kommunen, Deponiebetreiber, Projektentwickler, Planungsbüros und Genehmigungsbehörden bei der Planung und Genehmigung von Photovoltaikanlagen auf stillgelegten Deponien. Der rund 30 Seiten umfassende Leitfaden ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2010 und berücksichtigt die aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen.

„Für die Energiewende brauchen wir leistungsfähige Solarstandorte. Gleichzeitig müssen wir mit unseren Flächen verantwortungsvoll umgehen. Deshalb setzen wir dort an, wo Flächen bereits genutzt wurden und sich für eine nachhaltige Folgenutzung eignen. Photovoltaik auf stillgelegten Deponien verbindet Klimaschutz, Ressourcenschonung und Flächensparen auf ideale Weise“, sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Vorbelastete Flächen sinnvoll für die Energiewende nutzen

In Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 956 ehemalige Deponiestandorte bekannt. Sie eignen sich jedoch bei Weitem nicht alle für eine Nutzung mit Photovoltaikanlagen. Voraussetzung sind unter anderem eine geeignete Hanglage und Ausrichtung, eine wirtschaftlich ausreichende Flächengröße, ein Anschluss an das Stromnetz sowie ein rechtlicher und technischer Zustand der Deponie, der eine Bebauung zulässt.

„Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Ausbau der Solarenergie voranbringen, ohne unnötig neue Freiflächen in Anspruch zu nehmen. Ehemalige Deponien bieten dort, wo die Voraussetzungen stimmen, eine hervorragende Möglichkeit, bereits vorbelastete Standorte sinnvoll weiterzuentwickeln. So schaffen wir zusätzlichen grünen Strom und schonen zugleich wertvolle Landschafts- und Landwirtschaftsflächen“, so Backhaus.

Bereits 39 Anlagen liefern klimafreundlichen Strom

Dass dieser Ansatz funktioniert, zeigt die Entwicklung im Land: Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie werden in Mecklenburg-Vorpommern bereits 39 Photovoltaikanlagen auf stillgelegten Deponien oder Deponieabschnitten betrieben. Zusammen verfügen sie über eine installierte Leistung von rund 55 Megawattpeak (MWp) und leisten damit bereits heute einen wichtigen Beitrag zur klimafreundlichen Stromversorgung.

Wie groß das weitere Potenzial ist, lässt sich derzeit nicht seriös beziffern. Zwar interessieren sich zunehmend Projektentwickler für ehemalige Deponiestandorte und erhalten entsprechende Standortinformationen. Ob sich ein Standort tatsächlich eignet, hängt jedoch immer von den konkreten geologischen, technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Mehr Planungssicherheit für Kommunen und Investoren

In der Praxis unterscheiden sich die Genehmigungsverfahren je nach Zustand und Rechtsstatus einer Deponie erheblich. Ob Abfallrecht oder Baurecht anzuwenden ist, welche Unterlagen erforderlich sind und welche technischen Anforderungen erfüllt werden müssen, war bislang häufig mit erheblichem Abstimmungsaufwand verbunden.

Der neue Leitfaden schafft hier Klarheit. Er erläutert die unterschiedlichen Genehmigungsverfahren, beschreibt die technischen Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Rückbau der Anlagen und enthält ein übersichtliches Ablaufschema sowie eine umfassende Checkliste für vollständige Antragsunterlagen. Damit erhalten Antragsteller und Behörden eine landeseinheitliche Orientierung für die Durchführung der Verfahren.

„Wir schaffen Planungssicherheit für alle Beteiligten. Der Leitfaden bündelt die geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen in einer praxisnahen Arbeitshilfe. Das erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Behörden, sorgt für transparente Verfahren und trägt dazu bei, Genehmigungen effizienter abzuwickeln – selbstverständlich ohne Abstriche beim Umwelt- und Deponieschutz“, betonte Backhaus.

Aktuell zwei Genehmigungsverfahren anhängig

Derzeit laufen in Mecklenburg-Vorpommern zwei abfallrechtliche Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen auf Deponien. Mit dem neuen Leitfaden sollen künftige Vorhaben schneller vorbereitet und rechtssicher umgesetzt werden. Er richtet sich gleichermaßen an Genehmigungsbehörden, Kommunen, Deponiebetreiber, Projektentwickler und Planungsbüros.

Leitfaden auf aktuellem Stand von Recht und Technik

Der Leitfaden ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2010. Seitdem haben sich sowohl das Abfall- und Baurecht als auch die technischen Anforderungen an Photovoltaikanlagen und Deponien grundlegend weiterentwickelt. Die neue Ausgabe berücksichtigt unter anderem aktuelle bundesrechtliche Vorgaben, technische Qualitätsstandards sowie neue fachliche Empfehlungen und Vollzugshilfen. „Die Energiewende entscheidet sich nicht allein auf neuen Flächen. Sie entscheidet sich auch daran, wie intelligent wir bereits genutzte Standorte weiterentwickeln. Genau dafür schaffen wir mit dem neuen Leitfaden die Voraussetzungen: mehr Planungssicherheit, schnellere Verfahren und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Flächen. Das ist gelebter Klimaschutz mit Augenmaß“, sagte Backhaus.

Der Leitfaden steht ab sofort auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern zum Download bereit.

Leseförderung in der Grundschule mit Mini-Dramen

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler schlüpfen in verschiedene Rollen

Schwerin – Mit Mini-Dramen können Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern die tägliche Leseförderung abwechslungsreicher gestalten. Dabei handelt es sich um Texte in Dialogen, die wie kleine Theaterstücke aufgebaut sind. „Wir haben Kindertheaterautorinnen und Kindertheaterautoren in ganz Deutschland beauftragt, insgesamt zehn Mini-Dramen zu entwickeln“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Diese Mini-Dramen mit drei oder sechs Rollen sind dem Niveau der einzelnen Jahrgangsstufen in der Grundschule angepasst. Auch für leseschwächere Schülerinnen und Schüler gibt es Texte, damit sie in Rollen schlüpfen können. Mit den Rollenspielen wollen wir die Lust aufs Lesen und Vorlesen wecken.“ Das Land hat die Entwicklung der Mini-Dramen mit 20.000 Euro finanziert.

Die Mini-Dramen kommen beim Vorlesetheater zum Einsatz. Das Vorlesetheater ist eine Methode der Leseförderung beim Leseband. Seit dem Schuljahr 2024/2025 zieht sich das Leseband durch die Jahrgangstufen 1 bis 4 und ist fest im Stundenplan verankert. Schülerinnen und Schüler haben jeden Tag 20 Minuten Zeit, das Lesen zu üben. Hierzu zählen auch Lautlesetrainings. „Für die Lehrkräfte sind die Mini-Dramen eine gute Unterstützung, weil sie sie direkt im Unterricht einsetzen können und nicht andere Texte in dialogische Formen umschreiben müssen“, erläuterte die Bildungsministerin weiter. „Die Mini-Dramen sind in der Fibelschrift verfasst, damit sie von Grundschülerinnen und Grundschülern leichter gelesen werden können.“ Alle Mini-Dramen können über das Lernmanagementsystem „itslearning“ abgerufen werden.

Die Mini-Dramen beschäftigen sich mit der Lebenswelt von Grundschulkindern, sind in der Alltagssprache verfasst und erzählen spannende Geschichten. In „Wo ist Mo?“ von Bernhard Studlar für die Jahrgangsstufe 1 warten Mia, Maja und Max auf ihren Freund Mo. Die Ungeduld wächst genauso wie die Lust auf Eis. Am Ende bekommen sie beides und dem gemeinsamen Spielen steht nichts mehr im Wege. „Wattwanderer“ von Esther Kaufmann für die Jahrgangsstufe 4 erzählt von Mikkel, Ayla und Lenno, die auf der Klassenfahrt bei einer heimlichen Nachtwanderung in Seenot geraten. Sie müssen piratenmutig sein, um sich vor der Flut zu retten.

Lehrkräften steht ein Handlungsleitfaden zur Verfügung, der ihnen weitere Anregungen und Tipps gibt, wie sie die Mini-Dramen im Unterricht einsetzen können. Außerdem hat das Institut für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums in zwei Online-Fortbildungen Grundschullehrkräften die Arbeit mit den Mini-Dramen erläutert. „Lehrkräfte haben uns mitgeteilt, dass sie mit den Materialien sehr gut arbeiten können. Einige Kindertheaterautorinnen und Kindertheaterautoren haben die Mini-Dramen in der Grundschule vorher ausprobiert und umgearbeitet, damit Kinder mit den Texten besser umgehen können. Dieser Aufwand hat sich gelohnt“, sagte Oldenburg.

Mit dem Leseband stärkt Mecklenburg-Vorpommern die Lesekompetenz von Grundschülerinnen und Grundschülern. „Lesen ist eine Schlüsselkompetenz für den gesamten Bildungsweg. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder regelmäßig und strukturiert üben können. Das Leseband sorgt dafür, dass Lesen jeden Tag in der Schule einen festen Platz hat“, so die Bildungsministerin. Die Schulen können dabei verschiedene Methoden einsetzen – etwa Vorlesen und Mitlesen, das gemeinsame Lesen mit einem Lesepartner (Tandemlesen), Leseaktivitäten nach einem Würfelergebnis mit dem „Ich-Du-Wir-Würfel“, das Vorlesetheater oder das Hören von Hörbüchern und Mitlesen im Buch.