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Kategorie: Natur und Umwelt

Zitterpappel ist Baum des Jahres 2026

Schwerin – Anlässlich des bevorstehenden Tags des Baumes am 25. April rückt die Zitterpappel (Aspe) in den Fokus: Sie wurde zum Baum des Jahres 2026 ernannt. Die Auszeichnung wird seit 1989 jährlich von der Dr. Silvius Wodarz Stiftung vergeben und würdigt Baumarten mit besonderer ökologischer, forstlicher oder kultureller Bedeutung.

Die Wahl der Zitterpappel zum Baum des Jahres unterstreicht ihre herausragende Rolle als Schlüsselart in Waldökosystemen. Sie überzeugt insbesondere durch ihre hohe Bedeutung für die Biodiversität, ihre Fähigkeit zur schnellen Wiederbewaldung von Störflächen sowie ihre positiven Effekte auf die Bodenentwicklung.

„Ich begrüße es sehr, dass die Zitterpappel zum Baum des Jahres 2026 gewählt wurde. Sie ist eine äußerst anpassungsfähige und ökologisch wertvolle Baumart, die gerade in Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung unserer Wälder leisten kann. Angesichts des Klimawandels brauchen wir robuste und vielseitige Baumarten wie die Zitterpappel, die unsere Wälder bereichern und die biologische Vielfalt stärken. Zu finden ist die Zitterpappel bisher z.B. im Naturpark „Nossentiner/Schwinzer Heide“. Dort gibt es in M-V die größte zusammenhängende Zitterpappel-Population auf 21 Hektar“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die Zitterpappel ist eine in der Nordhalbkugel weit verbreitete Baumart und kommt auch in Mecklenburg-Vorpommern vor – wenn auch mit einem Anteil von lediglich rund 0,2 Prozent an der Waldfläche. Als typische Pionierbaumart besiedelt sie bevorzugt offene Flächen, etwa nach Waldbränden. Durch ihre leichten, weit fliegenden Samen sowie ihre Fähigkeit zur Vermehrung über Wurzelsprosse kann sie schnell große Flächen erschließen und so einen wichtigen Beitrag zur natürlichen Waldentwicklung leisten.

Von besonderer Bedeutung ist die Zitterpappel für zahlreiche Tierarten: Zwischen 500 und 600 Insektenarten nutzen sie als Lebensraum oder Nahrungsquelle, darunter viele hochspezialisierte Käfer- und Schmetterlingsarten. Auch für andere Tiere, wie beispielsweise Biber, ist sie eine wichtige Nahrungsgrundlage. Ihr weiches Holz und die schnell zersetzbare Laubstreu fördern zudem die Bodenfruchtbarkeit und schaffen günstige Bedingungen für weitere Pflanzenarten.

Auch wirtschaftlich bietet die Zitterpappel Potenziale: Sie wächst schnell, kann Höhen von bis zu 35 Metern erreichen und liefert vielseitig verwendbares Holz, etwa für die Zellstoffindustrie, Holzwerkstoffe oder Spezialanwendungen.

Neben ihrer ökologischen und wirtschaftlichen Bedeutung hat die Zitterpappel auch einen festen Platz in kulturellen Überlieferungen. Ihr Name geht vermutlich auf das charakteristische Zittern ihrer Blätter im Wind zurück.

Das Umweltministerium MV ruft dazu auf, die Zitterpappel verstärkt in naturnahe Waldentwicklungskonzepte einzubeziehen und ihre Potenziale für klimaresiliente Wälder gezielt zu nutzen.

Bilanz nach einer Woche Wal-Rettungsversuch

Lage weiterhin kritisch

Insel Poel – Eine Woche nach Beginn des privaten Rettungsversuchs für den gestrandeten Buckelwal vor der Insel Poel hat Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus eine Bilanz gezogen und einen Ausblick auf die kommenden Tage gegeben.

„Wir befinden uns weiterhin in einer außergewöhnlich schwierigen Situation – fachlich, rechtlich und auch emotional“, sagte Backhaus. „Der Gesundheitszustand des Tieres ist kritisch. Dennoch lebt der Wal, und solange diese Chance besteht, begleiten wir die Situation verantwortungsvoll im Rahmen unserer Möglichkeiten.“

Nachdem sich das Tier zwischenzeitlich kurzzeitig freischwimmen konnte, liegt es aktuell erneut im Flachwasserbereich der Kirchsee vor Poel. Die Rettungsversuche der privaten Initiative werden fortgesetzt und durch die Behörden eng fachlich begleitet. Gleichzeitig werden verschiedene Handlungsoptionen geprüft.

Die aktuelle Einschätzung wird durch eine erneute Stellung­nahme des Expertengremiums für Strandungen – der International Whaling Commission (IWC) – bestätigt. Die Fachleute kommen weiterhin zu dem Ergebnis, dass sich der Zustand des Tieres verschlechtert hat und wiederholte Eingriffe bislang nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung geführt haben.

Weitere physische Maßnahmen seien daher kritisch zu bewerten und könnten zusätzliche Belastungen für das Tier bedeuten. Zugleich betont das Gremium, dass eine Euthanasie unter den gegebenen Bedingungen derzeit nur schwer umsetzbar ist und erhebliche praktische Herausforderungen mit sich bringt. Insgesamt wird eine ruhige, möglichst störungsarme und palliative Begleitung des Tieres als verantwortungsvoller Umgang hervorgehoben.

„Diese Einschätzung deckt sich mit der wissenschaftlichen Bewertung, die von Anfang an Grundlage unseres Handelns war“, so Backhaus.

„Angesichts der aktuellen Lage und der Bewegungen des Tieres sind Anpassungen notwendig“, erklärte der Minister weiter. Das ursprüngliche Bergungskonzept habe sich in Teilen überholt. Weitere Maßnahmen müssten fachlich fundiert sein, das Verhalten des Tieres berücksichtigen und transparent mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden. Das Land behält sich vor, Maßnahmen zu untersagen, sollte das Tierwohl gefährdet sein.

Kritik, die Behörden würden den Rettungsversuch verzögern oder behindern, wies der Minister entschieden zurück. „Wir handeln hochgradig flexibel und unterstützen, wo immer es rechtlich möglich ist – teilweise auf Zuruf“, sagte Backhaus. So sei kurzfristig eine temporäre Erlaubnis zur vorübergehenden befristeten Ausübung des tierärztlichen Berufs für eine Spezialistin aus Hawaii erteilt worden, auch Drohneneinsätze und weitere Maßnahmen seien ermöglicht worden. „Unsere Flexibilität endet dort, wo Recht und Gesetz greifen – nicht zuletzt, um sicherzustellen, dass dem Tier keine zusätzlichen Schäden entstehen.“

Zugleich stellte der Minister die rechtliche Einordnung erneut klar: „Es gab keinen Zuschlag und keine Genehmigung – sondern eine rechtlich gebotene Duldung.“ Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es jedermann erlaubt, einem hilflosen Tier zu helfen. Maßstab für das staatliche Handeln sei ausschließlich das Tierwohl. Das Land begleitet die Maßnahmen eng, Veterinärinnen und Veterinäre sind rund um die Uhr vor Ort.

Für die kommenden Tage bereitet sich das Land auf mehrere mögliche Entwicklungen vor. Denkbar ist, dass sich der Wal – begünstigt durch Wasserstand und weitere Maßnahmen – eigenständig oder unterstützt freischwimmt und in tiefere Gewässer geleitet werden kann. Ebenso möglich ist, dass sich der Zustand des Tieres weiter verschlechtert und ein natürliches Verenden eintritt, was anschließend eine Bergung erforderlich machen würde.

Backhaus kündigte zudem an, die Ereignisse politisch aufzu­arbeiten: „Wir müssen uns darauf einstellen, dass solche Situationen künftig häufiger auftreten können. Deshalb werde ich mich auf Bundesebene für bessere gemeinsame Strukturen im Umgang mit Großwalen einsetzen.“

Der Buckelwal ist seit Anfang März in der westlichen Ostsee unterwegs und insgesamt viermal in Mecklenburg-Vorpommern gestrandet, zuletzt am 31. März in der Kirchsee vor Poel. Das Tier ist schwer geschwächt, weist Verletzungen sowie Hinweise auf innere Schäden auf. Ein wissenschaftliches Gutachten führender Fachinstitutionen kam Anfang April zu dem Ergebnis, dass eine Rettung nicht erfolgversprechend ist und erhebliche Risiken für das Tier birgt. Auf dieser Grundlage hatte das Land zunächst entschieden, keine aktiven Eingriffe vorzunehmen.

Abschließend dankte der Minister allen Einsatzkräften, Wissenschaftlern sowie den zahlreichen Helferinnen und Helfern vor Ort. „Ich habe von Anfang an gesagt: Ich werde diesen Wal bis zum Schluss begleiten. Das gilt weiterhin.“

Wiedervernässung in Mecklenburg-Vorpommern

Backhaus: „Palu-Richtlinie des Bundes ist Rückenwind für MV als Moorland Nr. 1“

Schwerin – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus, begrüßt die heute vom Bundesumweltministerium vorgestellte Palu-Förderrichtlinie zur Wiedervernässung und nachhaltigen Nutzung von Moorböden.

„Die neue Palu-Richtlinie setzt ein starkes Signal für den Klimaschutz und eröffnet gleichzeitig neue wirtschaftliche Perspektiven für unsere Landwirtschaft. Für Mecklenburg-Vorpommern ist sie von herausragender Bedeutung“, erklärte Backhaus.

Mit rund 300.000 Hektar Moorfläche gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den moorreichsten Bundesländern Deutschlands. Das entspricht etwa 12 bis 13 Prozent der Landesfläche. Gleichzeitig sind entwässerte Moore die größte Einzelquelle von Treibhausgasemissionen im Land und verursachen jährlich rund 6 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente.

„Wer Klimaschutz ernst meint, muss bei den Mooren anfangen. Genau hier liegt einer der größten Hebel für Mecklenburg-Vorpommern“, so Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits über umfangreiche praktische Erfahrungen im Moorschutz: Auf rund 35.000 Hektar Moorfläche wurden bereits Maßnahmen zur Wiedervernässung umgesetzt. Aktuell sind mehr als 20 Paludikultur- und Wiedervernässungsprojekte in Planung oder Umsetzung, darunter großflächige Demonstrationsvorhaben auf Niedermoorstandorten. Mit dem Paludi-MV-Pilotvorhaben werden großflächig neue Bewirtschaftungsformen auf nassen Mooren erprobt – wissenschaftlich begleitet durch die Universität Greifswald. Mit der MoorAgentur MV wurde zudem eine bundesweit einzigartige Beratungs- und Vernetzungsstelle aufgebaut, die Landwirte, Verbände und Verwaltung bei der Umsetzung unterstützt.

Backhaus: „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur Konzepte entwickelt, sondern konkrete Projekte in die Fläche gebracht. Diese reichen vom Peenetal über die Trebelregion bis hin zu modernen Paludikultur-Versuchen.“

Ein zentraler Ansatz ist die sogenannte Paludikultur, die landwirtschaftliche Nutzung nasser Moorstandorte, etwa mit Schilf, Rohrkolben oder Rohrglanzgras.

„Paludikultur verbindet Klimaschutz mit Wertschöpfung. Sie bietet die Chance, Moorböden zu erhalten und gleichzeitig neue Einkommensquellen zu erschließen – etwa für Baustoffe, Substrate oder Bioenergie“, so Backhaus.

Der Minister betont, dass es nun auf eine zügige Umsetzung der neuen Richtlinie ankommt: „Die Betriebe brauchen Planungssicherheit, langfristige Finanzierung und praxistaugliche Förderbedingungen. Die Transformation der Moorstandorte ist eine Generationenaufgabe – sie gelingt nur gemeinsam mit der Landwirtschaft.“

Abschließend erklärte Backhaus: „Die Palu-Richtlinie kann eine echte Trendwende einleiten. Mecklenburg-Vorpommern hat das Know-how, die Flächen und die Erfahrung, um bundesweit eine Leitregion für Moorschutz und Paludikultur zu sein.“

Gestrandeter Buckelwal: Land ermöglicht Versuch einer Lebendbergung

Insel Poel – Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhebt keine Einwände gegen einen Versuch der Lebendbergung des vor der Insel Poel gestrandeten Buckelwals. Grundlage ist, dass heute Vormittag ein vollständig prüffähiges Konzept vorgelegt wurde, das umgehend fachlich und rechtlich geprüft wurde.

Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärte: „Wir haben entschieden, dass eine Lebendbergung des Wals stattfinden darf. Damit eröffnen wir erstmals die Möglichkeit, das Tier zurück in sein natürliches Umfeld zu bringen.“

Der Wal hält sich seit Anfang März in der Ostsee auf und ist in Mecklenburg-Vorpommern bereits viermal in flachen Küstenbereichen gestrandet. Seit rund zwei Wochen liegt das Tier in der Kirchsee vor der Insel Poel in einem schwer zugänglichen Flachwasserbereich. Der Wal zeigt weiterhin Lebenszeichen, ist jedoch stark geschwächt.

Grundlage der bisherigen Entscheidungen war ein wissenschaftliches Gutachten des Deutschen Meeresmuseums und des Instituts für terrestrische und aquatische Wildtierforschung (ITAW). Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Überlebensaussichten sehr gering sind und Eingriffe grundsätzlich mit erheblichen Risiken für das Tier verbunden sein können.

„Das Gutachten bleibt maßgeblich und beschreibt die sehr kritische Lage des Tieres. Unsere bisherige Bewertung war vor diesem Hintergrund richtig“, so Backhaus. „Die jetzige Entscheidung ist keine Abkehr davon, sondern eine verantwortungsvolle Neubewertung auf Basis neuer fachlicher Möglichkeiten.“

Das nun vorliegende Konzept setzt auf einen minimalinvasiven Ansatz. Es wurde insbesondere unter Berücksichtigung des Bundesnatur­schutzgesetzes (§§ 44, 45) sowie des Tierschutzrechts geprüft.

„Entscheidend ist, dass dieses Konzept dem Grundsatz des mildesten geeigneten Mittels entspricht. Es gibt keine Alternative mit geringerer Eingriffsintensität“, betonte der Minister.

Vorgesehen ist, den Wal vorsichtig vorne an den Flippern freizuspülen und mithilfe pneumatischer Hebekissen anzuheben. Durch eine gleichmäßige Lastenverteilung sowie die Unterführung einer Plane unter den Körper soll die Belastung für das Tier minimiert werden. Für den Transport ist der Einsatz eines Pontonsystems vorgesehen. Die Maßnahme wird durchgehend veterinärmedizinisch begleitet.

„Die Prognose bleibt kritisch. Aber eine Überlebenschance kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist es vertretbar, diesen Versuch zu ermöglichen und ich bedanke mich dafür bei der Initiative“, so Backhaus.

Die Durchführung der Maßnahme liegt bei der Privatinitiative und den beteiligten Fachleuten. Das Land duldet das Vorhaben und begleitet die weiteren Schritte.

Der Minister unterstrich, dass die Situation außergewöhnlich sei: „Eine mehrfache Lebendstrandung eines Buckelwals über einen so langen Zeitraum ist weltweit beispiellos. Umso wichtiger ist es, jede ernstzunehmende Option sorgfältig zu prüfen.“

Backhaus betonte zudem seinen persönlichen Einsatz: „Ich habe mich seit Beginn rund um die Uhr mit der Lage befasst, war fast täglich vor Ort und habe alle Vorschläge zur Rettung des Wals ernsthaft prüfen lassen.“

Abschließend appellierte der Minister an die Öffentlichkeit: „Die große Anteilnahme zeigt, wie sehr das Schicksal des Tieres die Menschen bewegt. Gleichzeitig bitte ich darum, die Arbeit der Einsatzkräfte zu respektieren und die bestehenden Schutzmaßnahmen einzuhalten.“

Lage des gestrandeten Wals vor Poel unverändert

Insel Poel – Der am 31. März in der Kirchsee vor Poel gestrandete Wal lebt, doch es gehe ihm zusehend schlechter, erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Wir hatten bereits am Freitag festgestellt, dass sich die Atmung des Tieres verändert hat. Inzwischen gehen unsere wissenschaftlichen Berater davon aus, dass sich Wasser in der Lunge des Wals sammelt. Dies wäre dann ein Hinweis, dass seine Organe schwer geschädigt sind. Dies mitansehen zu müssen, fällt allen Beteiligten schwer. Auch unseren mitarbeitenden, die seit Tagen die tägliche Bewachung und Beobachtung des Wals sicherstellen. Sie werden aber Ihre Aufgabe weiter erfüllen. Dafür bin ich sehr dankbar“, so Backhaus, der ergänzt:

„Im Internet verbreiten sich inzwischen wüste Verschwörungstheorien und Falschdarstellungen. In der ohnehin schon aufgeheizten Lage ist solche Stimmungsmache wenig hilfreich. Wir haben daher eine Liste von juristischen Falschbehauptungen erarbeitet und die Aussagen richtiggestellt. Vielleicht hilft das, damit die Menschen nicht aufgrund von „Fakenews“ Strafanzeigen stellen, die keine Aussicht auf Erfolg haben und nur die Behörden behindern.

So ist es zum Beispiel nicht richtig, dass das Land verpflichtet sei, alles zu tun, um den Wal zu retten. Eine solche Pflicht besteht jedoch nicht. Art. 20a Grundgesetz verpflichtet den Staat zwar zum Schutz der Tiere, ist aber eine Staatszielbestimmung und begründet keine konkrete Handlungspflicht im Einzelfall. Auch aus Tierschutz- und Artenschutzrecht gibt es keine Handlungspflicht bei Wildtieren in der Wildnis.

Auch der Vorwurf, wenn nichts unternommen werden, sei das ein Verstoß gegen den Tierschutz, ist nicht richtig. Richtig ist: Nach § 1 Tierschutzgesetz gilt: Es ist verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das bedeutet: Ein Eingreifen ist nur zulässig, wenn es dem Tier tatsächlich hilft. Maßnahmen ohne Erfolgsaussicht, die zusätzliches Leid verursachen, wären rechtswidrig“, so Backhaus, der einräumt:

„Paragraphen mögen kalt klingen. Aber sie sind die Richtschnur, an die sich Verwaltung und Politik halten müssen. So funktioniert unser Rechtsstaat. Und dafür, dass wir in einem Rechtsstaat leben können, bin ich dankbar. Es geht nicht darum, Verantwortung zurückzuweisen. Alle, die sich mit dem Schicksal dieses gestrandeten Wales beschäftigen, fühlen sich verantwortlich. Die Verantwortung besteht darin, dem Tier kein Leid zuzufügen und ihm den letzten Gang so einfach wie möglich zu machen.“

Backhaus warnt vor Asiatischer Hornisse

Imker und Imkerinnen sollen wachsam sein

Schwerin – Aus aktuellem Anlass appelliert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nochmals an die Imkerinnen und Imker in Mecklenburg-Vorpommern, besonders aufmerksam auf mögliche Nester der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) zu achten.

„Auch wenn die Art in Mecklenburg-Vorpommern bislang noch nicht nachgewiesen wurde, müssen wir vorbereitet sein. Solange die Bäume noch nicht belaubt sind, sind mögliche Nester leichter sichtbar. Daher ist erhöhte Aufmerksamkeit sinnvoll, solange Blätter fehlen und die Tiere besser zu beobachten sind“, betonte Backhaus.

„Ich rufe alle Imkerinnen und Imker sowie Bürgerinnen und Bürger auf, mögliche Sichtungen oder Nester umgehend dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) zu melden. Nur durch schnelles Handeln können wir einer dauerhaften Etablierung dieser invasiven Art entgegenwirken.“

Die Asiatische Hornisse gilt als erhebliche Gefahr für heimische Insekten und kann vor allem Bienenvölker massiv beeinträchtigen. In anderen Bundesländern wurde sie bereits mehrfach nachgewiesen. Das Landwirtschaftsministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem LUNG und dem Landesimkerverband Informationsmaterialien und Merkblätter zur Früherkennung und Bekämpfung herausgegeben.

Über das „Meldeportal Arten“ auf der Internetseite des LUNG können Beobachtungen der Asiatischen Hornisse (sowie auch Beobachtungen weiterer Arten) punktgenau gemeldet werden, siehe nachfolgende Links:

https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/natur-und-landschaft/artendatenbank/meldeportal-arten

https://cloud.multibasecs.de/CloudPages/174/AddBeobachtung.aspx?ID_Art=1051572

Walschutzorganisation unterstützt Vorgehen des Landes

Umgang mit gestrandetem Wal

Schwerin – Gestern hat Umwelt Minister Dr. Till Backhaus auf Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens die Entscheidung getroffen, den vor Poel gestrandeten Wal in Ruhe sterben zu lassen. Er stützt die Entscheidung auch auf ein Schreiben der Internatio­nalen Walfangkommission (IWC), die sich seit den 1980er Jahren um den Schutz von Delfin- und Tümmlerbeständen sowie von Großwalen kümmert.

„Die Entscheidung, keine Rettungsversuche zu unternehmen, weil sie dem Tier mehr schaden als nützen würden, ist mir so schwergefallen, wie wohl keine andere in meinem bisherigen politischen Leben. Doch kein ernst zu nehmender Experte auf der Welt hat ein anderes Vorgehen empfohlen. Auch die IWC hat sich mit einem Schreiben an unser Haus gewandt und erklärt, dass der Fall als einzigartig in der Welt gilt. Noch nie ist beobachtet worden, dass ein Wal innerhalb weniger Tage mehrfach an einer Küste strandet und weiterlebt. Dies geschieht hier bei uns auch noch 24 Stunden pro Tag unter Kamerabeobachtung vor den Augen der Öffentlichkeit.

Die Experten der Walschutzorganisation haben erklärt, dass eine Lebendbergung des Tieres keine Option darstellt, da ihm aufgrund des Hautzustandes beim Anlegen von Bergungsgeschirr die Haut großflächig vom Leib gerissen würde. Dies ist mit dem Tierschutz nicht zu vereinbaren. Auch eine Euthanasierung kommt für die IWC nicht in Betracht, da sie aufgrund der Lage des Wales im seichten Wasser mit einer großen Gefahr für beteiligte Personen einherginge.

Erprobte Verfahren, die gewährleisten, dass dem Tier nicht weitere schwere Leiden zugefügt würden, gibt es demnach nicht. Die IWC würdigt die derzeit durchgeführten palliativen Maßnahmen, die wir am Wal durchführen und sieht sie als einzig verantwortungsvolle, humane und pragmatische Reaktion auf die Situation. Diese Situation macht alle Beteiligten sehr traurig“, so der Minister, der ergänzt:

„Wir wissen, dass viele Manschen Anteil nehmen am Schicksal des Wals. Das kann ich gut verstehen und ich bin dankbar für die tausenden Hinweise, die per Mail oder Telefon von Seiten der Bürgerinnen und Bürger an uns herangetragen werden. Wir werten die Hinweise aus und werden die Schreiben auch beantworten.

Ich bitte aber um Verständnis, dass Antworten nicht umgehend erfolgen können, da die schiere Anzahl unsere personellen Ressourcen übersteigt. Natürlich gibt es auch Kritik an unserem Vorgehen. Auch dafür habe ich Verständnis. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht in Schwerin bereits drei Eilverfahren, die durch Bürgerinnen und Bürger gegen uns angestrengt wurden, abgewiesen hat.

Um den Wal vor unerlaubten Zugriffen oder Waltourismus zu schützen, werden die Walwachen und der Sperrbezirk um das Tier aufrechterhalten. Auch die Benetzung des Tieres, um es zu kühlen, wird fortgesetzt. Das ist eine enorme personelle Belastung für die Wasserschutzpolizei, die freiwillige Feuerwehr und die Mitarbeitenden unseres Hauses. Für die Leistung bin ich ungeheuer dankbar und würde mir wünschen, dass die Menschen, die sich hier einsetzen durch Internetkommentare gewürdigt, statt geschmäht würden“, so der Minister abschließend.

Wal vor Insel Poel

Wissenschaftliches Gutachten schließt Lebendrettung aus

Insel Poel – Auf einer Pressekonferenz am heutigen Nachmittag in Kirchdorf auf der Insel Poel hat Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus gemeinsam mit Dr. Stephanie Groß vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) sowie Prof. Burkard Baschek vom Deutschen Meeresmuseum (DMM) die Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen zum Zustand des vor der Insel Poel gestrandeten Wals vorgestellt.

Es liegt jetzt auch ein umfassendes, fachlich abgestimmtes Gutachten vor. Die Untersuchungen, an denen unter anderem das Deutsche Meeresmuseum (DMM) sowie das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) beteiligt waren, zeigen ein klares Bild: Der Wal ist bereits schwer geschädigt. Es sind deutliche Hautablösungen zu sehen und es wird von erheblichen inneren Verletzungen ausgegangen, die vermutlich durch den mehrtägigen Druck des eigenen Körpergewichts auf die Organe entstanden sind. Zudem wurden Verletzungen festgestellt, die auf den Kontakt mit einer Schiffsschraube hindeuten, sowie ein Fischereinetz im Maulbereich.

Bereits bei einer früheren Strandung vor Niendorf hatten sich die Expertinnen und Experten gegen ein Ziehen oder Liften des Tieres entschieden, da die Haut zu diesem Zeitpunkt bereits stark geschädigt war. Diese Einschätzung hat sich nun bestätigt: Der Wal gilt als nicht transportfähig. Ein Bergungsversuch mit dem Ziel einer Lebendrettung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass das Tier währenddessen verstirbt.

Zur aktuellen Lage vor Ort erläuterten die Fachleute zudem die konkrete Position des Tieres: Der Wal ist derzeit etwa 30 Zentimeter im Untergrund eingesunken, während sein Rücken rund 40 Zentimeter aus dem Wasser herausragt. Der aktuelle Wasserstand beträgt etwa 1,40 Meter. Um sich eigenständig freischwimmen zu können, wären jedoch etwa zwei Meter Wassertiefe erforderlich. Eine selbstständige Befreiung ist unter diesen Bedingungen und in Anbetracht der Gesamtkonstitution des Tieres nicht zu erwarten.

Unklar ist derzeit, wann das Tier versterben wird. Anders als bei einer Strandung an Land, bei der die Wissenschaft von einer Überlebensdauer von etwa fünf Tagen ausgeht, wird der Wal aktuell noch teilweise vom Wasser getragen. Dadurch kann sich die Überlebenszeit verlängern, auch wenn sich sein Zustand weiter verschlechtert.

Auch die Frage einer möglichen Erlösung des Tieres wurde intensiv geprüft. Die bekannten und grundsätzlich anwendbaren Methoden – etwa der Einsatz einer Harpune, die Verabreichung von Giftstoffen oder eine Sprengung – kommen in der aktuellen Situation nicht in Betracht. Alle Optionen bergen ein erhebliches Restrisiko, dass sie nicht unmittelbar wirken und das Tier dadurch zusätzlichen, erheblichen Leiden ausgesetzt würde. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, auf solche Maßnahmen zu verzichten.

Die bisherigen Maßnahmen und Bewertungen werden zudem von internationalen Fachgremien gestützt. Auch die Internationale Walkommission (International Whaling Commission) hat das Vorgehen der beteiligten Expertinnen und Experten bestätigt.

„Das ist eine der schwersten Entscheidungen, die ich in meinen 28 Jahren als Minister treffen musste“, sagte Dr. Till Backhaus. „Aber Verantwortung bedeutet, auch solche Entscheidungen zu treffen – unabhängig davon, ob sie einem persönlich schwerfallen. Das Tier leidet – aber ein schwer geschädigtes Tier wieder ins Wasser zu bringen, ohne realistische Überlebenschance, ist nicht vertretbar.“

Das Ministerium steht hierzu im engen Austausch mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium sowie dem Bundesumweltministerium.