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Monat: Juli 2023

Gehwegerneuerung in Teschendorf geplant

Meyer: Fußweg in Höhe der Bushaltestelle wird sicherer

Teschendorf – Die Stadt Burg Stargard plant in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Fahrbahnerneuerung sowie den Ausbau in der Ortsdurchfahrt Teschendorf. „Der derzeit vorhandene Gehweg ist verschlissen und von starken Unebenheiten geprägt. Das soll jetzt behoben werden. Nach Beendigung der Baumaßnahme wird der Fußweg sicherer für alle“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Kreisstraße MSE 106 ist eine verkehrswichtige zwischenörtliche Straße, die die Ortschaften Teschendorf und Loitz verbindet. Zudem schließt die MSE 106 im Norden an die Landesstraße 331 an und ist somit eine Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz. Vorgesehen ist, in Höhe der Bushaltestelle auf einer Länge von 217 Metern und einer Breite von 1,80 Metern den linksseitigen Gehweg zu erneuern. Der Baubeginn ist im vierten Quartal dieses Jahres geplant. „Um die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und Kreise zu verbessern, unterstützen wir die Kommunen bei der Erhaltung und dem Ausbau ihrer Infrastruktur“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 240.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (KommStrabauFöRL M-V) in Höhe von rund 131.000 Euro.

Waldzustandserhebung 2023

Forstleute nehmen Gesundheitszustand der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern auf

Schwerin – Wald und Forstwirtschaft sind wie kein anderer Sektor mit dem Klima verbunden. Während der Erhalt der Wälder und die nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holznutzung das Klima positiv beeinflussen, wirken sich Klimaänderungen, wie durch die aktuellen Witterungsextreme sichtbar negativ auf die Entwicklung unserer Wälder aus.

„Um die vielfältigen Aufgaben unserer Wälder für die Zukunft sichern zu können, müssen wir wissen, wie es um sie steht. Die Erhebung und damit ständige Überwa-chung des Waldzustandes ist daher eine wichtige Aufgabe unserer Forstleute“, so Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

In den kommenden vier Wochen findet die jährliche Waldzustandserfassung in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns statt. Durch geschultes Personal der Landes-forst- und Nationalparkverwaltung wird dabei die Vitalität von mehr als 2.500 Bäu-men an 105 Stichprobepunkten aufgenommen. Hauptkriterien sind dabei der Na-del-/Blattverlust, die Vergilbung der Nadeln und Blätter sowie Schäden durch Insek-ten, Pilze und andere Einflüsse. Die zusammenfassenden Ergebnisse ermöglichen einen schnellen Überblick über den Gesundheitszustand der Wälder. Auch können Rückschlüsse der Auswirkungen des Klimawandels auf unseren heimischen Wald gezogen werden.

Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den jährlichen Waldzustandsbericht Meck-lenburg-Vorpommerns. Des Weiteren fließen sie auch in die Waldzustandsberichte der Bundesregierung und der Europäischen Union ein.

„In Zeiten drastisch zunehmender Witterungsextreme mit all ihren Folgen für das Ökosystem Wald sind die langjährig erhobenen Daten der Waldzustandserhebung von unschätzbarem Wert. Im Klimawandel ist es wichtiger denn je, dass wir landes-weit regelmäßig untersuchen, wie es um die Gesundheit der Bäume steht. Damit schaffen wir eine wichtige Grundlage für Forschung und Praxis“, so Aßmann.

Auffinden von vermissten Personen

Schwerin – In insgesamt 132 Fällen haben die Polizeibehörden in Mecklenburg-Vorpommern das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Jahr 2021 zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) eingesetzt. Dies ergibt sich aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Bericht des Innenministeriums dazu, den der Innenminister heute im Kabinett vorgestellt hat und der jetzt dem Landtag übermittelt wird.

„Vermehrt wurden Daten erneut fast ausschließlich erhoben, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen zu finden. Die Maßnahmen der TKÜ werden erst eingesetzt, wenn andere polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen ausgeschöpft sind und nicht zum Auffinden der gesuchten Personen geführt haben“, sagte Innenminister Christian Pegel und ergänzte: „Alle TKÜ-Maßnahmen bedürfen außerdem grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung. In Ausnahmefällen wie bei Gefahr im Verzug kann eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme selbst anordnen, dann muss sie unverzüglich eine richterliche Bestätigung einholen.“

Die Datenerhebungen bezogen sich in zwei Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation, in zwei Fällen Standort- und Verkehrsdaten einer Mobilfunkendeinrichtung und in 128 Fällen ausschließlich auf Standortdaten nach dem Telekommunikationsgesetz.

2021 wurden darüber hinaus keine akustischen Wohnraumüberwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung oder nach dem SOG M-V zugelassene Wohnraumüberwachungsmaßnahmen in unserem Land durchgeführt. Auch die Befugnisse zur Online-Durchsuchung, Rasterfahndung oder elektronischen Aufenthaltsüberwachung wurden nicht angewendet. Somit gab es auch keine polizeilichen Datenübermittlungen an Drittstaaten oder an andere Stellen im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Durch die Polizeibehörden wurde lediglich eine längerfristige Observation nach dem SOG M-V durchgeführt. Zudem wurde in einem Fall ein sogenannter IMSI-Catcher zur Ermittlung eines genaueren Standortes eingesetzt.

„Nach der Neufassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes im Jahr 2020 wurden die Regeln für die Erfassung und Darstellung dieses Berichtes verändert, deshalb lässt sich die diesjährige Statistik nicht mit der der Vorjahre vergleichen, da die Systematik in der Erhebung geändert wurde – insbesondere bei den Handyortungen“, ergänzt Christian Pegel.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.

Für das Berichtsjahr 2021 besteht für die Landesregierung nicht mehr nur die Pflicht zur Unterrichtung über die Anzahl der unterrichtungspflichtigen SOG-Maßnahmen. Erstmals besteht zusätzlich auch die Pflicht, den Landtag über den Umfang der erfolgten Benachrichtigung der von den SOG-Maßnahmen betroffenen Personen in Kenntnis zu setzen. Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Angabe der Daten zu gewährleisten, wurde der 31. März 2022 als Stichtag für die Datenzulieferungen vorgegeben.

Land fördert Sprach-Kitas

Oldenburg: Sprachliche Bildung ist wichtige Aufgabe in der Kindertagesförderung

Schwerin – Die 156 Sprachfachkräfte und 13 Fachberatungsstellen in den 141 Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern haben trotz des Auslaufens der Bundesförderung ihre Arbeit nahtlos fortgesetzt. Das Land übernimmt seit Juli die Finanzierung in Höhe von jeweils 6,5 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024. Mit seiner Entscheidung, das Bundesprogramm nach Ablauf der Übergangsfrist bis 30. Juni 2023 einzustellen, hatte der Bund die Länder vor große Herausforderungen gestellt.

„Sprachliche Bildung ist eine wichtige Aufgabe in der Kindertagesförderung. Sie dient dazu, bei Kindern bis zum Eintritt in die Schule den Spracherwerb anzuregen und zu fördern. Die Sprach-Kitas sind mit zusätzlichem Personal ausgestattet und damit in der Lage, Kinder gezielter zu fördern, die einen Bedarf haben. Das ist ein echter Beitrag zur Chancengleichheit. Deswegen habe ich mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass wir diese Förderstrukturen erhalten“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mit der Finanzierung aus Landesmitteln konnte die Landesregierung weiterhin 15.835 Kindern eine gesonderte Förderung in der sprachlichen Bildung zukommen lassen und hat die Weichen für die Weiterführung der Sprach-Kitas gestellt. „Sprache ist beim Handeln von Kindern allgegenwärtig. Sie singen, reimen und stellen Fragen. Sprache ist der Schlüssel zur Welt und ganz wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung. Sie ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den schulischen und beruflichen Erfolg. Ich bin sehr froh, dass es bei uns im Land diese wichtigen Förderangebote weiterhin gibt und Kinder dadurch mit besseren Lernvoraussetzungen in der Schule starten können“, sagte Oldenburg.

Waldmoor­projekt Seefelder Wald

Schwerin – Dank einer Spende in Höhe von rund 70.000 Euro an das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere kann mit der Wieder­vernässung des Projektes Seefelder Wald, ein Waldmoor von rund 2 ha Fläche, im Spätsommer 2024 durch die Landes­forstanstalt Mecklenburg-Vorpommern begonnen werden.

Mit einer Wiedervernässung von Waldmooren werden vor allem klimaschädliche Treibhausgasemissionen vermindert und auch der Wasserhaushalt im Wald verbessert. Dies führt dazu, dass umliegende Baumbestände während einer Dürreperiode besser mit Wasser versorgt sein werden. Moorwiedervernässungen tragen damit auch zur Anpassung an den Klimawandel bei.

„Mit der Spende wird es möglich das Projekt „Seefelder Wald“ nordöstlich der Ortschaft Mühlen-Eichsen umzu­setzen. Der Wald in Mecklenburg-Vorpommern steht unter den Zeichen der Veränderung des Klimas und es ist für unseren Wald dringend notwendig, Maßnahmen zur Wasserrückhaltung durchzuführen. Nasse Waldmoore leisten dazu einen entscheidenden Beitrag,“ macht Klimaschutzstaatssekretärin Elisabeth Aßmann deutlich.

Die GT Emission Solutions GmbH spendete den dazu notwendigen Betrag.

„Unsere Mission ist es, das Klimaschutzinstrument der THG-Quote so umzusetzen, dass es eine möglichst große Wirkung auf den weltweiten Klimaschutz hat. Gemeinsam mit unse­ren Mitgliedern verteilen wir die Gelder, die aus der Mineral­ölindustrie kommen so um, dass sie in nachhaltige Projekte und in den Ausbau von grüner Elektromobilität fließen,“ erklärt Andrea Sperling von der GT Emission Solutions GmbH.

Umgesetzt wird das Projekt noch in diesem Herbst von der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Die Waldfläche befindet sich im Eigentum der Landesforst­anstalt. Diese stellt die Flächen für einen Zeitraum von 30 Jahre zur Verfügung und Pflegt die Fläche moorschutz­angepasst. Außerdem führt sie ein Monitoring der Wasserstände durch. Um die Vernässung in dem Gebiet zu erreichen, wird der Entwässerungsgraben (Abzugsgraben) im Projektgebiet durch zwei Stauschwellen vollständig und dauerhaft verschlossen. Für den Bau wird örtliches Material verwendet. Die Instandhaltung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit erfolgt ebenfalls durch die Landesforst­anstalt.

Waldmoore sind Waldflächen mit einer Torfauflage von min. 40 cm, im Wald. Je nach Moortyp können diese Moore mit und ohne Bäume sein. Ein typischer Moorwald besteht z.B. aus Erlen. Entwässerte Waldmoore emittieren jedes Jahr durchschnittlich 10 t CO2 je ha. Rund 53.000 ha Waldmoore sind in Mecklenburg-Vorpommern entwässert und setzen Kohlendioxid frei.

Das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen wurde im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt eingerichtet und bündelt seit dem 1.10.2021 alle Aktivitäten zu den etablierten Ökowertpapieren: MoorFutures, Streuobstgenussschein, Waldaktie und HeckenScheck.

Die Ökowertpapiere stehen für verbriefte Ökosystemleistungen und wurden für freiwillige Märkte, d.h. für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt oder freiwilligen Biodiversitätsmarkt entwickelt. Sie ermöglichen es Unternehmen aber auch Privatpersonen in Projekte zu investieren und damit zum Klimaschutz, zur Biodiversität oder zur Förderung anderer Ökosystemleistungen beizutragen.

Ergänzend zu den Ökowertpapieren werden Spenden- und Sponsoringprojekte angeboten.

Inklusion in M-V kommt voran

Sozialministerium legt Zwischenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich heute in seiner Sitzung  mit dem Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschäftigt. Sozialstaatssekretärin Sylvia Grimm stellte dazu einen Bericht zur Evaluation der Maßnahmen vor. Diese Auswertung wird nun an den Landtag übersandt.

„Der Bericht verschafft einen ersten Überblick über den bis Ende 2022 erreichten Zwischenstand der Ministerien bei der Umsetzung des Maßnahmenplans 2.0 der Landesregierung“, betonte Grimm im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Daraus wird ersichtlich, dass die Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorangekommen ist. Dazu gehört der Abbau von Barrieren jeglicher Art und die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, so Grimm.

Die Abfrage umfasste alle im Maßnahmenplan 2.0 dargestellten 124 Maßnahmen in 13 verschiedenen Handlungsfeldern. Davon haben 68 alle zuvor formulierten Ziele bereits erreicht bzw. stehen kurz davor. 22 weitere Maßnahmen wurden eingeleitet. „In der Summe sind somit fast 75 Prozent der Maßnahmen bereits umgesetzt oder mindestens auf einem guten Weg der Umsetzung“, verdeutlichte Staatssekretärin Grimm. Weitere 26 Maßnahmen befänden sich in der Vorplanung.

Zu den bereits erfolgreich abgeschlossenen Maßnahmen zählen z.B.

  • die Fortbildung von mehr als 2.000 Lehrkräften im Themenfeld Inklusion,
  • die Einführung einer offeneren Schuleingangsphase in den Jahrgangsstufen 1 und 2,
  • die Umsetzung des „Landesprogramms zur Förderung des Übergangs von schwerbehinderten Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der Schule in eine betriebliche Ausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“,
  • die Verbesserung der Kommunikation zwischen Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen und der Polizei, der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes,
  • die Bildung einer Arbeitsgruppe auf der Grundlage des ILVP M-V zur Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten des „Design für alle“ in der Straßenraumgestaltung,
  • die Bereitstellung von inklusiven Materialien zur Vorbereitung von Wahlen,
  • die Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und Wohnungen
  • die Förderung des Landes von Angeboten im Breiten- und Leistungssport für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen.

Grimm hob hervor, dass der Einsatz für mehr Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe der gesamten Gesellschaft nütze: „Nicht allein Menschen mit Behinderungen, sondern insbesondere auch Kinder und Jugendliche, junge Familien, kranke und schwächere Menschen profitieren massiv von einer besseren Barrierefreiheit, etwa bei Neu- und Umbauten von Gebäuden, im Personennahverkehr oder in der digitalen Kommunikation.“

Die zweite Auswertung zum erreichten Zwischenstand bei der Umsetzung des Maßnahmenplans 2.0 der Landesregierung soll im zweiten Quartal 2024 vorgestellt werden.

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) verpflichtet seit 2009 auch die deutschen Institutionen und Unternehmen, sich für mehr und perspektivisch weiter verbesserte Barrierefreiheit einzusetzen. In ihrem Maßnahmenplan 2.0 (MP 2.0) zur Umsetzung der UN-BRK hat die Landesregierung am 16. Februar 2021 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, welcher den vorigen Maßnahmenplan aus dem Jahr 2013 fortschreibt. Der nun vorgelegte Bericht verschafft einen Überblick über den bis Ende 2022 erreichten Sachstand bei der Umsetzung des MP 2.0 der Landesregierung.

Chancen-Aufenthaltsrecht wirkt in M-V

Schwerin – Seit gut einem halben Jahr ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Es ermöglicht Ausländern, die schon lange mit einer Duldung in Deutschland leben und gut integriert sind, den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe für 18 Monate. Auch Ausländer in M-V profitieren davon:

„Das neue Gesetz zeigt bei uns im Land schon nach kurzer Zeit Wirkung: Bis zum 30. Juni haben bereits 1.078 Ausländer einen Antrag auf das neue Chancen-Aufenthaltsrecht gestellt. 492 davon wurden bewilligt“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Zu den Ablehnungen sagt er: „Diese sind oft darin begründet, dass Antragsteller nicht seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Weitere Gründe sind, dass sie wegen Straftraten verurteilt wurden oder falsche Angaben über ihre Identität gemacht haben. In manchen Fällen besteht zwischenzeitlich auch schon ein dauerhaftes humanitäres Bleiberecht.“

Der Minister lobt die Vorteile, die das Gesetz mit sich bringe: „Die Ausländer erhalten eine Perspektive und die Chance, sich wirklich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Und wir können auf sie als Arbeitskräfte zurückgreifen, die wir dringend benötigen.“

Das Gesetz ermöglicht, dass Menschen, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Diese sind, so Christian Pegel, „vor allem der Nachweis ihrer Identität, der Nachweis über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse sowie darüber, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen“.

Wohngeldzahlungen gestiegen

Wohngeld: Im ersten Halbjahr 2023 mehr als doppelt so viel ausgezahlt wie im ersten Halbjahr 2022

Schwerin – Rund 56 Millionen Euro Wohngeld wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres bereits ausgezahlt. Im ersten Halbjahr 2022 waren es 24 Millionen Euro – die Summe hat sich mehr als verdoppelt. Sie ist außerdem schon höher als die Summe der Wohngeldauszahlungen des gesamten vorigen Jahres in Höhe von 46 Millionen Euro.

„Genau dies war das Ziel der Wohngeldreform, die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist: die Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen stärker dabei zu unterstützen, die gestiegenen Wohn- und Heizkosten zu bewältigen. Außerdem sollte durch eine Anhebung der Einkommensobergrenzen mehr Menschen als zuvor dieser staatliche Zuschuss zu Gute kommen. Auch dies hat funktioniert: Bezogen im Dezember 2022, vor der Reform, rund 23.000 Haushalte in unserem Bundesland Wohngeld, stieg ihre Zahl im Juli 2023 bereits auf mehr als 40.000“, sagt Landesbauminister Christian Pegel zu diesen Zahlen.

Er gehe davon aus, dass noch mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten könnten. „Ich möchte alle Bezieherinnen und Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen, die dies noch nicht getan haben, ermutigen, einen Wohngeldantrag zu stellen. Prüfen Sie doch vorab mit dem digitalen Wohngeldrechner des Zweckverbands Elektronische Verwaltung unverbindlich, ob Sie für den Wohngeldbezug in Frage kommen.“

Zur Orientierung nannte Christian Pegel einige Beispielwerte: „Alleinlebende Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttorente von bis zu 1.500 Euro und viele alleinstehende Erwerbstätige mit einem Bruttolohn von bis zu 2.000 Euro können Wohngeld erhalten. Eine Familie mit einem Kind und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 3.500 Euro brutto oder eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 4.500 Euro brutto können ebenfalls wohngeldberechtigt sein. Je nach Haushaltssituation, Wohnort und Höhe der Miete kann ein Wohngeldanspruch zum Teil auch bei höheren Einkünften bestehen.“

Der Minister dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen für ihre Anstrengungen bei der Umsetzung der Reform: „Durch die Anhebung der Einkommensobergrenzen für den Wohngeldbezug ist es natürlich zu einer Häufung von Anträgen in den Wohngeldstellen gekommen, sodass da und dort etwas Geduld vonnöten ist. Selbstverständlich wird das Wohngeld rückwirkend gezahlt“, so der Minister.

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den zwölf Bundesländern, die den von Schleswig-Holstein im Einer-für-alle-Verfahren entwickelten Online-Dienst einsetzen. Die Anbindung an die Wohngeldbehörden erfolgte Mitte April 2023 in 86 Wohngeldbehörden. Die übrigen Wohngeldbehörden nutzen einen digitalen Antrag, der über das jeweilige Fachverfahren bereitgestellt wird. Nur wenige Kommunen bieten keinen digitalen Antrag an. Die Formulare für den digitalen Wohngeldantrag finden Sie im MV-Serviceportal.

Die Wohngeldempfänger des Landes konnten auch 2023 von den Heizkostenzuschüssen nach dem Heizkostenzuschussgesetz profitieren, welches bereits vor der Wohngeldreform in Kraft getreten ist. Seit Januar sind insgesamt knapp 13 Millionen Euro an gut 26.000 Haushalte ausgezahlt worden.