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Monat: Juli 2023

M-V lehnt LNG-Beschleunigungsgesetz ab

Schwerin – Im Bundesrat ist heute das LNG-Beschleunigungs- und Energiewirtschaftsgesetz diskutiert worden. Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister, Dr. Till Backhaus, hat in der Debatte die ablehnende Haltung der Landesregierung erklärt: „Mecklenburg-Vorpommern hat mit den Öllieferungen über den Seehafen Rostock und mit der beschleunigten Genehmigung und Inbetriebnahme des Flüssiggasterminals in Lubmin seit Beginn der Energiekrise bewiesen, dass es bereit und in der Lage ist, seinen Beitrag zur Versorgung Deutschlands und Europas mit Energie zu leisten. Außerdem produziert Mecklenburg-Vorpommern doppelt so viel Strom aus Erneuerbaren Energien wie das Landselbst verbraucht und leistet damit den Anteil zur gelingenden Energiewende.

Das Vorhaben des Bundes in Mukran stößt jedoch trotz zahlreicher Gespräche auf allen Ebenen im Land nach wie vor auf erhebliche Widerstände. Im Sinne der langfristigen Akzeptanz der eingeleiteten Energiewende und der dazu erforderlichen Infrastrukturvorhaben wird es für zwingend erforderlich angesehen, die Bedenken der Menschen in den betroffenen Regionen angemessen zu berücksichtigen und ihnen eine überzeugende Zukunftsperspektive zu bieten.

Dies ist insbesondere von enormer Bedeutung für ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern, das maßgeblich von seiner Naturausstattung und der Tourismuswirtschaft abhängt. Die Landesregierung hat ein ganzes Portfolio begleitender Maßnahmen aufgezeigt. Der Bund hat dies bislang nicht in hinreichend konkreter und verbindlicher Weise aufgegriffen. Vor diesem Hintergrund kann Mecklenburg-Vorpommern die geplante Errichtung schwimmender LNG-Terminals im Hafen von Mukran nicht befürworten und bittet die Bundesregierung erneut um die Prüfung von Alternativstandorten“, erklärt Klimaschutzminister Backhaus und ergänzt:

„Mit Blick auf das vorliegende Gesetz wird einmal mehr auf die besondere Verantwortung des Bundes verwiesen, in seiner Koordinierungs- und Lenkungsfunktion die nachgeordneten Vollzugsbehörden durch die Schaffung ausreichend klarer und eindeutiger Rechtsgrundlagen in die Lage zu versetzen, entsprechend rechtssichere Zulassungsentscheidungen zu erlassen und die Errichtung einer LNG-Infrastruktur im Einklang mit Umwelt- und Wirtschaftsbelangen zu ermöglichen. Dies ist umso wichtiger, da das Bauvorhaben hochsensible Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Laichgebiete des Herings) sowie für das Land bedeutsame Tourismusregionen tangiert“, sagt der Minister.

MV habe Änderungsvorschläge eingebracht, die jedoch bedauerlicherweise keinen Eingang in das Gesetz gefunden hätten, so Backhaus: „Das LNGG ist ein verfahrensrechtliches Beschleunigungsgesetz, welches mit weitreichenden Eingriffen in Umwelt- und Europarecht verbunden ist. Es hat seine Legitimation im präventiven Katastrophenschutz, denn damit soll gewährleistet werden, dass die Energieversorgung in Deutschland nicht temporär zusammenbricht.

Bei Wegfall dieser Legitimationsgrundlage besteht keine Rechtfertigung mehr für die Eingriffe in Europa- und Umweltrecht. Insofern hat die Genehmigungsbehörde ein berechtigtes Vollzugsinteresse daran, die Genehmigung zum Betrieb der Infrastruktur zu befristen. Hier sollte der Genehmigungsbehörde durch die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage im LNGG ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, die Genehmigung der LNG-Anlage im Einzelfall unter einer kürzeren Befristung als den 31.12.2043 zu erteilen.

Ungeachtet dessen bleibt die beschleunigte Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ein mit Hochdruck zu betreibendes und überragend wichtiges Ziel. Deshalb würde sich die Errichtung von Gasinfrastruktur nur dann rechtfertigen, wenn diese als Übergangslösung begriffen wird, um eine mögliche Gasmangellage zu vermeiden.

Mithin muss bereits jetzt im LNGG festgelegt werden, dass so schnell wie möglich feste Terminals für die Anbindung Richtung Gasfernleitungsnetz realisiert werden, um damit den fossilen Weg zu verkürzen und den Einstieg in die Transformation zum Wasserstoff und seinen Derivaten zu beschleunigen, wie es das Gesetz nunmehr vorgibt. Trotz des gegenwärtigen Zeitdrucks müssen die getätigten, umfangreichen Investitionen das Siegel der Nachhaltigkeit erhalten. Das ist untrennbar miteinander verknüpft und sollte aus diesem Grund bereits in dieser Novelle umfassend mitgeregelt werden“ so Backhaus abschließend.

Bundesrat billigt LNG-Beschleunigung

Berlin – Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 7. Juli 2023 auch der Bundesrat Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz und am Energiewirtschaftsgesetz gebilligt – und damit ein kurzes parlamentarisches Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.

Das bereits seit 2022 geltende Beschleunigungsgesetz wird um den Standort Mukran auf Rügen ergänzt. Ziel ist es, den Bau eines schwimmenden LNG-Terminals im dortigen Hafen zu vereinfachen, so dass es noch im Winter 2023/24 in Betrieb gehen kann. Die Anlage zum Anlanden und zur Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas soll vor allem Ostdeutschland und Bayern versorgen.

Die geplante Einspeisung von Gas über den Standort Mukran sei für eine sichere und effektive nationale Energieversorgung unverzichtbar, heißt es in der amtlichen Begründung. Beschleunigungen sind auch für einzelne weitere Gasfernleitungen vorgesehen, die unabdingbar für die Weiterleitung der angelandeten Gasmengen sind.

Das Gesetz konkretisiert zudem die Vorgaben für die klimaneutrale Nachnutzung stationärer landgebundener Anlagen mit Wasserstoff und Derivaten nach dem Jahr 2043, die einen langen zeitlichen Vorlauf haben: Entsprechende Genehmigungsverfahren sollen bereits im Sommer 2023 beginnen. Ziel ist es, kosten- und zeitintensive Umrüstungen für den späteren Betrieb mit Wasserstoffderivaten zu vermeiden und den Investoren Planungssicherheit zu geben.

Kommunen erhalten künftig mehr Spielraum, um kurzfristig zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Das Gesetz erweitert dazu den planungsrechtlichen Spielraum der Behörden im Baugesetzbuch. So können die Kommunen auch dann Flächen für Windenergie ausweisen, wenn die Regionalplanungen in ihrem Gebiet bisher keine Windflächen vorgesehen haben.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt zu weiten Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, einige Regelungen erst mit sechsmonatiger Übergangsfrist.

Zeugnissorgentelefon startet wieder

Oldenburg: Ein offenes Ohr haben und Sorgen ernst nehmen

Schwerin – In der kommenden Woche erhalten Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse. Für einige Kinder und Jugendliche ist der letzte Schultag allerdings mit Enttäuschung verbunden, weil ihre Noten nicht so ausfallen wie erhofft. Das Bildungsministerium bietet bereits mit Beginn der letzten Schulwoche vor den Sommerferien ein landesweites Zeugnissorgentelefon an. Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte erhalten am Telefon Unterstützung, Rat und Hilfe.

„Uns ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler, aber auch ihre Eltern wissen, dass wir ein offenes Ohr haben und ihre Sorgen ernst nehmen. Dafür können sie sich an die Lehrkräfte ihres Vertrauens oder an das Zeugnissorgentelefon wenden. In den Gesprächen mit Eltern, Kindern und Jugendlichen zeigen wir Wege auf, wie Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen verbessern können und wie sie eventuell vorhandene Wissenslücken schließen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die telefonische schulpsychologische Beratung ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die landeseinheitliche Nummer des Zeugnissorgentelefons 0385 588 7987 ist von Montag, 10. Juli 2023, bis Freitag, 21. Juli 2023, und auch am Samstag, 15. Juli 2023, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geschaltet. Dieses vertrauliche Angebot konnte schon vielen Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten helfen.

Auszeichnung „Staatlich anerkanntes Seebad“

Börgerende-Rethwisch – Wirtschafts- und Tourismusstaatssekretär Jochen Schulte hat am Donnerstag der Gemeinde Börgerende-Rethwisch (Landkreis Rostock) den Titel „Staatlich anerkanntes Seebad“ verliehen.

„Die Gemeinde überzeugt Urlauber und Anwohner mit einem großen Freizeit- und Erholungswert. Neben einer einwandfreien Badewasserqualität sowie einem gepflegten Badestrand mit Strandpromenade und vom Straßenverkehr ungestörte Parkanlagen gibt es attraktive Rad- und Wanderwege sowie zahlreiche Möglichkeiten für Spiel und Sport, ergänzt um ein vielfältiges gastronomisches Angebot“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch liegt eingebettet zwischen den Ostseebädern Warnemünde und Heiligendamm in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes „Conventer Niederung“ mit dem Conventer See und zeichnet sich durch die Vielfalt von Sumpf- und Wasservögeln aus. Die touristische Infrastruktur vor Ort wird unter anderem bestimmt durch einen Rad- und Strandkorbverleih, eine Tourist-Information, gut ausgebaute Geh- und Radwege, barrierefreie Strandzugänge, öffentliche Toiletten und vieles mehr.

„Die enge Vernetzung der touristischen Dienstleister vor Ort ist wichtig für eine hohe Zufriedenheit der Gäste. Ineinandergreifende und miteinander verbundene Angebote sind für Urlauber ein echter Mehrwert. Diese Bemühungen werden wir weiter unterstützen“, sagte Schulte.

In Mecklenburg-Vorpommern haben bislang 75 Städte und Gemeinden eine staatliche Anerkennung nach dem Kurortgesetz erhalten. Davon wurden zwei als Heilbad, fünf als Seeheilbad, drei als Luftkurort, zwei als Kneipp-Kurort, 26 als Seebad und 36 als Erholungsort prädikatisiert. Bad Sülze ist ein Ort mit Peloidkurbetrieb. Zwei Gemeinden tragen mehr als ein Prädikat. Göhren auf der Insel Rügen ist sowohl Seebad als auch ein Kneipp-Kurort. Die Feldberger Seenlandschaft trägt den Titel Kneipp-Kurort und Erholungsort.

Die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, wenn die Orte nach den §§ 1, 5 i.V.m. §§ 2, 3 Abs. 3 des Kurortgesetzes M-V, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. a) Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein,
  2. b) klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen,
  3. c) mindestens eine Arztpraxis,
  4. d) einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird,
  5. e) Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport.

Ivenacker Eichen zieren neue Sonderbriefmarke

Schwerin – Das erste Nationale Naturmonument in Mecklenburg-Vorpommern, die Ivenacker Eichen, werden ab dem 6. Juli 2023 die neuen Sonderbriefmarken der Bundesrepublik zieren. Auf einer Festveranstaltung im Ivenacker Tiergarten hat der Staatssekretär des Bundesministeriums für Finanzen, Werner Gatzer, das Sonderpostwertzeichen heute offiziell vorgestellt.

Umweltminister Dr. Backhaus freut sich über die Würdigung des besonderen Naturdenkmals und die Aufmerksamkeit, die die Naturlandschaften des Landes MV dadurch erhalten: „Die Ivenacker Eichen sind das erste Nationale Naturmonument in Deutschland. Sie zählen zu den ältesten und stärksten Bäumen in Europa und ein Besuch dieser Riesen führt einem immer wieder vor Augen, wie wichtig ein verantwortungsvoller Umgang mit unserer Natur ist.

Die ältesten der Ivenacker Eichen werden auf rund 1000 Jahre geschätzt und sie leben noch immer. Das Gebiet wurde vor 1.000 Jahren bereits durch Slawen als Waldweide (Hude) genutzt. Um 1300 wurde das Vieh des Ivenacker Zisterzienserinnenklosters, das im Jahr 1252 gegründet wurde, in den Wald getrieben. 1710 wurde das heutige Gebiet des Ivenacker Tiergartens eingezäunt. Zu Jagdzwecken wurde darin Damwild ausgesetzt, das damals in Mitteleuropa nicht heimisch war. Das Damwild ist heute noch Ivenack vorhanden.

Die Eichenstämme hatten 1806 schon einen so großen Umfang, dass die Ivenacker angeblich den wertvollen Zuchthengst Herodot des gräflich Plessenschen Gestüt in Ivenack in einem hohlen Eichenstamm vor den Franzosen versteckt haben sollen. Doch sein Wiehern verriet das prächtige Tier und der Hengst wurde von Napoleons Truppen beschlagnahmt. Während der beginnenden Weltwirtschaftskrise wurde das Gehege 1929 aufgelöst. 1972 entstand dann das heutige Gehege mit einer Fläche von ca. 75 Hektar, einer kleineren Fläche als zuvor.

Das Waldgebiet wurde also schon seit dem Mittelalter forstlich und landwirtschaftlich genutzt, allerdings stets nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Daher mahnen die Eichen, dass nur eine nachhaltige Nutzung der Natur durch den Menschen eine Zukunft hat. Die heutige Konsum- und Wegwerfgesellschaft täte gut daran, sich daran zu erinnern. Ich hoffe, dass durch die Briefmarke vielleicht der ein oder andere den Weg nach Ivenack macht, um sich hier inspirieren zu lassen“, so Backhaus.

Die fünf noch lebenden Ivenacker Eichen sind nicht nur die ältesten Bäume des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sie sind auch ein kulturhistorischer Ort, der weit über die Landesgrenzen ausstrahlt. Wie kaum ein anderer Ort Norddeutschlands symbolisieren diese alten Eichen den Wandel und die Kontinuität der geschichtlichen Entwicklung.

Die mächtigste der fünf noch lebenden Ivenacker Eichen (Motiv der Sonderbriefmarke) hat einen Stammumfang in Brusthöhe von über elf Metern und eine Höhe von 35,5 Metern. Die Holzmasse für diese Eiche ist angegeben mit 180 Festmetern. Damit ist sie Deutschlands stärkste noch lebende Eiche. Diese Eiche ist trotz ihres enormen Alters erstaunlich gesund, der Stamm unbeschädigt und die Krone noch voll. Die anderen vier Alteichen im Ivenacker Tiergarten haben Stammumfänge von sieben bis neun Metern.

Mit Verordnung vom 13. Juli 2016 wurden die Ivenacker Eichen als erstes Nationales Naturmonument in Deutschland ausgewiesen. Das Nationale Naturmonument Ivenacker Eichen umfasst etwa 75 ha. In diesem Gebiet befinden sich neben fünf Uralteichen rund 200 Eichen mit einem Brusthöhendurchmesser mit mehr als einem Meter. Sie wachsen und reifen heran und werden einst die jetzigen Uralteichen ersetzen, dem Vergänglichen folgend.

Mit der Ausweisung des Nationalen Naturmonuments Ivenacker Eichen ist eine schonende Weiterentwicklung der Fläche als touristisches und waldpädagogisches Angebot erfolgt. Am 30. August 2017 wurde ein Baumkronenpfad mit einer Gesamtlänge von 620 m der Öffentlichkeit übergeben. Der Baumkronenpfad verläuft in 16 – 23 Meter Gehhöhe über dem Waldboden im Bereich der jüngeren im Gebiet vorhandenen Eichen. Er weist im Vergleich zu anderen Erlebniswegen dieser Art markante Besonderheiten auf.

Die konstruktive Integration in den schützenswerten Waldbestand des ehemaligen Hudewaldes wurde in erster Linie durch die Verwendung einer sehr filigranen Konstruktionsweise realisiert. Die Pylone erheben sich auf ausschließlich einer Stütze, die durch unscheinbare Abspannungen und Tiefbohrpfähle ihre Standfestigkeit erhalten. Den Besucher wird mit dem Baumkronenpfad die Möglichkeit eröffnet, den Lebensraum „Baumkrone“ und zum Beispiel die Entwicklung der Früchte – von der Blüte bis zum Reifen der Frucht – selbst zu erkunden.

Das Nationale Naturmonument „Ivenacker Eichen“ ist weiterhin Bestandteil des europäischen FFH-Gebiets „Ivenacker Tiergarten, Stavenhagener Stadtholz und Umgebung“ (FFH-Gebietsnummer 2243-302). Es handelt sich um den Waldmeister-Buchenwald (EU-Code 9130) im Erhaltungszustand A (entspricht hervorragende Ausprägung des Waldlebensraumtyps).

Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) hatte im Jahr 2021 die „Ivenacker Eichen“ als Waldgebiet des Jahres in Deutschland ausgerufen.

Zahl der Wolfsrudel in M-V stagniert

Schwerin – Das Wolfsmonitoringjahr 2022/23 endete am 30. April. „Mit aktuellem Stand konnten bisher 18 Rudel, 3 Paare und 2 residente Einzelwölfe nachgewiesen werden“, erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus.

Aus 15 der 18 Rudel liegen demnach bisher Reproduktionsnachweise vor. In den drei Rudeln „Jasnitz“, „Vellahn“ und „Schwinzer Heide“ gab es 2022 keinen Nachwuchs. Bisher konnten in 12 Würfen insgesamt 36 Welpen bestätigt werden.

„Diese Zahlen sind als vorläufig zu betrachten und können sich mit der weiteren Auswertung noch erhöhen. Vor allem in den Wolfsvorkommen mit bisher „unklarem Status“ wurde die Suche nach Hin- und Nachweis intensiviert, um durch eine bessere Datenlage den Status zu klären“, führt der Minister aus und ergänzt:

„Es wird weiterhin darum gebeten, sichere Nachweise, also vor allem Fotos und Videos von Sichtbeobachtungen oder Fotofallendaten zusammen mit einer Ortsangabe, dem Wolfsmonitoring zur Verfügung zu stellen.

Durch immer neue Erkenntnisse kann die Datenlage auch für zurückliegende Jahre weiter verbessert werden, so dass sich die Anzahl an Rudeln, Paaren und Einzelwölfen auch rückwirkend weiter steigern kann. Diese neuen Informationsstände werden auf der deutschlandweiten Internetseite der DBBW genauso wie unter www.wolf-mv.de für Mecklenburg-Vorpommern immer wieder aktualisiert“, so Backhaus.

Der aktuelle Kenntnisstand für die zurückliegenden Jahre lautet:

2018/19 – 5 Rudel, 5 Paare & 2 residente Einzelwölfe
2019/20 – 8 Rudel, 8 Paare & 2 residente Einzelwölfe,
2020/21 – 15 Rudel, 11 Paare & 5 residente Einzelwölfe,
2021/22 – 18 Rudel, 6 Paare & 5 residente Einzelwölfe.

Im Rahmen des Forschungsprojektes „Zum Einfluss des Wolfes auf Schalenwild“ in M-V wurden im November 2022 zwei Wölfe besendert, ein weiblicher Welpe (WF16 Floki) des Rudels „Retzow-Jännersdorf“, und ein männlicher Welpe (WR17 Willi) des neuen Rudels „Drewensee“. Im März 2023 gelang erstmals die Besenderung eines weiblichen Nachkommens (WF18 Caya) des Rudels „Billenhagen“. Anhand der Teleme­triedaten besenderter Wölfe können auch Wildtierrisse gesucht werden. Diese Daten bilden eine wichtige Grundlage für die Anpassung der Bejagung des Schalenwildes, wenn Menschen und Wölfe die gleichen Tiere bejagen.

Eine aktuelle Karte mit den Wolfsvorkommen in M-V sowie weiteren Informationen rund um den Wolf kann unter https://wolf-mv.de/woelfe-in-m-v/ eingesehen werden.

Wolfssichtungen, bevorzugt mit Foto- oder Videodokumentation, können weiterhin an das landesweite Monitoring unter der E-Mailadresse stier@wildundforst.de oder telefonisch unter 0171-485 97 89 gemeldet werden.

Vorfälle mit der Beteiligung von Wölfen (z.B. Schadensfälle in Nutztierherden oder Nahbegegnungen) werden sieben Tage die Woche durch die zentrale Koordination Wolf M-V unter der Telefonnummer 0170-7658887 aufgenommen und bearbeitet. Kostenlose Termine zu den Themen Herdenschutz- und Präventionsberatung können unter der Nummer 0171-727 06 24 abgestimmt werden.

Radverkehr stärken

zusätzliches Beratungsangebot für Kommunen

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Donnerstag einen Zuwendungsbescheid an den Verein „Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ (AGFK MV) übergeben. Künftig soll die Arbeitsgemeinschaft Kommunen im Land zusätzlich bei der Beantragung und Umsetzung von Fördervorhaben beraten.

„Der Radverkehr gewinnt seit Jahren an Bedeutung – sei es im Alltag, in der Freizeit oder im Urlaub. Deshalb ist es wichtig, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern eine gute Radinfrastruktur haben. Gerade den kleineren Gemeinden im ländlichen Raum fehlt manchmal die Erfahrung oder die Kapazität für die Beantragung von Infrastrukturfördermitteln. Es bedarf also einer individuellen Beratung. Hier soll künftig die Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit den zusätzlichen Mitteln für das Projekt „Radverkehr stärken – Beratung zu Fördermöglichkeiten und Verbesserungen von Infrastruktur etablieren“ soll die AGFK MV vor allem eine Fördermittel- und Planungsberatung für Kommunen anbieten. „Die Beratung der Arbeitsgemeinschaft kann von allen in Anspruch genommen werden, sie ist nicht auf die Mitglieder beschränkt. So haben alle Städte und Gemeinden die Möglichkeit, von dem Wissen und der Erfahrung der engagieren Mitarbeitenden zu profitieren“, sagte Meyer.

Das Land begleitet die AGFK MV seit der Gründung im Jahr 2017 und fördert sie derzeit mit 40.000 Euro jährlich. Für die zusätzliche Beratung der Kommunen erhält die „Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ weitere 40.000 Euro.

Der Bund stellt im Rahmen seines Klimaschutzpaketes aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ dem Land Mecklenburg-Vorpommern von 2020 bis 2028 insgesamt 71,4 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Zur Abwicklung des Programms hat das Infrastrukturministerium die „Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie“ erlassen, über die grundsätzlich alle Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gefördert werden können.

Dazu gehört unter anderem der Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) und benötigter Grunderwerb von straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulicher Trennung vom Kfz-Verkehr, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen sowie Radwegebrücken oder -unterführungen.

Neben „Stadt und Land“ fördert die Straßenbauverwaltung des Landes im Rahmen der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie u. a. den Radwegebau im Zusammenhang mit dem Neubau oder dem Ausbau von Straßen sowie investive Unterhaltungsmaßnahmen und den Ausbau von Straßen, auf denen touristische Radfernwege verlaufen.

Neue Treppe zur Aussichtsplattform

Meyer: Weitere Zuwegung aufgrund des hohen Besucherinteresses

Rostock – Mit über 793.000 Euro unterstützt das Ministerium für Wirt­schaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vor­pommern den Bau einer neuen Treppe zur Aussichtsplattform im Kirchturm von St. Petri. Einen entsprechenden Zuwen­dungsbescheid überreichte heute Minister Reinhold Meyer im Beisein von Pastor Dr. Reinhard Scholl von der Evang.-Luth. Innenstadtgemeinde Rostock an Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger.

„Die St. Petrikirche ist ein attraktiver Anlauf­punkt für Gäste und Anwohner der Stadt Rostock. Jährlich besuchen fast 45.000 Menschen die dreischiffige Basilika. Aufgrund des hohen Interesses war eine zweite Zuwegung notwendig geworden. So kann die Aussichtsplattform noch besser erreicht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mit­teln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Infrastruktur“ (GRW).

„Wir danken dem Land für diese Unterstützung und freuen uns, dass nun ein Weg gefunden wurde, das ursprünglich als Projekt der BUGA 2025 geplante Vorhaben dennoch umzu­setzen“, so Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger. „Die öst­liche Altstadt um St. Petri ist die Wiege unserer Stadt und bei Tourist*innen noch ein Geheimtipp. Ich danke den Mitgliedern der Kirchengemeinde und allen Beteiligten für dieses Enga­gement!“

Eine Durchführungsvereinbarung regelt die Abwicklung des Baus und der Fördermaßnahme durch die Kirchengemeinde. Die Bürgerschaft hatte die Stadtverwaltung im Jahr 2020 damit beauftragt, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwen­dung aus dem Budget zur Förderung von Wirtschaft, neuer Infrastruktur, Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerken, Innovationscluster und Regionalbudget zu stellen. Der Pro­zess erfolgte in enger Abstimmung mit der Kirchengemeinde und der Kirchenkreisverwaltung.