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Autor: Rügenbote

Weiterhin hohe Fachkraftquote in den Kitas

95,1 Prozent pädagogische Fachkräfte in den Kitas Mecklenburg-Vorpommerns

Schwerin – Der Anteil der pädagogischen Fachkräfte liegt in Mecklenburg-Vorpommern bei rund 95,1 Prozent. Damit haben wir eines der strengsten Fachkräftegebote bundesweit. Unter den rund 17.400 Fachkräften sind mehr als 13.280 ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrer neuesten Studie „Die Personalausstattung in KiTas unter Berücksichtigung komplexer pädagogischer Situationen“ untersucht.

Die Länderergebnisse können schlecht miteinander verglichen werden, da bei der Untersuchung unterschiedliche Qualifikationen, Einsatzprofile und Definitionen von in Kitas Tätigen zugrunde liegen. Eine einheitliche Bewertung ist somit erschwert, da die Studie auch nicht die Gegebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt. Denn hier wird beispielsweise die Personalausstattung einrichtungsbezogen verhandelt. Bei zusätzlichen Bedarfen wird auch zusätzliches Personal gewährt.

Das regelt unter anderem §14 des KiföG. Wenn darüber hinaus ein Kind Maßnahmen der Eingliederungshilfe, zum Beispiel aufgrund einer Beeinträchtigung, benötigt, wird diese Unterstützung auch über die Eingliederungshilfe gewährt, und somit nicht aber über das reguläre Kitapersonal. Obwohl sich in den letzten Jahren der Personalschlüssel in MV deutlich verbessert hat, muss das Fachkraft-Kind-Verhältnis perspektivisch in der Krippe und im Hort unbedingt verbessert werden. Darüber hinaus ist es gelungen erstmalig einen Landesrahmenvertrag abzuschließen, der weitere Verbesserungen ermöglicht.

Für eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung setzen wir folgende Maßnahmen um:

Hohe Ausbildungsquote und deutlicher Zuwachs an Nachwuchskräften 

Ein zentraler Baustein zur Sicherung der Fachkräftebasis ist die Stärkung der Ausbildung. Seit dem Schuljahr 2023/2024 werden Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet, seit dem 1. August 2024 gilt dies auch für das zweite Ausbildungsjahr. Die Ausbildungsvergütung der nicht angerechneten Auszubildenden wird vom Land nach Maßgabe des Kindertagesförderungsgesetzes vollständig übernommen. Seit Mai 2024 erhalten die Träger hierfür zudem Abschlagszahlungen im Voraus.

Die Maßnahmen zeigen deutliche Wirkung: Die Zahl der Auszubildenden zur staatlichen Erzieherin bzw. zum staatlichen Erzieher stieg von 207 im Schuljahr 2022/2023 auf 441 im Schuljahr 2024/2025. Damit wurde der erwartete Zuwachs von zehn Prozent mit einem Anstieg von über 100 Prozent deutlich übertroffen.

Fachkraft-Kind-Verhältnis wird schrittweise verbessert

Die Reduzierung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung, das konsequent verfolgt wird. Aufgrund der erforderlichen personellen und strukturellen Rahmenbedingungen kann eine Verbesserung jedoch nur schrittweise umgesetzt werden. Im Kindergartenbereich konnte das Fachkraft-Kind-Verhältnis bereits auf 1:14 verbessert werden.

Diese Entwicklung ist Teil eines langfristigen Prozesses: Lag das Verhältnis im Jahr 2010 noch bei 1:18, so wurde es bis 2016 auf 1:15 abgesenkt. Ab dem Jahr 2024 ergab sich zur weiteren Verbesserung ein Mehrbedarf von rund 220 pädagogischen Fachkräften.

Zur Unterstützung dieser Maßnahme wurden die Landesmittel ab September 2024 um rund 12 Millionen Euro erhöht.

Forum „Gute Kita 2030“ als Zukunftsprozess 

Die Landesregierung hat gemeinsam mit allen Beteiligten der Kindertagesförderung das Forum „Gute Kita 2030“ ins Leben gerufen. Das Forum soll Impulse für weitere Reformen liefern, um die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig auszugestalten. Der Prozess ist bewusst über die laufende Wahlperiode hinaus angelegt.

Im Forum findet ein intensiver und ergebnisoffener Austausch statt. Zentrale Leitfragen werden gemeinsam identifiziert und Vorschläge für notwendige Rechtsreformen erarbeitet. Der Prozess ist bewusst über die laufende Wahlperiode hinaus angelegt und wird unter anderem durch die Arbeitsgruppen fortgeführt, die eigenverantwortlich arbeiten. Dafür wurden vier Arbeitsgruppen gebildet:

  • Arbeitsgruppe I: qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung, Betreuung und Förderung
  • Arbeitsgruppe II: Pädagogisches Personal
  • Arbeitsgruppe III: Perspektiven und Bedarfe von Eltern und Kindern
  • Arbeitsgruppe IV: Finanzierung, Bedarfsplanung, demografischer Wandel und Sicherung der Kindertageseinrichtungen.

Mit diesen Maßnahmen setzt Mecklenburg-Vorpommern konsequent auf Qualität, Fachkräftesicherung und nachhaltige Strukturen in der frühkindlichen Bildung und Betreuung.

Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks

Bildungsministerium und Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft haben Vereinbarung geschlossen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es durch den bundesweiten Streiktag der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer am Donnerstag, 29. Januar 2026, zu Unterrichtsausfällen kommen. Die Anfang Januar von Bildungsministerium und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geschlossene Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen ist weiterhin gültig.

Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen bei möglichen Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2025/2026 enthält u. a. folgende Punkte:

  • Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den Grund- und Förderschulen.
  • An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte eingesetzt sind, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall.
  • An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
  • In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der zu beaufsichtigenden Schülerinnen und Schüler, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und übernehmen den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
  • Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten.
  • Beide Parteien informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.

Schwesig schlägt neuen Jugend-Engagementpreis vor

Schwerin – In der Aktuellen Stunde des Landtages hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft hervorgehoben. „Freiwillig engagierte Menschen halten Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Ehrenamtliche helfen Menschen in Not. Sie sorgen für ein soziales Netz, zusätzlich zu den sozialen Leistungen des Landes. Ehrenamtliche tragen unser gesellschaftliches Leben, von der Nachbarschaftshilfe bis zu Sport und Kultur. Ehrenamtliche sind unverzichtbar für so wesentliche Bereiche unserer Sicherheit wie Brandschutz, Wasserwacht und Katastrophenschutz“, sagte die Ministerpräsidentin. Hinzu kämen weitere wichtige Bereiche wie die Kommunalpolitik.

„Ehrenamtliche sind überall. Sie werden überall gebraucht. Und sie bringen alle unser Land voran“, sagte die Ministerpräsidentin weiter. „Jedes Ehrenamt, das sich für unser Land stark macht, für die Demokratie und den Zusammenhalt, muss unterstützt werden.“

Die Landesregierung stärke das ehrenamtliche Engagement im Land. Das geschehe vor allem über die vom Land ins Leben gerufene Ehrenamtsstiftung. „Die Stiftung hat sich seit 10 Jahren etabliert: mit juristischer Beratung, einer Mitmachbörse und Weiterbildungsangeboten. Das Land fördert die Arbeit der Ehrenamtsstiftung mit rund zwei Millionen Euro im Jahr. Die Ehrenamtsstiftung selbst leistet auch konkrete Unterstützung vor Ort. Mit dem Programm „Gutes tun in MV“ vergibt sie jährlich eine Million Euro Fördermittel. Das Programm ist mit Fördersummen von bis zu 3.000 Euro auf den Bedarf kleinerer Vereine und Initiativen zugeschnitten. Über 600 Projekte profitieren im Jahr davon.“ Über die Ehrenamtsstiftung werde auch die Ehrenamtskarte des Landes ausgegeben.

Neu ist die von der Landesregierung erarbeitete Engagement-Strategie. „Sie ist das Ergebnis eines Beteiligungsprozess mit vielen Akteuren aus der Zivilgesellschaft. Ehrenamt ist Mitwirkung und Mitbestimmung. Für uns war es selbstverständlich, die Ehrenamtlichen auch an der Weiterentwicklung der Ehrenamtsförderung zu beteiligen“, sagte Schwesig. Ein Schwerpunkt sei die Nachwuchsgewinnung. Der gemeinsam erarbeitete Leitfaden gebe viele wertvolle Hinweise für die ehrenamtliche Arbeit.

Schwesig regte in ihrer Rede an, einen Jugend-Engagementpreis ins Leben zu rufen. „Ich finde, dass wir das Ehrenamt junger Menschen stärker sichtbar machen müssen“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Ich schlage deshalb vor, dass wir zukünftig gemeinsam mit unserer Ehrenamtsstiftung und mit den Vereinen und Verbänden, die für Jugendliche da sind, einen Jugend-Engagementpreis ausloben, der vorbildliches Engagement junger Menschen würdigt und damit zeigt, dass die Jugend in unserem Land anpackt.“

Gegen das Vergessen: Erinnerungsarbeit an Schulen

Landesweiter Gedenk- und Projekttag wird ab dem Schuljahr 2026/2027 verpflichtend

Schwerin – Ab dem Schuljahr 2026/2027 ist der 27. Januar an weiterführenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ein landesweiter Projekt- und Gedenktag. Schulen ab Jahrgangsstufe 5 beschäftigen sich dann verbindlich mit dem Holocaust und der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten. Der Gedenk- und Projekttag dient dazu, die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten und die Beschäftigung mit den Grundwerten der Demokratie nachhaltig im Schulalltag zu verankern.

Die verbindliche Umsetzung im Unterricht im kommenden Schuljahr bedeutet jedoch nicht, dass alle Aktivitäten zum Thema an diesem Tag stattfinden müssen. Ziel ist es vielmehr, den 27. Januar in bestehende Unterrichtskonzepte einzubinden. Auch Grundschulen werden ermutigt, sich zu beteiligen.

Lehrkräfte können mit ihren Klassen über den besonderen Anlass des Tages sprechen und diskutieren. Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, an diesem Tag Geschichtsprojekte zu planen, die später umgesetzt werden. Auch Präsentationen von Schülerprojekten für eine größere Öffentlichkeit sind möglich, um den Gedenktag zu begehen.

Beispiele von Schulen, die Projekte durchführen:

  • Die integrierte Gesamtschule „Bertolt Brecht“ in Schwerin besucht die Gedenkstätte Wöbbelin.
  • Die Regionale Schule Lübz unternimmt eine Fahrt in das Dokumentationszentrum Schwerin.
  • Sowohl die Regionale Schule Werner von Siemens in Schwerin als auch die Europaschule in Rövershagen führen einen Projekttag mit Präsentationen durch.
  • Der Schulcampus Röbel erarbeitet mit den Schülerinnen und Schülern eine mehrtägige Projektarbeit unter dem Titel „Gegen das Vergessen“. Dazu gehört u. a. ein Besuch der Gedenkstätte Sachsenhausen und die Organisation einer Gedenkveranstaltung im Belower Wald.

Mit der Einführung eines landesweiten Gedenk- und Projekttages setzt die Landesregierung einen weiteren wichtigen Punkt des Landtagsbeschlusses „Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken“ um. Der 27. Januar ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau, Ort millionenfachen Massenmords und Symbol des nationalsozialistischen Terrors.

Der 27. Januar wurde 2005 von den Vereinten Nationen zum Gedenken und an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau etabliert. Bereits neun Jahre zuvor (1996) hatte der damalige Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog den „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ eingeführt. In Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern finden an diesem Tag zahlreiche öffentliche Veranstaltungen statt. Im Bundestag und im Landtag Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Gedenkstunde.

Auszeichnung mit der Goldenen Ehrenamtskarte

Schwerin – Ehrenamtliche, die sich seit mindestens 20 Jahren durchgängig freiwillig in Mecklenburg-Vorpommern engagieren, können seit dem vergangenen Jahr für die Goldene Ehrenamtskarte MV vorgeschlagen werden. 143 ehrenamtlich Engagierte erhielten bis zum 31.12.2025 diese ganz besondere Auszeichnung. Das gab Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag bekannt.

„Mit der neu eingeführten Goldenen Ehrenamtskarte wollen wir herausragendes, langjähriges Engagement speziell würdigen“, betonte Drese. Die Goldene Ehrenamtskarte ergänzt damit die Ehrenamtskarte MV, die seit 2020 nach bestimmten Kriterien an ehrenamtlich Aktive verliehen wird.

Die Ehrenamtskarte MV wurde nach Angaben von Ministerin Drese im Jahr 2025 an 3.373 Personen neu ausgestellt. Insgesamt haben seit Einführung der Karte 13.760 Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler diesen Dank des Landes erhalten.

„Besonders schön ist es, wenn die Verleihung der Karten in einem würdigen Rahmen erfolgt. Dies erfolgte im vergangenen Jahr auf 30 Veranstaltungen, auf denen 509 Ehrenamtskarten MV persönlich überreicht wurden mit über 4.300 Gästen“, so Drese.

Die Ministerin stellte zudem heraus, dass in den letzten zwölf Monaten 37 neue Partner der Ehrenamtskarte MV gewonnen werden konnten. „Damit zeigen mittlerweile 339 Partner ihre Unterstützung für das gesellschaftliche Engagement“, verdeutlichte Drese. Dazu gehören Unternehmen aus dem Verkehrs-, Gastronomie- und Freizeitbereich, Tourismusbetriebe, Apotheken, Krankenkassen oder Vereine.

Alle Informationen über die Ehrenamtskarte MV und die Goldene Ehrenamtskarte MV finden Interessierte unter www.ehrenamtskarte-mv.de. Dort sind u.a. für eine bessere Nutzbarkeit alle Partner und Einlösestellen nach Landkreisen sortiert.

Bilanz: 1.000 Tage Mobilitätsoffensive

Dr. Blank: „Die Mobilitätsoffensive des Landes wirkt. Das ist ein deutliches Plus an Lebensqualität in M-V“

Schwerin – Im Rahmen einer Pressekonferenz hat Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank heute eine „sehr positive Zwischenbilanz“ der vor rund 1.000 Tagen gestarteten Mobilitätsoffensive des Landes gezogen. „Wir haben das Angebot auf Schiene und Straße massiv ausgebaut. Heute fahren deutlich mehr Züge in kürzeren Abständen durchs Land. Seit 2023 haben wir außerdem 16 neue Regiobuslinien eingeführt und dank der neuen Rufbusse gibt es heute auch in den kleinsten Dörfern eine echte Alternative zum Auto.“ Seniorinnen und Senioren und Auszubildende aus Mecklenburg-Vorpommern profitieren zudem von der Rabattierung des Deutschlandtickets. Das Land übernimmt 20,00 Euro des Ticketpreises.

Von 2023 bis 2025 hat das Land rund 120 Millionen Euro in die verbesserte Mobilität der Bürgerinnen und Bürger investiert. Für 2026 sind Investitionen von rund 60 Millionen Euro für die verschiedenen Maßnahmen der Mobilitätsoffensive geplant.

Die Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern wurde der Öffentlichkeit am 5. April 2023 – vor 1.028 Tagen – vorgestellt.

Die 1.000-Tage-Bilanz (Auszug):

  • Einführung eines reduzierten Deutschlandtickets für Auszubildende und Seniorinnen und Senioren aus MV

Auf der Schiene:

  • Die Zahl der vom Land bei den Eisenbahnunternehmen bestellten Leistungskilometer wurde auf 19,3 Mio. km erhöht. Das sind rund 1,6 Millionen km oder 9% mehr als 2022, vor Beginn der Mobilitätsoffensive.
  • Einführung neuer Linien, zum Beispiel
    RE 30 (Stralsund – Angermünde), RE 50 (Rostock –Neustrelitz)
  • Verdichtung der Takte, zum Beispiel RB 12 Bad-Doberan – Rostock – Graal-Müritz
  • Verbesserung der Schieneninfrastruktur, zum Beispiel Zweigleisigkeit im Abzweig Hagenow Land, Errichtung neuer Verkehrsstationen in Schwerin Industriepark, Rövershagen Karls Erlebnisdorf und Malchow-Krebssee

Einführung von 16 neuen Regiobuslinien in fünf Landkreisen

  • Einführung eines flächendeckenden Rufbussystems in vier Landkreisen. Auch das Rufbus-Angebot in den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald wird weiter erweitert und erreicht derzeit eine Flächenabdeckung von rund 80 bzw. 65 Prozent.

Minister Dr. Blank: Offensive geht 2026 weiter

Dr. Wolfgang Blank: „Die Mobilitätsoffensive wirkt und zeigt klare Erfolge. Die neue Mobilität für unsere Bürgerinnen und Bürger ist ein deutliches Plus an Lebensqualität in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Mobilitätsoffensive ist eine Kraftanstrengung, die sich absolut auszahlt.“

Auch im laufenden Jahr 2026 werde das Mobilitätsangebot für die Bürgerinnen und Bürger weiter ausgebaut, so Minister Dr. Blank. So gebe es beispielsweise bereits seit Mitte Dezember 2025 erstmals eine stündliche Nahverkehrsverbindung zwischen Stralsund, Pasewalk und Angermünde (weiter nach Berlin).

Kritik an der Deutschen Bahn für ICE-Streichung

Für nicht vertretbar hält der Minister die Ankündigung der Deutschen Bahn, nach Abschluss der Generalsanierung Hamburg-Berlin eine frühe ICE-Verbindung vom wirtschaftlichen Zentrum Rostock über die Landeshauptstadt Schwerin nach Hamburg aus wirtschaftlichen Gründen zu streichen.

Dr. Blank: „Das ist eine Entscheidung, die ich seit langem und mit Nachdruck kritisiere und die wir nicht klaglos hinnehmen. Wir stehen dazu seit Frühjahr 2025 im Austausch mit der Deutschen Bahn und fordern eindringlich die Rücknahme dieser Entscheidung. Wir lassen nicht locker und werden weiter Druck machen.“

Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Schwesig: Wir können gemeinsam dafür sorgen, dass so etwas nie wieder passiert

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert. „Wir erinnern heute an die Opfer des Nationalsozialismus. An alle, die ermordet, gequält, zur Zwangsarbeit gezwungen, eingesperrt oder verfolgt worden. Es ist das schlimmste Verbrechen in der Deutschen Geschichte. Und deshalb ist es unsere gemeinsame Verantwortung, die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus lebendig zu halten. Wir können nichts ungeschehen machen. Aber wir können gemeinsam dafür sorgen, dass so etwas nie wieder passiert“, sagte die Ministerpräsidentin heute in Schwerin.

In einer Zeit, in der es kaum noch Zeitzeugen gibt, sei es wichtig, dass junge Menschen sich über die Zeit des Nationalsozialismus und seine Opfer informieren können. „Wir haben deshalb die Mittel für Gedenkstättenfahrten versechsfacht. Schulen können einen höheren Zuschuss für Gedenkstättenfahrten erhalten und die Förderung leichter beantragen“, informierte die Ministerpräsidentin.

„Die wichtigste Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus ist für mich, dass Frieden, Freiheit und Demokratie unbedingt erhalten bleiben müssen. Leider ist das keine Selbstverständlichkeit. Es ist erschreckend, dass politische Kräfte die Zeit des Nationalsozialismus verharmlosen oder Akteure bedrohen, die sich für die Demokratie einsetzen“, sagte die Ministerpräsidentin. „Das dürfen wir nicht hinnehmen. Ich bin deshalb dankbar, dass sich vor allem viele junge Menschen für die Demokratie engagieren.“

Die Ministerpräsidentin nimmt am Abend auch an der Gedenkstunde des Landes zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus teil.

Backhaus: Kein Run auf Cannabis in M-V

Schwerin – Seit dem 01. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Seit Juli 2024 ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) für die Geneh­migung von Anbauvereinigungen sowie deren spätere Über­wachung zuständig. Die Zahl der Anträge in Mecklenburg-Vorpommern habe ihn überrascht, erklärt der zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„In den Jahren 2024 und 25 wurden insgesamt 14 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung gestellt. Nur Bremen und das Saarland haben weniger Anträge zu verzeichnen. Die Menschen in unserem Land haben offensichtlich wenig Lust auf „Shit“ – wie Cannabis in der Konsumentenszene auch genannt wird. Ein passender Name, wie ich finde; denn ich war nie ein Fürsprecher dieser Droge und auch nicht dieses Gesetzes,“ erklärt der Minister.

Genehmigt worden seien demnach fünf Anträge, ein Antrag sei abgelehnt, vier weitere zurückgezogen worden, listet Backhaus auf. Vier Anträge seien noch in der Bearbeitung. Für die Antrags­bearbeitung würden in der Regel die vom KCanG vorgesehenen drei Monate benötigt, um eine Entscheidung in der Sache zu fassen. Ausnahmsweise könne die Antragsbearbeitung aufgrund der Besonderheit des Antrages länger dauern. Hierbei sei jedoch entscheidend, dass die dreimonatige Entscheidungsfrist erst mit Vollständigkeit der Antragsunterlagen eintritt. Überwiegend seien die Anträge, die dem LALLF zugehen, unvollständig und durch viele Nachforderungen durch die zuständige Behörde geprägt.

Alle Anträge würden aufgrund der Auslegungsbedürftigkeit des KCanG einzelfallbezogen geprüft. Eine Vereinheitlichung sei teilweise mangels konkreter Vorgaben im KCanG auch 1,5 Jahre nach Inkrafttreten des KCanG nicht möglich. Das erschwere nicht lediglich die Prüfung der Anträge, sondern auch die Zuarbeit durch die Antragsteller und führe in der Folge zu einer umfangreichen und durchaus längeren Prüfung.

„Keine der in Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Anbauvereinigungen hat derzeit die vom KCanG festgelegte Höchstzahl an Mitgliedern in Höhe von 500 Mitgliedern pro Anbauvereinigung erreicht. Derzeit befinden sich in jeder Anbauvereinigung ungefähr 150-250 aktive Mitglieder. Da die Mitgliederzahl aufgrund der vom KCanG vorgeschriebenen Deckung des Eigenbedarfs mit Genehmigung begrenzt wird, können derzeit für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.260 Interessierte Mitglied einer Anbauvereinigung werden. Hierbei handelt es sich nicht einmal um die Hälfte der vom KCanG vorgesehenen höchstzulässigen Mitgliederzahl von 2.500 Mitgliedern für fünf Anbauvereinigungen“, führt der Minister weiter aus.

Seit dem 01.07.2024 fanden laut Angaben des LALLF bisher sieben Vor-Ort-Kontrollen auf den Anbauflächen und eine in der Abgabestelle der Anbauvereinigungen statt. Diese Kontrollen verliefen demnach mit Ausnahme einer Anbauvereinigung ohne Beanstandungen. Die Sicherheitsmaßnahmen waren umgesetzt und die für den Gesundheitsschutz relevanten Vorgaben des KCanG waren immer eingehalten. Auch konnte mit Ausnahme eines Falles keine Gefährdung von Jugendlichen oder Kindern festgestellt werden.

Zusammenfassend stellt Backhaus klar: „Die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes erwies sich für das LALLF seit 2024 aufgrund der nicht klar formulierten Regelungen und der Neuartigkeit des Gesetzes als Quelle komplexer Fragestellungen. Anstatt wie ein Handbuch den behördlichen Arbeitsauftrag zu begleiten, erzeugten die neuen Regelungen regelrechte „Brandherde“, die rechtlich durch das LALLF umfangreich überprüft und nach gründlicher Auslegung des Gesetzes interpretiert werden mussten, ohne immer zu Lösungen zu führen. Dennoch blickt das LALLF auf fünf erfolgreich genehmigte Anbauvereinigungen zurück und trägt hiermit maßgeblich zur Umsetzung der mit dem Gesetz verbundenen Schutzzwecke bei.“