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Autor: Rügenbote

Komm‘ an Deck, Doc!

Bewerbungsphase für die erweiterte Landarztquote 2026 beginnt in wenigen Wochen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern beginnt in der zweiten Märzhälfte die Bewerbungsphase für die sogenannte Landarztquote. Mit dem diesjährigen Durchgang kann das Land neben Medizinstudienplätzen erstmals auch Plätze in Pharmazie und Zahnmedizin in einem eigenen Auswahlverfahren vergeben. „Damit wird das bisherige Landarztgesetz um eine neue und bundesweit einzigartige Weise erweitert“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Donnerstag in Schwerin.

Grundlage dafür bildet das Gesetz zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern, das der Landtag Ende Januar beschlossen hat. „Ziel ist es, die medizinische und zahnmedizinische Versorgung sowie auch die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger durch Apotheken im ländlichen Raum des Landes und den Öffentlichen Gesundheitsdienst langfristig zu stärken“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese informierte, dass Bewerberinnen und Bewerber ab diesem Jahr ein vom Gesundheitsministerium neu konzipiertes Auswahlverfahren durchlaufen, das noch stärker als bisher sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung berücksichtigt.

„Dabei wird nicht allein auf die Abiturnote abgestellt, sondern wir suchen Studienbewerberinnen und -bewerber, die großes Interesse an der Tätigkeit im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich hierfür besonders persönlich eignen, z.B. durch ehrenamtliches Engagement“, sagte Drese. „So haben auch Interessierte mit einem Abiturschnitt von 2,0 oder 2,5 Chancen auf einen Studienplatz, wenn sie sich nach Studium und Facharztweiterbildung verpflichten, mindestens zehn Jahre in unterversorgten Regionen Mecklenburg-Vorpommerns tätig zu sein“, betonte die Ministerin.

Nach Angaben von Drese stehen bei einer erhöhten Vorabquote von zehn Prozent in der Humanmedizin etwa 42 Studienplätze, in der Zahnmedizin 8 Studienplätze und im Bereich der Pharmazie 7 Studienplätze pro Jahr zur Verfügung.

Neu ist außerdem, dass die bisherigen Möglichkeiten der künftigen Landärztinnen und Landärzte im Vergleich zur bereits etablierten Praxis bei der Wahl der Weiterbildung ausgedehnt werden. „Künftig können Absolventen nicht ausschließlich als Hausärztinnen und Hausärzte oder Kinderärztinnen und Kinderärzte tätig werden, sondern je nach regionalem Versorgungsbedarf auch weitere Facharztrichtungen einschlagen, sofern ein Mangel herrscht“, so Drese.

Starten wird das neue Bewerbungsverfahren für ein Medizin-, Zahnmedizin- oder Pharmaziestudium via Landarztquote an den Universitäten Greifswald und Rostock in der zweiten Märzhälfte. „Derzeit laufen die letzten Vorbereitungen. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung kann dann ein Studium bereits zum kommenden Wintersemester im Oktober 2026 aufgenommen werden“, verdeutlichte Drese.

Weitere Informationen zu Fristen, Ablauf des neuen Auswahlverfahrens sowie häufig gestellte Fragen zu allen drei Studiengängen wird das Gesundheitsministerium rechtzeitig vor Beginn des Bewerbungsverfahrens bereitstellen. In der Zwischenzeit können sich Interessierte mit Fragen oder Anliegen aber bereits direkt an das Gesundheitsministerium wenden und dafür die Mailadresse landarzt@sm.mv-regierung.de oder die Hotline 0385-588 19990 nutzen.

Mehr Schutz in der Schule und im digitalen Raum

Kinder- und Jugendmedienschutztagung 2026 an der Universität Greifswald

Greifswald – Social Media, Online-Spiele und Messenger Chats gehören für Kinder und Jugendliche heute zum Alltag – persönliche Treffen mit Freundinnen und Freunden werden nicht selten durch digitale Begegnungen ersetzt. Junge Menschen stehen täglich im Spannungsfeld zwischen intensiver Mediennutzung und realer Lebenswelt. Um Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt,

Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt zu schützen, sind tragfähige Schutzkonzepte und eine starke, präventiv ausgerichtete Schulkultur notwendig. Darüber sprechen Expertinnen, Experten, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte von Schulen und der Jugendhilfe bei der Kinder- und Jugendmedienschutztagung Mecklenburg-Vorpommern am 24. Februar 2024 an der Universität Greifswald.

Tom Scheidung, Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern: „Schulen sind Orte des Lernens, des Miteinanders und des Vertrauens. Damit sie es bleiben, brauchen sie starke Schutzkonzepte – sowohl analog als auch digital. Die Kinder- und Jugendmedienschutztagung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Lehrkräfte zu sensibilisieren, Handlungssicherheit zu stärken und eine Schulkultur zu fördern, in der Sicherheit, Respekt und Teilhabe selbstverständlich sind.“

Dr. Christian Frenzel, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern: „Schutzkonzepte sind ein zentrales Instrument der Gewaltprävention – in der Schule ebenso wie im digitalen Raum. Der wirksame Schutz von Kindern und Jugendlichen gelingt nur im engen Zusammenspiel von Bildung, Prävention und Sicherheitsbehörden. Die Fachtagung schafft hierfür einen wichtigen Rahmen, um diejenigen zu vernetzen, die Verantwortung tragen und mit ihnen gemeinsam Lösungen zu entwickeln.“

Prof. Dr. Ines Sura-Rosenstock, Lehrstuhl für Medienpädagogik und Medienbildung, Institut für Erziehungswissenschaften, Universität Greifswald: „Schutzkonzepte entfalten ihre Wirkung dort, wo Schule als gemeinsamer Schutz- und Entwicklungsraum verstanden wird. Die Kinder- und Jugendmedienschutztagung bringt wissenschaftliche Erkenntnisse und schulische Praxis zusammen und stärkt damit die professionelle Handlungssicherheit aller Beteiligten. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche nachhaltig zu schützen und ihre Beteiligung an einer respektvollen und sicheren Schulkultur zu fördern.“

Die Fachtagung mit dem Titel „Analog. Digital. Sicher. Schutzkonzepte für eine starke Schulkultur“ ist eine Kooperationsveranstaltung des Innenministeriums mit dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, dem Landeskriminalamt, der Universität Greifswald und dem Medienpädagogischen Zentrum des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung. Im Fokus stehen die Prävention sexualisierter Gewalt, die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an Schutzprozessen sowie die Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen.

In Gesprächsforen, Fachvorträgen und praxisnahen Workshops beleuchten Expertinnen und Experten aus Bildung, Psychologie, Wissenschaft, Polizei, Justiz sowie der Kinder- und Jugendhilfe konkrete Handlungsmöglichkeiten. Impulse geben unter anderem Prof. Dr. Simone Pülschen und Dr. Elisabeth Quendler-Adamo.  

Maßnahmen des Landes gegen Gewalt  

Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren viele Maßnahmen zur Stärkung des Kinderschutzes und der Gewaltprävention an Schulen auf den Weg gebracht. Das Bildungsministerium hat mit dem neuen Anti-Gewalt-Konzept und der landesweiten Aufklärungskampagne zu den Themen psychische Belastungen und sexualisierte Gewalt den Kinderschutz und die Gewaltprävention an unseren Schulen zusätzlich gestärkt.

Zugleich setzt das Land auf die kontinuierliche Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrkräften, damit sie handlungssicher werden. Das Medienpädagogische Zentrum bietet hierzu Fortbildungen im Bereich der Medienbildung, Digitalisierung und Prävention in unterschiedlichen Veranstaltungen an. Auch die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Innenressort, insbesondere im und mit dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, trägt dazu bei, Schutzräume zu schaffen – in der Schule, im digitalen Raum und im gesellschaftlichen Umfeld.

Schwesig lehnt Anhebung des Renteneintrittsalters ab

Schwerin – Die Alterssicherungskommission zur Rente wird am 23. Februar über Vorschläge zu Reformvorschlägen beraten. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erteilt Überlegungen, das Rentenalter auf 70 anzuheben eine Absage: „Ich bin strikt dagegen.

Die Debatte um die Rente mit 70 bewegt und verunsichert die Menschen sehr. Es muss endlich Schluss damit sein, das Renteneintrittsalter und die Rentenhöhe immer wieder in Frage zu stellen. Das Vertrauen der Menschen in die Rente ist Vertrauen in den Sozialstaat, in Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Eine Anhebung des Renteneintrittsalters habe auch etwas mit Leistungsgerechtigkeit und Leistungsfähigkeit zu tun. „Der Renteneintritt mit 70 wäre eine Rentenkürzung durch die Hintertür für alle, die nicht so lange im Erwerbsleben bleiben können. Und das betrifft diejenigen, die in körperlich und psychisch herausfordernden Berufen arbeiten, sei es auf dem Bau, in der Landwirtschaft, im Krankenhaus oder in der Pflege. Das lehne ich ab.“

Die Regierungschefin hatte sich mehrfach zur Bedeutung der gesetzlichen Rente insbesondere in Ostdeutschland ausgesprochen. „In meinem Bundesland ist die gesetzliche Rente oftmals das einzige Alterseinkommen. Deshalb müssen sich die Menschen auf ihren Renteneintritt und die Rentenhöhe verlassen können. Das ist ein wichtiges Bekenntnis zur Stabilität und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit“, so Schwesig.

Jetzt Anträge zur Tierheim-Förderung bis 31. März stellen

Schwerin – Bis zum 31. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren sowie kranken, verletzt aufge­fundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Im Anschluss beginnt das Auswahlverfahren. Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

„Aufgrund regelmäßiger Besuche kenne ich den Zustand der Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern und weiß um die Notwendigkeit von dringenden Investitionen. Daher setze ich mich für eine kontinuierliche Unterstützung aus dem Landes­haus­halt ein. Auch für den nächsten Doppelhaushalt wurden entsprechende Mittel angemeldet. Denn Ehrenamt und Tierschutz sind unverzichtbare Säulen einer solidarischen und verantwortungsvollen Gesellschaft. Ich danke allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Situation vor Ort Tag und Nacht mit vollem Arbeitseinsatz und mit viel Herzblut meistern“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, welche über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Geschlossene Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen sind bei dem Auswahlverfahren hilfreich.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“. Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezo­genen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Informationen, Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprech­partner zur Verfügung:

 https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/tierheime/

 Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragsteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht beratend und unter­stützend zur Verfügung.

Senioren-Internet-Initiativen im ländlichen Raum gesucht

DigitalPakt Alter fördert

Schwerin – Im Jahr 2023 ist das Land Mecklenburg-Vorpommern dem DigitalPakt Alter beigetreten. Dieser geht auf die Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen (BAGSO) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zurück und hat sich die Förderung digitaler Kompetenzen von älteren Menschen zur Aufgabe gemacht.

„Innerhalb des Paktes stehen nun wieder Fördermittel für Senioren-Internet-Initiativen bereit. In diesem Jahr werden dabei gezielt Angebote im ländlichen Raum gesucht“, warb Sozialministerin Stefanie Drese heute für die Teilnahme von Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern.

Noch bis zum 28. Februar können sich demnach Träger von Angeboten, die ältere Menschen bei der digitalen Teilhabe oder dem Kompetenzerwerb unterstützen, für die Förderung bewerben. „Neben einer finanziellen Förderung in Höhe von 2.000 Euro, etwa für neue Anschaffungen, Arbeitsmaterialien oder für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, profitieren die ausgewählten Erlebnisorte auch von einer professionellen Begleitung, Schulungen und einer stärkeren Vernetzung untereinander“, hob die Ministerin hervor.

Strukturschwächere Regionen mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden bei der Auswahl der Projekte in diesem Durchlauf bevorzugt. „In meinen Augen ist das eine Chance für viele unserer kleineren Projekte im Land, die genau dort ihre Dienste anbieten, wo die digitale Teilhabe den größten Unterschied macht“, hob Drese hervor.

So könne allein die Fähigkeit, selbstständig online Tickets zu erwerben, etwa für Bus, Bahn und Kultur oder der schnellere Draht zur Familie via Videotelefonie einen großen Unterschied für die selbstständige Lebensgestaltung bedeuten.

„Ich hoffe deshalb, dass unter den 25 geförderten Initiativen auch viele aus MV vertreten sein werden“, so die Ministerin. Eine Bewerbung ist noch bis zum Monatsende möglich. Sie muss per Online-Formular abgegeben werden, Bewerbungen per Post, E-Mail oder Fax sind nicht möglich. Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie Antworten auf häufige Fragen finden Interessierte unter

 https://www.digitalpakt-alter.de/digitalpakt-alter/unser-foerderprogramm/foerderung-fuer-den-laendlichen-raum/.

Drese: Karnevalsvereine sind gut für die Gesundheit

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese war heute zu Gast beim Landespräsidententreffen, der größten Karnevalveranstaltung an einem Aschermittwoch in Deutschland. Die Veranstaltung des Karneval-Landesverbandes (KLMV) fand in diesem Jahr in Waren/ Müritz mit rund 1.400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt anlässlich des 70. Jubiläums des Carneval Club Waren.

Drese, die diesjährige Trägerin des Spaßvogelordens des KLMV ist, dankte den inzwischen 89 Karnevalsvereinen in Mecklenburg-Vorpommern für eine erfolgreiche und stimmungsvolle Karnevalszeit. Als jüngstes Mitglied war der Plastener Karneval Club erstmals beim Landespräsidententreffen vertreten. Der KLMV begeht in diesem Jahr seine 35. Session.

Die Ministerin hob den enormen Beitrag der Närrinnen und Narren für lebendige Städte und Dörfer, Spaß und Humor sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt hervor. Aber auch in der Jugendarbeit und beim Karnevalistischen Tanzsport leisteten die Vereine hervorragende Arbeit.

„Fast 1.000 Sportlerinnen und Sportler sind inzwischen im karnevalistischen Tanzsport aktiv. Er wird in fast allen Vereinen im Verband betrieben, in 15 Vereinen sogar leistungsorientiert mit der regelmäßigen Teilnahme an Turnieren“, betonte Drese.

Eine Besonderheit des ostdeutschen Karnevals sei, dass alles ausschließlich im Ehrenamt und ohne Kommerzialisierung geleistet wird, so Drese. Fast 8.000 Aktive seien mit Herzblut dabei. Beinahe alle Veranstaltungen in dieser Session seien schnell ausverkauft gewesen.

Mit einem Augenzwinkern verwies Drese auf die aktuelle „Jeckenstudie“ der Universität zu Köln: „Was wir alle schon ahnten, wird darin bestätigt. Im Karneval aktiv zu sein, macht nicht nur Spaß, sondern kann auch die Gesundheit fördern. Denn Karneval bedeutet vor allem auch Gemeinschaft und gute Laune. Das wirkt sich positiv auf die Gesundheit und das soziale Wohlbefinden aus.“

Land wirbt für ein Studium in „#MVwow“ MV

Schwerin – Die Hochschulmarketingkampagne „Studieren mit Meerwert – Studieren in Mecklenburg-Vorpommern“ wirbt ab dem 23.02.2026 auf knapp 180 öffentlichen digitalen Flächen und weiteren 5.797 Bildschirmen in S- und U-Bahnen sowie Metroboards in den fünf Ländern Schleswig- Holstein, Hamburg, Berlin, Niedersachsen, und Brandenburg für ein Studium in MV. In Zusammenarbeit mit den staatlichen Hochschulen des Landes, dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und dem Landesmarketing in der Staatskanzlei soll mit den Motiven Aufmerksamkeit für die Qualität des Hochschulstandortes MV und seine guten Bedingungen für Studierende erzeugt werden.

„Im Land zum Leben laden wir junge Menschen ein, ihren Studienplatz zu finden und das `Meer´ an exzellenter Forschung und Lehre an den sieben hervorragenden staatlichen Universitäten und Hochschulen unseres Landes für sich zu entdecken. Die große Bandbreite an Studienfächern sowie die kurzen Wege in das eigene Berufsleben, gepaart mit praxisorientierter, individueller Betreuung, bieten perfekte Rahmenbedingungen für ein Studium in Mecklenburg- Vorpommern. MV setzt erfolgreich Reformen um, die Bildung und Forschung fördern und nachhaltig stärken – und das kostenlos von der Kita bis zur Hochschule“, sagt der Chef der Staatskanzlei, Patrick Dahlemann.

Die Kampagne umfasst Werbung in Großstädten wie Hamburg und Berlin, aber auch in Kiel, Hannover, Potsdam und weiteren Städten. Begleitet wird die digitale Video-Schaltung durch die Platzierung von bis zu 31.000 „Gratispostkarten“ an 310 ausgewählten Standorten z.B. in Restaurants, Kneipen und weiteren öffentlichen Orten.

Vom 23. Februar bis zum 1. März sind die sieben Motive mit ihren Hochschulbotschafterinnen und -botschaftern zu sehen. Begleitet wird die Kampagne durch Onlineauftritte und die Bewerbung auf Social Media-Plattformen wie Meta und TikTok.

Alle Motive sind auch auf dem Portal der Hochschulmarketingkampagne des Landes veröffentlicht:
www.studieren-mit-meerwert.de/kampagnenmotive/

Die Kommunikation für „Studieren mit Meerwert“ wird im Rahmen der Landesmarketingkampagne „MV tut gut.“ durch die Agenturen Werk 3 Rostock und Mandarin Medien Schwerin betreut und umgesetzt.

Neue Pflegemedaille würdigt Verdienste von pflegenden Angehörigen

Vorschläge können bis 27. März eingereicht werden

Schwerin – Pflegende Angehörige sind eine tragende Säule für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Etwa 86 Prozent der Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben, werden in Mecklenburg-Vorpommern im familiären Umfeld zu Hause gepflegt. Meist findet dieser Einsatz im Stillen statt und erfährt nicht die gebührende Wertschätzung.

„Die Landesregierung möchte die Menschen, die sich tagtäglich mit großem Engagement um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern, würdigen. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, eine Pflegemedaille für besondere Verdienste in der häuslichen Pflege sowie bei der Unterstützung pflege- oder unterstützungsbedürftiger Personen zu stiften, die in diesem Jahr erstmalig verliehen wird“, gab Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin bekannt.

„Die liebevolle und oft auch emotional und körperlich belastende Arbeit der pflegenden Angehörigen ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar und verdient höchste Anerkennung und Unterstützung. Mit der Pflegemedaille des Landes wollen wir Danke sagen und die Care-Arbeit, die zum großen Teil von Frauen geleistet wird, sichtbar machen“, hob Drese hervor.

Die Verleihung der Landes-Pflegemedaille findet am 12. Mai 2026 anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden im Goldenen Saal des Justizministeriums in der Landeshauptstadt Schwerin statt.

„Vorschläge können ab sofort bis zum 27. März 2026 eingereicht werden“, sagte Drese. „Wir freuen uns über möglichst viele Zusendungen, die per Brief oder E-Mail an das Sozialministerium gerichtet werden können.“

Voraussetzungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Pflegemedaille des Landes

  • Pflege oder Unterstützung von pflege- oder unterstützungsbedürftigen Menschen durch eine private Pflegeperson
  • die Pflege- und Unterstützungstätigkeit
  • darf nicht nur vorübergehend sein
  • soll vorrangig im häuslichen Umfeld der privaten Pflegeperson erfolgen
  • darf nicht hauptberuflich erbracht werden
  • muss unentgeltlich sein
  • soll zum Zeitpunkt des Vorschlags nicht länger als ein Jahr zurückliegen
  • die Inanspruchnahme von Hilfen durch Dritte bei einzelnen Verrichtungen, Leistungen aus der Pflegeversicherung oder die Erstattung von Auslagen der privaten Pflegeperson schließen eine Ehrung nicht aus
  • die private Pflegeperson und die pflege- oder unterstützungsbedürftige Person müssen ihren ständigen Wohnsitz in MV haben

Vorschläge können formlos eingereicht werden von

  • jeder natürlichen Person,
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften,
  • den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege,
  • den Verbänden der gewerblichen Wohlfahrtspflege,
  • dem Landesseniorenbeirat,
  • dem Inklusionsförderrat,
  • Selbsthilfegruppen,
  • den Landesverbänden der Pflegekassen und Ersatzkassen,
  • den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten

Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Der Vorschlag ist zu senden an das

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Abteilung 3, Referat IX 330,
Werderstraße 124,
19055 Schwerin

oder per E-Mail an pflegemedaille@sm.mv-regierung.de

Der Vorschlag muss folgende Angaben zur privaten Pflegeperson enthalten

  • Vor- und Familienname, Postanschrift, Geburtsdatum sowie
  • eine Begründung des Vorschlags mit evtl. weiteren Angaben zur privaten Pflegeperson und einer Beschreibung der Tätigkeiten zur Pflege oder/und zur Unterstützung der pflege- oder unterstützungsbedürftigen Person