Menü Schließen

Autor: Rügenbote

Bündnis für bessere Bildung in Neubrandenburg gegründet

Insgesamt fünf Standorte von „Ein Quadratkilometer Bildung“ in MV: Neubrandenburg Nordstadt, Neubrandenburg Oststadt, Schwerin, Barth und Wismar

Neubrandenburg – Das Projekt „Ein Quadratkilometer Bildung“ startet in Neubrandenburg Nordstadt sowie in Barth und Wismar. Hier haben sich regionale Bündnisse für eine bessere Bildung von Kindern, die besonders armutsgefährdete sind, gegründet. Verschiedene Bildungsakteure unterstützen in diesem regionalen Netzwerk gemeinsam die Schülerinnen und Schüler vor Ort.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Das Projekt ‚Ein Quadratkilometer Bildung‘ ist ein Zeichen dafür, dass gute Bildung überall möglich ist. Kinder und Jugendliche in von Armut betroffenen Stadtvierteln brauchen für den Erhalt ihrer Zukunftschancen gut funktionierende Bildungsinstitutionen. Diese sind essenziell, um Entwicklungsperspektiven und die gesellschaftliche Teilhabe der Kinder zu fördern. Genau da setzt das Projekt an.“

In Schwerin und der Neubrandenburger Oststadt ist „Ein Quadratkilometer Bildung“ bereits etabliert. Mit den neu hinzugekommenen Standorten sind jetzt insgesamt fünf Projektorte in Mecklenburg-Vorpommern aktiv. Damit befinden sich mehr als ein Viertel aller Projektstandorte in Mecklenburg-Vorpommern – bundesweit gibt es 19 Projektstandorte.

Umgesetzt wird „Ein Quadratkilometer Bildung“ an Orten, an denen lokale Bildungsakteure – darunter Schul- und Kitaleitungen, Lehr- und Fachkräfte, Ehrenamtliche und Eltern sowie Verantwortliche aus Organisationen für Migrantinnen- und Migranten, Sportvereinen, Bibliotheken, Musikschulen und viele weitere lokale Institutionen – ihre Ressourcen bündeln und eng zusammenarbeiten. In den sogenannten „Pädagogischen Werkstätten“ entsteht so ein kleinräumiges Bildungsnetzwerk rund um eine Schlüsselschule – buchstäblich auf der Fläche eines Quadratkilometers.

Schwerpunktthemen für die Umsetzung des Projektes setzen die Fach-, Lehr- und Leitungskräfte in den „Pädagogischen Werkstätten“ vor Ort – denn sie kennen die Besonderheiten des jeweiligen Sozialraums am besten. In Neubrandenburg Ost liegt ein Schwerpunkt auf einem guten Übergang von der Kita in die Schule. Neben einem Übergangskalender, der vielfältige Aktionen für Kinder, Eltern und Fachkräfte bündelt, wurde die Schuleingangsuntersuchung durch die Einführung von Kompetenzportfolios ersetzt. Weiterhin unterstützen an diesem Standort Lesepaten die Kitas und die Schulen bei der Leseförderung und Veranstaltungen wie „Stärken stärken“ und „Stark im Team“ fördern das soziale Miteinander der Kinder.

Folgende Schwerpunkte sind für die Umsetzung von „Ein Quadratkilometer Bildung“ möglich:

Übergangsgestaltung

  • Gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen vor Ort begleiten die „Pädagogischen Werkstätten“ von „Ein Quadratkilometer Bildung“ Kinder und ihre Familien an den Übergängen der Bildungsbiografie.

Inklusion

  • „Ein Quadratkilometer Bildung“ setzt sich für die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt im Bildungsalltag ein.  In der Praxis bedeutet das vor allem, vorurteilsbewusst mit den vielfältigen Lebenswelten von Kindern und Familien umzugehen.

Sprachbildung

  • Bildungssprache ist ausschlaggebend für Bildungserfolg. Lehr- und Fachkräfte in den lokalen Bildungsnetzwerken entwickeln Praxisansätze, um Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sowie Bezugspersonen die Bildungssprache zugänglich zu machen. Dabei wird an ihren sprachlichen Fähigkeiten im Deutschen angeknüpft und die Mehrsprachigkeit von Familien als Ressource verstanden.

Digitale Bildung

  • „Ein Quadratkilometer Bildung“ begleitet die Entwicklung von Digitalisierungsprozessen an Schulen der lokalen Bildungsnetzwerke und vermittelt geeignete Tools, Schulungsformate sowie externe Expertinnen und Experten.

Zusammenarbeit mit Eltern

  • Bei „Ein Quadratkilometer Bildung“ sind die Eltern als Expertinnen und Experten für die eigenen Kinder selbstverständlich Teil der lokalen Verantwortungsgemeinschaft für gute Bildung. In der „Pädagogischen Werkstatt“ können beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen oder Elterncafés unterstützende Angebote am Übergang von Kita zur Schule sein.

Partizipation und Demokratie

  • „Ein Quadratkilometer Bildung“ unterstützt Ansätze, die die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung ihrer Einrichtungen nach dem Anspruch der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.

Individuelles Lernen

  • Aufgabe der Fach- und Lehrkräfte ist es, die Kinder und Jugendlichen so in ihrer individuellen Lernentwicklung zu begleiten, dass diese erfolgreich verläuft. Eltern oder Bezugspersonen werden beim individuellen Lernen als wichtige Erziehungs- und Bildungspartnerinnen und Bildungspartner anerkannt und eingebunden. Eine enge Kooperation und gezielte Lernstandsanalysen ermöglichen eine passgenaue Unterstützung. „Pädagogische Werkstätten“ organisieren Angebote zur individualisierten Lernförderung für Kinder im Quartier.

Resilienz

  • Damit Schülerinnen und Schüler sich bei Leistungsdruck nicht in Ängsten verlieren, entstehen in den lokalen Bildungsnetzwerken Praxisansätze, mit deren Hilfe Kindern und Jugendlichen Sozialkompetenzen sowie Methoden der Achtsamkeit und Stressbewältigung vermittelt werden.

Verankert ist „Ein Quadratkilometer Bildung“ in Mecklenburg-Vorpommern im Startchancen-Programm. In Neubrandenburg Nord wird es als gemeinsame Initiative des Bildungsministeriums, der Stadt Neubrandenburg und der Stiftung „Ein Quadratkilometer Bildung gGmbH“ umgesetzt. Die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern verantwortet die „Pädagogische Werkstatt“.

Finanziert wird die „Pädagogische Werkstatt“ in der Regel über eine Fördergemeinschaft, bestehend aus Land, Kommune und Stiftungen. Angestrebt ist eine langfristige Zusammenarbeit von bis zu zehn Jahren. Für die Einrichtung der „Pädagogischen Werkstatt“ in der Neubrandenburger Nordstadt stehen rund 90.000 Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind etwa 60.000 Euro aus dem Startchancen-Programm, die zur Förderung der Personalkosten eingesetzt werden.

Musterfeuerwehrhäuser: Verfahren 2026 auf der Zielgeraden

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt einen weiteren Meilenstein beim Ausbau moderner Feuerwehrinfrastruktur: Mit dem Programm „Musterfeuerwehrhäuser“ sollen in den kommenden Jahren bis zu 58 standardisierte, zweistellige Feuerwehrgerätehäuser errichtet werden. Grundlage dafür ist das zweite 50-Millionen-Euro-Programm für die Feuerwehren im Land, das gezielt in Neubau, Sanierung und Erweiterung von Gerätehäusern investiert wird.

„Unsere Feuerwehren leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit der Menschen im Land. Mit den Musterfeuerwehrhäusern schaffen wir verlässliche, wirtschaftliche und vor allem praxistaugliche Rahmenbedingungen für diese wichtige Aufgabe“, sagt Innenminister Christian Pegel und ergänzt:

„Nach dem erfolgreichen 50-Millionen-Euro-Programm ‚Zukunftsfähige Feuerwehr‘ zur Erneuerung maßgeblicher Teile der Feuerwehrfahrzeugflotte im Land gehen wir mit dem Programm für Feuerwehrhäuser den konsequenten nächsten Schritt. Moderne Einsatzfahrzeuge brauchen zeitgemäße, sichere und funktionale Unterbringung – nur so kann der Bevölkerungsschutz im Land dauerhaft gewährleistet werden.“

Das Projekt baut auf einem bereits erarbeiteten und mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse – quasi die Berufsgenossenschaft für die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder – abgestimmten Raumkonzept auf. Dieses dient als Grundlage für serielle, systemoffene Bauweisen, die eine hohe Qualität bei gleichzeitig verkürzten Planungs- und Bauzeiten ermöglichen. Ziel ist ein kostengünstiges, DIN-gerechtes Feuerwehrhaus für bis zu 35 Kameradinnen und Kameraden inklusive Jugendfeuerwehr.

„Wir reduzieren mit der Standardisierung nicht nur Kosten und Fehlerquellen, sondern entlasten vor allem die Kommunen. Die Gemeinden erhalten geprüfte und bewährte Lösungen, die sie schnell und unkompliziert abrufen können“, so Christian Pegel weiter. „Die Gemeinden und Ämter müssen kein Vergabeverfahren für Planung sowie Gebäudeerrichtung und keine Herausforderungen einer feuerwehrkonformen Planung meistern“, erläutert der Minister die Vorteile.

Das Projekt befindet sich aktuell in der entscheidenden Phase. Die Verhandlungen mit den Bauunternehmen und die finale Angebotsabgabe sind auf der Schlussgeraden und mit der Zuschlagserteilung wird in den kommenden beiden Monaten gerechnet. Ab Sommer 2026 sollen die Gemeinden aus dem durch das Land ausgeschriebenen Rahmenvertrag für bis zu 58 Musterfeuerwehrgerätehäuser abrufen und entsprechende Verträge schließen können.

Parallel dazu läuft das Auswahlverfahren für die Förderanträge der Gemeinden. Insgesamt gingen 73 Anträge im Ministerium für Inneres und Bau ein, von denen voraussichtlich deutlich mehr als 50 berücksichtigt werden können. Die endgültige Auswahl soll in den kommenden Monaten parallel zum Abschluss der Vergabeverfahrens erfolgen.

„Dass das Interesse der Kommunen so groß ist, zeigt, wie dringend der Bedarf an zeitgemäßen Feuerwehrhäusern ist“, so der Minister und weiter: „Wir investieren nun gezielt in die Infrastruktur unserer Kommunen und in die Arbeitsbedingungen der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden. Fahrzeuge und Gebäude gehören untrennbar zusammen: Das Zusammenspiel beider Programme stärkt die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren in MV nachhaltig und landesweit.“

Nicht berücksichtigte Gemeinden bleiben auf einer Warteliste und können nachrücken, falls geplante Vorhaben zunächst ausgewählter Gemeinden nicht umgesetzt werden können.

Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks im Nahverkehr

Bildungsministerium informiert Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte

Schwerin – Vor den angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr am Freitag, dem 27. Februar 2026, weist das Bildungsministerium Schülerinnen, Schüler und Eltern auf die geltenden Regelungen für den Schulbesuch hin.

Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind nur dann entschuldigt.

Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Für die Lehrkräfte besteht planmäßig die Pflicht zur Anwesenheit. Bis zur Jahrgangsstufe 6 unterbreiten Schulen in jedem Fall ein Präsenzangebot – ob Betreuung oder Unterricht.

Wenn Schülerinnen und Schüler ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen den Praktikumsbetrieb nicht erreichen, informieren die Erziehungsberechtigten den Betrieb sowie die Schule. Diese Schülerinnen und Schüler bearbeiten dann Aufgaben, die ihnen von der Schule zum Beispiel über die Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.

Ob Schulfahrten und Wandertage durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Schule. Ob Veranstaltungen am Nachmittag außerhalb der unterrichtsergänzenden Angebote stattfinden können, liegt ebenfalls im Ermessen der Schule.

Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden. Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.

Straßenbau: Investitionen von rund 263 Millionen Euro

Dr. Blank: „Gute Straßen sind Lebensadern für die wirtschaftliche Entwicklung“

Schwerin – In Schwerin hat Wirtschafts- und Infrastrukturminister Dr. Wolfgang Blank heute die wichtigsten Straßenbauprojekte des Jahres vorgestellt. Für 2026 sind Investitionen in Höhe von insgesamt rund 263 Millionen Euro für den Erhalt und den Neubau von Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern geplant.

Von den insgesamt rund 263 Millionen Euro sind:

  • 182,4 Millionen Euro für Bundesstraßen vorgesehen, davon 45,3 Millionen Euro für den Erhalt,
  • 80,6 Millionen Euro für Landesstraßen, davon 46,6 Millionen Euro für den Erhalt sowie für Um- und Ausbaumaßnahmen.

Im vergangenen Jahr hatten Bund und Land 159,6 Millionen Euro für Straßenbaumaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern investiert.

Dazu erklärt Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Gute Straßen sind in unserem Flächenland die Lebensadern für wirtschaftliche Entwicklung und die Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürger. Investitionen in Straßen und Brücken sind Investitionen in die erfolgreiche Zukunft unserer Wirtschaft und in die Lebensqualität der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Drei Investitionsschwerpunkte für 2026

Die geplanten Mittel konzentrieren sich auf drei zentrale Schwerpunkte:

  1. Erhalt der bestehenden Straßen und Brücken.
  2. Drei große Neubauvorhaben – die Ortsumgehungen Wolgast, Mirow und Dargun.
  3. Mehr Verkehrssicherheit – durch den Bau neuer Radwege an Bundes- und Landesstraßen.

Mit den geplanten Investitionen setzt Mecklenburg-Vorpommern ein deutliches Signal für eine leistungsfähige Infrastruktur, starke Wirtschaftsstandorte und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

„Mit den Ortsumgehungen Mirow und Dargun sowie der Peenebrücke bei Wolgast setzen wir nun drei zentrale Neubauprojekte um, die den städtischen Verkehr spürbar entlasten und attraktive Verkehrswege schaffen, von denen sowohl die Menschen vor Ort als auch die Gäste in unserem Land nachhaltig profitieren“, so Minister Dr. Blank.

„Wir haben in diesem Jahr eine Reihe bedeutender Projekte fortzuführen und neu umzusetzen. Diese Investitionen sind notwendig, um unsere Infrastruktur langfristig zu erhalten und die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern. Mit dieser kontinuierlichen Strategie schaffen wir die Grundlage für ein leistungsfähiges und zukunftsfähiges Straßennetz. Dabei stimmen wir uns eng mit allen Beteiligten ab, um die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss so gering wie möglich zu halten“, erklärt Dr. René Firgt, Direktor Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V

Innenminister Pegel: „Mehr Klarheit, mehr Flexibilität, mehr Sicherheit“

Schwerin – Mit dem Entwurf für das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz modernisiert die Landesregierung den Brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung des Ehrenamts, klare Zuständigkeiten und mehr Flexibilität für Kommunen und Feuerwehren.

„Dieses Gesetz ist ein starkes Signal an die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden, auf deren Engagement unser Brandschutz beruht“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin und betont:

„Der Entwurf ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Wir haben die Feuerwehren von Beginn an intensiv eingebunden, weil sie am besten wissen, was im Einsatz funktioniert – und was nicht. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für den konstruktiven und zielführenden Austausch in dem intensiven Arbeitsprozess. Das war für uns ein neuer – wenn auch längerer – Weg, den wir hier bewusst gewählt haben, um unsere Kameradinnen und Kameraden nicht mit theoretischen Ideen alleine zu lassen, sondern eben deren Bedürfnisse und Erfahrungen in dieses neue Gesetz einfließen zu lassen.“

Mehr Schutz fürs Ehrenamt

Ein zentraler Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist der Schutz der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen – organisatorisch, rechtlich und sozial.

Den Gemeinden wird ausdrücklich – unabhängig von kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen – die Aufgabe zugewiesen, eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Damit wird eindeutig festgelegt, welche organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen die Gemeinde vorgibt.

Im Gegenzug wird die bisherige „Feuerwehrsatzung“, die in Teilen vereinsrechtlich geprägt war, inhaltlich neu gefasst und in eine Dienstordnung überführt. Diese Dienstordnung können sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbstbestimmt geben und ausgestalten.

„So verbinden wir kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation der Feuerwehren. Rechtssicherheit ist gelebte Wertschätzung. Unsere Feuerwehrangehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können – und wo ihre eigene Gestaltungsfreiheit beginnt“, so Pegel.

Das Gesetz setzt eindeutig auf Freiwilligkeit, so sollen Pflichtfeuerwehren möglichst vermieden werden. Stattdessen sind gezielte Zuverpflichtungen vorgesehen, wenn vorübergehend nicht genügend Aktive zur Verfügung stehen.

„Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft in den Dienst gezwungen werden. Pflichtmodelle dürfen nur das letzte Mittel sein, wenn es anders nicht mehr geht. Das Ziel ist ausdrücklich nicht, Freiwilligkeit zu ersetzen, sondern bestehende Freiwillige Feuerwehren gezielt zu stabilisieren, wenn die Einsatzbereitschaft sonst nicht mehr gewährleistet werden kann“, betont der Minister.

Um die zunehmende Belastung durch Einsätze außerhalb akuter Notlagen zu begrenzen, werden zusätzliche Gebührentatbestände eingeführt. Dazu zählen unter anderem Ölspuren, Türöffnungen, umgestürzte Bäume auf Privatgrundstücken oder reine Tragehilfen für den Rettungsdienst, wenn sie keine Notfälle und Notlagen sind.

„Freiwillige Feuerwehren berichten landesweit von einem deutlichen Anstieg von Einsatzszenarien, die keine klassischen Notlagen darstellen, aber zunehmend ehrenamtliche Ressourcen binden. Durch diese Entwicklung, leidet langfristig die Akzeptanz bei freistellenden Arbeitgebern – und die Motivation der Ehrenamtlichen. Das wollen wir ganz bewusst bremsen“, so der Minister weiter.

Künftig werden kostenfreie Einsätze eindeutig auf klassische Aufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung begrenzt. Dienstleistungsorientierte Einsätze werden klarer als kostenpflichtig definiert und für die Gebührenkalkulation erhalten die Gemeinden Erleichterungen durch gesetzliche Pauschalierungen und vereinfachte Berechnungssystematiken.

„Wir schützen das Ehrenamt, indem wir es auf das konzentrieren, wofür es unverzichtbar ist – und nicht für alles andere automatisch alarmieren“, erklärt Christian Pegel.

Darüber hinaus wird der Unfallschutz auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Partnerinnen und Partner sowie insbesondere Kinder von Feuerwehrangehörigen werden künftig auch ohne Trauschein abgesichert, wenn es infolge der ehrenamtlichen Tätigkeit zu einem tödlichen Unfall kommt.

„Für uns zählt der Mensch, nicht der Trauschein. Wer Dienst für die Allgemeinheit leistet, muss sicher sein, dass seine Angehörigen abgesichert sind“, so der Innenminister.

Stärkung der Amtswehrführer und Bündelung von Aufgaben

Das neue Gesetz stärkt die Rolle der Amtswehrführer deutlich. Sie erhalten klarere Zuständigkeiten.

Außerdem erhalten Gemeinden und Ämter, die dies wollen,  künftig mehr Möglichkeiten, Feuerwehraufgaben auf Amtsebene zu bündeln – etwa bei Ausbildung, Organisation oder Spezialtechnik. Das entlastet kleine Ortswehren, vermeidet Doppelstrukturen und erhöht die Schlagkraft insgesamt.

„Gerade im ländlichen Raum wollen wir der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort die selbstbestimmte Wahl einräumen. Die Gemeinden können selbstredend weiterhin selbst agieren. Gemeinden und Ämter können sich aber auch für deutlich mehr Kooperation entscheiden, weil starke Amtsstrukturen mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten bedeuten können. Mit den Neuerungen werden rechtliche Unsicherheiten abgebaut und Voraussetzungen geschaffen, Feuerwehrstrukturen – wenn das vor Ort gewünscht ist – auf Amtsebene leistungsfähiger zu bündeln – etwa bei Technik, Organisation oder Ausbildung“, sagt Christian Pegel weiter.

Führerscheinerwerb gezielt unterstützen

Ein praktisches Problem vieler Feuerwehren ist der Bedarf an Einsatzkräften mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge – gerade bei allerorten anstehenden Generationenwechseln in den Freiwilligen Feuerwehren. Angebote des Landes für eine zentrale Fahrschulausbildung könnten dies im Flächenbundesland aber nicht lösen. Das neue Gesetz erlaubt es deshalb den Landkreisen und kreisfreien Städten, künftig aus den ihnen zustehenden Feuerschutzsteuermitteln Fahrlehrer dezentral im Land für eine Fahrausbildung anzustellen, um den Gemeinden gegen Kostenbeteiligung eine Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden anzubieten, oder Rahmenverträge für die Gemeinden im Landkreis mit Fahrschulen abzuschließen.

„Ein Einsatzfahrzeug hilft niemandem, wenn es nicht bewegt werden darf. Deshalb schaffen wir Möglichkeiten, Fahrerinnen und Fahrer für unsere Feuerwehren auszubilden“, so der Minister.

Mit dem neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz setzt Mecklenburg-Vorpommern ein Zeichen für seine Feuerwehren – und insbesondere die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden. Es schützt das Ehrenamt vor Überforderung, stärkt Führungsstrukturen und schafft praxisnahe Lösungen für bekannte Engpässe.

„Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit. Tag und Nacht stehen sie bereit, um Menschen zu helfen, Brände zu bekämpfen und in Notlagen schnell und zuverlässig Unterstützung zu leisten – oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit und in ihrer Freizeit. Dieses Engagement ist alles andere als selbstverständlich, gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Den Frauen und Männern der Feuerwehren in unserem Land gilt mein ausdrücklicher Dank und meine große Anerkennung. Ihr Einsatz ist unverzichtbar für unser Land“, so Innenminister Christian Pegel abschließend und ergänzt: „Das neue Gesetz wird unsere Feuerwehren stärken – und macht sie fit für die Zukunft.“

Premiere für juristisches E-Examen war erfolgreich

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Von 69 Teilnehmenden haben 66 am PC geschrieben. Jetzt wird auch elektronisch korrigiert.“

Schwerin – „Der Meilenstein der Digitalisierung im Nachwuchsgewinnungssektor der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ist gesetzt. Die Premiere, den schriftlichen Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung elektronisch zu absolvieren, war erfolgreich und verlief reibungslos. Für die Bewältigung dieser Mammutaufgabe danke ich dem Landesjustizprüfungsamt, dem Oberlandesgericht Rostock und allen IT-Beteiligten.

Es ist ein zeitgemäßer Schritt. Das beweist die Tatsache, dass sich von den insgesamt 69 Referendarinnen und Referendaren, die für die Prüfung zugelassen waren, 66 für die elektronische Variante entschieden haben. Nur drei schrieben per Hand. In den vergangenen Februar-Wochen wurden die Prüfungen an den drei Standorten Schwerin, Rostock und Greifswald abgenommen“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Justizstaatssekretärin und Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Babette Bohlen: „Das E-Examen werden wir dank der erfolgreichen Premiere regulär anbieten können. Mecklenburg-Vorpommern ist mit diesem Schritt mit anderen Bundesländern gleichgezogen.

Wir wollen ab April 2027 für alle Rechtswissenschaftsstudierenden an der Universität Greifswald die Möglichkeit der elektronisch schriftlichen staatlichen Pflichtfachprüfung als ersten Teil der Ersten Juristischen Prüfung einführen. Zugleich wird ab März 2027 auch für die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter die Möglichkeit bestehen, ihre Prüfung elektronisch abzulegen“, so Justizstaatssekretärin Bohlen.

Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Ebenso ist es ein Meilenstein, dass nun auch die Prüferinnen und Prüfer die Examensarbeiten elektronisch korrigieren. Parallel arbeiten wir an der Einführung der elektronischen Prüfungsakte, deren Start mit dem kommenden Prüfungsdurchgang für die Zweite juristische Staatsprüfung im August 2026 geplant ist. Die Digitalisierung in der Justiz schreitet unaufhaltsam voran. Der Justizstandort Mecklenburg-Vorpommern bleibt somit deutschlandweit attraktiv“, so Ministerin Bernhardt.

Wasserwanderrastplatz am Brunkowkai eröffnet

Dr. Wolfgang Blank: „Mit der Modernisierung des Brunkowkais stärken wir die maritime Infrastruktur und schaffen attraktive Angebote für den Wassertourismus der Hansestadt Wismar.“

Wismar – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute in Wismar den zweiten Bauabschnitt des Wasserwanderrastplatzes am Brunkowkai im Alten Hafen offiziell eröffnet und einen Zuwendungsbescheid für das Vorhaben übergeben. In die Erneuerung der Kaianlage sowie in Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wurden insgesamt rund 8,5 Millionen Euro investiert, darunter rund 3,95 Millionen Euro des Wirtschaftsministeriums aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

„Die Entwicklung des Wassersports und des Wassertourismus in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ist eine echte Erfolgsgeschichte. In den vergangenen drei Jahrzehnten wurde in erheblichem Umfang in den Ausbau maritimer Infrastruktur investiert. Die Hansestadt Wismar ist ein bevorzugter Zielhafen für Wasserwanderer – und der Bedarf an touristischen Liegeplätzen im Stadtzentrum ist spürbar gewachsen.

Mit der heutigen Eröffnung wird ein Bereich, der über Jahre hinweg land- und wasserseitig nicht mehr nutzbar war, wieder zugänglich gemacht. Mit der Erneuerung der Kaianlage verbinden wir Hochwasserschutz, moderne Hafeninfrastruktur und touristische Aufwertung und setzen nachhaltige Impulse für Stadtentwicklung, Tourismus und regionale Wertschöpfung“, sagte Minister Dr. Blank.

Im Zuge der Maßnahme wurde die Ufereinfassung am Brunkowkai auf einer Länge von rund 140 Metern grundlegend erneuert. Ergänzend wurde zur Verbesserung des Hochwasserschutzes eine landseitige Hochwasserschutzwand errichtet, die die bestehende Lücke zwischen den angrenzenden Kaianlagen schließt und auf eine Schutzhöhe von 2,25 Meter ausgelegt ist.

Dabei wurde statisch eine Ausbaureserve berücksichtigt, um künftig ein höheres Schutzniveau realisieren zu können. Die landseitigen Flächen wurden neugestaltet, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und den Bereich touristisch aufzuwerten. Wasserseitig wurden zudem zwei neue Schwimmstege errichtet. Am Sportbootsteg stehen künftig 14 Liegeplätze für Gastlieger zur Verfügung. Der Funktionssteg dient insbesondere der Nutzung durch die Wasserschutzpolizei.

Die Finanzierung des Vorhabens setzt sich aus kommunalen Eigenmitteln in Höhe von rund 3,87 Millionen Euro, GRW-Mitteln in Höhe von rund 3,95 Millionen Euro sowie weiteren rund 671.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zusammen.

Früh-ICE Rostock-Schwerin-Hamburg bleibt

Nutzung mit Nahverkehrstickets wird geprüft

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und die Deutsche Bahn haben sich auf eine Lösung für die erste morgendliche ICE-Verbindung von Rostock über Schwerin nach Hamburg verständigt. Damit wird es nach Abschluss der Generalsanierung im Korridor Berlin – Hamburg wieder eine Frühverbindung auf der Achse Rostock – Schwerin – Hamburg geben. Die bislang bestehende Spätverbindung von Hamburg nach Rostock bleibt gesichert. Die Verbindungen sollen ab dem ersten Tag nach Aufhebung der Streckensperrung Hamburg – Berlin aufgenommen werden.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn, Evelyn Palla, haben diese gemeinsame Linie nach einem Gespräch in Berlin erzielt. An dem Termin nahm auch Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank teil.

„Das ist eine gute Lösung für Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere für die Pendlerinnen und Pendler. Es wird auch nach der Sanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin einen Früh-ICE von Rostock über Schwerin nach Hamburg geben. Außerdem ist es unser Ziel, dass die Früh- und die Spätverbindung des Fernverkehrs von Rostock über Schwerin nach Hamburg künftig auch mit einem Deutschlandticket, dem Seniorenticket oder Einzel- und Zeitkarten des Nahverkehrstarifs genutzt werden können. So können mehr Bürgerinnen und Bürger den ICE nutzen – und damit wäre das Angebot auf der Verbindung, die jetzt umgesetzt werden soll, noch attraktiver. Ich danke Frau Palla für diese konstruktive Lösung“, betont Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Evelyn Palla: „Ich freue mich, dass wir mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eine tragfähige Lösung für die ICE-Frühverbindung von Rostock über Schwerin nach Hamburg gefunden haben. Diese ergänzt unser bestehendes, gutes ICE-Angebot im Nordosten. Das bedeutet eine spürbare Verbesserung für unsere Kundinnen und Kunden und ist genau das, was wir beim Neustart bei der Bahn wollen: Kundenorientierte Lösungen. Ich danke Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und dem Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Dr. Wolfgang Blank, für den produktiven Austausch.“

Verbesserte Anbindung für Ludwigslust: IC-Halte ab Mitte Juni

Darüber hinaus gibt es Verbesserungen für die Anbindung von Ludwigslust: Die Deutsche Bahn hat informiert, dass ab dem 14. Juni 2026 IC-Züge auf der Verbindung Rostock – Leipzig beziehungsweise Leipzig – Rostock in Ludwigslust wieder halten. Vorgesehen sind je Richtung täglich zwei Halte.

„Darüber hinaus gibt es eine weitere gute Nachricht. Ludwigslust ist mit seiner Lage an den Fernverkehrsstrecken Hamburg – Berlin und Rostock – Leipzig ein wichtiger Verkehrsknoten in unserem Land. Ich bin sehr dankbar, dass die Bahn auch dafür eine gute Lösung für unser Land gefunden hat“, so Manuela Schwesig.

Die Landesregierung erwartet, dass die Deutsche Bahn für die anstehenden Bau- und Inbetriebnahme-Schritte im Korridor Berlin – Hamburg einen stabilen, realistischen und verlässlichen Zeitplan vorlegt und die notwendigen Ressourcen bereitstellt, damit das vollständige Angebot im Nah- und Fernverkehr nach der Sperrung wieder zuverlässig zur Verfügung steht.