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Kategorie: Politik

Long Covid-Versorgung und Forschung in M-V

Schwerin – Am 9. November stimmte der Landtag der Förderung von Post und Long Covid-Behandlungen und der weiteren Erforschung der Erkrankung zu. Die Finanzierung der Projekte erfolgt aus dem MV-Schutzfonds.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese betonte: „Mit den Mitteln treiben wir die wichtige Forschung zu Long Covid voran und ermöglichen die Versorgung für alle Erkrankten unabhängig von ihrer Krankenversicherung. Damit nimmt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle ein.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass Betroffene sich künftig an spezialisierte Anlaufstellen im Land wenden könnten. Der beschlossene Antrag sieht vor, das im Oktober neu eröffnete Long Covid-Institut in Rostock unter Leitung der international bekannten Internistin und Lungenfachärztin Dr. Jördis Frommhold mit rund 350.000 Euro für ein Jahr befristet zu fördern. Weitere rund 2,5 Millionen Euro investiert das Land in die Behandlung und Forschung zur Erkrankung an der Universitätsmedizin Greifswald und der Unimedizin Rostock.

Drese: „Durch die Landesförderung können die bereits bestehenden Ambulanzen an den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald zeitlich befristet ausgebaut werden. Das bedeutet: mehr Personal und mehr Diagnoseverfahren.“ Zugleich würden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte in drei Studien zu Nachweis- und Heilungsmöglichkeiten der Erkrankung forschen, so die Ministerin.

Drese bezeichnete die innovative Arbeitsweise und die Zusammenführung verschiedener Studienerkenntnisse in den Projekten als vielversprechend. Es handele sich hierbei um wahre Leuchtturmprojekte, die bereits das Interesse anderer Länder geweckt hätten.

„Long Covid ist eine sehr vielschichtige und schwerwiegende Erkrankung, deren Behandlung schnellstmöglich in die Regelversorgung überführt werden sollte“, so Drese. „Studien zufolge sind mindestens vier Prozent der Menschen nach einer Corona-Infektion von Post oder Long Covid betroffen. Die Erkrankung geht häufig mit einer deutlichen Einschränkung für die Betroffenen einher.

Ziel der Projekte sei es daher, einen „Therapie-Dschungel“ zu vermeiden und ein einheitliches Modell zu entwickeln, um die nötigen Leistungen über die Regelfinanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können, so Drese.

Beschleu­nigung des Windkraftausbaus

Schwerin – Der Landtag hat heute in erster Lesung dem Gesetzent­wurf zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zustän­dig­keit zur Beschleunigung des Ausbaus der Winden­ergie in Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus begrüßt den Beschluss: „Für mich steht der Gesetzentwurf in einem engen Zusammenhang zu den aktuellen Krisen: Der Klimakrise, der Biodiversitätskrise, der Energiekrise und dem schrecklichen Angriffskrieg, den Russland gegenwärtig in der Ukraine führt.

Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass es uns gelingen wird, diese Krisen zu meistern. Weil die Krisen uns jedoch jetzt herausfordern, müssen wir jetzt die Dinge ändern und dürfen nicht warten. Wir brauchen mehr regenerative Energieerzeugung und wir brauchen sie so schnell wie möglich.

Wir alle wissen, dass die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen nicht nur katastrophale Folgen für Klima und Biodiversität hat, sondern uns auch erpressbar macht. Deshalb ist jede hier bei uns erzeugte Kilowatt­stunde regenerativen Stroms nicht nur gut fürs Klima, sie ist auch gut für die Wirtschaft und führt uns aus Szenarien einer Strom- oder Gasmangellage. Zugleich sichert sie aber auch die Bezahlbarkeit von Energie und Heizung für unsere Bürgerinnen und Bürger, denn Windkraftstrom hat sehr niedrige Erzeugungskosten. Das ist auch ein wichtiger Standortfaktor für unsere Wirtschaft. Mehr regenerative Energie bedeutet daher mehr Windkraft hier bei uns im Norden.

Dabei lässt sich nicht verhehlen, dass Windräder auch negative Auswirkungen haben: Auf die Menschen in der Nähe, auf das Landschaftsbild, für Vögel und Fleder­mäuse, für den Denkmalschutz. Aber Nebenwirkungen lassen sich nicht vollständig vermeiden, sondern es kommt darauf an, sie so zu gestalten, dass unser Land lebenswert ist und bleibt. Dafür haben wir anspruchs­volle Genehmigungsverfahren, die all diese Aspekte umfassen. Und weil dies so ist, erfordern sie intensive Abstimmungen und Diskussionen mit den Betroffenen. Daran wollen wir nichts ändern. Im Gegenteil: Wir wollen, dass Wertschöpfung vor Ort passiert. Das schafft Akzeptanz und Vertrauen, sichert Artbeit, Einkommen und Wohlstand. Auch das ist in dem Entwurf enthalten.

Wir wollen keine Abstriche an den Inhalten machen, aber wir wollen Schluss machen mit endlosen Geneh­migungsverfahren, bei denen über Jahre hinweg die immer gleichen Fragestellungen gestellt, ohne dass Antworten gegeben werden. Deswegen wollen wir, dass die Genehmigungsverfahren möglichst effektiv durchgeführt werden“, so der Minister.

„Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 50 Metern werden durch Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassen. Diese Genehmigungen werden durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) erteilt“, ergänzt Backhaus und fährt fort:

„Die Genehmigungen sind umfassend: Sie schließen praktisch alle anderen Verwaltungsentscheidungen ein; wie zum Beispiel Entscheidungen nach dem Natur­schutz­recht und im Rahmen des Denkmalschutzes. Das ist an sich ein gutes Verfahren, weil es die Möglichkeit schafft, alle Aspekte gemeinsam zu bearbeiten und zu erledigen. In unseren Immissionsschutzbehörden bei den StÄLU erledigen das sehr kompetente und engagierte Mitarbeitende. Dennoch gelingt es uns nicht, mit der Zeitdauer der Genehmigungsverfahren auch nur annähernd die Zielmarken des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu erreichen.

Diese betragen im förmlichen Verfahren 7 Monate (Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) und im vereinfachten Verfahren 3 Monate (ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen§ 10 Abs. 6a S.1 BImSchG).

Wenn wir mit der Energiewende ernst machen wollen, benötigen wir in den nächsten zehn Jahren deutlich mehr abgeschlossene Genehmigungsverfahren in deutlich kürzeren Fristen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundes müssen wir bis 2027 1,4% der Landesfläche als Flächenaus­lastung und bis 2032 insgesamt 2,1% der Landesfläche als Flächenauslastung erreicht haben.

Derzeit befinden sich mehr als 900 Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren. Die Verfahren dauern durchschnittlich – ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen – 13,7 Monate (Zahl aus 2021) und mehr als 2 Jahre ab Antragstellung (Zahl aus 2021).

Dafür gibt es viele Gründe: Fehlende Akzeptanz bei den Betroffenen, mangelnde Ausweisung von Eignungs­gebieten durch die regionalen Planungsverbände sowie Belange des Denkmalschutzes.

Darüber hinaus führt aber auch die Bearbeitung der Naturschutzaspekte in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren häufig zu Verzögerungen.

Das muss und kann geändert werden. Wir müssen die zwei zentralen Ursachen beseitigen:

  1. Wir brauchen mehr Mitarbeitende im Naturschutzbereich für diese Aufgabe.
  2. Die Aufteilung der Aufgaben auf zwei Behörden, die Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und die Immissionsschutzbehörden bei den StÄLU, erschwert die Arbeit unnötig.

Der Gesetzentwurf setzt an beiden Elementen an, indem die naturschutzrechtliche mit der immissions­schutzrechtlichen Zuständigkeit bei den StÄLU zusammengeführt wird. Das ermöglicht Genehmigungs­management „aus einem Guss“ und insbesondere eine zielgerichtete Führung der einzelnen Verfahren. Darüber hinaus sollen die StÄLU personell verstärkt werden.

Ich bin sehr dankbar, dass wir gemeinsam mit dem Finanzministerium eine Möglichkeit gefunden haben, die für die Umsetzung erforderlichen 30 Personalstellen zu finanzieren. Dafür werden in der Startphase 15 Stellen zur Verfügung stehen. Die weiteren 15 Stellen werden im Laufe des folgenden Jahres hinzukommen.

Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf bei dem Ausbau der regenerativen Energien hier bei uns im Land einen großen Schritt vorankommen werden“, so Backhaus abschließend.

Höhere Qualität in Kitas

Oldenburg: bessere Ausbildung der Fachkräfte

Schwerin – Das Land geht einen weiteren wichtigen Schritt für eine höhere Qualität in den Kitas in Mecklenburg-Vorpommern. Dafür will das Land das „Kindertagesförderungsgesetz“ (KiföG) ändern. Die Regierungsfraktionen haben den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und in erster Lesung im Parlament debattiert.

„Schwerpunkt in der Koalitionsvereinbarung ist die Qualitätsverbesserung in den Kindertagesstätten. Keine Anrechnung mehr in den ersten beiden Ausbildungsjahren auf den Fachkräfteschlüssel und kein Verzicht mehr auf ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher – damit verbessern sich nicht nur die Ausbildungsbedingungen gravierend, sondern dadurch wird auch der Fachkräfteschlüssel erhöht“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Diejenigen, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) ausgebildet werden, sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Die Kosten dafür trägt allein das Land.

Damit soll erreicht werden, dass künftig mehr pädagogisches Personal ausgebildet werden kann und das Land bessere Ausbildungsbedingungen schafft.

In der Übergangsphase von zwei Jahren können sich die Kita-Träger entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen oder weiterhin die Azubis auf den Fachkräfte-Schlüssel anrechnen.

Die Änderungen des KiföG werden nun in den Ausschüssen beraten, bevor der Landtag das neue Gesetz zu Beginn des kommenden Jahres beschließen soll.

Einführung des aktiven Wahlalters mit 16

Innenminister Pegel dankt Landtag für sein Ja zum Wahlalter 16 in M-V

Schwerin – „Mit gerade mal einer halben Seite ist es vermutlich eines der kürzesten Gesetze dieser Legislatur. Von der politischen Bedeutung her ist die Einführung des aktiven Wahlalters mit 16 jedoch ein Schwergewicht – und eine der zentralen Verabredungen der Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung. Ich danke dem Landtag dafür, dass er unserem Gesetzentwurf heute zugestimmt hat“, sagte Innenminister Christian Pegel in Schwerin.

Das neue Gesetz ermöglicht es Jugendlichen bereits ab dem Alter von 16 statt wie bisher 18 Jahren, bei Landtagswahlen ihre Stimme abzugeben. Im Landtag warb Christian Pegel heute nochmals für das frühere Wahlrecht für die 16- und 17-Jährigen:

„Das Wahlrecht ist das stärkste demokratische Grundrecht und damit die intensivste Möglichkeit, an unserer Demokratie teilzuhaben. Mit der Möglichkeit zu wählen ermöglichen wir unseren Jugendlichen eine stärkere Teilnahme an den demokratischen Entscheidungsprozessen. Wir brauchen mehr Teilhabemöglichkeiten für die junge Generation, die in unserer Demokratie nachwächst.“

Die beabsichtigte Änderung umfasse allerdings nur das aktive Wahlrecht, also das Recht, selbst durch Stimmabgabe eine Wahlentscheidung zu treffen. „Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit für den Landtag zu kandidieren, wird weiterhin bei 18 Jahren und damit identisch mit dem Eintritt der Volljährigkeit und damit der Geschäftsfähigkeit bleiben“, ergänzte Pegel.

Argumenten, dass diese Altersgruppen noch nicht die hinreichende Reife für eine Teilnahme an Wahlen hätten, begegnete der Minister: „Zum einen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren schon seit Ende der 1990er Jahre bei Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern mitwählen. Niemand hat bislang begründet behauptet, dass damit Probleme aufgetreten wären. Zum anderen sind 16- und 17-Jährige sehr aufmerksam in unserer Gesellschaft an vielen Diskussionen beteiligt, nicht selten sogar treibende Kraft für wichtige Initiativen wie beispielsweise im Umwelt- und Klimaschutz. Auch bei über 18-Jährigen führen wir richtigerweise keine ‚Reifeprüfung für Wahlen‘ durch. Wir sollten unseren 16- und 17-Jährigen deutlich mehr ver- und zutrauen“, forderte Pegel.

Das Gesetz wird noch in diesem Jahr im Gesetzblatt veröffentlicht und dann in Kraft treten. Die Zahl der Wahlberechtigten könnte mit der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei der nächsten Landtagswahl 2026 um 1,9 Prozent steigen.

Mecklenburg-Vorpommern ist das sechste Bundesland, in dem künftig auch Minderjährige an den Wahlen zum Landesparlament teilnehmen dürfen. Abgesenkt wurde das Wahlalter bereits in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Berlin, Bremen und Baden-Württemberg. Auch der Bund hat sich für diese Legislatur die Diskussion über die Herabsetzung des Wahlalters bei Europa- und Bundestagswahlen vorgenommen.

Bio und Regionales in Kantinen

Rostock – Auf Einladung des BUND diskutierten in Rostock die Bürgermeisterkandidierenden der Hansestadt über Wege zu mehr Bio und regionalem Essen an Kitas, Schulen und in Kantinen. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bekräftigte in seiner Eröffnungsrede dieses auch als Ziel der Landesregierung:

„Die Erhöhung des biologischen und regionalen Anteils in der Außerhausverpflegung ist ein wichtiger Bereich für die regionale Wertschöpfung. Gleichzeitig sind gerade einmal 1% der Gastronomien und Gemeinschaftsküchen in Deutschland biozertifiziert. Ziel sollte es sein, dass die Lebensmittel im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung zu 60 % aus der Region stammen und zu 30 % in Bio-Qualität eingesetzt werden. Für den Bereich der Gastronomie halte ich den Einsatz von 30% regionalen Produkten, davon 20% bio, für umsetzbar.“

Weiterhin betonte der Minister: „Mecklenburg-Vorpommern ist eines der Vorreiterländer in der biologischen Landwirtschaft, doch die Erzeuger brauchen auch die entsprechenden Absatzmögichkeiten. Trotz der aktuellen Rahmenbedingungen sehe ich große Chancen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung, und hier besonders bei der Verpflegung in den Kitas und Schulen, die Bio-Anteile zu steigern.

Mein Haus setzt sich deshalb in der Erarbeitung der Außer-Haus-Verpflegung-Bundesverordnung für vereinfachte Kontrollsysteme ein. Schulen und Kindergärten, die ihr Essen selbst zubereiten, würden damit Hürden genommen auf dem Weg zur Bio-Zertifizierung. Darüber hinaus erarbeiten wir derzeit einen Leitfaden für den Einsatz von regionalen und bioregionalen Produkten in der Gemeinschaftsverpflegung in MV“, so Backhaus.

Weitere Maßnahmen des Landes zur Steigerung und Stabilisierung der biologischen Landwirtschaft:

  • Unterstützung von regionalen Messen: Am 5. Oktober 2022 fand in Rostock wieder die Warenbörse „Regional + Bio aus MV“ statt. Veranstalter war die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) in Zusammenarbeit mit dem BUND e.V. Es wurden mehr als 1.000 Produkte von knapp 70 regionalen und Bio-Ausstellern präsentiert.
  • Förderung von innovativen Vermarkungskonzeptionen: Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) erfolgte im Sommer 2021 eine Ausschrei-bung des LM. Ziel dieser Maßnahme ist die Erstellung und Umsetzung von innovativen Vermarktungskonzeptionen (einzelne Projekte bis maximal 60.000 € Förderung) im Bereich der Wertschöpfung des ökologischen Landbaus im Umfang von insgesamt 450.000 € Förderung.
  • Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise ab 2023 im Rahmen der neuen GAP: Für eine nachhaltige Entwicklung des ökologischen Landbaus in Mecklenburg-Vorpommern verbunden mit der Erreichung der agrarpolitischen Zielstellungen – 20% Ökolandbau in MV in 2026 – sind verlässliche und gute Rahmenbedingungen unabdingbar. MV hebt die GAP-Fördersätze für die ökologischen Wirtschaftsweise an und honoriert damit weiter umfassend gesellschaftliche Umweltleistungen wie den Gewässerschutz und den Erhalt sowie die Förderung der Artenvielfalt.

Die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern ist im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 von 176.791 ha auf 190.074 ha um 13.283 ha gestiegen. Vom 01.01.2022 bis 05.08.2022 umfasste ein weiterer Flächenzuwachs 7.616 ha (gesamt 197.690 ha) und 57 Umstellungsbetriebe. Damit werden nunmehr ca. 14,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aktuell von 1.231 biozertifizierten Landwirtschaftsbetrieben ökologisch bewirtschaftet. Über 25 % der Landwirtschaftsbetriebe in MV wirtschaften ökologisch.

Auch im ersten Halbjahr 2022 konnte damit ein Flächenzuwachs trotz der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (aktuelle Preisanstieg bei Energie, Strom, Heizung, Benzin und Lebensmitteln, damit verbunden eine Inflation von ca. 10%) erzielt werden. Für die weitere Entwicklung des ökologischen Landbaus ist die Preisentwicklung in den kommenden Monaten bis zum Frühjahr 2023 wesentlich. Derzeitig gilt es bestehende Märkte trotz der o.g. Probleme zu erhalten und zu stabilisieren.

Wirtschaftsstaatssekretär besucht GastRo

Schulte: Fachkräftemangel ist eines der drängendsten Probleme der Branche – viele unbesetzte Ausbildungsstellen in der Gastronomie – Messe ist Aushängeschild der Branche

Rostock – Heute hat sich Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte in Rostock auf der GastRo – der Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung – über Aussteller informiert.

„Die Messe steht für die Vielfalt der Branche in Mecklenburg-Vorpommern. Neben abwechslungsreichen Angeboten sind eine hohe Qualität und ein sehr guter Service wichtige Punkte, um Gäste für einen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern zu begeistern. Das ist im hart umkämpften Wettbewerb eine stetige Herausforderung. In der Hotel- und Gastronomiebranche wird gearbeitet, wenn andere feiern oder Urlaub machen. Der Fachkräftemangel ist dabei eines der drängendsten Probleme der Branche. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen rund um den beruflichen Alltag stimmen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte. Die Messe hat zum 31. Mal stattgefunden.

In den Top 10 der unbesetzten Ausbildungsplätze der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit sind in Mecklenburg-Vorpommern allein vier Ausbildungsberufe aus dem Bereich der Hotellerie und Gastronomie. Gesucht werden vor allem Koch/Köchin (106 unbesetzte Ausbildungsplätze); Hotelfachmann/-frau (86); Restaurantfachmann/-frau (82) sowie Fachkraft Gastgewerbe (30).

„Die Branche bietet vielfältige Einstiegsmöglichkeiten. Auch sind die Perspektiven nach einer absolvierten Ausbildung für eine Übernahme in den Unternehmen sehr gut. Der Bedarf an Fachkräften in dem Bereich ist sehr groß. Ausgebildetes Personal ist dringend notwendig, um in unserem Tourismusland das gute Qualitätsniveau zu halten und auch auszubauen“, machte Staatssekretär Schulte weiter deutlich.

Um Auszubildende zu gewinnen, unterstützt das Wirtschaftsministerium die Kampagne „Gastro Burner“ des DEHOGA MV.

„Ziel ist es, im Rahmen der Kampagne auf die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten der Gastrobranche aufmerksam zu machen und das Gastgewerbe somit stärker in den Fokus von Jugendlichen bei der Berufswahl zu rücken. Dabei ist es wichtig, ein realistisches Bild des Berufsalltags aufzuzeigen, um junge Menschen für eine Ausbildung zu gewinnen“, betonte Schulte weiter.

Mit dem „Gastro-Burner Food Truck“ werden vor allem Schulstandorte und auch Messen in Mecklenburg-Vorpommern besucht. Zusammen mit einer Kampagne aus Imagefilmen, einer Kampagnenwebseite und Auftritten in Social Media Kanälen soll Jugendlichen ein modernes Bild der Ausbildungsberufe gezeigt werden.

Die „GastRo“ ist mit 10.600 Quadratmetern die größte Fachmesse ihrer Art in Mecklenburg-Vorpommern und verzeichnet jährlich über 10.000 Besucher sowie etwa 170 Aussteller. „Die ´GastRo´ ist seit über 30 Jahren Aushängeschild der Branche, die sowohl den Wandel im Gastgewerbe von Mecklenburg-Vorpommern aufzeigt als auch neueste Entwicklungen und Trends durch die Aussteller verkörpert“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte abschließend.

Die Messe präsentierte sich in diesem Jahr mit neuem Hallenkonzept und Themenbereichen. So waren auf der Messe die Bereiche Biergarten, Food & Drinks, BBQ & Outdoor, Karriere, Digital & Energie, Ambiente, Regional, Starter, Arena, Technik & Zubehör und Kongress auf der Messe vertreten.

Förderung von Balkon-Kraftwerken startet

Schwerin – Ab dem 8. November 2022 können Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern Anträge auf Förderung von sogenannten steckerfertigen Balkon-Photovoltaik-Anlagen stellen. Das teilt der zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, mit:

„Ich freue mich, dass heute, am 07.11.2022, die Förderrichtlinie veröffentlicht wurde, mit der Bürger eine Förderung in Höhe von 500 € für steckerfertige Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 600 Watt erhalten können. Für dieses Förderprogramm stehen 10 Mio. € zur Verfügung. Die Anträge können ab sofort nach Installation der Anlage beim Landesförderinstitut (LFI) gestellt werden“, so Minister Backhaus.

„Der Vorteil dieser Förderung ist, dass wir etwas für die Mieterinnen und Mieter im Land tun, um die eigene Stromrechnung durch die Nutzung von regenerativer Energie zu mindern. Das ist auch unter sozialen Gesichtspunkten extrem wichtig: Mieter und Mieterinnen haben kaum eine Möglichkeit, etwas zur Minderung der Energiekosten zu tun, außer Strom einzusparen.

Eigenheimbesitzer dagegen können viel unternehmen, um Energie einzusparen und die Kosten zu senken: Sie können das Haus dämmen, sie können die Heizung umstellen, sie können größere PV-Anlagen installieren. Daher haben wir uns für das Zuschuss­programm für steckerfertige PV-Anlagen entschieden. Damit stärkt die Landesregierung den Trend der abnehmenden Einspeisevergütung hin zur stärkeren Konzentration auf den Eigenverbrauch“, fährt Backhaus fort.

PV-Mini-Anlagen könnten bis zu einer Leistung von 600 W genehmigungsfrei installiert werden, lediglich die Anmeldung beim Energieversorger und der Bundesnetz­agentur sei notwendig, ergänzt der Minister. Für die Mieter und Mieterinnen könne danach die Einsparung einer steckerfertigen PV-Anlage jährlich bei 140 € liegen, je nach Strompreis vor Ort, was in etwa einem Nettoenergieertrag von ca. 400 kWh pro Jahr entspreche.

„Die Einsparung der Treibhausgasemissionen mit 168 kg pro Jahr scheint für die Einzelnen nicht ins Gewicht zu fallen“, führt Backhaus weiter aus. „Wenn man aber von 18.000 Förderfällen ausgeht, kann ein jährliches Treibhausgas-Äquivalent von 2.420 Tonnen CO2 pro Jahr in M-V zusätzlich eingespart werden.

Ich erwarte natürlich auch nach der Zweckbindungsfrist von 2 Jahren nachhaltige Treibhausgasemissionseinsparungen für unser Klima. Selbst wenn die Mieter*innen nach der Bindungsfrist von 2 Jahren beispielsweise wegen eines Umzuges die steckerfertige PV-Anlage an einem anderen Standort in M-V weiternutzen.

Zusätzlich zur Minderung der Stromkosten und Treibhausgasemissionen gibt es für mich bei diesem Förderprogramm drei weitere für den Klimaschutz in MV sehr wichtige Aspekte:

  1. Sensibilität für Stromverbrauch

Mit dem Programm erreichen wir, dass die Bürger sich mit dem eigenen Stromverbrauch auseinandersetzen. Wann läuft welches Gerät? Kann ich die Sonnenenergie anteilig für die Waschmaschine nutzen? Wie hoch ist denn mein Blindverbrauch? Dies führt erfahrungsgemäß dazu, dass das eigene Verhalten bezüglich des Energetischen Fußabdrucks überdacht wird.

  1. Identifikation mit Klimaschutz

PV Anlagen auf dem Balkon oder der wohnungseigenen Terrasse werden dazu führen, dass die Nachbarn nachfragen, dass sich Bekannte für die Technik interessieren und sehen, wie und dass es simpel funktioniert! Das generiert einen Nachahmungseffekt und sensibilisiert unsere Bevölkerung auch für schwergewichtigere energierelevante Themen.

  1. Erfolg mit geringen Investitionen

Auch wenn die Kosten für PV-Anlagen steigen, so sind diese doch verhältnismäßig günstig (600 Watt kosten aktuell ab 1000 €), einfach zu handhaben und schnell zu installieren. Die Minderung der Stromkosten ist auf der nächsten Stromkostenabrechnung sofort spürbar.

Wir werden dieses Förderprogramm deshalb und gerade im Kontext der breiten öffentlichen Beteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes M-V, intensiv begleiten. Viele andere Einrichtungen und auch Bundesländer haben sich schon für unsere Förderrichtlinie interessiert. Es erreichen uns täglich Anfragen, so dass ich erfreut feststellen kann, dass diese Förderung bei den Bürgern und Bürgerinnen Interesse weckt und die Energiewende in unserem Land unterstützen kann.

Das Förderverfahren ist einfach und schlank beim LFI angelegt- jeder kann beginnen, installieren und dann wird einfach die Rechnung, ein Foto der installierten Anlage, eine Kopie des Ausweises und der EC-Karte eingereicht, das LFI prüft und die Auszahlung kann erfolgen.

Das Landesförderinstitut wird in unserem Auftrag darauf achten, dass von den bereitgestellten Fördermitteln etwa 6 Mio. € für Mieter und der Rest für die Unterstützung von Eigentümern, die ihre Wohnung selbst nutzen, Verwendung finden. Damit sollen im Kontext gleicher Lebensverhältnisse unsere finanziell schwächeren Teilhaber im Land unterstützt werden“, sagt Minister Backhaus und fügt hinzu:

„Optimierungsmöglichkeiten gibt es selbstverständlich auch: Einige Vermietende sperren sich gegen die steckerfertigen PV-Anlagen und auch die Installation kann noch weiter vereinfacht werden. Jedoch wird in der Zukunft meiner Ansicht nach zu einer komfortablen Mietwohnung die ordnungsgemäß abgesicherte Energiesteckdose für eine steckerfertige PV-Anlage hinter einem Zweirichtungszähler genauso dazugehören müssen wie der barrierefreie Zugang zum Breitband-Internet.

Die soziale Marktwirtschaft muss auch hier den realen Bedarfen der Kundschaft folgen. Die meisten Vermietenden bieten jedoch in Verbindung mit Ihren Energieversorgern bereits Zusatzinformationen zum Anmeldeverfahren und zu den empfohlenen einschlägigen technischen Normen und Richtlinien sowie Zugangsinformationen zum Marktstammdaten­register an, was ich sehr begrüße. Der Antragstellende kann dann im Zusammenspiel mit dem Vermieter darüber entscheiden, ob er die Anlage elektrisch durch einen Fachmann fest installieren lässt oder über eine spezielle Energiesteckvorrichtung anschließen wird.

Wir werden hierzu aktiv auf die Verbände zugehen, um den Bürgern in unserem Land die Nutzung von stecker­fertigen PV-Anlagen auf Balkonen, an Fassaden und auf Terrassen, leichter zu gestalten. Durch die Anbringung der Anlagen an Gebäuden ergeben sich auch keine Konflikte im Bereich der Landnutzung, was mir als Landwirtschaftsminister natürlich sehr am Herzen liegt.

Klar ist mir auch, dass wir mit den uns durch das Haushaltsgesetz vom Parlament zugestandenen Fördermitteln in Höhe von 10 Mio. € nicht allen Mietern in Mecklenburg-Vorpommern helfen können, jedoch einen neuen Weg eröffnen können, der die Sensibilität für eine künftige Klimaneutralität bei Nutzern, Erzeugern und Entscheidern maßgeblich verändern kann“, so der Klimaschutzminister abschließend.

Leuchtturmprojekt für Inklusion

Ministerin Drese beim Richtfest der Kita „Gänseblümchen“

Reutershagen – Am  7. November begleitete Sozialministerin Stefanie Drese das Richtfest der Kita „Gänseblümchen“ in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Kindertagesstätte eröffnet im Sommer kommenden Jahres als inklusive Kita im Stadtteil Reutershagen.

Drese: „Mit der Kita ‚Gänseblümchen‘ wird ein Leuchtturmprojekt für gelebte Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern seinen Betrieb aufnehmen. Das Konzept der neugestalteten Kita sieht vor, die Selbstständigkeit sowie die Gesundheit aller Kinder zu stärken und eine Gemeinschaft zu schaffen, die auf Respekt und Akzeptanz fußt.“

An ihrem bisherigen Standort werden bereits jetzt 30 Kinder mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen im Alter von 1 bis 7 Jahren im Rahmen eines Sonderkindergartens betreut. Das neue Konzept sieht die Betreuung und Förderung von bis zu 124 Kindern mit und ohne Behinderung vor.

„Das Modell der Kita Gänseblümchen setzt das Bundesteilhabegesetz vorbildlich um und zeigt beispielhaft, wie schon die Kleinsten für die Inklusion und Gleichberechtigung aller Menschen sensibilisiert werden können. Es steht das Kind selbst im Mittelpunkt – so wie es sein sollte,“ betonte die Ministerin.

Vorgesehen ist hierfür auch ein intensiver Austausch mit Therapeuten und Therapeutinnen, Institutionen und Behörden, um den speziellen Anforderungen gerecht zu werden.

Drese sprach ihren ausdrücklichen Dank allen Mitarbeitenden der Kita aus: „Mit seinem fürsorglichen Einsatz, viel Herzblut und der Ambition, sich dieser wichtigen Aufgabe zu stellen, nimmt das gesamte Team eine Vorbildfunktion ein.“

Der inklusive Ansatz der Kita „Gänseblümchen“ spiegelt sich auch in der Finanzierung der Einrichtung wider. Diese erfolgt künftig sowohl über das Kinderförderungsgesetz (KiföG) als auch über die Eingliederungshilfe. Der bisherige Sonderkindergarten wurde in der Vergangenheit ausschließlich aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert.