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Autor: Rügenbote

Kommunen bei DDR-Altschulden entlastet

Schwerin – Bau- und Innenminister Christian Pegel hat für zehn Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Zuwendungsbescheide zur Ablösung von Wohnungsbaualtschulden übergeben. Insgesamt betrug die Altschuldenhilfe für Waren (Müritz), Malchin, Mirow, Wesenberg, Hohen Wangelin, Grabowhöfe, Möllenbeck, Blankensee, Carpin, Grünow mehr als 8,4 Millionen Euro. Die Mittel dienen der weiteren Ablösung von Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit, die viele Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer belasten.

„Diese Altverbindlichkeiten sind ein historisches Erbe, das bis heute nachwirkt und die finanziellen Handlungsspielräume vieler Kommunen erheblich einengt. Mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds – für den sich das Land und die Kommunen gemeinsam entschieden haben – entlasten wir die kommunale Ebene spürbar und schaffen Freiräume für Investitionen, die direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen“, sagte Minister Christian Pegel und:

„Mit diesen Bescheiden sorgen wir ganz konkret dafür, dass kommunale Wohnungsunternehmen wirtschaftlich stabil bleiben und ihre Wohnungen langfristig sichern können. Das ist nicht nur Haushaltspolitik – das ist auch Sozial- und Strukturpolitik.“

Bescheide für Hilfen zur Ablösung der Wohnungsbaualtschulden erhielten unter anderem die Stadt Waren (Müritz) mit einer Zuweisung in Höhe von 4.181.614,17 Euro sowie die Stadt Malchin mit 1.637.898,80 Euro und einer zusätzlichen Zuweisung von 160.139,59 Euro. Die Stadt Mirow wird mit 684.621,49 Euro unterstützt, die Stadt Wesenberg mit 587.772,23 Euro. Für die Gemeinde Hohen Wangelin sind 457.603,05 Euro vorgesehen, für die Gemeinde Grabowhöfe 261.025,32 Euro. Weitere Änderungsbescheide sind am Donnerstag (12. Februar) für die Gemeinde Möllenbeck mit 201.539,49 Euro, Blankensee mit 190.276,40 Euro, Carpin mit 81.732,14 Euro sowie für die Gemeinde Grünow mit 24.818,66 Euro vorgesehen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das bislang einzige Bundesland, dem es gelungen ist, eine verbindliche und dauerhafte Regelung zugunsten der Kommunen zu schaffen. Das ist das Ergebnis enger Zusammenarbeit aller politischen Ebenen – und ein klares Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung“, betonte Christian Pegel.

Über den Kommunalen Entschuldungsfonds stellt das Land seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Altschulden schrittweise abzulösen und die wirtschaftliche Stabilität kommunaler Wohnungsunternehmen nachhaltig zu sichern.

„Wir übernehmen Verantwortung für Entscheidungen aus der Vergangenheit. Die Entschuldung schafft Luft in den kommunalen Haushalten und in den kommunalen Wohnungsbeständen – und genau diese Freiräume brauchen unsere Städte und Gemeinden für Investitionen in die Zukunft des regionalen kommunalen Wohnungsbestandes. Starke Kommunen sind das Rückgrat unseres Landes. Jeder Euro, den wir bei Altschulden ablösen, ist ein Euro mehr für Lebensqualität, bezahlbares Wohnen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern“, so Innenminister Christian Pegel.

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden.

Land fördert Schülerlabor Groß Lüsewitz

Oldenburg: Kinder und Jugendliche arbeiten im Labor, stellen Fragen und finden selbst Antworten

Groß Lüsewitz – Forschen, staunen, entdecken: Das Land fördert das Schülerlabor Groß Lüsewitz des Forschungsverbundes Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2026/2027 mit 48.900 Euro. Die finanzielle Unterstützung ist für das Projekt „NextGen MINT II“ vorgesehen, das Schülerinnen und Schüler frühzeitig für naturwissenschaftlich-technische Fragestellungen begeistern will. „Das Schülerlabor ist ein Ort, an dem junge Menschen Wissenschaft erleben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg und übergab bei ihrem Besuch den Fördermittelbescheid. „Hier wird geforscht, hier wird experimentiert und hier wird Neugier geweckt.“

Im Mittelpunkt des geförderten Projekts, das im August 2026 starten soll, stehen Experimente von Schülerinnen und Schülern in Biologie und Chemie. „Kinder und Jugendliche lernen hier nicht aus Büchern. Sie arbeiten im Labor, stellen Fragen und finden selbst Antworten“, so die Bildungsministerin weiter. Das Schülerlabor besteht seit 20 Jahren und ist ein außerschulischer Lernort. Jährlich können hier bis zu 1.700 Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen unter fachkundiger Anleitung experimentieren. „Das ist beeindruckend und zeigt, wie groß das Interesse an Naturwissenschaften ist“, so Oldenburg.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 stehen niedrigschwellige Zugänge im Vordergrund: Die Kinder lernen grundlegende Arbeitsweisen im Labor kennen, führen einfache Experimente durch und erfahren, welche Rolle Naturwissenschaften im Alltag spielen. In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden die Inhalte systematisch vertieft und mit Bezügen zu Umwelt, Alltag und Berufswelt verknüpft.

In den Jahrgangsstufen 10 bis 12 liegt der Schwerpunkt auf anspruchsvolleren Experimenten und analytischen Verfahren. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten mit moderner Labortechnik, führen komplexere Versuchsreihen durch und werten ihre Ergebnisse fachlich aus. „Beim Experimentieren wird wissenschaftliches Arbeiten geübt. Das stärkt die Schülerinnen und Schüler für ihren weiteren Bildungsweg“, sagte die Ministerin.

Didaktisch zeichnet sich das Schülerlabor Groß Lüsewitz durch einen hohen Praxisanteil aus. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständig oder in Kleingruppen an voll ausgestatteten Laborarbeitsplätzen. Die Angebote sind als Projekttage, Module oder Ferienkurse organisiert und folgen einem klaren Ablauf aus Einführung, Experimentierphase, Auswertung und Reflexion.

Das Schülerlabor des Forschungsverbundes M-V gGmbH verbindet schulische Inhalte der Naturwissenschaften mit authentischen Forschungs- und Laborumgebungen. „Damit leistet das Schülerlabor einen wichtigen Beitrag zur MINT-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern, zur Öffnung der Schulen nach außen und zur Beruflichen Orientierung im naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Es ist damit auch ein Bindeglied zwischen schulischer Bildung, Forschungspraxis und Arbeitswelt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Landesregierung stärkt Mieterschutz in acht Küstenorten

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat heute eine neue Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste (MietBgKaLVOKü M-V) auf den Weg gebracht. Mit der Verordnung werden acht Gemeinden an der Ostsee als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Damit gelten dort künftig sowohl die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen als auch die abgesenkte Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverhältnissen.

„Die Zahlen zeigen eindeutig: In den touristischen Hotspots Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz ist die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Es ist unsere Verantwortung, hier für einen fairen Ausgleich zu sorgen und die Menschen vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen“, erklärte Bauminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Die Entscheidung, die Gemeinden Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz entsprechend auszuweisen, beruht auf der Grundlage eines Gutachtens. In allen acht Gemeinden liegen mindestens zwei der im Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt vor – darunter überdurchschnittlich stark steigende Mieten, eine überdurchschnittliche Mietbelastung und geringer Leerstand bei hoher Nachfrage.

Konkret ändert sich nun insbesondere, dass bei neu abzuschließenden Mietverträgen die Miete künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ohne die Mietpreisbremse gibt es bei Neuvermietungen keine gesetzlichen Grenzen – außer dem extremen Mietwuchertatbestand. Bei bestehenden Mietverhältnissen darf innerhalb von drei Jahren die Miete um maximal 15 Prozent erhöht werden – statt der sonst maximal zulässigen 20 Prozent.

„Die Mietpreisbremse schneidet Preisspitzen in angespannten Märkten ab. Sie erleichtert insbesondere Haushalten mit geringerem Einkommen den Zugang zum Wohnungsmarkt und wirkt zugleich dämpfend auf die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmieten“, betonte Minister Pegel.

Die Mietpreisbremse schütze dabei allerdings Investitionen in Neubauten oder in umfassende Modernisierungen. „Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen sind ausdrücklich von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch Mieterhöhungen nach Modernisierungen bleiben möglich“, so Pegel und:

„Die Mietpreisbremse kann einen bestehenden Wohnungsmangel natürlich nicht alleine beheben, aber sie sie kann die Folgen mildern. Jetzt braucht es Neubauengagement in den betroffenen Gemeinden das Land investiert seit Jahren mit Förderprogrammen gezielt in den sozialen Wohnungsbau, um die Ursachen der Knappheit anzugehen.“

Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung in Kraft und gilt nach § 558 Absatz 3 Satz 3 BGB für höchstens fünf Jahre.

Der Bundestag hat die Mietpreisbremse kürzlich bis Ende 2029 verlängert und damit den rechtlichen Rahmen für die Länder geschaffen. Mecklenburg-Vorpommern möchte von der Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch machen, um die Menschen in Rostock und Greifswald weiterhin zu entlasten.

Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass bei einem neuen Mietvertrag die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor überhöhten Mieten zu schützen.

Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen, damit Investitionen in neuen Wohnraum weiterhin attraktiv bleiben.

Geschäftsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung

Land startet Interessenbekundungsverfahren

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit etwa 40 aktive Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien, die sich ehrenamtlich für die Interessen junger Menschen in ihrer Region einsetzen. In weiteren Kommunen wird die Einrichtung solcher Beteiligungsgremien vorbereitet.

„Um diese Entwicklung ergänzend auch landesseits zu befördern und Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben des Landes, die sie betreffen, in geeigneter Weise zu beteiligen, wollen wir jetzt eine Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung einrichten. Das Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle ist in dieser Woche gestartet“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin mit.

Bewerben können sich sogenannte juristischen Personen des Privatrechts, also Vereine, Stiftungen und sonstige Personenvereinigungen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Der Träger der Geschäftsstelle soll sich durch Expertise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, idealerweise der Jugendarbeit und/oder der Kinder- und Jugendbeteiligung in MV, auszeichnen, so Drese.

„Die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung arbeitet unabhängig und ist zentrale Schnittstelle zwischen Kindern und Jugendlichen, sie vertretenden Institutionen bzw. Kinder- und Jugendbeteiligungsstrukturen sowie den Ressorts der Landesregierung und ihren Vertretungen“, betonte Drese.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Entwicklung von Verfahren für die geeignete und angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Landesregierung, die Durchführung von Beteiligungsprozessen und die Abgabe von fachlichen Empfehlungen.

Drese: „Wir wollen die Rahmenbedingungen für das Leben von Kindern und Jugendlichen in unserem Land weiter verbessern. Und zwar nicht über die Köpfe der jungen Menschen hinweg, sondern gemeinsam mit ihnen. Deshalb schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche aus MV sich direkt oder über sie vertretende Strukturen an die Geschäftsstelle wenden und ihre Meinungen und Forderungen vortragen können.“

Das Land fördert die Errichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung mit jährlich gut 100.000 Euro (2026 anteilig). Die Bewerbungsfrist für das Interessenbekundungsverfahren endet am 20. März 2026. Nähere Informationen sind auf der Internetseite des Sozialministerium www.sozial-mv.de unter der Rubrik „Ministerium im Blick“ veröffentlicht.

Städtebaumittel für Rostocks Warnowrund am Stadtpark

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält für das Projekt „Warnowrund am Stadtpark“ Fördermittel aus der Städtebauförderung. Bauminister Christian Pegel hat heute der Senatorin für Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Rostock, Dr. Ute Fischer-Gäde, den entsprechenden Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 2,08 Millionen Euro.

Mit dem Projekt wird ein wichtiger Abschnitt des geplanten Warnow-Rundweges realisiert. Vorgesehen ist ein getrennter Fuß-, Rad- und Joggingweg mit Aufenthaltsbereichen, Fahrradabstellmöglichkeiten, barrierefreier Gestaltung sowie insektenfreundlicher Beleuchtung. Die Maßnahme verbessert die umweltfreundliche Mobilität und steigert die Erholungs- und Freizeitqualität entlang der Warnow.

Christian Pegel, Minister für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern: „Der Warnowrund am Stadtpark ist ein starkes Beispiel dafür, wie Städtebauförderung konkret vor Ort wirkt. Wir investieren hier gezielt in nachhaltige Mobilität, attraktive Freiräume und mehr Lebensqualität für die Rostockerinnen und Rostocker. Gleichzeitig stärken wir die städtebauliche Entwicklung entlang der Warnow langfristig.“

Dr. Ute Fischer-Gäde, Senatorin für Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität der Hansestadt Rostock: Der Start des ersten Abschnitts unseres Warnow-Rundweges ist ein wichtiger Schritt, um die Stadtteile rund um die Unterwarnow noch enger miteinander zu verbinden. Wir entwickeln hier einen Weg für alle Generationen – kinder-, familien- und altersgerecht, einladend zum Spazierengehen, Verweilen und Aktivsein. Die Förderung des Landes MV in Höhe von zwei Millionen Euro gibt uns dafür starken Rückenwind.

Die Umsetzung des Teilprojekts ist für den Zeitraum vom ersten Quartal 2026 bis zum ersten Quartal 2027 vorgesehen.

Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung

Land fördert Qualifizierungs- und Beratungsangebote

Schwerin – Das Land fördert den Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung mit rund 43.000 Euro aus Mitteln des Bürgerfonds. Empfängerin ist die Bildungsstätte Schabernack e.V. in Güstrow als Trägerin der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente in Mecklenburg-Vorpommern.

Am 2. April 2024 ist das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz M-V in Kraft getreten. Seit dieser Zeit erhält Schabernack e.V. verstärkt Anfragen zur Qualifizierung ehrenamtlich engagierter junger Menschen sowie zur Fortbildung von Fachkräften und ehrenamtlichen Begleitpersonen. Darüber hinaus gibt es vermehrt Anfragen von Kommunen nach Beratung und Begleitung bei der Etablierung neuer Gremien.

„Das Land unterstützt deshalb den Austausch und die Vernetzung von Interessierten sowie den Kompetenzerwerb in Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen, sagte Sozial- und Jugendministerin Stefanie Drese am Montag in Schwerin.

Die Ministerin teilte mit, dass es im Land derzeit etwa 40 aktive Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien gibt, die sich ehrenamtlich für die Interessen junger Menschen in ihrer Region einsetzen. In weiteren rund zehn Kommunen werde die Einrichtung solcher Beteiligungsgremien vorbereitet.

„Das zeigt, wie groß das Interesse ist, sich bei Planungen und Vorhaben, die die spezifischen Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, in geeigneter Weise zu beteiligen“, verdeutlichte Drese.

Die Bildungsstätte Schabernack e.V. stelle durch vielfältige Qualifizierungs-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten sicher, dass alle in Beteiligungsprozesse involvierten Personen über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügen. Zudem sei die Ausbildung von Multiplikatoren wichtig, um Kommunalpolitikerinnen und -politiker besser beraten und den Prozess vor Ort unterstützen zu können, so Drese.

Neue Fahrzeuge für die Landespolizei

Rostock – Heute hat Innenminister Christian Pegel im Schweriner Polizeizentrum vier fabrikneue Dienstfahrzeuge an die Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg übergeben. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Befehlskraftwagen, die sowohl bei Verkehrskontrollen als auch als mobile Einsatzzentralen zur Koordinierung größerer Polizeieinsätze eingesetzt werden können.

„Mit diesen neuen Fahrzeugen zeigen wir, wie wir mit klaren Prioritäten die Einsatzfähigkeit der Landespolizei sichern”, sagte Innenminister Christian Pegel. „Sie sind flexibel nutzbar und verbessern die Handlungsfähigkeit vor Ort. Damit investieren wir gezielt in die Einsatzmittel, die den tatsächlichen Anforderungen gerecht werden.”

Die Fahrzeuge werden zukünftig in den Autobahn- und Verkehrspolizeirevieren Metelsdorf, Stolpe, Altentreptow und Grimmen eingesetzt.

Förderung für Spielplätze um 1,15 Millionen Euro erhöht

Schwerin – Der Finanzausschuss des Landtages hat kürzlich dem Einsatz weiterer 1,15 Millionen Euro in der vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt verwalteten Spielplatzförderrichtlinie zugestimmt. Seit dem Inkrafttreten 2023 wurden bereits 434 Anträge mit circa 4,6 Millionen Euro Fördermitteln unterstützt.

„Die Spielplatzförderrichtlinie 2023 ermöglicht einen leichten Zugang zur Förderung durch ein einfaches Verfahren mit geringem Verwaltungsaufwand. So sollen die Kommunen unbürokratisch und schnell ihre Spielplätze auf Vordermann bringen können. Das ist besonders wichtig für die Kinder, denn sie brauchen Raum zur Entfaltung, gerade an der frischen Luft“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Bei den beantragten Vorhaben muss es sich um bedarfsgerechte und angemessene Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Sanierung sowie zum Neubau von öffentlichen Kinderspielplätzen handeln. Gefördert werden die Anschaffung und Einrichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen wie Sitzbänken, Abfallsammler und Fahrradständern. Auch Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen gehören dazu.

Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hat die Sanierung vorhandener Anlagen Vorrang vor einem Neubau. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die Anzahl der dort lebenden Kinder wird bei der Bewertung ebenfalls berücksichtigt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 Euro je Antrag. Förderanträge sind bei dem zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) bis zum 28. Februar 2026 einzureichen. Eine automatische Einbeziehung der bisher nicht berücksichtigten, aber in den Bewilligungsbehörden noch vorliegenden Anträge kann leider nicht erfolgen. Die mit dem damaligen Antrag eingereichten Anlagen müssten aktualisiert werden.

Die Spielplatzförderrichtlinie 2023 und die zugehörigen Formulare sind unter MV-Serviceportal – Suchen. Finden. Antrag stellen. abrufbar.