Menü Schließen

Kategorie: Veranstaltungen / Termine

Einrichtungsbezogene Impfpflicht in M-V

Land unterstützt Einrichtungen und Unternehmen u.a. mit Meldeportal, einheitlichem Verwaltungsverfahren und Hotline

Schwerin – Ab sofort gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen eine Corona-Impfung nachweisen.

„Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist eine Herausforderung für alle Beteiligten“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start. „Wir haben deshalb als Landesregierung die Kommunen und Einrichtungen bestmöglich unterstützt. Die Vorarbeiten sind planmäßig abgeschlossen. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern gut vorbereitet. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen, die in den letzten Wochen mit Fachexpertise, Kreativität und großem Einsatz dafür gesorgt haben“, so Drese.

Kernstück ist die vom Land entwickelte digitale Meldeplattform IMPF-MV. Seit heute können dort unter www.IMPF-MV.de Einrichtungen, Unternehmen und Praxen nach Verifizierung ihre Daten eintragen und an ihr zuständiges Gesundheitsamt schicken. „Die weitgehende Automatisierung führt nicht nur im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes, sondern wird zugleich auch die meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen entlasten“, verdeutlichte Drese.

Nach Auskunft des Landesbeauftragten für Datenschutz bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung des Portals. Im Gegenteil: mit der Nutzung des Portals entfällt für die Einrichtungen die Gefahr, für unsichere Transportwege, wie etwa unverschlüsselte Mails oder Faxe, haftbar gemacht zu werden.

Darüber hinaus steht eine Telefon-Hotline zur Verfügung. Unter der Service-Nummer 0385 202 711 15 erhalten die Institutionen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, Auskünfte im Umgang mit der Meldeplattform und zu rechtlichen Fragen (z.B. zur Auslegung des § 20a IfSG). Drese: „Diese Hotline sowie ein umfangreicher FAQ-Katalog, der auf der Website des Sozialministeriums zu finden ist, sind wichtige ergänzende Hilfestellungen. Auskunftssuchende finden hier Antworten oder können telefonisch ihre technischen Fragen stellen oder auch einen Impftermin vereinbaren.“

Als weitere wichtige Erleichterung hob Drese das landesweit einheitliche Verwaltungsverfahren hervor. „Die Entscheidung über ein Beschäftigungsverbot steht dabei am Ende eines mehrstufigen Verfahrens“, so Drese.

Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Impf-Nachweis erfolgt über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Nach dieser Meldung wird es zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Beschäftigten durch die Gesundheitsämter mit einer Fristsetzung zur Antwort geben. Im Anschluss erfolgen eine Prüfung und ggf. ein Anhörungsverfahren. Die Ermessensentscheidung erfolgt einzelfallabhängig am Ende dieses Prozesses.

Dazu gibt es umfassende Informationen des Ministeriums für die Kommunen mit Bestimmungen zur Durchführung des Verfahrens im Rahmen des § 20a Infektionsschutzgesetz, die den Gesundheitsämtern viele Lösungsansätze im Rahmen ihrer Ermessensausübung aufzeigt.

Drese: „Die im engen Austausch mit den Kommunen und Einrichtungen entwickelten Maßnahmen stellen sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Mecklenburg-Vorpommern gut umgesetzt und der Schutz der vulnerablen Gruppen durch die Schließung von Impflücken erhöht wird. Zugleich berücksichtigen wir durch das abgestufte Verfahren jedoch auch die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten.“

Unter die COVID-19-Immunitätsnachweispflicht einrichtungsbezogener Tätigkeiten fallen Beschäftigte in Einrichtungen und Unternehmen, die im § 20a Absatz IfSG festgelegt sind. Dazu zählen u.a. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe oder Rettungsdienste.

Aktuelle Informationen (u.a. auch eine bebilderte Anleitung für die Nutzung der Meldeplattform) für Einrichtungen, Unternehmen und Angestellte finden sich auf der Website des Sozialministeriums.

Endspurt: Unternehmer*in 2022 in M-V

Meyer: Bewerbungen und Nominierungen für den landesweiten Preis der Wirtschaft sind möglich

Schwerin – Noch bis zum 25. März läuft die Bewerbungs- und Nominierungsfrist für den landesweiten Preis der Wirtschaft „Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer des Jahres 2022“.

„Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaft besticht durch eine Vielzahl außergewöhnlicher Unternehmen, tatkräftiger Unternehmerpersönlichkeiten und auf Nachhaltigkeit setzende Betriebe. Diesen großen Einsatz wollen wir mit der Auszeichnung würdigen. Bewerbungen sind noch möglich – oder auch Vorschläge von Kunden oder Mitarbeitern, die ein Unternehmen für den Preis nominieren wollen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis wird 2022 zum vierzehnten Mal landesweit ausgelobt. Vergeben wird der Preis in den Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“, „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“ und erstmals in der Kategorie „Nachhaltigkeit“. Im Landeswettbewerb sind Eigenbewerbungen und/oder Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien des Wettbewerbs. Jedes Unternehmen, egal welcher Größe oder aus welcher Branche, kann mitmachen.

Selbstverständlich können auch Belegschaften, Kommunen, Landkreise, Wirtschaftsfördergesellschaften, regionale Unternehmensnetzwerke und Kunden Kandidaten vorschlagen. Es werden Unternehmen unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und vom Wirtschaftsbereich gesucht, die herausragende und beispielgebende Leistungen erbracht haben.

„Die Unternehmerpersönlichkeiten sollen mit ihren Ideen, Erfolgen, beispielhaften Konzepten und erfolgreichen Unternehmensentwicklungen Mut für unternehmerisches Engagement machen“, sagte Meyer.

Die Preisverleihung wird am 27. Juni 2022 im Sitzungs- und Veranstaltungsgebäude Solitär in Parchim stattfinden. Die Auszeichnung der Preisträger umfasst Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro sowie für jede Kategorie eine Stele und eine Urkunde.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sollen in schriftlicher Form eingereicht werden, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich.

Eine Jury, die sich aus Vertreterinnen/-ern aller Träger des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nicht-öffentlichen Auswahlverfahren. Träger des Wettbewerbs sind neben dem Wirtschaftsministerium der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmerverbände Mecklenburg-Vorpommern. Einsendeschluss ist der 25. März 2022.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen und Nominierungen unter www.unternehmerpreis-mv.de.

Bis zum 11. 04. für Referendariat bewerben

Oldenburg: Lehrerin und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern werden – viele gute Gründe sprechen dafür

Schwerin – Zum 1. August 2022 werden in Mecklenburg-Vorpommern wieder Referendarinnen und Referendare an den staatlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen für ein Lehramt eingestellt.

„Es gibt viele gute Gründe, Lehrerin oder Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern zu werden, zum Beispiel die besonders gute Einstufung für Grundschullehrer, eine Übernahmegarantie, Fahrtkostenzuschüsse für Referendarinnen und Referendare und die Zulage für zukünftige Lehrkräfte, wenn sie ihren Vorbereitungsdienst an Schulen im ländlichen Raum absolvieren“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die freien Stellen sind im Karriereportal www.Lehrer-in-MV.de zu finden – darunter sowohl landesweit ausgeschriebene als auch schulbezogene Stellen.

Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen – auch aus anderen Bundesländern – können sich bis Montag, dem 11. April 2022 bewerben. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bis zum Bewerbungsschluss noch nicht erhalten haben, werden berücksichtigt, wenn sie ihre Zeugnisse bis zum 20. Juli 2022 einreichen. Diese Nachreichfrist gilt für alle Lehrämter, auch für das Lehramt an Gymnasien. In den Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen ist der „Quereinstieg“ möglich.

Zum 1. August jedes Jahres wird die „Doppelqualifikation“ angeboten. Diese besondere Form der Ausbildung in MV eröffnet größere Chancen im Schuldienst des Landes. Referendarinnen und Referendare des Lehramts an Regionalen Schulen erwerben zusätzlich die Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen. Referendarinnen und Referendare des Lehramts an Gymnasien erwerben zusätzlich die Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen oder Regionalen Schulen. Dieser Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate – der reguläre 18 Monate.

Zu beachten ist dabei, dass für das Lehramt an Gymnasien zum 1. August ausschließlich der Einstieg in die Doppelqualifikation vorgesehen ist. Beim Lehramt an Regionalen Schulen ist sowohl der Einstieg in den regulären Vorbereitungsdienst als auch in die Doppelqualifikation möglich.

„Die Doppelqualifikation ermöglicht den Referendarinnen und Referendaren, die eigenen Fähigkeiten und damit die Chancen für eine Arbeit im Schuldienst des Landes zu verbessern. Sie können Unterricht in einer weiteren Schulart erleben und gestalten“, wirbt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Land bietet jedoch noch mehr: Seit dem Schuljahr 2020/2021 erhalten Lehrkräfte an Grundschulen wie an Regionalen Schulen und für Sonderpädagogik die A 13 bzw. E 13. Ebenso wurden im Rahmen des „200-Millionen-Euro-Schulpakets“ die Anwärtergrundbeträge von Referendarinnen und Referendaren für das Lehramt an Grundschulen auf dasselbe Niveau wie das der Anwärtergrundbeträge anderer Schularten gehoben.

2021 legte MV mit der Übernahmegarantie und einem vereinfachten Verfahren für Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben, nach: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen, die von ihnen ausgebildeten Referendarinnen bzw. Referendare ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen. Sofern die direkte Übernahme nicht an der Ausbildungsschule realisiert werden kann, erhält die Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule im Land.

„Damit bauen wir eine weitere Hürde ab: Referendarinnen und Referendare können schneller in den Schuldienst einsteigen – und Schulen erhalten Planungssicherheit mit der Perspektive, die bewährten selbst ausgebildeten Nachwuchslehrkräfte im eigenen Lehrerkollegium halten zu können,“ unterstreicht Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Zudem werden die Referendarinnen und Referendare an unseren Schulen von erfahrenen Mentorinnen und Mentoren sowie einer landesweiten Beratungsstelle unterstützt. Ich freue mich über alle Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen, die sich für Mecklenburg-Vorpommern entscheiden“, schließt die Bildungsministerin.

Wer sein Lehramtsstudium noch nicht absolviert hat, muss nicht lange auf den nächsten Bewerbungsdurchgang warten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern stellt Mecklenburg-Vorpommern viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare an den Schulen ein.

Einstellungstermine sind neben dem 1. August: der 1. Oktober, 1. Februar und 1. April eines jeden Jahres.

Barocke Meisterpoetin mit 17 Jahren

Sonderausstellung im Ernst-Moritz-Arndt-Museum
18. März bis 31. August 2022
„Gerne schryb ich weiter fort…“

Insel Rügen – Die Ausstellung würdigt eine herausragende barocke Dichterin: die Greifswalderin Sibylla Schwarz (1621-1638). Ihr kurzes Leben währte nur 17 Jahre. Und dennoch gelang es Sibylla Schwarz, in Greifswald geboren und aufgewachsen in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges, rund 100 Dichtungen in deutscher Sprache zu verfassen und in antiken und zeitgenössischen Vers- und Gedichtformen wie Ode, Epigramm oder Sonett pointiert und stilsicher zu reimen.

Ihr Werk ist geprägt von einem musikalischen Sprachempfinden, das sie voller poetischer Expressivität in handwerklicher Meisterschaft und gedanklicher Reife zu Papier gebracht hat: Ein Ausnahmetalent in der bis dato vornehmlich von Männern geprägten literarischen Welt des 17. Jahrhunderts.

Als Saisonauftakt im Ernst-Moritz-Arndt-Museum macht die Wanderausstellung des Sibylla-Schwarz-Vereins Greifswald hier in Garz Station und regt dazu an, auf den Spuren der vielfach als „pommersche Sappho“ bezeichneten jungen Barockpoetin zu wandeln, ihre wunderbaren Gedichte und Einzigartigkeit zu entdecken.

Die Ausstellung startet am 18. März 2022 und ist immer Montag bis Freitag von 11 bis 15 Uhr zu besichtigen. Der Museumsbesuch ist unter Beachtung der aktuellen Corona-Vorschriften möglich.

Internationale Wochen gegen Rassismus

Michael: „Haltung zeigen“ anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus

Schwerin – „Rassismus ist nicht nur eine Ideologie, sondern ein System der Ausschließung und Verletzung der Würde, das historisch entwickelt wurde und Menschen hierarchisiert und entwertet. Das zeigt sich in abscheulicher Weise gerade beim russischen Angriffskrieg auf die Ukraine“, sagte Jana Michael, Integrationsbeauftrage der Landesregierung, zum heutigen Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus.

Die (digitale) Auftaktveranstaltung mit dem Titel „Putins Krieg und Rassismus“ fand in Stralsund statt. Das Motto der diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus lautet: „Haltung zeigen“. In Mecklenburg-Vorpommern findet eine Vielzahl von Diskussionsrunden, Online-Events und Meetings statt, u.a. koordiniert durch die MigrantInnen-Organisationen.

Die Integrationsbeauftragte informierte, dass innerhalb der Wochen gegen Rassismus insbesondere die mutigen Migrantinnen und geflüchteten Frauen in den Mittelpunkt gerückt werden. Laut Michael sei Migration in der Öffentlichkeit häufig ein männlich besetztes Thema. „Nur selten wird die Eigenständigkeit von Frauen als Migrantinnen anerkannt. Dabei zeigen die Flüchtlingsbewegungen auch aus der Ukraine die großen Leistungen und Belastungen der Frauen“, so Michael.

Migrantinnen und geflüchtete Frauen, meist mit Kindern, würden laut der Landesintegrationsbeauftragten umfassende Angebote zur gesellschaftlichen und politischen Teilhabe benötigen, um Hürden und Alltagsrassismus zu überwinden. „Das wollen wir verändern und werden die Gleichstellung der geflüchteten Frauen und Migrantinnen vorantreiben und das Thema antirassistischer Feminismus auf unsere Agenda setzten“, erklärte Michael.

Gedenktag für die Opfer von Terror

Schwerin – In einem Gespräch mit der Opferhilfebeauftragten der Justiz Ulrike Kollwitz, hat Ministerin Jacqueline Bernhardt jetzt eine MV-Strategie zum Umgang mit Terroropfern vereinbart.

„Ein nationaler Gedenktag der Opfer terroristischer Gewalt ist gerade jetzt in einer Zeit, in der unsere Gedanken sich wieder um Krieg, Zerstörung und menschliches Leid drehen, wichtiger denn je. Meldungen über Terror und Gewalt häufen sich weltweit. Seit den Bombenanschlägen am 11. März 2004 in Madrid, dem traurigen Anlass dieses Gedenktags heute, scheint die Welt leider immer radikaler zu werden. Wir dürfen uns davon nicht einschüchtern lassen. Wir dürfen keinen Millimeter von unserer freiheitlich-demokratischen und damit friedliebenden Grundeinstellung abrücken. Wir, die Frieden suchenden Menschen, sind weiterhin deutlich in der Mehrheit. Dieser Gedenktag zeigt, dass wir gemeinsam gegen Aggressoren, Extremisten und Terroristen auftreten“, so Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz anlässlich des Gedenktags.

„Krieg, Terrorismus und Extremismus kennen nur Leid und Verluste. So standhaft wir auch sein mögen, müssen wir stets das Unvorstellbare einkalkulieren und vorbereitet sein, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die blutigen Anschläge in Berlin, Hanau oder Halle sind uns allen noch in grausamer Erinnerung. Ich danke der Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe, Ulrike Kollwitz, dass sie sich in ihrer Funktion mit Kolleginnen und Kollegen in Deutschland ausgetauscht hat. Dank ihrer Überlegungen können wir an Strategien arbeiten, was im schlimmsten Fall eines terroristischen Anschlags neben den Maßnahmen des Katastrophenschutzes aus Sicht der Opfer zu tun ist“, so Justizministerin Bernhardt.

Die Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe, Ulrike Kollwitz: „Ein terroristischer Anschlag ist nirgends mehr ausgeschlossen. Daher sehe ist es als Opferhilfebeauftragte auch als wichtig an, mit den verschiedenen Behörden, Institutionen und Vereinen im Vorfeld zu klären, wie den Opfern und Hinterbliebenen schnell geholfen werden kann. Denn zügige Hilfe ist das wichtigste nach einer solchen Katastrophe. Ich habe mit Ministerin Bernhardt vereinbart, die Gespräche umgehend zu intensivieren.“

Ministerin bietet Elternsprechstunde an

Ministerin Oldenburg: Bildung muss gemeinsam gestaltet werden

Schwerin – Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung, wird auch im März Kitas, Schulen und Schulämter im Land bereisen. Dieses Mal besucht sie den Schulamtsbereich Neubrandenburg.

Ziel der Ministerin ist es, mit den Schulleitungen, Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, aber auch mit Eltern- und Schülervertretungen ins Gespräch zu kommen, um zu erfahren, wo dringend Änderungen oder Nachbesserungen erfolgen müssen, aber auch, wo es schon gut läuft. Diese positiven Erfahrungen können dann eventuell auch auf andere Einrichtungen übertragen werden.

„In den ersten 100 Tagen unserer Amtszeit als neue Landesregierung haben mich schon viele Anrufe und Nachrichten erreicht, in denen mir Eltern von ihren Sorgen, aber auch von ihrem Zuspruch berichteten“, erklärt Simone Oldenburg. „Ich freue mich auf den persönlichen Austausch mit Erzieherinnen, Erziehern und Lehrkräften und möchte die Eltern ermuntern, mit Vertreterinnen und Vertretern des Schulamtes, des Ministeriums und mit mir ins Gespräch zu kommen, um zügig Probleme lösen zu können.“

Die Elternsprechstunde findet am Do., den 17. März 2022, von 15:00 bis 17:00 Uhr im Staatlichen Schulamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 120, in 17033 Neubrandenburg statt. Interessierte Eltern melden sich für einen Gesprächstermin bitte per E-Mail bis spätestens 15. März 2022 beim Staatlichen Schulamt Neubrandenburg unter info@schulamt-nb.bm.mv-regierung.de unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Personen an. Für das Gespräch gelten die aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmen.

Trauerbeflaggung am 11. März

Nationaler Gedenktag für die Opfer von Terrorismus am 11. März  / Innenminister Christian Pegel ordnet Trauerbeflaggung für M-V an

Schwerin – Am 11. März 2022, wird zum ersten Mal der Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt begangen. Aus diesem Anlass hat Innenminister Christian Pegel für diesen Tag landesweite Trauerbeflaggung angeordnet. Die Fahnen werden an den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, auf halbmast gesetzt.

„An diesem Tag erinnern wir uns all an die Opfer von terroristischer Gewalt, aber denken auch mit all unserem Mitgefühl an die Angehörigen. Für uns als Landesregierung ist es eine der wichtigsten Aufgabe, den Kampf gegen Extremismus und Terrorismus sowie gegen verfassungsfeindliche und gewaltbereite Bestrebungen voranzubringen“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Die Bundesregierung hat am 16. Februar 2022 die Einführung des Gedenktages und dessen jährliche Begehung am 11. März ab dem Jahre 2022 beschlossen. Er knüpft dabei auf nationaler Ebene an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 ins Leben gerufen wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich an diesem Tag der Betroffenen terroristischer Gräueltaten weltweit.