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Kategorie: Politik

MV setzt Ganztagsbetreuung schrittweise um

Oldenburg: Rechtsanspruch wird fristgerecht umgesetzt

Schwerin – Der vom Bund ab 2026 festgelegte stufenweise Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter ist in MV in vollem Gange.

Dieser sieht vor, dass ab August 2026 zunächst alle Kinder der ersten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf diese umfassende Förderung haben. Der Anspruch wird in den Folgejahren bis zum Jahr 2030 um je eine Jahrgangsstufe erweitert.

Die Landkreise und kreisfreien Städte arbeiten an der Schaffung der dafür erforderlichen zusätzlichen Plätze in ihren Regionen. Das verdeutlicht auch die Bertelsmann-Studie, die zu dem Ergebnis kommt, dass in Mecklenburg-Vorpommern bis 2030 für alle Kinder im Grundschulalter ein Ganztagsangebot bereitgehalten wird. Für den Bereich Ganztagsausbau hat unser Land vom Bund bereits rund 15 Millionen Euro erhalten und darüber hinaus mehr als 3 Millionen Euro zusätzlich aus Landesmitteln investiert.

Für den weiteren Infrastrukturausbau erhält MV zusätzliche Fördermittel des Bundes in Höhe von 54,5 Millionen Euro. Zusätzlich stellt das Land zirka 10 Millionen Euro als Kofinanzierung zur Verfügung.

„In den vergangenen Jahren haben die Landkreise und kreisfreien Städte mit Hilfe von Landes- und Bundesmitteln mehr als 10.000 zusätzliche Hortplätze geschaffen. Das ist ein Anstieg um mehr als 20 Prozent“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Das Land setzt mit seiner Fachkräfteoffensive alles daran, die notwendigen pädagogischen Fachkräfte auf verschiedenen Wegen auszubilden. „Ab kommendem Jahr gibt es neben der verbesserten Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher für 0-bis 10-Jährige auch die Möglichkeit der berufsbegleitenden Erzieherausbildung. Allein dafür stellt die Landesregierung in den kommenden Jahren 13 Millionen Euro zur Verfügung“, so Oldenburg.

Seit 2017 haben mehr als 8.000 Absolventinnen und Absolventen ihre Ausbildung als pädagogische Fachkraft abgeschlossen, darunter allein 3.400 Erzieherinnen und Erzieher, ca. 700 Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger und mehr als 4.000 Sozialassistentinnen und Sozialassistenten. Alleine im Schuljahr 2021/22 verließen über 800 ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher die öffentlichen und privaten beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Neues Löschfahrzeug für Drönnewitz

Drönnewitz – Für ein neues Löschgruppenfahrzeug erhält die Gemeinde Wittendörp im Landkreis Ludwigslust-Parchim per Sonderbedarfszuweisung 108.000 Euro Unterstützung vom Innenministerium. Der Bescheid wurde an Bürgermeister Kurt Bartels übersandt.

Das neue Fahrzeug vom Typ LF 10 wird ein altes Löschfahrzeug LF 8 der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Drönnewitz ersetzen. Die Kameradinnen und Kameraden unterstützen die umliegenden Ortsfeuerwehren der Nachbarorte Döbbersen, Raguth und Tessin.

Bisher musste bei größeren Bränden oder schweren Verkehrsunfällen die Stützpunktfeuerwehr Wittenburg alarmiert werden. Mit dem neuen Fahrzeug können solche Einsätze künftig durch die Ortsfeuerwehr Drönnewitz selbst abgedeckt werden.

Die Gesamtkosten für das neue Löschfahrzeug betragen 325.000 Euro. Das Land übernimmt ein Drittel der Gesamtkosten.

Fördermittel für Wittenburger Grundschule

Wittenburg – Für den zweiten und dritten Bauabschnitt bei Umbau und Sanierung der Grundschule am Friedensring erhält die Stadt Wittenburg vom Innenministerium eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von einer Million Euro. Der Bewilligungsbescheid wurde Christian Greger, Bürgermeister der Stadt im Landkreis Ludwigslust-Parchim, übersandt.

Die beiden Bauabschnitte mit Gesamtkosten von 6,4 Millionen Euro umfassen Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes einschließlich Schaffung einer Mensa im überdachten Innenhof sowie die Gestaltung der Freianlagen, nachdem im ersten Bauabschnitt ein Anbau neu errichtet wird. Das Wirtschaftsministerium M-V unterstützt mit gut vier Millionen Euro.

Die Struktur des Gebäudes ermöglicht es, dass die Bauarbeiten bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt werden. Die Bauarbeiten haben nach Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns bereits begonnen und sollen Ende 2025 abgeschlossen sein.

Die Grundschule Wittenburg wird künftig vier Klassen pro Jahrgang und außerdem den Hort beherbergen. Dafür sind mehr Räume erforderlich, die mit einem Ergänzungsneubau (erster Bauabschnitt) sowie Umbau und Sanierung des Bestandsgebäudes geschaffen werden sollen. Zusätzlich soll das gesamte Gebäude barrierefrei erschlossen werden. Das Atrium des bestehenden Gebäudes soll überdacht und zum zentralen Versammlungs- und Essenraum der Schule werden.

Mehr Windenergie auf See

Neue Offshore-Vereinbarung in Berlin unterzeichnet

Berlin – Am 03. November 2022 ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen des heutigen dritten Offshore-Dialogs eine neue Vereinbarung zum Ausbau der Windenergie auf See abgeschlossen worden. neben dem Bund die Länder Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie die Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion und TenneT.

„Die gemeinsame Unterzeichnung der Offshore-Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die definierten Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien umzusetzen. Entscheidend ist, dass die Prozesse länderübergreifend, zielorientiert und mit höchster Priorität vorangetrieben werden. Mecklenburg-Vorpommern wird dabei seinen Beitrag leisten.

Bis zum Jahr 2026 wird die Offshore-Leistung in der Ostsee nahezu verdreifacht. Sie wächst von der aktuell installierten Offshore-Leistung von 1,1 Gigawatt auf voraussichtlich 3,2 Gigawatt an. Zudem sind im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee bis 2030 fünf weitere Offshore Windparks geplant. Diese Projekte werden wir zügig angehen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse anlässlich der Unterzeichnung in Berlin.

Diese sogenannte Offshore-Realisierungsvereinbarung schreibt eine erste Vereinbarung aus dem Jahr 2020 fort und passt die Vereinbarung an die neuen ambitionierten Ausbauziele an. So erhöht das neue Windenergie-auf See-Gesetz die Ausbauziele für Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt im Jahr 2030, 40 Gigawatt im Jahr 2035 und 70 Gigawatt im Jahr 2045 erheblich. Bislang lagen die Ziele bei 20 Gigawatt bis 2030 und 40 Gigawatt bis 2040, so dass das Ausbautempo massiv beschleunigt werden muss.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Die Offshore-Vereinbarung ist ein wesentlicher Meilenstein für mehr Windenergie auf See und ein starkes gemeinsames Bekenntnis zum 30 Gigawatt Ausbauziel bis 2030. Wir haben mit der Vereinbarung einen klaren Prozess vereinbart, um etappenweisen die Dinge so auszurichten, dass wir die 30 Gigawatt erreichen können. Wichtig dafür sind vor allem die vereinbarten Meilensteine und Zeitpläne für die Anbindungsleitungen, die wir für das Erreichen des 30 Gigawatt-Ziels brauchen.“

 „Und schließlich wird eine Beschleunigung von Planungsprozessen nur mit mehr Personal gelingen. Der Bund hat insbesondere das BSH in den letzten zwei Jahren personell deutlich verstärkt mit einem Stellenzuwachs von mehr als 100 Stellen. Diese Personalverstärkung muss uns allen Ansporn sein, denn ohne mehr Personal wird es nicht schneller gehen“, so Robert Habeck weiter.

Der heutigen Unterzeichnung der neuen Offshore-Vereinbarung vorausgegangen waren zwei weitere Offshore-Dialoge in diesem Jahr unter Leitung von Minister Habeck. Mit der heutigen Vereinbarung bekennen sich alle Beteiligungen zu einer engen Abstimmung, um 30 Gigawatt Windenergie auf See bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Konkret beinhaltet die Vereinbarung Schritte zur Flächenausweisung auf See, zum naturverträglichen Ausbau, zu konkreten Zeitplänen und Meilensteinen, zur Querung des Küstenmeers und zur erforderlichen Koordination und den für die Beschleunigung der Prozesse notwendigen Ressourcen.

Kreativste Kita in M-V

Oldenburg: Wir gratulieren der „Krümelkiste“herzlich zu diesem Erfolg.

Neuenkirchen – Bildungsministerin Simone Oldenburg beglückwünscht die Kindern der Kita „Krümelkiste“ in Neuenkirchen bei Greifswald. Die Einrichtung darf sich durch einen Wettbewerb der „Ostsee-Zeitung“ „Kreativste Kita in ganz MV“ nennen.

„Wir gratulieren den Kindern der Kita „Krümelkiste“, ihren Erzieherinnen und Erziehern sowie den Eltern zu diesem Erfolg. Hier haben alle gemeinsam – von den Kleinsten bis zu den Vorschulkindern – mit ihren Kunstwerken eine wunderbare Herbstaktion auf die Beine gestellt. Das spricht für ein tolles Miteinander in der Kita und zeigt, wie kreativ und mit welch einer Freude in Kitas wie der „Krümelkiste“ das Wissen über Pflanzen und Tiere vermittelt wird“, freut sich Simone Oldenburg.

Beworben hatte sich die Kita mit einem Foto von der gestalteten Glasfront im Flur der Einrichtung. Unter dem Titel „Knuffige Tiere im Krümelherbstwald“ hatten die Kinder gebastelt und gemalt. Die Kita konnte sich gegen 48 Mitbewerber durchsetzen.

Schutz der Gewässer

Güstrow – Im Rahmen des 11. Dialogs zur Wasserrahmenrichtlinie erläuterte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, die Maßnahmen des Landes zur Reinhaltung der Landesgewässer.

So stellte er in Güstrow den Landwirtinnen und Landwirten die bisher unveröffentlichte Fortschreibung des „Konzepts zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser“ vor und bat um rege Beteiligung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie:

„Das in den Bewirtschaftungsplänen enthaltene Ziel, der gute ökologische und chemische Zustand für die oberirdischen Gewässer und der gute und mengenmäßige Zustand des Grundwassers, wird überwiegend noch nicht erreicht. In M-V verfehlen ca. 96 % der als Fließgewässer bewerteten und ca. 79 % der als Seen bewerteten Oberflächenwasserkörper den guten ökologischen Zustand. Zudem sind etwa 90 Prozent der Grundwasserkörper in einem schlechten Zustand. Unter den als Küstengewässer bewerteten Wasserkörpern wurden alle schlechter als gut eingestuft.

Die gute Nachricht: Im ersten und zweiten Bewirtschaftungszeitraum wurden zur Verbesserung der Gewässerstruktur rund 690 Maßnahmen an über 1.000 km Fließgewässern umgesetzt. Und auch im dritten Bewirtschaftungszeitraum wird das Land M-V seine Anstrengungen weiter verstärken.

Insgesamt enthält das Maßnahmenprogramm allein für den dritten Bewirtschaftungszeitraum ca. 7.000 Einzelmaßnahmen an rund 1.000 Wasserkörpern, für deren Umsetzung basierend auf einer nach bundesweit einheitlichen Kriterien durchgeführten Kostenschätzung ca. 800 Mio. Euro benötigt werden.

Eine grundlegende Maßnahme zur Zielerreichung beim Grundwasser ist die Düngelandesverordnung. Wir kommen nicht darum herum, die Nährstoffeinträge ins Grundwasser deutlich zu senken. Ohne das aktive Mitwirken der Landwirte können eine Nährstoffminderung und damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden. Die erwähnte Fortschreibung des Konzeptes richtet sich deshalb an alle Akteure, die sich über mögliche Maßnahmen zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen im Land Mecklenburg-Vorpommern informieren wollen.

Ich bitte eindringlich um eine aktive Teilnahme an den Forschungs- und Beratungsmaßnahmen, durch das Stellen von Förderanträgen, durch das Bereitstellen von Daten und Flächen und durch die praktische Anwendung von Beratungsempfehlungen und Minderungsmaßnahmen in den betrieblichen Abläufen“, so der Minister.

Konzept für touristische Infrastruktur

Meyer: Potential der Stadt weiter entwickeln – attraktive Standortlösungen finden

Wolgast – Für die Stadt Wolgast soll ein zukunftsgerichtetes, touristisches Konzept entwickelt werden. Ziel ist, eine nachhaltige Verbesserung der touristischen Infrastruktur für die Region zu schaffen. Zur Umsetzung des Vorhabens hat Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer am Donnerstag (03.11.) einen Zuwendungsbescheid an den Bürgermeister der Stadt übergeben.

„Es geht darum, dass Potential der Stadt Wolgast weiter zu entwickeln. Die Basis wird ein touristisches Marken- und Vermarktungskonzept sein, dem konkrete Maßnahmenpakete folgen. Dabei sollen auch für die Bereiche Innenstadt-Stadthafen und dem unter Denkmalschutz stehenden Weidehof nördlich des Stadtgebietes attraktive Standortlösungen gefunden werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit dem Vorhaben will die Stadt Wolgast alle vorhandenen und zukünftig ausgewiesenen Flächen für künftige Infrastrukturprojekte überplanen. Auch der vorgesehene Neubau der Brücke zur Insel Usedom ist Bestandteil des Konzeptes. Insgesamt soll die Analyse den handelnden Akteuren vor Ort aufzeigen, welche touristischen Unternehmensansiedlungen für die Standorte wirtschaftlich und nachhaltig sind, um in der Stadt Wolgast langfristig Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

„In praxisnahen Workshops wollen unter anderem die Stadtvertreter und Akteure der Tourismusbranche gemeinsam herausfiltern, welcher Weg der richtige für die Stadt ist. Das unterstützt das Wirtschaftsministerium, denn nur wenn alle an einem Strang ziehen, kann eine attraktive Entwicklung der touristischen Infrastruktur in Wolgast klug umgesetzt werden“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt rund 155.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung des regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 116.000 Euro.

In der Stadt Wolgast gab es nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum Januar bis Juli 2022 insgesamt 6.474 touristische Ankünfte und 21.238 Übernachtungen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste betrug 3,3 Tage. In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es im gleichen Zeitraum rund 4,1 Millionen Ankünfte und rund 17,6 Millionen Übernachtungen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 4,3 Tage.

Plastikverschmutzung hat künftig ihren Preis

Bundeskabinett beschließt Gesetz zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds

Berlin – Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird.

Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen.

Denn diese Rohstoffverschwendung trägt erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben. Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden. Dieses Umdenken treibe ich auch mit Deutschlands internationalen Partnern engagiert voran. Seit März dieses Jahres verhandeln wir engagiert über das erste globale Abkommen gegen unnötiges, schädliches Plastik und Plastikmüll.“

Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt. Der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben wird noch vor den parlamentarischen Beratungen vorgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für die in 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen. Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat. Die zugehörige Rechtsverordnung, die u.a. die Abgabesätze festlegen wird, wird derzeit im BMUV vorbereitet. Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht.

Derzeit laufen die Verhandlungen für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen zur Beendigung der Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren. Ein zwischenstaatliches Verhandlungskomitee erarbeitet bis 2024 den Entwurf für das globale Plastikabkommen. Die Vorverhandlungen am Sitz des UN-Umweltprogramms (UNEP) in Nairobi haben im März 2022 mit dem Resolutionsentwurf „End Plastic Pollution – Towards a Legally Binding Agreement“ wichtige Eckpunkte zum Geltungsbereich und zum Ambitionsniveau des neuen Abkommens aufgestellt.

Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die geplante Konvention den gesamten Lebenszyklus von Plastikprodukten in den Blick nimmt und somit auf umfassende Weise das Problem der Plastikverschmutzung, inklusive Mikroplastik, in der Umwelt und den Meeren behandelt. In diesem Kontext betont der Resolutionsvorschlag auch die Bedeutung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie der Steigerung der Ressourceneffizienz zur Verbesserung der Zirkularität im Kunststoffsektor.

Dieser umfassende Ansatz war ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die sich in den letzten Jahren gemeinsam mit einer breiten Allianz afrikanischer lateinamerikanischer, asiatischer und europäischer Staaten für die Erarbeitung eines entsprechenden Abkommens eingesetzt hat.