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Kategorie: Veranstaltungen / Termine

Windkraftgipfel

Backhaus: Windkraftgipfel muss sich den Namen noch verdienen

Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am Nachmittag zu einem Windkraftgipfel eingeladen. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesregierung, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften tauschten sich über die Herausforderungen des geplanten Ausbaus der Windenergie an Land aus.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Natürlich ist es zu begrüßen, wenn Minister Habeck die Akteurinnen und Akteure der Energie-Transformation an einen Tisch bittet, um sich auszutauschen. Doch wenn nur die alten Probleme und Herausforderungen erneut benannt werden, ist das erstmal nur eine schwache Brise.

Bis zum Folgegipfel muss das BMWK noch reichlich Hausaufgaben erledigen. Zuerst müssen die Netzentgelte angefasst werden. Es kann nicht angehen, dass die Menschen, die die Hauptlast der Transformation vor der eigenen Haustür erleben, die höchsten Strompreise bezahlen müssen. Das haben wir immer wieder angemahnt und ich bin gespannt, wie das in vier Wochen bis zur Neuauflage geändert werden wird. Schließlich geht es ja um Tempo.

Deswegen braucht es auch einen Pakt für Beschleunigung. Die Kosten für die Genehmigungsverfahren, die durch zusätzliches Personal auf Ebene der Kommunen und der Länder entstehen, dürfen nicht allein dort hängenbleiben. Hier ist der Bund gefordert. Und dann dürfen die Berliner Großstädter nicht vergessen, dass die Energiewende sich hauptsächlich in den ländlichen Räumen abspielen wird.

Welche Belastungen dort für die Menschen entstehen, wissen wir. Aber: Welchen Gewinn sollen sie dafür erhalten? Ich plädiere schon lange dafür, dass Sondertarife für Strom und Wärme in den betroffenen Kommunen für die Haushalte und Gemeindekassen erhältlich sein müssen. Hier erwarte ich Lösungen. Am Ende geht es auch darum, woher die Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien kommen sollen.

Auch hier ist der Bund gefordert. Der Bund muss endlich die verbliebenden Flächen der BVVG an die Länder übergeben, damit vor Ort Gestaltungs­spielraum genutzt werden kann. Ich bin gespannt auf den zweiten Windkraftgipfel, der noch vor dem Sommer stattfinden soll“, so Backhaus.

Ernährungssicherheit ist Daseinsvorsorge

Büsum – Am 23. Und 24. März kommen in Büsum die Agrarminister der Länder zu ihrer Frühjahrstagung zusammen. Für das Agrarland Mecklenburg-Vorpommern sind nach Ansicht des Ressortchefs, Minister Dr. Till Backhaus mehrere Punkte der Tagesordnung zentral.

„Die Ernährungssicherung durch die Landwirtschaft muss ein Schutzgut von überragendem öffentlichem Interesse sein,“ fordert Backhaus insbesondere mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen zur Ausweitung von Freiflächen-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.

„Der Preis ist zu hoch, wenn allein für  Energie mit hohen Gewinnmargen neue Abhängigkeiten entstehen, wie wir sie auf den Energiesektor gerade teuer abzuschaffen bemüht sind. Ziel muss es sein auf so wenig neu versiegelter Fläche wie möglich Erneuerbare Energie zu erzeugen, dafür aber mit hocheffizienten Anlagen. Flächen von hoher Qualität zur landwirtschaftlichen Produktion müssen zur Versorgungssicherheit im eigenen Land erhalten bleiben.

Die Doppelnutzung von Flächen wie z.B. durch Agri-Pv muss stärker in den Fokus rücken. Dazu bedarf es aber einer Vereinfachung der Genehmigungs­verfahren. Es ist aber auch erforderlich, dass die Ernährungsgewohnheiten der westlichen Welt deutlich stärker auf regionale Wertschöpfung und Nachhaltigkeit sowie die Schonung der natürlichen Ressourcen ausgerichtet werden. Dazu müssen wir die Verbraucherbildung und -beratung intensivieren“, erklärt der Minister und ergänzt:

„Neben den bereits bestehenden Herausforderungen des Klimawandels und dem Rückgang der Biodiversität hat sich durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht nur für den Energiesektor, sondern auch für den Agrarsektor eine drastisch veränderte Situation ergeben. Der russische Angriffskrieg hat erhebliche Folgen für die Welternährung. Deutschland und die EU haben als agrarische Gunststandorte eine globale Mitverantwortung für die Versorgung mit Nahrungs­mitteln.

Mit Blick auf Belange der öffentlichen Sicherheit und der Verantwortung für andere Regionen der Welt muss der Ernährungssicherung derselbe Stellenwert zukommen wie der Absicherung der Energieversorgung. Die Bedrohungen durch Lebens- und Futtermittelknappheit sind mit jenen der Energiekrise vergleichbar (Unterbrechung von Lieferketten, Preisexplosionen, Ausfall der landwirtschaftlichen Produktion in betroffenen Ländern).

Die Sicherung landwirtschaftlicher Flächen für die Agrarproduktion ist daher von überragendem öffentlichen Interesse und muss entsprechend gestärkt werden. Eine raumordnerische Lenkung auf ertrags­schwache, auf denen vor dem Hintergrund des Klimawandels in Zukunft kaum noch landwirtschaftliche Produktion möglich sein wird, Böden aber auch auf wiedervernässte Moore ist dringend geboten. Damit würden auch gezielt ländlichen Regionen mit schwachem Ertragspotenzial neue Wertschöpfungs­modelle im Energiesektor eingeräumt.“

Ernährungs- und Versorgungssicherheit spiele auch im Bereich der Tierhaltung eine wesentliche Rolle, so Minister Backhaus: „Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit seinem Eckpunktepapier eine geeignete Grundlage für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Sicherstellung einer tiergerechten Haltung, Pflege und Fütterung von Mastputen vorgelegt. Es muss aber dringend überarbeitet werden.

Eine „eins-zu-eins“ Umsetzung würde bedeuten, dass künftig etwa 33% weniger Tiere je Einheit gehalten werden dürfen und sich der Deckungsbeitrag für die Betriebe folglich um mind. 33% reduzieren wird. Dies ist durch die Putenhaltung in Deutschland nicht zu leisten und bedeutet das wirtschaftliche Aus für den gesamten Sektor“, erklärt der Minister.

Bereits heute stehe der Markt unter erheblichem Druck durch Importe aus anderen Mitglieds- aber auch aus Drittstaaten, insbesondere aber auch durch das inzwischen permanente Auftreten von Aviärer Influenza (AI) und die zu erwartenden höheren Tierseuchen­kassen­beiträge.

„Der Selbstversorgungsgrad in Deutschland für Putenfleisch beträgt aktuell 70-80%, dürfte bei Umsetzung der Eckwerte allerdings entsprechend weiter sinken“, befürchtet der Minister und verweist auf das Beispiel Österreich, wo eine Besatzdichte von 40kg/m2 bei Putenhähnen gilt und ein SVG mit sinkender Tendenz von aktuell nur noch 30% realisiert werde.

„Für den Umbau der Tierhaltung in Deutschland muss es ein Gesamtkonzept geben, damit die Tierhalterinnen und Tierhalter den Umbau in eine tier- und umwelt­gerechte Tierhaltung bewältigen können. Dieses gebietet der Ausgleich zwischen den verfassungs­rechtlich geschützten Interessen der Tierhalter einer­seits sowie den Belangen des Tierschutzes anderer­seits“, ergänzt der Minister. „Was bisher von Seiten des Bundes vorliegt, ist nicht ausreichen, um den Veredelungsstandort Deutschland zu erhalten oder gar zu stärken. Unsere Forderungen nach einem staatlichen Tierwohllabel und Haltungskennzeichnungsgesetz wurden nicht erfüllt. Das schadet dem gesamten Sektor.“

Dies leite direkt zu einem weiteren wichtigen Punkt der Tagesordnung über, sagt Minister Backhaus, der nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM): „Grundsätzlich trage ich die Idee mit, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Aber ich sage „so wenig wie möglich – so viel wie nötig“. Denn: Ein pauschales Anwendungsverbot von Pflanzenschutz­mitteln in großen Teilen der landwirtschaftlichen Nutzfläche stellt eine Bedrohung für die Sicherheit der Versorgung mit Lebensmitteln dar. Zahlreiche Kulturen – insbesondere Sonderkulturen – sind auf schützende Maßnahmen angewiesen.

Hier gilt für mich der One-Health-Ansatz. Die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt sind eng miteinander verknüpft. Man kann nicht ein Glied aus der Kette herausnehmen und denken, dies bliebe ohne Auswirkungen. Dort wo keine PSM angewandt werden sollen, müssen andere Verfahren Anwendung finden können. Mitunter müssen diese erst noch entwickelt werden können. Da ist die Forschung gefragt und die braucht Unterstützung durch den Bund.  Auch kann es deutlich erhöhte Umwelt­standards nicht zum Nulltarif geben, das muss uns allen bewusst sein. Die damit einhergehenden Einkommens­verluste landwirtschaftlicher Betriebe müssen durch höhere Preise ausgeglichen werden “, so Backhaus.

Das Thema „Schutz von Weidewirtschaft und Biodiversität“ sei inzwischen ein Dauerthema der Konferenz: „Weidewirtschaft als naturnahe und tierwohlgerechte Form der Landwirtschaft hat vor allem mit Blick auf die Förderung der Biodiversität aktuell und auch in Zukunft eine wichtige Rolle. Nicht nur auf Grenzertragsstand­orten, Almen und Alpen und Deichen trägt die Weidetierhaltung zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung von Lebensräumen bei. Diese zentrale Funktion wird jedoch durch die zunehmende Ausbreitung des Wolfes gefährdet. Wer könnte das noch leugnen?

Erneut bitten wir den Bund daher, die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe realitätsgetreu abzu­bilden. Um den günstigen Erhaltungszustand beim Wolf in Deutschland tatsächlich feststellen zu können, ist der Bund gefordert, zeitnah greifbare Ergebnisse der länderoffenen Bund-/Länder-Arbeitsgruppe zur Ermittlung der reproduktionsfähigen Individuen sowie weiterer Parameter und Unterparameter für die Beurteilung des günstigen Erhaltungszustands der Art Wolf vorzulegen und darüber zur Herbst-AMK zu berichten.

Die Umweltminister hatten dies bereits auf der letzten UMK vom Umweltministerium verlangt. Geliefert wurde bisher nichts. Da ist Frau Lemke weiterhin in der Pflicht. Denn die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands ist Grundvoraussetzung, um den aktuellen Schutzstatus des Wolfes anpassen zu können und zu einem europarechtskonformen und regional differenzierten Bestandsmanagement zu kommen.  Sonst werden wir ein echtes Wolfmanage­ment erst haben, wenn Canis Lupus sich auch auf Helgoland ausgebreitet hat,“ so der Minister abschließend.

Antragstellung bei Härtefallhilfen

Meyer: Frist bis zum 26. April 2023 verlängert

Schwerin – Die Antragsfrist für Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen mit besonders hohen Energiekosten im Jahr 2022 wurde verlängert. „Bis zum 26. April 2023 können Unternehmen weiter Anträge stellen. Bei dem Programm geht es darum, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Dabei wollen wir betroffene Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern konkret unterstützen.

Mit der Verlängerung der Antragsfrist wollen wir auch denjenigen Unternehmen noch die Möglichkeit geben, einen Antrag zu stellen, die bisher noch nicht alle Unterlagen für das Vorjahr vorliegen hatten,“ sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch. Die Antragsfrist wäre am Mittwoch, den 22. März 2023 ausgelaufen.

Seit Mitte Februar 2023 können KMU beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen. „In der ersten Antragsrunde sind circa 40 Anträge eingegangen. Die Antragsteller kommen aus den verschiedensten Branchen, vorwiegend mit Schwerpunkten in den Bereichen Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in dem Bereich Lebensmittelverarbeitung“, so Meyer weiter.

„Die eingehenden Anträge wurden zunächst im LFI erfasst, nach Ende der ersten Antragsfrist starten nun die Bewilligungen und Auszahlungen. Alles in allem werden für die Anträge aus der ersten Antragsrunde voraussichtlich rund 165.000 Euro aus dem Härtefallfonds des Landes ausgereicht werden“.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt.

Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Als Härtefall gilt, wenn sich die Preise für Gas/Strom oder die Ausgaben für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Kohle, oder Holz/Pellets bereits im vergangen Jahr mindestens verdreifacht haben gegenüber 2021.

Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen für besondere Härtefälle insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden: bis zu 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelungen des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen.

Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

Die schriftlichen Anträge können formgebunden beim Landesförderinstitut eingereicht werden. Weitere Informationen unter:

https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/haertefallhilfen-energiemehrkosten-kmu/

Preis der Wirtschaft

Noch bis 26. März läuft Bewerbungsphase für den Preis der Wirtschaft

Schwerin – Noch bis zum Sonntag, den 26. März 2023, läuft die Bewerbungs- und Nominierungsfrist für die landesweite Auszeichnung „Unternehmer/Unternehmerin des Jahres“.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl von tatkräftigen Unternehmerpersönlichkeiten, spektakulären Unternehmensentwicklungen, innovativen Nachhaltigkeitsideen sowie herausragende Beispiele zur Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit in den Betrieben. Dieses Engagement wollen wir mit dem Preis öffentlich würdigen. In wenigen Tagen endet die Bewerbungsfrist – ich lade Sie herzlich ein, sich selbst zu bewerben oder andere für den Preis vorzuschlagen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis der Wirtschaft „Unternehmer des Jahres in MV“ wird 2023 zum fünfzehnten Mal landesweit ausgelobt. Die Verleihung ist am 5. Juli 2023 geplant. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen.

In dem Wettbewerb sind Eigenbewerbungen und Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien. Träger des landesweiten und branchenübergreifenden Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die drei Industrie- und Handelskammern in MV, beide Handwerkskammern in MV und die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern (VUMV).

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sind in schriftlicher Form einzureichen, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens auf der Seite unternehmerpreis-mv.de sind möglich. Bitte die Unterlagen an die unten genannte Geschäftsstelle des Landeswettbewerbs senden. Einsendeschluss ist der 26. März 2023.

Eine Jury, die sich aus den Trägern des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nichtöffentlichen Auswahlverfahren. In jeder der vier Kategorien des Landeswettbewerbs 2023 werden Finalisten festgelegt, aus deren Kreis die Ausgezeichneten ermittelt werden.

Bewerbungen und Nominierungen können an die folgende Adresse gesandt werden: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV, Doreen Krätschmann, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin, Telefon: 0385/588-15401, E-Mail: d.kraetschmann@wm.mv-regierung.de.

Internationale Wochen gegen Rassismus

Bundesweite Auftaktveranstaltung findet in Mecklenburg-Vorpommern statt

Schwerin – Heute starten die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR). Mecklenburg-Vorpommern ist Ausrichter der bundesweiten offiziellen Eröffnung im Plenarsaal des Landtags. „Das ist eine große Ehre und eine große Verpflichtung für uns“, betonte die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael, anlässlich der Auftaktveranstaltung in Schwerin. „Wir wollen ein starkes Zeichen für Demokratie und Weltoffenheit setzen und entschlossen Rassismus entgegentreten“, so Michael.

Die IWgR finden einmal jährlich statt und bündeln bundesweit Events wie Tagungen, Kultur-Aufführungen oder Workshops zum Thema Rassismus in Deutschland.

Michael: „Leider ist Alltagsrassismus in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor ein Problem. Umso wichtiger ist es, nicht zu schweigen, sondern für das Thema zu sensibilisieren und deutlich zu machen: Wir stellen uns gegen Diskriminierung, Hass und Hetze.“

Die Landesintegrationsbeauftragte verdeutlichte, dass Mecklenburg-Vorpommern derzeit in einem breiten Beteiligungsprozess ein Integrations- und Teilhabegesetz erarbeite. Neben verbesserten Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und ausländischen Wurzeln gehe es dabei um mehr Respekt, Offenheit und Gleichberechtigung, so Michael. „Unser Ziel ist es, Geflüchteten und Migrant:innen auf gesetzlicher Grundlage mehr Teilhabe zu ermöglichen.“ Bereits 2024 soll das Gesetz in Kraft treten.

Darüber hinaus werde laut Michael das Landesprogramm für „Demokratie und Toleranz“ gerade evaluiert und ergänzt. Neben Initiativen auf Bundesebene arbeiteten zudem mehrere neue Fachgruppen zu Themen wie „Lehrer:innen bilden in der Migrationsgesellschaft – Wo stehen wir in Mecklenburg Vorpommern“ oder „Interkulturelle Öffnung“ kontinuierlich am Abbau von Vorurteilen und gelingender Integration.

In ganz Mecklenburg-Vorpommern finden im Rahmen der IWgR über den Aktionszeitraum bis zum 2. April zahlreiche Veranstaltungen statt. Diese seien vor allem auf die starke Zivilgesellschaft im Land zurückzuführen, betont Michael. „Wir haben in MV sehr viele Engagierte. Ohne die Zusammenarbeit mit den Vereinen, NGOs, Wohlfahrtverbände, Stiftungen, Initiativen, entwicklungspolitischem Engagement und diversen Netzwerken wäre Antirassismusarbeit nicht möglich. Dafür ein DANKESCHÖN an alle Akteure.“

Wieder Gold für Gingster Schule

Turner-Mannschaft holt sich Landesmeistertitel im Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“

Insel Rügen – Jubel an der Schule Gingst. Denn eine der drei Turner-Mannschaften holte sich bei dem Landesfinale „Jugend trainiert für Olympia“ die Goldmedaille. Die Jungen und Mädchen starteten in der Wettkampfklasse IV (männlich) und überzeugten die Jury mit sehr sportlichen Leistungen besonders an der Synchronbahn und bei den Sonderübungen.

„Das waren überragende Beiträge“, erklärt Sportlehrerin Birgit Eicke, die mit ihren Schützlingen in der Sportballe der Bernsteinschule Ribnitz-Damgarten angetreten war.

„Das fleißige Training in der Arbeitsgemeinschaft Turnen hat sich wirklich ausgezahlt“, sagt sie in der Auswertung der fairen und spannenden Wettbewerbe. Sie ist stolz auf die Schüler der Klassenstufen 4 bis 6: Finn Koch, Lennie Liekfeld, Lilly Schmidt, Lewis Godglück, Filia Schwarzer und Fion Raben. Die regelmäßigen Übungseinheiten am Montagnachmittag oder an Ferientagen haben sich ausgezahlt.

Die goldene Turner-Mannschaft aus Gingst fährt im Mai zum Bundesfinale „Jugend trainiert für Olympia“. Foto: privat
Die goldene Turner-Mannschaft aus Gingst fährt im Mai zum Bundesfinale „Jugend trainiert für Olympia“. Foto: privat

Nicht weniger erfolgreich turnten die beiden anderen Gingster Teams. Sie sicherten sich in der Wettkampfklasse IV (weiblich) einen 4. Platz und stiegen in Wettkampfklasse III (weiblich) auf den Silberplatz.

Gerade die älteren Schülerinnen zeigten beachtliche Leistungen. So turnten sie bereits die Bodenübungen nach Musik, versuchten die Rolle vorwärts auf dem Schwebebalken und wagten den Handstütz-Überschlag über den Sprungtisch, einem neueren Sprunggerät.

Für die Goldgruppe heißt es jetzt Kofferpacken, denn sie haben sich für das Bundesfinale des Wettbewerbs in Berlin qualifiziert. In der ersten Maiwoche treten sie gegen junge Sportler aus ganz Deutschland an und werden sich behaupten müssen. „Das wird eine geniale Erfahrung für meine Turner“, weiß Birgit Eicke, die sich seit Jahren aktiv in dem Bundeswettkampf einbringt.

Neue Kinderbroschüre erschienen

Schwerin – Anlässlich des Tages des Waldes am 21. März gibt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV gemeinsam mit der Landesforst MV die neue Kinderbroschüre „Pino und Ecki erkunden den Wald“ heraus. Minister Dr. Till Backhaus hat die druckfrischen Hefte heute vor Zweitklässlern in der Wittenurger Grundschule „Am Friedensring“ vorgestellt.

In der neuen Broschüre entdecken der zehnjährige Pino und Buchecker Ecki Mecklenburg-Vorpommern speziell unter dem Gesichtspunkt Wald. Unterstützt werden sie von Eichhörnchen Edda, dem Maskottchen der Landesforst.

Die drei erfahren, was man zum Beispiel alles aus Holz herstellen kann, welche Waldberufe es gibt und warum der Wald wahre Superleistungen vollbringt. Kinder ab zehn Jahren werden spielerisch einbezogen. Es gibt Rätsel, Bilder zum Ausmalen und eine Mitmach-Aktion.

„Die Broschüre macht auf viele Facetten des Waldes aufmerksam. Er schützt vor Erosion, Hochwasser, Trockenheit und Hitze. Auch ist er wichtig für das Klima, er filtert die Luft, speichert Kohlenstoff und produziert den für Mensch und Tier notwendigen Sauerstoff.

Wald ist der Lebensraum unzähliger Tier- und Pflanzenarten und gibt als Teil des Clusters „Holz und Forst“ 1,3 Mio. Menschen in Deutschland Arbeit. All diese Themen und noch viele mehr werden in ‚Pino und Ecki‘ kindgerecht erläutert.

Darüber hinaus werden die jungen Leserinnen und Leser angehalten, sich verantwortungsbewusst in der Natur zu bewegen. Denn oft genügen schon kleine Aktionen, um den Wald und damit die Umwelt zu schonen. Auch hierfür gibt die neue Publikation Tipps für den Alltag.

Besonders freue ich mich, dass wir nun nach ‚Pino und Krümel erkunden den Boden‘ und ‚Pino und Aqua erkunden das Wasser‘ bereits die dritte Kinderbroschüre herausgeben, die auf die Besonderheiten der Natur in MV eingeht.

Sie wird sicher an den Erfolg ihrer beiden Vorgänger anknüpfen. Die Hefte waren übrigens zeitweise bundesweit dermaßen nachgefragt, dass wir mehrmals nachdrucken mussten, um den Bedarf zu decken“, so der Minister.

Palliativversorgung in M-V

Ministerin Drese besucht 12. Rostocker Palliativtag

Rostock – Heute nahm Gesundheitsministerin Stefanie Drese am 12. Rostocker Palliativtag in der Universitätsmedizin Rostock teil. Drese sprach den Teilnehmenden ihre Anerkennung aus hob die Relevanz der palliativen Versorgung hervor: „In Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen wir stetig steigende Fallzahlen in der Palliativmedizin sowie in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Auch, wenn es kein angenehmes Thema ist, ist es wichtig und unausweichlich, darüber zu sprechen“.

Im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung kommen Fachkräfte aus der Palliativmedizin und -pflege zusammen. Drese: „Der Rostocker Palliativtag ist inzwischen ein fester Bestandteil der Netzwerk- und Fortbildungsmöglichkeiten im Palliativbereich. Die Arbeit in diesem Bereich bedeutet eine hohe emotionale Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen – aber auch für die Medizinerinnen und Mediziner sowie Pflegenden in diesem Bereich. Ihnen gilt mein großer Respekt.“

Auch für die Landesregierung stehe das Thema oben auf der Agenda, bescheinigt Drese: „Mit der Wiederaufnahme der Sitzungen des Runden Tisches Hospiz- und Palliativversorgung im letzten Jahr haben wir hier einen wichtigen Schritt getan.“

Am Runden Tisch beteiligten sich laut der Ministerin viele Akteurinnen und Akteure, die an der Hospiz- und Palliativversorgung hier im Land beteiligt sind. Ziel sei es, über die Verbesserung bestehender Versorgungsangebote zu beraten, eine Vernetzung dieser zu fördern und die Umsetzung neuer Möglichkeiten der palliativmedizinischen ambulanten Behandlung zu beschleunigen.

Drese geht davon aus, dass die Betreuung palliativer Patientinnen und Patienten damit auch gesellschaftlich weiter in den Fokus rücken werde. „Ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben sollte jedem Menschen zu jeder Zeit – und damit ausdrücklich auch in seiner oder ihrer letzten Lebensphase – ermöglicht werden,“ so Drese.