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Kategorie: Politik

Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Änderung in § 43 StGB war richtig. Zwei Tagessätze entsprechen nun einem Tag in der JVA.“

Schwerin – Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist mit dem 1. Februar 2024 geändert worden. Heute nun ist in Mecklenburg-Vorpommern die entsprechende Tilgungsverordnung veröffentlicht worden. In der Rechtsverordnung ist geregelt, wie die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abgewendet werden kann. Die Regelung passt sich zwar an die neue bundesgesetzliche Rechtslage an, wurde aber für Mecklenburg-Vorpommern spezifiziert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Waren bisher zur Tilgung eines Tagessatzes der Geldstrafe sechs Stunden freie Arbeit zu leisten, so wird nun auf den Tag Ersatzfreiheitsstrafe abgestellt. Freie Arbeit lohnt sich somit für die Gefangenen, die nach sechs Stunden freier Arbeit einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe tilgen und weniger in Haft verbringen müssen. Außerdem war mir wichtig, dass Härtefälle in der Rechtsverordnung stärker berücksichtigt werden.

Dabei geht es um Ausnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, altersbedingt eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder bei Betreuungsverantwortung für minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Grundsätzlich ist immer zu beachten, dass diese Menschen nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, sondern zu einer Geldstrafe. Daher muss alles darangesetzt werden, eine Haft zu vermeiden.“ Artikel 293 Abs. 2 Satz 3 EGStGB sieht vor, dass in der Rechtsverordnung die Zahl der Arbeitsstunden zu bestimmen ist, die geleistet werden muss, um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.

Die vom Bundesgesetzgeber bewirkte Änderung in § 43 StGB hat eine Halbierung des Umrechnungsmaßstabs einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge. Demnach entsprechen künftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Dies wirkt sich für Mecklenburg-Vorpommern insofern aus, dass im Jahr 2023 von etwa 26.000 Tagessätzen Geldstrafe nur noch ca. 13.000 Hafttage in Ersatzfreiheitsstrafen zu verbüßen gewesen wären.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir waren uns in der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bereits einig, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe dringend reformbedürftig war. Die Vermeidung von Gefängnisstrafe bei Nichtzahlung einer Geldstrafe stand dabei im Vordergrund. Denn der Entzug der Freiheit wiegt ungleich mehr als das Tilgen einer Geldstrafe.

Darüber hinaus ist die Hauptaufgabe des Justizvollzugs die Resozialisierung der Gefangenen, was bei der regelmäßig kurzen Haftdauer von Ersatzfreiheitsstrafen deutlich erschwert ist. Daher gehen unsere Anstrengungen dahin, durch eine verstärkte Einbindung der Gerichtshilfe und größere Anreize für die Ableistung freier Arbeit die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern“, so Ministerin Bernhardt.

Nach § 459e Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) sind Verurteilte vor der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe seit 01.10.2023 darauf hinzuweisen, dass ihnen gemäß § 459a StPO Zahlungserleichterungen bewilligt werden können und ihnen gemäß Rechtsverordnung nach Artikel 293 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) gestattet werden kann, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit („freie Arbeit“) abzuwenden.

Diese Hinweisblätter werden bei Bedarf den Geldstrafenschuldnerinnen und –schuldnern auch in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt, um sie auf die Möglichkeiten der Zahlungserleichterungen oder Ableistung freier Arbeit aufmerksam zu machen.

In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 insgesamt 541 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.

Änderung des Sparkassengesetzes

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Gesetzentwurf sorgt für mehr Transparenz und Gleichberechtigung“

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat heute den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.

Der Gesetzentwurf enthält u.a. eine Verpflichtung der Sparkassen, die Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder in Summe zu veröffentlichen. Dazu sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die Sparkassen handeln im öffentlichen Auftrag. Eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik ist daher von besonderer Bedeutung. Dazu gehört auch die Transparenz bei den Vorstandsbezügen. Die im Gesetzentwurf enthaltene Offenlegungspflicht der Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder ist daher nur folgerichtig.  Die Veröffentlichung der Bezüge werden wir alle zwei Jahre im Vergütungstransparenzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern vornehmen.“

Im Gesetzentwurf wurden ebenfalls Soll-Vorschriften für eine geschlechterparitätische Zusammensetzung der Verwaltungsräte vorgenommen. Zudem sollen Frauen und Männer grundsätzlich bei der Bestellung und Anstellung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Vorstandes gleichermaßen berücksichtigt werden. „Frauen sind in den Verwaltungsräten der Sparkassen bislang deutlich unterrepräsentiert. Wir hoffen, dass die neuen Gesetzesvorgaben zudem dazu beitragen, dass die Sparkassen auf eine stärkere Qualifizierung von Frauen für Leitungsfunktionen hinwirken“, so Dr. Geue.

Die Transformation der Wirtschaft in Richtung klimaneutralem Wirtschaften benötigt eine Mobilisierung insbesondere von privatem Kapital. Für die Herausforderung werden auch die Sparkassen dringend benötigt.

Das Geschäftsgebiet der Sparkassen ist das Gebiet oder Teilgebiet ihrer Träger. Eine Kreditvergabe außerhalb ihres Geschäftsgebietes erfordert bislang eine Ausnahmegenehmigung der Sparkassenaufsicht. Um für die Sparkassen den Aufwand eines Ausnahmegenehmigungsverfahrens zu vermeiden und diesen Vorgang zu entbürokratisieren, gleichzeitig aber den Schutzzweck des Regionalprinzips aufrechtzuerhalten, wird festgelegt, dass Kredite an Kreditnehmende außerhalb des Geschäftsgebietes im Inland künftig gewährt werden können, wenn die dort ansässige Sparkasse ihre Zustimmung erteilt.

Der Kredit muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderung der Wirtschaftsentwicklung im eigenen Geschäftsgebiet stehen oder das Beleihungsobjekt im eigenen Geschäftsgebiet liegen. Ferner erfolgt eine zeitnahe Anpassung der Sparkassenverordnung. Neben der bisher schon möglichen Kreditvergabe im Konsortium mit der Sparkassen-Finanzgruppe angehörenden Sparkassen und Landesbanken sollen Sparkassen ausnahmsweise auch Konsortial-Beteiligungen mit anderen Sparkassen eingehen können. Auch damit kann die nötige Transformation der Wirtschaft in MV unterstützt werden.

Einen weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau liefert das geänderte Sparkassengesetz für die Träger der Sparkassen. Durch die künftige Verpflichtung der Sparkassen zur Veröffentlichung der Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder entfällt für die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger die Verpflichtung, regelmäßig auf eine Veröffentlichung hinzuwirken und diese Bemühungen gegenüber der Sparkassenaufsicht zu dokumentieren.

Der Gesetzentwurf wird im März 2024 in den Landtag eingebracht.

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Zwölf Länder reichen gemeinsame Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat am Montag (19.2.) gemeinsam mit elf weiteren Ländern im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme eingereicht. Darin kommt der von den Ländern als Prozessvertreter beauftragte Staatsrechtler, Professor Dr. Stefan Korioth (Ludwig-Maximilians-Universität München), zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Einklang mit dem Grundgesetz und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen.

„Mit dem Einreichen der Stellungnahme sind wir im Normenkontrollverfahren einen wichtigen Schritt vorangekommen. Ich bin davon überzeugt, dass der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner aktuellen Form verfassungskonform ist und auch gut funktioniert. Das haben die vergangenen drei Jahre gezeigt“, sagt Dr. Heiko Geue, Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Professor Dr. Korioth dazu: „Der Finanzausgleich zwischen den Ländern und zwischen diesen und dem Bund ist unter keinem Aspekt verfassungsrechtlich bedenklich. Der bayerische Antrag wärmt Argumente auf, die vom Bundesverfassungsgericht zum Teil bereits mehrfach abschlägig beschieden worden sind. Dass Bayern neben anderen Ländern im Finanzkraftausgleich, dem früheren Länderfinanzausgleich, belastet wird, ist schlicht Folge seiner überdurchschnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft. Ein deutlicher Reichtumsvorsprung Bayerns bleibt auch nach Durchführung des Ausgleichs erhalten.“

Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Damit besteht die parteiübergreifende Prozessgemeinschaft aus Zuschlags- und Abschlagsländern, Stadtstaaten und Flächenländern sowie alten und neuen Ländern. Nach aktuellen Verlautbarungen ist mit Stellungnahmen weiterer Länder zu rechnen. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 1. Januar 2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

Fördergelder für Spielplätze

Schwerin – Noch bis Ende des Monats besteht für das Jahr 2024 die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Spielplatzförderrichtlinie MV zu stellen. Kommunen und Ämter, die also noch Spielplätze vom Land fördern lassen möchten, sollten die Gelder bis zum 28. Februar beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft beantragen, erinnert der Minister für ländliche Räume, Dr. Till Backhaus. Der Fördertopf sei noch nicht voll ausgeschöpft.

„Der Antrag für die Spielplatzförderung ist mit Absicht sehr schlicht gehalten. So sollen die Kommunen unbürokratisch und schnell ihre Spielplätze auf Vordermann bringen können. Insgesamt 2,3 Millionen Euro haben wir aus dem Bürgerfonds des Landes dafür zur Verfügung gestellt – und es sind noch Reste vorhanden. Wer die bis zu 15.000 Euro pro Projekt noch in Anspruch nehmen möchte, sollte sich allerdings beeilen“, so Backhaus.

Die Spielplatzförderrichtlinie 2023 ermöglicht einen leichten Zugang zur Förderung durch ein einfaches Verfahren mit geringem Verwaltungsaufwand. Bei den beantragten Vorhaben muss es sich um bedarfsgerechte und angemessene Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Sanierung sowie zum Neubau von öffentlichen Kinderspielplätzen handeln.

Gefördert werden die Anschaffung und Einrichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfallsammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen für die Erstabnahme von Kinderspielplätzen und Spielplatzgeräten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hat die Sanierung Vorrang vor einem Neubau. Bei der Bewertung zugrunde gelegt wird die Leistungsfähigkeit der antragstellenden Gemeinde und die Anzahl der in der Gemeinde lebenden Kinder. Die Höhe der Zuwendung nach der Spielplatzförderrichtlinie 2023 beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Antrag.

Hilfen für Familien

KipsFam: Umfangreiche Hilfen für Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien in MV

Schwerin – Anlässlich des Starts der bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien hob Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute die große Bedeutung des im vergangenen Jahr etablierten Projektes KipsFam (kurz für: Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien) hervor.

„Deutschlandweit wird fast jedes fünfte Kind in einer Familie groß, in der eine Suchtproblematik besteht. Sie fühlen sich häufig einsam und unsichtbar, müssen schon früh Aufgaben der Eltern übernehmen und haben später ein erhöhtes Risiko, selbst an einer Sucht oder psychischen Störung zu erkranken. Die unsicheren Umstände ihrer Kindheit prägen so auch in großem Maße ihr eigenes späteres Leben“, betonte Drese.

Sie werden durch die KipsFam-Regionalstellen künftig besser aufgefangen und schneller identifiziert. Dafür sind die Regionalstellen eng mit der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen sowie den Schulen und Kitas vernetzt. „So soll in Zukunft, wenn betroffene Eltern zum Beispiel bei einer Suchtberatungsstelle oder in der Therapie vorstellig werden, automatisch auch ein Blick auf die Kinder und ihre Bedürfnisse geworfen werden“, erklärte die Ministerin.

Die Regionalstellen stehen zusätzlich auch als aufsuchende Anlaufstellen zur Verfügung. Sie beraten, informieren und nehmen eine Lotsenfunktion zu weiteren Angeboten vor Ort ein. Künftig sollen sie in allen acht Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. Sechs haben ihre Arbeit bereits aufgenommen. „Auf diese Weise schaffen wir ein wichtiges, zusätzliches Angebot, um die Situation der Kinder und Familien vor Ort durch Aufklärung und Beratung nachhaltig zu verbessern“, so Drese.

Weitere Informationen zu den Regionalstellen, ihren Angeboten und Standorten finden Interessierte unter www.blickauf-kipsfam.de.

Das Sozialministerium fördert das Projekt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+). Insgesamt stehen bis 2027 fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Obstbauliche Spezialkulturen in M-V

Güstrow – Über Innovationen und Perspektiven für einen zukunftsfähigen Obstbau informieren sich morgen (20. Februar) Expertinnen und Experten auf dem Landesobstbautag in der Viehhalle in Güstrow. Neben Ergebnissen aus der Wildobstforschung werden u.a. Fragen zur Pflanzengesundheit, den Perspektiven des Verarbeitungsapfelanbaus sowie Freilanderdbeeranbaus diskutiert.

„Als Wildobst werden die Früchte von Obstarten bezeichnet, die von Menschen nur wenig züchterisch bearbeitet wurden. Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern sind diese Obstsorten nur wenig bekannt. Die Forschung beschäftigt sich jedoch schon länger mit ihnen,“ erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus.

Im Jahr 2004 starteten an der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV (LFA) die ersten Untersuchungen zu Sanddorn in Form eines länderübergreifenden deutsch-estnischen Sortenversuches. Seitdem wurden an der LFA in Gülzow in Zusammenarbeit mit der LMS Agrarberatung eine Vielzahl weiterer obstbaulicher Spezialkulturen, wie Aronia, Holunder, Kornelkirschen, Haskap und Kiwibeeren untersucht. Nach 20-jähriger Forschung steht fest, die Mehrheit der getesteten Kulturen ist bei uns im norddeutschen Raum anbaufähig.

„Ein großer Vorteil dieser Kulturen besteht darin, dass sie neben dem Reichtum an Vitaminen, Mineralstoffen und weiteren sekundären Pflanzenstoffen zur Erhöhung der Biodiversität in unserer Kulturlandschaft beitragen. Die hohe Vielfalt im Wuchscharakter (kleine und große Sträucher, Kletterpflanzen, Bäume), die Vielzahl unterschiedlichster Blütenformen, Blüh- und Reifezeiten der Früchte und Fruchtarten bieten gleichermaßen Nahrungsquelle und Lebensraum für Insekten, Vögel u.v.m. In Zeiten des Klimawandels könnten obstbauliche Spezialkulturen einen Fundus an Arten und Sorten bereitstellen, welche auch den zukünftigen Anbaubedingungen gewachsen sein könnten. Alle diese positiven Eigenschaften stellen wichtige Gründe dar, sich intensiv mit den verschiedenen Obstarten zu beschäftigen“, so Backhaus.

Neben den vielen Vorteilen, die obstbauliche Spezialkulturen bieten, ließ die langjährige Forschungstätigkeit erkennen, dass der Anbau von obstbaulichen Spezialkulturen kein Selbstläufer ist und es artspezifisch vieles zu beachten gibt. Ein wichtiges Kriterium ist die Empfindlichkeit gegenüber Spätfrösten. Hier seien beispielsweise Aprikosen, Pfirsiche und Kiwibeeren genannt, bei denen Spätfröste teilweise die gesamte Ernte eines Jahres zerstören können.

Eine Zusatzbewässerung der Kulturen ist sinnvoll, um die Pflanzengesundheit zu erhalten bzw. nennenswerte Erträge und Fruchtqualitäten zu erzielen. Die Erntetechnik ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für eine bestimmte Spezialkultur. Gerade für den Zweck der Verarbeitung ist Handernte häufig unrentabel. Eine maschinelle Ernte ist bei Aronia möglich. Entsprechendes ist auch für Kulturen wie Haskap und Felsenbirnen denkbar.

Bei Maulbeeren, vielen Kornelkirschen-Sorten und Walnüssen fallen die Früchte im reifen Zustand vom Baum, so dass diese aufgefangen oder aufgelesen werden müssen. Zudem sollten Strukturen zur Fruchtaufarbeitung, Lagerung, Verarbeitung und zur Vermarktung der Früchte und der aus ihnen gewonnenen Produkte geschaffen werden. Auch wenn nach wie vor nicht alle Fragen geklärt sind, wird von verschiedenen ambitionierten Betrieben der Weg zu einem Anbau obstbaulicher Spezialkulturen eingeschlagen.

Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern stellte 2022 der Sanddorn mit 50,3 % den größten Anteil der Gesamtanbaufläche an Strauchbeerenarten in MV dar, gefolgt von Kulturheidelbeeren (14,0 %), Johannisbeeren (10,7 %) und Aronia (9,5 %). Die Bewirtschaftung erfolgte mit 61,6 % bevorzugt ökologisch.

Während die Flächen beim Sanddorn in den letzten Jahren stark zurückgehen, verursacht durch ein verstärktes Absterben von Pflanzen, konnte bei Aronia eine deutliche Flächenzunahme von 9,7 ha im Jahr 2021 auf 19,2 ha im Jahr 2022 registriert werden. Ebenfalls zunehmend zeigt sich der Anbau von Walnüssen, welche 2022 von 13 Betrieben auf 162 ha angebaut wurden. Die Anbaufläche bei Holunder ist mit ca. 12 ha seit 2020 nahezu konstant. In den letzten Jahren sind in MV zudem erste kleinere Flächen mit denen an der LFA in Gülzow untersuchten Spezialkulturen Kornelkirschen, Haskap und Felsenbirnen entstanden.

Grunderneuerung des Straßenbahnnetzes

Meyer: Seit 1881 sorgt Straßenbahn für Mobilität der Rostockerinnen und Rostocker

Rostock – In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll das Straßenbahnnetz grunderneuert werden. „Die Straßenbahn in Rostock sorgt seit dem Jahr 1881 für die Mobilität der Rostockerinnen und Rostocker. Die letzten größeren Erneuerungsmaßnahmen auf dem Liniennetz fanden Ende der 90er Jahre statt, die letzten Ausbaumaßnahmen erfolgten bis zum Jahr 2006. Durch die Beanspruchung im täglichen Betrieb steht nun die Grunderneuerung unterschiedlicher Infrastrukturteile an“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Unsere Straßenbahnen und Busse bringen an 365 Tagen die Rostockerinnen und Rostocker und deren Gäste zuverlässig an ihr Ziel. Im vergangenen Jahr beförderten wir 43,4 Millionen Fahrgäste, vier Prozent mehr als im bisherigen Rekordjahr 2019. Davon nutzten mehr als zwei Drittel die Straßenbahn. Dank Förderung durch Bund und Land sind wir in der Lage, unser Streckennetz in den kommenden Jahren nachhaltig zu ertüchtigen und auch zukünftig einen leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Nahverkehr anzubieten“, freut sich RSAG-Vorstand Jan Bleis.

Die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) ist das Nahverkehrsunternehmen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und betreibt sechs Straßenbahn- und 26 Omnibuslinien in der Stadt innerhalb des Verkehrsverbundes Warnow. Auf einer Linienlänge von 75,8 Kilometern werden nach Angaben der RSAG insgesamt 141 Straßenbahnhaltestellen angefahren. Die Grunderneuerung des Straßenbahnnetzes wird mit Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) unterstützt.

Hierbei beteiligt sich der Bund in Höhe von 13,3 Millionen Euro. Die Gesamtinvestition beträgt 26.957.000 Euro. Durch die Grunderneuerung unterschiedlicher Gewerke wie Gleisanlagen, Unterwerken zur Elektrizitätsversorgung, Oberleitungsanlagen oder der Leit- und Sicherungstechnik wird auch zukünftig eine hohe Betriebsqualität gewährleistet. Die Baumaßnahmen werden bis zum Jahr 2026 an unterschiedlichen Stellen im gesamten Rostocker Straßenbahnnetz durchgeführt.

Schwesig wirbt für den Filmstandort M-V

Berlin – Auf einem Empfang anlässlich der Berlinale in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Bedeutung des Festivals hervorgehoben: „Die Berlinale, das ist für alle Filmfans ein Highlight. Die ganze Stadt ist im Kinofieber, überall Blitzlichtgewitter, Glanz und Glamour. Bevor die Besucherinnen und Besucher aber die vielen Filme im Kino genießen können, braucht es viel Vorbereitung.“ Ganz wesentlich lebe ein guter Film von seinen Bildern: von historischen Szenerien, spektakulären Landschaften, von herrlichen Naturaufnahmen, von schöner Architektur und Kultur.

Die Ministerpräsidentin warb auf dem Empfang für den Filmstandort Mecklenburg-Vorpommern: „Wir freuen uns sehr, dass immer mehr Produktionen die Schönheit und die Möglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern erkennen – vom Usedomkrimi über den Polizeiruf, vom Musikvideo bis zur Vorabendserie. So ein schönes Land wie Mecklenburg-Vorpommern kann man gar nicht oft genug auf der Leinwand sehen.

Mit der MV-Filmförderung haben wir Festival-, Film- und Kinoförderung seit 2020 unter einem Dach – als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Filmbranche und mit mehr Förderung, mit mehr Angeboten und Service. Wir wollen damit als Drehort für Produzenten aus dem In- und Ausland attraktiv sein. Wir wollen helfen, Geschichten aus und in MV zu erzählen, von erfahrenen Filmemacherinnen und Filmemachern genauso wie von neuen Talenten. Wir öffnen uns für neue, moderne Formate: insbesondere im Bereich des Nachwuchses, bei der Zusammenarbeit mit dem Fernsehen und bei neuen, online-gestützten Formaten.“

Kreative Köpfe hätten in Mecklenburg-Vorpommern viel Freiraum für ihre Fantasie, ihre Ideen, ihre Innovationskraft. „Deshalb lade ich alle kreativen Macher ein: Kommen Sie zu uns, machen Sie mit und lernen Sie MV kennen!“