Menü Schließen

Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Hochschulprojekt „Inklusive Bildung“

Schwerin – Die Landesregierung wird das Modellprojekt „Inklusive Bildung“ an der Hochschule Neubrandenburg auch in den kommenden zwei Jahren fördern. „Damit kann für die fünf ausgebildeten Bildungsfachkräfte für Inklusion der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt gesichert werden,“ teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

Im Zuge des von der Hochschule Neubrandenburg eingeführten Projekts starteten 2021 fünf schwerbehinderte Menschen eine dreijährige Ausbildung zur Bildungsfachkraft. Die Projektteilnehmenden waren zuvor in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt. „Für die Angestellten in den Werkstätten ist eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nur schwer zu erlangen“, erklärt Drese. Das Projekt schaffe somit neue Perspektiven für die Inklusion im Land, so Drese weiter.

Im Zuge ihrer bevorstehenden Tätigkeit als Bildungsfachkräfte werden die fünf schwerbehinderten Beschäftigten Studierenden, Lehr-, Fach- und Führungskräften Inhalte rund um das Thema Inklusion vermitteln. „Es geht vor allem darum, Studierende und Dozierende aus erster Hand für die Bedürfnisse und Hürden von und für Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren“, betont Drese. Die Erkenntnisse würden über den Hochschulkontext hinaus einen wichtigen Beitrag für mehr Achtsamkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen leisten.

Für die Umsetzung ihrer Arbeit als Bildungsfachkräfte stehen den fünf Beschäftigten vielseitige Möglichkeiten zur Verfügung. „Über Workshops, Seminare und Vorlesungen können verschiedene Formate zum Einsatz kommen“, erläutert Drese. Entscheidend sei es darüber hinaus, dass die ausgebildeten Bildungsfachkräfte ein existenzsicherndes und selbstbestimmtes berufliches Arbeitsleben führen können.

Insgesamt fördert die Landesregierung das Projekt „Inklusive Bildung“ in den kommenden zwei Jahren mit rund 600.00 Euro. Begleitet wird das Projekt durch ein Filmteam. Das Filmprojekt unterstützt das Inklusionsamt zusätzlich mit bis zu 45.000 Euro.

Fortbildungen für Lehrkräfte stark nachgefragt

Oldenburg: Fortbildungsbereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer ist beeindruckend

Schwerin – Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern zeigen nach wie vor großes Interesse an Fortbildungen. Im vergangenen Schuljahr verzeichneten die 1.474 Angebote des Instituts für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums insgesamt 19.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Portfolio des IQ M-V reicht von sogenannten Mikrofortbildungen am Nachmittag über Fachtage, mehrtägigen Fortbildungen im Rahmen der beiden jährlichen Akademien in den Sommer- und Winterferien bis hin zu Fortbildungsangeboten, die sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstrecken. Besonders beliebt sind Online-Fortbildungen.

„Die Fortbildungsbereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen und des unterstützenden pädagogischen Fachpersonals ist beeindruckend“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich werte dies als Indikator, dass unsere Lehrkräfte hoch motiviert sind und stets auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen bleiben. Abwechslungsreicher und moderner Unterricht kommt den Schülerinnen und Schülern zu Gute“, so Oldenburg.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Fortbildungsangebots ist die Nutzung digitaler Medien. Etwa ein Drittel aller Fortbildungen beschäftigt sich mit dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Dabei geht es um die didaktische Verwendung der digitalen Medien und eine einfachere Kommunikation von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften untereinander, zum Beispiel über das landesweite Lernmanagementsystem „itslearning“.

Auch schulintern war die Digitalisierung ein Schwerpunkt: Bis Ende des vergangenen Schuljahres haben sich insgesamt 1.850 Lehrkräfte zum effektiven Medieneinsatz fortgebildet. „Das Thema Digitalisierung in der Schule wird auch weiterhin ein zentraler Fortbildungsschwerpunkt in den Angeboten des IQ M-V für die Lehrerinnen und Lehrer sein“, unterstrich Oldenburg.

Die großen Aufgaben bei der Migration und bei der Inklusion bewältigen Lehrkräfte ebenfalls aktiv. Der Grundlagenkurs zur Methodik und Didaktik beim Unterrichten der deutschen Sprache für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und die Fortbildungen zur individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten oder Handicaps waren ebenfalls gut besucht.

Zusätzlich zum klassischen Fortbildungsangebot können Lehrkräfte das Weiterbildungsportal „fobizz“ nutzen. Die Online-Plattform wird auf Grundlage der aktuellen Themen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung ständig ergänzt und erweitert. Sie umfasst aktuell bereits über 250 verschiedene digitale Fortbildungen. Die Fortbildungen vermitteln didaktische Fähigkeiten, wie Lehrkräfte digitale Technologien und künstliche Intelligenz einsetzen können. Hierzu zählt auch der Umgang mit ChatGPT. Seit April 2020 haben Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern auf dem „fobizz“-Portal insgesamt über 113.000 Online-Fortbildungen absolviert, ca. 29.000 Fortbildungen davon im Schuljahr 2022/2023.

DigitalPakt

Alle öffentlichen Schulträger haben Anträge gestellt / Oldenburg: Ziel ist es, alle Schulen mit einer zeitgemäßen IT-Infrastruktur zu versorgen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule und seiner Zusatzprogramme in diesem Jahr große Schritte vorangekommen. Bis Ende November hatten alle kommunalen Schulträger die erforderlichen Anträge auf eine Förderung für ihre Schulen gestellt.

Anfang des Jahres hatten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und des Bildungsministeriums beraten, wie die Förderung über den DigitalPakt schneller umgesetzt werden kann, die Maßnahmen auf dem Kommunalgipfel abgestimmt und anschließend beschlossen.

„Mit dem Vorliegen aller Anträge haben wir ein wichtiges Etappenziel erreicht“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Allen Lehrkräften danke ich, dass sie trotz ihrer anderen Aufgaben Medienbildungskonzepte für ihre Schulen viel früher als ursprünglich vorgesehen erstellt haben.

Auch die Medienentwicklungspläne der Schulträger liegen weitestgehend vor. Erste Schulträger haben bereits die Fortschreibung begonnen. Dies zeigt, dass es allen Beteiligten wichtig ist, die Schulen mit digitalen Medien auszustatten.

Ziel ist es, bis Ende kommenden Jahres alle Schulen mit einer zeitgemäßen IT-Infrastruktur zu versorgen. Auch wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, geht es in den kommenden Wochen und Monaten darum, die digitale Technik zu beschaffen, zu installieren und die Einweisung zu organisieren“, sagte Oldenburg.

Medienbildungskonzepte und Medienentwicklungspläne zählen zu den Voraussetzungen, um eine Förderung über den DigitalPakt zu erhalten.

Die Schulen erstellen Medienbildungskonzepte, die den pädagogischen Rahmen vorgeben. Sie schreiben fest, wie die Schülerinnen und Schüler digitale Kompetenzen erwerben. Medienentwicklungspläne werden von den Schulträgern erarbeitet und geben Auskunft über die dafür notwendige IT-Ausstattung.

Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht eine Umsetzung des DigitalPakts bis Ende 2024 vor. Die Investitionsmaßnahmen müssen bis zum 30. Juni 2025 vollständig abgerechnet sein.

„Den Schulträgern bleibt also noch Zeit, den DigitalPakt umzusetzen. Das Land unterstützt sie dabei bestmöglich. Wir haben den Roll-Out-Plan angepasst, der vorsieht, wann welche Schule eine Förderung erhält. Außerdem haben wir das Antragsverfahren vereinfacht und einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt.

Das bedeutet, dass die Schulträger die digitale Technik bereits beschaffen können. Dies alles soll dazu beitragen, dass sie den DigitalPakt innerhalb der bestehenden Regelungen umsetzen können“, erläuterte die Bildungsministerin.

Der aktuelle Stand zum DigitalPakt Schule und seiner Zusatzprogramme gestaltet sich wie folgt:

  •  DigitalPakt – Basisprogramm

 Zur Verfügung stehende Mittel: ca. 110 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Volumen der Anträge: 107,4 Millionen Euro (97,6 Prozent)

Mittelbindung (Bewilligung): ca. 90,3 Millionen Euro (ca. 82,1 %)

  •  Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler

Zur Verfügung stehende Mittel: 10,9 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Alle Fördermittel konnten bereits bewilligt und ausgezahlt werden.

  •  Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“

Zur Verfügung stehende Mittel: 10,9 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Mit einer Bewilligung von ca. 10,7 Millionen Euro (98 Prozent) sind fast alle Mittel gebunden. Offen sind lediglich Anträge von Schulen in freier Trägerschaft.

  •  Förderprogramm „Administration“

Zur Verfügung stehende Mittel: 11 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Bislang liegen Anträge für 319 Schulen vor. Dies entspricht einem Finanzvolumen von ca. 4,6 Millionen Euro (41,9 Prozent).

Kleinere Gruppen und eine bessere Betreuung

Oldenburg: Dieses Gesetz bringt Verbesserungen für Kinder, Erzieherinnen, Erzieher und für Eltern

Schwerin – Die Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern gehen schrittweise weiter. Die Abgeordneten des Landtags haben in Erster Lesung über eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) debattiert und den Gesetzentwurf anschließend zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht im Kern kleinere Gruppen bei den 3- bis 6-Jährigen und damit ein besseres Betreuungsverhältnis sowie eine bessere individuelle Förderung, eine bessere Vergütung der Auszubildenden, eine Stärkung der Elternrechte und einen wesentlich praxisnäheren Einsatz von Assistenzkräften vor.

„Dieses Gesetz bringt Verbesserungen für die Kinder, die Erzieherinnen und Erzieher und für die Eltern“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In keinem anderen Bundesland werden so viele Kinder in Kitas betreut und gefördert wie bei uns. In keinem anderen Bundesland gibt es so umfassende Öffnungszeiten wie in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings ist in keinem anderen Bundesland eine Erzieherin bzw. ein Erzieher für so viele Kinder zuständig wie bei uns. Die Landesregierung setzt alles daran, diese Situation weiterhin zu verbessern“, sagte Oldenburg. Ein wichtiger Schritt sei die Änderung des KiföG.

„Ich bedanke mich zudem bei den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und der freien Träger für die konstruktive Zusammenarbeit. Diesen Willen um Verbesserungen und Optimierungen habe ich schätzen gelernt. Ihre Anregungen zum Gesetzentwurf haben wir ernst genommen und selbstverständlich auch Vorschläge aufgenommen oder aus dieser Novelle wieder gestrichen“, erläuterte die Bildungsministerin.

Das neue Kindertagesförderungsgesetz sieht unter anderem folgende Verbesserungen vor:

Das Fachkraft-Kind-Verhältnis wird von 1:15 auf 1:14 gesenkt. Geplant ist, dass von September 2024 eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreut. Durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses und den gestiegenen Personalbedarf entstehen Mehraufwände in Höhe von 11,8 Millionen Euro pro Jahr.

Kindertageseinrichtungen haben künftig die Möglichkeit, ein besseres Fachkraft-Kind-Verhältnis dort verbindlich umzusetzen, wo überdurchschnittlich viele Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen oder Kinder mit Migrationsgeschichte betreut und gefördert werden.

Im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation wird bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sprachliche Fähigkeiten sind die Grundlage für die gesamte – nicht nur kindliche – Entwicklung. 30 Prozent der Kindergartenkinder in Mecklenburg-Vorpommern haben auch sprachliche Defizite, die bis zum Ende der Schulzeit bestehen bleiben, wenn sie nicht frühzeitig verstärkt individuell gefördert werden.

Als Teil der Fachkräfteoffensive soll die Vergütung der Auszubildenden angehoben werden. Bisher war im Gesetz verankert, dass Auszubildende mindestens 80 Prozent des Verdienstes erhalten müssen, der im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes vorgeschrieben ist. Laut Gesetzentwurf wird dieser Satz auf 90 Prozent angehoben. Dies ist eine Steigerung pro Monat um ca. 100 bis 120 Euro und eine Erhöhung während der gesamten Ausbildungszeit um ca. 4.000 Euro.

Erzieherinnen und Erzieher werden entlastet, ohne dass die Fachkräftequote gesenkt wird. Die Fachkräfteoffensive stärkt die Rechte der Assistenzkräfte. So können künftig zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, kleinere Gruppen eigenständig leiten und damit auch die Randzeitenbetreuung übernehmen. Auch Alltagshilfen sind zur Entlastung des pädagogischen Personals von nicht pädagogischen Aufgaben in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Kindertagespflegepersonen – genauso wie Träger von Kindertageseinrichtungen – für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen.

Zu den Neuerungen zählt auch die Stärkung der Elternrechte. Ab 2024 sind mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte vorgesehen, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder.

Darüber hinaus sollen ab dem Jahr 2025 die einzelnen Finanzierungsströme vom Land an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusammengefasst werden, um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten zu verringern.

Ratgeber „Das ABC der Schule“ aufgelegt

Oldenburg: Wir geben Eltern eine Orientierungshilfe

Schwerin – Ob Lernmanagementsysteme, Rahmenpläne oder Übergangszeugnis: Das Bildungssystem und die dazugehörigen Inhalte, Rechte und Pflichten für Eltern, Schülerinnen und Schüler sind zahlreich und nicht immer leicht zu erschließen. Außerdem ändern sich Regelungen auch mit der Zeit.

Das Bildungsministerium hat „Das ABC der Schule“ aufgelegt, um Eltern bzw. Erziehungs- und Sorgeberechtigte besser zu unterstützen und um ihnen einen schnellen Einstieg und guten Überblick zu ermöglichen. „Das ABC der Schule“ steht online auf dem Bildungsserver MV zur Verfügung und ist als Printversion verfügbar.

„Während seiner Schullaufbahn erhält ein Kind von vielen Seiten Unterstützung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Schule ist dann erfolgreich, wenn Lehrkräfte und Eltern an einem Strang ziehen. Daher brauchen Eltern einen schnellen Einblick, wie Schule heute funktioniert. ‚Das ABC der Schule‛ ist als Orientierungshilfe gedacht.

Darin finden sich alphabetisch geordnet Erklärungen über das Schulwesen in unserem Land von A wie Alltagshilfen bis Z wie Zeugnisse. Das Nachschlagewerk soll nicht das vertrauensvolle Gespräch mit den Eltern zu ihren individuellen Anliegen ersetzen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen, in den Staatlichen Schulämtern und im Bildungsministerium haben selbstverständlich weiterhin ein offenes Ohr für sie“, so Oldenburg.

Auch wenn für den Ratgeber in der ersten Auflage eine Vielfalt an Themen berücksichtigt worden ist, besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Zusätzlich lohnt sich jederzeit ein Blick auf den Bildungsserver MV unter www.bildung-mv.de, auf das Bildungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Printversion des Ratgebers „Das ABC der Schule“ befindet sich derzeit im Druck. Grundschulen erhalten Sie Anfang des Jahres per Post. Weitere Broschüren können über die Webseite des Bildungsministeriums unter Publikationen – Regierungsportal M-V bestellt werden.

Neues Konzept zur Beruflichen Orientierung

Oldenburg: Jugendliche künftig noch besser auf die Ausbildung vorbereiten

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig noch gezielter den Beruf anstreben, der am besten ihren Neigungen entspricht. „Es ist eine gute Nachricht, dass junge Menschen positiv in ihre berufliche Zukunft blicken und zuversichtlich sind. Dies können sie bei der derzeitigen Fachkräftesituation auch sein. Dennoch wollen wir Jugendliche künftig noch besser auf die Ausbildung vorbereiten und überarbeiten derzeit das Konzept zur Beruflichen Orientierung. Vom Schuljahr 2024/2025 an soll es umgesetzt werden. Damit sind unsere Schulen gut aufgestellt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Veröffentlichung einer repräsentativen Forsa-Befragung im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung und der Deutschen Kinder und Jugendstiftung.

Die Landesregierung und die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner hatten sich im Zukunftsbündnis darauf verständigt, die Berufliche Orientierung an den Schulen weiterzuentwickeln. Alle Partnerinnen und Partner arbeiten hier eng zusammen. „Die Berufliche Orientierung ist mit vielen Angeboten schon heute an den Schulen fest verankert“, so Oldenburg. „Bei der Weiterentwicklung geht es im Kern darum, dass der Übergang von der Schule in den Beruf noch besser gelingt. Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler stärken, damit sie zielgerichtet einen Beruf anstreben können. Wichtig ist dabei auch, dass Jugendliche nicht für die Ausbildung verloren gehen“, betonte die Bildungsministerin.

Dabei bestehen bereits erfolgreiche Angebote wie das Produktive Lernen oder das Freiwillige 10. Schuljahr. Das Produktive Lernen richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist. Die Jugendlichen, die die 7. Jahrgangsstufe besucht haben, lernen mit starker Praxisorientierung. Auch das Freiwillige 10. Schuljahr hat das Ziel, die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss zu verringern. „Seit diesem Schuljahr gibt es bei das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen. Das Angebot an 22 Standorten und mit insgesamt 27 Klassen richtet sich an Jugendliche, die mehr Zeit zum Lernen brauchen. Für sie erhöhen sich damit die Chancen, einen bundesweit anerkannten Schulabschluss, die Berufsreife, zu erlangen“, erläuterte die Ministerin.

In der repräsentativen Forsa-Umfrage haben die jungen Menschen betont, dass sie Kenntnisse der deutschen Sprache (92 Prozent) für wichtig oder sehr wichtig halten. Erst danach folgen für sie Fremdsprachen (84 Prozent) und Kenntnisse in den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften (80 Prozent).

„Wir gehen den eingeschlagenen Weg weiter und stärken die basalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik“, sagte Oldenburg. „Vom Schuljahr 2024/2025 an erhöht das Land in der Grundschule die Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Auch im weiterführenden Bereich haben Schulen die Möglichkeit, die basalen Kompetenzen zu stärken. Unsere Schülerinnen und Schüler brauchen mehr Zeit zum Lernen. Der Spurt durch die Inhalte muss aufhören. Wir brauchen mehr Phasen des Lernens und Festigens“, so die Ministerin.

Referendariat im Schuldienst attraktiver gestalten

Oldenburg: Direkter Austausch mit den Absolventinnen und Absolventen ist uns wichtig

Schwerin – Referendarinnen und Referendare in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig noch besser auf ihre Lehrertätigkeit vorbereitet werden. Das Land plant dazu eine Reform des Referendariats, bei der Inhalte, die vorrangig theoretisch ausgerichtet sind, durch Bestandteile mit unmittelbaren Praxisbezug ersetz werden.

„Das Referendariat als zweite Phase der Lehrerbildung ist besonders wichtig, weil die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer verstärkt Praxiserfahrungen sammeln und differenzierte Methoden anwenden können. Wenn Referendarinnen und Referendare die Ausbildung an den Schulen als fundiert und sinnstiftend betrachten, kann dies ausschlaggebend für die Entscheidung sein, anschließend gern in den Schulen des Landes zu arbeiten,“ sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Vorstellung des Gutachtens „Lehrkräftegewinnung und Lehrkräftebildung für einen hochwertigen Unterricht“ der Ständigen Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK).

„Wir werden die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes dahingehend ändern, dass auf die Anfertigung einer vorgeschriebenen Hausarbeit verzichtet und stattdessen eine erweiterte Lehrprobe vorgeschrieben wird, im Rahmen derer die Referendarinnen und Referendare eine Unterrichtsreihe konzipieren. Dies ist deutlicher an den Berufserfordernissen ausgerichtet. Darüber hinaus prüfen wir, ob Referendarinnen und Referendare unmittelbar nach bestandener Zweiter Staatsprüfung, also vor dem offiziellen Ende des Vorbereitungsdiensts, hinsichtlich der Vergütung den Lehrkräften gleichgestellt werden können“, so Oldenburg.

Mit vier Einstellungsterminen, die bundesweit einmalig sind, bietet Mecklenburg-Vorpommern schon heute einen nahezu nahtlosen Übergang von der ersten in die zweite Phase der Lehrerbildung an und reduziert damit Wartezeiten. „Wichtig ist uns bei allen weiteren Reformideen ein direkter Austausch mit den Absolventinnen und Absolventen. In unserer Arbeitsgruppe sind auch die Personen beteiligt, die an der Ausbildung mitwirken. Wir bieten somit den Referendarinnen und Referendaren selbst ein Forum, Vorschläge für Veränderungen zu unterbreiten und zu beraten“, sagte die Bildungsministerin.

Nach PISA 2022

Deutsch und Mathematik stärken / Oldenburg: PISA bestätigt den eingeschlagenen Weg, Schülerinnen und Schüler intensiver zu fördern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg sieht die Stärkung der Kernkompetenzen in Deutsch und Mathematik als zentrale Aufgabe, um die Bildungserfolge von Schülerinnen und Schülern zu erhöhen. Nach den Ergebnissen der jüngsten internationalen PISA-Studie fühlt sich die Ministerin in ihrem Handeln bestätigt. PISA 2022 gibt einen Überblick über die Kompetenzen Fünfzehnjähriger in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen. In Deutschland nahmen an 257 Schulen insgesamt 6.116 Schülerinnen und Schüler im Jahr 2022 teil. Die Stichprobe ist für Deutschland repräsentativ. Das Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien an der Technischen Universität München hat in Mecklenburg-Vorpommern fünf Schulen (zwei Regionale Schulen, zwei Gymnasien und eine Förderschule) zur Teilnahme an der Studie ausgewählt.

„Die PISA-Studie ist kein Spiegelbild von Mecklenburg-Vorpommern, sondern ein Abbild aller Bundesländer und der 80 beteiligten Staaten. Sie bestätigt die Ergebnisse anderer Studien, zum Beispiel des IQB-Bildungstrends und des Gutachtens der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz zu den basalen Kompetenzen. Mecklenburg-Vorpommern muss den eingeschlagenen Weg der Stärkung der basalen Kompetenzen weiter gehen und die Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch und Mathematik weiter fördern. Wir fangen damit bereits in der Grundschule an. Vom Schuljahr 2024/2025 an erhöht das Land in der Grundschule die Stundenzahl in den Fächern Deutsch und Mathematik. Außerdem soll in allen Grundschulen des Landes ein sogenanntes flächendeckendes Leseband eingeführt werden. An drei bis fünf Tagen sind Lautlesetrainings in der Schule vorgesehen. Dafür sind pro Tag 20 Minuten der Unterrichtszeit fest eingeplant – unabhängig vom zu unterrichtenden Fach“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Sprachkenntnisse sind ein wichtiger Schlüssel zum Bildungserfolg. Erst, wenn ich verstehen kann, kann ich Textaufgaben in Mathematik lösen, Sachtexte in Biologie und in Physik lesen. Ebenfalls beginnen wir ab dem Schuljahr 2024/2025 schrittweise die Unterrichtsstunden für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch zu stärken, indem hier die Stundenanzahl deutlich erhöht wird. Unsere Schülerinnen und Schüler brauchen die Zeit zum Lernen. Der Spurt durch die Inhalte muss aufhören. Wir brauchen mehr Phasen des Lernens und Festigens. Das durchgängige Sprachbildungskonzept für Mecklenburg-Vorpommern, das wir im Sommer verabschiedet haben, wird dazu beitragen, diese grundlegenden Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler in allen Unterrichtsfächern weiter zu erhöhen. Auch die zentralen Lernstandserhebungen sind ein wichtiges Instrument, um gezielt die Schülerinnen und Schüler in den Bereichen zu fördern, in denen die Mindeststandards nicht vollständig oder gerade so erreicht werden“, erklärte die Ministerin.

Außerdem qualifiziert das Land seine Mathematik-Lehrkräfte, zum Beispiel über die Fortbildungsinitiative „QuaMath“ des Deutschen Zentrums für Lehrerbildung Mathematik und des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften (IPN). Das Programm ist auf eine Projektlaufzeit von 10 Jahren angelegt und zielt auf die Weiterentwicklung des Mathematikunterrichts in der Primarstufe und Sekundarstufe I ab. An dem Projekt beteiligen sich 15 Bundesländer. Es wird während der gesamten Projektlaufzeit eng wissenschaftlich begleitet.

Die internationale PISA-Studie nimmt auch das Lehren und Lernen unter Pandemiebedingungen in den Blick. „Die getesteten Schülerinnen und Schüler waren während der Corona-Pandemie eine lange Zeit von Schulschließungen, Distanz- und Wechselunterricht betroffen. Die Spuren der Pandemie sind immer noch deutlich. Allerdings wäre es zu einfach, die Ergebnisse allein mit der Corona-Pandemie zu erklären. Auswirkungen von bildungspolitischen Entscheidungen treten immer schrittweise und viele Jahre später zutage. Die PISA-Studie zeigt auf, welche Folgen Kürzungen des Deutsch- und Mathematikunterrichts bei uns im Land in der Vergangenheit heute haben. Hier steuern wir um“, so Oldenburg.

Die Gruppen der leistungsschwachen Schülerinnen und Schüler sind in PISA 2022 in Deutschland im Vergleich zu PISA 2018 in Mathematik, Naturwissenschaften und im Lesen signifikant gewachsen. „Schülerinnen und Schüler brauchen dringend mehr Zeit zum Üben, Festigen und zur individuellen Unterstützung, um Lücken zu schließen. Seit diesem Schuljahr gibt es bei uns im Land das Freiwillige 10. Schuljahr deshalb an Regionalen Schulen und Gesamtschulen. Das Angebot an 22 Standorten und mit insgesamt 27 Klassen richtet sich an Jugendliche, die mehr Zeit zum Lernen brauchen. Für sie erhöhen sich damit die Chancen, einen bundesweit anerkannten Schulabschluss, die Berufsreife, zu erlangen“, sagte die Bildungsministerin.