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Kategorie: Politik

Nutztier Forum Dummerstorf

Dummerstorf – Am Forschungsinsitut für Nutztierbiologie in Dummerstorf ist ein neues Veranstaltungsformat gestartet. Das Nutztierforum soll den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen rund ums Thema Tier Platz zum Austausch bieten. Landwirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Aßmann begrüßt das neue Format als Bereicherung für den Wissenschaftsstandort und als wertvollen Beitrag zu einer tierwohlorientierten Landwirtschaft:

„Schwerpunktmäßig wird es sich um alle Themen rund um die Nutztierforschung drehen. Das Thema ist hoch aktuell. Die Nutztierforschung steht vor großen Herausforderungen. Die Sicht auf moderne Tierhaltung und tierische Produkte hat sich verändert. Auch auf politischer Ebene wird zahlreich zum Thema Tierwohl diskutiert.

Umso wichtiger ist es, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu allen Aspekten aus diesem Kontext austauschen. Genau dazu dient diese Plattform. Das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie steht in einer langen Tradition, hat im Bereich der Nutztierforschung einen internationalen Ruf und wird diesen auch weiterhin ausbauen“, so Aßmann.

Das Nutztierforum schließt inhaltlich an das Format „Wilhelm-Stahl-Symposium“ des FBN an und bringt unter neuem Konzept namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Nutztierforschung zusammen.

Zur ersten Ausgabe des Forums referieren unter anderem Prof. Dr. Gesa Busch von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf zum Thema „Tierwohl und Gesellschaft“ und Prof. Dr. Matthias Gauly von der Universität Bozen zum politischen Rahmen. Außerdem stehen zahlreiche referierende Agrarforschende aus Mecklenburg-Vorpommern auf dem Programm, die zu praktischen Fragestellungen der tierwohlorientierten Haltung ihre Expertise teilen.

Glasfaserausbau der Verwaltung fertig

Alle 445 Behörden angeschlossen

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel hat heute gemeinsam mit Uta Knöchel, Geschäftsführerin der Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ) den Projektabschluss der Glasfaseranbindung aller Landesbehörden Mecklenburg-Vorpommerns an das Verwaltungsnetz „CN LAVINE“ vorgestellt. Mit der nun angeschlossenen Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz MV (LSBK) sind alle behördlichen Standorte mittels Glasfaser angebunden und verfügen künftig über eine Grundversorgung von 100 Mbit/s.

„Durch den Glasfaserausbau ist die LSBK auf dem höchsten technologischen Stand und profitiert von allen Mehrwertdiensten des Verwaltungsnetzes wie der IP-Telefonie oder der zentralen Landesfirewall“, berichtet Minister Christian Pegel und: „Damit haben wir die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass nun auch die Landesschule für alle Technologien hinsichtlich der Bandbreite für die Zukunft gerüstet ist.“

Das Netzwerk CN LAVINE wird in allen Landesbehörden auf allen Ebenen – Land, Kommunen und Landkreise – genutzt, um die jeweiligen IT-Fachverfahren für beispielsweise Personal-, Finanz- oder Sozialangelegenheiten anzuwenden. „Insgesamt sind 628 Router bei 445 CN LAVINE-Anschlüssen im Einsatz. Die Polizei hat eine Zwei-Router-Lösung wegen der erhöhten Sicherheitsanforderungen im eigenen LAPIS-Netzwerk“, erklärt Christian Pegel.

Der Glasfaserausbau startete 2014 bei der Landespolizei und wurde sukzessiv vorangetrieben: Waren 2017 in Summe 31 Prozent der Behörden angeschlossen, wurden 2022 bereits 73 Prozent erreicht. Nun sind 100 Prozent aller Behörden mittels Glasfaser an dem Verwaltungsnetz angebunden. „Ich bin froh, dass wir innerhalb von gut 1,5 Jahren den Ausbau trotz aller Widrigkeiten fertigstellen konnten. Denn neben Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinträchtigte auch der Schiffsunfall im Suezkanal mit der Blockade der Lieferkette den Projektfortschritt aufgrund fehlender Technik.

Zusätzlich ist gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ein solcher Ausbau eine besondere Herausforderung, aber technisch sind wir im Bundesvergleich auf Augenhöhe mit den anderen Bundesländern“, führt Minister Pegel aus und: „Der Standort unserer Landesschule ist dabei das beste Beispiel: Hier mussten gut 2.000 Meter Kabelrohr in einem Naturpark bzw. landwirtschaftlich geschützten Raum neu verlegt und insgesamt 2.100 Meter neues Glasfaserkabel eingezogen werden.“

„Mit dem landesweiten Glasfasernetz CN LAVINE haben wir die Grundvoraussetzungen geschaffen, die die Verwaltung braucht, um die Digitalisierung voranzutreiben“, bekräftigt DVZ-Geschäftsführerin Uta Knöchel.

Für die Landes- und Kommunalverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und betreibt die DVZ GmbH seit mehr als 30 Jahren das landesweite Verwaltungsnetzwerk CN LAVINE. Dieses beinhaltet nicht nur die reine Netzanbindung, sondern implementiert wichtige Mehrwertdienste – allen voran die zentralen IT-Sicherheitsinfrastrukturen des Landes zum Schutz sensibler Verwaltungs- und Bürgerdaten.

Zusätzlich verfügt CN LAVINE über einen zentralen Übergang zum landeseigenen Rechenzentrum sowie zum Netz des Bundes (NdB), um länderübergreifende Fachverfahren z. B. zur Beantragung von Elterngeld oder Aufstiegs-BAföG zu nutzen.

Mit dem abgeschlossenen landesweiten Glasfaserausbau im CN LAVINE wurde jetzt ein weiterer Baustein in der Netzmodernisierung erreicht. Die mehr als 440 Standorte wurden in knapp eineinhalb Jahren erschlossen bzw. migriert und damit die letzten grauen Flecken auf der Netzlandkarte beseitigt.

Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Das Gesundheitsministerium hat sich in den vergangenen rund 18 Monaten intensiv mit der Überplanung der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern befasst. Als Ergebnis eines intensiven und breiten Beteiligungsprozesses u. a. mit dem Landesbeirat für das Rettungswesen und der kommunalen Ebene wird ein weiterer Standort für eine Luftrettungsstation in Westmecklenburg geschaffen. Diese Entscheidung teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach Abschluss der Beratungen mit.

Das Land ist Träger der öffentlichen Luftrettung, während der bodengebundene Rettungsdienst in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte liegt. Durch das Miteinander im Gesamtsystem wird die rettungsdienstliche Versorgung rund um die Uhr sichergestellt.

„Wir halten einen zusätzlichen, vierten Rettungshubschrauber zur Optimierung der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern für erforderlich. Die derzeitige Standortverteilung zeigt eine Lücke in Westmecklenburg. Deshalb planen wir die Einrichtung einer Luftrettungsstation im Umkreis von Schwerin“, verdeutlichte Drese.

Die bisherigen Standorte für die Luftrettung in Güstrow (Rettungshubschrauber Christoph 34), in der Hansestadt Greifswald (Christoph 47) und in Neustrelitz (Christoph 48) bleiben ebenso erhalten, wie der Standort für den Intensivtransporthubschrauber an der Südstadtklinik Rostock, so Drese. Noch offen ist der konkrete Standort der Luftrettungsstation in Westmecklenburg. Die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim haben dazu Vorschläge unterbreitet, die derzeit geprüft werden.

Drese hob hervor, dass durch die zunehmende Spezialisierung der Krankenhäuser und die Behandlungsmöglichkeiten bei schwererkrankten Personen insbesondere im Rettungsdienst längere Fahrtwege entstehen, um die Patientinnen und Patienten in das geeignete Krankenhaus zu befördern.

„Vor allem die sogenannten Tracer-Diagnosen wie Polytrauma, Herzinfarkt und Schlaganfall sind in den letzten Jahren immer besser behandelbar geworden. Diese Behandlungen lassen sich mit einer flächendeckenden Luftrettung besser verwirklichen. Das gilt insbesondere für ländliche Regionen, wo es darum geht, längere Wegstrecken zu Kliniken der Maximalversorgung zu überbrücken“, so Drese.

Zudem kann nach Auskunft der Ministerin ein Rettungshubschrauber in einem größeren Einsatzgebiet als Backup für im Einsatz befindliche Rettungsfahrzeuge einspringen. „So können durch einen zusätzlichen Rettungshubschrauber mehrere Rettungswachen-Bereiche versorgt werden, wenn der Rettungswagen vor Ort im Einsatz oder anderweitig verhindert ist“, sagte die Ministerin.

Drese: „Mit dem zusätzlichen Rettungshubschrauber in Westmecklenburg stellen wir das Rettungswesen im Land auf breitere Füße. Der bodengebundene Rettungsdienst wird flächendeckend durch die Telemedizin, den luftgebundenen Rettungsdienst und die zusätzlichen Kompetenzen für das nichtärztliche Personal verstärkt. Damit ist unser Land im Rettungswesen gut auf die Zukunft vorbereitet, um die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.“

Forschung zu Gesundheitsdaten

Landesregierung stärkt Gesundheitsforschung für die bestmögliche Behandlung von Krankheiten

Schwerin – Die Landesregierung plant, den Zugang der medizinischen Forschung zu Gesundheitsdaten zu erleichtern, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Das Kabinett hat in dieser Woche eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht und an den Landtag überwiesen.

„Medizinischer Fortschritt ist auf eine herausragende Forschung angewiesen. Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern dafür eine wesentliche Voraussetzung schaffen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin.

Drese wies darauf hin, dass eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft ist. Durchbrüche im Bereich der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz würden es möglich machen, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren. „Durch unsere gesetzliche Regelung können die dafür notwendigen Patientendaten demnächst zu Forschungszwecken von allen Krankenhäusern bestmöglich verarbeitet werden“, betonte Drese.

Bei jedem Forschungsvorhaben müsse vorher das öffentliche Interesse durch die zuständige Ethikkommission unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden. „Davon profitieren unsere Krankenhäuser und letztendlich vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern“, so Drese.

„Die Nutzung von Patientendaten für die Gesundheitsforschung ist von elementarer Bedeutung für die Wissenschaft und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung“, verdeutlichte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. Nur mit ausreichend vorhandenem medizinischem Datenmaterial könnten Forscherinnen und Forscher Zusammenhänge erkennen, Lösungen suchen und letztlich neue Behandlungsmethoden, die Medikamente der Zukunft oder Präventionsmaßnahmen entwickeln.

Martin: „Bisher erschweren Regelungen des Datenschutzes versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben oder verhindern sie gar. Eine Vielzahl von Patientendaten kann derzeit nicht für die Forschung genutzt werden. Hier setzen wir als Land nun mit einer datenschutzrechtlich sicheren gesetzlichen Lösung an. So stärken wir unsere Forschung zum Wohl der Menschen und machen sie wettbewerbsfähig im nationalen und internationalen Vergleich.“

Dem Gesetzentwurf vorangegangen war ein intensiver Austausch des Gesundheits- sowie des Wissenschaftsministeriums mit den Universitätsmedizinen des Landes, den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, dem Deutschen Ethikrat sowie dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit.

Aus Sicht der Wissenschaft hob der Direktor des Instituts für Bioinformatik der Universitätsmedizin Greifswald, Professor Dr. Lars Kaderali, hervor: „Ich danke der Landesregierung, insbesondere dem Gesundheitsministerium, dem Wissenschaftsministerium und der Ministerpräsidentin dafür, dass Sie unsere Änderungswünsche zum Landeskrankenhausgesetz aufgenommen haben, um die Möglichkeit, in MV mit medizinischen Daten zu forschen, nachhaltig zu verbessern.“

Die Situation der Forschung auf Patientendaten sei bisher durch einschränkende Regelungen schwierig. „Die Änderungen im Landeskrankenhausgesetz stellen einen Paradigmenwechsel für die Forschung dar, weg von einer administrativ sehr aufwändigen Einwilligungsregelung hin zu einer Widerspruchsregelung“, so Kaderali. Damit könnten nun Patientendaten für im öffentlichen Interesse liegende Forschung zum Wohle aller Menschen genutzt werden, während durch die getroffenen Regelungen gleichzeitig ein hoher Datenschutz-Standard gewährleistet werde.

Kaderali verdeutlichte, dass es nun zum Beispiel auch möglich sei, das Potential von Methoden der künstlichen Intelligenz in medizinischen Anwendungen zu nutzen und diese zu erforschen. „Mecklenburg-Vorpommern ist mit diesen Regelungen bundesweit Vorreiter. Wenn das Gesetz beschlossen wird, können Routinedaten aus dem Krankenhaus in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwendet werden. Das trägt zum medizinischen Fortschritt bei und verbessert im Endeffekt die Behandlung von Krankheiten.“

Präventionsangebot gegen Mobbing und Gewalt

Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ gestartet / Bildungsministerium und Techniker Krankenkasse starten Präventionsangebot gegen Mobbing und Gewalt

Schwerin – Allen weiterführenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern steht ein neues Angebot für die Präventionsarbeit gegen Mobbing und Gewalt zur Verfügung. Die Techniker Krankenkasse und das Bildungsministerium bieten das Präventionsprojekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ seit dem Schuljahr 2023/2024 flächendeckend an. Hierfür sind im vergangenen Schuljahr Multiplikatorinnen ausgebildet worden. Grundlage ist eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

„Wir müssen frühzeitig Warnzeichen erkennen, Kinder und Jugendliche stärken. Mobbingerfahrungen können Schülerinnen und Schüler dauerhaft beeinflussen. Die Präventionsangebote fördern den respektvollen Umgang untereinander und zeigen auf, dass die Achtung des anderen ein Mittel zur Konfliktlösung ist“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg bei der Präsentation des Projektes an der Werner-von-Siemens-Schule in Schwerin.

Die Werner-von-Siemens-Schule ist eine von fünf Schulen, die das Projekt in diesem Schuljahr umsetzt. Zuvor wurde es in der 6. Jahrgangsstufe der Ostseeschule Wismar erprobt.

Das Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ ist eine Weiterentwicklung des bundesweit eingesetzten Anti-Mobbing-Koffers der Techniker Krankenkasse und versetzt Schulen in die Lage, gezielt und präventiv gegen Mobbing und Gewalt vorzugehen. Kernelement des Projekts ist eine Online-Plattform. Sie bietet alle Materialien wie Leitfäden, Filme, Arbeitsblätter und Übungen zum Download sowie weiterführende Hinweise für Schulen, zum Beispiel zur Mobbing-Intervention, zum Einbeziehen der Eltern.

„Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Bildungsministerium das Engagement gegen Mobbing weiter zu verstärken. In unserer zunehmend mediatisierten Gesellschaft ist es elementar, Jugendliche früh für das Thema zu sensibilisieren und Lehrkräften bedarfsgerechte Präventionswerkzeuge zur Verfügung zu stellen“, betonte Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern.

Die Umsetzung des Präventionsprojektes erfolgt durch das Kooperations- und Unterstützungssystem für Eltern und Schule (KuBES) des Bildungsministeriums. Die vier Sozialpädagoginnen des KuBES sind ausgebildete Landesmultiplikatorinnen, die die Schulen über das Angebot informieren und die Schulungen mit den Lehrkräften durchführen.

Im Projekt „Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein“ beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit dem Thema Mobbing. Sie erarbeiten in Übungen, Rollenspielen und Gesprächen, wie sie in Konfliktsituationen positiv und konstruktiv miteinander umgehen können. Filme und Erklärvideos machen deutlich, welche Folgen Mobbing für die Betroffenen hat und was die Schülerinnen und Schüler selbst tun können, um Mobbing gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Ziel: Die Klasse entwickelt eine solide Basis dafür, dass sie eine tragfähige Gemeinschaft für die Zukunft wird. Am Elternnachmittag werden auch die Mütter und Väter in die Projektwoche einbezogen und können so den Entwicklungsprozess ihrer Kinder konstruktiv begleiten.

Weitere Informationen: www.gemeinsam-klasse-sein.de

Bericht zum Vertretungsunterricht liegt vor

Oldenburg: Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns

Schwerin – Ob in Hotels und Gaststätten, in Krankenhäusern oder im Einzelhandel, in allen Bereichen in Deutschland fehlen Fachkräfte. Auch in den Schulen ist die Situation personell angespannt. Trotzdem konnten im vergangenen Schuljahr an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft über 96 Prozent des Unterrichts erteilt werden. Das geht aus dem Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts für das Schuljahr 2022/2023 hervor. An den beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft konnten mehr als 92 Prozent des Unterrichts erteilt werden.

„Die Landesregierung setzt alles daran, dass so wenig Unterricht wie möglich ausfällt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Zuallererst danke ich unseren Lehrkräften, die täglich mit viel zusätzlichem Einsatz und Engagement dafür sorgen, dass möglichst viel Unterrichtsausfall vermieden wird. Teilzeitlehrkräfte haben ihre Stunden aufgestockt, Kolleginnen und Kollegen springen ein und arbeiten mehr, wenn plötzlich Lehrkräfte erkranken. Das ist nicht selbstverständlich und eine Bereitschaft, die wir sehr wertschätzen. Dieses Engagement zeigt, dass die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns stehen“, so Oldenburg.

Im Schuljahr 2022/2023 haben zudem über 5.000 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine in 121 Vorklassen, im gemeinsamen Unterricht und in 14 BVJA-Klassen gelernt. „Neben den bestehenden Herausforderungen war die Beschulung der Geflüchteten in dieser Größenordnung eine große Aufgabe, die durch die Lehrkräfte und externe Vertretungskräfte zusätzlich abgesichert wurde. Das war und ist bis heute eine große Kraftanstrengung“, betonte die Bildungsministerin.

An den öffentlichen allgemein bildenden Schulen betrug der Anteil der zur Vertretung angefallenen Stunden im vergangenen Schuljahr 14,1 Prozent. Vertretungsunterricht konnte durch Mehrarbeit von Lehrkräften, die Einstellung von Vertretungslehrkräften, durch die vertragliche Erhöhung der Stunden von Teilzeitlehrkräften, durch die Erhöhung der Unterrichtsstunden von Referendarinnen und Referendaren oder Kurs- und Klassenzusammenlegungen abgesichert werden. 3,6 Prozent der Stunden sind ausgefallen, weil keine Vertretung möglich war.

An den öffentlichen beruflichen Schulen betrug der Anteil der zur Vertretung angefallenen Stunden 14,6 Prozent. 7,8 Prozent des Unterrichts sind ausgefallen, weil keine Vertretung möglich war. Der vollständige Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts steht auf der Internetseite des Bildungsministeriums zur Verfügung.

„Für den Unterrichtsausfall gibt es im Wesentlichen drei Ursachen: Krankheit von Lehrkräften sowie Lehrerinnen und Lehrer mit kranken Kindern und Lehrermangel“, erläuterte Bildungsministerin Oldenburg. Die Vertretungsstunden wegen der Erkrankung von Lehrkräften sind im vergangenen Schuljahr im Vergleich zum Schuljahr 2018/2019 an allgemein bildenden Schulen um 45 Prozent gestiegen, die Stunden wegen der Erkrankung der Kinder von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen um 138 Prozent und die Stunden wegen der Erkrankung der Kinder von Lehrkräften an Berufsschulen haben sich verdoppelt. Das sind Rekordwerte, die der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in diesem Zeitraum entsprechen“, führte die Ministerin weiter aus. Viele Krankenkassen verzeichneten für das Jahr 2022 bzw. den Winter 2022/2023 ebenfalls Höchstwerte zum Krankenstand ihrer Versicherten.

„Die Landesregierung unternimmt große Anstrengungen, damit sich die personelle Situation in den Schulen verbessert. In den vergangenen zweieinhalb Jahren haben wir über 1.900 Lehrkräfte eingestellt. Dennoch klafft eine Lücke. Wir haben deshalb ein Programm mit verschiedenen Maßnahmen konzipiert, mit dem Unterrichtsausfall reduziert werden soll. Dieses Programm entwickeln wir mit den Schulen laufend weiter, weil wir nur in der Praxis sehen, was hilfreich ist. Es hat sich zudem gezeigt, dass oftmals schon durch eine optimierte Planung Unterrichtsausfall vermieden werden kann“, sagte Oldenburg.

Das Programm zur Unterrichtsabsicherung enthält folgende Maßnahmen:  

  • Beschäftigung von externen Vertretungskräften über eine Dauer von sechs Wochen bzw. sechs Monaten hinaus (mit Ausschreibung)  Umsetzung des Startchancen-Programms
  • Ausbau der Digitalen Landesschule zum Start des Schuljahres 2024/2025 mit weiteren Unterrichtsangeboten
  • weitere Attraktivitätssteigerungen im Referendariat
  • fortgeschrittene Verhandlungen zur Wiederauflage von ausgewählten Unterstützungsmaßnahmen aus dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ zum Schuljahr 2024/2025
  • Ausbau von Lehrkräften im Seiteneinstieg mit Berufsabschluss in einem Unterrichtsfach und sozialpädagogischer Qualifizierung

Abbau von Gerichtsverfahren

Justizministerin Bernhardt und LSG-Präsident Wagner vereinbaren Anstrengungen bei Nachwuchsgewinnung und Verfahrensdauer

Schwerin – „Das konstruktive Miteinander in der Justiz wird ausgebaut. Nach der Premiere eines Mentoringprogramms für Frauen in der Justiz ist seit heute eine Zielvereinbarung zur Reduzierung von Verfahrenslaufzeiten und Gewinnung richterlichen Nachwuchses in der Sozialgerichtsbarkeit wirksam. Das freut mich besonders, denn die Impulse aus der Praxis selbst sind die besten.

Dem Präsidenten des Landessozialgerichts bin ich sehr dankbar, dass er die Initiative aus der Sozialgerichtsbarkeit heraus ergriffen und mit dem Ministerium zusammen diese vor wenigen Minuten unterzeichnete Vereinbarung formuliert hat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in der Landespressekonferenz zur Vorstellung der Zielvereinbarung zur Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten und Gewinnung richterlichen Nachwuchses in der Sozialgerichtsbarkeit.

„Noch immer beeinflusst die sogenannte Hartz-IV-Klagewelle die Sozialgerichtsbarkeit. Der ursprüngliche Anstieg des erstinstanzlichen Verfahrensbestandes ist zwar durch Personalverstärkung und hohes richterliches Engagement deutlich reduziert worden, doch bleibt die Herausforderung bestehen. Denn der massive Bestandsabbau in der ersten Instanz führte zu einem erheblichen Zuwachs an Rechtsmittelverfahren in der zweiten Instanz.

Gleichzeitig hat sich die Altersstruktur des richterlichen Personals in der Sozialgerichtsbarkeit verändert. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass für Zeiten hoher Altersabgänge richterlicher Nachwuchs zur Verfügung steht, der bereits Erfahrungen in der Sozialgerichtsbarkeit gesammelt hat. Ziel dieser Vereinbarung ist nun die Verkürzung der Dauer der sozialgerichtlichen Verfahren, um dem verfassungsrechtlich garantierten Justizgewährungsanspruch gerecht zu werden. Gleichzeitig soll für die Sozialgerichte mehr richterlicher Nachwuchs gewonnen werden“, so Justizministerin Bernhardt.

Der Präsident des Landessozialgerichts, Axel Wagner: „Nach vielen Jahren, in denen die Richterschaft der Sozialgerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommerns sich mit oft überobligatorischem Engagement der von Frau Ministerin Bernhardt erwähnten Klagewelle stellen musste, bestehen jetzt wieder Kapazitäten zum Abbau der unvermeidlich angebauten Bestände. Daher kann die Sozialgerichtsbarkeit sich jetzt das Ziel setzen, die durchschnittliche Dauer der anhängigen Verfahren zu verkürzen.

Die Richterschaft soll – unter Beachtung des verfassungsrechtlich garantierten Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit – für dieses Ziel sensibilisiert und motiviert werden. Zum 31. Dezember 2028 soll in den erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 14 Monaten, in den zweitinstanzlichen Hauptsacheverfahren von 18 Monaten erreicht werden. Zu betonen ist, dass es sich um Durchschnittslaufzeiten handelt und die Dauer jedes individuellen Verfahrens u.a. vom Umfang der erforderlichen Sachaufklärung abhängt und allein in der Eigenverantwortung der völlig unabhängigen Richterschaft liegt, deren Eigenmotivation aber durch Fortschritte auf dem Weg zur Zielerreichung gestärkt werden soll.

Besonders freut es mich, dass die jetzt abgeschlossene Zielvereinbarung die Bedeutung der Gewinnung richterlichen Nachwuchses auch für die Sozialgerichtsbarkeit und damit die Sicherung der Zukunftsfähigkeit dieses Gerichtszweiges hervorhebt.“

Justizministerin Bernhardt: „Um eine zukunftsfähige Altersstruktur in der Sozialgerichtsbarkeit sicherzustellen, sagen wir zu, dass interessierte Proberichterinnen und Proberichter – vorzugsweise zu Beginn der Probezeit – in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden. Nach 18 Monaten wechseln diese dann in einen anderen Geschäftsbereich, in dem eine Lebenszeiternennung erfolgen soll. So soll ein Pool an interessierten und sozialrichterlich bereits erfahrenen Richterinnen und Richtern geschaffen werden, auf den bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.

Kein Monitoring ohne Erfolgskontrolle. Der LSG-Präsident und das Ministerium setzen sich zweimal im Jahr zusammen, um die aktuelle Bestandssituation auszuwerten und zu besprechen. Schon im nächsten Jahr planen wir eine erste Evaluation der Vereinbarung. Ich denke, dass wir auf gutem Weg sind“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Straßenbegleitende Radwege

Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt / Jesse: Ziel ist ein möglichst lückenloses Radverkehrsnetz – fachliche Kompetenz und Ortskenntnisse regionaler Akteure gefragt

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse hat am Dienstag (27.02.) in der Landespressekonferenz das Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. „Bei der Ausstattung mit Radwegen haben wir in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren einiges erreicht. Bereits heute haben wir über 2.100 Kilometer straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern.

Etwa 53 Prozent der Bundesstraßen und 32 Prozent der Landesstraßen im Land sind mit straßenbegleitenden Radwegen ausgestattet. Damit liegt unser Bundesland deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Ziel ist es, ein möglichst lückenloses Radverkehrsnetz zu entwickeln, wobei der Radverkehr nur noch dort auf der Straße geführt werden soll, wo es Straßenzustand und Verkehrsbelegung sicher ermöglichen. Für die kommenden Bauaktivitäten ist ein Priorisierungskonzept erstellt worden.

Wichtig ist: Die derzeit vorliegende Liste ist nicht in Stein gemeißelt. Uns ist es wichtig, die fachliche Kompetenz und die Ortskenntnisse der regionalen Akteure mit einzubeziehen. Deshalb wollen wir nun mit den Landkreisen in die Abstimmung einsteigen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

In dem Priorisierungskonzept wurden für alle 1.638 Landesstraßenabschnitte im Land, die bislang nicht mit einer straßenbegleitenden Radverkehrsanlage ausgestattet sind, die Dringlichkeit für die Herstellung ermittelt. Im Ergebnis sind in den kommenden fünf Jahren (2024 – 2028) insgesamt 66 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 97 Kilometern zur Realisierung vorgesehen.

Dies sind vorrangig Radwegeprojekte, die sich derzeit bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase befinden sowie bislang nicht realisierten Projekte des Lückenschlussprogramms. Die Planungen für die 2. Halbdekade (2029 – 2033) umfassen 63 Projekte mit einer Gesamtlänge von 89 Kilometern.

„Wir haben pro Jahr etwa sieben Millionen Euro Landesmittel, die wir mindestens für den Radwegebau einsetzen wollen. Ziel ist es, zukünftig die verfügbaren Mittel jährlich zunächst dort einzusetzen, wo mit neuen Radwegen der größte Effekt für den Radverkehr erreicht werden kann“, sagte Jesse.

Der Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen erfolgte bislang im Rahmen der Möglichkeiten des Lückenschlussprogramms aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Eine landesweite und einheitliche Methodik zur Auswahl der zu bauenden Radwege existierte bislang nicht. Analog zum Priorisierungskonzept zum Radwegebau an Bundesstraßen aus dem Jahr 2022 sollen nun einheitliche Regelungen für die Baumaßnahmen genutzt werden.

Im Einzelnen erfolgte die Bedarfsbewertung anhand der folgenden raumordnerischen Kriterien: Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen, Distanz zu zentralen Orten, Lückenschluss zu Radwegen im Bestand, Anbindung an Orte der Versorgung wie beispielsweise Einzelhandel und medizinischer Versorgung, Bestandteil touristischer Radfernrouten und weiterer touristischer Radrouten, Anbindung an Bahnhöfe sowie Schulwegsicherung. Darüber hinaus wurde die Dringlichkeit einer Radwegausstattung aus der Perspektive der Verkehrssicherheit anhand der verkehrstechnischen Daten Fahrbahnbreite, Verkehrsstärke und Schwerlastverkehrsstärke abgebildet.

Im Ergebnis wurde für jeden Radwegeabschnitt eine sogenannte Prioritätskennzahl ermittelt. Zudem fanden gegebenenfalls vorhandene Planungsstände sowie spezifische Einflussfaktoren wie beispielsweise kurvenreiche Streckenführung und die Ausstattung der Straße mit Schutzplanken Berücksichtigung. Des Weiteren wird einbezogen, ob das Radwegeprojekt Bestandteil des bisherigen Lückenschlussprogramms war.

Bei der Aufstellung des Priorisierungskonzepts sollen die regionalen Akteure einbezogen werden. Hierzu wird es einen gemeinsamen Termin geben, bei dem die Methode und die Ergebnisse der Priorisierung erläutert werden. Nach diesem Termin erhalten die Landkreise Gelegenheit, binnen einer angemessenen Frist (sechs Wochen) eine Rückmeldung zu geben.

Auf Grundlage einer fachlichen Begründung kann dabei eine höhere Priorisierung einzelner Streckenabschnitte vorschlagen werden. In diesem Fall muss jedoch im Gegenzug auch eine niedrigere Priorisierung eines anderen Streckenabschnitts im Kreis vorgeschlagen werden, da die finanziellen Ressourcen für den Radwegebau pro Kreis begrenzt sind.