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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Hausärztin/Hausarzt werden über Landarztquote

Schwerin – Im März startet das diesjährige Bewerbungsverfahren für ein Medizinstudium via Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt ste­hen dafür 31 Studienplätze in den Rostocker und Greifswalder Universitäten zur Ver­fügung.

Ein Studienplatz der Humanmedizin gehört zu den begehrtesten bundesweit. Circa 400 wer­den jährlich an den Universitäten in Rostock und Greifswald angeboten. Andererseits finden immer weniger Hausärzte in M-V eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für ihre insbeson­dere ländlichen Praxen.

Hier setzt die Landarztquote an. In diesem Jahr sind erneut 31 Stu­dienplätze ausschließlich für Studierende vorgesehen, die erfolgreich ein Bewerbungsverfah­ren für die Studienzulassung absolvieren und einwilligen, im Anschluss an ihre Facharztwei­terbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in M-V zu praktizieren.

Abiturientinnen und Abiturienten können vom 1. bis 31. März 2023 ihre Bewerbungen auf einen dieser Studienplätze über das Bewerbungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) auf: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html einreichen.

Wer dieses Auswahlverfahren erfolgreich durchläuft ist berechtigt, zum Wintersemester 2023/2024 das Medizinstudium an einer der beiden Universitäten im Land zu beginnen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V hat die KVMV mit den Vorbereitungen und der Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt.

Derzeit sind laut aktueller Bedarfsplanung des Landessausschusses der Ärzte und Kranken­kassen insgesamt 86 Hausarztstellen in M-V nachzubesetzen. „Nicht nur die Patientinnen und Patienten werden älter, sondern auch unsere Ärztinnen und Ärzte im Land. Viele gehen in den nächsten Jahren in den wohlverdienten Ruhestand.

Ein wichtiger Baustein, um junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, ist das sogenannte Landarztgesetz. Mit der Landarztquote steuern wir seit 2021 dem Ärztemangel insbesondere auf dem Land entgegen. Unser Ziel ist es, langfristig für die Menschen in unse­rem Land die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu sichern“, sagt Stefanie Drese, Mi­nisterin für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre zeigen, dass die Studienzulassung via Landarztquote gut von den potentiellen Nachwuchsärztinnen und -ärzten angenommen werden“, so Drese weiter. Im vergangenen Jahr haben knapp 140 Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen bei der KVMV eingereicht.

Für die Bewerbung ist die Abiturnote nur ein Kriterium von vielen für die Vorauswahl. In die Entscheidung fließen auch beispielsweise vorherige medizinische Ausbildungen oder andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz ein. Diese Studienplätze werden ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die Hausärztin oder Hausarzt werden wollen. Mit einem Vertrag verpflichten sie sich bereits zum Bewerbungsbe­ginn, nach ihrer Facharztweiterbildung für wenigstens zehn Jahre in hausärztlich unterver­sorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten in M-V zu arbeiten.

Ist die erste Hürde des schriftlichen Auswahlverfahrens geschafft, werden die Bewerberinnen und Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen in die KVMV eingeladen. „Bei einem Assessment-Center, bestehend aus kurzen Interviews und praxisnahen Szenarien, werden die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber transparent und nachvollziehbar bewertet“, sagt Angelika von Schütz, Vorstandsvorsitzende der KVMV.

„Dabei versuchen die Juroren – alles erfahrene Ärztinnen und Ärzte mit Praxen im ländlichen Bereich in M-V – wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes zu würdigen, wie z.B. die Orientierung an den Be­dürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompe­tenz“, beschreibt die KV-Chefin das Auswahlverfahren.

Die KVMV führt als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Auswahlverfahren durch. Auch während ihres Medizin­studiums profitieren die Studierenden bereits von einer Betreuung durch die KVMV. So kön­nen die angehenden Hausärztinnen und Hausärzte z.B. bei einem Mentoringprogramm sehr frühzeitig den Alltag in Landarztpraxen kennenlernen.

Bewerbungen für das Wintersemester 2023/24 für Medizinstudierende per Landarztquote sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) bis zum 31. März 2023 möglich (siehe: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html). Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich (einschließlich der Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist bei der KVMV einge­gangen sein (Postanschrift: KVMV, Bewerbung Landarztquote, Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin).

Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der KVMV. Die Unterlagen können auch rund um die Uhr am Empfang der KVMV abgegeben werden. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. März, 00:00 Uhr, bis 31. März 2023, 24 Uhr, geschaltet.

Die Bewerberinnen und Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studien­orte angeben: Universität Rostock oder Universität Greifswald. Liegen in der Endauswahl mehr Be­werbungen für einen Studienort vor, als dort Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los. Zulas­sungsvoraussetzung zum Medizinstudium per Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Ab­schluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern.

Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Bewerbungsverfahren durchlaufen und der Zulassungsbescheid erhalten, beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 1. Oktober 2023.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, FAQ rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land sowie der Zugang zur not­wendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der KVMV zu finden unter: →kvmv.de →Nachwuchs →Landarztquote. Für darüber hinausgehende Fragen steht das Team Landarztquote der KVMV unter E-Mail: Landarztquote@kvmv.de oder dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0385-7431-910 zur Verfügung.

Start ins zweite Schulhalbjahr 2022/23

Oldenburg: Pandemie-Ausnahmezustand gemeinsam gemeistert

Schwerin – Am Montag starten Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern in das zweite Schulhalbjahr 2022/23.

„Ich hoffe, dass alle die Winterferien genießen konnten und sich vor dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres gut erholt haben. Ganz besonders freue ich mich darüber, dass wir nach drei Jahren Ausnahmezustand die Herausforderungen der Covid-19 Pandemie gemeinsam gemeistert haben. Die Pandemie kann, nunmehr auch für den schulischen Bereich, als beendet angesehen werden. Vor allem möchte ich allen Lehrkräften danken; sie sind und waren für die Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Garant für Stabilität und Orientierung in diesen so unsicheren Zeiten. Ich freue mich sehr, dass wir uns in Zukunft wieder alle auf die eigentliche Aufgabe, die bestmögliche Bildung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, konzentrieren können“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres gilt weiterhin das Phasenmodell – zunächst bis zu den Osterferien.

Eine Testpflicht besteht für den Schulbereich nicht mehr. Wer Erkältungssymptome zeigt, sollte sich allerdings weiterhin zu Hause testen. Dafür werden die Schulen auch weiter mit Selbsttests zur eigenverantwortlichen Anwendung ausgestattet. So können sie Infektionsketten effektiv unterbrechen und Sicherheit im Schulalltag gewährleisten.

Eine Maskenpflicht besteht nicht. Grundsätzlich gilt, dass jede Person selbst für ihre Gesundheit verantwortlich ist und entscheidet, wie sie sich am besten schützt. Empfohlen wird das Tragen der Maske weiterhin bei Erkältungswellen, bei engem Kontakt zu anderen in Innenräumen und wenn man selbst Erkältungssymptome hat. Wie schon vor der Pandemie gilt der Grundsatz „Wer krank ist, bleibt zu Hause“.

Auch zum neuen Schulhalbjahr wird das Bildungsministerium in gewohnter Weise für Fragen rund um den Schulbetrieb per Telefon-Hotline zur Verfügung stehen. Hier können sich sowohl Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte sowie Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der obersten Schulaufsicht wenden.

Die Hotline wird Sonntag, den 19. Februar 2023, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0385 588 17174 zu erreichen sein.

KuBES: Unterstützung für Lehrkräfte/Eltern

Oldenburg: wichtiges Angebot für neue Aufgaben

Schwerin – Eltern und Schulen steht im Schuljahr 2022/23 ein neues Beratungsangebot zur Verfügung.  Das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungsministerium (IQ M-V) erweitert seine Beratungsangebote mit einem Kooperations- und Beratungssystem speziell für die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schulen (KuBES).

Ziel ist es, vor allem den Schulen Angebote zu unterbreiten, um sie beispielsweise zu Fragen der Inklusion, Migration oder auch der Gewaltprävention zu beraten und zu unterstützen sowie Kompetenznetzwerke und Fortbildungsbausteine für Schulen weiterzuentwickeln.

„KuBES ist ein wichtiges Angebot angesichts neuer Aufgaben und Veränderungen. Schulleitung, Unterricht und Erziehung sowie die pädagogischen Aufgaben insgesamt sind komplexer geworden. Um diesen Anforderungen weiterhin gerecht zu werden, wollen wir Lehrkräfte und insbesondere Eltern individuell unterstützen“, sagte Bildungsministerin Oldenburg.

KuBES stellt hierzu professionelle Beraterinnen und Berater aus den Bereichen der Sozial-, Sonder- und Erwachsenenpädagogik als multiprofessionelle Teams bereit. Die Teams arbeiten auf Nachfrage vertraulich, freiwillig und transparent.

Insbesondere Eltern sollen gestärkt werden, ihre Kinder optimal zu fördern und zu unterstützen. Hierzu wurde eigens für Eltern ein Angebot entwickelt.

Die KuBES-Teams arbeiten dabei eng mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Schulsozialarbeit sowie den bereits bestehenden Unterstützungssystemen des Bildungsministeriums – dem Unterrichtsberatersystem und den Fortbildungskoordinatoren des IQ M-V, dem ZDS sowie den Servicestellen Inklusion – zusammen.

Das neue Beratungsangebot ist den Schulen bei der Winterakademie 2023 erstmals umfassend vorgestellt worden. Darüber hinaus ist KuBES mit seinem Angebot auf dem Bildungsserver des Landes MV veröffentlicht unter: www.bildung-mv.de/kubes.

Aktuelle Projekte sind unter anderem: 

  • Fallarbeit an sieben Schulen im Bereich Schulabsentismus, Elternarbeit, Gewalt- und Mobbingprävention
  • Umsetzung des Gewaltpräventionsprojekts der Techniker Krankenkasse „Gemeinsam Klasse sein“
  • Umsetzung der bundesweiten Initiative zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs „Trau dich!“
  • Veranstaltungsreihe für Eltern „Gemeinsam durch die Pubertät“
  • Diverstitätsprojekt „MV InKisten“ – Mensch-Vielfalt

Werkunterricht sicher gestalten

Oldenburg: Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler hat Priorität

Schwerin – Mehr als 300 Lehrkräfte aus MV stellen sich ab Ende Februar bei einer Weiterbildung an die Werkbank. Dabei lernen sie, wie sie den Werkunterricht für die Schülerinnen und Schüler sicher gewährleisten.

Um das dafür nötige Fachwissen zur Arbeitssicherheit zu vermitteln, kooperiert das Bildungsministerium mit dem TÜV NORD Schulungszentrum in Rostock. Während der zweitägigen Weiterbildung „Sicherheit im Werkunterricht“ werden präventive Maßnahmen und praktische Ausbildung mit Maschinen in den Vordergrund gerückt. Dabei fertigen die Lehrerinnen und Lehrer unter Anleitung auch eigene Werkstücke an.

Das ganzheitliche Weiterbildungskonzept des TÜV NORD Schulungszentrums hat überzeugt: „Die praxisnahe Qualifizierung trifft den Zeitgeist und unterstützt unser Vorhaben, unseren Lehrerinnen und Lehrern einen abwechslungsreichen Unterricht und einen sicheren Umgang mit Maschinen zu ermöglichen. Umsichtiges Handeln steht dabei an oberster Stelle, vor allem wenn es um die Schülerinnen und Schüler geht. Lehrkräfte werden für den sicheren Umgang mit Maschinen geschult und bekommen pädagogische Methoden für einen fachgerechten Unterricht an die Hand. Zugleich wird die Möglichkeit geboten, den Maschinenschein beispielsweise für die Senk-Bohrmaschine, die Tischkreissäge oder die Schleifmaschine zu erwerben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das TÜV NORD Schulungszentrum mit Sitz in der Rostocker Südstadt steht für branchennahe Berufsqualifizierung und bietet mit neuestem Equipment beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung. Erst vor zwei Jahren entstand auf dem Gelände in der Erich-Schlesinger-Straße 62 ein neuer Schulungsort, an dem Fluggerätmechaniker und andere Metallberufe ausgebildet werden.

Als gelerntem Tischler liegt Geschäftsführer Claus Frankenstein die neue Kooperation mit dem Ministerium für Bildung besonders am Herzen: „Durch meine Nähe zum Handwerk und meine frühere Arbeit mit Holz weiß ich, wie wichtig der ressourcenschonende Umgang mit dem Rohstoff ist. Ein ganz wichtiger Teil ist aber auch die sichere Handhabung der Maschinen. Nur wenn beide Komponenten im Unterricht den Schülerinnen und Schülern vermittelt werden, bekommen sie ein Gefühl für bewusstes und nachhaltiges Handeln. Wissen greifbar machen ist entscheidend, um junge Menschen für den Handwerksberuf zu begeistern.“

Neben den zahlreichen gewerblich-technischen Aus- und Weiterbildungen ist das TÜV NORD Schulungszentrum in der pädagogischen Weiterbildung aktiv, damit Lehrtätigkeiten auch für einen Seiten- und Quereinstieg attraktiv werden: „Wir wissen, dass Schulen einen hohen Nachwuchsbedarf haben. Mit unseren praxisnahen, pädagogischen Weiterbildungen können wir den Seiteneinstieg in die Lehrtätigkeiten gezielt unterstützen. Damit tragen wir unseren Teil dazu bei, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken“, betont der promovierte Diplom-Holzwirt Frankenstein.

Christina Badouin, Fortbildungsbeauftragte für den Regionalbereich Greifswald im Bildungsministerium, organisiert die Qualifizierung von Lehrkräften.

Sprechstunde für Eltern und Lehrkräfte

Oldenburg: Bildung muss gemeinsam gestaltet werden

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg setzt ihre Besuche in Kitas, Schulen und Staatlichen Schulämtern in Mecklenburg-Vorpommern fort. Im März besucht die Ministerin Einrichtungen im Schulamtsbereich Neubrandenburg. Diese Besuche sind in der Zeit vom 13. bis 15. März 2023 vorgesehen.

Ziel der Ministerin ist es, mit Lehrkräften, Schulleitungen sowie Erzieherinnen und Erziehern, aber auch mit Eltern- und Schülervertretungen ins Gespräch zu kommen, um zu erfahren, was in Kitas und Schulen gut läuft und wo Änderungen oder Nachbesserungen erfolgen müssen. Die Ministerin bietet auch eine Lehrersprechstunde an. Dabei möchte sie sich mit den Lehrkräften zu möglichen Fragen und Anregungen austauschen.

„Bei den Besuchen möchte ich den Austausch über Kindertagesförderung und Schule fortsetzen, Probleme lösen und Anregungen aufnehmen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wenn wir etwas verbessern wollen, können wir das nur zusammen. Bildung muss gemeinsam gestaltet werden. Ich freue mich daher auf die persönlichen Gespräche mit Erzieherinnen, Erziehern, Lehrkräften und möchte auch die Eltern ermuntern, mit Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Ministeriums und mit mir ins Gespräch zu kommen“, sagte Oldenburg.

Neben den Besuchen in den Einrichtungen wird es eine Elternsprechstunde geben. Sie findet am 15. März 2023 von 17:00 bis 19:00 Uhr im Staatlichen Schulamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 120, in 17033 Neubrandenburg statt. Interessierte Eltern melden sich für einen Gesprächstermin bitte bis zum 6. März 2023 ausschließlich per E-Mail beim Staatlichen Schulamt Neubrandenburg unter poststelle@schulamt-nb.bm.mv-regierung.de und unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Personen und des Gesprächsthemas an.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die die Ministerin bei den Besuchen begleiten möchten, melden sich bitte in der Pressestelle des Bildungsministeriums an, damit der Termin vor Ort organisiert werden kann. Interviews mit der Ministerin können nur im Anschluss an die Besuche in den Einrichtungen geführt werden.

Die Termine im Überblick:

Montag, 13. März 2023 

  • Kita Mischka, Straße am Wasserturm 3, 17153 Stavenhagen (12:30-13:45 Uhr)
  • Reuterstädter Schulcampus Stavenhagen, Straße am Wasserturm 1, 17153 Stavenhagen (14:00-15:15 Uhr)

Lieferanten gesucht

Frische Lebensmittel für Schulen

Schwerin – Das EU-Schulprogramm geht in die nächste Runde: Seit dem Schuljahr 2017/18 können Schulen in Mecklenburg-Vorpommern an dem Angebot teilnehmen und die Kinder einmal pro Schulwoche kostenlos mit frischen Lebensmitteln versorgen lassen. Für das kommende Schuljahr werden nun entsprechende Lieferanten gesucht.

Neben der Belieferung mit frischer Milch, frischem Obst und Gemüse stehen den teilnehmenden Schulen auch pädagogische Begleitmaßnahmen zur Verfügung, wie der Besuch von Bauernhöfen. Ziel ist es, die Kinder an eine gesunde und ausgewogene Ernährungsweise heranzuführen und sie mit den Prozessen der Land- und Ernährungs­wirtschaft bekannt zu machen. Aktuell nehmen 137 Schulen und damit etwa 21.700 Schülerinnen und Schüler an der Belieferung mit frischen Produkten teil. Für das kommende Schuljahr haben sich 145 Schulen beworben.

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus lobt das erfolgreiche Programm: „Wir schützen, was wir schätzen. Das gilt ganz besonders für unsere natürlichen Ressourcen und für Lebensmittel. Das EU-Schulprogramm leistet durch die Verbindung von hochwertigen heimischen Produkten und Bauernhofpädagogik einen großartigen Beitrag.

So wird schon den Kleinen frühzeitig beigebracht, was es heißt, sich bewusst zu ernähren und verantwortungsvoll mit den Produkten umzugehen. Es gib keinen besseren Weg zu einem nachhaltigen Bezug zur Landwirtschaft und den natürlichen Grundlagen als durch gutes Essen und einen Besuch auf einem Bauernhof.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ruft jetzt Lieferanten von frischer Milch sowie frischem, regionalem Obst und Gemüse im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens auf, Angebote für die Belieferung von Schulen in M-V für das Schuljahr 2023/2024 abzugeben. Den auf dieser Grundlage ausgewählten Lieferanten werden sämtliche Aufwendungen für die Belieferung durch entsprechend zu bewilligende Zuwendungen erstattet.

Die Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren sind im Internet auf den Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt zu finden. Die Lieferungen erfolgen im Rahmen des EU-Schulprogramms. Angebote sind bis 31. März 2023 beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 320, 19048 Schwerin, einzureichen. Ansprechpartnerin ist Frau Rentz, Telefon: 0385/ 58816324, E-Mail: h.rentz@lm.mv-regierung.de

Luftfilter und CO2-Ampeln

Oldenburg: Ziele des Förderprogramms in Pandemiezeiten erreicht

Schwerin – Die Schulträger haben von dem Förderprogramm „Verbesserung der Luftqualität in Unterrichtsräumen aus dem MV-Schutzfonds“ rege Gebrauch gemacht. Mit den Mitteln hat das Land die Anschaffung von 914 Luftreinigungsgeräten und 5.803 CO2-Ampeln für allgemein bildende und berufliche Schulen in Höhe von 1,1 Millionen Euro unterstützt, wie aus der Abschlussbilanz des Bildungsministeriums hervorgeht.

„Durch die gemeinsame Anstrengung von Land und Schulträgern konnte der Präsenzunterricht, der für Schülerinnen und Schüler so wichtig ist, überwiegend gewährleistet werden. Wir können heute sagen, dass die Schulträger die Geräte schnell beschaffen konnten und die Schulen damit bei der Umsetzung ihrer Hygienekonzepte besser begleitet wurden. Wir haben die Ziele des Förderprogramms in Pandemiezeiten erreicht“, bilanzierte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für die 914 Luftreinigungsgeräte, die an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft eingesetzt werden, hat das Land eine anteilige Förderung in Höhe von fast 700.000 Euro ausgezahlt. „Die Schulträger haben mit der Unterstützung des Landes dadurch die Unterrichtsbedingungen an 76 Schulen verbessert“, sagte die Ministerin.

Das Land hat knapp eine weitere halbe Million Euro für die Förderung der 5.803 CO2-Messgeräte bzw. CO2-Ampeln an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ausgezahlt. „Damit konnte das Lüftungsmanagement an 258 Schulen verbessert und die Ansteckungsgefahr während der Corona-Pandemie reduziert werden“, so Oldenburg.

Weitere Schulträger haben mit der Unterstützung eines gemeinsamen Förderprogramms von Bund und Land mobile Luftreiniger für Unterrichtsräume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit angeschafft. Die Bilanz dieses Programms liegt noch nicht abschließend vor.

Chance auf einen erfolgreichen Schulabschluss

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler so fördern, dass sie das Klassenziel erreichen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Schuljahr 5.836 Kinder und Jugendliche die nächsthöhere Jahrgangsstufe nicht erreicht. Das sind 5 Prozent der 116.638 Schülerinnen und Schüler, wie aus den jüngsten Zahlen hervorgeht, die Bildungsministerin Simone Oldenburg eingeordnet hat. Vor der Corona-Pandemie waren es rund 3 Prozent.

Von den 5 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2021/2022 haben 3,7 Prozent die Jahrgangsstufe freiwillig wiederholt, um die entstandenen Defizite durch die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernbedingungen auszugleichen. Das sind 4.345 Mädchen und Jungen. Die übrigen 1,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler, also 1.491 Mädchen und Jungen, wurden am Ende des Schuljahres nicht versetzt.

„Nachdem im Schuljahr 2020/2021 alle Schülerinnen und Schüler versetzt wurden und alle Versetzungsbestimmungen auf Wunsch des ‚Bündnisses für Gute Schule‘ großzügig im Sinne der Schülerinnen und Schüler gelockert wurden, gelten nun wieder die regulären Bestimmungen“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Das war richtig und eine logische Konsequenz aus den Jahren der pandemischen Unruhe, in der sich die gesamte Gesellschaft befand. Keiner Schülerin und keinem Schüler sollten durch die Auswirkungen der Pandemie und durch die langwierigen Schulschließungen unverschuldet Nachteile entstehen.

Jene Schülerinnen und Schüler, die schon vor der Pandemie Schwierigkeiten hatten, das Klassenziel zu erreichen und auch ohne Corona-Bedingungen wahrscheinlich nicht versetzt worden wären, haben von der Möglichkeit der auflagenfreien Versetzung Gebrauch gemacht.

Bei diesen Kindern und Jugendlichen haben sich die bestehenden Defizite noch verstärkt, weil sie dem Leistungsniveau in der höheren Jahrgangsstufe durch die bereits vorhandenen Lücken nicht entsprechen konnten. Folglich kommt es jetzt zu einem Anstieg der Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen, um am Ende ihrer Schullaufbahn erfolgreich einen Schulabschluss zu erlangen.

Wichtig ist, dass wir das Leistungsniveau nicht gesenkt haben und nicht senken. Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, müssen vielmehr frühzeitig so gefördert werden, dass sie das Klassenziel und damit die Voraussetzungen für eine Versetzung im laufenden Schuljahr erfüllen. Das Land macht dafür vielfältige Angebote, die den unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler entsprechen“, sagte Oldenburg.

Förderangebote auf dem Weg zum Schulabschluss im Überblick:

  • Die Angebote „Produktives Lernen“ und „Berufsreife dual“ in der flexiblen Schulausgangsphase richten sich an Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist. Die Jugendlichen, die die 7. Jahrgangsstufe besucht haben lernen mit starker Praxisorientierung. In den Lerngruppen befinden sich maximal 18 Schülerinnen und Schüler.
  • Vom Schuljahr 2023/2024 an gibt es das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen. Damit haben Schülerinnen und Schüler, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, die Möglichkeit, in ihrem bisherigen Bildungsgang zu verbleiben und die Zeit zu nutzen, um die Berufsreife zu erlangen und die Schule mit einem anerkannten Schulabschluss zu verlassen.
  • Das Aufholprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ setzt im Zeitraum 2021/2022 und 2022/2023 auf temporäre, individuelle Förderangebote. Um Corona-bedingte Lernrückstände aufzufangen, steht ein Gesamtpaket von 41,6 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln (inklusive Alltagshelferinnen und Alltagshelfer) zur Verfügung. Inhaltlich geschieht dies durch personelle Unterstützung in den Schulen, mittels außerschulischer Lern- und Förderprogramme und auch der „Schülernachhilfe“ als Tutorenprogramm, bei dem ältere Schülerinnen und Schüler meist jüngere Schülerinnen und Schüler beim Lernen unterstützen.
  • Um die Schulabschlussquote zu verbessern, kommen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützende pädagogische Fachkräfte an ausgewählten Schulen zum Einsatz. An 33 Schulen soll künftig jeweils eine pädagogische Fachkraft den Lernprozess von Schülerinnen und Schülern begleiten. Im Fokus steht die allgemeine und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zur Verbesserung der Abschlusschancen und der Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Hierfür stehen 9 Millionen Euro aus Landes- und EU-Mitteln bereit.
  • Das Land will ein Frühwarn- und Beratungssystem für die Arbeit im Sekundarbereich I an Regionalen Schulen und entsprechenden Bildungsgängen an Gesamtschulen einführen, das die Quote der Wiederholungen als einen wichtigen Indikator in den Blick nimmt. Schülerinnen und Schüler sollen frühzeitig intensiv bis zum Schulabschluss begleitet werden, sofern dieser gefährdet scheint. Dazu gehören feste Kontroll- und Beratungstermine, die den Bildungserfolg für Schülerinnen und Schüler, aber auch für ihre Erziehungs- oder Sorgeberechtigten transparent machen.

Als Wiederholer gelten Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe zum zweiten Mal durchlaufen (wegen Nichtversetzung oder freiwilliger Wiederholung), unabhängig davon, ob sie die Schulart gewechselt haben. Maßgeblich zur Feststellung der Wiederholung ist die besuchte Jahrgangsstufe zum Erhebungsstichtag des Vorjahres. Besucht die Schülerin oder der Schüler im laufenden Schuljahr die gleiche Jahrgangsstufe wie im Vorjahr, dann zählt er als Wiederholer (Stichtagsvergleich).

Die Wiederholerquote beschreibt (ggf. schulartbezogen) den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine bestimmte Jahrgangsstufe noch einmal durchlaufen. Sie wird daher errechnet als Quotient aus der Zahl der Wiederholer (Summe aus Nichtversetzten und freiwilligen Wiederholern) und der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe im gleichen Schuljahr.