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Autor: Rügenbote

Gemeinde Poppendorf erhält eigenes Wappen und Flagge

Poppendorf – Die Gemeinde Poppendorf im Landkreis Rostock erhält ein eigenes Wappen und eine Flagge. Innenminister Christian Pegel überreichte heute beides dem Bürgermeister der Gemeinde, Jörg Wallis.

„Mit dem eigenen Wappen und der Flagge erhält die Gemeinde Poppendorf ein sichtbares Zeichen ihrer Identität und ihres Zusammenhalts. Solche Symbole stärken das historische Bewusstsein vor Ort und zeigen, wie lebendig kommunale Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ist“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Übergabe.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

„In Blau ein schreitender, rot gezungter, goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif über drei goldenen, vierblättrigen Kleeblättern (2:1).“

Die übergebene Flagge wird wie folgt beschrieben:

„Die Flagge ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Blau, Gelb und Blau gestreift. Die blauen Streifen nehmen je ein Viertel, der gelbe Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des gelben Streifens liegt das Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Hintergrund

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 397 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Stärkung des Bildungssystems: Mehr anerkannte Schulabschlüsse

Anpassung der Förderangebote: Begabtenförderung, Förderschwerpunkte Lernen und emotionale und soziale Entwicklung

Schwerin – Landesregierung, Landkreise, Kommunen und Bildungspartner haben sich auf eine Neuausrichtung und Erweiterung der Inklusionsstrategie verständigt. Dabei stehen die inhaltliche Neuorientierung der Inklusion, die Stärkung der Begabtenförderung, die Einführung eines Programms zur Verringerung der Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern und das Schulbauprogramm im Zentrum. Alle Beteiligten sind sich einig, dass mehr Zeit für eine erfolgreiche Umsetzung der Inklusion erforderlich ist. In den kommenden zehn Jahren wird die Landesregierung vielfältige Maßnahmen – unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern – auf den Weg bringen. Bildungsministerin Oldenburg dankte ausdrücklich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig für ihre Unterstützung.

Zudem wird ein Begleitgremium, bestehend aus allen am Bildungsprozess Beteiligten, gebildet, das den Prozess evaluiert. Ziel ist es, die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2035 mit anderen Schularten zu verbinden und trotzdem separate Klassen zu erhalten. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen können damit auch nach dem Jahr 2035 weiterhin in eigenständigen Klassen lernen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bleibt erhalten.

„Viele Schulen haben mit inklusiven Lernangeboten gute Erfahrungen gemacht. Es zeigt sich aber auch deutlich, dass wir weiterhin Zeit und weitere Unterstützungsmaßnahmen brauchen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Deshalb haben wir ein Programm zur Stärkung des Bildungssystems erarbeitet, das alle Schülerinnen und Schüler berücksichtigt und vielfältige Wege zum Erreichen eines Schulabschlusses bietet. Jede Schülerin und jeder Schüler muss die Möglichkeit haben, auf einem dieser Wege einen Schulabschluss anzustreben. Wir müssen erreichen, dass insbesondere mehr Förderschülerinnen und Förderschüler die Schule mit einem bundesweit anerkannten Schulabschluss verlassen. Mehr Zeit benötigen auch die Gemeinden und Landkreise als Träger der Schulen und der Schulentwicklungsplanung, um die Unterstützung des Landes in Höhe von 600 Millionen, etwa durch Campuslösungen, bestmöglich zu investieren“, so Oldenburg.

Eltern in Mecklenburg-Vorpommern haben weiterhin ein Wahlrecht für die Beschulung ihrer Kinder. Sie können immer entscheiden, ob ihre Kinder mit Förderbedarf gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern in einer Klasse lernen oder ob sie eine eigenständige Förderschulklasse besuchen. Diese eigenständigen Förderschulklassen bleiben auch nach dem Jahr 2035 erhalten. Die Schülerinnen und Schüler werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt.

Derzeit lernen über 3.300 Schülerinnen und Schülern an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Rund 1.500 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden im gemeinsamen Unterricht beschult.

Das Maßnahmenpaket enthält folgende Punkte:  

Anpassung der Stundentafel der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

  •  Stärkung der Berufsorientierung
  • Einführung des Praxislerntages
  • individuelle Schwerpunktsetzung durch flexible Stunden
  • Erwerb von Grundkenntnissen in der Fremdsprache Englisch

 Ausbau der Schulwerkstätten an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung um die Jahrgangsstufen 8 und 9

  • Stärkung der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler zum Erreichen eines bundesweit anerkannten Schulabschlusses (Berufsreife)

 Stärkung der Begabtenförderung

  • Verbesserung von Entwicklungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen und leistungsstarken Kindern und Jugendlichen im Unterricht
  • Ausbau begabungsförderlicher Netzwerke an Grundschulen, Gesamtschulen sowie Gymnasien

 Entlastung von Lehrkräften durch den Einsatz von zusätzlichem sonderpädagogischen Personal an Grund- und weiterführenden allgemein bildenden Schulen

  •  Stärkung des gemeinsamen Unterrichts
  • Angebote zusätzlicher individueller Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler

 Einführung der Praxisorientierten Berufsreife an Regionalen Schulen und Gesamtschulen

  •  zweijähriges Bildungsangebot der flexiblen Schulausgangsphase an Schulen, die derzeit das Produktive Lernen oder die Berufsreife dual anbieten
  • Zielstellung: Erwerb des ersten anerkannten Schulabschlusses durch gezielte individuelle Förderung

 Einführung des Unterrichtsangebotes Lebenspraxis

  •  Vermittlung grundlegender lebenspraktischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

 Einführung des Unterrichtsangebotes Globales Lernen

  •  ganzheitliches, nachhaltiges Unterrichtsangebot für die Jahrgangsstufen 7 bis 9

 Einführung des Programmes Verringerung von Lernrückständen

  •  Kombination von fachlichem Lernen und Vermittlung von Lernstrategien mit der Förderung von Sozial- und Methodenkompetenz sowie der Stärkung der psychischen Widerstandskraft (Resilienz)
  • Lehrkräfte erhalten digitale Mappe mit Verlinkungsmöglichkeiten

  Umsetzung des Startchancen-Programms

  •  Teilnahme von 70 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Grundschulen, Regionale Schulen, berufliche Schulen)
  • fortlaufende Gestaltung der Unterrichts- und Schulentwicklung auf der Grundlage von Zielvereinbarungen

Einführung AV dual (ausbildungsvorbereitende Maßnahme) an beruflichen Schulen

  •  Bildungsgang für berufsschulpflichtige Jugendliche mit erfüllter Vollzeitschulpflicht ohne bundesweit anerkannten Schulabschluss und ohne Arbeits- oder Ausbildungsvertrag

Nationale Naturlandschaften locken mit vielen Ferienangeboten

Schwerin – Wer in den Winterferien noch nichts geplant hat, aber die Zeit auch nicht zu Hause verbringen mag, für den lohnt sich ein Blick in die Naturparke, Nationalparke und Biosphärenreservate des Landes MV. Hier gibt es auch während der Ferienzeit vielfältige Angebote für große und kleine Naturfreunde.

„Zu den Nationalen Naturlandschaften in MV zählen drei Nationalparke, drei UNESCO Biosphärenreservate sowie sieben Naturparke. Sie umfassen eine Fläche von insgesamt 547.300 Hektar und nehmen damit etwa 17,7 Prozent der Landesfläche ein. Das sind allesamt wunderschöne Orte zum Entspannen und Staunen, direkt vor unserer Haustür. In der stillen Winterwelt Mecklenburg-Vorpommerns zeigen die Schutzgebiete, was sie ausmacht: weite, unberührte Landschaften voller Naturwunder – perfekt für gemeinsame Momente mit der ganzen Familie. Ich lade Gäste und Einheimische herzlich ein, die Naturschätze überall in Mecklenburg-Vorpommern zu genießen – egal bei welchem Wetter“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus.

 Einige Empfehlungen

 Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide

  • Auf der „Schietwetter-Wanderung“ geht es am 10. Februar ab 10 Uhr mit dem Naturpark-Ranger durch das Mildenitz-Durchbruchstal. Die Wanderung dauert etwa zwei Stunden und ist etwa fünf Kilometer lang. Treffpunkt ist 10 Uhr auf dem Parkplatz an der Alten Mühle von Kläden.
  • Am 11. Februar kommt Dr. Oliver Krone in den Karower Meiler in Plau am See für einen Vortrag zum Thema „Seeadler: Biologie und Gefährdung“. Beginn ist um 18.30 Uhr. Mit einer Flügelspannweite von bis zu 2,40 Meter ist der Seeadler unser größter europäischer Adler. Die Mecklenburgische Seenplatte bietet mit ihren fisch- und wasservogelreichen Gewässern und Wäldern mit altem Baumbestand ideale Lebensbedingungen. Seit vielen Jahren werden die Jungvögel der Seeadler durch den Spezialisten Dr. Oliver Krone aus dem Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) aus Berlin beringt.
  • Die Rätsel des Mondes einfach erklärt: Unser Erdbegleiter, der Mond, fasziniert seit jeher. Sternenführer Thomas Storch klärt einige Rätsel auf und präsentiert spannende Fakten rund um den Mond. Los geht’s am 21. Februar von 19 bis 21 Uhr am Sternenbeobachtungsplatz Dobbin bei Dobbertin. Die Teilnahme kostet 10 Euro, für Kinder 5 Euro. Um Anmeldung wird bis zum 19.02.2026 per E-Mail an info-nsh@lung.mv-regierung.de Bitte Fernglas mitbringen.

Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See

  • Wanderung rund um Burg Schlitz: Am Valentinstag heißt es „Ob Schietwetter oder Winterwald – es wird gewandert!“. Paul Blei vom Förderverein des Naturparks begleitet die Gruppe und wird anschaulich die naturnahe Waldwirtschaft erläutern. Seine Ausführungen werden durch zahlreiche ökologische Fakten ergänzt, sodass auch Naturliebhaber voll auf ihre Kosten kommen. Sollte Schnee liegen, werden gemeinsam Tierspuren im weißen Teppich gesucht und die Überwinterungsstrategien von Insekten vorgestellt. Treffpunkt ist am 14. Februar um 14 Uhr auf dem Parkplatz am „Goldenen Frieden“. Die Wanderung ist ca. 5 km lang und dauert etwa 2,5 Stunden.
  • Geschichten am Kamin: Am 20. Februar nimmt der pensionierte Pastor Eckart Hübener seine Zuhörer mit auf eine Reise in die magische Welt der Geschichten und Sagen Mecklenburgs. Ort des Geschehens ist das Herrenhaus Vogelsang. Der Eintritt beträgt 5 Euro. Für Kinder unter 10 Jahren ist die Teilnahme kostenfrei. Die Veranstaltung findet von 18 bis 20:30 Uhr im Café „V“ im Gutshaus Vogelsang statt.

Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft

  • „Der Natur auf der Spur“ heißt es bei einer Tour durch den Darßwald. Mit dem Team der Umweltbildung geht es mit offenen Augen und interaktiven Aktionen durch die Natur. Dabei werden die Sinne großer sowie kleiner Entdecker*innen ab 5 Jahren geschärft und gefordert. Die Tour findet am 04.02., 11.02. und 18.02.2026 um jeweils 11 Uhr statt. Treffpunkt ist der Waldweg an der Schranke Buchenstr. in Prerow, Nähe Hotel Bernstein. Die Teilnahme ist kostenfrei, Spenden für den Nationalpark sind willkommen. Eine Anmeldung ist erforderlich und über nlp-vbl.de -> Führungen möglich.

Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe

  • Kinderferienspaß im Winter ist hier garantiert: Junge Naturforscher werden mit einer Rangerin auf eine etwas andere Entdeckung in die Natur gehen und sich in die verschiedensten Tiere des Waldes verwandeln. Jedes Kind wird dazu eine eigene Tiermaske basteln. Danach geht es hinaus in den Wald auf Spurensuche. Anschließend kann jedes Kind sein eigenes Waldgesicht (daraus wird ein Waldgeist) gestalten. Treffpunkt ist am 12. Februar um 9 Uhr an der Freiluftausstellung „EinFlussReich“ in Boizenburg/ Elbe. Die Teilnahmegebühr beträgt drei Euro. Wichtiger Ranger-Tipp: Bitte warm anziehen! Anmeldung und Bezahlung im Jugendfreizeithaus LUNA, Tel.: 038847/ 54220.

Müritz Nationalpark

  • Eine Wanderung durch den Winterwald gibt es am 11. Februar im Müritz-Nationalpark. Auf der ca. 4 km langen geführten Tour werden Tierspuren gesucht und Wissen über die Überlebensstrategien der Tier- und Pflanzenwelt vermittelt. Los geht es um 13 Uhr an der Nationalpark-Information in Schwarzenhof.

Für alle Angebote gilt

Eine Anmeldung ist nicht immer erforderlich, aber oft sinnvoll. Wichtig bei Wanderungen sind außerdem festes Schuhwerk, wetterfeste Kleidung und ein wenig Proviant. Individuelle Angebote können direkt in den Besucherinformationszentren, telefonisch oder per Mail angefragt werden. Alle Infos unter www.natur-mv.de.

Wetterlage: Schulen sind grundsätzlich geöffnet

Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler Unterricht ab

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern kann es in einigen Regionen zu Schneefall und Glätte kommen. Das Bildungsministerium weist erneut auf die Regelungen für die gesamte Winterzeit hin:

  • Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
  • Sollten Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten haben, zur Schule zu kommen, melden ihre Erziehungsberechtigten sie telefonisch oder per E-Mail ab. Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich selbst ab. Sie sind damit entschuldigt.
  • Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.
  • Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Änderungen im Schülerverkehr. Auch wenn Landkreise und kreisfreie Städte den Schülerverkehr einschränken oder einstellen, sind die Schulen weiterhin geöffnet.

Inselhafen und Seebrücke Prerow im Frostmodus

Prerow – Erstmals seit seiner Inbetriebnahme kann der Inselhafen Prerow aufgrund teilweiser Vereisung der Prerow Bucht nicht von Wasserfahrzeugen genutzt werden. Die Seebrücke und die öffentlichen sanitären Anlagen im Inselhafen sind jedoch voll funktionsfähig. Trotz der winterlichen Temperaturen und Ostwind bleibt die Seebrücke ein beliebtes Ausflugziel mit aktuell ungewöhnlichen Ausblicken.

„Grundsätzlich sind wir froh, dass der Inselhafen Prerow bei den niedrigen Temperaturen so lange eisfrei und somit für den Seenotrettungskreuzer „Nis Randers“ der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) nutzbar war. Andere Häfen in der Region konnten aufgrund der Eisbildung schon seit ca. 4 Wochen nicht mehr angelaufen werden. In der vergangenen Nacht bildete sich aber auch in der Prerow Bucht, in welcher der Inselhafen liegt, eine Eisdecke, die den Inselhafen derzeit umschließt. Die Crew des Seenotrettungskreuzers hat deshalb in der Nacht zunächst eine Seeposition aufgesucht. Nach Entscheidung der DGzRS hat die ,Nis Randers‘ nun vorübergehend Warnemünde angelaufen, um von dort aus weiterhin einsatzklar zu bleiben“, sagte Minister Dr. Backhaus, der sich viele Jahre persönlich für den Bau von Inselhafen und Seebrücke Prerow eingesetzt hatte.

Innerhalb des Inselhafens Prerow hatte sich in den vergangenen Tagen bereits eine dünne Eisschicht gebildet, die Prerow Bucht war aber bisher noch eisfrei. Nun hat das Eis also auch den etwa 700m vor der Küste liegenden Inselhafen erreicht. Der Inselhafen mit Funktionsgebäude und die Seebrücke werden aber weiterhin von Mitarbeitern des Nationalparks Vorpommern betreut und die sanitären Anlagen bleiben für Gäste nutzbar. Das ist auch gut, denn die längste Seebrücke im Ostseeraum lockt trotz der eisigen Temperaturen täglich bis zu 300 wetterfeste Besucher. Auch die Dachterrasse ist nach wie vor gut erreichbar. Die Seebrücke und der Inselhafen Prerow bieten somit ein besonderes Wintererlebnis mit Blick auf die vereiste Ostsee und die vereisten Hafenanlagen.

Austausch mit Bundesspitze der Lebenshilfe

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese konnte am (heutigen) Mittwoch die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe e.V. und ehemalige Bundesgesundheitsministerin, Ulla Schmidt und den Geschäftsführer der Vielfalter gGmbH Schwerin, Stephan Hüppler (Bundesschatzmeister der Lebenshilfe e.V.), im Ministerium begrüßen. Dabei standen die Herausforderungen im Bereich der Eingliederungshilfe und Bedarfe der Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt des Gesprächs.

Ministerin Drese verdeutlichte, dass die UN-Behindertenrechtskonvention Leitlinie des Handelns der Landesregierung ist und es Ziel aller Akteure in Mecklenburg-Vorpommern ist, mehr Selbstbestimmung und bessere Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen herzustellen.

Enttäuscht zeigte sich Drese darüber, dass es den Landkreisen und kreisfreien Städte als Leistungsträger sowie den Sozialverbänden als Leistungserbringer nicht gelungen ist, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und einen neuen Landesrahmenvertrag nach § 131 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) abzuschließen.

„Ich habe deshalb entschieden, von einer Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und im Interesse der betroffenen Menschen die Inhalte eines Landesrahmenvertrags durch eine Rechtsverordnung zu regeln“, betonte Drese. Derzeit finde die Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der gerade beendeten Ressort- und Verbandsanhörung statt.

Drese sagte, dass die Landesverordnung die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für eine moderne Eingliederungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern schaffen werde, die ausgewogen die Ansprüche der Leistungsberechtigten, die Anforderungen eines leistungsfähigen Sozialstaats sowie die berechtigten Interessen der Leistungserbringer berücksichtigen wird.

„Dies ist auch angesichts der stark gestiegenen Nettoausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe notwendig, da diese die Haushalte aller Bundesländer und der Kommunen enorm belasten“, so Drese.

Land stellt 8 Millionen Euro für Theater Anklam bereit

Anklam – Das Land Mecklenburg-Vorpommern will die dringend notwendige Sanierung des Theaters in Anklam mit bis zu acht Millionen Euro unterstützen. Damit setzt das Land ein wichtiges Signal für den Erhalt der Vorpommerschen Landesbühne und die kulturelle Infrastruktur in der Region. Voraussetzung für die Landesförderung ist ein Eigenanteil der Stadt Anklam von rund 2 Millionen Euro.

Die notwendigen Sanierungen werden sich nach derzeitiger Planung auf drei Bauabschnitte verteilen. Die Gesamtkosten werden auf ca. 15 Millionen Euro geschätzt. Mit den in Aussicht gestellten Landesmitteln kann die Finanzierung der ersten beiden Bauabschnitte gemeinsam mit der Stadt abgesichert werden. Land und Stadt streben an, auch den dritten Bauabschnitt gemeinsam umzusetzen.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erklärte dazu: „Die Vorpommersche Landesbühne leistet eine enorm wichtige Arbeit für die Kultur und den sozialen Zusammenhalt im Osten unseres Landes. Wir haben die Vorpommersche Landesbühne deshalb konsequent unterstützt, vor allem durch die Aufnahme in den Theaterpakt. Jetzt geht es um dringend notwendige Investitionen. Das stärkt die Wirtschaft und sichert ein beliebtes Theater.“

Kulturministerin Bettina Martin machte deutlich, dass das Land damit die wertvolle Arbeit des Theaters in Anklam unterstützt. „Wir investieren bewusst in den Standort Anklam der Vorpommerschen Landesbühne. Die Landesbühne ist in der Region fest verankert. Mit unendlich viel Engagement und Kreativität schafft die Vorpommersche Landesbühne nicht nur kulturelle Identität, sondern bringt Theaterkunst und Unterhaltung auf die Bühne“, so Martin. „Wir investieren als Land in das Theater und die Region. Das Angebot des Theaters bleibt so erhalten. Mit der nun möglichen Sanierung wird der Spielbetrieb gesichert.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue und die Staatssekretärin im Kulturministerium Susanne Bowen übergaben heute in Anklam die Inaussichtstellung der Mittel an das Theater: „Das Theater Anklam ist ein wichtiger kultureller Anker in der Region. Wenn wir kulturelle Infrastruktur dauerhaft erhalten wollen, braucht es solide Investitionen und verlässliche Partnerschaften. Das Land ist bereit, Verantwortung zu übernehmen und einen wesentlichen Beitrag zu leisten, sofern sich auch die Stadt angemessen beteiligt. So sichern wir den Spielbetrieb und schaffen eine Perspektive für die kommenden Jahre“, so Geue.

Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks

Erneute Ankündigung zum ganztägigen, landesweiten Warnstreik der Tarifbeschäftigten an Schulen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es erneut durch einen landweiten Streiktag der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer am Donnerstag, 5. Februar 2026, zu Unterrichtsausfällen kommen. Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen, die das Bildungsministerium und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Anfang Januar geschlossen haben, ist weiterhin gültig.

In Mecklenburg-Vorpommern sind 65 Prozent der 12.880 Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen tarifbeschäftigt, 35 Prozent der Lehrkräfte sind verbeamtet. Verbeamtete Lehrkräfte dürfen nicht streiken.

Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen bei möglichen Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2025/2026 enthält u. a. folgende Punkte:

  • Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den Grund- und Förderschulen.
  • An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte eingesetzt sind, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall.
  • An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
  • In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der zu beaufsichtigenden Schülerinnen und Schüler, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und übernehmen den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
  • Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten.
  • Beide Parteien informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.