Dank den ehrenamtlichen Rettungsschwimmern

Schwerin – In den vergangenen Tagen kam es in Mecklenburg-Vorpommern zu mehreren lebensrettenden Hilfsaktionen durch die Rettungsschwimmer und -schwimmerinnen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). „Wir können uns glücklich schätzen, von der Arbeit der Wasserrettung zu profitieren. Mein ausdrücklicher Dank gilt den vielen Ehrenamtlichen, die mit ihrem Einsatz Menschenleben retten“, sagte Drese heute.

Erst gestern hatte das DLRG drei Mädchen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in Warnemünde aus der Ostsee gerettet. Zuvor waren bereits am Sonntag sieben Menschen, darunter vier kleine Kinder, in Graal-Müritz durch die DLRG gerettet worden. „Dank der ehrenamtlichen Retterinnen und Retterin können jedes Jahr viele Menschenleben gerettet werden“, so Drese. Den Einsatzkräften gelte daher große Anerkennung. „Respektlosigkeit gegenüber den Rettungskräften, ob an Land oder im Wasser, ist hingegen absolut inakzeptabel“, machte Drese deutlich.

Die Ministerin plädierte zur Vorsicht und Vernunft beim Baden und verwies auf die Warnhinweise. „Badegäste sollten die Gefahreneinstufung durch die Wasserwacht ernstnehmen“, so Drese. So seien besonders Kinder bei schwierigen Bedingungen im Wasser gefährdet. „Immer mehr Kinder können nicht gut schwimmen. Dieser Entwicklung versuchen wir unter anderem mit dem Landesprogramm ‚MV kann schwimmen‘ entgegenzuwirken“, sagte Drese.

Im Rahmen des Programms werden zusätzliche Schwimmkurse, vorrangig in den Ferien oder auch an den Wochenenden bzw. Nachmittagen für Grundschüler:innen der Klassenstufen 3 und 4 angeboten. „Die Kurse sind für die Familien kostenfrei. Es lohnt sich, bei den Trägern in der Region anzufragen, ob es freie Plätze gibt“, so Drese.

Auch die Träger selbst könnten laut Drese noch Förderungen für die Ausrichtung von Kursen in diesem Jahr beantragen. Im Rahmen des Landesprogramms „MV kann schwimmen“ fördert das Land Schwimmkurse für Grundschulkinder mit 200.000 Euro für 2023.

Die schwimmspotragenden Verbände und die Kommunen können eine entsprechende Förderung über das Landesförderinstitut (LFI) beantragen. Anbieter der Schwimmkurse, die vom Land gefördert werden, sind Vereine im Schwimm-Verband M-V, die DLRG MV, der ASB MV, die Wasserwacht im DRK-Landesverband MV sowie Städte und Gemeinden.

Die Durchführung kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte erfolgen, die im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sind.

Young Brand Awards 2023

Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern bei Young Brand Awards 2023 als Top-Arbeitgeber nominiert

Schwerin – Gute Nachrichten für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Das Land wurde als attraktiver Arbeitgeber für die Young Brand Awards 2023 nominiert. Die Young Brand Awards sind die größte unabhängige Online-Befragung von jungen Erwachsenen in Deutschland. Das Besondere dabei: die Gewinner werden nicht von einer Jury, sondern durch das Ergebnis der Befragung in der Altersgruppe 16 bis 35 Jahre ermittelt. Bereits die Nominierung erfolgte auf Basis einer gestützten Vorbefragung.

„Ich bin stolz auf diese Nominierung! Sie ist Anerkennung für unsere bisherige Arbeit, unsere Landesverwaltung zu einem modernen Arbeitgeber mit zeitgemäßen Arbeitsformen und guten Arbeitsbedingungen zu entwickeln“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Das Arbeitsumfeld in der Landesverwaltung punktet in der Kategorie „Next Gen Workplace 2023“ mit zahlreichen Vorteilen, wie abwechslungsreichen Aufgaben, modernen Arbeitsmodellen, finanzieller Sicherheit und umfangreichen Fortbildungsmöglichkeiten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet interessierten Bewerberinnen und Bewerbern über das Karriereportal einen einfachen Zugang zu sämtlichen Stellen- und Nachwuchsangeboten sowie umfassende Informationen über das Arbeiten und Lernen in der Landesverwaltung.

Das Online-Voting läuft bis zum 1. Oktober 2023 und beinhaltet Fragen zu verschiedenen Unternehmen und Produkten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Chance, ihre Stimme abzugeben und ihre Meinung zu äußern. Hier kann die Bewertung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der ersten Fragengruppe aufgerufen werden.

Eisengießerei investiert

Metropolregion boomt, Ehrenamtsförderung wächst

Schwerin – Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann hat eine positive Zwischenbilanz seiner Sommertour gezogen: „Die ersten drei Tage meiner Sommertour vom 19. bis 21. Juli von Westmecklenburg nach Vorpommern und wieder zurück haben deutlich gezeigt: „Hier bei uns im Land ist was los. Die Menschen packen an, für sich, für ihre Region und die Menschen, die hier leben. Die Eisengießerei Torgelow investiert, die Metropolregion Hamburg boomt und die Ehrenamtsförderung wächst.“

Zu Beginn am ersten Tourtag sei großartige ehrenamtliche Arbeit erlebbar gewesen. „Wie Geschichte anschaulich vermittelt wird, davon konnten wir uns im Grenzhus Schlagsdorf überzeugen. Ähnlich beeindruckend war der Besuch im Biosphärenreservat Schaalsee in Zarrentin. Man spürt, dass sich die Menschen hier wohlfühlen, ob Einheimische oder Gäste“, lobte Dahlemann. Diesen Besuchen folgte ein intensives Gespräch mit engagierten Bürgermeistern der Grenzregion, vor allem zu neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg. Diese werde mit fast 300.000 Euro jährlich aus dem dafür zur Verfügung stehenden Fonds für die Metropolregion gefördert „Ich kann jedem Akteur nur empfehlen, davon regen Gebrauch zu machen. Stellen Sie Anträge“, so der Chef der Staatskanzlei.

Der zweite Tag war der Wirtschaft mit einem Besuch des Industriehafens in Ueckermünde und anschließend in der Eisengießerei Torgelow gewidmet. Dahlemann wurde vom neuen Geschäftsführer von Invest in MV, Thomas Einsfelder. „Ziel der Invest in MV ist es, gemeinsam mit unseren Partnern in der Wirtschaftsförderung ansiedlungswilligen Unternehmen und Unternehmen mit Expansionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern optimalen Service zu bieten und damit die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken“, erklärte Einsfelder.

Unter dem neuen Eigentümer Silbitz Group könne die Eisengießerei auf ihre hervorragende Entwicklung stolz sein. Auch die Zukunftsprognose sei gut. Dahlemann: „Vor allem der Offshore-Markt wächst. Das sichert konkrete Aufträge Made in MV. Das Unternehmen will demnächst rund 5 Millionen Euro am Standort investieren, unter anderem in einen neuen Speicherofen.

Dahlemann: „Das ist eine hervorragende Nachricht, sowohl für die über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Stadt Torgelow, Vorpommern und den Wirtschaftsstandort MV insgesamt. Torgelow ist ein Gewinner der Energiewende. Das ist in diesen herausfordernden Zeiten umso wichtiger.“ Dahlemann sicherte zu, sich den Genehmigungsfragen der Transporte anzunehmen. „Viel wird über Bürokratieabbau gesprochen. Bei immer wieder gleichen Transporten der Großgussteile von Torgelow zur Kaikante nach Ueckermünde müssen wir unsere Instrumente wie das Standarderprobungsgesetz auch anwenden. Das würde den Standort MV stärken.“

Anschließend besuchte der Staatssekretär das Unternehmen Project Bay in Lietzow auf der Insel Rügen. Dies wurde erst kürzlich mit dem europäischen Unternehmensförderpreis 2023 ausgezeichnet. „MV ist viel digitaler, als wir glauben. Der Workation Gedanke von Hannes Trettin und seinem Team ist hoch innovativ. Arbeiten und Urlaub machen miteinander zu verbinden spielt die Standortvorteile unseres Landes aus. Hier stehen wir vor einer ganz neuen Entwicklung, die für Arbeitskräfte von morgen und Einwohner von übermorgen ein guter Anker sein wird. Auch unsere Tourismuserzählung bekommt ein neues Kapitel.“

Unter dem Motto „MV hält zusammen“ steht am heutigen Freitag das Ehrenamt im Mittelpunkt. Zunächst geht es nach Plau am See, anschließend nach Güstrow. Ob im Verein Hai Live in Plau, bei dem man mit oder ohne Handicap segeln lernen kann, im Jugend- und Kunsthaus und bei den Freunden und Förderern der Barlachstiftung: „Überall haben wir erlebt, was durch Ehrenamt möglich ist, wie viel Freude es bringt und hilft.“ Der Haushaltsentwurf der Landesregierung sieht eine Stärkung der Ehrenamtsstiftung mit einer Fördersumme von 1 Million Euro vor. Vorbehaltlich der Landtagszustimmung wird auch das wertvolle Projekt der Ehrenamtskarte verstetigt.

Dahlemann zieht Bilanz: „Die ersten drei Tage meiner Sommertour waren lehrreich und motivierend. Konkrete Themen für die Arbeit der Landesregierung sind dabei auf meinem Zettel. Auch diese Tour zeigt – es sind die Macherinnen und Macher vor Ort, die unser Land voranbringen. Diese Menschen leisten so viel. Für mich ist es wichtig, zu den Menschen zu gehen und nicht über ihre Köpfe hinwegzureden.“

Radweg Penkun – Wollin wird ausgebaut

Meyer: Gravierende Schadstellen beseitigen für uneingeschränkten Radverkehr

Penkun – Im Landkreis Vorpommern-Greifswald soll an der Kreisstraße VG 85 Penkun – Wollin ein Radweg um- und ausgebaut werden. „Derzeit gibt es auf der Strecke gravierende Schadstellen. Mit dem Um- und Ausbau wird der Radweg wieder uneingeschränkt und ohne Gefahr für den Alltags-, Freizeit- und Schülerverkehr nutzbar sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Vorhaben umfasst den Ausbau des straßenbegleitenden Radweges entlang der VG 85 von der Ortslage Wollin bis etwa zum Ortseingang Penkun auf einer Länge von rund 1.366 Metern. Es ist geplant, die vorhandene Pflasterdecke umzubauen in eine neu herzustellende zweischichtige Asphaltbefestigung mit einer Verbreiterung des Radweges auf zweieinhalb Meter.

WiDie Gesamtkosten betragen rund 490.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit rund 426.000 Euro aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“. Als Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2023 stellt der Bund Ländern und Kommunen Mittel für den Ausbau eines sicheren und lückenlosen Radnetzes zur Verfügung.

Seit 2022 umfassten die Maßnahmenschwerpunkte zusätzlich die Ertüchtigung der Radinfrastruktur und Fahrradparken mit Lademöglichkeit an den Schnittstellen zum öffentlichen Personennahverkehr mit Bus und Bahn.

55 Millionen Euro: LEADER-Richtlinie in Kraft

Schwerin – Die neue LEADER-Richtlinie 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V) ist jetzt in Kraft getreten. Damit stehen 54,96 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land 2,5 Millionen Euro zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger bereit.

Auf dieser Grundlage werden Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Am 31. März 2023 hat das LM 14 solcher Strategien genehmigt. Für jede genehmigte Strategie wird ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. 70 Prozent des verbleibenden Budgets werden nach dem Proportionalitätsprinzip aufgeteilt, bezogen auf die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) des von der Strategie erfassten Gebietes und 30 Prozent in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie.

Dabei erhalten lediglich die acht besten Strategien diesen „Qualitätszuschlag“. Damit stehen den lokalen Aktionsgruppen zwischen ca. 3,5 und 4,6 Millionen Euro für die Erfüllung ihrer Entwicklungsziele zur Verfügung.

„Mit LEADER unterstützen wir die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung und stärken die regionale Identität. Die Zuwendung unterstützt Projekte, die die ländlichen Gebiete als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Damit tragen die Maßnahmen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft vor Ort bei. Die lebendigen Ortskerne bleiben erhalten“, sagt Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Sie ergänzt: „Schwerpunkt der Förderung sollen in dieser Förderperiode Vorhaben sein, die einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Denn LEADER mit seiner engen Vernetzung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und Verwaltung ist prädestiniert dazu, einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Green Deal zu leisten. Zu den vorrangigen Entwicklungszielen in den Strategien gehören aber auch die Digitalisierung und die nachhaltige Daseinsvorsorge.“

Die Höhe der Zuwendung ist auf 312.500 Euro begrenzt. Für produktive Investitionen ist der Fördersatz auf 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Ausgenommen sind Vorhaben, die einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten, die der Gesundheitsvorsorge und –Fürsorge dienen und Vorhaben, die Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen und allgemeinbildende Schulen betreffen.

In der aktuellen Förderperiode wurden seit 2014 bisher 1.160 Vorhaben bewilligt. Die Zuwendung lag bei rund 129 Millionen Euro. Sie ermöglichte eine Gesamtinvestition in Höhe von rund 204 Millionen Euro (Stand: 3.7.23).

In der Förderperiode 2007 bis 2013 haben im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns 13 Lokale Aktionsgruppen insgesamt 859 Vorhaben unterstützt. Mit diesen Vorhaben wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 112 Millionen Euro ermöglicht. Es wurden Fördermittel in Höhe von 75,2 Millionen Euro ausgezahlt.

Neuer Radweg für Verkehr freigegeben

Jesse: Lückenschluss verbindet Schwerin und Crivitz und fördert den Radverkehr in der Region

Schwerin – Mit der letzten Ausbaustrecke von ca. 2,7 km erfolgt der Lückenschluss des Radweges an der Bundesstraße B 321 zwischen Schwerin und Crivitz. Der freigegebene Radweg beginnt an dem bereits fertiggestellten Abschnitt am Waldschlösschen und verläuft durch überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche bis zur Ortsumgehung Crivitz. Im Zuge der Baumaßnahme wurden ebenfalls die vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut.

„Der heute eröffnete Radwegabschnitt ist das letzte Teilstück des Gesamtradwegs von Schwerin nach Crivitz, und schließt die bisherige Lücke zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Stadt Crivitz. Dies ist eine sehr gute Nachricht nicht nur für alle Radfahrenden der Region, sondern auch für den Klimaschutz und die Verkehrssicherheit. Das Fahrrad steht für eine kostengünstige und gesundheitsförderliche Mobilität, die zudem die eigene Fitness fördert. Mehr Radverkehr werden wir aber nur erreichen, wenn der Radverkehr attraktiver und sicherer wird“, so Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse.

„Wir brauchen mehr Radverkehr aber vor allem deshalb, weil er emissionsfrei ist. Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir die Emissionen des Verkehrssektors deutlich verringern. Das gelingt nur, wenn wir alle mehr und auch längere Wege mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zurücklegen. Jede zusätzliche Fahrt mit dem Rad trägt damit zum Erreichen der nationalen Umwelt- und Klimaschutzziele bei. Nur wenn Radfahren deutlich sicherer ist, werden mehr Menschen im Alltag und in der Freizeit Rad fahren“, führte Staatssekretärin Ines Jesse weiter aus.

In den letzten Jahren hat die Landesregierung in Bezug auf das Radewegenetz einige Ziele für MV erreicht. Bereits heute gibt es über 2.100 km straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen in MV. Etwa 53 Prozent der Bundesstraßen und 32 Prozent der Landesstraßen im Land sind mit straßenbegleiteten Radwegen ausgestattet. Damit liegt MV deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Ziel des Landes ist es, ein möglichst lückenloses Radverkehrsnetz zu entwickeln, wobei der Radverkehr nur noch dort auf der Straße geführt werden soll, wo es Straßenzustand und Verkehrsbelegung sicher ermöglichen.

Für den Radwegebau an Bundesstraßen in MV wurde ein Radwegebaukonzept auf Basis fachlicher Kriterien hinsichtlich Verkehr, Raumordnung und Tourismus erstellt. Ziel des Konzeptes ist es, zukünftig die verfügbaren Mittel zunächst dort einzusetzen, wo mit neuen Radwegen der größte Effekt für den Radverkehr erreicht werden kann. In den nächsten zehn Jahren sollen an über 200 weiteren Bundesstraßenabschnitten im Land straßenbegleitendende Radwege entstehen.

Für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen erstellt die Straßenbauverwaltung des Landes derzeit ebenfalls ein Priorisierungskonzept, damit die vorhandenen Mittel künftig noch gezielter für die wichtigen Radwege eingesetzt werden können.

Arbeit der Betreuungsvereine

Grimm: Deutlich mehr Zuschüsse für wichtige Arbeit der Betreuungsvereine

Grevesmühlen – Das Land unterstützt die anerkannten Betreuungsvereine in Mecklenburg-Vorpommern zur Wahrnehmung von sogenannten Querschnittsaufgaben in diesem Jahr mit 680.000 Euro. Die geänderte Verordnung ist vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat bereits mit der Auszahlung Mittel begonnen, teilte Sozial-Staatssekretärin Sylvia Grimm am Donnerstag bei ihrem Besuch beim Betreuungsverein „Der Weg e.V.“ in Grevesmühlen mit.

„Die Betreuungsvereine erhalten in diesem Jahr damit deutlich mehr Landesmittel als in den Vorjahren“, betonte Grimm. In 2022 betrug die Landesförderung knapp 180.000 Euro. Vereine wie „Der Weg“ betreuen rechtlich Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht oder nur teilweise in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu bewältigen.

„Diese wichtige soziale Aufgabe der Betreuungsvereine unterstützen wir zukünftig sehr viel umfangreicher“, verdeutlichte Grimm. Die Landesmittel seien etwa zur Begleitung und Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer*innen, zur Unterstützung Bevollmächtigter und zur Information über betreuungsrechtlichen Fragen vorgesehen, so Grimm.

Im Einzelnen erhält jeder anerkannte Betreuungsverein vom Land für die Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben im Jahr 2023 eine Grundausstattung von 20.400 Euro (bisher 6.000 Euro). Die Erhöhung der Grundausstattung hat das LAGuS in dieser Woche umgesetzt. Erhöht wird auch die Zusatzausstattung für auf Grundlage einer Vereinbarung begleitete ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern von bisher maximal 200 Euro auf bis zu 680 Euro.

„Um Betreuungsvereinen, die in Existenznot geraten sind, so schnell wie möglich helfen zu können, wurde die Auszahlung der Grundausstattung vorgezogen. Die Zusatzausstattung wird nach Ablauf der Antragsfrist gesondert neu festgelegt“, sagte Grimm im Rahmen ihrer Sommer-Tour in Grevesmühlen.

Die Staatssekretärin kündigte zudem an, dass bis Ende September von der Landesregierung eine Evaluation auf der Grundlage von Datenerhebungen durchgeführt wird. Deren Ergebnisse sind die Voraussetzung zur Ermittlung einer bedarfsgerechten finanziellen Ausstattung ab dem Jahr 2024, so Grimm.

Erfolgsmodell Alltagshilfe in Kitas

Oldenburg: Wichtiger Beitrag zur Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher

Schwerin – Die Fortführung der Alltagshilfen ist ein wichtiger Bestandteil der „Fachkräfteoffensive Kindertagesförderung“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Das aktuelle Programm, das staatliche und freie Trägereinrichtungen in Anspruch nehmen können, wird zu 100 Prozent aus Landesmitteln finanziert. Die Förderrichtlinie dazu ist am 8. Mai 2023 erschienen. Von den neuen Mitteln kann weiteres Personal gewonnen oder durch Aufstockung der Arbeitsstunden bei bestehendem Personal ein besseres Einkommen erzielt werden. Auch Qualifizierungsmaßnahmen sind möglich.

„Die vielen schon in unseren Kitas tätigen Alltagshilfen können so mehr von ihrer wichtigen Unterstützungsarbeit leisten und besser verdienen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das macht das Modell attraktiver und die Entlastung für die Erzieherinnen und Erzieher noch spürbarer: Sie können sich noch besser ihren pädagogischen Aufgaben und der Arbeit mit den Kindern widmen.“

Bislang wurde aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds 2021 533 Alltagshilfen finanziert, davon erhielten 175 bereits tätige Kräfte eine Stundenaufstockung und 358 nichtpädagogische Kräfte wurden zusätzlich eingestellt. 2022 wurden 524 Kräfte finanziert, von denen 261 eine Stundenaufstockung erhielten und 263 zusätzlich eingestellt wurden – wobei die Abrechnung eines Landkreises noch aussteht.

2021 wurden 75 Schulungs- und Qualifizierungsmaßnamen durchgeführt, 2022 bisher acht ausgewiesen.

Die Gesamtausgaben (Personalausgaben, Ausgaben für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Ausgaben für Arbeitsschutz und Hygieneausrüstung) beliefen sich 2021 auf über 2,1 Millionen Euro, im noch nicht vollständig erfassten Jahr 2022 auf 1,7 Millionen Euro.

„Die positiven Rückmeldungen der örtlichen Träger, die große Nachfrage und die Evaluation sprechen für den großen Erfolg der Alltagshilfen“, freut sich Ministerin Oldenburg. „Die Landesregierung plant eine Verstetigung. So verbessern wir die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigen in unseren Kindertageseinrichtungen.“

Die Einstellung der Alltagshilfen erfolgt durch die Träger der Kindertageseinrichtungen, die als Zuwendungsempfänger auch über Verwendung der Mittel für Alltagshilfen entscheiden – ganz entsprechend der der individuellen Gegebenheiten und des Bedarfs vor Ort: So können Alltagshilfen täglich zwei Stunden lang die Mittagsausgabe unterstützen oder aber einen Tag pro Woche den Projekttag. Die Aufgaben für Alltagshilfen sind in Ziffer 4.3 der Förderrichtlinie zu finden.

SED-Opferrente

Jeden zweiten Tag ein neuer Antrag auf SED-Opferrente

Schwerin – Noch immer geht im Schnitt gut jeden zweiten Tag im Jahr ein Antrag auf SED-Opferrente im zuständigen Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ein. Im Jahr 2022 waren es insgesamt 166 Anträge, 31 weniger als im Jahr davor.

Davon hat das 139 Antragstellerinnen und Antragstellern die SED-Opferrente von monatlich 330 Euro zugesprochen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte insgesamt im Jahr 2022 etwa 13,3 Mio. Euro SED-Opferrente an ca. 3.500 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus. Ein Jahr zuvor waren es noch etwa 13,8 Mio. Euro.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „2022 haben wir 139 Anträge auf Opferrente bewilligt. Die weitere Aufarbeitung bleibt wichtig.“

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt findet diesen Teil der Aufarbeitung der DDR-Geschichte sehr wichtig und sagt: „Noch immer sehen wir, dass Menschen ihre Vergangenheit persönlich aufarbeiten wollen.

Das Unrecht, das vielen geschehen ist, ist zwar nicht adäquat wiedergutzumachen. Dennoch gibt es mit der SED-Opferrente ein Instrument, mit dem auch durch einen gewissen finanziellen Ausgleich das Leid der Menschen anerkannt wird.

Ich kann nur immer wieder betonen, dass ich es wichtig finde, diese Aufarbeitung fortzuführen. Daher begrüße ich auch, dass mit Burkhard Bley ein neuer Beauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur vom Landtag gewählt wurde. Ich bin mir sicher, dass die konstruktive Zusammenarbeit weiter fortgesetzt wird“, so Ministerin Bernhardt.

Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz

Schwerin – Drese: „Als Jugendministerin bin ich sehr froh, dass wir die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von jungen Menschen künftig stärken werden. Damit das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz seine Wirkung bestmöglich entfalten kann, liegt mir viel daran, bei der Erarbeitung des Gesetzes auch Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe im Land, einzubinden.“

Hierfür nimmt das Sozialministerin ab sofort Ideen und Hinweise zum Gesetzesvorhaben in schriftlicher Form entgegen. Schon jetzt berücksichtige der Gesetzesentwurf laut Drese vielfältige Anregungen. „Es sind unter anderem wesentliche Erkenntnisse der Enquete-Kommission ‚Jung sein in M-V‘ in die Erarbeitung eingeflossen“, so Drese. Die Kommission setzt sich aus Abgeordneten sowie auch Fachexpertinnen und -experten und Vertreterinnen und Vertretern aus Jugendorganisationen und zusammen.

Ein wichtiges Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche mehr bei kommunalen Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen berühren, einzubeziehen. „Selbstverständlich gilt dies auch für Vorhaben auf Landesebene“, versichert Drese. Zudem sei im Zuge des Gesetzes geplant, unabhängige (ombudschaftliche) Beratungsstrukturen zu schaffen.

Die Einbringung zum Gesetzesentwurf ist bis zum Ende der Sommerferien möglich. Danach werden die eingegangenen Stellungnahmen aufgearbeitet und erneut dem Kabinett vorgelegt. Im Anschluss erfolgt die parlamentarische Beratung im Landtag. „Ich hoffe, dass bis dahin viele Menschen die Gelegenheit nutzen, ihre Sicht mitzuteilen“, so Drese.

Hinweise können an poststelle@sm.mv-regierung.de geschickt werden.

Gehwegerneuerung in Teschendorf geplant

Meyer: Fußweg in Höhe der Bushaltestelle wird sicherer

Teschendorf – Die Stadt Burg Stargard plant in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Fahrbahnerneuerung sowie den Ausbau in der Ortsdurchfahrt Teschendorf. „Der derzeit vorhandene Gehweg ist verschlissen und von starken Unebenheiten geprägt. Das soll jetzt behoben werden. Nach Beendigung der Baumaßnahme wird der Fußweg sicherer für alle“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Kreisstraße MSE 106 ist eine verkehrswichtige zwischenörtliche Straße, die die Ortschaften Teschendorf und Loitz verbindet. Zudem schließt die MSE 106 im Norden an die Landesstraße 331 an und ist somit eine Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz. Vorgesehen ist, in Höhe der Bushaltestelle auf einer Länge von 217 Metern und einer Breite von 1,80 Metern den linksseitigen Gehweg zu erneuern. Der Baubeginn ist im vierten Quartal dieses Jahres geplant. „Um die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und Kreise zu verbessern, unterstützen wir die Kommunen bei der Erhaltung und dem Ausbau ihrer Infrastruktur“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 240.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (KommStrabauFöRL M-V) in Höhe von rund 131.000 Euro.

Waldzustandserhebung 2023

Forstleute nehmen Gesundheitszustand der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern auf

Schwerin – Wald und Forstwirtschaft sind wie kein anderer Sektor mit dem Klima verbunden. Während der Erhalt der Wälder und die nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holznutzung das Klima positiv beeinflussen, wirken sich Klimaänderungen, wie durch die aktuellen Witterungsextreme sichtbar negativ auf die Entwicklung unserer Wälder aus.

„Um die vielfältigen Aufgaben unserer Wälder für die Zukunft sichern zu können, müssen wir wissen, wie es um sie steht. Die Erhebung und damit ständige Überwa-chung des Waldzustandes ist daher eine wichtige Aufgabe unserer Forstleute“, so Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.

In den kommenden vier Wochen findet die jährliche Waldzustandserfassung in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns statt. Durch geschultes Personal der Landes-forst- und Nationalparkverwaltung wird dabei die Vitalität von mehr als 2.500 Bäu-men an 105 Stichprobepunkten aufgenommen. Hauptkriterien sind dabei der Na-del-/Blattverlust, die Vergilbung der Nadeln und Blätter sowie Schäden durch Insek-ten, Pilze und andere Einflüsse. Die zusammenfassenden Ergebnisse ermöglichen einen schnellen Überblick über den Gesundheitszustand der Wälder. Auch können Rückschlüsse der Auswirkungen des Klimawandels auf unseren heimischen Wald gezogen werden.

Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den jährlichen Waldzustandsbericht Meck-lenburg-Vorpommerns. Des Weiteren fließen sie auch in die Waldzustandsberichte der Bundesregierung und der Europäischen Union ein.

„In Zeiten drastisch zunehmender Witterungsextreme mit all ihren Folgen für das Ökosystem Wald sind die langjährig erhobenen Daten der Waldzustandserhebung von unschätzbarem Wert. Im Klimawandel ist es wichtiger denn je, dass wir landes-weit regelmäßig untersuchen, wie es um die Gesundheit der Bäume steht. Damit schaffen wir eine wichtige Grundlage für Forschung und Praxis“, so Aßmann.

Auffinden von vermissten Personen

Schwerin – In insgesamt 132 Fällen haben die Polizeibehörden in Mecklenburg-Vorpommern das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Jahr 2021 zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) eingesetzt. Dies ergibt sich aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Bericht des Innenministeriums dazu, den der Innenminister heute im Kabinett vorgestellt hat und der jetzt dem Landtag übermittelt wird.

„Vermehrt wurden Daten erneut fast ausschließlich erhoben, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen zu finden. Die Maßnahmen der TKÜ werden erst eingesetzt, wenn andere polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen ausgeschöpft sind und nicht zum Auffinden der gesuchten Personen geführt haben“, sagte Innenminister Christian Pegel und ergänzte: „Alle TKÜ-Maßnahmen bedürfen außerdem grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung. In Ausnahmefällen wie bei Gefahr im Verzug kann eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme selbst anordnen, dann muss sie unverzüglich eine richterliche Bestätigung einholen.“

Die Datenerhebungen bezogen sich in zwei Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation, in zwei Fällen Standort- und Verkehrsdaten einer Mobilfunkendeinrichtung und in 128 Fällen ausschließlich auf Standortdaten nach dem Telekommunikationsgesetz.

2021 wurden darüber hinaus keine akustischen Wohnraumüberwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung oder nach dem SOG M-V zugelassene Wohnraumüberwachungsmaßnahmen in unserem Land durchgeführt. Auch die Befugnisse zur Online-Durchsuchung, Rasterfahndung oder elektronischen Aufenthaltsüberwachung wurden nicht angewendet. Somit gab es auch keine polizeilichen Datenübermittlungen an Drittstaaten oder an andere Stellen im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Durch die Polizeibehörden wurde lediglich eine längerfristige Observation nach dem SOG M-V durchgeführt. Zudem wurde in einem Fall ein sogenannter IMSI-Catcher zur Ermittlung eines genaueren Standortes eingesetzt.

„Nach der Neufassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes im Jahr 2020 wurden die Regeln für die Erfassung und Darstellung dieses Berichtes verändert, deshalb lässt sich die diesjährige Statistik nicht mit der der Vorjahre vergleichen, da die Systematik in der Erhebung geändert wurde – insbesondere bei den Handyortungen“, ergänzt Christian Pegel.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.

Für das Berichtsjahr 2021 besteht für die Landesregierung nicht mehr nur die Pflicht zur Unterrichtung über die Anzahl der unterrichtungspflichtigen SOG-Maßnahmen. Erstmals besteht zusätzlich auch die Pflicht, den Landtag über den Umfang der erfolgten Benachrichtigung der von den SOG-Maßnahmen betroffenen Personen in Kenntnis zu setzen. Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Angabe der Daten zu gewährleisten, wurde der 31. März 2022 als Stichtag für die Datenzulieferungen vorgegeben.

Land fördert Sprach-Kitas

Oldenburg: Sprachliche Bildung ist wichtige Aufgabe in der Kindertagesförderung

Schwerin – Die 156 Sprachfachkräfte und 13 Fachberatungsstellen in den 141 Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern haben trotz des Auslaufens der Bundesförderung ihre Arbeit nahtlos fortgesetzt. Das Land übernimmt seit Juli die Finanzierung in Höhe von jeweils 6,5 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024. Mit seiner Entscheidung, das Bundesprogramm nach Ablauf der Übergangsfrist bis 30. Juni 2023 einzustellen, hatte der Bund die Länder vor große Herausforderungen gestellt.

„Sprachliche Bildung ist eine wichtige Aufgabe in der Kindertagesförderung. Sie dient dazu, bei Kindern bis zum Eintritt in die Schule den Spracherwerb anzuregen und zu fördern. Die Sprach-Kitas sind mit zusätzlichem Personal ausgestattet und damit in der Lage, Kinder gezielter zu fördern, die einen Bedarf haben. Das ist ein echter Beitrag zur Chancengleichheit. Deswegen habe ich mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass wir diese Förderstrukturen erhalten“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mit der Finanzierung aus Landesmitteln konnte die Landesregierung weiterhin 15.835 Kindern eine gesonderte Förderung in der sprachlichen Bildung zukommen lassen und hat die Weichen für die Weiterführung der Sprach-Kitas gestellt. „Sprache ist beim Handeln von Kindern allgegenwärtig. Sie singen, reimen und stellen Fragen. Sprache ist der Schlüssel zur Welt und ganz wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung. Sie ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den schulischen und beruflichen Erfolg. Ich bin sehr froh, dass es bei uns im Land diese wichtigen Förderangebote weiterhin gibt und Kinder dadurch mit besseren Lernvoraussetzungen in der Schule starten können“, sagte Oldenburg.

Waldmoor­projekt Seefelder Wald

Schwerin – Dank einer Spende in Höhe von rund 70.000 Euro an das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere kann mit der Wieder­vernässung des Projektes Seefelder Wald, ein Waldmoor von rund 2 ha Fläche, im Spätsommer 2024 durch die Landes­forstanstalt Mecklenburg-Vorpommern begonnen werden.

Mit einer Wiedervernässung von Waldmooren werden vor allem klimaschädliche Treibhausgasemissionen vermindert und auch der Wasserhaushalt im Wald verbessert. Dies führt dazu, dass umliegende Baumbestände während einer Dürreperiode besser mit Wasser versorgt sein werden. Moorwiedervernässungen tragen damit auch zur Anpassung an den Klimawandel bei.

„Mit der Spende wird es möglich das Projekt „Seefelder Wald“ nordöstlich der Ortschaft Mühlen-Eichsen umzu­setzen. Der Wald in Mecklenburg-Vorpommern steht unter den Zeichen der Veränderung des Klimas und es ist für unseren Wald dringend notwendig, Maßnahmen zur Wasserrückhaltung durchzuführen. Nasse Waldmoore leisten dazu einen entscheidenden Beitrag,“ macht Klimaschutzstaatssekretärin Elisabeth Aßmann deutlich.

Die GT Emission Solutions GmbH spendete den dazu notwendigen Betrag.

„Unsere Mission ist es, das Klimaschutzinstrument der THG-Quote so umzusetzen, dass es eine möglichst große Wirkung auf den weltweiten Klimaschutz hat. Gemeinsam mit unse­ren Mitgliedern verteilen wir die Gelder, die aus der Mineral­ölindustrie kommen so um, dass sie in nachhaltige Projekte und in den Ausbau von grüner Elektromobilität fließen,“ erklärt Andrea Sperling von der GT Emission Solutions GmbH.

Umgesetzt wird das Projekt noch in diesem Herbst von der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Die Waldfläche befindet sich im Eigentum der Landesforst­anstalt. Diese stellt die Flächen für einen Zeitraum von 30 Jahre zur Verfügung und Pflegt die Fläche moorschutz­angepasst. Außerdem führt sie ein Monitoring der Wasserstände durch. Um die Vernässung in dem Gebiet zu erreichen, wird der Entwässerungsgraben (Abzugsgraben) im Projektgebiet durch zwei Stauschwellen vollständig und dauerhaft verschlossen. Für den Bau wird örtliches Material verwendet. Die Instandhaltung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit erfolgt ebenfalls durch die Landesforst­anstalt.

Waldmoore sind Waldflächen mit einer Torfauflage von min. 40 cm, im Wald. Je nach Moortyp können diese Moore mit und ohne Bäume sein. Ein typischer Moorwald besteht z.B. aus Erlen. Entwässerte Waldmoore emittieren jedes Jahr durchschnittlich 10 t CO2 je ha. Rund 53.000 ha Waldmoore sind in Mecklenburg-Vorpommern entwässert und setzen Kohlendioxid frei.

Das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen wurde im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt eingerichtet und bündelt seit dem 1.10.2021 alle Aktivitäten zu den etablierten Ökowertpapieren: MoorFutures, Streuobstgenussschein, Waldaktie und HeckenScheck.

Die Ökowertpapiere stehen für verbriefte Ökosystemleistungen und wurden für freiwillige Märkte, d.h. für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt oder freiwilligen Biodiversitätsmarkt entwickelt. Sie ermöglichen es Unternehmen aber auch Privatpersonen in Projekte zu investieren und damit zum Klimaschutz, zur Biodiversität oder zur Förderung anderer Ökosystemleistungen beizutragen.

Ergänzend zu den Ökowertpapieren werden Spenden- und Sponsoringprojekte angeboten.