Fischerteppiche in Kulturerbeliste

Freest – Die Kultusministerkonferenz der Länder hat die in Vorpommern beheimatete Tradition des Knüpfens von Fischerteppichen auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Aus diesem Anlass hat der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald Michael Sack und dem Bürgermeister der Gemeinde Kröslin Holger Dinse am Sonnabend zu einem Festempfang nach Freest eingeladen.

„Ich freue mich sehr, dass den Vorpommerschen Fischerteppichen diese Ehre zuteil geworden ist. Glückwunsch und einen herzlichen Dank all denen, die sich um die Pflege der Tradition des Knüpfens dieser wundervollen Kunstwerke verdient gemacht haben“, so der Staatssekretär.

Vorpommersche Fischerteppiche sind handgeknüpfte, schafwollene Teppiche mit maritimen Motiven aus der Region. Als Nebenerwerbsmöglichkeit für notleidende Fischer entstand diese Tradition vor fast 100 Jahren. Unter Anleitung und Federführung des österreichischen Textilgestalters Rudolf Stundl widmeten sich zwischenzeitlich über 50 Knüpferinnen und Knüpfer diesem Kunsthandwerk.

Aufgrund ihres ursprünglichen Entstehungsortes, des Fischerdorfs Freest am Peenestrom, wurden sie zu DDR-Zeiten als Freester Fischerteppiche vermarktet, obwohl sie sowohl in den umliegenden Dörfern Lubmin, Spandowerhagen, Kröslin als auch in den Städten Greifswald, Wolgast, Lassan und Usedom geknüpft wurden und teilweise noch heute werden.

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