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Kategorie: Politik

Küstenschutz für die Sicherheit der Menschen

Schwerin – Anlässlich der Debatte um eine Strandbewirtschaftung auch in die Sturmflutsaison hinein, wie sie von einigen Akteuren im Land gefordert wird, nimmt der für den Küstenschutz zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus Stellung und verweist auf die Notwendigkeit der Sicherheitsmaßnahmen: „Ich kann das Ansinnen aus der Tourismusbranche sehr gut verstehen, das schöne Herbstwetter zu nutzen, um Gästen auch in den Herbstferien Strandkörbe und andere Angebote am Strand zu bieten.

Strandkörbe sind quasi ein Markenzeichen für unser Land und ich freue mich auch, wenn ich zufriedene Gäste und Unternehmerinnen und Unternehmer an den Stränden sehe. Wir sollten in der Debatte aber auch die Gefahren ehrlich im Blick behalten. Das Ende der Badesaison ist nicht willkürlich auf den 15. Oktober gesetzt und auch das damit verbundene Ende der regulären Strandbewirtschaftung hat einen ernsten Hintergrund.

Mitte Oktober steigt die Gefahr von Sturmfluten massiv an. Sturmfluten können auch sehr kurzfristig auftreten und hohen Schaden anrichten – wenn wir nicht entsprechend darauf vorbereitet sind. Unsere Aufzeichnungen belegen das und ich möchte eindringlich vor einer Hochwasserdemenz warnen. Erst letztes Jahr hat im Oktober eine Sturmflut erhebliche Schäden an der touristischen Infrastruktur hinterlassen.

Auch erinnere ich an die Sturmflut am 15. Oktober 2009, die genau zum Ende der Badesaison eintraf. Die Bilder von zerstörten oder schwimmenden Strandkörben sind vielleicht noch dem ein anderen im Gedächtnis“, warnt Minister Backhaus.

Um dennoch eine praktische Lösungen im Sinne beider Seiten zu finden, kündigt der Minister an. dass es noch vor der kommenden neuen Badesaison ein Gespräch zwischen den Strandbewirtschaftenden auf Usedom und dem Küstenschutz geben soll: „Ich bin mir sicher, dass sich dort Kompromisse finden lassen, um die Konflikte zu befrieden“, so Backhaus.

Grundsätzlich betont der Minister die Zugänglichkeit der Strände für die Arbeit des Küstenschutzes und wirbt um Verständnis für die Maßnahmen:

„Um Schäden für Leib und Leben in bewohnten Küstenabschnitten abzuwenden, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern einen gut funktionierenden Küstenschutz, der seine Aufgaben sehr gewissenhaft und entsprechend der Gesetzeslage erfüllt. Unsere Kolleginnen und Kollegen beim Küstenschutz müssen jedes Jahr zahlreiche Arbeiten an unseren Schutzanlagen vornehmen und diese Arbeiten können nun einmal nur passieren, wenn die relevanten Bereiche frei zugänglich sind.

Da geht es um Unterhaltungsarbeiten wie Aufspülungen zur Dünenverstärkung oder Reparatur von Buhnen oder Ufermauern auf dem Strand und im Vorstrand. Das geht eben nicht während der Badesaison, sondern nur danach. Ziel der Saisonregelung ist es daher, bauliche Anlagen auf dem Strand und sonstige Nutzungen des Strandes nur zuzulassen, wenn die Belange des Küstenschutzes als öffentliche Aufgabe nicht beeinträchtigt werden.

Das ist deshalb ganz explizit keine Willkür oder Schikane, sondern dient zuallererst der Sicherheit von Menschen und deren Sachwerte – und letztlich auch den Strandbewirtschaftenden, die im nächsten Jahr wieder einen schönen Strand vorfinden wollen. Ich bitte hier wirklich um Verständnis“, so der Küstenschutzminister.

Ebenfalls will Backhaus dem Eindruck widersprechen, dass nach dem 15. Oktober gar keine Strandbewirtschaftung mehr möglich sei. Das entspreche nicht der Wahrheit sagt er und verweist auf die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungen:

„Es ist in Mecklenburg-Vorpommern durchaus möglich, unter bestimmten Bedingungen auch über das Ende der Badesaison den Strand zu bewirtschaften, auch zur Vermietung von Strandkörben.

Es gibt die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen, die unsere Staatlichen Ämter auch erteilen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Wenn in einem der betreffenden Bereich keine Unterhaltungsmaßnahmen stattfinden und der Nachweis der Antragstellenden erfolgt, dass man an das Sturmflutvorhersagesystem angeschlossen ist (BSH-FACT 24, oder DWD), sowie den Nachweis erbringt, dass man seine Anlagen innerhalb von 12 Stunden nach Eingang der Sturmflutwarnung beseitigen kann, kann für wenige Tage auch eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot erteilt werden.

Diese Ausnahmegenehmigungen werden jedes Jahr viel genutzt. Der Hinweis bei Antragsstellung, dass man auf seinem Handy eine Wetter-App installiert habe, reicht allerdings nicht“, so Backhaus abschließend.

30 Jahre Landesseniorenbeirat

Drese: Landesseniorenbeirat steht seit 30 Jahren für gesellschaftliche Teilhabe und politische Mitbestimmung

Banzkow – Sozialministerin Stefanie Drese würdigt den Landesseniorenbeirat als laute Stimme der älteren Generation und nicht mehr wegzudenkende Institution zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren. „Für ihren Einsatz für ein selbstbestimmtes Leben und die politische Beteiligung der über 60-Jährigen gilt Ihnen und Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern mein großer Dank“, sagte Drese mit Blick auf den Vorstand des Landesseniorenbeirates M-V auf der Festveranstaltung zum 30-jährigen Bestehen des Gremiums am Donnerstag in Banzkow.

Drese hob hervor, dass der Landesseniorenbeirat als verlässlicher Ansprechpartner der Landesregierung und wichtiger Akteur für die Seniorenarbeit in allen Lebensbereichen einstehe. Durch das Seniorenmitwirkungsgesetz M-V sei das bürgerschaftliche Engagement noch einmal ganz besonders anerkannt und verbindlich festgeschrieben worden. „Diese Anerkennung und Sicherung der Mitsprache motiviert die Seniorenvertretungen auf Landes- und kommunaler Ebene sich kritisch und konstruktiv insbesondere in die Entwicklung der Seniorenpolitik in Mecklenburg-Vorpommern einzubringen“, sagte Drese.

„Der Landesseniorenbeirat gibt nicht nur Stellungnahmen und Empfehlungen zu Gesetzen und Verordnungen ab, sondern fördert die aktive Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“, so die Ministerin. Zudem beteilige er sich aktiv an einer Vielzahl von Arbeitsgruppen und Fachausschüssen der Landesregierung und anderer Organisationen, Verbände und Vereine. Als Beispiele benannte Drese die Mitarbeit im Landespflegeausschuss, beim Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, in der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung und aktuell als Gründungsmitglied des Anti-Diskriminierungsverbandes.

Die Ministerin ging in ihrer Rede auf zwei landespolitische Themen ein, die für Seniorinnen und Senioren eine besonders hohe Bedeutung haben. „Mit der Einrichtung eines ‚Runden Tisches gegen Einsamkeit im Alter‘ wollen wir die Vereinsamung als unterschätztes gesellschaftliches Phänomen stärker beleuchten, Strategien gegen Einsamkeit erarbeiten sowie den Grundstein für ein landesweites Bündnis gegen Einsamkeit legen“, verdeutlichte Drese.

Als weiteres wichtiges Thema stellte Drese die Entwicklung einer landesweite Engagement-Strategie heraus. „Durch Verbesserung der Rahmenbedingungen, die Gewinnung neuer Engagierter, die Verbesserung des Miteinanders zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort sowie die gemeinsame Gestaltung einer solidarischen und vielfältigen Gesellschaft, an der jeder Mensch teilhaben kann, möchten wir in MV das bürgerschaftliche Engagement stärken und Antworten auf veränderte Motive zur Aufnahme eines Ehrenamtes geben“, sagte die Ministerin.

„Unser Land steht vor großen Herausforderungen. Neue Wege müssen beschritten werden. Ich möchte Sie bitten und herzlich einladen, mit uns gemeinsam daran zu arbeiten: sei es mit Vorschlägen in den Seniorenbeiräten vor Ort oder dem Landesseniorenbeirat. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um gute Lösungen für Ältere in unserem schönen Bundesland zu finden. Ich bin fest überzeugt: ein gutes Leben im Alter ist nicht zuletzt Ergebnis solch breiter Beteiligung“, betonte Drese in Banzkow.

Der Landesseniorenbeirat vertritt die Interessen und Belange der älteren Generation in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist Dachorganisation der acht Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte und versteht sich als ein Forum der Meinungs- und Willensbildung sowie des generationenübergreifenden Erfahrungsaustausches auf sozialem, politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Er arbeitet partei- und verbandsunabhängig und ist weltanschaulich neutral.

In Mecklenburg-Vorpommern sind gut 586.000 Menschen 60 Jahre oder älter. Das entspricht etwa 36 Prozent der Gesamtbevölkerung des Landes. Davon sind rund 149.000 im Alter von 60 bis 64 Jahren, 239.000 im Alter von 65 bis 74 Jahren und gut 198.000 im Alter ab 75 Jahren (Stand 31.12.2023/ Quelle: Statistisches Jahrbuch M-V 2024).

Informationen für ausländische Lehrkräfte

Oldenburg: Lehrkräfte aus dem Ausland haben verschiedene Möglichkeiten, um an unseren Schulen zu arbeiten

Schwerin – Ausländische Lehrkräfte, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern leben, können sich am 6. November 2024 digital über Wege in den Schuldienst informieren. Nachdem die erste Veranstaltung im Frühjahr stark nachgefragt war, beantworten Expertinnen und Experten des Bildungsministeriums erneut Fragen zu erforderlichen Sprachkenntnissen, zum Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren sowie zu möglichen Qualifikationswegen beim Seiteneinstieg.

„Die digitale Informationsveranstaltung ist ein guter Weg, um auch ausländische Lehrkräfte für den Unterricht an unseren Schulen zu gewinnen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Für gut ausgebildete Lehrkräfte aus dem Ausland gibt es verschiedene Möglichkeiten, an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten. Wir informieren die Interessentinnen und Interessenten auch über den Weg als Lehrkraft im Seiteneinstieg.“

Die Einstellung über den Weg „Lehrkraft im Seiteneinstieg“ erfolgt auch für ausländische Lehrkräfte das ganze Jahr über und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen zeitlichen Umfang von 15 Monaten umfasst. An die GPQ schließt sich die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dann unbefristet weiterbeschäftigt. Die Ausbildung dauert insgesamt über vier Jahre.

Für den Seiteneinstieg können sich Interessierte online über das Karriereportal www.lehrer-in-mv.de auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.

Bei ihrer Bewerbung müssen ausländische Lehrkräfte insbesondere auf zwei Dinge achten:

  • Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen beifügen. Wenn sie diese nicht vorweisen können, gibt es die Möglichkeit, an Sprachprüfungen teilzunehmen. Die Kosten für die Prüfungen werden vom Bildungsministerium übernommen. Auch für bereits abgelegte Sprachprüfungen gibt es finanzielle Unterstützung.
  • Die Zeugnisse über die erworbenen Qualifikationen müssen von vereidigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern übersetzt werden (justiz-dolmetscher.de). Eine Kopie der Übersetzung und eine beglaubigte Kopie des Originalzeugnisses sind mit der Bewerbung einzureichen.

Die digitale Informationsveranstaltung für ausländische Lehrkräfte findet am Mittwoch, 6. November 2024, von 16:30 bis 18:00 Uhr per Webex statt. Anmeldung unter: www.lehrer-in-mv.de/veranstaltungen.

Kontaktstelle Kinderschutz

Kontaktstelle Kinderschutz wird fünf Jahre alt – Drese würdigt Arbeit der Einrichtung für Kinder und Jugendliche

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat zum fünfjährigen Bestehen der „Kontaktstelle Kinderschutz“ das sichere und gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern als dauerhafte gesellschaftliche Herausforderung hervorgehoben.

„Kinderschutz in unserem Land hat viele Gesichter. Eines davon gehört der Kontaktstelle Kinderschutz, die im Oktober 2019 ihre Arbeit beim Landesverband des Kinderschutzbundes aufgenommen hat“, sagte Drese am (heutigen) Mittwoch in Schwerin.

Seit fünf Jahren sei das Hilfs- und Unterstützungsangebot, das sich primär an Kinder und Jugendliche richtet, aus der Kinderschutzlandschaft in MV nicht mehr wegzudenken, so Drese. Mit viel Einfühlungsvermögen würden die dortigen Fachkräfte Kinder, Jugendliche und deren Angehörige zu Fragen des Kinderschutzes beraten und begleiten.

„Die Kontaktstelle Kinderschutz informiert über bestehende Rechte, zeigt Unterstützungsmöglichkeiten auf und vermittelt weiterführende Hilfen – niederschwellig, unbürokratisch und individuell“, sagte Drese. Der Umfang der Beratung und Begleitung richte sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls, sie ist für Ratsuchende kostenlos.

„Damit ist die Kontaktstelle zu einem wichtigen Baustein für einen funktionierenden Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern geworden“, würdigte Ministerin Drese zum fünfjährigen Jubiläum. „Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen Vertrauenspersonen, um über Erlebtes sprechen zu können und sich für die Inanspruchnahme weiterführender Hilfen zu öffnen“, so Drese.

Die Hürde, zum Jugendamt oder zur Polizei zu gehen, sei für viele oft sehr hoch. Hier könne die Kontaktstelle ein Wegbereiter sein. „Gleichzeitig ist es wichtig, dass Träger und Organisationen gut vernetzt sind und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Nur so lässt sich ein aktiver Schutzschirm für Kinder und Jugendliche spannen“, sagte sie.

Die mit Landesmitteln geförderte Kontaktstelle Kinderschutz pflegt im Rahmen ihrer Tätigkeit enge Kooperationsbeziehungen zu anderen Einrichtungen und Diensten. Neben der Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Bildung, Justiz etc. kommt der Qualifizierung ehrenamtlicher Strukturen im Kinderschutz besondere Bedeutung zu.

„So konnten in den letzten Jahren vor allem die Beziehungen zum Sportbereich auf- und ausgebaut werden“, verdeutlichte die Ministerin. Selbstbehauptungskurse für Kinder und Jugendliche sowie Schulungen für Trainerinnen und Trainer sowie Betreuende in den Vereinen seien dadurch zum festen Bestandteil des Angebotes geworden.

Die Kontaktstelle in Schwerin ist für Ratsuchende aus den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und der Landeshauptstadt Schwerin zugänglich. Auf Wunsch besteht zudem die Möglichkeit einer aufsuchenden Beratung in geschützten Räumen außerhalb der Geschäftsstelle.

Wasserstoff-Kernnetz genehmigt

Jesse: Entscheidender Schritt für den Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft

Schwerin – Das von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagene Wasserstoff-Kernnetz ist von der Bundesnetzagentur genehmigt worden. Darüber haben heute Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und Ralph Bahke, stellvertretender Vorstand der FNB Gas in einer Pressekonferenz informiert.

Das Wasserstoff-Kernnetz ist der erste Schritt für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes in Deutschland. In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Abschnitte Rostock-Glasewitz, Rostock Laage-Fliegerhorst Laage, Rostock-Wrangelsburg und Lubmin-Uckermark genehmigt. Wasserstoff spielt eine Schlüsselrolle bei der Transformation der Energieversorgung hin zu erneuerbaren Energien. Mecklenburg-Vorpommern sieht großes Potenzial im Ausbau der Wasserstoffwirtschaft und der Produktion von mit Wind- und Sonnenenergie produziertem grünem Wasserstoff.

„Das heute vorgestellte Wasserstoff-Kernnetz trägt der bedeutenden Rolle Mecklenburg-Vorpommerns und seiner Häfen beim Wasserstoff-Hochlauf Rechnung. Es ist wichtig, dass im weiteren Prozess auch der Abschnitt von Glasewitz nach Brandenburg sowie die Leitung über den Speicher Kraak und den Raum Schwerin nach Hamburg entsteht. Dafür werden wir uns weiter intensiv einsetzen.

Auch dort gibt es erhebliches Potenzial bei der Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff und die zügige Anbindung an das Wasserstoffnetz kommt der Wertschöpfung vor Ort zugute.“ Das hat Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, zu den heute in Berlin vorgestellten Planungen gesagt.

Ines Jesse: „Die Genehmigung des Antrages ist ein entscheidender Schritt für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Ich spreche allen Beteiligten meinen Dank dafür aus, die sich auf dem Weg für die Interessen und Stärken Mecklenburg-Vorpommerns eingesetzt haben. Das Ziel ist ein regional ausgewogenes, resilientes Wasserstoffnetz.

Da wo das Netz noch Lücken aufweist, gilt es, sie zu schließen. Weiterhin muss jetzt die offene Frage der Vorhabenträgerschaft für den Abschnitt Rostock – Glasewitz geklärt werden, damit die Großelektrolyseurprojekte entlang des Abschnitts Rostock – Glasewitz Planungssicherheit haben. Hier geht es um den Bau von knapp einem Gigawatt Elektrolysekapazität bis 2030 und ein entsprechendes Investitionsvolumen von 1,9 Milliarden Euro.“

Die Bundesnetzagentur hat heute bekanntgegeben, dass das geplante Wasserstoff-Kernnetz, das zwischen 2025 und 2032 in Betrieb gehen soll, um 6,5 Prozent kleiner ausfallen wird als von den Netzbetreibern beantragt. Statt der geplanten 9.666 Kilometer wurde nur ein Netzumfang von 9.040 Kilometern genehmigt.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz erläuterten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, und Ralph Bahke, stellvertretender Vorstand der FNB Gas, die Gründe für die Kürzung. Sie führten finanzielle und regulatorische Bedenken an, die es notwendig machten, einige der beantragten Leitungen vorerst zurückzustellen.

Alle im Antrag der Fernnetzbetreiber im Juli 2024 eingereichten Leitungsabschnitte in Mecklenburg-Vorpommern sind in der Genehmigung enthalten. Es handelt sich hierbei um die Abschnitte Rostock-Glasewitz, Rostock Laage-Fiegerhorst Laage, Rostock-Wrangelsburg und Lubmin-Uckermark. Für die beiden erstgenannten Abschnitte sind keine Vorhabenträger benannt.

„Netzwerk – Bioregionale Wertschöpfung in M-V“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist im Vergleich mit den anderen Bundesländern einer der Spitzenreiter im Bereich ökologischer Landbau. Zur nachhaltigen Unterstützung der bisher erfolgreichen Entwicklung des ökologischen Landbaus in Mecklenburg-Vorpommern wird jedoch im Bereich bioregionale Wertschöpfung weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die im Land erzeugten Bio-Produkte sollen stärker auch im Land regional verarbeitet und vermarktet werden.

Minister Backhaus: „Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern eine große Anzahl an Akteuren, die an den Themen „bio+regional“ arbeiten. Die vielfältigen Möglichkeiten der bioregionalen Wertschöpfung sollen durch die Vernetzung, dem Informationsaustausch umfassender erschlossen werden. Hier liegt noch viel Potential, das wir nutzen wollen. Wir wollen mit dem Wettbewerb ein neues Netzwerk aufbauen und Expertisen bündeln“, so der Landwirtschaftsminister.

Das LM beabsichtigt mit der Ausschreibung „Bioregionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern“, ein landesweites Netzwerk zu stärken und die Kooperation in einem finanziellen Umfang von bis zu 500.000 Euro zu fördern. Konzepte und konkrete Projekte mit dem Ziel der regionalen Wertschöpfung sollen durch das Netzwerk begleitet und unterstützt werden. Die Erfahrungen aus dem Prozess sollen dann auch den Bio-Landwirten, Verarbeitungs- und den Vermarktungsunternehmen im Biobereich zur Verfügung gestellt werden. Die Projektlaufzeit der Kooperation „Bioregionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern“ ist für den Zeitraum 01. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2029 geplant.

Die Kooperation muss aus mindestens drei Partnern bestehen, davon mindestens ein Partner aus dem Bereich der Bio-Landwirtschaft. Die weiteren Partner müssen aus nachfolgenden Bereichen stammen: Unternehmen der Ernährungswirtschaft, sonstige Unternehmen des vor- oder nachgelagerten Bereichs der Landwirtschaft einschließlich der Regionalvermarktung, Naturschutz, Forschungseinrichtungen, Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen für die landwirtschaftliche Branche sowie Verbände und Organisationen der Land- oder Ernährungswirtschaft; Umweltverbände- und Vereine.

Einfacheres Bauen

Schwerin – Die Landesregierung hat heute beschlossen, verschiedene Gesetze zu ändern, um einfacheres und schnelleres Bauen zu ermöglichen. Anlass war u.a. die Kritik der Europäischen Kommission an den Regelungen zur Bauvorlageberechtigung in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.

„Im Rahmen des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung haben sich die Länder mit dem Bund darauf verständigt, eine Bauvorlageberechtigung für bestimmte Handwerksmeister und Techniker zügig einzuführen. Damit wird der Kreis der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erweitert. Weitere Anpassungen werden vorgenommen, um unseren Klimazielen und der Energiewende gerecht zu werden“, sagte Landesbauminister Christian Pegel.

So werden Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zwei Metern Höhe und bis drei Metern Breite künftig keine Abstandsflächen mehr erfordern. Dies schafft Planungsklarheit für Bauwillige und bei der Verfassung von Entwürfen. Solarthermie – und Photovoltaikanlagen auf Dächern können infolge verringerter Abstände insbesondere auf Reihen- und Doppelhäusern künftig größer dimensioniert werden.

Die Verpflichtung zur Herstellung neuer Stellplätze entfällt, wenn Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstockung oder Ausbau des Dachraums geschaffen wird. Die Möglichkeit des genehmigungsfreien Bauens wird auf den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Innenbereich erweitert. Weiterhin soll die Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen durch zweckgebundene Geldbeträge an die Gemeinde abgelöst werden können.

„Zusätzlich werden wir die Fristen bei der Bearbeitung von Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren modifizieren. Zusammen mit der Landesbauordnung werden auch entsprechende Änderungen im Architekten- und Ingenieurgesetz und im Bauproduktemarktüberwachungsgesetz nötig. All das wird dazu beitragen, Bauen in Mecklenburg-Vorpommern ein Stück weit schneller und einfacher zu gestalten“, zeigt sich Pegel überzeugt.

Keine Einschränkungen bei Klassenfahrten

Oldenburg: Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können Ausflüge und Klassenfahrten wie gewohnt planen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Einschränkungen bei Klassenfahrten. „Die Schulen im Land können wie gewohnt die Planungen für Schulwanderungen sowie für ein- und mehrtägigen Schulfahrten, die im kommenden Jahr stattfinden sollen, durchführen“, informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Genehmigungsverfahren wird laut Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ umgesetzt. Diese Vorschrift regelt die Reisekostenzuschüsse für Lehrkräfte.

„Trotz erforderlicher Sparmaßnahmen des Landes wird es keine Einschränkungen auf die Durchführungen von Schulwanderungen und Schulfahrten geben. Wir ergreifen also nicht die Maßnahmen, die derzeit in Berlin umgesetzt werden, indem die Zuschüsse für Fahrten kürzen“, sagte die Ministerin.

„Ganz im Gegenteil erhöhen wir im aktuellen Haushalt sogar die Fördermittel für Schulfahrten zu Gedenkstätten von 100.000 Euro auf 150.000 Euro. Denn neben Wandertagen und Klassenfahrten ergänzen Gedenkstättenbesuche die Bildung der Schülerinnen und Schüler in besonderer Form.“

Aktuell wird zudem die Förderrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, das Antragsverfahren für die Schulen zu erleichtern. Ebenso sollen die Förderhöhe den gestiegenen Fahrtkosten angepasst und die Gültigkeit der Richtlinie auf frühere Jahrgangsstufen ausgeweitet werden.