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Autor: Rügenbote

Neue Pflanzenabfalllandesverordnung veröffentlicht

Schwerin – Das Verbrennen von Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück wird ab dem 1. Januar 2029 in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Das Land hat die betreffende Pflanzenabfalllandesverordnung an das höherrangige Bundesabfallrecht angepasst. Die neu gefasste Landesverordnung sei nun im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden, erklärt Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus:

„Bei der Verbrennung von Pflanzenabfällen gehen wertvolle biogene Rohstoffe unwiederbringlich verloren. Die praktischen Folgen der Brennregelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung stehen damit im Konflikt zu den Bestrebungen des Kreislauf­wirtschaftsgesetzes, Bioabfälle möglichst im Wege einer mehrstufigen Kaskadennutzung hochwertig stofflich zu verwerten, und stellen sich zudem auch in ökologischer Sicht ressourcenschädigend und unzeitgemäß dar. Zugleich wurde die Luft vielerorts im Gesundheits- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern mit Rauch belastet“, erläutert Backhaus die Verordnungsänderung.

Aber schon jetzt gilt: Verbrannt werden darf auf Grundlage der noch geltenden Pflanzenabfalllandesverordnung nur, wenn keine anderen zumutbaren Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Grundstück, z.B. in Form des Kompostierens oder Verrottenlassens, und durch den örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, z. B. durch Biotonne oder Wertstoffhof, existieren. In der Praxis ließ sich diese Vorgabe nur schwer kontrollieren, da die Brennbefugnisse nach der bisherigen Pflanzenabfalllandesverordnung nicht behördlich genehmigt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger prüfen demnach selbst, ob die Brennvoraussetzungen vorliegen oder nicht.

„Dies hat in der Vergangenheit zu erheblichen Fehlein­schätzungen geführt mit Folgen für die Umwelt und unsere natürlichen Ressourcen“, betont Backhaus.

Wegen dieser Beeinträchtigungen erstatteten Anwohnerinnen und Anwohner in den letzten Jahren wiederholt zahlreiche Anzeigen bei den zuständigen Behörden. Ferner wurden zu den negativen Auswirkungen der Pflanzenabfallverbrennung in Nachbarschaft und Umwelt regelmäßig eine Vielzahl von Bürgerbeschwerden sowohl beim Bürgerbeauftragten, dem Petitionsausschuss des Landtages als auch bei dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministerium eingereicht.

„Es ist daher erforderlich, die Pflanzenabfalllandesverordnung, welche im Jahr 2001 noch unter Geltung des damaligen Kreislauf­wirtschafts- und Abfallgesetzes erlassen wurde, an zwischenzeitig aktualisierte rechtliche und umweltschutzrelevante Anforderungen, insbesondere an das mittlerweile in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz, anzupassen und damit neu zu fassen“, so Backhaus.

Seit vielen Jahren laufen in Vorbereitung dafür intensive Abstimmungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Abfallbehörden und mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Letztere bestätigten, dass eine anderweitige zumutbare Entsorgung von Pflanzenabfällen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes grundsätzlich gewährleistet ist.

Auch die bisherigen Brennregelungen der Pflanzenabfall­landesverordnung für die Forst- und Landwirtschaft werden entfallen. „Dies ist wichtig, um auch in Land- und Forstwirtschaft die stoffliche Verwertung von Pflanzenabfällen zu fördern und unnötige Belastungen für Umwelt sowie Klima zu vermeiden“, führte Minister Backhaus aus.

Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist damit künftig, nach einer ausreichend langen Übergangsfrist bis Januar 2029, grundsätzlich unzulässig. Abfallbehördliche Ausnahmege­nehmigungen nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleiben in begründeten Einzelfällen aber möglich. Abweichend davon richtet sich die Zulässigkeit des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen aus der Forstwirtschaft im Wald in Zukunft allein nach den Vorschriften des Landeswaldrechts, insbesondere nach der Waldbrandschutzverordnung.

„Unberührt von den neuen Regelungen bleiben die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts zur Bekämpfung pflanzlicher Schador­ganismen sowie Brauchtumsfeuer und der Einsatz von Feuer­schalen. Bei denen dürfen jedoch nur geeignete Brennstoffe, vor allem Holz in Brennholzqualität, keine Abfälle, verwendet werden“, so der Minister abschließend.

Schwarze Geschichte im Englischunterricht

Mirrianne Mahn spricht mit Gingster Schülern über Anliegen und Inhalte des Black History Months

Insel Rügen – Mal ganz was anderes im Englischunterricht. Über ein Thema der US-Landeskunde sprach die Schwarze Autorin und Theatermacherin Mirrianne Mahn mit Gingster Schülern. Die Frankfurterin gestaltete mit 40 Jungen und Mädchen eine lebendige Blockstunde zum Black History Month. „Bei mir sind immer alle Fragen erlaubt“, erklärte sie gleich zu Beginn ihres Seminars, „es gibt dabei kein richtig oder falsch.“

Die Thematik ist kurz beschrieben: Der Black History Month wird mittlerweile seit 100 Jahren in den USA und Kanada gefeiert. Der Historiker Carter G. Woodson hatte die Idee, einen Monat lang die Leistungen, Geschichte und Kultur der Afroamerikaner in den USA zu würdigen. Mittlerweile finden weltweit Aktionen und Veranstaltungen zu diesem Anliegen statt, darunter auch in dem Vereinigten Königreich und Irland.

 Autorin Mirrianne Mahn (2.v.r.) mit den Klassensprecherinnen Frida Fritzsche und Elise Ganzlin sowie ihrer Englischlehrerin Rascha El Sheakh (v.l.n.r.) Foto: A. Farin
Autorin Mirrianne Mahn (2.v.r.) mit den Klassensprecherinnen Frida Fritzsche und Elise Ganzlin sowie ihrer Englischlehrerin Rascha El Sheakh (v.l.n.r.) Foto: A. Farin

Mit verschiedenen Beispielen aus Geschichte und Gegenwart erklärte Mirrianne Mahn, wie wichtig es nicht nur in den USA sei, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Sie schilderte das Schicksal von Glady West, der Pionierin in der GPS-Forschung. Das Wissen der Mathematikerin nutzen wir heute alle, um Wege zu finden oder Standorte per WhatsApp zu schicken. Sie habe damals in einer von weißen Männern dominierten Wissenschaft selbstbewusst ihren Weg gefunden. Ihre Leistung sollte genauso gewürdigt werden, wie beispielsweise die Erfindung der Glühbirne von Thomas Edison.

Zahlreiche Aha-Momente und amüsante Fun-Facts begeisterten die Zuhörer, die sich auch für die Lebensgeschichte von Mirrianne Mahn interessierten. Sie erfuhren, wie die in Kamerun geborene Autorin nach Deutschland kam, hier aufwuchs und Anglistik und Amerikanistik studierte. Sie berührte in ihrem Vortrag Momente aus der Kolonialzeit, die auch nach Deutschland schwarze Menschen brachte. Sie schilderte, wie sich Alltagsrassismus bis heute äußert und womit sie in vielen Situationen umzugehen habe.

„Ich bin begeistert von meinen Schülern“, sagt Rascha El Sheakh in der Stundenauswertung. Die Englischlehrerin freut sich über die Äußerungen in dem Gespräch mit dem Gast, denn es sei offen und ehrlich geführt worden. „Wenn wir Wissen über landeskundliche Themen auch auf diesem Wege vermitteln können, ist das ein großer Gewinn“, meint sie und hat schon neue Ideen im Kopf. Die Schule Gingst arbeitet seit einem Jahr in dem Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und gestaltet regelmäßig verschiedene Projekte in diesem Bereich.

Strecke Hamburg-Berlin / Schienenersatzverkehr

Dr. Blank: „Streitigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der Reisenden ausgetragen werden“

Schwerin – Beim für die Dauer der Sanierung der Bahnstrecke Hamburg-Berlin eingerichteten Schienenersatzverkehr kommt es nach Informationen von Ecovista, dem mit dem Betrieb des Ersatzverkehrs beauftragten Unternehmen und ihrer Auftraggeberin, der DB InfraGo, seit heute zum Einsatz von Bussen, die nicht den vertraglich vereinbarten Qualitätskriterien entsprechen. Hintergrund ist offenbar der kurzfristige Einsatz neuer Leasingpartner durch Ecovista.

Dazu erklärt Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Streitigkeiten zwischen Busunternehmen und Leasinggeber dürfen nicht auf dem Rücken der Reisenden und Pendlerinnen und Pendler ausgetragen werden.

Die Geduld der von der Generalsanierung betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist längst aufgebraucht. Die DB InfraGo befindet sich bereits in Klärung mit ihrem Auftragnehmer Ecovista. Ecovista muss alles dafür tun, die vertraglich festgeschriebenen Leistungen sofort wiederherzustellen.“

Traditionelles Kapitänsdinner der Deutschen Marine

Schwesig: Marine, maritime Wirtschaft und das Land MV sind enger denn je verbunden

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte in ihrer Rede beim traditionellen Kapitänsdinner der Deutschen Marine zu Gunsten des Bundeswehr-Sozialwerks: „Wir in Mecklenburg-Vorpommern halten zusammen: Das gilt auch für Soldatinnen und Soldaten und ihre Angehörigen in Not. Mit diesem Kapitänsdinner unterstützen wir gemeinsam die „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien“ des Bundeswehr-Sozialwerks.“

Das Bundeswehr-Sozialwerk sei ganz wesentlich von Ehrenamtlichen getragen. Es werde von vielen aktiven Soldatinnen und Soldaten, Einheiten ebenso wie von Förderern aus der Gesellschaft unterstützt. Der Abend sei eine Gelegenheit, zu dieser wichtigen Arbeit beizutragen.

„Heer, Marine und Luftwaffe sind stark in Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Ebenso der Sanitätsdienst, die Streitkräftebasis und die Verwaltung. Soldatinnen und Soldaten gehören zum Alltag in unserem Land. Sie tragen das gesellschaftliche Leben mit, gerade in den kleineren Orten“, unterstrich Schwesig. Die Aufträge der Bundeswehr böten örtlichen Betrieben Arbeit. Soldatinnen und Soldaten stünden bei Notlagen helfend zur Seite, etwa bei Hochwasser oder bei Waldbränden.

„Eine Bundeswehr im Frieden und für den Frieden ist ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Wir wissen beides zu schätzen; den Frieden ebenso wie die Arbeit der Soldatinnen und Soldaten“, sagte sie weiter.

Der vierte Jahrestages des russischen Überfalls auf die Ukraine zeige, dass Frieden nicht selbstverständlich sei. „In diesen Zeiten sind Marine, maritime Wirtschaft und das Land Mecklenburg-Vorpommern enger verbunden denn je“, so Schwesig.

Die Ministerpräsidentin betonte: „Wir in Mecklenburg-Vorpommern halten zusammen, und das heißt auch: Wir in Mecklenburg-Vorpommern stehen hinter der Bundeswehr. Hinter den Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern als Soldatinnen, Soldaten oder Zivilbeschäftigte bei der Bundeswehr arbeiten. Ich habe allergrößten Respekt vor ihrem Einsatz und ihrer Leistung.“

Für ein starkes Ehrenamt

Engagementstrategie und Organisationsentwicklung unterstützen Ehrenamtliche im Land

Güstrow – Das Ehrenamt in Deutschland steht vor vielschichtigen Herausforderungen. So sehen sich Vereine zunehmend mit der Frage konfrontiert, wie neuer Nachwuchs gewonnen und ein Generationenwechsel gelingen kann. Aber auch veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie zunehmende berufliche Verpflichtungen und eine geringere zeitliche Flexibilität fordern Engagierte heraus. „Mit diesen Schwierigkeiten wollen wir die Vereine nicht allein lassen und setzen neben einer neuen Landes-Engagementstrategie auch auf spezielle Vereinsentwicklungsprogramme“, erklärte Staatssekretärin Sylvia Grimm heute bei der Abschlussveranstaltung des Qualifizierungsprogramms „Organisationsentwicklung im Verein“ in Güstrow.

„30 Vereine erhalten über das Organisationsentwicklungsprogramm der vom Land geförderten Ehrenamtsstiftung jedes Jahr externe Beratung und Begleitung durch Coaches, um ihren Verein gezielt weiterzuentwickeln“, erklärte Grimm. So umfasse das zwölfmonatige Programm etwa Schwerpunkte in den Bereichen Strategie, Netzwerke und Partner sowie Finanzen. In Güstrow erhielt der Jahrgang 2025/2026 heute im Beisein der Staatssekretärin seine Abschlussurkunden, der Folgejahrgang steht bereits in den Startlöchern und wurde feierlich begrüßt.

„Solche Angebote sind enorm wichtig, um Ehrenamtliche, die ihre Aufgaben zumeist ohne professionellen Hintergrund, sondern nur mit viel Engagement und Herzblut übernehmen, zu stärken und ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln“, erklärte Grimm. Außerdem werden die teilnehmenden Vereine ermutigt, ihre Arbeitsweisen, Angebote und Entscheidungsstrukturen kritisch zu prüfen, zum Beispiel mit Blick auf die Gewinnung neuer Engagierter oder die Gestaltung niedrigschwelliger Zugänge.

„Dabei ist das Organisationsentwicklungsprogramm eine gute Möglichkeit, um spezifische und punktuelle Probleme anzugehen. Für den weitreichenderen Blick, aber auch um die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt insgesamt attraktiver zu gestalten, hat das Land außerdem erstmals eine eigene Engagementstrategie mit dem Titel „Gemeinsam den Wandel gestalten“ verabschiedet“, betonte Grimm in ihrem Grußwort.

Diese habe die Zukunft des Ehrenamtes in sieben Handlungsfelder eingeteilt. Dabei geht es beispielsweise, um eine angepasste Förderpolitik, Bürokratieabbau, Unterstützung von Netzwerken und Kooperationen und Maßnahmen zur öffentlichkeitswirksamen Ansprache von Interessierten. „Auch ein digitales Engagementportal wird es erstmals geben, auf dem sich alle am Engagement Interessierten und alle suchenden Organisationen begegnen können“, erklärte die Staatssekretärin.

Grimm: „Das freiwillige Engagement ist auch in Mecklenburg-Vorpommern ein tragender Bestandteil unserer solidarischen, lebendigen und vielfältigen Gesellschaft. Es verdient deshalb unsere vollste Unterstützung und ich freue mich sehr, dass wir mit gezielten Angeboten und unserer neuen Strategie unsere Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler künftig noch besser unterstützen können“.

Tourismus/Sonderöffnungszeiten: Neue „Ortsliste“ tritt in Kraft

Schwerin – Mit dem Öffnungszeitengesetz und der ergänzenden Öffnungszeitenverordnung hat Mecklenburg-Vorpommern für seine von Tourismus geprägten Orte neue, einheitliche Rege­lungen geschaffen, wann Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürfen. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist heute, nach einer einjährigen Übergangsregelung, eine Änderung der Öffnungszeiten-verordnung in Kraft getreten. Die Änderung legt fest, für welche Orte die Öffnungszeitenverordnung künftig gilt.

Die sogenannte Ortsliste enthält 58 Orte – darunter Gemein­den, Teile von Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden. In den benannten Orten dürfen Verkaufsstellen öffnen, die Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie des typisch touristischen Bedarfs anbieten. Dazu gehören ins­besondere Lebensmittelgeschäfte, Souvenir-, Geschenk- oder Buchläden. Die Öffnung an Sonn- und Feiertagen ist bereits seit rund einem Jahr in zwei Öffnungszeiträumen möglich: Das ist der Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis 31. Oktober und der Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis 8. Januar.

Kern der Öffnungszeitenverordnung ist die lange von der Wirt­schaft geforderte zeitliche Angleichung an die Regelungslage im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein. Zudem ermöglicht die Öffnungszeitenverordnung eine objektive Bewertung, ob ein Ort auf die Ortsliste gelangt. Damit schafft die neue Rege­lung Klarheit und Transparenz.

Die Ortsliste umfasst diejenigen Orte, die als Welterbestadt oder nach dem Kurortgesetz M-V anerkannt sind und für die zudem ein besonders hohes Tourismusaufkommen nachge­wiesen ist.

Ortsliste ab 27. Februar 2026

  • Hanse- und Universitätsstadt Rostock (beschränkt auf die Ortsteile Diedrichshagen, Markgrafenheide, Warnemünde)
  • Stadt Bad Doberan (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Seebad Börgerende-Rethwisch (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz (Landkreis Rostock)
  • Barlachstadt Güstrow (Landkreis Rostock)
  • Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Landkreis Rostock)
  • Ostseebad Rerik (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Rövershagen (Landkreis Rostock)
  • Stadt Plau am See (Landkreis Ludwigslust-Parchim)
  • Gemeinde Alt Schwerin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Feldberger Seenlandschaft beschränkt auf die Ortsteile Feldberg, Carwitz, Fürstenhagen, Hullerbusch, Koldenhof, Laeven, Lichtenberg, Mechow, Neuhof, Rosenhof, Schlicht, Triepkendorf, Waldsee, Wittenhagen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Göhren-Lebbin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Jabel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Klink (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Inselstadt Malchow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Mirow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Priepert (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Rechlin beschränkt auf die Ortsteile Rechlin, Boek (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Röbel/Müritz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Waren (Müritz) (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Wesenberg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Wustrow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Zislow beschränkt auf den Ortsteil Zislow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Gemeinde Hohenkirchen (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Gemeinde Ostseebad Insel Poel (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Schloßstadt Klütz (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Hansestadt Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Gemeinde Zierow (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Landeshauptstadt Schwerin
  • Gemeinde Seebad Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald)
  • Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast1 (Landkreis Vorpommern-Greifswald)
  • Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Seebad Altefähr beschränkt auf den Ortsteil Altefähr (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Altenkirchen (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Stadt Bad Sülze (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Binz beschränkt auf die Ortsteile Binz, Prora (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Seebad Born a. Darß (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Ostseebad Breege-Juliusruh (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Ostseebad Dierhagen (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Dranske (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Glowe (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Seebad Insel Hiddensee (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Lancken-Granitz (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Lohme (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Prerow (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Pruchten (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Stadt Putbus beschränkt auf die Ortsteile Putbus, Alt Lanschwitz, Altkamp, Beuchow, Freetz, Groß Stresow, Güstelitz, Kasnevitz, Ketelshagen, Klein Stresow, Krakvitz, Krimvitz, Lauterbach, Lonvitz, Muglitz, Neuendorf, Neukamp, Vilmnitz, Wreechen (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Putgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Stadt Sassnitz (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Hansestadt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Tourismusregion Mönchgut-Granitz2 (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ummanz (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Wieck auf Darß (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Wiek auf Rügen beschränkt auf die Ortsteile Wiek, Bohlendorf (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Wustrow (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseeheilbad Zingst (Landkreis Vorpommern-Rügen)

Ergänzungen:
Die Liste umfasst die Tourismusregionen in folgendem Umfang:

1 Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast: Gemeinde Benz, Gemeinde Dargen, Gemeinde Garz, Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Gemeinde Kamminke, Gemeinde Ostseebad Karlshagen, Gemeinde Korswandt, Gemeinde Ostseebad Koserow, Gemeinde Krummin, Gemeinde Ostseebad Loddin, Gemeinde Mellenthin, Gemeinde Mölschow, Gemeinde Peenemünde, Gemeinde Pudagla, Gemeinde Rankwitz, Gemeinde Sauzin, Gemeinde Stolpe auf Usedom, Gemeinde Ostseebad Trassenheide, Gemeinde Ostseebad Ückeritz, Stadt Usedom, Stadt Wolgast, Gemeinde Ostseebad Zempin, Gemeinde Ostseebad Zinnowitz, Gemeinde Zirchow

2 Tourismusregion Mönchgut-Granitz: Gemeinde Ostseebad Baabe, Gemeinde Ostseebad Göhren, Gemeinde Ostseebad Mönchgut, Gemeinde Ostseebad Sellin

Mit dem Monat März startet bei uns in MV die Waldbrandsaison

Schwerin – Pünktlich zum Start der Waldbrandsaison zeigt sich das Wetter bereits frühlingshaft. Aktuell ist die Gefahrenlage aufgrund der noch sehr feuchten Nächte gering. Auch der Oberboden ist an den meisten Orten ausreichend feucht, sodass landesweit die niedrigste Wald-brandgefahrenstufe ausgerufen werden konnte.

„Der Anschein des „vielen“ Niederschlages der letzten Wochen kann trügen“, weiß Land- und Forstwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Mit steigenden Temperaturen und leichten Winden trocknen die über den Winter verwelkte Gras- und Krautschichten schnell wieder aus und noch vor der Zeit des Blattaustriebes kann sich hier besonders leicht ein Feuer entfachen.“

Vor diesem Hintergrund noch einige Hinweise des Ministers:

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
  • Verzichten Sie auf etwaig geplante Lagerfeuer und Grillabende in Waldnähe; Falls dies unvermeidbar ist, nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und allgemeine Hinweise zum Wald-brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter diesem Link

 Waldbrandschutz – Wald-MV

Platt in der Pflege

Rostocker Verein entwickelt Broschüre für Pflegepersonal

Rostock – Wie geiht Sei dat? Wur deiht dat weih? Für mehr „Platt in de Pläg“ setzt sich der Rostocker Klönschnackverein ein und hat deshalb mit Unterstützung des Landes eine eigene Broschüre samt praxisorientierter Vokabelliste mit Begriffen für den Pflegealltag erarbeitet, die der Verein heute gemeinsam mit Sozialministerin Stefanie Drese im Pflegeheim in Rostock-Toitenwinkel vorgestellt hat.

„Für viele ältere Menschen ist Platt eine Sprache, mit der sie selbst noch aufgewachsen sind, die für sie mit persönlichen Erinnerungen und einem Heimatgefühl verbunden sind“, hob Drese bei ihrem Besuch hervor. Das im Pflegealltag wieder regelmäßig zu hören, könne dazu beitragen, schneller emotionale Brücken zwischen Personal und Bewohnern zu schlagen, Ängste abzubauen und das Zugehörigkeitsgefühl innerhalb der Einrichtung zu steigern.

„Ganz besonders profitieren hiervon demenziell erkrankte Personen. Die Forschung zeigt, dass bei Betroffenen die früh erlernten Sprachmuster oft lange erhalten bleiben“, erklärte die Ministerin. Die ihnen vertraute Sprache zu hören, helfe bei der Bewältigung von Emotionen und gebe ihnen oftmals ein besonderes Gefühl von Sicherheit, so Drese weiter.

Die Broschüre „Platt in de Pläg“ ist erstmals im Jahr 2022 erschienen und richtet sich insbesondere an angehende Pflegefachkräfte sowie an Auszubildende in Gesundheitsberufen. Sie bietet eine übersichtliche Sammlung häufig genutzter Begriffe und Redewendungen, die auf den Praxisalltag zugeschnitten sind. So enthält die Broschüre Begrifflichkeiten von der der Begrüßung über biografische Gespräche bis hin zu typischen Situationen der Betreuung und Arztgesprächen.

Drese: „Pflege bedeutet immer auch Beziehungsgestaltung. Ich freue mich deshalb sehr über das Engagement des Klönschnackvereins Rostocker 7 und hoffe, dass mit der Handreichung die Plattdeutsche Sprache noch viel mehr zu einer Art Türöffner in der Pflege werden kann.“

Interessierte Einrichtungen und Ausbildungsträger können die Broschüre auf den Seiten des Klönschnackvereins unter https://www.kloensnack-rostocker7.de/files/kloensnack/pdf/platt-in-de-plaeg.pdf herunterladen oder über den Verein bestellen.