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Tag: 17. Juli 2026

Neue Versetzungsverordnung tritt in Kraft

Oldenburg: Leistungsanforderungen steigen durch veränderte Kriterien

Schwerin  – Mecklenburg-Vorpommern hat die Regelungen für die Versetzung von Schülerinnen und Schülern neu gefasst. Die Versetzungsverordnung tritt mit dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft und regelt die Versetzungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler neu. Die neuen Regelungen zum Notenausgleich an Regionalen Schulen sowie an Gymnasien geben den Schulen klare, transparente Vorgaben. Sie wurden gemeinsam mit dem Bildungsrat erarbeitet, sodass sie vielfältigen Perspektiven von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern berücksichtigt wurden.

„Unser Ziel ist es, mehr junge Menschen zu einem Schulabschluss zu führen. Dies erreichen wir einerseits durch die Anerkennung tatsächlicher Leistungen und andererseits durch klar definierte Leistungsanforderungen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mit den Neuregelungen zur Versetzung werden unterschiedliche Lernentwicklungen der Schülerinnen und Schüler stärker berücksichtigt und zugleich verbindliche Anforderungen für die weitere Schullaufbahn festgelegt.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Grundschule: Die Entscheidung über die Verweildauer in der Schuleingangsphase obliegt künftig der Klassenkonferenz. Schülerinnen und Schüler, die wiederholt nicht die Versetzungsvoraussetzungen für die Jahrgangsstufe 5 erreichen, werden hinsichtlich möglicher Förderbedarfe diagnostiziert.

Bisher war der Elternwille für die Verweildauer in der Schuleingangsphase entscheidend.

  • Regionale Schule: Die Regelungen zum Notenausgleich werden klarer formuliert, insbesondere unter Berücksichtigung der verschiedenen Anspruchsebenen (unterschiedliche Leistungsniveaus im Unterricht). Zwischen den Noten auf unterschiedlichen Anspruchsebenen erfolgt kein Umrechnen mehr. Die Anspruchsebene wird künftig auf allen Zeugnissen ausgewiesen. Für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 der Regionalen Schule ist ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik, der erste Fremdsprache und der differenziert unterrichteten Naturwissenschaft künftig

Bisher haben die Regelungen zum Notenausgleich, die verschiedenen Anspruchsebenen nicht berücksichtigten. Für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 konnte bisher in allen Fächern auf der Anspruchsebene der Mittleren Reife eine mangelhafte Leistung ausgeglichen werden, also auch in Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache.

  • Gymnasium: Ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache ist künftig nicht mehr möglich. Muss im Erprobungsjahr ein Notenausgleich in Anspruch genommen werden, ist ein Wechsel in den nichtgymnasialen Bildungsgang verpflichtend. Ein freiwilliger Rücktritt während des Erprobungsjahres ist nicht mehr möglich.

Bisher konnte mangelhafte Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie erste und zweite Fremdsprache untereinander ausgeglichen werden. Im Erprobungsschuljahr mussten alle Schülerinnen und Schüler, die unter Berücksichtigung des Notenausgleiches nicht in die Jahrgangsstufe 8 versetzt wurden, den gymnasialen Bildungsgang verlassen und die Klasse 7 an einer Regionalen Schule oder einer Gesamtschule wiederholen.

  • Wechsel des Bildungsganges: Ein Wechsel in den gymnasialen Bildungsgang ist in den Jahrgangsstufen 7 und 8 möglich, wenn das Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und den beiden Fremdsprachen einen Notenschnitt von 2,5 oder besser aufweist. Die neue Verordnung regelt erstmals den Wechsel vom gymnasialen in den nichtgymnasialen Bildungsgang. Dieser ist grundsätzlich zum Schuljahresende möglich. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen.

Bislang war ein Wechsel in den gymnasialen Bildungsgang in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 möglich, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der ersten und zweiten Fremdsprache ein Notendurchschnitt besser als 2,5 erreicht wurde.

  • Versetzungsgefährdung: Künftig liegt eine Versetzungsgefährdung vor, wenn der Notendurchschnitt in einem Fach 4,5 oder schlechter ist. Damit erhalten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern gleichermaßen eine klare Vorgabe zur Identifizierung der Versetzungsgefahr.

Bisher enthielt die Versetzungsverordnung keine einheitliche Bezugsgröße in Form eines Notendurchschnitts.

  • Beratungsgespräche: Um die schulischen Beratungs- und Informationspflichten effektiv in den Schulalltag zu integrieren, kann das Beratungsgespräch zur Schullaufbahnempfehlung in der Jahrgangsstufe 6 mit dem obligatorischen Beratungsgespräch verbunden werden.

In der Versetzungsverordnung gab es bisher keine Regelung zu Beratungsgesprächen über die Schullaufbahnempfehlung.

  • Freiwilliger Rücktritt: Ein Rücktritt zum Schulhalbjahr ist künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wer freiwillig eine Klassenstufe wiederholt, muss im Wiederholungsjahr erneut alle Voraussetzungen für die Versetzung erfüllen.

Bisher konnte eine Schülerin oder ein Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten bis zum 15. Dezember oder bis zum 15. Mai des laufenden Schuljahres freiwillig zurücktreten.

Halbe Million Euro für Biosphärenreservat Schaalsee

Zarrentin – Mit der Übergabe von insgesamt 526.506 Euro Euro für vier Naturschutzprojekte im UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee hat Umweltminister Dr. Till Backhaus heute den Auftakt seiner diesjährigen Sommertour durch Mecklenburg-Vorpommern gegeben. In den kommenden vier Tagen wird der Minister elf Termine wahrnehmen und sich mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden sowie kommunalen Vertreterinnen und Vertretern über aktuelle Herausforderungen und Zukunftsprojekte austauschen.

Zum Auftakt übergab Backhaus im PAHLHUUS in Zarrentin Fördermittelbescheide an den Zweckverband Schaalsee-Landschaft sowie die Stiftung Biosphäre Schaalsee. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie aus Ersatzgeldern des Landes.

Mit der Förderung werden wertvolle Offenlandschaften gepflegt, Moorgebiete wiedervernässt und ökologisch bedeutsame Flächen dauerhaft für den Naturschutz gesichert. Die Maßnahmen verbessern den Wasserrückhalt in der Landschaft, stärken die biologische Vielfalt und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

„Moore, Feuchtwiesen und artenreiche Offenlandschaften gehören zu den wertvollsten Naturräumen unseres Landes. Sie speichern Wasser, binden Kohlenstoff, bieten bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum und machen unsere Landschaft widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels. Jeder Euro, den wir heute in ihren Erhalt investieren, ist deshalb eine Investition in unsere Zukunft. Naturschutz bedeutet längst mehr als Artenschutz – er sichert unsere Lebensgrundlagen, stärkt den ländlichen Raum und schützt unser Klima. Genau deshalb unterstützen wir Projekte wie diese mit Nachdruck“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die Förderbescheide für den Zweckverband Schaalsee-Landschaft nahmen Jasmin Günther und Jürgen Jeske entgegen. Maria Boness, hauptamtliche Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes Schaalsee-Landschaft, betonte: „Naturschutz bedeutet, Landschaften als Ganzes zu denken. Wir übernehmen in der Schaalsee-Landschaft Verantwortung, indem wir wertvolle Flächen dauerhaft sichern, den Wasserhaushalt sensibler Moorgebiete stabilisieren und artenreiche Offenlandschaften erhalten. Erst das Zusammenspiel dieser Maßnahmen schafft die Voraussetzungen dafür, dass die biologische Vielfalt am Grünen Band langfristig bewahrt werden kann. Die heute übergebenen Fördermittel geben uns die Möglichkeit, diese wichtigen Aufgaben gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort konsequent weiterzuführen.“

Mit 386.648,75 Euro unterstützt das Land die Wiederherstellung und dauerhafte Sicherung artenreicher Halboffenlandlebensräume in mehreren Naturschutzgebieten des UNESCO-Biosphärenreservats Schaalsee.

Auf rund 30 Hektar werden Gehölzaufwüchse entfernt, die sich infolge längerer Vegetationsperioden und erhöhter Nährstoffeinträge zunehmend ausgebreitet haben. Zusätzlich entsteht bei Neuenkirchen eine 14 Hektar große Weidelandschaft.

Von den Maßnahmen profitieren zahlreiche gefährdete Tierarten wie Kiebitz, Wiesenpieper, Rotbauchunke und Laubfrosch. Gleichzeitig erhalten fünf landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Flächen für eine extensive und naturschonende Bewirtschaftung.

Weitere 44.806 Euro fließen in das Projekt „Wasserrückhalt im Naturschutzgebiet Moorrinne von Klein Salitz bis zum Neuenkirchener See“.

Geplant sind der Einbau eines Knierohres im Hammerbach, das abschnittsweise Verschließen vorhandener Drainagen sowie das Ringeln unerwünschter Gehölze im Neuenkirchener Moor. Dadurch wird mehr Wasser in der Landschaft gehalten, die Grundwasserneubildung verbessert und die Klimaschutzfunktion der Moore langfristig gestärkt. Gleichzeitig entstehen bessere Lebensbedingungen für moortypische Tier- und Pflanzenarten.

Für den Erwerb ökologisch wertvoller Grünlandflächen in den Niederungen von Carlow und Stove erhält der Zweckverband weitere 35.899 Euro.

Die Flächen ergänzen bereits vorhandene Naturschutzflächen und stärken den Biotopverbund nördlich des Röggeliner Sees. Nach dem Erwerb sollen sie naturschutzgerecht entwickelt werden. Vorgesehen sind unter anderem die weitere Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, die Anlage von Kleingewässern sowie Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moor- und Feuchtgrünland.

Klaus Jarmatz, als Vorstandsmitglied der Stiftung Biosphäre Schaalsee freute sich einen Fördermittelbescheid in Höhe von  59.152,50 Euro vom Minister Dr. Backhaus in Empfang nehmen zu können. Mit den Mitteln soll eine Agrarfläche am Tessiner Moor erworben werden, um die bereits umgesetzten Wiedervernässungsmaßnahmen  im Tessiner Moor  langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln.

Nach dem Flächenerwerb ist vorgesehen, die bislang intensiv genutzte Ackerfläche in extensiv bewirtschaftetes Grünland umzuwandeln und im Niedermoorbereich den Wasserstand zu erhöhen. Dadurch werden der Wasserrückhalt verbessert, wertvolle Moorlebensräume entwickelt und zusätzliche Kohlenstoffspeicher für den Klimaschutz geschaffen.

Fraktion spendet für Fahrradparcours

Wählergemeinschaft übergibt 400-Euro-Spende für den Verkehrsgarten der Schule Gingst

Insel Rügen – Pünktlich zum Baustart für den Fahrradparcours auf dem Grundschulhof übergeben Clemens Oppermann und Astrid Dürkoop von der Fraktion „Gemeinsam für Gingst“ ihren Spendenscheck. „Wir haben Spenden in der Fraktion gesammelt“, erklärt Clemens Oppermann beim Besichtigen der Baustelle.

Mit dem Betrag von 400 Euro wollen seine Mitstreiter und er zum Gelingen des Vorhabens beitragen. Dabei zähle jeder Cent, unterstützt ihn Astrid Dürkoop, die 2. Stellvertreterin des Gingster Bürgermeisters. Der Wählergemeinschaft liege es am Herzen, alle Möglichkeiten zu suchen und zu nutzen, um den Schulstandort zu fördern. Das Engagement des Fördervereins der Schule sei dabei unverzichtbar.

„Unser Förderverein freut sich über jeden Spendeneuro“, sagt Schulleiter André Farin, als er von den Details des Projekts und der Finanzierung berichtet. Den überwiegenden Teil der Investition von 50.000 Euro trage der Schul- und Sportverein 09 Gingst. Der Förderverein der Schule Gingst hat zudem die Regie für die Baumaßnahme übernommen, die in enger Abstimmung mit dem Unternehmen TIEWA GmbH seit Beginn der Sommerferien läuft.

Clemens Oppermann (rechts) und Astrid Dürkoop (Mitte) übergeben an Schulleiter André Farin den Spendenscheck für den Fahrradparcours. Foto: Martina Zabel
Clemens Oppermann (rechts) und Astrid Dürkoop (Mitte) übergeben an Schulleiter André Farin den Spendenscheck für den Fahrradparcours. Foto: Martina Zabel

„Wenn die Grundschüler im August wieder in die Schule kommen, soll der Parcours fertig sein“, schaut André Farin in die nahe Zukunft. Aus einer maroden Betonfläche zwischen beiden Schulgebäuden entstehe in den kommenden Wochen ein Verkehrsgarten. Die Schüler aus den 4. Klassen werden hier unter anderem in der Fahrradwoche auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet.

Finanziert mit zahlreichen Spenden, unter anderem von der Sparkasse Vorpommern, der MV-Ehrenamtsstiftung und einiger am Schulneubau beteiligten Unternehmen, und Eigenmitteln entsteht der Verkehrsgarten. „Das ist die bislang größte Vereinsinvestition in unsere Schule“, sagt Tino Tittel, der Schatzmeister des Fördervereins. Bei ihm laufen alle Fäden der Finanzierung und Spendeneinnahmen zusammen.

Aktuell laufen parallel zu den Baumaßnahmen die Vorbereitungen für die mobilen Verkehrsschilder und die Informationstafeln. Im September werden diese wichtigen Bestandteile fertig sein, damit die erste Fahrradwoche ordnungsgemäß und gut informiert ablaufen kann.

Kita-Qualität stärken, Länder nicht zusätzlich belasten

Oldenburg: Chancen für alle Kinder verbessern – aber auch eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen

Schwerin – Mit dem geplanten Kita-Startchancen-und-Qualitätsentwicklungsgesetz sollen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung eingeführt werden. Ziel ist es, die Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern weiter zu verbessern.

Das neue Gesetz sieht bundesweit verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstanderhebungen, zusätzliche Fördermaßnahmen für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, personelle Mindeststandards, eine stärkere Unterstützung von Kindertageseinrichtungen in sozial herausfordernden Lagen sowie ein bundesweites Monitoring vor.

„Die nachhaltige Stärkung der Startchancen aller Kinder sowie die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung sind seit Jahren zentrale Forderungen von uns. Deshalb begrüßen wir das Ziel des Bundes ausdrücklich. Neue bundesweite Qualitätsstandards dürfen jedoch nicht zulasten der Länder und Kommunen eingeführt werden.

Mit der geplanten Ablösung des bisherigen Kita-Qualitätsgesetzes darf es auf keinen Fall zu einer Reduzierung der finanziellen Beteiligung des Bundes kommen. Der Bund darf den Ländern keine neuen Aufgaben übertragen, ohne deren Finanzierung dauerhaft sicherzustellen.

Neue Verpflichtungen muss er dauerhaft und vollumfänglich finanzieren. Sollte die Bundesregierung hier Einsparvorgaben machen, ist das Gesetz nicht zustimmungsfähig“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Bislang erhalten die Länder über das Kita-Qualitätsgesetz jährlich rund zwei Milliarden Euro vom Bund für die Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung. Genau dieses Geld brauchen die Länder auch weiterhin für eine auskömmliche Ausstattung und um alle Aufgaben erfüllen zu können.