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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Gesunde Ernährung hat das Land längst im Blick

Schwerin – Der Landtag hat in seiner aktuellen Debatte über die Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen Räumen diskutiert. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Die CDU fordert die Landesregierung auf, sich für eine ausgewogene Ernährung in Kitas, Schulen und Kantinen einzusetzen und, dass die fleischlichen Komponenten der Mahlzeiten aus der Region stammen. Das tut die Landesregierung längst und deswegen ist der Antrag überflüssig. Aber die Diskussion ist dennoch wichtig.

Richtig ist, wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten ändern. Das ist gut für unsere Gesundheit und für das Klima. Es gibt ausreichend Studien, die belegen, dass falsche – zu fleischreiche Ernährung – für einen Großteil der Kosten in unserem angeschlagenen Gesundheitssystem verantwortlich ist. 70 Mrd. Euro pro Jahr kostet die Behandlung unter anderem von Herz-Kreislauferkrankungen und Adipositas.

Das Thema gesunde Ernährung in der Gemeinschafts­verpflegung hat die Landesregierung seit vielen Jahren auf der Agenda und die Rechtslage entsprechend angepasst. Übrigens gemeinsam mit der CDU, als sie noch nicht in der Opposition saß.

Der § 11 Abs. 2 im Kindertagesförderungsgesetz M-V regelt, dass eine vollwertige und gesunde Verpflegung von Kindern bis zum Eintritt in die Schule während der gesamten Betreuungszeit ein integraler Bestandteil des Angebotes der Kindertageseinrichtungen ist. Dabei soll sich die Verpflegung an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren.

In den Vorschuleinrichtungen findet die Verpflegung für den gesamten Betreuungszeitraum durch die Einrich­tung beziehungsweise die Kindertagespflegeperson statt. Die Mittagsverpflegung wird somit in allen Einrichtungen beziehungsweise bei allen Kinder­tagespflegepersonen in M V angeboten.

Die Organisation der Verpflegung liegt in der Hand der jeweiligen Einrichtung oder Tagespflegeperson. Somit können keine Angaben gemacht werden, wie viele Gerichte angeboten werden. Dies ist in der Regel auch von der Größe der Einrichtung abhängig.

Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass die überwiegende Anzahl der Kinder an der Mittags­verpflegung teilnimmt. Die Kosten der Verpflegung tragen die Eltern.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden finanzieren den Betrieb der Einrichtung und der Kinder­tagespflegestelle und sichern damit die Durchführung der Mahlzeiten als pädagogische Aufgabe.

Das Speisen- und Getränkeangebot für Kinder soll den Ansprüchen an eine ausgewogene und gesundheits­fördernde Vollverpflegung genügen und sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Inhaltlich ähnlich sind die Festlegungen im Schulgesetz M-V. Die Schulkonferenz entscheidet ferner über die Pausen- und Mittagsverpflegung.

Die erwähnten Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sehen beispielsweise vor, dass Getreide­produkte und Kartoffeln sowie Gemüse und Salat täglich angeboten werden.

Darüber hinaus sollen Obst, sowie Milch und Milchprodukte 2x wöchentlich, Fisch 1x pro Woche und Fleisch oder Wurstwaren maximal 1x pro Woche angeboten werden. Es ist daher nichtzutreffend, dass Fleisch und Wurstwaren „diskriminiert“ werden. Sie spielen jedoch für eine ausgewogene Ernährung bei Kindern und Jugendlichen nur eine untergeordnete Rolle.

Konventionell und ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe sehen sich nicht als Konkurrenten, sondern als Berufskolleginnen und –kollegen, die beide nach Absatzmöglichkeiten für ihre Produkte suchen.

Es wäre im Interesse jedes Landwirts, der seine Produkte über regionale Kreisläufe absetzen möchte, wenn es gelingt, eine Kette von der Produktion bis zu den Kindern in der Kita oder der Schule aufzubauen.

Der Staat kann jedoch immer nur bestimmte Rahmenbedingungen setzen und wir leisten in M-V einen erheblichen Beitrag, indem wir als Land gemeinsam mit den Gemeinden die Durchführung der Mahlzeiten finanziell absichern.

Die Kosten der Verpflegung in den Kitas tragen jedoch die Eltern. Sie entscheiden dann natürlich auch über das Angebot, den Preis der Mahlzeiten oder die Ausgewogenheit der Gerichte.

Ich würde mir natürlich wünschen, dass mehr Einrichtungen auf regionale Produkte zurückgreifen und Lieferketten etabliert werden.

Das schafft nicht nur mehr Wertschöpfung in der Region, es garantiert auch, dass sich die Qualität des Essens und die Frische erhöhen. Und es hilft dem Klima. Ich sage deutlich: Klimaschutz findet auch auf dem Teller statt“, so der Minister.

Erinnerungskultur an Schulen

Oldenburg: Wir müssen hinschauen, erinnern, aufklären

Schwerin – In den Schulen unseres Landes werden sich die Kinder und Jugendlichen noch intensiver mit bedeutenden historischen Ereignissen – unter anderem mit der Geschichte des Nationalsozialismus, des Holocaust und mit der jüngeren deutschen Geschichte – beschäftigen.

Ob in Projektarbeit oder fächerübergreifendem Unterricht oder bei Fahrten zu Mahn- und Gedenkstätten –  wir vertiefen das Wissen der Schülerinnen und Schüler.

Der Landtag hat einem fraktionsübergreifenden Antrag von Regierungsfraktionen und Opposition zugestimmt, mit dem die Auseinandersetzung und Vermittlung von demokratischer Erinnerungskultur an Schulen gestärkt wird.

„Das Wachhalten von Erinnerungen ist das Lernen aus der Vergangenheit, ist das Wissen um historisch-politische Ereignisse und ihre Einordnung“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Es ist die Auseinandersetzung mit Geschehenem, damit es nicht vergessen wird. Dazu gehört, dass dieses Wissen vermittelt wird, denn um Erinnerung und Haltung zu entwickeln, braucht es Kenntnisse über die Ereignisse, an die man sich erinnern soll, zu denen man eine Haltung entwickelt. Das Wissen muss an jene weitergegeben werden, die weit, weit nach uns und nach unseren Eltern geboren wurden – an jene Kinder und Jugendliche, die in Glück, ohne Angst und in Geborgenheit aufwachsen“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ziel der Antragsteller ist es, konkrete Maßnahmen an den Schulen umzusetzen, um Geschehenes nicht zu vergessen.

Alle Erfahrung zeige, so heißt es in dem Antrag, dass die thematische Auseinandersetzung mit Antisemitismus sowie mit dem Gegensatz von Demokratie und Diktatur in der Schule unbedingt intensiviert werden muss.

Die frühzeitige und altersangemessene Beschäftigung mit diesen Themen ist von großer Bedeutung, um Kinder zu politisch mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu bilden, die die Grundlagen unserer freiheitlichen-demokratischen Gesellschaft verstehen und verteidigen können.

So sollen unter anderem Begegnungen mit jüdischem Leben in Mecklenburg-Vorpommern ausgebaut und entwickelt werden. Vorgeschlagen wird auch, die Auseinandersetzung mit Antisemitismus durch weitere Lehr- und Lernmaterialien zu unterstützen.

„Erinnerung muss wachgehalten werden. Wir dürfen nicht wegsehen – wir müssen hinschauen. Wir dürfen nicht dulden –  wir müssen erinnern und aufklären. Wir dürfen nicht verharmlosen – wir müssen uns ehrlich auseinandersetzen“, so die Ministerin.

„Als junger Mensch in der Shoah“

Schülerinnen und Schüler wirken an digitalem Bildungsformat mit Holocaust-Überlebenden mit

Schülerinnen und Schüler des Eldenburg-Gymnasiums Lübz und der Europaschule Rövershagen haben für ein Multimedia-Projekt an Interviews mit Shoah-Überlebenden mitgewirkt. Die Zeitzeugeninterviews sind in einem professionell produzierten Film im Frage-Antwort-Format zu sehen.

Ein Klicktool bietet weitere Videosequenzen und Kurzbiographien der Zeitzeugen an. Zwei Jugendliche und eine der Projektlehrkräfte haben gemeinsam mit Bildungsministerin Simone Oldenburg das Projekt in der Landespressekonferenz in Schwerin vorgestellt. Vor dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am Freitag, 27. Januar, machen sie damit auf die Bedeutung der Erinnerungsarbeit aufmerksam.

„Die Schülerinnen und Schüler haben sich mit dem schrecklichsten Kapitel der deutschen Geschichte auseinandergesetzt. Sie haben die Chance genutzt, Shoah-Überlebende direkt zu befragen“, sagte Bildungsministerin Oldenburg.

„Entstanden ist ein beeindruckendes digitales Bildungsformat, das die Fragen aufgreift, die junge Generationen heute beschäftigen. Ich danke den Lehrkräften Petra Klawitter und Gerd Vorhauer für ihr Engagement und dass sie ihre Schülerinnen und Schüler stets begleitet und unterstützt haben. Das Projekt macht deutlich, wohin Hass und Antisemitismus führen können. Es bereichert den Geschichtsunterricht und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erinnerungskultur“, betonte Oldenburg.

Die Idee zu dem digitalen Bildungsformat „Als junger Mensch in der Shoah – Zeitzeugeninterviews“ hatte die Journalistin und Regisseurin Valerie Henschel. In ihren Filmprojekten für ZDF und ARD beschäftigt sie sich seit Jahren mit Bildungs- und Gesellschaftsthemen. „Im vergangenen Jahr habe ich meinen Sohn zu einem Gespräch mit der Zeitzeugin Eva Erben an seiner Schule begleitet.

Ich saß in der letzten Reihe und war tief beeindruckt, welch kluge, universelle Fragen die jungen Menschen gestellt haben – und wie offen die Antworten von Eva waren. Gleichzeitig habe ich gedacht: Wie schade, dass mein jüngstes Kind ein solches Gespräch nicht mehr führen kann, weil es schon jetzt immer weniger Überlebende gibt, die noch selbst berichten können“, erläuterte Valerie Henschel. In der selben Woche habe sie mit ihrem Team die Idee entwickelt, die Gespräche mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen an Schulen zu digitalisieren und so auch für nachfolgende Generationen nutzbar zu machen.

Die Zeitzeugeninterviews wurden im Juni 2022 überwiegend in Israel gedreht, bei denen die Fragen stellvertretend für alle Schülerinnen und Schüler der beiden Projektklassen gestellt wurden. Zu Wort kommen Miriam Bruderman, Batsheva Dagan, Eva Erben, Mieczyslaw Grochowski, Sally Perel und Regina Steinitz. Sie geben den Opfern und Verfolgten ein Gesicht.

Fachlich begleitet wurde das Multimedia-Projekt durch die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) und durch das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V). Gefördert wurde es durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung mit 217.770 Euro.

Geplant ist, das digitale Bildungsformat in das landesweite Lernmanagementsystem „itslearning“ zu integrieren, damit das Klicktool und die Videosequenzen allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für den Unterricht zur Verfügung stehen.

Landesrabbiner Yuriy Kadnykov lobte das digitale Bildungsformat: „Die Zeit hinterlässt ihre Spuren, jeden Tag verringert sich die Zahl der Zeitzeugen der Verbrechen durch die Nationalsozialisten. Es bleibt uns kaum Zeit, die eine oder andere Frage an die Menschen zu richten, die sie persönlich erlebt haben. Jede neu heranwachsende Generation, die sich mit diesen Verbrechen ernsthaft auseinandersetzt, sollte eine Chance bekommen, bei den Shoah-Überlebenden ihre Fragen zu stellen.

Dank der neuen Technologien ist es der Autorin gelungen, ein Bildungstool mit der ‚Klickmöglichkeit‛ zu entwickeln, das interaktive Dialoge ermöglicht. Mich freut es, dass unser Bildungsministerium die neuen Wege für die Auseinandersetzung mit den hochsensiblen und relevanten Themen für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts einschlägt. Ich hoffe, dass nicht nur die Lehrkräfte in unserem Bundesland in vollem Umfang auf dieses Angebot zurückgreifen, um den Jugendlichen den emotionalen und emphatischen Dialog mit Shoah-Überlebenden zu ermöglichen.“

Qualität erhöhen statt Lehrkräfte abwerben

Oldenburg: Statt Konkurrenz der Länder um Lehrkräfte lieber Qualitätswettbewerb

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder kritisiert, kurzfristig aus anderen Bundesländern Lehrkräfte abzuwerben und nach Bayern zu locken.

„Es ist unredlich, dass Bayern eine Abwerbeoffensive ankündigt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Wenn das so kommt, verabschiedet sich das Land aus dem Konsens der Kultusministerkonferenz. Die Vereinbarung gilt weiterhin, dass gezielte Werbe- und Informationsmaßnahmen in einem anderen Land nur im Einverständnis mit dem jeweiligen anderen Land durchgeführt werden. Bis jetzt hat uns Herr Söder nicht gefragt und sollte er es tun, erhält er stehenden Fußes eine Absage“, betonte Oldenburg.

Gerade erst im vergangenen September hatte die Amtschefkonferenz der Kultusministerkonferenz einmütig bekräftigt, dass die „Stralsunder Beschlüsse“ weiterhin gelten, wonach sich die Länder untereinander offensiv keine Lehrkräfte abwerben.

„Statt in den Wettkampf zu gehen, müssen wir auf Qualität setzen“, führte die Ministerin weiter aus. „Neben unserer erfolgreichen Lehrerwerbekampagne verbessern wir schrittweise die Rahmenbedingungen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte, um sie an unsere Schulen zu bringen und dort zu halten. Wir wollen Stellenbesetzungsverfahren schneller, sicherer und verlässlicher machen. Wir entbürokratisieren. Wir machen transparent.

Wir stellen eine hohe Bildungsqualität auch dann sicher, wenn es sich nicht um grundständig ausgebildete Lehrkräfte handelt“, erläuterte Oldenburg. „Mit dem ‚Bildungspakt für Gute Schule 2030‛ gehen wir im respektvollen Austausch und auf Augenhöhe mit den Partnerinnen und Partnern – und das ist bundesweit einmalig – gemeinsam den Weg, den Lehrerberuf in unserem Bundesland attraktiver zu machen.“

ErzieherInnen-Ausbildung ist förderfähig

Oldenburg: Bildungsministerium setzt sich für gesetzliche Änderung ein, damit noch mehr Auszubildende profitieren

Schwerin – Die zweijährige, vollzeitschulische Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an einer Fachschule ist grundsätzlich sowohl nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als auch nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig. Je nach Art der Förderung bestehen unterschiedliche Voraussetzungen für die Bewilligung.

In der Aufstiegsförderung nach dem AFBG gelten gesetzliche Regelungen. Eine Förderung nach dem AFBG kann ausschließlich für Unterrichtsstunden, nicht jedoch für Praxiszeiten bewilligt werden.

Mit der BAföG-Förderung hingegen sind uneingeschränkt neben den Ferienzeiten und den Prüfungsphasen ebenso die Praxiszeiten förderfähig.

Für die Schülerinnen und Schüler ist derzeit demnach die Wahl der Antragsstellung entscheidend darüber, ob sie eine Förderung erhalten und wenn ja, für welchen Bereich ihrer Ausbildung.

„Die Förderungsunterschiede nach beiden Leistungsgesetzen bei den Fachschülerinnen und -schülern für die gleiche Aus- bzw. Fortbildung können nur durch bundesgesetzliche Neuregelungen beseitigt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass es hier schnellstmöglich eine Anpassung gibt, damit noch mehr Schülerinnen und Schüler von einer Förderung profitieren können“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Unterrichtswochen werden durch die jeweils besuchte Schule nachgewiesen und vom Amt für Ausbildungsförderung bewertet. Entscheidend ist hier, dass Unterrichtswochen nur dann als solche bewertet werden, wenn in diesen Wochen an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden.

M-V: Neue Schulabschlussverordnung

Oldenburg: Leistungsbereitschaft von Schülerinnen und Schülern wird anerkannt

Schwerin – Mit der neuen Schulabschlussverordnung für die Mittlere Reife wird künftig noch mehr Schülerinnen und Schülern im Land die Möglichkeit gegeben, sich der Mittleren Reife-Prüfung zu stellen – unabhängig davon, ob sie zum Beispiel an einer allgemein bildenden Schule, einer Volkshochschule oder als Nichtschülerin bzw. als Nichtschüler an der Mittleren Reife-Prüfung teilnehmen wollen.

Die Uneinheitlichkeit machte es den Personen komplizierter, den Abschluss der Mittleren Reife außerhalb der allgemein bildenden Schule zu absolvieren. Bislang fünf Verordnungen werden zu einer zusammengeführt, wodurch das Bildungsministerium klare Regeln, Struktur und standardisierte Verfahren schafft. Das Leistungsniveau des Abschlusses wird mit der neuen Verordnung nicht verändert.

Nach geltenden Bestimmungen der Kultusministerkonferenz (KMK) sind die Anforderungen zum Bestehen der Mittleren Reife-Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar mit denen anderer Bundesländer.

„Der Abschluss der Mittleren Reife bleibt in seiner Wertigkeit unverändert. Die Ansprüche an die Jugendlichen werden nicht gesenkt. Diese Aussagen missachten die umfassenden und schwierigen Leistungen, die die Jugendlichen auch in der Prüfung absolvieren“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg. Sie weist damit die Aussagen der AfD-Landtagsfraktion, mit der neuen Schulabschlussverordnung würde auf Qualität verzichtet werden, entschieden zurück.

„Das Gegenteil ist hier der Fall. Mit den neuen Regelungen fördern und honorieren wir die Leistungsbereitschaft von Schülerinnen und Schülern. Hierbei handelt es sich um eine Aufwertung von hervorragenden Leistungen“, so Oldenburg weiter.

Besonders gute Leistungen im Abschlussjahrgang werden im Rahmen der neuen Verordnung insofern belohnt, als dass unter eng gefassten Bedingungen eine von drei schriftlichen Prüfungen entfallen kann. Außerdem vereinfachen sich die Berechnungen zur Feststellung des Gesamtprüfungsergebnisses, da die Jahresarbeit nicht mehr Bestandteil der Prüfungsgestaltung sein wird.

Schülerinnen und Schüler, die ein hervorragendes Prüfungsergebnis erreichen, werden außerdem zukünftig besonders gewürdigt, indem ein „Qualifizierter Abschluss der Mittleren Reife“ für all jene eingeführt wird, deren Gesamtergebnis den Durchschnitt von 1,4 und besser beträgt.

Die neue Schulabschlussverordnung tritt mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 in Kraft.

Lehrkräfte werden schneller eingestellt

„Bildungspakt für Gute Schule 2030“ wird weiter umgesetzt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen vom 1. Februar 2023 an Lehrkräfte und unterstützende pädagogische Fachkräfte (upF) schneller an Schulen eingestellt werden. Darauf haben sich die Partnerinnen und Partner des „Bildungspaktes für Gute Schule 2030“ in ihrer jüngsten Verhandlungsrunde geeinigt. Das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren wird gestrafft und beschleunigt, damit freie Stellen schneller besetzt werden können. Vom Z

eitpunkt der Bewerbung bis zum Arbeitsvertrag ist ein Zeitraum von sechs Wochen vorgesehen. Damit verkürzt das Land die Verfahrensdauer um mehr als die Hälfte. Das Land unterstützt Schulleitungen zudem mit einer praktikablen Handreichung, die ein ordnungsgemäßes und rechtssicheres Verfahren gewährleisten soll.

„Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer in den Klassen, die gut ausgebildet sind und guten Unterricht für die Mädchen und Jungen gestalten. Lehrkräfte und unterstützende pädagogische Fachkräfte sind Goldstaub. Deshalb müssen wir im bundesweiten Wettbewerb die Nase vorn haben. Wir setzen alles daran, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte schneller zu gewinnen und an unseren Schulen zu halten.

Ich danke den Partnerinnen und Partnern des Bildungspaktes für die konstruktiven Verhandlungen. Mit den Änderungen kann das Land zügiger freie Stellen besetzen und Bewerberinnen und Bewerber erhalten schneller eine Stelle. Das hilft beiden Seiten“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Für uns, die GEW MV, sind zwei Aspekte besonders wichtig, die wir hervorheben wollen: Mit den Veränderungen für die Einstellung von Lehrer:innen im Seiteneinstieg stellen wir eine hohe Bildungsqualität auch dann sicher, wenn es sich nicht um grundständig ausgebildete Lehrkräfte handelt. Insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Seiteneinsteiger:innen muss der Zugang in die Schulen transparent und nachvollziehbar geregelt sein.

Wir wollen damit auch sicherstellen, dass die Lehrkräfte im Seiteneinstieg auch die Voraussetzungen erfüllen, die es braucht, um durch die berufsbegleitende Qualifikation den Weg in den regulären Beruf zu gehen. Der zweite, uns wichtige Aspekt ist der Bildungspakt selbst, der sich nun, nach einem Jahr auch in der rot-roten Landesregierung als stabil und verlässlich erweist. Dafür danken wir allen Partner:innen.

Die GEW hat im Jahr 2019 mit ihrer resPEKt-Kampagne und knapp 80 Punkten, die sich für eine gute Schule 2030 ändern müssen, dafür den Anstoß gegeben. Darunter waren so ‚altbekannte‛ Forderungen wie die Pflichtstundensenkung genauso wie die heute vorgestellten Verbesserungen für das Einstellungsverfahren. Alle Themen finden an diesem Verhandlungstisch im respektvollen Austausch auf Augenhöhe nach und nach ihren Raum.

Bundesweit ist dies einmalig! Wir sind davon überzeugt, dass dieses Miteinander der richtige Weg ist, um nachhaltige Verbesserungen in der Bildung zu erreichen. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass sich alle Partner:innen immer einig sind. Auch Kritik muss nach wie vor möglich sein und ausgehalten werden“, so die GEW-Landesvorsitzende Annett Lindner.

„Wichtig wird sein, dass wir viele Lehrkräfte durch schnelle und sichere Stellenbesetzungsverfahren in die Schulen bekommen. Deshalb geht es jetzt darum, die vorliegende Handreichung mit Leben zu füllen. Uns war es wichtig, dass bereits für September eine Evaluierung vereinbart wurde. Dann kann bei Bedarf schnell nachgesteuert werden“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des dbb MV und Landesvorsitzender des VBE MV, Michael Blanck.

„Mit der neuen Handreichung zum Einstellungsverfahren verbindet der BvLB die Erwartung, dass das bisher schon zügige Einstellungsverfahren an Beruflichen Schulen für Lehrkräfte auch in anderen Schularten umgesetzt werden kann. Gleichzeitig hoffen wir, dass sie zu einer besseren Steuerung der Bewerber innerhalb des Landes MV führt.

Wir wünschen uns, dass mit dem neuen Einstellungsverfahren mehr Lehrkräfte an Schulen ankommen, damit die Unterrichtsversorgung verbessert wird und sich die enorm hohe Belastung für die Lehrkräfte insgesamt verringert“, sagte der Landesvorsitzende des BvLB, Hans-Joachim Prakesch.

Mit dem „Bildungspakt für Gute Schule 2030“ gehen die Landesregierung, Gewerkschaften und Verbände gemeinsam neue Wege bei der Lehrergewinnung. Das Bildungsministerium, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft MV (GEW MV) und der Deutsche Beamtenbund MV (dbb MV) mit dem Verband Bildung und Erziehung MV (VBE MV), dem Philologenverband MV und dem Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung, Landesverband MV (BvLB MV), haben sich darauf verständigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ausreichend Lehrkräfte für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu finden, zu halten und auszubilden.

Ergebnisse der Verhandlungen im Überblick:

  • genaue und eindeutige Beschreibung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens
  • präzise Festlegung der zeitlichen Abläufe des Verfahrens
  • klar definierte Gruppenzuordnung der Bewerberinnen und Bewerber für die Auswahl
  • Festschreibung der praxisorientierten Grundsätze für die Bewerbung und Auswahl von Personen mit ausländischer Qualifikation als Lehrkraft
  • Bei Ausschreibungen zum 1. August oder 1. Februar eines jeden Jahres kann den Lehrkräften, die nicht ausgewählt worden, jedoch grundsätzlich geeignet sind, eine andere Stelle ohne weitere Ausschreibung angeboten werden.
  • Als unterstützende pädagogische Fachkräfte können auch Personen mit staatlich anerkannten Ausbildungsabschlüssen, die nicht im Kindertagesförderungsgesetz genannt sind, und pädagogisch geeignet sind, eingestellt werden.
  • Fortbildungsveranstaltungen für Schulleitungen, bevor die Regelungen in der Handreichung angewendet werden
  • Inkrafttreten in Form eines Erlasses zum 1. Februar 2023

Portal FamilienInfo MV wertvoller Ratgeber

Drese: Portal FamilienInfo MV wertvoller Ratgeber für Eltern und Großeltern

Schwerin – Mit dem Beginn des neuen Jahres sind auch für Eltern und Familien weitere Entlastungen in Kraft getreten, darunter Neuerungen beim Kindergeld, ein höherer Kinderfreibeitrag, Sonderregelungen bei Kinderkrankentagen und Änderungen bei der Altersrente. Alle diese und viele weitere Informationen finden sich kompakt und gut aufbereitet auf dem Landes-Familienportal www.familieninfo-mv.de. Darauf wies Sozialministerin Stefanie Drese am Donnerstag in Schwerin hin.

„Das Web-Portal kann zentral und ohne große Suchwege dabei helfen, sich über die vielfältigen Neuerungen und insgesamt 46 Unterstützungsleistungen für Familien zu informieren“, erklärte die Ministerin. Ergänzt wird das Angebot durch einen Behördenfinder, der die Beantragung dieser Leistungen durch Auskünfte zu den benötigten Anträgen und entsprechenden Ansprechpartnerinnen und -Partnern vor Ort erleichtert.

Auch bei rechtlichen Fragen und der Suche nach Beratungsangeboten für Familien, Alleinerziehende und Pflegende könne das Portal beratend zur Seite stehen. Zudem seien Veranstaltungstipps sowie Ferien- und Freizeitangebote dort zu finden.

Drese: „Wir verfügen im Land über eine Vielzahl von Angeboten verschiedenster Träger, die den Familien nicht immer geläufig sind. Daher hält das Portal zu 44 Familienzentren, 26 Mehrgenerationenhäusern, 12 Familienferienstätten und zahlreichen lokalen Jugendclubs entsprechende Steckbriefe bereit“, erklärte die Ministerin.

Aber auch zu über 20 verschiedenen Lebenslagen, darunter auch schwierige Themen wie die plötzliche Pflege von Angehörigen oder Tod und Trauer, wisse die Plattform Rat. Ressourcen, Checklisten und eine Übersicht von Ansprechpartnerinnen und -Partnern können Eltern entlasten und dabei helfen, solch familiäre Notlagen zu navigieren.

Das Familienportal für Mecklenburg-Vorpommern sei daher für Eltern, Großeltern, Jugendliche und Familien ein umfassender Ratgeber zu sämtlichen Themen des Alltages geworden, betonte die Ministerin.

„Unser Anspruch ist es, die Menschen in allen Lebenssituationen zu unterstützen. Damit ist das Portal ein großer Zugewinn für die Familien im Land und für die Bewältigung des Alltages mit Kindern jeder Altersgruppe“, verdeutlichte Drese.

Die Plattform FamilienInfo MV stellt umfassende Informationen und Angebote für Familien in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Träger ist das Institut für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung gGmbH Neustrelitz. Das Portal wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport mit gut 80.000 Euro jährlich gefördert. Sozialministerin Stefanie Drese ist Schirmfrau der FamilienInfo MV.