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Monat: Juli 2023

Erleichterung medizinischer Forschung

Schwerin – Die Landesregierung wird die gesetzlichen Hürden für die Gesundheitsforschung beseitigen. Der Zugang der medizinischen Forschung zu den Gesundheitsdaten soll erleichtert werden, ohne die Datensicherheit dabei zu gefährden. Ziel ist es, die Forschung für eine bessere Versorgung und Prävention für die Bevölkerung zu erleichtern und qualitativ nach vorne zu bringen. Dafür soll noch in diesem Jahr das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) geändert werden. Das haben heute Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm und der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erklärt.

Von der Änderung des §37 im LKHG profitiert der wissenschaftliche Fortschritt und damit auch die medizinische Versorgung. Bislang mussten Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten aktiv zustimmen. Mit der Gesetzesänderung haben sie die Möglichkeit, der Nutzung der Daten zu widersprechen. Die Daten werden in jedem Fall pseudonym und nur zu Forschungszwecken verwendet. So wird sowohl die interne Nutzung der Daten in den Krankenhäusern als auch die deutschlandweite Verwendung zu Forschungszwecken ermöglicht. Eine Veräußerung an Dritte – auch zu kommerziellen Zwecken – ist ausgeschlossen. Die Datensicherheit ist dabei ein hohes Gut. Auch wird eine Ethikkommission an der beteiligten Universitätsmedizin vor der Verwendung von Daten einbezogen.

Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Gesetzesänderung, deutschlandweit beispielgebend.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt und Vertreter der Universitätsmedizinen haben die geplante Neuregelung am Montag in Schwerin vorgestellt.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin: „Medizinischer Fortschritt ist nur mit guter Forschung möglich. Deshalb beseitigen wir gesetzliche Hindernisse für eine bessere Forschung und damit zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Wir stärken mit der Gesetzesänderung die Innovationskraft des Landes. Versorgung und Prävention werden damit erleichtert. In Universitätskliniken werden täglich Daten erhoben, die Auswertung ist bisher schwer. Forscherinnen und Forscher müssen Krebs, Volkskrankheiten, seltene Erkrankungen besser verstehen und behandeln. Dazu bedarf es effizienter Forschungsbedingungen und weniger Bürokratie.

Klar ist aber auch: Die Sicherheit sensibler Patientendaten steht im Fokus. Es ist geradezu eine ethische Verpflichtung, dass wir die gesetzlichen Hindernisse, mit der die Forschenden in den Universitätskliniken zu kämpfen haben, aus dem Weg räumen. Selbstverständlich ohne dabei die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten zu verletzen. Ich danke deshalb der Gesundheitsministerin und dem Landesdatenschutzbeauftragten, dass wir hier gemeinsam so schnell und konstruktiv zu einer guten Lösung gefunden haben.“

Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm: „Eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung war schon immer eng mit der Gewinnung neuen Wissens durch Wissenschaft und Forschung verknüpft. Besonders im Fokus stehen seit einiger Zeit neue Durchbrüche im Bereich der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz. Wo bisher durch teils mehrjährige Antragsverfahren und einzelne Dateninseln die Arbeit der Forschung erschwert wurde, soll es künftig einfacher werden, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren.

Wir wollen zudem die Möglichkeiten der Datennutzung auch für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz im Rahmen von Forschungsvorhaben öffnen. Ich bin überzeugt, von einer guten und klar geregelten Einbindung der Forschung in die medizinische Versorgung profitieren unsere Krankenhäuser und damit vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern.“

Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt erläutert: „Die personenbezogenen Daten von Patientinnen und Patienten sind höchst sensibel und besonders schützenswert. Nur wenn Patientinnen und Patienten begründet darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen und technischen Vorgaben verarbeitet werden, wächst ihre Bereitschaft, Forschung zu unterstützen. Patientinnen und Patienten müssen selbstbestimmt darauf Einfluss nehmen können, ob mit ihren Daten geforscht werden soll.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken informiert jederzeit voraussetzungslos widersprechen können. Nur unter diesen Voraussetzungen wird ein Widerspruchsrecht den Interessen der Patientinnen und Patienten hinreichend gerecht. Darüber hinaus machen wir uns für hohe technische Standards für die Sicherheit der Daten der Patientinnen und Patienten im Gesetzesentwurf stark.“

Prof. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock: „Wir müssen den berechtigten Datenschutz der Patienten sinnvoller als bisher mit den Forschungsaufgaben in Einklang bringen. damit die universitäre Forschung So kann der Umgang mit dem Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern eine Vorreiterrolle für Deutschland einnehmen“, sagt Prof. Dr. Emil Reisinger, Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock. Denn bisher konnten Patientendaten – selbst bei Einwilligung – nur sehr eingeschränkt für die Forschung genutzt werden.

Prof. Dr. Uwe Reuter, Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Greifswald: „Die Änderung des § 37 zur Nutzung im Krankenhaus erhobener Patientendaten ist ein großer Fortschritt für die Forschung. Wir können so die Versorgung von Patientinnen und Patienten in vielen Bereichen verbessern. Denn eine belastbare Datenbasis ist für viele Neuerungen unerlässlich. Zugleich sind die Persönlichkeitsrechte der Menschen weiter zuverlässig geschützt.“

Forschende der Universitätsmedizin Greifswald hatten zu Jahresbeginn auf die Problemlage für die sichere Nutzung medizinscher Daten in der Forschung hingewiesen. Im Mai lud Wissenschaftsministerin Bettina Martin zu einem Fachgespräch unter Beteiligung der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Prof. Alena Buyx, des Landesdatenschutzbeauftragten Sebastian Schmidt und des Gesundheitsministeriums ein. Forschende und Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen brachten ihre Perspektiven in die Diskussion ein.

Wissenschaftsministerin Martin und Gesundheitsministerin Drese sind danach übereingekommen, dass eine zügige Neuregelung im Landeskrankenhausgesetz die Nutzung medizinischer Daten für die Forschung erleichtern kann. Mit der fachlichen Expertise seiner Behörde unterstützt der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt die Neuregelung maßgeblich.

Haltepunkt „Malchow Krebssee“ eröffnet

Jesse: Der neue Haltepunkt ist ein weiterer Schritt für die Entwicklung des Tourismus vor Ort sowie der ländlichen Region

Malchow – Der neue Haltepunkt „Malchow Krebssee“ ermöglicht Fahrgästen vor Ort einen Zugang zum regionalen Schienenpersonennahverkehr und trägt damit zur Bereicherung des Tourismus vor Ort bei.

„Der Südbahn-Saisonverkehr und der zusätzliche neue Haltepunkt Krebssee sind ein weiterer Schritt für die Entwicklung des Tourismus sowie der ländlichen Region. Der neue Halt in der beliebten Tourismusregion zwischen Malchow und Plau am See führt direkt vor die Tür der attraktiven Ausflugsziele ´Sommerrodelbahn´ und ´Affenwald´. Pünktlich zur diesjährigen Sommersaison können Bewohner und Gäste klima- und umweltfreundlich mit der Bahn anreisen und die Region erkunden.“

Staatssekretärin Jesse betont weiter: „Im Rahmen des aktuellen Tourismuskonzeptes und des Südbahn-Saisonverkehres des Landes haben sich die Regio Infra Nord-Ost GmbH & Co KG und das Land auf einen neuen Haltepunkt auf der Strecke RB 15 Inselstadt Malchow – Waren Müritz geeinigt. Der neue Halt ´Malchow Krebssee´ entlang der Mecklenburgischen Seenplatte ist klug gewählt“, so Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit der Inbetriebnahme des neuen Haltepunktes bieten wir Anwohnerinnen und Anwohnern der Region als auch Touristen einen einfachen, niederschwelligen Zugang zum regionalen Schienenpersonennahverkehr. Fahrgästen gelingt damit noch leichter der Umstieg auf den Zug“, informiert Regio Infra Nord-Ost GmbH (RIN) Geschäftsführer Dr. Ralf Böhme.

„Die Bauart des Haltepunktes setzt zudem bautechnologisch neue Wege. Ein innovatives, in Deutschland erstmalig angewendetes Verfahren vereinfachte den Bau des Haltepunktes, schont die Umwelt und ermöglicht ein einfaches Umsetzen des provisorischen Haltepunktes an einen anderen Standort. Unser Dank gilt vor allem dem Land Mecklenburg-Vorpommern, als auch der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, die bei der finanziellen Förderung des Haltepunktes unterstützt haben“, dankte Dr. Ralf Böhme den Förderern des Projektes.

„Mit großer Freude haben wir die feierliche Eröffnung des neuen Haltes Malchow Krebssee auf unserer Strecke der RB15, die wir seit dem Jahr 2021 im Auftrag der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern betreiben, begleitet. Die Region um den Krebssee, die sowohl im Sommer als auch im Winter ein beeindruckendes Ziel ist, lädt Besucherinnen und Besucher zu einer Vielzahl von Freizeitaktivitäten ein und bietet Möglichkeiten, die unberührte Natur fernab des hektischen Alltags zu genießen.

Ab sofort können Fahrgäste den See bequem mit unserer Linie RB15 und dem eingesetzten Zug erreichen. Vom 17. Mai 2023 bis zum 10. September 2023 bedienen wir, die ODEG, diesen neuen Haltepunkt im Rahmen des Saisonverkehrs der Südbahn“, berichtet Stefan Neubert, Geschäftsführer der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH.

Die Innovation des neuen Haltepunkt Malchow Krebssee ist, dass der Haltepunkt komplett auf Schraubfundamenten gebaut ist. Hierbei wird der Boden unter dem Haltepunkt nicht versiegelt, sondern bleibt bestehen, wie er ist. Schraubfundamente wurden dazu vor Ort in den Boden geschraubt, wobei Unebenheiten durch einstellbare Höhen der Fundamente ausgeglichen werden und der Einsatz von schweren Maschinen wie z. B. Bagger oder Walzen vermieden wurde.

Auf den Schaubfundamenten liegt eine Stahlkonstruktion als Haltepunkt auf. Normalerweise bestehen Haltepunkte aus Betonplatten und Metallkonstruktionen. Von dieser Bauart wurde für diesen Haltepunkt Abstand genommen, um den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten. Der Haltepunkt sollte mit einer flexiblen Baukonstruktion erbaut werden, die es ermöglicht, den Haltepunkt ggf. zukünftig auch an andere Standorte umzusetzen.

Um öffentliche Mobilität als bequeme und sichere Alternative zum motorisierten Individualverkehr anbieten zu können und insbesondere die ländlichen Räume besser mit öffentlichen Mobilitätsangeboten zu erschließen, reicht ein günstiges deutschlandweites Ticket allein nicht aus. Für die notwendige Mobilitätsoffensive hat das Wirtschaftsministerium Konzepte für die Schaffung eines dreigliedrigen Landesmobilitätsnetzes entwickelt, deren Umsetzung in diesem Jahr vorbereitet und schrittweise gestartet wird.

Säule 1 des Landesmobilitätsnetzes ist der Leistungs- und Infrastrukturausbau des Schienenpersonennahverkehrs für ein hochwertiges überregionales Verkehrsangebot.

Säule 2 des Landesmobilitätsnetzes umfasst das landesweite Taktbussystem mit hochwertigen Taktverkehren in der Fläche. Ergänzend zum SPNV-Netz und mit derselben Taktdichte, d.h. stündlich bis zweistündlich an Werktagen und jede zweite Stunde an Sonntagen, sollen durch ein übergeordnetes Busliniennetz die Lücken zwischen den Zentren des Landes geschlossen werden.

Als Säule 3 des Landesmobilitätsnetzes ist das Konzept eines landesweit einheitlichen Rufbussystems für die Erschließung der letzten Meile entwickelt worden.

Technologie- und Gewerbezentrum e. V.

Richtfest für Haus 7 am Technologie- und Gewerbezentrum e. V. in Schwerin

Schwerin – In Schwerin ist am Montag das Richtfest für den Neubau des Hauses 7 am Technologie- und Gewerbezentrum e.V. Schwerin/Wismar (TGZ) in Schwerin begangen worden. „Das Technologie- und Gewerbezentrum ist ein zuverlässiger Partner für Start-ups im Technologiebereich. Hier finden junge, innovative und technologieorientierte Unternehmen Starthilfe in der schwierigen Phase der Entwicklung und der Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Das neue Gebäude wird durch die Stadt und den TGZ e. V. errichtet. Nach Fertigstellung des Neubaus Haus 7 werden ca. 4.000 Quadratmeter vermietbare Fläche zur Verfügung stehen. Davon sind circa 2.000 Quadratmeter als Produktionsfläche vorgesehen. Der TGZ e.V. bietet als Standort für technologische Innovation Start-ups und jungen Unternehmen attraktive Büro-, Labor- und Produktionsräume, die sich je nach Unternehmenssituation flexibel in Größe und Art an die Bedarfe anpassen lassen. „Unternehmen können dank der flexiblen Möglichkeiten in der schwierigen Anlaufphase schneller wachsen, besser den Marktanforderungen gerecht werden und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Das stärkt die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer.

Der TGZ e.V. wurde im April 1990 im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit gegründet. Die Landeshauptstadt Schwerin und die Hansestadt Wismar als maßgebliche Gründungsmitglieder arbeiten seither auf dieser Grundlage eng zusammen. Die Ansiedlung eines Unternehmens im TGZ erfolgt in der Regel in einer Phase, in der die Unternehmen die Entwicklung ihres Produktes oder ihrer Dienstleistung beginnen. Nach der Konzeption des TGZ werden die Unternehmen bis zur Erzielung eines Grundumsatzes begleitet. In dieser Phase werden sowohl die notwendige Produktion, der Vertrieb, der Service und alle anderen erforderlichen Unternehmensbereiche etabliert. Nach Angaben des TGZ sind derzeit an den Standorten 111 Unternehmen (Stand: 30.06.2023) mit insgesamt 705 Beschäftigten ansässig.

Das Gesamtinvestitionsvolumen für das Vorhaben beläuft sich auf rund 22,7 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit rund 17,1 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Seit 1992 wurden für das TGZ und den Technologiepark am Standort Schwerin Fördermittel in Höhe von rund 36,8 Millionen Euro (inklusive Zuschuss für Haus 7) zur Verfügung gestellt und somit Gesamtinvestitionen in Höhe von 47,5 Millionen Euro ermöglicht.

Fischerteppiche in Kulturerbeliste

Freest – Die Kultusministerkonferenz der Länder hat die in Vorpommern beheimatete Tradition des Knüpfens von Fischerteppichen auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Aus diesem Anlass hat der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald Michael Sack und dem Bürgermeister der Gemeinde Kröslin Holger Dinse am Sonnabend zu einem Festempfang nach Freest eingeladen.

„Ich freue mich sehr, dass den Vorpommerschen Fischerteppichen diese Ehre zuteil geworden ist. Glückwunsch und einen herzlichen Dank all denen, die sich um die Pflege der Tradition des Knüpfens dieser wundervollen Kunstwerke verdient gemacht haben“, so der Staatssekretär.

Vorpommersche Fischerteppiche sind handgeknüpfte, schafwollene Teppiche mit maritimen Motiven aus der Region. Als Nebenerwerbsmöglichkeit für notleidende Fischer entstand diese Tradition vor fast 100 Jahren. Unter Anleitung und Federführung des österreichischen Textilgestalters Rudolf Stundl widmeten sich zwischenzeitlich über 50 Knüpferinnen und Knüpfer diesem Kunsthandwerk.

Aufgrund ihres ursprünglichen Entstehungsortes, des Fischerdorfs Freest am Peenestrom, wurden sie zu DDR-Zeiten als Freester Fischerteppiche vermarktet, obwohl sie sowohl in den umliegenden Dörfern Lubmin, Spandowerhagen, Kröslin als auch in den Städten Greifswald, Wolgast, Lassan und Usedom geknüpft wurden und teilweise noch heute werden.

Wettbewerb Seniorenfreundliche Kommunen

Bewerbung noch bis zum 15. Juli möglich

Schwerin – Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport sucht gemeinsam mit dem Landesseniorenbeirat zum fünften Mal besonders seniorenfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. „Viele unserer Städte und Gemeinden haben bereits hervorragende Konzepte für ein gutes Leben im Alter geschaffen. Dieses großartige Engagement ist es, das wir auch in diesem Jahr wieder im Rahmen des Wettbewerbes würdigen wollen“, betonte Sozialministerin Drese. Noch bis zum 15. Juli ist eine Bewerbung möglich.

Seniorinnen und Senioren stellen die größte Bevölkerungsgruppe in Mecklenburg-Vorpommern. Über 35 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes sind 60 Jahre alt oder älter. „Um für Sie auch bis in das hohe Alter Teilnahmemöglichkeiten am öffentlichen Leben zu schaffen, Unterstützung im Alltag zu ermöglichen und Möglichkeiten für ein generationenübergreifendes Miteinander zu bieten, wollen wir mit diesem Wettbewerb deshalb gute Ideen bekannter machen und Vorbilder für andere Städte und Gemeinden schaffen“, hob Drese hervor.

Eingereicht werden können entweder Gesamtkonzepte mit ganzheitlichem Ansatz oder auch Ideen für einzelne Vorhaben aus den Bereichen „Gestaltung des öffentlichen Raums/der Infrastruktur“, „Seniorengerechte Angebote“ und „Wohn- und Lebensgestaltung“, die entweder bereits realisiert worden sind oder in naher Zukunft umgesetzt werden sollen. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auch wenn sie sich in den vergangenen Jahren bereits am Wettbewerb beteiligt haben.

Die Auszeichnung wird in drei von der Einwohnerzahl abhängigen Kategorien vergeben. Innerhalb der Kategorien werden die Plätze 1 bis 3 mit einer Urkunde und einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro geehrt, darüber hinaus kann ein Innovationspreis mit einem Preisgeld von 1.000 Euro vergeben werden.

Bewerbungen sind noch bis zum 15. Juli 2023 möglich. Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie im zugehörigen Flyer. Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen stehen unter sozial-mv.de zum Download bereit.

M-V rüstet gegen Drogenmissbrauch auf

Bützow – Der Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Offensive gestartet, um Drogen aus den Justizvollzugsanstalten fernzuhalten. In der JVA Bützow wird daher seit einem Dreivierteljahr ein Ionenscangerät betrieben. Der IONSCAN 600 kann Betäubungsmittel im kleinsten Spurenbereich erkennen. Auch wenn diese Stoffe auf Papier, Tabak oder anderen Gegenständen unsichtbar aufgebracht sind.

Das Gerät kann neue psychoaktive Substanzen, besser bekannt unter dem Namen „Spice“, nachweisen. Der IONSCAN zeigt innerhalb weniger Sekunden das Analyseergebnis an. Da gerade synthetisch hergestellte Mischungen immer wieder variieren, wird auch die Software des Scanners stetig aktualisiert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt hat sich den IONSCAN 600 angesehen und erklären lassen: „Dieses Gerät leistet ein sogenanntes Vortestverfahren, um kleinste Restmengen einer Substanz zu erkennen. Für die gerichtliche Auswertung müssen derzeit noch das Landeskriminalamt oder zertifizierte Testlabors beauftragt werden. Dennoch ist der Scanner wirksam, denn Verdachtsfälle sind so effektiver erkennbar.

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Gerät sind durchweg positiv“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Auch die Justizvollzugsanstalten Stralsund, Waldeck und Neustrelitz senden Tests nach Bützow. Wir haben bereits mehr als 70 Tests durchgeführt. Jede fünfte Probe war positiv und gelangte nicht in die JVA. Dafür wurden diese vermutlichen verbotenen Substanzen an die Polizei zur Strafverfolgung übergeben.

Den drei Kliniken des Maßregelvollzuges sowie der Polizei wurde ebenso die Möglichkeit eingeräumt, das Testverfahren in der JVA Bützow zu nutzen. Ministerin Bernhardt: „Menschen vor verbotenen Substanzen zu schützen, ist nicht nur im Justizvollzug wichtig. Die meist geruchslosen Substanzen, die in Pulverform mit Lösungsmitteln zum Beispiel auf Papier, Tabak oder Zigaretten aufgetragen werden, können großes Suchtpotential und Gesundheitsrisiken bergen.“

Grundlage der Testverfahren ist eine Datenbank, in der die zu untersuchenden Substanzen erfasst sind. Diese Datenbank ist von Rheinland-Pfalz entwickelt worden, wird dort gepflegt, aktualisiert und auch Mecklenburg-Vorpommern sowie weiteren Bundesländern in einem Länderverbund zur Verfügung gestellt.

Umorientierung

Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften des Landes vor Umorientierung

Greifswald – Wirtschafts- und Arbeitsstaatssekretär Jochen Schulte hat in Greifswald mit Vertretern der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) des Landes, der Bundes-agentur für Arbeit, der Jobcenter und der Landkreise über die künftige Ausrichtung der Beschäftigungs- und Qualifizierungs­gesellschaften diskutiert.

„Die Beschäftigungs- und Qualifizie­rungsgesellschaften sind oftmals die einzigen Ansprech­partner vor Ort für langzeitarbeitslose Personen, die bereits mehrere Jahre durchgehend oder nur kurzzeitig unterbrochen im Bezug von ALG II waren und deren Leistungsfähigkeit bei der Unterbreitung eines Arbeitsangebotes berücksichtigt werden muss. Der Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Beschäftigungs- und Ausbildungs­fähigkeit von langzeitarbeitslosen Personen sowie deren soziale Stabilisierung ist weiterhin grundsätzlich vorhanden.

Allerdings betrifft es einen kleiner werdenden Personenkreis.  Deshalb ist es Aufgabe der Beschäftigungs- und Qualifizie­rungsgesellschaften, ihr jeweiliges Geschäftsmodell auf neue Füße zu stellen. Das Land unterstützt in diesem Verände­rungsprozess“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarkt­entwicklung mbH agiert ein landesweit arbeitender Berater, der die Beschäftigungsgesellschaften mit einem Angebot einer Initialberatung unterstützt. Aufbauend auf eine Bestandsanalyse soll eine Anpassungsberatung die BQG bei der Neuorientierung unterstützen, um angesichts sich wan­delnder Förderkulissen des Bundes, sich verändernder demo­graphischer Herausforderungen sowie strukturell veränderter Fach- und Arbeitskräftebedarfe eine zukunftsfähige Aufstel­lung dieser Gesellschaften zu ermöglichen.

Zudem wird in den vier arbeitsmarktlich besonders heraus­geforderten Landkreisen (Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte) – zusätzlich zum Angebot der GSA einer Anpassungsberatung – jeweils eine Organisationsentwicklungsförderung zur Umge­staltung der arbeitsmarktlichen Dienstleistungsangebote angeboten. Ziel dieser Organisationsentwicklungsförderung ist es, idealerweise die Etablierung einer leistungsfähigen arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungsstruktur im Landkreis zu unterstützen.

Hierfür stehen rund 90.000 Euro je Landkreis zur Verfügung. Die Landkreise sind frei in der Entscheidung, ob diese Mittel für Personalkosten von Organisationsent­wicklern oder durch Weiterleitung der Förderung an eine oder mehrere BQG zweckgebunden genutzt werden. „Wie die Lösungen in den einzelnen Regionen konkret aussehen, kann meines Erachtens nach jeweils nur vor Ort entschieden wer­den. Deswegen geben wir als Land keine Musterlösung für die regional besten Ansätze vor. Die Landkreise sollen vor Ort die Lösung entwickeln. Nur kommunal tragfähige Lösungen sind zukunftsfähige Lösungen“, sagte Schulte.

In den Landkreisen Rostock, Vorpommern-Rügen und Vor­pommern-Greifswald wurde bereits mit einer solchen Orga­nisationsentwicklung zur Neugestaltung der arbeitsmarkt­lichen Dienstleistungsstruktur begonnen.

Nach Angaben der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit zählen (Stand Juni 2023) in Mecklenburg-Vorpom­mern derzeit 23.300 als langzeitarbeitslos, das sind 300 Per­sonen mehr als im Vorjahresmonat und 1.000 Personen mehr als im Vormonat. Aus der Ukraine geflohene Personen haben jetzt mehr als zwölf Monate Arbeitslosigkeit erreicht und zäh­len damit als langzeitarbeitslos.

Landespolizei wird mit 94 Absolventen verstärkt

Güstrow – Innenminister Christian Pegel hat in Güstrow 94 Absolventen der zweijährigen Polizei-Ausbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V ihre Zeugnisse überreicht. Die angehenden Polizeimeisterinnen und –meister werden die Landespolizei über ganz Mecklenburg-Vorpommern verteilt verstärken.

„Während Ihrer zwei Ausbildungsjahre durften Sie schon mal in den Polizeiberuf reinschnuppern. Es waren sicherlich anstrengende, aber auch aufregende und abwechslungsreiche Jahre. Im August beginnen Sie nun offiziell Ihren Dienst in unserer Landespolizei. Ich kann Ihnen versprechen, dass auch Ihre kommende Dienstzeit vielseitig und gelegentlich herausfordernd sein wird, auch wenn sich in vielen Dingen zunehmend Routine einstellt“, sagte Innenminister Christian Pegel und:

„Gut die Hälfte von Ihnen wird unsere Bereitschaftspolizei in Schwerin, Waldeck und Anklam verstärken. Die andere Hälfte wird den acht Polizeiinspektionen im Land zugeordnet. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft ­ und möchte nicht versäumen, mich schon jetzt bei Ihnen zu bedanken: Sie stehen für die Sicherheit in unserem Land ein. Sie werden diejenigen verfolgen, die sich nicht an die Regeln halten, die im gesamtgesellschaftlichen Konsens aufgestellt wurden. Für viele Menschen in unserem Land sind Sie der erste Ansprechpartner, wenn sie Probleme und Sorgen haben. Sie tragen das Bild von der Polizei als Freund und Helfer in die Zukunft. Vielen Dank, dass Sie bereit sind, diese Aufgabe zu tragen.“

Die 27 Frauen und 67 angehenden Polizeimeisterinnen und –meister haben ihre Ausbildung im August 2021 begonnen. In der zweijährigen Ausbildung wurden sie sowohl praktisch als auch theoretisch auf ihre Arbeit im mittleren Polizeivollzugsdienst in Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet. 16 Anwärterinnen und Anwärter haben das Ausbildungsziel nicht in der regulären Ausbildungszeit erzielt. Für sie folgen nun Nachprüfungen.

„Der Fachkräftemangel macht sich wie in allen anderen Bereichen auch beim Polizeinachwuchs bemerkbar. Nahezu alle Branchen bewerben sich heute um die Schulabgänger. Daher freut es mich sehr, dass Sie sich für eine Ausbildung bei unserer Polizei entschieden haben“, sagte Christian Pegel und warb auch bei künftigen Schulabgängern für eine Ausbildung bei der Polizei: „Polizist oder Polizistin ist nach wie vor ein spannender, aufregender, abwechslungsreicher und verantwortungsvoller Beruf.“

Bewerbungen für die Polizeiausbildung und das Polizeistudium im Jahr 2024 nimmt die Fachhochschule in Güstrow seit dem 1. Juli 2023 entgegen.

Der Einstellungsjahrgang 2021 besteht aus zwei Teiljahrgängen: Der A-Jahrgang, der heute verabschiedet wurde, wurde zum regulären Einstellungstermin (August/vereinzelt September) und der O-Jahrgang nach einer zweiten Bewerbungsrunde im Oktober/November 2021 eingestellt. Hintergrund der erneuten Einstellung war, dass nicht alle Plätze im ersten Anlauf besetzt werden konnten.

Aktuell absolvieren 1.094 junge Menschen ein Studium oder eine Ausbildung an der Fachhochschule in Güstrow. Davon entfallen ca. 630 auf den Fachbereich Polizei. Die übrigen legen mit ihrem Studium oder ihrer Ausbildung den Grundstein für eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung und in der Rechtspflege. Weiterhin ist die Fachhochschule die zentrale Tagungs- und Fortbildungsstätte für den öffentlichen Dienst im Land, im Jahr 2022 zuletzt mit knapp 8.300 Teilnehmenden. Mit aktuell 225 Beschäftigten ist die Fachhochschule eine große Arbeitgeberin in der Region.