Selbstbestimmung am Lebensende

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese eröffnete heute den Hospiz- und Palliativtag 2019 in Wittenburg. Im Fokus der diesjährigen Veranstaltung stand die gesundheitliche bzw. vorausschauende Versorgungsplanung, „Advanced Care Planning“. „Das ist ein immer wichtiger werdendes Thema. Die Gewährleistung der Selbstbestimmung am Lebensende, so wie es in der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen festgeschrieben ist, muss im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen“, erklärte Drese in ihrem Grußwort.

Die Sozialministerin führte aus, dass dies gelingen würde, wenn jede stationäre Pflegeeinrichtung ein konkretes Konzept zur Sterbebegleitung der Bewohnerinnen und Bewohner entwickelt. „So ein Konzept muss festschreiben, wie sich die Zusammenarbeit mit den umliegenden Versorgern kooperativ gestaltet oder wie eine individuelle Sterbebegleitung z.B. zu Hause mit dem eigenen Personal gewährleistet werden kann.“ Entscheidende Voraussetzung für die richtige Versorgung sei eine starke Vernetzung der Akteure, so Ministerin Drese.

Mit dem 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung wurde die gesetzliche Grundlage für das Advanced Care Planning geschaffen. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die die Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessern und einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung fördern.

Ministerin Drese informierte, dass sich bereits gute Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt haben: „Vielerorts existieren Informations- und Beratungsangebote, zum Beispiel durch Hospizvereine, Palliativärzte oder Pflegeeinrichtungen. Versicherte haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Nicht immer ist dies aber hinreichend bekannt. Veranstaltungen wie heute helfen deshalb dabei, dieses Thema stärker in die Öffentlichkeit zu bringen.“

Organisiert wird die regelmäßig stattfindende Veranstaltung von der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz und Palliativmedizin M-V (LAG). Die LAG ist ein Zusammenschluss der im Bereich Hospiz- und Palliativmedizin tätigen Dienste und Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu zählen ambulante Hospizdienste, stationäre Hospize, Träger von Hospizdiensten, Palliativstationen, SAPV-Teams und Einzelmitglieder. Ziel der LAG ist die Förderung der Hospizarbeit und Palliativversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und die Verknüpfung der einzelnen Dienste untereinander. Sie wurde im November 2000 gegründet.

10 Jahre Institut für Allgemeinmedizin

Rostock – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Sonnabend dem Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Rostock zum zehnjährigen Bestehen gratuliert.

„Hausärzte übernehmen eine wichtige Schlüsselfunktion in der Behandlung Erkrankter. Sie sind oftmals erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen und auch seelischen Problemen, geben Rat und initiieren die ersten Behandlungsschritte. Das Institut für Allgemeinmedizin trägt mit seinem umfangreichen Aus- und Weiterbildungsangebot für Mediziner einen erheblichen Anteil an der hohen Qualität der Ärzte im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Das Institut für Allgemeinmedizin engagiert sich in der Ausbildung von Studierenden sowie in der allgemeinmedizinischen Forschung. Zudem unterstützt es die Verbundweiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin an der Universitätsmedizin Rostock. Für Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) bietet das Kompetenzzentrum pro Jahr acht landesweite Weiterbildungstage an.

Neben allgemeinmedizinisch-ärztlichen Themen werden auch weitere Aspekte wie z. B. Praxismanagement, Teamleitung sowie intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit bearbeitet.

„Wir wollen die Allgemeinmedizin auf einem hohen Qualitätsniveau weiterentwickeln. Dabei unterstützt das Institut für Allgemeinmedizin mit seinen Aus- und Weiterbildungen, die neben den medizinischen Aspekten auch wichtige Elemente wie beispielsweise die Arzt-Patienten-Kommunikation trainieren. Im Anschluss an die Ausbildung muss es gelingen, die Medizinstudierenden für eine Tätigkeit in hausärztlichen Praxen in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen. Dafür bieten wir attraktive Anreize“, sagte Glawe.

Gesundheitsminister Glawe verwies unter anderem auf die Medizinstipendien. Studierende, die an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert sind, können einen Antrag auf ein monatliches Stipendium in Höhe von 300 Euro einreichen. Für die finanzielle Unterstützung verpflichten sich die Medizinstudierenden im Gegenzug, nach dem Studium und der entsprechenden Facharztausbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen – ambulant, im Krankenhaus oder im öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommerns – ärztlich tätig zu sein.

Zudem erhalten Medizinstudierende in Mecklenburg-Vorpommern, die einen Teil ihres Praktischen Jahres in einer niedergelassenen allgemeinmedizinischen Praxis absolvieren, während dieser Zeit eine weitere finanzielle Unterstützung. Studierende der Medizin in Mecklenburg-Vorpommern können während eines Tertials des Praktischen Jahrs in niedergelassenen allgemeinmedizinischen Praxen eine finanzielle Unterstützung von 200 Euro pro Monat erhalten. Bei Einsätzen in Praxen, die außerhalb der Universitätsstädte Greifswald und Rostock liegen, haben Studierende die Möglichkeit, eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von 800 Euro pro Monat zu erhalten. Die Förderung ist auf 16 Wochen begrenzt.

„In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit über 200 Weiterbildungsassistenten tätig; das sind Ärzte, die nach ihrer Approbation eine Facharzt-Weiterbildung durchlaufen. Davon wollen wir möglichst viele als Hausärzte gewinnen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Derzeit wird zudem ein Gesetz zur „Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung mit besonderem öffentlichen Bedarf des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ auf den Weg gebracht – die Landarztquote. Ab dem Wintersemester 2021 soll jeder zehnte Medizin-Studienplatz an den Universitäten für diejenigen reservieren, die für zehn Jahre als Landärzte im Land tätig werden, auch wenn der Numerus clausus für den Studienstart nicht erfüllt wird.

In Mecklenburg-Vorpommern praktizieren nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung gegenwärtig rund 1.200 Hausärzte. 35 Prozent von ihnen sind zwischen 50 und 59 Jahren alt und gehen voraussichtlich in 6 bis 15 Jahren in den Ruhestand.

Bekämpfung von Rechtsextremismus

Besserer Schutz von jüdischen Einrichtungen, stärkere Bekämpfung von Hass im Netz und Verschärfung im Waffen- und Sprengstoffrecht

Schwerin – Die Innenminister wollen vor allem jüdische Einrichtungen besser schützen, Hass im Netz stärker bekämpfen und das Waffen- und Sprengstoffrecht verschärfen. Auch wollen sie extremistische Veranstaltungen noch effektiver unterbinden, Vereinsverbote nutzen, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden ausbauen und Netzwerke und potentielle Täter besser erkennen. Rechtsänderungen sollen zügiger erfolgen.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier sagte:“Ich fordere einen bürgerlich-konservativen Aufstand gegen Rechts! Extremisten und gerade auch Rechtsextremisten greifen die Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft an. Sie greifen damit die Werte an, für die nicht zuletzt die bürgerlichen und konservativen Kräfte in unserem Land eintreten. Es muss Schluss sein damit, dass sich Rechtsextremisten, Hetzer und Antisemiten hinter bürgerlichen Feigenblättern verstecken. Es muss Schluss sein damit, dass gemäßigte Kräfte in Parteien und Vereinen Schutz für Extremisten und extremistisches Gedankengut bieten. Jeder aufrechte Konservative hat die Pflicht, sich den extremistischen Kräften entgegenzustellen und die Demokratie zu verteidigen. Am rechten Flügel muss es eine klare Grenze geben: bis hierhin und nicht weiter.“

Rembrandt-Ausstellung eröffnet

Schwerin – Vor 350 Jahren verstarb Rembrandt van Rijn, der berühmteste Künstler des Goldenen Zeitalters. Im Kupferstichkabinett der Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern hat Finanzminister Reinhard Meyer pünktlich zu diesem Rembrandt-Jahr nun eine Ausstellung mit ausgewählten Werken der Schweriner Sammlung eröffnet.

© Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern

Insgesamt 168 Radierungen umfasst die Schweriner Sammlung mit den Werken Rembrandt, eine Auswahl von 70 Grafiken ist nun im Kupferstichkabinett des Staatlichen Museums Schwerin zu sehen. Heute Abend ist sie offiziell von Finanzminister Reinhard Meyer eröffnet worden. Die Werke veranschaulichen die hohe druckgrafische Qualität aus den Schaffensjahren Rembrandts von 1630 bis 1659.

Dabei widmet sich die Ausstellung sowohl Fragen zur Sammlungsgeschichte als auch der Bedeutung von Wasserzeichen, die sich auf zahlreichen Grafiken befinden. Sie geben Auskunft über Ort und Zeit der Entstehung des Druckpapiers. Zudem werden in der Galerie Alte Meister anhand ausgewählter Gemälde die Einflüsse von Rembrandts Kunst auf andere Künstler vorgestellt.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Rembrandts hohe künstlerische Meisterschaft verbindet sich mit einem tiefen Gefühl für Menschen aus unterschiedlichsten sozialen Schichten. Diese thematische Vielfalt in Verbindung mit der herausragenden Qualität spricht bis heute viele Menschen an. Mit der Ausstellung machen wir dieses einzigartige Kunsterlebnis nun auch in Schwerin für ein breites Publikum erlebbar.“

Kennzeichnung für Hunde und Katzen

Schwerin – Seit vielen Jahren fordern Fachleute von der Politik eine bundeseinheitliche Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen. Auf Antrag der Fraktionen der SPD und CDU befasste sich heute der Landtag mit diesem Thema. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach sich im Rahmen der Debatte für eine verpflichtende Kennzeichnung von Hunden und Katzen aus.

„Wenn jeder Hund und jede Katze in Mecklenburg-Vorpommern per Chip gekennzeichnet wäre, würde das endlich Transparenz und Klarheit über die Herkunft der Tiere schaffen. Sollte ein Haustier entlaufen oder als Fundtier aufgegriffen werden, könnte es so schneller an seinen Besitzer zurückgegeben werden und müsste nicht in einem Tierheim sein Dasein fristen“, sagte der Minister. Außerdem würden sich die Kosten für Tierheime und Gemeinden deutlich verringern. Das käme letztlich auch den Tierhaltern zugute, die für den Aufenthalt ihres Tieres im Tierheim erstattungspflichtig sind.

Der Minister wies darauf hin, dass bereits jetzt auf freiwilliger Basis eine Kennzeichnung von Hunden und Katzen möglich sei. Diese koste nur wenige Euro und werde vom Tierarzt vorgenommen. Die Registrierung der Tiere könne kostenlos über verschiedene Portale im Internet vorgenommen werden, zum Beispiel TASSO e.V. und FINDEFIX – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes oder auch über die kostenpflichtige IFTA – Internationale Zentrale Tierregistrierung.

Allein in Deutschland werden mehr als 34 Millionen Haustiere gehalten, darunter fast 15 Millionen Katzen und 9,4 Millionen Hunde. Das Marktvolumen für Heimtierbedarf beträgt in Deutschland insgesamt rund 4,8 Milliarden Euro. Was die Bundesrepublik nach Großbritannien zum zweitwichtigsten Markt der Branche in Europa macht.

Unterstützung für den Kreuzfahrttourismus

Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist heute die Unterstützung für den Kreuzfahrttourismus diskutiert worden. „Der Kreuzfahrttourismus boomt. Er ist ein wichtiges wirtschaftliches und touristisches Segment, das in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren kontinuierlich wächst. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Kreuzfahrttourismus in verschiedenen Bereichen. Hierzu zählen innovative und nachhaltige Themen im Kreuzfahrtsegment: Angefangen vom Bau von Kreuzfahrtschiffen z. B. auf den MV WERFTEN und der Neptun-Werft, der Nutzung einer umweltfreundlichen neuen AIDA-Schiffsgeneration, die zu 100 Prozent mit Flüssigerdgas (LNG) betrieben wird, bis hin zur Vermarktung von konkreten Angeboten, z. B. beim ´Rostock Cruise Festival´ in Rostock-Warnemünde“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag im Landtag.

Mit 206 Schiffsanläufen von 44 Schiffen und 923.000 abgefertigten Passagieren schloss Rostock-Warnemünde im Jahr 2018 die bislang erfolgreichste Kreuzfahrtsaison ab. Im Jahr 2019 sind 199 Anläufe von 41 Schiffen an 117 Tagen geplant (04.12.2019 letzter Anlauf). „Im Blickpunkt haben wir unter anderem die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für den Kreuzfahrttourismus. Hierzu zählt der Ausbau der Infrastruktur am und um die Häfen“, so Glawe weiter. Bisher wurden die Hansestädte Rostock und Wismar für Investitionen im Zusammenhang mit der Kreuzschifffahrt mit 20,5 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Verbindung mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt. Daneben erhielten auch die Hansestadt Stralsund, Usedom und andere Förderungen für Investitionen in die Binnenhäfen, die für Flusskreuzfahrer nutzbar gemacht wurden.

Des Weiteren fördert das Wirtschaftsministerium die geplante 2. Ausbaustufe des Seetouristischen Informationszentrums (SIO) zur Erhöhung der Abfertigungskapazitäten in Warnemünde. Darüber hinaus wird die Hansestadt Rostock bei der Errichtung einer Landstromanlage in Warnemünde unterstützt, um Emissionen zu reduzieren. „Zur Zeit befinden wir uns mit der Hansestadt Rostock in Gesprächen zur Erweiterung der Liegeplatzkapazitäten für Kreuzfahrer und wir werden diesen Ausbau unterstützen“, sagte Wirtschaftsminister Glawe weiter.

An den Standorten der MV WERFTEN in Rostock, Wismar und Stralsund sowie auf der Neptun Werft in Rostock wird mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums die maritime Entwicklung weiter vorangetrieben. „Aufgrund der guten Auftragslage aller Werften, die zum Teil bis in das Jahr 2024 reicht, werden neue Mitarbeiter eingestellt und es wird in erheblichem Maße investiert“, sagte Glawe. Neben dem Bau von Schiffen wird auch in die Infrastruktur vor Ort investiert. So haben die MV WERFTEN und die Neptun Werft jeweils eine neue Schiffbauhalle in Betrieb genommen und die MV WERFTEN Fertigmodule GmbH hat eine zusätzliche Lagerhalle errichtet.

„Kreuzfahrttouristen stärken auch die heimische Wirtschaft vor Ort“, betonte Glawe. In der Saison 2019 werden mehr als 20 Millionen Euro von Seereisenden und Besatzungsmitgliedern insbesondere im lokalen und regionalen Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe, öffentlichen Personennahverkehr, bei Taxiunternehmen und Parkplatzbewirtschaftern in Warnemünde, Rostock und Umgebung ausgegeben (Quelle: Studie der Universität Rostock zum Ausgabeverhalten der Passagiere und Crew-Mitglieder). „Der Kreuzfahrttourismus ist und bleibt mit all seinen Facetten ein unverzichtbarer Bestandteil der Wirtschaft in unserem Land“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Einführung einer Ehrenamtskarte

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Konzept der Landesregierung zur Einführung einer landesweit gültigen Ehrenamtskarte.

„Mit der Zustimmung zu unserem Konzept vom Januar 2019 werden die Rahmenbedingungen und finanziellen Grundlagen für die von vielen Menschen in unserem Land ersehnte Ehrenamtskarte geschaffen und vom Landtag bestätigt“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese in der Landtagsdebatte. „Das ist ein sehr gutes Signal für die vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land“, so Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, das Konzept für die Ehrenamtskarte schnellstmöglich umzusetzen. Dafür sei durch den Landtagsbeschluss die Ampel nun auf „Grün“ gestellt worden. Drese: „Die Einführung erfolgt in einem schrittweisen Prozess startend im Januar 2020. Klar ist, die Ehrenamtskarte muss sich auf allen Ebenen entwickeln. Das zeigen alle Erfahrungen in den anderen Bundesländern und gilt insbesondere für den Umfang der Angebote und Vergünstigungen, die mit der Ehrenamtskarte verbunden sind.“

Drese hob hervor, dass die landesweite Ehrenamtskarte nur mit vereinten Kräften und gemeinsamen Anstrengungen vieler Akteure sich zu einer würdigen Anerkennung für besonders bürgerschaftlich Engagierte entwickeln wird. Die Ministerin lud im Landtag große und kleine Unternehmen und Einrichtungen ein, sich mit Vergünstigungsmodellen an der Ehrenamtskarte zu beteiligen. „Für Firmen, aber auch für öffentliche Einrichtungen ist es auch aus Eigeninteresse attraktiv, bei der Ehrenamtskarte mitzumachen: für die Kundenbindung und Erschließung neuer Kundengruppen sowie als sympathisches Werbeinstrument“, so Drese.

Neben der Gewinnung vieler Sponsoren und Akzeptanzstellen kommt es Ministerin Drese auch auf eine schlanke Verwaltung und wenig Bürokratie an. „Die Akteure vor Ort können sehr gut einschätzen, wer anhand der erarbeiteten Kriterien eine Ehrenamtskarte verdient hat. Niemand wird Stechuhr-Protokolle verlangen. Es geht hier um ehrenamtliches Engagement. Deshalb wird über die Vereine, Institutionen, Kommunen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts eine einfache, unkomplizierte Antragsstellung erfolgen – natürlich auch digital“, so Drese.

Mit der Einführung der Ehrenamtskarte soll zudem das Modell der MitMachZentralen durch eine verbesserte finanzielle Ausstattung und eine Vernetzung mit der Ehrenamtsstiftung weiterentwickelt werden. „Unser Konzept zur Stärkung der MitMachZentralen ist ausdrücklich ein Angebot an die Landkreise und kreisfreien Städte“, sagte Drese.

Die Landesregierung beschloss am 22. Januar 2019 ein Konzept zur Einführung einer landesweit gültigen Ehrenamtskarte. Dieses wurde direkt im Anschluss an den Sozialausschuss des Landtages weitergeleitet. Das Konzept wurde unter Beteiligung vieler Akteure erarbeitet. Neben der Staatskanzlei und mehreren Ministerien gehörten der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag, die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Ehrenamtsstiftung und das Landesmarketing einer entsprechenden Arbeitsgruppe an.

Zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte gehören u.a. 250 Stunden im Jahr als zeitlicher Mindestaufwand bei einer Mindestdauer des ehrenamtlichen Engagements von drei Jahren (bei Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren ein Jahr), der Verein, die Institution oder die Kommune bestätigt das ehrenamtliche Engagement. Für die Ehrenamtskarte gibt es keine Limitierung.

Bungalowsiedlung von Steilküstenabbruch bedroht

Loissin – Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ca. 280 Kilometer rückgängige Küste. Für Loissin bei Greifswald gehen Experten davon aus, dass der Küstenrückgang etwa 20 Meter in 100 Jahren beträgt. Aktuell befinden sich in Loissin sieben Gebäude in einen Abstand von 2 – 10 Metern von der Kliffoberkante. Sie sind damit potentiell absturzgefährdet, da die Küste bei sehr schwerer Sturmflut bis zu 10 Meter zurückgehen kann.

„Das Problem in Loissin ist uns bekannt. Wir haben mit den betroffenen Hauseigentümern, dem Bürgermeister und dem Amt bereits intensive Gespräche geführt und suchen nach geeigneten Lösungswegen“, sagte Küstenschutzminister Dr. Till Backhaus.

Küstenschutzmaßnahmen des Landes kommen hier nicht in Betracht, da diese per Gesetz auf den Schutz der Ortsinnenbereiche beschränkt seien und die Siedlung nicht dazu gehöre. Die Gemeinde Loissin prüfe daher derzeit Möglichkeiten zur Durchführung eigener Maßnahmen zum Schutz der Bungalowsiedlung. Diese könnten durch das Land mit bis zu 80 Prozent gefördert werden.

Für den Schutz der Ortskerne habe das Land seit 1991 bereits 500 Millionen Euro investiert, eine Summe in ähnlicher Größenordnung stehe noch aus, um alle Ortsinnenbereiche nach gleichem Maßstab zu sichern, so der Minister.

Die Bungalowsiedlung in Loissin entstand im Zusammenhang mit dem Bau des Kernkraftwerkes Lubmin zu DDR-Zeiten als Wochenendhausgebiet und galt bereits damals aufgrund des natürlichen Küstenrückgangs als sensibler Bereich. Seitens der Küstenschutzverwaltung wurde seit 1992 darauf hingewiesen, dass hier keine Küstenschutzmaßnahmen des Landes erfolgen werden.

Die zuständige Wasserbehörde habe zu allen Bauanträgen zum Neu- oder Umbau oder zur Umnutzung im gefährdeten Bereich, an denen sie beteiligt wurde, stets die Zustimmung versagt. Dennoch hätten die Baubehörden zugelassen, dass Häuser in diesem Gebiet auch als Hauptwohnsitz genutzt werden dürfen, kritisierte der Minister. Damit seien seitens der Baubehörde Fakten geschaffen worden.

„Für mich ist eines klar: Die Entwicklung war und ist absehbar. Dennoch dürfen wir die Betroffenen vor Ort nicht allein lassen. Es sind möglichst zeitnah Lösungen zu erarbeiten“, betonte Backhaus. Bei allen Anstrengungen, die man unternehmen werde, gelte es jedoch, die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Kostenkalkulationen zeigen schon jetzt, dass Investitionen in den Küstenschutz in diesem Abschnitt um ein Vielfaches höher wären als der Sachschaden, der den betroffenen Hauseigentümern im Ernstfall drohe. „Insofern werde ich mich in der Landesregierung dafür einsetzen, dass ernsthaft nach möglichen Alternativen gesucht wird“, erklärte der Minister.

Jugendarbeit der Kommunen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat die beabsichtigte Erhöhung der Landeszuschüsse für die Jugendarbeit der Kommunen als einen ersten wichtigen Schritt zu einer umfangreichen Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe bezeichnet. Weitere Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit in den Kommunen werden folgen, kündigte die Ministerin in der heutigen Landtagsdebatte zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz an.

„Konkret bedeuten unsere Pläne rund 250.000 Euro mehr ab 2020 für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe“, verdeutlichte Drese. Dadurch erhielten die Kommunen größere Spielräume, denn wie die Jugendförderung finanziell vor Ort ausgestaltet und die Zuwendungen verteilt werden, wird auf Ebene der Landkreise bzw. kreisfreien Städte entschieden.

Darüber hinaus ist sowohl für die öffentlichen Träger als auch für die Förderung der freien Träger der freien Jugendhilfe ab dem Jahr 2021 eine dauerhafte jährliche Dynamisierung um 2,3 Prozent vorgesehen. Drese: „Wir werden also zukünftig eine kontinuierliche Steigerung der Landeszuschüsse vornehmen. Auch das ist ein deutlicher Fortschritt im Vergleich zu den vergangenen 20 Jahren.“

Die geplante neue Förderung des Landes beinhaltet auch eine Anpassung der Alterskohorte. Sie umfasst nun die 6- bis 21-Jährigen, da die Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendarbeit vermehrt durch Kinder unter 10 Jahren erfolgt.

Ministerin Drese stellte zudem im Landtag Eckpunkte der vorgesehenen umfassenden Modernisierung des Landesjugendplans vor. So soll die Jugendbeteiligung ausgebaut und die Vermittlung von Medienkompetenz und Mediensicherheit gestärkt werden.

Schulkongress 2019

Rostock – Wie können Schülerinnen und Schüler bei der Berufswahl besser begleitet werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der diesjährige Schulkongress in Rostock. 250 Lehrerinnen und Lehrer treffen sich am Samstag, 19. November 2019, im Audimax der Universität Rostock, um sich über die Berufliche Orientierung in der Schule auszutauschen. Offizieller Beginn ist 9:30 Uhr. Veranstaltet wird der Kongress vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Lehrerinnen und Lehrer, die Interesse haben, können auch ohne Voranmeldung teilnehmen.

„Die Entscheidung, welche Ausbildung oder welches Studium nach der Schule der richtige Weg ist, fällt Jugendlichen oft schwer“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Um sie dabei zu unterstützen, ist eine gute Studien- und Berufsorientierung in der Schule und am Übergang von der Schule in die Ausbildung sehr wichtig. Es geht darum, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, die Weichen für eine selbstbestimmte Zukunft zu stellen. Deshalb nehmen wir mit unserem Schulkongress den wichtigen Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf in den Blick. Dabei ist mir wichtig, dass Ausbildung und Studium als gleichwertige Perspektiven vermittelt werden, denn beide Wege bieten gute Karrierechancen“, betonte Martin.

Zum Schuljahr 2017/2018 hat das Land die Berufs- und Studienorientierung an den Schulen neu geordnet. „Auch an den Gymnasien haben wir eine fundierte Berufsorientierung eingeführt, um Schülerinnen und Schülern zu zeigen, dass eine Ausbildung eine lohnenswerte Alternative zum Studium sein kann“, sagte Martin. „Im kommenden Schuljahr gehen wir noch einen Schritt weiter. Dann wird ‚Berufliche Orientierung‛ in der gymnasialen Oberstufe in der Jahrgangsstufe 11 als Grundkurs vermittelt und ist damit Schulfach“, erklärte sie.

Lehrerinnen und Lehrer erhalten dafür das landesspezifische Handbuch „Berufliche Orientierung wirksam belgleiten“, das ihnen auf dem Schulkongress vorgestellt wird. Erarbeitet wurde es von der Stiftung der Deutschen Wirtschaft und der Bundesagentur für Arbeit und in Zusammenarbeit mit dem IQ M-V an die Besonderheiten des Landes angepasst. Mecklenburg-Vorpommern folgt damit der Praxis der anderen 15 Länder. Finanziert wurde das Projekt in MV durch die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit in Kiel.

Zukunftsfähige Feuerwehren

Schwerin – „Die Feuerwehren können sich darauf verlassen, dass das Land die 50 Millionen Euro aus dem Landesprogramm mit einem gut durchdachten Plan und einem zukunftsfähigen Konzept umsetzen wird“, betonte Innenminister Lorenz Caffier. Er reagierte damit auf den heutigen Kommentar in der Ostseezeitung mit der Überschrift „Land ohne Plan“.

Das Förderprogramm für die Feuerwehren wurde nicht erst, wie durch den OZ-Artikel suggeriert, nach dem Waldbrand in Lübtheen aufgelegt, sondern es war bereits im Februar beschlossen worden. Ein Arbeitspapier, das im Innenministerium in enger Abstimmung u.a. mit dem Landesfeuerwehrverband und den Kommunen erstellt wurde, enthält Empfehlungen, damit das Geld so viele Feuerwehren wie möglich erreicht. Viele vorbereitende Gespräche und Abstimmungen waren und sind erforderlich, um alle Beteiligten mit ins Boot zu holen und um verschiedene Interessen zu berücksichtigen. Fest steht, dass die Beschaffung durch das Land zentral erfolgen wird, damit die Gemeinden z.B. bei den steigenden Kosten für Ausschreibungen entlastet werden.

„Dem Land vorzuwerfen, es sei ohne Plan, wie in der Ostseezeitung behauptet, zeugt von Unkenntnis der Abläufe und ist dazu geeignet, die Feuerwehren zu verunsichern“, sagte Innenminister Caffier. „Im Übrigen wird der Doppelhaushalt 2020/2021 gerade im Landtag beraten. Nach Bestätigung des 50 Millionen Euro Programms können die Maßnahmen verbindlich umgesetzt werden. Die Vorhaben werden mit dem Koalitionspartner beraten und ich gehe davon aus, dass wir in Kürze die Gespräche mit konkreten Ergebnissen abschließen werden“, äußerte sich der Minister optimistisch.

Gegenwärtig ist beabsichtigt, als ersten Schritt Feuerwehren mit alter Technik bei der Beschaffung von Löschfahrzeugen zu unterstützen. „Künftig soll keine Feuerwehr mehr zu einem Einsatz mit einem alten Fahrzeug aus DDR-Zeiten wie einem W50 ausrücken müssen“, so Caffier. Für die Konkretisierung der Vorhaben sind die Brandschutzbedarfspläne eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen war im Übrigen schon immer Aufgabe der Kommunen. Mit der letzten Änderung des Brandschutzgesetzes M-V wurde diese Aufgabe gesetzlich festgeschrieben.

Andere Regelungen, die die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren unterstützen, waren bereits in das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen worden. So können die Feuerwehrfrauen und -männer aktives Mitglied sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort sein (Doppelmitgliedschaft), sie können gleichzeitig auch in einer anderen (Hilfs)Organisation Mitglied sein oder in der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte im Bereich der Landkreise mitarbeiten.

Eine Eintreffzeit der Freiwilligen Feuerwehren nach einem Schadensereignis ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Bezüglich der Eintreffzeit wird angestrebt, dass die Feuerwehr in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Möglichkeit innerhalb von zehn Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintrifft.

Studienplatzvergabe wird gerechter

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat die Zustimmung des Landtags zum Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und die Verabschiedung des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium begrüßt. Im Kern geht es um die Zulassung für die Studienfächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Das Ländergesetz regelt die Umsetzung für Mecklenburg-Vorpommern. Das neue Zulassungsverfahren soll erstmals für die Studienplatzvergabe im Sommersemester 2020 gelten.

„Die Vergabe von Studienplätzen wird gerechter, weil nicht mehr nur der Abiturdurchschnitt entscheidend ist“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „30 Prozent der Studienplätze sollen künftig nach dem Abiturdurchschnitt vergeben werden, 60 Prozent nach einem universitären Auswahlverfahren und 10 Prozent nach einer zusätzlichen Eingangsquote, bei der das Abitur gar keine Rolle spielt“, erklärte Martin.

Künftig soll es außerdem möglich sein, durch eine Vorabquote bis zu 20 Prozent der Medizin-Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach ihrem Studium als Ärztin bzw. Arzt im ländlichen Raum zu arbeiten. Hierfür ist zusätzlich ein Landarztgesetz notwendig. Weil nicht zwangsläufig die Abiturientin oder der Abiturient mit der Note 1,0 die beste Ärztin bzw. der beste Arzt sei, müsse das System durchlässiger werden. „Mit der Landarztquote, die dieses neue Gesetz möglich macht, setzen wir einen wichtigen Anreiz für Studierende, später im ländlichen Raum unseres Landes zu arbeiten“, sagte Martin.

Eine weitere Sonderquote ist für Athletinnen und Athleten aus dem Bundeskader der Olympiastützpunkte im Land geplant, weil sie wegen ihres Sports an Mecklenburg-Vorpommern als Studienort gebunden sind.

Bei den neuen Regelungen sind die Kultusministerien weiter gegangen, als sie mussten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich nur auf den Studiengang Humanmedizin. Die Länder haben aber im Staatsvertrag für alle vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer mehr Chancengleichheit vorgesehen. Anlass für den Staatsvertrag und das Ländergesetz ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017. Dieses hatte das bisherige Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2019 Neuregelungen zu schaffen.

Schwesig würdigt Sellering

Schwerin – Der frühere Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Erwin Sellering wird morgen 70 Jahre alt.

„8 ½ Jahre stand Erwin Sellering an der Spitze unseres Landes. Er war ein sehr erfolgreicher und sehr beliebter Ministerpräsident. Mecklenburg-Vorpommern hat sich in seiner Regierungszeit gut entwickelt. Die Arbeitslosigkeit ist gesunken. Das Land hat Schulden abgebaut. Zwei Themen lagen und liegen ihm besonders am Herzen: der Dialog mit Russland und der Respekt vor ostdeutschen Lebensleistungen. Sein Eintreten für diese Ziele hat ihm manche Kritik, hier im Land aber vor allem großes Ansehen eingebracht. Er ist auch deshalb zweimal bei Wahlen mit starken Ergebnissen im Amt bestätigt worden“, würdigte die Ministerpräsidentin ihren Amtsvorgänger.

In Sellerings Regierungszeit seien wichtige Entscheidungen für das Land getroffen worden. „Wir haben gemeinsam die Elternbeiträge für die Kitas abgesenkt und den Betreuungsschlüssel im Kindergarten deutlich verbessert. Eine besonders wichtige Entscheidung war die Einführung der Ehrenamtsstiftung MV. Sie leistet großartige Unterstützung für die Ehrenamtlichen im Land“, sagte Schwesig weiter.

„Es ist schade, aber auch sehr verständlich, dass sich Erwin Sellering stärker auf seine Familie konzentrieren will und zu seinem 70. Geburtstag auch sein Landtagsmandat zurückgibt“, sagte Schwesig. „Mit Erwin Sellering verbindet mich eine freundschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ich danke ihm von Herzen für sein Vertrauen und seine Unterstützung. Erwin Sellering zeichnet sich durch hohe Verlässlichkeit und eine immer positive Grundeinstellung aus. Ich wünsche ihm, dass er sich genau das bewahrt und natürlich vor allem Gesundheit!“

Bauernschaft demonstriert

Minister Backhaus stellt sich Bauernschaft auf Demo in Schwerin

Schwerin – Auf der vom Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern initiierten Dialogdemo am 16. Oktober vor dem Schweriner Schloss stellte sich Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus  den Fragen und Forderungen des Berufsstandes.

Backhaus zeigte Verständnis für die Verärgerung und Verunsicherung der Landwirte im Hinblick auf das vom Bund beschlossene Agrarpaket. Sie beklagen, es sei praxisfern sowie ökonomisch unüberlegt und würde die Bauern in ihrer unternehmerischen Freiheit einschränken.

„Ich begrüße es grundsätzlich, dass die Landwirte mit dieser Aktion auf ihre Situation aufmerksam machen wollen und von der Gesellschaft insgesamt mehr Anerkennung für ihre Arbeit einfordern. Ich sage aber auch ganz klar: Schwarz-Weiß-Malerei bzw. ein Alles-oder-Nichts-Denken bringen uns in der Sache nicht weiter. Wir müssen alle einen Schritt aufeinander zu gehen. Dazu gehört auch, dass die Branche anerkennt, dass ein Umdenken in der Landwirtschaft unumgänglich ist. Wichtig ist, dass wir die Veränderungen hin zu mehr Umweltleistungen moderat gestalten. Dies ist mit dem Bundesagrarpaket nur teilweise gelungen“, räumte der Minister ein.

Positiv bewertet er nach wie vor die Umschichtung von sechs Prozent der Mittel aus 1. Säule in die 2. Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP). Aktuell erhalten die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern unter Berücksichtigung der laufenden Umschichtung von 4,5 Prozent jährlich ca. 353 Millionen Euro Direktzahlungen. Die Umschichtungsmittel betragen jährlich ca. 15 Millionen Euro. Bei einer Umschichtung in einem Umfang von sechs Prozent erhöht sich die Umschichtungssumme auf ca. 20 Millionen Euro. „Dieses Geld kommt der Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimaschutzschutzmaßnahmen zu Gute, die inzwischen von den Landwirten trotz anfänglicher Kritik mittlerweile stark nachgefragt und auf 400.000 Hektar Ackerfläche umgesetzt werden“, so Backhaus. Allein für das Verpflichtungsjahr 209 haben die hiesigen Landwirte dafür 555 Millionen Euro Fördermittel erhalten.

Das Minus bei den Direktzahlungen sei bei den Betriebsgrößen in Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich vertretbar und liege bei etwa 4,50 Euro pro Hektar, sagte er weiter. Bei einer durchschnittlichen Betriebsgröße von rund 260 Hektar wäre dies ein finanzieller Verlust von etwa 1.170 Euro pro Jahr.

Auch den Mindestabstand von 10 Metern zu Gewässern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. 5 Meter im Falle von Dauergrünland begrüßt Minister Backhaus. „Ich freue mich, dass viele Landwirte bereits freiwillig Abstand zu Gewässern und Biotopen halten und Randstreifen anlegen“, sagte er weiter.

Mit Blick auf ein generelles Verbot von Glyphosat und anderen Herbiziden teile er hingegen die Sorgen und Kritik der Bauernschaft, da es für die Landwirtschaft erhebliche Einschnitte bedeute. „Für die Stoppel- und Vorsaatbehandlung ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, so auch Glyphosat, notwendig. Fakt ist aber, dass die Risikobereitschaft diese Stoffe einzusetzen, massiv gesunken ist. Unser Ziel muss es daher sein, die Anwendung im Sinne der Minderungsstrategie auf ein Minimum zu begrenzen.“ Auch für die Anwendung von Herbiziden und Insektiziden in Schutzgebieten müsse es Ausnahmen geben.

Für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel gelten seit 2014 deutlich verschärfte Anwendungsbestimmungen. Der Einsatz von Glyphosat ist an weitere enge rechtliche Vorgaben geknüpft, deren Einhaltung in Mecklenburg-Vorpommern auch streng kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert wird.

Das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat dafür neue Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat festgesetzt. Sie begrenzen den Wirkstoffaufwand pro Jahr und präzisieren die zugelassenen Spätanwendungen in Getreide: Mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf der derselben Fläche nur noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen durchgeführt werden. Dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden.

Die Vorernteanwendungen mit Glyphosat sind nur im Ausnahmefall erlaubt, in dem ein Verlust der Ernte droht und die Erntefähigkeit sichergestellt werden muss. Eine routinemäßige Vorerntebehandlung mit dem Ziel der Erntesteuerung oder Druschoptimierung ist nicht zulässig.