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Autor: Rügenbote

Katastrophenschutz im Land mit neuer Technik gestärkt

Schwerin – Der Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern konnte 2025 durch eine Vielzahl von Investitionen weiter deutlich ausgebaut werden. Damit wird die Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehr im Land nachhaltig gestärkt.

„Die vergangenen Jahre haben uns eindrücklich vor Augen geführt, dass Katastrophenschutz kein Randthema ist, sondern ein zentraler Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur. Die globale Lage, geprägt von geopolitischen Spannungen, Naturkatastrophen und zunehmenden hybriden Bedrohungen, verändert die Anforderungen an unsere Einsatzkräfte – und darauf reagieren wir mit moderner Technik und verlässlicher Ausstattung“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Stärkung von Spezial- und Einsatzfähigkeiten in 2025

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 14 neue Einsatzfahrzeuge an die Einheiten übergeben. Dazu zählen ein Löschgruppenfahrzeug vom Typ LF 20 KatS für den Landkreis Rostock, zwei Wechselladerfahrzeuge (WLF) – eines für die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und eines für die Katastrophenschutz-Strukturen –, fünf CBRN-Erkundungsfahrzeuge für verschiedene Landkreise sowie sechs neue Krankentransportwagen für die Medical Task Force, die im Rahmen eines bundesweiten Tauschs übernommen werden. Für das Wechselladefahrzeug mit einem Abrollbehälter Logistik (AB Logistik) – für den Landkreis Vorpommern-Rügen – wurden zirka 330.000 Euro in diesem Jahr durch das Land bereitgestellt. Die weiteren Fahrzeuge für Zivilschutz und Katastrophenhilfe wurden vom Bund finanziert und beschafft.

„Unsere Einsatzkräfte müssen im Ernstfall schnell, präzise und sicher handeln können. Moderne Fahrzeuge sind dafür unerlässlich“, so Christian Pegel.

Ausblick 2026 – Der Ausbau geht weiter

Auch im Jahr 2026 wird das Land Mecklenburg-Vorpommern den Bevölkerungsschutz weiter ausbauen. Ziel ist es, die Einsatzkräfte besser auszustatten und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen.

Geplant ist unter anderem die Anschaffung von zwölf neuen Gerätewagen Verpflegung, jeweils einer für jeden Landkreis. Finanziert werden diese Fahrzeuge aus dem Härtefallfonds des Nachtragshaushalts 2023. Insgesamt hatte der Landtag dafür fünf Millionen Euro für den Katastrophenschutz bewilligt. Rund 2,7 Millionen Euro flossen in die Fahrzeuge selbst, weitere 1,1 Millionen Euro in deren Ausstattung.

„Zusätzlich wurde eine weitere Million Euro gezielt eingesetzt, um die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zu verbessern. Dieses Geld wurde bereits Mitte 2024 vollständig über die Landkreise und kreisfreien Städte an die Hilfsorganisationen ausgezahlt. Damit konnten zum Beispiel Unterkünfte modernisiert, Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten verbessert sowie Führerscheine, Schutzkleidung und moderne Technik finanziert werden“, so Minister Pegel.

Darüber hinaus plant das Land die Beschaffung von zehn weiteren Fahrzeugen zur Erkundung von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (CBRN). Auch neue Führungs- und Behandlungsfahrzeuge für die Medical Task Force sind vorgesehen. Ergänzt wird dies durch 31 neue Mannschaftstransportwagen für den Katastrophenschutz, für die das Land 3,1 Millionen Euro bereitstellt.

„Wir investieren nicht nur in einzelne Fahrzeuge – wir investieren in ein leistungsfähiges, modernes Gesamtsystem. Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sollen sich darauf verlassen können, dass Hilfe schnell kommt, egal ob bei Waldbränden, schweren Unwettern, Schadstofflagen oder medizinischen Großschadensereignissen. Die kommenden Jahre werden eine Zeit des weiteren Aufwuchses und der Professionalisierung im Bevölkerungsschutz. Mecklenburg-Vorpommern wird hier seiner Verantwortung gerecht und setzt ein deutliches Zeichen für Sicherheit und Resilienz“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

Doppelhaushalt 2026/2027: Bildung weiter Schwerpunkt

Oldenburg: Kosten der Elternbeitragsfreiheit für Krippe, Kita und Hort in Höhe von 238 Millionen Euro werden allein vom Land getragen

Schwerin – Die Landesregierung legt auch in den beiden Haushaltsjahren 2026/2027 den klaren Schwerpunkt auf die Bereiche Bildung und Kindertagesförderung. Im Haushaltsjahr 2026 sind erstmals zwei Milliarden Euro für Schule und die frühkindliche Bildung vorgesehen. „Trotz angespannter Haushaltslage erhöht das Land die Ausgaben für den Bildungsbereich deutlich. Das ist ein starkes Zeichen für Chancengerechtigkeit. Alle Kinder und Jugendlichen sollen bei uns gute, individuelle Voraussetzungen erhalten. Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im Jahr 2026 stehen insgesamt 12,1 Milliarden Euro im Haushalt zur Verfügung – davon zwei Milliarden Euro für Schule und Kindertagesförderung. Das entspricht 16,6 Prozent des Gesamthaushalts. Für 2027 sind 12,2 Milliarden Euro geplant. Davon werden 2,1 Milliarden Euro für den Bildungs- und Kita-Bereich zur Verfügung stehen. Insbesondere die Zuweisungen des Landes zur Kindertagesförderung werden weiter aufgestockt: Für 2026 sind 544 Millionen Euro vorgesehen, für 2027 sogar 554 Millionen Euro.

„Krippe, Kindertagespflege, Kindergarten und Hort bleiben in Mecklenburg-Vorpommern für alle beitragsfrei. Im Jahr 2026 sind für die Übernahme der Elternbeiträge 238 Millionen Euro eingeplant. Diese Investition wird allein vom Land getragen. Landkreisen und kreisfreien Städten entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten“, sagte Oldenburg. Außerdem plant die Landesregierung, die Sprachförderung in den Kitas weiter auszubauen und die Qualität der frühkindlichen Bildung durch zusätzliche Fachkräfte und Maßnahmen zur Qualitätssteigerung zu verbessern.

Für die Schulen sind Mittel für die Digitalisierung, die inklusive Bildung und Unterstützungssysteme vorgesehen. „Klassen sind heute heterogener als früher. Wir wollen die multiprofessionellen Teams ausbauen, um auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler besser zu reagieren“, so die Ministerin. Das Land beschäftigt fast 900 unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Alltagshelferinnen und Alltagshelfer in den Schulen. Sie entlasten die Lehrkräfte, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben wie das Unterrichten konzentrieren können.

Weiterhin legt das Land einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Demokratiebildung und Erinnerungskultur. „Die Mittel für die Gedenkstättenfahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen haben wir versechsfacht“, betonte die Ministerin. Wurden im Jahr 2023 noch 50.000 Euro für Schulen eingesetzt, waren es 2025 insgesamt 311.000 Euro. „An historischen Orten wird Geschichte für Schülerinnen und Schüler begreifbar. Dadurch können sie Ereignisse besser nachvollziehen.“ Auch das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ wird weiter gefördert. Ziel ist es, dass weitere Schulen beitreten.

Zudem investiert das Land insgesamt 600 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes in den Schulbau. „Mit diesen Fördermitteln unterstützen wir die Kommunen bei der Sanierung und beim Neubau von Schulen. In den vergangenen Jahren haben wir viel erreicht. Seit 2016 hat das Land die Schulträger mit Fördermitteln von rund einer Milliarde Euro bei mehr als 500 Schulbauvorhaben unterstützt. Doch es gibt noch immer viel zu tun, damit es an allen Schulen moderne Gebäude und Lernbedingungen gibt“, erklärte die Bildungsministerin.

Justizministerin Bernhardt schließt politische Einflussnahme aus

Mit einem Erlass zementiert Ministerin Jacqueline Bernhardt ihren bewährten Verzicht auf Ausübung des externen Weisungsrechts.

Schwerin – „Mit einem Erlass habe ich klargestellt, dass ich auf die Ausübung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften in der Praxis verzichte.  Das Weisungsrecht ergibt sich aus den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes als Bestandteil der Fachaufsicht des Ministeriums. Seit meiner Amtsübernahme habe ich das externe Weisungsrecht nicht in Anspruch genommen. Diese langjährige Praxis habe ich jetzt zum Gegenstand eines schriftlichen Erlasses an die Generalstaatsanwältin gemacht.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern sind dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Somit obliegt ihnen und nicht dem für die Justiz zuständigen Ministerium die Entscheidungshoheit über die Ermittlungen. Ich habe vollstes Vertrauen in die Strukturen und die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften, die täglich unter sehr hoher Belastung hervorragende Arbeit leisten“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Jahresbeginn 2026.

„Die rechtsstaatlich gebotene Zurückhaltung bei der Ausübung des externen Weisungsrechts hat sich auch in der Praxis bewährt. Im Interesse der Resilienz der Staatsanwaltschaften habe ich Veranlassung gesehen, die bisherige Verwaltungsübung nach außen schriftlich zu dokumentieren. Wir sprechen nicht nur darüber, dass der Rechtsstaat resilient ausgestaltet werden muss, wir handeln. Der Erlass kann nur schriftlich aufgehoben werden.

Jede politische Führung, die den Erlass ändern wollen würde, würde damit auch schriftlich die Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften einschränken. Mit Blick auf den europäischen Rechtsstaatsbericht, in dem Deutschland immer wieder für das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften Kritik erfährt, sah ich eine Reaktion außerdem als geboten an“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Den Erlass hat sie Ende des Jahres unterzeichnet.

Knapp 30 Millionen Euro für Kommunen

Land stärkt Sicherheit, Bildung und Zusammenhalt

Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat 2025 Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt rund 29,8 Millionen Euro bewilligt. Gefördert wurden 66 Vorhaben von Städten, Gemeinden, Ämtern und Landkreisen im ganzen Land.

„Unsere Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Die Sonderbedarfszuweisungen, oder auch abgekürzt SBZ, sind ein starkes Signal an unsere Kommunen. Wir helfen dort, wo besondere finanzielle Belastungen bestehen – ganz konkret und praxisnah. Das Geld fließt direkt in Projekte, die den Alltag der Menschen verbessern und die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden sichern“, betont Innenminister Christian Pegel.

Schwerpunkt: Feuerwehr, Schulen und Kinderbetreuung

Der größte Teil der bewilligten Mittel ist in zentrale Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge geflossen. Mit rund 8 Millionen Euro wurden insbesondere der Neubau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern unterstützt, weitere 5,7 Millionen Euro standen für die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung. Auch der Bildungsbereich profitierte in 2025 erheblich: Für Schulen sind rund 6,4 Millionen Euro vorgesehen gewesen, für Kitas und Horte weitere 2,6 Millionen Euro.

Darüber hinaus hat das Land gut 1,84 Millionen Euro in Sporthallen und Sportvereinsheime investiert sowie mit 3,63 Millionen Euro Verwaltungsgebäude und die Gefahrenabwehr gestärkt und gemeindeeigene sonstige Gebäude mit rund 750.000 Euro unterstützt. Ergänzend sind rund 826.000 Euro in den kommunalen Straßenbau geflossen, um die Verkehrsinfrastruktur vor Ort zu sichern und zu verbessern.

„Allein mehr als 13 Millionen Euro haben wir in den Brand- und Katastrophenschutz investiert. Das zeigt, welchen hohen Stellenwert Sicherheit für uns hat – gerade im ländlichen Raum. Aber auch moderne Lernbedingungen für Kinder oder sichere Straßen sind Grundpfeiler einer funktionierenden Daseinsvorsorge. Gerade im ländlichen Raum sind diese Investitionen entscheidend. Die Förderung über die sogenannten SBZ ist kein Gießkannenprinzip, sondern gezielte Hilfe. Jede bewilligte Maßnahme stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen – und damit die Lebensqualität der Menschen in unserem Land“, so Christian Pegel abschließend.

Beispiele aus der Förderung:

  • Hansestadt Stralsund: Über 3,1 Millionen Euro für den Neubau und die Erweiterung von Schulgebäuden auf dem Campus „Hermann Burmeister“.
  • Landkreis Vorpommern-Greifswald: 3,63 Millionen Euro für ein modernes Gefahrenabwehrzentrum
  • Stadt Sassnitz: Rund 1,9 Millionen Euro für Schule und Hort
  • Landeshauptstadt Schwerin: Mehr als 2,5 Millionen Euro für einen neuen Hort und die Sternwarte
  • Gemeinden wie Grambin, Altwarp oder Dobbin-Linstow: jeweils bis zu 750.000 Euro für neue Feuerwehrgerätehäuser
  • Zingst: 400.000 Euro für zusätzliche Klassen- und Mensaräume

„Unsere Kommunen leisten Tag für Tag Großes. Mit den Sonderbedarfszuweisungen geben wir ihnen Planungssicherheit und Rückenwind“, sagt Innenminister Christian Pegel abschließend.

Hintergrund

Eine Sonderbedarfszuweisung (SBZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Kommunen, um wichtige Investitionen oder andere kommunale Projekte zu finanzieren. Ein entsprechender Antrag ist über das Innenministerium zu stellen. Sie wird nach § 25 des Finanzausgleichsgesetzes M-V geregelt und dient der Förderung von Verwaltungskooperationen oder zur Bewältigung besonderer öffentlicher Interessen. Die Richtlinie finden Sie auf der Seite des Innenministeriums.

Neujahrswünsche der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig

Schwesig: Es ist wichtig, dass unser Land auf gutem Kurs bleibt

Schwerin – „Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein gesundes und glückliches Jahr 2026. Mögen all Ihre Wünsche für das neue Jahr in Erfüllung gehen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute auf der Insel Hiddensee, wo die Ministerpräsidentin traditionell den Jahreswechsel verbringt.

Die wichtigste Aufgabe im neuen Jahr ist nach Auffassung der Ministerpräsidentin, das Land wirtschaftlich weiter voranzubringen und damit Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. „Unsere Wirtschaft zeigt sich in schwierigen Zeiten robust. Wir hatten in den letzten Jahren entgegen dem Bundestrend wirtschaftliches Wachstum. Aber auch wir spüren, dass sich Deutschland wirtschaftlich in schwierigem Fahrwasser befindet. Es muss alles getan werden, um die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern. Ich setze vor allem auf die Branchen, in denen unser Land traditionell stark ist. Auf Tourismus, maritime Industrie, Land- und Ernährungswirtschaft, Gesundheitswirtschaft und auch auf das Handwerk und den gewerblichen Mittelstand“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung werde weiter wirtschaftliche Impulse setzen. „Das gemeinsame Ziel von Land und Kommunen ist, die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur möglichst schnell zum Einsatz zu bringen. Wir investieren vor allem in die Modernisierung von Schulen, aber beispielsweise auch in Verkehrswege und Krankenhäuser. Davon hat das Land dauerhaft etwas. Und wir schaffen gleichzeitig Aufträge für die Bauwirtschaft und das Handwerk“, sagte die Ministerpräsidentin. „Wir haben uns mit Erfolg dafür eingesetzt, dass der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie eingesetzt wird. Das stärkt die Branche, ebenso wie die Wiedereinführung des Agrardiesels die Landwirtschaft.“

Ein erster Höhepunkt im neuen Jahr werde die Grüne Woche Mitte Januar in Berlin sein. Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Jahr Partnerland. „Die Grüne Woche ist eine hervorragende Gelegenheit, um für Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland und auch Standort der Land- und Ernährungswirtschaft zu werben“, sagte die Ministerpräsidentin.

Das neue Jahr bringe für die Bürgerinnen und Bürger Verbesserungen. „Zum Jahreswechsel steigt die Pendlerpauschale. Das ist gerade für ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft weite Strecken zur Arbeit zurücklegen müssen, besonders wichtig. Dafür hat sich Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene eingesetzt“, erklärte Schwesig. „Außerdem sinken vielerorts die Energiepreise. Mit dem Jahreswechsel entfällt die Gasspeicherumlage. Beim Strom übernimmt der Bund zudem einen Teil der Netzkosten. Auch dafür hat sich Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene eingesetzt. Es ist gut, dass die Entlastungen an die Bürgerinnen und Bürger und an die Wirtschaft weitergegeben werden.“

Der zum Ende des Jahres 2025 beschlossene Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 sorge für Verlässlichkeit und Stabilität. „Es bleibt bei der beitragsfreien Kita, der Neueinstellung von Lehrern, dem Azubi- und Seniorenticket und dem Aufbau des landesweiten Rufbussystems. All das sind wichtige Entscheidungen für die Menschen in unserem Land.“

2026 sei ein besonderes Jahr für Mecklenburg-Vorpommern. „Bei der Landtagswahl im September entscheiden Sie, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, darüber, welche Richtung unser Land in den nächsten Jahren einschlägt und in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Ich bin sehr dankbar, dass sich so viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern für Andere und für die Gemeinschaft einsetzen. Es ist wichtig, dass wir uns diesen sozialen Zusammenhalt bewahren und unser Land auf einem guten Kurs bleibt. Deshalb bitte ich sie: Informieren Sie sich in den kommenden Monaten über die Ziele der Antretenden und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.“

Zwei neue Landesgesetze im Sozialbereich treten in Kraft

Schwerin – Mit dem Kinderschutzstrukturgesetz und dem Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) treten nach umfangreichen Vorarbeiten und Beratungen zum 1. Januar 2026 zwei wichtige, neue Landesgesetze in Kraft. „Mit beiden Gesetzen schaffen wir moderne und praxisnahe Regelungen und setzen nachhaltige Entwicklungsimpulse in wichtigen sozialen Bereichen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel.

Erstmals gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein eigenständiges Kinderschutzgesetz. „Durch verschiedene Maßnahmen in zahlreichen Handlungsfeldern wollen wir den Kinderschutz als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe weiterentwickeln und die Strukturen im Land für ein sicheres und gesundes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen stärken“, umriss Drese die Kernziele des neuen Gesetzes.

Dabei gehe es etwa um eine bessere Vernetzung und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz, die Qualifizierung von Fachkräften, die Entwicklung von Kinderschutzkonzepten durch alle Träger von Einrichtungen, Diensten und Angeboten sowie eine größere Sensibilisierung für Kinderschutzbelange im Ehrenamt.

Als „maßgeblichen Fortschritt für die Kinder- und Jugendhilfe im Land insgesamt“ bezeichnete Drese die mit dem Gesetz verbundene Rückübertragung des Landesjugendamtes (LJA) in die Landesverwaltung inklusive der Einführung der Zentralen Stelle Kinderschutz.

Drese: „Das Land wird für die Stärkung des Kinderschutzes und die Verbesserung der Ausstattung des Landesjugendamtes über 1,6 Millionen Euro jährlich zusätzlich in die Hand nehmen.“

Mit dem WoTG erhält Mecklenburg-Vorpommern nach Ansicht von Ministerin Drese ein zeitgemäßes und praxisnahes Gesetz für die unterschiedlichen Pflege- und Betreuungswohnformen.

„Wir berücksichtigen damit die individueller gewordene Lebensgestaltung sowie die Präferenzen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftigen Menschen“, so Drese. Das Gesetz sichere die Wohnqualität und schaffe mehr Spielraum für neue innovative Formen der pflegerischen Versorgung

Ein Schwerpunkt bildet zudem der Abbau von Bürokratie und bestehender Doppelstrukturen, z. B. bei der Prüftätigkeit der zuständigen Ordnungsbehörde, des Medizinischen Dienstes oder des Eingliederungshilfeträgers, so die Ministerin.

Drese: „Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des Verbraucherschutzes für volljährige pflegebedürftige Menschen und volljährige Menschen mit Behinderung. Dafür sorgen etwa erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen, verpflichtende Gewaltschutzkonzepte sowie eine stärkere interkulturelle Öffnung.“ Außerdem werde der Beratungsansatz der Heimaufsichten (Landkreise und kreisfreie Städte) gestärkt, die auch weiterhin die Einhaltung des Gesetzes prüfen.

Sicher ins neue Jahr

Drese bittet um Rücksichtnahme und Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk

Schwerin – Zum Jahresende bittet Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Bürgerinnen und Bürger darum, im Umgang mit Feuerwerk und Böllern Vorsicht walten zu lassen. Dazu gehöre vor allem die Rücksichtnahme auf Mitmenschen und Tiere. „Deshalb sollte nur am 31. Dezember und 1. Januar geböllert und stets auf ausreichenden Sicherheitsabstand geachtet werden. Außerdem darf in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- oder Altenheimen kein Feuerwerk gezündet werden“, hebt Drese hervor.

Die Ministerin appelliert an alle Feiernden, sich schon vor dem Silvesterabend mit dem ausgewählten Feuerwerk bekannt zu machen, die beiliegenden Gebrauchsanweisungen zum sicheren Abbrennen zu lesen und das CE-Prüfsiegel in Verbindung mit der entsprechenden Kennnummer zu prüfen.

„Der Start in das neue Jahr sollte schließlich ein Grund zum Feiern sein und nicht mit schlimmsten Verletzungen im Krankenhaus enden“, betonte Drese am Dienstag in Schwerin.

Nur Feuerwerk, das über offizielle Prüfsiegel verfügt, wurde eingehend begutachtet und unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften, so die Ministerin. Fehlen diese, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher das Feuerwerk nicht zünden, sondern unbedingt zu geprüften Alternativen greifen“, rät die Ministerin.

Eindringlich warne sie in diesem Zuge auch vor illegal importierter Ware, die oftmals Mängel aufweisen und stark reagierende Blitzknallsätze oder besonders große Nettoexplosionsmassen aufweisen. „Diese Ware ist kein Spielzeug, sie zu zünden kann lebensverändernde oder gar lebensbedrohliche Verletzungen zur Folge haben, wie schlimmste Unfälle jedes Jahr aufs Neue demonstrieren“, verdeutlichte Drese.

In den Krankenhäusern gebe es keinen speziellen Code für Unfälle mit Pyrotechnik. Dennoch müssen jedes Jahr in Mecklenburg-Vorpommern viele durch Pyrounfälle Schwer- bzw. Schwerstverletzte im Krankenhaus versorgt werden, darunter auch Jugendliche, so Drese.

Vor diesem Hintergrund bittet Drese Eltern darum, auf die Altersfreigabe der Produkte zu achten und vor dem Jahreswechsel mit Jugendlichen im Haus über den richtigen Umgang mit Feuerwerk zu sprechen, zumal das Festhalten von Böllern in der Hand oder das möglichst späte Wegwerfen sich immer mehr zu einer äußerst gefährlichen Mutprobe in dieser Altersgruppe entwickelt. „Und ganz generell gilt natürlich: Feuerwerkskörper gehören niemals in Kinderhände“, stellte Drese klar.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall kommen, sei es wichtig, umgehend medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Bei schweren Verletzungen setzen Sie bitte sofort einen Notruf ab. Die Einsatzkräfte in den Leitstellen, im Rettungsdienst und im Krankenhaus sind natürlich gerade auch in der Silvesternacht für unserer aller Sicherheit im Dienst. Dafür gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank“, so Drese abschließend.

Mehr Deutsch, Mathematik, Englisch und politische Bildung

Oldenburg: Wir stärken die Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und fördern die Demokratiebildung an den Schulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und setzt zusätzlich einen Schwerpunkt bei der politischen Bildung. „Die Demokratieerziehung ist wichtig für das Erkennen und Bewahren von Werten und Regeln des Zusammenlebens sowie für das Verständnis der in der Verfassung verankerten Grundrechte“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Mit der neuen Stundentafel beginnt der Geschichtsunterricht bereits in Klasse 5. Das Fach Politische Bildung/Sozialkunde wird in Klasse 7 statt bisher in Klasse 8 erteilt. In der gymnasialen Oberstufe werden ab dem kommenden Schuljahr aus dem Fach Geschichte/Politische Bildung zwei eigenständige Fächer: Geschichte und Politische Bildung/Sozialkunde. Das Fach Politische Bildung/Sozialkunde ist erstmals verpflichtend durch die Schülerinnen und Schüler zu belegen.“

Seit dem Schuljahr 2025/26 gibt es von der Grundschule bis zur gymnasialen Oberstufe bis zu 14 Stunden mehr Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Oldenburg: „Es ist wichtig, vorhandene Wissenslücken der Schülerinnen und Schüler, insbesondere im Bereich der Lesekompetenz, zu schließen. Denn die Lesekompetenz ist die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen in allen Fächern. Deshalb legen wir besonderen Wert auf die kontinuierliche Förderung und Entwicklung der Lesekompetenz der Kinder und Jugendlichen.“

Förderung der Kernkompetenzen

  • Im Schuljahr 2024/25 hat das Land das Leseband für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 eingeführt. Den Kindern stehen jeden Tag 20 Minuten zur Verfügung, in denen sie das Lesen intensiv üben können. Die Lesezeit ist fester Bestandteil des Unterrichts. Alle Grundschulen haben dafür im Vorfeld ein Starter-Bücherpaket und die neue Handreichung für die Arbeit mit dem Leseband erhalten.
  • Die Zahl der Werke, die im Unterricht gelesen werden, wurde verdoppelt. In den Klassen 1 und 2 stehen insgesamt zwei Werke und in den Klassen 3 und 4 jeweils ein Werk pro Schuljahr auf dem Programm. Bei jüngeren Schülerinnen und Schülern handelt es sich um längere zusammenhängende Texte. Von der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe befassen sich die Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr mit zwei literarischen Werken im Fach Deutsch.
  • In den Jahrgangsstufen 3 und 4 stehen eine weitere Deutsch- und Mathematikstunde auf dem Stundenplan.
  • An Regionalen Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen wird in den Klassen 7 bis 10 mehr Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch erteilt – auf vier Jahre sind es bis zu elf zusätzliche Wochenstunden. In diesen Fächern können Schulen je eine Stunde für die fachbezogene individuelle Förderung und Differenzierung oder für die Gestaltung individueller Lernzeiten nutzen.

Stärkung der politischen Bildung

  • Das Fach Geschichte wird in der Orientierungsstufe ab Klasse 5 erteilt, bislang begann der Unterricht erst ab Klasse 6.
  • Das Fach Sozialkunde wird zum Fach Politische Bildung/Sozialkunde und beginnt ebenfalls ab Jahrgangsstufe 7.
  • Das Drei-Säulen-Modell für Demokratiebildung an Schulen strukturiert die Demokratiebildung an Schulen und schafft Handlungssicherheit für die Lehrkräfte.

Weitere Neuerungen in den Stundentafeln, die seit dem Schuljahr 2025/26 verbindlich gelten

  • Das Fach Arbeit/Wirtschaft/Technik (AWT) wird um die Bezeichnung Berufliche Orientierung ergänzt und in der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) jeweils eine Stunde pro Woche unterrichtet.
  • Das Fach Informatik und Medienbildung wird eigenständig ausgewiesen und ab Klasse 5 durchgängig unterrichtet.
  • Der Chemieunterricht beginnt wieder in der Jahrgangsstufe 7.
  • Mit den flexiblen Stunden können Schulen die Schülerinnen und Schüler in Schwerpunkten, wie zum Beispiel Musik oder Sport, besser individuell fördern. An Gymnasien ist eine zusätzliche Stunde Berufliche Orientierung in der Jahrgangsstufe 10 verpflichtend.
  • Die Spezialgymnasien erhalten dieselbe Stundenausstattung wie bisher. Darüber hinaus erfolgt weiterhin eine zusätzliche Stundenzuweisung für die Profilbildung.

Hintergrund

Das Drei-Säulen-Modell für Demokratiebildung an Schulen ist ein ganzheitliches Konzept, das folgende Bereiche umfasst:

Politische Bildung als Unterrichtsfach

Hierbei werden die Fächer Politische Bildung/Sozialkunde (ab Jahrgangsstufe 7) sowie Gesellschaftswissenschaften (Jahrgangsstufen 5/6) gestärkt. Ziel ist die Vermittlung fachspezifischer Kompetenzen wie Perspektivenübernahme, Konfliktfähigkeit und politische Urteilsfähigkeit.

Politische Bildung als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip

Alle Fachlehrkräfte werden dazu ermutigt, gesellschaftliche Problemorientierung und Kontroversität in ihren Unterricht zu integrieren. Beispiele sind Literaturanalysen mit politischen Bezügen oder Diskussionen zu Umweltfragen. Ziel ist es, ganzheitliches politisches Lernen in allen Fächern zu fördern.  

Demokratische Schul- und Unterrichtskultur

Schulen sollen als lebendige Orte der Demokratie erlebt werden. Schülerinnen und Schüler erfahren Mitbestimmung, Toleranz und gegenseitigen Respekt. Praktische Beispiele sind der Klassenrat zur Förderung der demokratischen Teilhabe, sowie transparente Entscheidungsprozesse und Schülerzeitungen. Lehrkräfte übernehmen hierbei eine Vorbildfunktion und gestalten eine demokratische Schulatmosphäre.