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Monat: Juli 2023

Baustellenbegehungen im Nationalparkamt

Born – Am heutigen Mittwoch verschaffte sich Finanzminister Dr. Heiko Geue in Born auf dem Darß einen Überblick über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen im Nationalparkamt Vorpommern und im Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.

„In dem wunderschönen Erholungsort Born auf dem Darß wird nicht nur Urlaub gemacht, sondern auch gearbeitet. Davon konnte ich mich heute überzeugen. Nach derzeitiger Planung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nationalparkamts Vorpommern schon im nächsten Jahr frisch sanierte, barrierefreie und vor allem nachhaltige Büros beziehen. Und das in Born ansässige Institut für Fischerei erhält ebenfalls im nächsten Jahr ein neues, energieeffizientes Pumpenhaus, das mit Photovoltaik auf dem Dach betrieben wird.

Das passt ganz ausgezeichnet, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts Empfehlungen für eine regionale, tierwohlgerechte und auch nachhaltige Tierhaltung in Aquakulturen erarbeiten. Besonders beeindruckt hat mich hier der europaweit einzige, funktionale Zuchtstamm Baltischer Störe für das Wiederansiedlungsvorhaben dieser Art im Ostseeraum“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die etwa 4,4 Mio. Euro umfassenden Sanierungsmaßnahmen am Verwaltungsgebäude des Nationalparkamts Vorpommern begannen im März dieses Jahres und werden voraussichtlich im September 2024 abgeschlossen sein. Von den bislang beauftragten Firmen stammen 96 % aus Mecklenburg-Vorpommern. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges Forsthaus aus den 1970er Jahren, das als klassischer Massivbau mit einem Dachstuhl aus Holz und einer Reetdacheindeckung versehen ist.

Im Zuge der aktuellen Baumaßnahme wird das Verwaltungsgebäude vollständig entkernt und energetisch saniert. Neben den Büroflächen, Besprechungsräumen, sanitären Anlagen und Teeküchen werden Räume für Archivflächen und Wohneinheiten zur Praktikantenunterbringung hergerichtet. Das Gebäude wird zudem im Erdgeschoss barrierefrei erschlossen, sodass den Mitarbeitenden sowie den Besucherinnen und Besuchern ein vollständig barrierefreier Zugang ermöglicht wird. Im Bereich der energetischen Sanierungsmaßnahmen wird die Gebäudehülle gedämmt, Türen und Fenster erneuert und die Beleuchtung auf LED-Technik mit tageslichtabhängiger Steuerung umgestellt.

Neben dem Verwaltungsgebäude wird in Born in den kommenden Monaten ein neues Pumpenhaus für das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern entstehen. Für die voraussichtlich 2,7 Mio. Euro teure Baumaßnahme wurde bereits eine Bohrpfahlgründung vorgenommen, die aufgrund der schwierigen Baugrundverhältnisse mit 27 Vollverdrängungspfählen mit einem Durchmesser von 55 cm und einer Länge von 9 m erfolgte.

Der Abbruch des alten Pumpenhauses inklusive der Schadstoffsanierung ist noch in diesem Monat vorgesehen. Das neue Pumpenhaus wird nach derzeitiger Planung im Juni 2024 zur Verfügung stehen. Die Beleuchtung wird auch hier mittels LED-Technik erfolgen. Zudem wird eine Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie eine Gebäudeleittechnik für eine energieoptimierte Steuerung der Anlagentechnik verbaut. Auf dem Dach des Pumpenhauses wird darüber hinaus eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 20kWp und einem jährlichen Ertrag von ca. 14.500 kwh installiert. Auf Grund der dauernden Lasten durch die leistungsstarken Pumpenanlagen kann eine vollständige Eigennutzung sichergestellt werden.

Verantwortlich für die Baumaßnahmen ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Greifswald aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums.

Ausnahme von Veränderungssperre

Upahl – Das Landesbauministerium hat den Antrag des Landkreises Nordwestmecklenburg positiv beschieden, mit dem dieser für die geplante Flüchtlingsunterkunft in Upahl eine Ausnahme von der Veränderungssperre der Gemeinde und die zeitlich befristete bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft begehrte.

Diese soll in Containerbauweise in einem Baugebiet errichtet werden, das eigentlich Gewerbe- und Industrieansiedlungen vorbehalten ist. Damit kann die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg das Baugenehmigungsverfahren fortsetzen und eine Entscheidung über den Antrag zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft treffen.

„Der Bundesgesetzgeber hat mit einem Extra-Paragraphen im Baugesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, auch außerhalb von Baugebieten für Wohnungen und soziale Einrichtungen zeitlich befristet die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zuzulassen. Wir haben die widerstreitenden Belange des Landkreises und der Gemeinde nach Anhörung der Gemeinde Upahl gründlich gegeneinander abgewogen.

Dabei war der klare Wille des Bundesgesetzgebers, mit der geschaffenen Extra-Möglichkeit im Baugesetzbuch Flüchtlingsunterbringung zu vereinfachen, wichtig. In der konkreten Abwägung war die Pflichtaufgabe des Landkreises, verfolgte Menschen – oft aus Kriegsgebieten – dringend gut unterzubringen, letztlich deutlich überwiegend“, fasst Bauminister Christian Pegel die Entscheidung zusammen, zitiert daraus aber auch:

„Die Abwägung nach dem Baugesetzbuch sieht die Einbeziehung der Einwohnerzahl der Gemeinde oder eines Ortsteils nicht vor. Gleichwohl haben wir die damit im Zusammenhang stehenden sozialen Belange der Gemeinde
Upahl ebenso wie die von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung berücksichtigt. Im Ergebnis darf die Belegung der Gemeinschaftsunterkunft nicht mehr als 250 Menschen umfassen.“

Zur Begründung der Entscheidung führt der Minister aus: „Baugenehmigungsverfahren werden grundsätzlich durch die unteren Bauaufsichtsbehörden, in diesem Fall durch den Landkreis Nordwestmecklenburg, geführt. In seltenen Fällen kommt jedoch Paragraf 246 Absatz 14 des Baugesetzbuches zum Tragen. Diese Regelung hat der Bundesgesetzgeber zeitlich befristet im Baugesetzbuch verankert. Sie besagt, dass die höhere Verwaltungsbehörde – in M-V das Bauministerium – ausnahmsweise entscheiden kann, ob von bestimmten Vorschriften des Baugesetzbuches abgewichen werden kann.

Voraussetzung ist, dass dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Dies ist hier der Fall, da der gesamte Landkreis Nordwestmecklenburg derzeit nicht über freie Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, Übergangswohnheimen sowie Notunterkünften etwa in Sporthallen verfügt. Sporthallen sind als Notlösung stets möglichst kurzfristig abzulösen.“

Weiter sagte der Minister: „Unsere Entscheidung ist immer vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Unterbringung von Flüchtlingen gesetzlich geregelt und der Landkreis auf die besagte Fläche angewiesen ist, da andere Möglichkeiten in der Gemeinde kurzfristig nicht realisierbar sind. Mit Blick auf diese Notwendigkeit haben wir so entschieden.“

Die Gemeindevertretung Upahl hatte am 22. März 2023 einen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „An der Silberkuhle“ und eine sogenannte Veränderungssperre dafür beschlossen sowie am 6. April das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag – und damit zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre – verweigert. Der Landrat Nordwestmecklenburg beantragte deshalb mit Schreiben vom 9. Mai 2023 eine bauplanungsrechtliche Entscheidung beim Landesbauministerium.

Wegen fehlender Unterbringungskapazitäten war die Verpflichtung des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Aufnahme von Flüchtlingen im Frühjahr übergangsweise ausgesetzt worden. „Das war allein dadurch möglich, dass die anderen Landkreise und kreisfreien Städte sich solidarisch bereit erklärt hatten, die Menschen, die Nordwestmecklenburg hätte aufnehmen müssen, bei sich unterzubringen“, so Pegel.

Unterstützung für Privatschulen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden Träger freier Schulen unterstützt, die nach einer Neuberechnung der Finanzhilfe mit sinkenden Fördersätzen rechnen müssen. Die sinkenden Fördersätze sollen nicht mehr rückwirkend, sondern erst zum Schuljahr 2023/2024 in Kraft treten.

Die Landesregierung stellt hierfür über vier Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Gleichzeitig werden die Fördersätze für das Schuljahr 2023/2024 entsprechend dem Tarifergebnis angehoben. Dazu ist eine Steigerung der Fördersätze in Höhe von 2,8 Prozent vorgesehen.

„Obwohl die Personalausgaben des Landes an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft stetig gestiegen sind, liefert die Neuberechnung nicht für alle Schularten steigende Fördersätze. Einige Schularten werden im Vergleich zum Vorjahr weniger Geld pro Schülerin bzw. pro Schüler erhalten“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Die Ursache dafür ist auf die Verjüngung des Personals an den öffentlichen Schulen in den vergangenen Jahren, die zunehmende Verbeamtung der Lehrkräfte und die in einigen Schularten stärker gestiegenen Schülerzahlen zurückzuführen. Die sinkenden Fördersätze sind sachlich korrekt und damit rechtskonform. Ich habe jedoch immer betont, dass wir die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten prüfen, die Träger zu unterstützen, bei denen die gegenwärtige Situation zu Schwierigkeiten führt. Das haben wir getan und eine weitreichende Lösung gefunden“, so Oldenburg.

Die Neuberechnung ergibt für alle Grundschulen eine Steigerung und auch für berufliche Schulen und Förderschulen überwiegend höhere Schülerkostensätze. Die weiteren Kostensätze für die Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien sinken. Das Ergebnis der Neuberechnung wurde durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Das Verfahren ist im Schulgesetz geregelt und sieht eine Neuberechnung für das Schuljahr 2022/2023 vor.

Im Jahr 2017 betrugen die Personalausgaben für Lehrkräfte 825 Millionen Euro. Sie stiegen kontinuierlich bis 2022 auf 951 Millionen Euro an. Für die Schulen in freier Trägerschaft betrugen die Finanzhilfen 2017 insgesamt 92 Millionen Euro und im Jahr 2022 insgesamt 125 Millionen Euro. Damit stieg der Anteil der Finanzhilfe im Vergleich zu den Personalausgaben an den öffentlichen Schulen weiter an.

SPD weist NDR-Bericht zurück

SPD-Fraktion weist NDR-Bericht über „Anschein einer Vorteilsnahme“ zurück

Schwerin – Zu der aktuellen Berichterstattung des NDR über ein Bürgerforum der SPD-Landtagsfraktion erklärt deren Vorsitzender Julian Barlen: „Ich weise die Unterstellungen der aktuellen NDR-Berichterstattung über das SPD-Bürgerforum in Golchen entschieden zurück. Der NDR rückt alleine schon mit der jüngsten Überschrift eine unserer traditionellen Veranstaltungen der Fraktion mit rund 200 Ehrenamtlichen in ein übles Licht des `Anscheins einer Vorteilsnahme´. Das ist falsch und angesichts unserer vorherigen Erläuterungen hierzu nicht in Ordnung.

Die Rückmeldungen, die wir von unseren Gästen zum kommunalpolitischen Abend in Golchen erhalten haben, waren sehr positiv. Umso überraschender war die Berichterstattung des NDR, die von Kritik an der Veranstaltung gesprochen hat. Leider ist der gesamten Berichterstattung bislang nicht zu entnehmen gewesen, wer diese Kritik selber und nicht erst auf NDR-Nachfrage geäußert hat.

Wir haben dem NDR letzte Woche sehr ausführlich und schriftlich die Hintergründe der Entscheidung für den Golchener Hof dargelegt. Dies hindert den NDR jedoch nicht daran, bspw. `Transparency International´ mit diffusen Aussagen zu einem `Anschein der Vorteilsnahme´ zu zitieren, die auf keinerlei Fakten fußen und insofern in der medialen Verwertung vor allem den `Anschein der Verleumdung´ erzeugen.

Wie seit 15 Jahren und vielen Dutzend Veranstaltungen überall und insbesondere im ländlichen Raum haben wir auch am 27. Juni 2023 zu einem Bürgerforum mit Ehrenamtlichen und kommunalpolitisch Engagierten eingeladen. Unser Anspruch ist, mit diesem Format im Laufe der Legislatur überall im Land den Menschen ganz direkt Rede und Antwort zu stehen und auch unsere Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen und Danke zu sagen. Dieses Mal in der Region von Christine Klingohrs Wahlkreis.

Frau Klingohr ist eine der am besten vor Ort verankerten Abgeordneten des Landtages und engagiert sich seit Jahrzehnten wie kaum eine andere Person mit den und für die Menschen der Region. Kommunalpolitik, Feuerwehr, Rettungswesen, Sport, Karneval oder auch der soziale und kulturelle Bereich – kaum jemand aus der Region war nicht dabei, um in den direkten Austausch mit der Landespolitik zu treten. Und das parteiübergreifend. Genau das ist die Idee unserer langjährigen Praxis der Bürgerforen.

Für den Golchener Hof haben wir uns – wie dem NDR bereits letzte Woche schriftlich mitgeteilt – erst entschieden, nachdem die Abfrage von Angeboten für unseren `Fraktion vor Ort´-Tag mit Vorstandssitzung, Fraktionssitzung und eben Bürgerforum ergeben hatte, dass von den angefragten Veranstaltungsorten keiner für den 27. Juni 2023 die notwendigen oder entsprechend freien Kapazitäten hatte. Nur der Golchener Hof konnte zu diesem Datum eine Kapazität anbieten, und das zu einem – im Vergleich zu anderen Veranstaltungen – marktüblichen Preis.

Wir haben uns auf Grundlage dieser Abfrage entschieden, das Bürgerforum für unsere Gäste durchzuführen und nicht ausfallen zu lassen, nur um einen Bogen um den Golchener Hof zu machen. Unsere Ausgaben als Fraktion werden zudem regelmäßig vom Landesrechnungshof überprüft. Bislang gab es mit diesem Format keine nennenswerten Probleme. Der Austausch in Bürgerforen ist seit 15 Jahren fester Bestandteil der politischen Arbeit der SPD-Landtagsfraktion. Wir werden auch in Zukunft unsere Bürgerforen landesweit durchführen und dazu einladen.“

Neues Logistikzentrums von Kühne+Nagel

Meyer: Mecklenburg-Vorpommern ist der Standort für Unternehmen mit Verbindungen nach Nord- und Osteuropa

Wittenburg – Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sagte zu dem Neubau für Kühne+Nagel vor Ort: „Die Entwicklung des neuen Logistikzentrums für Kühne+Nagel ist ein positives Signal für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern. Unternehmen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern ansiedeln, profitieren besonders von hervorragenden Verbindungen nach Nord- und Osteuropa. Wittenburg ist dazu ein hervorragender Standort, um Expansionsmöglichkeiten anzubieten.“

 Das neue Logistikzentrum wird laut Planung zum Jahresende fertig gestellt. Kühne+Nagel, eines der weltweit führenden Logistikunternehmen, sieht für das neue Logistikzentrum die Nutzung als globales Ersatzteillager für ein führendes Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien vor. Neben der weltweiten Versorgung von Kunden sollen in Wittenburg künftig auch die Entladung, Wareneingangsprüfung, Einlagerung, Warenbestandsführung, Kommissionierung, Verpackung, Verladung und weitere Zusatzservices durchgeführt werden.

Zu den umfangreichen Nachhaltigkeitsmaßnahmen, die der Entwickler Panattoni in Abstimmung mit Kühne+Nagel realisiert, zählen unter anderem die Installation von Gründächern, Luft-Wasser-Wärmepumpen für die Büro- und Sozialbereiche sowie ein intelligentes Energiemanagement-System mit digitalen Zählern für die Optimierung des Energieverbrauchs. Auch wird das Gebäudedach für eine Photovoltaikanlage (PV) vorgerüstet. Im Außenbereich entstehen Zisternen, das gesammelte Niederschlagswasser lässt sich für WC-Spülungen sowie die Bewässerung der Außenanlagen nutzen. E-Ladestationen ermöglichen zudem schadstoffarme Mobilität. Für die Sprinklerzentrale und Raucher-/Fahrradunterstände ist die Verwendung versickerungsfähiger Materialien vorgesehen. Darüber hinaus entstehen Nistkästen für Fledermäuse, Vögel und Bienenstöcke.

Christian Greger, Bürgermeister der Stadt Wittenburg, sagte: „Nicht mehr lange und Kühne+Nagel kann sein neues Logistikzentrum beziehen. In Wittenburg freuen wir uns über die Ansiedlung und die damit einhergehende Entwicklung des neuen Logistikstandorts. Nicht nur sichert dieser Beschäftigung, sondern er bereichert auch das Gewerbegebiet ‚Auf der Heide‘, das die Stadt Wittenburg gerade entwickelt und erschließt.“

„Bei Kühne+Nagel wollen wir unsere Kunden mit globalen Logistiklösungen auf dem Weg zu internationalem Erfolg unterstützen. Dieser Strategie folgt auch die Entwicklung des neuen Standorts in Wittenburg. Unser Partner, Panattoni, setzt unsere Anforderungen dabei genau um, sodass in Zukunft von dort aus Kunden in Deutschland, Europa und der ganzen Welt versorgt werden können. Auch die Umsetzung umfangreicher Nachhaltigkeitsmaßnahmen ist uns sehr wichtig. Als eines der führenden Logistikunternehmen möchten wir zu einer kohlenstofffreien Zukunft beitragen“, erklärte Tobias Jerschke, Vorsitzender der Geschäftsleitung von Kühne+Nagel.

 Fred-Markus Bohne, Managing Partner Panattoni Deutschland und Österreich, kommentierte das Richtfest wie folgt: „Die Fertigstellung des Rohbaus ist ein wichtiger Schritt für das Projekt in Wittenburg. Den Vorgaben von Kühne+Nagel entsprechend verfügen die generischen Hallen über einen hohen Drittnutzungsgrad für Nachmieter aus Produktion, Light Industrial und Logistik. Auch für weiteres Wachstum stehen Flächen zur Verfügung. Nicht zuletzt konnten wir mit Wittenburg einen Standort in strategisch guter Lage für den Endkunden finden.“

Das Areal mit einer Fläche von rund 70.800 m2, auf dem das neue Logistikzentrum errichtet wird, diente zu DDR-Zeiten der agrarwirtschaftlichen Nutzung. Nach der Durchführung von Rückbaumaßnahmen entwickelt und erschließt die Stadt Wittenburg dort das neue Gewerbegebiet „Auf der Heide“. Über die Bundesautobahn A24, die Berlin und Hamburg miteinander verbindet, liegt der Standort strategisch günstig.

Neubau der Edith-Stein-Schule

Schwesig: Neubau der Edith-Stein-Schule ist ein Tag der Freude für Ludwigslust

Ludwigslust – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute feierlich den Neubau der Edith-Stein-Schule in Ludwigslust übergeben. „170 Jahre nach der Gründung der katholischen Schule in Ludwigslust eröffnen wir heute das neue Schulgebäude. Dabei war der Bau schwieriger als gedacht – auch wegen Corona. Dass wir heute hier stehen, verdanken wir vielen engagierten Helfern. Es ist ein Tag der Freude für Ludwigslust“, sagte die Regierungschefin.

Gemeinsam hätten Eltern, Schülerinnen und Schüler für ihre Schule gekämpft, beim Umzug geholfen und in schwierigen Jahren die Treue gehalten. Auch Sponsoren und Unterstützer hätten Zeit und Geld für die Schule aufgewendet. Schwesig: „Und ich danke der Stadt Ludwigslust, die das Gebäude zum Schlüsselprojekt ihrer Stadtentwicklung erklärt hat. So konnten wir als Land 4,3 Millionen Euro aus EU-Fördermitteln bereitstellen.“

Eine besondere Rolle beim Neubau spielte die Rektorin Marion Löning, sagte Schwesig. „Frau Löning hat sich für die Edith-Stein-Schule eingesetzt, als deren Zukunft ungewiss war und sogar die Schließung drohte. Sie hat den Neubau unter einem neuen Träger der Diakonie angepackt. Als später die Kosten stiegen und sich die Bauzeit verzögerte, organsierte sie persönlich Unterstützerinnen und Unterstützer. Der Neubau ist auch das Werk von Frau Löning.“

Die Edith-Stein-Schule zeige, wie wichtig die insgesamt 119 freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern seien. Sie bereicherten mit ihrer Vielfalt die Bildung in unserem Land, betonte die Ministerpräsidentin. „Liebe Frau Löning, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Schülerinnen und Schuler: herzlichen Glückwunsch zu Eurer neuen tollen Schule.“

Vorreiterrolle in Windenergieverfahren

Justiz in M-V soll Vorreiterrolle in Windenergieverfahren einnehmen

Schwerin – „Die Haushaltsgespräche waren aus Sicht des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz sehr erfolgreich. Der Entwurf für den Doppelhaushalt 2024/2025, der dem Landtag vorgelegt wird, wird die Justiz unseres Landes zum einen in eine Vorreiterposition bringen, zum anderen sind Investitionen in die Zukunft für die Justiz, den Opferschutz und auch den Verbraucherschutz enthalten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung am Dienstag.

„Die Digitalisierung ist ein Schwerpunkt des beschlossenen Haushaltsentwurfs. Die Einführung der elektronischen Akte wird mit zusätzlichen 2,5 Millionen Euro unterstützt. Darüber hinaus wollen wir die Verwaltungsgerichtsbarkeit verstärken, in dem Stellen verstetigt werden. Zudem kann aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung im Haushaltsgesetz bei einem Anstieg der Windenergieverfahren schnell reagiert und das Oberverwaltungsgericht personell verstärkt werden.

Vor allem soll wie in Asylverfahren auch für Verfahren zum Thema Ausbau der Windenergie eine richterliche Assistenz ermöglicht werden. Wir schaffen somit die Voraussetzungen, dass bei der Energiewende zügig Rechtssicherheit herrschen kann. Damit hätte Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle. Weiterhin stärken wir die Ausbildung und planen, dass junge Menschen, die Justizfachangestellte werden wollen, künftig verbeamtet werden. Dazu bedarf einer neue Ausbildungsform, die die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege übernehmen soll. Wichtig ist auch, dass für die Verpflegung der Gefangenen mehr Geld zur Verfügung steht. Wegen gestiegener Preise für Lebensmittel und Energie wird der tägliche Verpflegungssatz von 3,80 Euro auf 4,84 Euro angehoben“, so Justizministerin Bernhardt.

„Der Opferschutz wird im Land gestärkt. Für die vereinbarte Umsetzung der Istanbul-Konvention wird eine Koordinierungsstelle geschaffen. Damit setzen wir zum einen eine EU-Vorgabe, aber auch den Koalitionsvertrag um. Weiterhin wollen wir das Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt ab nächstem Jahr mit zusätzlich 140.000 Euro und einer dynamisierten Steigerung unterstützen. Auch die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale soll auf nunmehr 575.000 Euro aufgestockt werden.

Künftig soll die Verbraucherzentrale auch drei Viertel ihrer Mehrerträge einbehalten dürfen. Dadurch soll es der Verbraucherzentrale ermöglicht werden, ihr Beratungsangebot auszubauen, was uns als rot-rote Landesregierung sehr wichtig ist“, sagt Gleichstellungs- und Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss im Kabinett zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/25. Nun entscheidet der Landtag.

Doppelhaushalts 2024/2025

Schwerin – In ihrer heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung den Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 beschlossen. Das Haushaltsvolumen soll in 2024 11,1 Mrd. Euro und in 2025 11,5 Mrd. Euro betragen.

Gleichzeitig soll der MV-Schutzfonds im Haushaltsjahr 2025 aufgelöst werden. Bereits im Jahr 2024 ist eine Sondertilgung von 270 Mio. Euro vorgesehen, ab 2025 folgen zwanzig Jahre lang jährlich Tilgungen von geplant 129 Mio. Euro.

„Wir präsentieren den Entwurf für einen Haushalt in schwierigen Zeiten. Die finanziellen Spielräume sind enger geworden. Das Land führt auch in schwierigen Zeiten seine solide Finanzpolitik fort. Und wir setzen klare Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft und Arbeitsplätze, Infrastruktur, Kita und Schulen, Klimaschutz und beim sozialen Zusammenhalt. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfes auf der Landespressekonferenz.

„Wir haben einen Doppelhaushalt vorgelegt, mit dem wir auf notwendige Aufgaben reagieren, die auch die Unterrichts-, Betreuungs- und Förderbedingungen der Kinder und Jugendlichen deutlich verbessern“, hob die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg hervor.

„Beim Klimaschutz und bei Maßnahmen zur Bewältigung der Energiewende setzen wir mit dem Haushaltsentwurf 2024/2025 klare Prioritäten. Die Vorreiterrolle Mecklenburg-Vorpommerns als Energieproduzent Erneuerbarer Energien ist eine Jahrhundertchance für das Land. Diese wollen wir nutzen, um mehr Wohlstand für alle zu schaffen. Gleichzeitig planen wir, Schulden abzubauen. Das ist ein Kraftakt. Unser Ziel bleibt ein wirtschaftlich starkes, sozial gerechtes und nachhaltiges Land Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die Investitionsquote liegt im Haushaltsentwurf bei 15 Prozent bzw. 15,5 Prozent und ist damit weiter hoch. „Der wichtigste Schwerpunkt ist für mich nach wie vor die Stärkung der Wirtschaftskraft. Denn das ist die Voraussetzung dafür, dass Arbeitsplätze gesichert und neu geschaffen werden. Deshalb investieren wir in die Zukunft des Landes“, sagte die Ministerpräsidentin.

So enthält der Entwurf für den Doppelhaushalt – inklusive der mittelfristigen Finanzplanung – Investitionen von über 800 Mio. Euro in die Energiewende. Schwerpunkt dabei sind der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. „Für den Aufbau einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft werden rund 162 Mio. Euro zur Finanzierung der sogenannten IPCEI-Projekte veranschlagt. Damit können Projekte im Umfang von ca. 560 Mio. Euro umgesetzt werden. Das ist ein enormer Investitionshebel.

Für die dreiteilige Forschungsfabrik Wasserstoff MV, bestehend aus dem Leibniz-Institut für Katalyse, dem Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie und dem Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik, sollen insgesamt rund 52 Mio. Euro eingesetzt werden. Aus dem Sonderprogramm GRW zur wirtschaftlichen Transformation zugunsten ostdeutscher Raffineriestandorte und Häfen erhält Mecklenburg-Vorpommern rund 94 Mio. Euro, die durch Landesgeld verdoppelt werden. Darüber hinaus sollen rund 17 Mio. Euro in die Förderung von Transformationsprozessen, Geothermie oder Landstromanlagen investiert werden“, erläuterte der Finanzminister.

Weiter verbessert werden soll die digitale Infrastruktur. Die Landesregierung will auch in Zukunft die notwendigen Kofinanzierungsmittel für den Ausbau des schnellen Internets bereitstellen. Weitere Verbesserungen sind auch beim öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen. So enthält der Haushaltsentwurf die Mittel für das Deutschlandticket (jeweils 40,8 Mio. Euro pro Jahr aus Bundes- und Landesmitteln) sowie die vergünstigten Azubi- und Seniorentickets (rund 7 Mio. Euro pro Jahr). Außerdem sieht der Haushaltsentwurf 10 bzw. 10,3 Mio. Euro für Verbesserungen im landesweiten Busnetz sowie 13,9 bzw. 14.5 Mio. Euro für den Aufbau eines Rufbussystems vor.

Ein weiterer Schwerpunkt im Haushaltsentwurf sind Kitas und Schulen. Die Mittel des Landes für die Kitas steigen auf rund 530 Mio. Euro im Jahr 2024 und 566 Mio. Euro im Jahr 2025. Für die Eltern im Land bleibt es bei der beitragsfreien Kita und beim kostenfreien Ferienhort. „Nach der beitragsfreien Kita sind uns in diesem Bereich weitere Qualitätsverbesserungen wichtig. Dazu zählen die Fachkräfteoffensive, zusätzliche Stellen für unterstützende pädagogische Fachkräfte, die Senkung des Fachkraft-Kind-Schlüssels von 1:15 auf 1:14 im Kindergarten, die Einführung eines landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssels sowie die Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms ‚Ganztagsausbau für Grundschulkinder‛ und die landeseigene Förderung der Sprach-Kitas“, erklärte die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung.

Für die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft plant die Landesregierung Ausgaben von 1,18 Mrd. Euro im Jahr 2024 bzw. 1,22 Mrd. Euro im Jahr 2025. „Ob mehr Mathematik- und Deutschunterricht von der Grundschule bis zum Abitur oder zusätzliche Stellen für Lehrkräfte, die finanzielle Stärkung der Berufsorientierung, die Finanzierung der verbesserten Seiteneinstiegsqualifikation, die erhöhte personelle Ausstattung an beruflichen Schulen um 150 Stellen, 125 Stellen für unterstützendes pädagogisches Fachpersonal an den Schulen und natürlich die Umsetzung des DigitalPakts Schule: Bildung hat in der Landesregierung Priorität“, so Oldenburg weiter.

Der Schwerpunkt „Klimaschutz“ sieht die Einrichtung und Finanzierung eines neuen Klimaschutzfonds vor. Dazu wird die Zwecksetzung des Sondervermögens Landwirtschaft um den natürlichen Klimaschutz (v.a. Wiedervernässung von Flächen, Förderung klimaangepasster Dauerwälder) erweitert und ein Startkapital von ca. 15 Mio. Euro bereitgestellt. Außerdem werden einige Maßnahmen neu veranschlagt und jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Dazu zählen bspw. die Überwachung der Moorstandorte und die Moorschutzkampagne sowie Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaanpassungs- und des Energieeffizienzgesetzes auf Bundesebene. „Unser Ziel ist es, unser Land in eine sichere Zukunft zu führen und nachhaltig erfolgreich zu gestalten“, sagte Finanzminister Dr. Heiko Geue.

„Wir leben in Zeiten einer wachsenden gesellschaftlichen Polarisierung. Das muss uns allen Sorgen machen. Wir wollen mit diesem Haushalt diejenigen unterstützen, die für einen starken sozialen Zusammenhalt sorgen“, erklärte die Ministerpräsidentin. Auf das 50 Mio. Euro-Programm für neue Feuerwehrfahrzeuge folge deshalb mit dem Doppelhaushalt ein weiteres 50 Mio. Euro-Programm für die Feuerwehren. Dieses Mal geht es um den Bau von Gerätehäusern. Die Sportfördermittel sollen weiter auf 12,8 Mio. Euro erhöht werden. Dauerhaft abgesichert werden sollen die Fördermittel für die Ehrenamtsstiftung in Höhe von 1 Mio. Euro sowie die Finanzierung der Ehrenamtskarte.

„Das Land wird auch in den kommenden Jahren für finanzielle Sicherheiten auf Seiten der Kommunen sorgen, damit auf kommunaler Ebene weiterhin wichtige Investitionen angestoßen werden können. „Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern können sich auch in den nächsten Jahren auf sehr weitreichende Erstattungsregelungen durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern verlassen. Mecklenburg-Vorpommern wird weiterhin die notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollständig erstatten. Gleiches gilt für die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dies spiegelt sich auch im vorliegenden Haushaltsentwurf wider“, erläuterte Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Haushaltsentwurf wird im September in den Landtag eingebracht werden.