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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Preis der Wirtschaft

Noch bis 26. März läuft Bewerbungsphase für den Preis der Wirtschaft

Schwerin – Noch bis zum Sonntag, den 26. März 2023, läuft die Bewerbungs- und Nominierungsfrist für die landesweite Auszeichnung „Unternehmer/Unternehmerin des Jahres“.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl von tatkräftigen Unternehmerpersönlichkeiten, spektakulären Unternehmensentwicklungen, innovativen Nachhaltigkeitsideen sowie herausragende Beispiele zur Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit in den Betrieben. Dieses Engagement wollen wir mit dem Preis öffentlich würdigen. In wenigen Tagen endet die Bewerbungsfrist – ich lade Sie herzlich ein, sich selbst zu bewerben oder andere für den Preis vorzuschlagen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis der Wirtschaft „Unternehmer des Jahres in MV“ wird 2023 zum fünfzehnten Mal landesweit ausgelobt. Die Verleihung ist am 5. Juli 2023 geplant. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen.

In dem Wettbewerb sind Eigenbewerbungen und Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien. Träger des landesweiten und branchenübergreifenden Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die drei Industrie- und Handelskammern in MV, beide Handwerkskammern in MV und die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern (VUMV).

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sind in schriftlicher Form einzureichen, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens auf der Seite unternehmerpreis-mv.de sind möglich. Bitte die Unterlagen an die unten genannte Geschäftsstelle des Landeswettbewerbs senden. Einsendeschluss ist der 26. März 2023.

Eine Jury, die sich aus den Trägern des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nichtöffentlichen Auswahlverfahren. In jeder der vier Kategorien des Landeswettbewerbs 2023 werden Finalisten festgelegt, aus deren Kreis die Ausgezeichneten ermittelt werden.

Bewerbungen und Nominierungen können an die folgende Adresse gesandt werden: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV, Doreen Krätschmann, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin, Telefon: 0385/588-15401, E-Mail: d.kraetschmann@wm.mv-regierung.de.

Internationale Wochen gegen Rassismus

Bundesweite Auftaktveranstaltung findet in Mecklenburg-Vorpommern statt

Schwerin – Heute starten die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR). Mecklenburg-Vorpommern ist Ausrichter der bundesweiten offiziellen Eröffnung im Plenarsaal des Landtags. „Das ist eine große Ehre und eine große Verpflichtung für uns“, betonte die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael, anlässlich der Auftaktveranstaltung in Schwerin. „Wir wollen ein starkes Zeichen für Demokratie und Weltoffenheit setzen und entschlossen Rassismus entgegentreten“, so Michael.

Die IWgR finden einmal jährlich statt und bündeln bundesweit Events wie Tagungen, Kultur-Aufführungen oder Workshops zum Thema Rassismus in Deutschland.

Michael: „Leider ist Alltagsrassismus in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor ein Problem. Umso wichtiger ist es, nicht zu schweigen, sondern für das Thema zu sensibilisieren und deutlich zu machen: Wir stellen uns gegen Diskriminierung, Hass und Hetze.“

Die Landesintegrationsbeauftragte verdeutlichte, dass Mecklenburg-Vorpommern derzeit in einem breiten Beteiligungsprozess ein Integrations- und Teilhabegesetz erarbeite. Neben verbesserten Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und ausländischen Wurzeln gehe es dabei um mehr Respekt, Offenheit und Gleichberechtigung, so Michael. „Unser Ziel ist es, Geflüchteten und Migrant:innen auf gesetzlicher Grundlage mehr Teilhabe zu ermöglichen.“ Bereits 2024 soll das Gesetz in Kraft treten.

Darüber hinaus werde laut Michael das Landesprogramm für „Demokratie und Toleranz“ gerade evaluiert und ergänzt. Neben Initiativen auf Bundesebene arbeiteten zudem mehrere neue Fachgruppen zu Themen wie „Lehrer:innen bilden in der Migrationsgesellschaft – Wo stehen wir in Mecklenburg Vorpommern“ oder „Interkulturelle Öffnung“ kontinuierlich am Abbau von Vorurteilen und gelingender Integration.

In ganz Mecklenburg-Vorpommern finden im Rahmen der IWgR über den Aktionszeitraum bis zum 2. April zahlreiche Veranstaltungen statt. Diese seien vor allem auf die starke Zivilgesellschaft im Land zurückzuführen, betont Michael. „Wir haben in MV sehr viele Engagierte. Ohne die Zusammenarbeit mit den Vereinen, NGOs, Wohlfahrtverbände, Stiftungen, Initiativen, entwicklungspolitischem Engagement und diversen Netzwerken wäre Antirassismusarbeit nicht möglich. Dafür ein DANKESCHÖN an alle Akteure.“

Straßenbauprogramm für 2023

Meyer: Gut ausgebautes und funktionierendes Straßennetz ist wichtig – Vorrangiges Ziel: Erhaltung vor Neubau

Schwerin – Das Straßenbauprogramm 2023 für Mecklenburg-Vorpommern steht. Verkehrs- und Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Montag gemeinsam mit Dr. René Firgt, Direktor des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, die geplanten Bau- und Erhaltungsmaßnahmen auf Mecklenburg-Vorpommerns Straßen sowie begleitender Radwege vorgestellt.

„Ein gut ausgebautes und funktionierendes Straßennetz ist wichtig für das Flächenland Mecklenburg-Vorpommern. Es bildet die Grundlage für Mobilität, Wirtschaft und Tourismus. Deshalb ist es notwendig, stetig zu investieren. Mit den geplanten Maßnahmen wollen wir im Land die Straßen vorrangig erhalten, weniger neu bauen, und zugleich in straßenbegleitende Radwege investieren. Dafür stehen uns in diesem Jahr insgesamt 162 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Für Investitionen in Straßenbaumaßnahmen stehen in 2023 insgesamt rund 162 Millionen Euro zur Verfügung, davon 91 Millionen Euro für Bundesstraßen und 51 Millionen Euro für Landesstraßen. Zusätzlich stehen ca. 20 Millionen Euro aus Haushaltsresten aus dem Jahr 2022 zur Verfügung.

 Die Landesmittel werden unter anderem in den Erhalt (31 Millionen Euro) sowie in den Um- und Ausbau von Landesstraßen (14,2 Millionen Euro) sowie 7,9 Millionen Euro in Neubaumaßnahmen investiert. Für den Radwegebau stellt das Land 16,7 Millionen Euro bereit.

Von den Bundesmitteln fließen unter anderem 36,5 Millionen Euro in den Erhalt, 4,1 Millionen in den Um- und Ausbau, 29,4 Millionen Euro in Neubaumaßnahmen und 10,5 Millionen Euro in den Radwegebau.

„Es gilt, die rund 1.900 Kilometer Bundesstraßen und die knapp 3.300 Kilometer Landesstraßen instand zu halten, um Mobilität zu gewährleisten. Zugleich wollen wir die Emissionen des Verkehrssektors deutlich verringern. Ein Baustein hierbei ist die Förderung des emissionsfreien Radverkehrs. Mehr Radverkehr können wir nur erreichen, wenn der Radverkehr attraktiver und sicherer wird. Hierfür werden wir den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen in 2023 massiv vorantreiben“, sagte Meyer.

Im Bereich des Radwegebaus an Bundesstraßen sind im Jahr 2023 unter anderem der straßenbegleitende Radweg an der B 109 Ferdinandshof – Rathebur (Baukosten in 2023 inklusive Radwegebrücke: 2,7 Millionen Euro), der Radweg an der B 105 Gelbensande – Altheide (Baukosten in 2023: 1,3 Millionen Euro) sowie der Radweg an der B 111 Lühmannsdorf – Wolgast (Baukosten in 2023: 1,2 Millionen Euro) geplant. Die Grundlage für die Auswahl der Projekte bildet das „Priorisierungskonzept der Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Radwegebau an Bundesstraßen“.

Beim Radwegebau an Landesstraßen liegt der Fokus auf der Realisierung der Vorhaben aus dem Lückenschlussprogramm. Die EFRE-finanzierten Projekte müssen bis Ende 2023 abgerechnet sein. Im Jahr 2023 ist unter anderem die Fertigstellung folgender Vorhaben geplant: der Radweg Karow-Lubkow (L 293, rund zwei Millionen Euro), der Radweg Bützow-Tarnow (L 11, rund 1,8 Millionen Euro) sowie der Radweg Ziesendorf – Schwaan (L 13, rund 1,6 Millionen Euro).

Das größte Neubaumaßnahme an Bundesstraßen im Jahr 2023 ist der Weiterbau der Ortsumgehung (OU) Wolgast (B 111) durch die Projektgruppe Großprojekte im Straßenbauamt Schwerin. Dafür sind Kosten von rund 19,1 Millionen Euro eingeplant. Für den bereits Ende 2021 für den Verkehr freigegebenen Autobahnzubringer Schwerin-Mueß (B 321) fallen in 2023 nochmals rund zwei Millionen Euro Kosten an für Restarbeiten. Für die Ortsumgehung Dargun (B 110) sind rund zwei Millionen Euro vorgesehen. Voraussetzung für einen Spatenstich ist die Erlangung vollziehbaren Baurechtes.

Für den zweiten Bauabschnitt des Umbaus der Ortsdurchfahrt Tutow (B 110) sind rund eine Million Euro eingeplant. Weitere größere Vorhaben sind der erste Bauabschnitt des Umbaus der Ortsdurchfahrt Zinnowitz (B 111; Kosten in 2023 rund 500.000 Euro) sowie der Umbau des Knoten 105 – Messestraße in Rostock (Kosten in 2023 rund 700.000 Euro).

Im Zusammenhang mit dem Neubau der Ortsumgehung Wolgast steht die Ertüchtigung der Ziesebrücke (B 111) an, die mit Kosten von rund 4,8 Millionen Euro die größte Erhaltungsmaßnahme im Bereich der Bundesstraßen im Jahr 2023 ist. Weitere große Erhaltungsmaßnahmen in 2023 betreffen die B 199 (bei Meldow, Baukosten 2023: 3,4 Millionen Euro), die B 96 (Weisdin-Usadel, Baukosten 2023: 2,5 Millionen Euro) sowie die B 198 (Fahrbahninstandsetzung OU Neustrelitz – Wesenberg, Baukosten 2023: zwei Millionen Euro).

Der seit November 2022 laufende Bau der OU Elmenhorst ist eine der größeren Ausgaben für eine Neubaumaßnahme. Nach derzeitigen Berechnungen sind Gesamtkosten (Bau + Grunderwerb) in Höhe von 16,25 Millionen Euro bereitzustellen.

Das größte Um- und Ausbauvorhaben betrifft die L 204 Wadehäng Abfahrt Dobbin, bei dem auch ein straßenbegleitender Radweg errichtet wird (1. Bauabschnitt, Kosten in 2023 rund 3,5 Millionen Euro). Weitere große Vorhaben sind die Verbesserung der Ortsdurchfahrten in Behren-Lübchin (L 23, Kosten in 2023 rund 800.000 Euro) und Blankensee (L 34, Kosten in 2023 rund 600.000 Euro), die Erneuerung der Brücke über die Göwe bei Weberin (L 09, Kosten in 2023 rund 1,7 Millionen Euro) sowie die Erneuerung des Regenwasserhauptsammlers Neuhof (L 266, Kosten in 2023 rund 1,1 Millionen Euro).

Im Bereich der Erhaltung gibt es unter anderem die folgenden Vorhaben: die Deckenerneuerung an der L 191 zwischen Sanitz und Gubkow (Baukosten 2023: zwei Millionen Euro), die Deckenerneuerung an der L 18 zwischen Dettmansdorf und Marlow (Baukosten 2023: 1,5 Millionen Euro) sowie die Fahrbahnerneuerung im Bereich der Senke bei Gerdshagen (Baukosten 2023: 1,3 Millionen Euro).

Der Baukalender für das Jahr 2023 steht unter www.strassen-mv.de  zur Verfügung.

Landesregierung stärkt berufliche Schulen

Oldenburg: Wir ziehen mit den Gewerkschaften und der Wirtschaft an einem Strang

Schwerin – Gemeinsam mit dem Zukunftsbündnis stärkt das Bildungsministerium die Berufsschullandschaft in MV, die Lehrkräftegewinnung und die Berufsorientierung. Bei dem Treffen in Schwerin wurde vereinbart, weitere Maßnahmen für eine bessere Berufsorientierung der Jugendlichen, ihre Beratung und Begleitung, zu ergreifen.

„Das Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern, das aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, der Sozialpartner, der Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sowie der Kommunen besteht, hat sich in seiner heutigen Beratung auf eine Stärkung der beruflichen Schulen des Landes verständigt.

Ich freue mich, dass wir gemeinsam das Ziel verfolgen, insbesondere die Berufsorientierung weiterzuentwickeln und die berufliche Bildung insgesamt noch stärker in den Fokus zu nehmen. Dazu gehört auch, bei der Lehrkräftegewinnung weiter an Fahrt zu gewinnen und in Standorte klug und zielgerichtet zu investieren.

Das ‚Sofortprogramm berufliche Schulen Ost‘, für das sich die Landesregierung gegenüber dem Bund einsetzen wird, ist dabei ein wichtiger Baustein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Freitag.

Schülerinnen und Schüler stärken

Oldenburg: Gleiche Chancen für alle Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Das Bildungsministerium unterstützt jede Maßnahme, die den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppelt. Dafür ist das Startchancenprogramm der Bundesregierung ein richtiger Schritt, denn in keinem Land ist der Bildungserfolg so von der sozialen Herkunft der Kinder und Jugendlichen abhängig wie in Deutschland.

Die Kultusministerkonferenz hat sich gestern über wesentliche Eckpunkte des Programms, unter anderem die Verteilung der finanziellen Mittel, geeinigt.

„Vollkommen richtig ist die Forderung der Kultusminister der Länder gegenüber dem Bund, die Verdoppelung der bereitzustellenden Bundesgelder auf 2 Milliarden Euro.

Nur so kann ein ernstzunehmender Beitrag dafür geleistet werden, dass die Schülerinnen und Schüler gleiche Chancen auf die Schullaufbahn, auf einen Schulabschluss und auf gleichberechtigte Teilhabe – unabhängig ihrer familiären Situation – haben.

Um das in den Bundesländern Realität werden zu lassen, genügt die bisher von der Bundesregierung anvisierte Milliarde Euro bei Weitem nicht.

Es muss endlich aufhören, dass der Bund bei diesem wichtigen Thema weiterhin nur in Ankündigungen und Oberflächlichkeit verharrt“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mit dem neuen Programm „Startchancen“ will die Bundesregierung Kindern und Jugendlichen an bis zu 4.000 Schulen deutschlandweit bessere Bildungschancen ermöglichen – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler sollen besonders gestärkt werden.

Die Kultusministerkonferenz erwartet, dass bis zur nächsten Sitzung am 22./23. Juni 2023 ein Zeitplan für die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Konzeption für das Programm „Startchancen“ vorliegt und die Verwaltungsvereinbarung, als Voraussetzung für die Ausreichung der Fördermittel, abschließend beraten werden kann.

Neue Kinderbroschüre erschienen

Schwerin – Anlässlich des Tages des Waldes am 21. März gibt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV gemeinsam mit der Landesforst MV die neue Kinderbroschüre „Pino und Ecki erkunden den Wald“ heraus. Minister Dr. Till Backhaus hat die druckfrischen Hefte heute vor Zweitklässlern in der Wittenurger Grundschule „Am Friedensring“ vorgestellt.

In der neuen Broschüre entdecken der zehnjährige Pino und Buchecker Ecki Mecklenburg-Vorpommern speziell unter dem Gesichtspunkt Wald. Unterstützt werden sie von Eichhörnchen Edda, dem Maskottchen der Landesforst.

Die drei erfahren, was man zum Beispiel alles aus Holz herstellen kann, welche Waldberufe es gibt und warum der Wald wahre Superleistungen vollbringt. Kinder ab zehn Jahren werden spielerisch einbezogen. Es gibt Rätsel, Bilder zum Ausmalen und eine Mitmach-Aktion.

„Die Broschüre macht auf viele Facetten des Waldes aufmerksam. Er schützt vor Erosion, Hochwasser, Trockenheit und Hitze. Auch ist er wichtig für das Klima, er filtert die Luft, speichert Kohlenstoff und produziert den für Mensch und Tier notwendigen Sauerstoff.

Wald ist der Lebensraum unzähliger Tier- und Pflanzenarten und gibt als Teil des Clusters „Holz und Forst“ 1,3 Mio. Menschen in Deutschland Arbeit. All diese Themen und noch viele mehr werden in ‚Pino und Ecki‘ kindgerecht erläutert.

Darüber hinaus werden die jungen Leserinnen und Leser angehalten, sich verantwortungsbewusst in der Natur zu bewegen. Denn oft genügen schon kleine Aktionen, um den Wald und damit die Umwelt zu schonen. Auch hierfür gibt die neue Publikation Tipps für den Alltag.

Besonders freue ich mich, dass wir nun nach ‚Pino und Krümel erkunden den Boden‘ und ‚Pino und Aqua erkunden das Wasser‘ bereits die dritte Kinderbroschüre herausgeben, die auf die Besonderheiten der Natur in MV eingeht.

Sie wird sicher an den Erfolg ihrer beiden Vorgänger anknüpfen. Die Hefte waren übrigens zeitweise bundesweit dermaßen nachgefragt, dass wir mehrmals nachdrucken mussten, um den Bedarf zu decken“, so der Minister.

Palliativversorgung in M-V

Ministerin Drese besucht 12. Rostocker Palliativtag

Rostock – Heute nahm Gesundheitsministerin Stefanie Drese am 12. Rostocker Palliativtag in der Universitätsmedizin Rostock teil. Drese sprach den Teilnehmenden ihre Anerkennung aus hob die Relevanz der palliativen Versorgung hervor: „In Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen wir stetig steigende Fallzahlen in der Palliativmedizin sowie in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Auch, wenn es kein angenehmes Thema ist, ist es wichtig und unausweichlich, darüber zu sprechen“.

Im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung kommen Fachkräfte aus der Palliativmedizin und -pflege zusammen. Drese: „Der Rostocker Palliativtag ist inzwischen ein fester Bestandteil der Netzwerk- und Fortbildungsmöglichkeiten im Palliativbereich. Die Arbeit in diesem Bereich bedeutet eine hohe emotionale Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen – aber auch für die Medizinerinnen und Mediziner sowie Pflegenden in diesem Bereich. Ihnen gilt mein großer Respekt.“

Auch für die Landesregierung stehe das Thema oben auf der Agenda, bescheinigt Drese: „Mit der Wiederaufnahme der Sitzungen des Runden Tisches Hospiz- und Palliativversorgung im letzten Jahr haben wir hier einen wichtigen Schritt getan.“

Am Runden Tisch beteiligten sich laut der Ministerin viele Akteurinnen und Akteure, die an der Hospiz- und Palliativversorgung hier im Land beteiligt sind. Ziel sei es, über die Verbesserung bestehender Versorgungsangebote zu beraten, eine Vernetzung dieser zu fördern und die Umsetzung neuer Möglichkeiten der palliativmedizinischen ambulanten Behandlung zu beschleunigen.

Drese geht davon aus, dass die Betreuung palliativer Patientinnen und Patienten damit auch gesellschaftlich weiter in den Fokus rücken werde. „Ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben sollte jedem Menschen zu jeder Zeit – und damit ausdrücklich auch in seiner oder ihrer letzten Lebensphase – ermöglicht werden,“ so Drese.

Land unterstützt Schulen bei den Energiekosten

Oldenburg: Anträge können ab sofort gestellt werden

Schwerin – Das Land hat die Voraussetzungen für eine zielgerichtete und unbürokratische Auszahlung von Zuschüssen zur Unterstützung der Schulen bei den gestiegenen Energiekosten geschaffen.

Es unterstützt die Schulträger mit insgesamt 10 Millionen Euro. Das Geld steht den Trägern öffentlicher und freier Schulen zur Verfügung.

Um die öffentlichen und freien Schulträger angesichts der gestiegenen Energiekosten für den Betrieb der Schulen zu unterstützen, sind mit dem Nachtragshaushalt 2023 zusätzliche Mittel in den Landeshaushalt eingestellt worden. Diese stehen nunmehr im Rahmen des „Härtefallfonds Mecklenburg-Vorpommern“ zur Verfügung.

Die Mittel werden einmalig an die Schulträger als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

„Damit entlasten wir alle Schulträger von den gestiegenen Preisen für die Energieversorgung erheblich und schließen mögliche Lücken bei der Finanzierung. Die Grundlage für den Schulbetrieb wird mit diesen Hilfen weiterhin sichergestellt.

Das hat oberste Priorität. Die Bildung der Schülerinnen und Schüler muss auch weiterhin in schwierigen Zeiten mit einer Energiekrise unbedingt gewährleistet bleiben“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ausgehend von derzeit etwa 196.000 Schülerlinnen und Schülern an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern wird den Schulträgern je Schülerin bzw. Schüler ein Zuschuss in Höhe von 51,02 Euro gewährt.

Das Bildungsministerium hat sich bei der Auszahlung für ein einfaches Verwaltungsverfahren entschieden. Die öffentlichen Schulträger erhalten das Geld ohne Antrag. Die Zuschüsse werden von den Landkreisen an die zuständigen Gemeinden weitergeleitet.

Die freien Schulträger erhalten die Zuschüsse auf Antrag. Die Anträge können ab sofort auf dem Postweg gestellt werden – und zwar einmalig für alle Ersatzschulen in ihrer Trägerschaft.

Die Einmalzahlung wird zu den laufenden Ausgaben, vorrangig für die Betriebskosten (Heizung und Strom) der Schulgebäude, gewährt.

„Sofern nicht die gesamten Finanzmittel für die Deckelung der Energiepreise genutzt werden müssen, können sie auch für andere, die Schule direkt betreffende Maßnahmen genutzt werden – zum Beispiel, um die Beiträge für Lernmittel zu reduzieren“, so die Ministerin.

Die Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen erhalten ebenfalls Mittel aus dem Härtefallfonds Energie Etwaige Mehrkosten werden im bestehenden Regelfinanzierungssystem des Kindertagesförderungsgesetzes MV von den Kostenträgern, den Kommunen und dem Land, übernommen. Das Land hat für seinen Finanzierungsanteil 5 Millionen Euro eingeplant.