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Kategorie: Landtag / Regierung / Politik M-V

Altersanrechnungsstunden kommen früher

Oldenburg: Wir reduzieren die Belastung für unsere älteren Lehrkräfte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern gewährt Lehrkräften Altersanrechnungsstunden früher. Lehrerinnen und Lehrer erhalten die Anrechnungsstunden bereits ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung ihres 57., 60. oder 63. Lebensjahres folgt.

Das sieht die geänderte Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung vor, die das Kabinett am Vormittag beschlossen hat. Bislang standen die Altersanrechnungsstunden erst zum Beginn des jeweils nächsten Schuljahres für die Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung und damit für viele von ihnen viel später.

„Wir reduzieren die Belastung für unsere älteren Lehrkräfte, weil sie weniger unterrichten“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit der Regelung, die ab dem neuen Schuljahr gilt, kommen wir dem berechtigten Wunsch vieler Lehrerinnen und Lehrer nach. Ich hoffe, dass diese Altersanrechnungsstunden eine entlastende Wirkung haben und dass wir dadurch die Lehrkräfte im Schuldienst halten können. Wir sind auf die erfahrenen Lehrerinnen und Lehrer genauso angewiesen wie auf die jungen Lehrkräfte.

Das gilt insbesondere in der derzeitigen angespannten Personalsituation, weil in allen Bundesländern Lehrkräfte fehlen. Die geänderte Landesverordnung schafft jetzt die rechtliche Verbindlichkeit für die Entlastung“, so Oldenburg.

Laut Landesverordnung erhalten Lehrkräfte ab 57 Jahren eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schulhalbjahr.

Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft 23 statt 27 Stunden unterrichtet. Altersanrechnungsstunden sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die es in keiner anderen Berufsgruppe gibt. Durch die neue Regelung entsteht ein Mehrbedarf von 45 Stellen. Das Land stellt dafür 3,8 Millionen Euro bereit.

Hochrechnungen zufolge erhalten zum 1. Februar 2024 etwa 4.600 Lehrkräfte insgesamt Altersanrechnungsstunden, knapp 1.000 Lehrkräfte zu diesem Zeitpunkt die früher gewährten Altersanrechnungsstunden. Darunter sind etwa 260 Personen, die 57 Jahre alt sind.

Arbeitsmarkt Juli 2023 in M-V

Meyer: Wichtigste Aufgabe ist Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses zur Stabilisierung der Wirtschaft

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen liegt im Juli 2023 in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Niveau des Vormonats Juni. Insgesamt waren 60.200 Menschen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,4 Prozent.

„Der Arbeitsmarkt zeigt sich derzeit stabil, obgleich die Unternehmen nach wie vor viele Unsicherheiten wie beispielsweise den Krieg in der Ukraine und die Energieversorgung bewältigen müssen. Die wichtigste Aufgabe ist jetzt die Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses, denn fähige und engagierte Mitarbeitende sind die Grundlage für erfolgreich am Markt agierende Betriebe. Dabei unterstützen wir die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Von den aktuell 60.200 Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern haben 25.000 keine abgeschlossene Berufsausbildung. Gleichzeitig sind bei den Arbeitsagenturen des Landes noch 4.200 unbesetzte Ausbildungsplätze gemeldet. Vor allem in den Berufsbildern Verkäufer/-in (410 freie Stellen), Kaufmann/-frau im Einzelhandel (269), Koch/Köchin (146), Hotelfachmann/-frau (128) sowie Fachkraft Lagerlogistik (123) sind Ausbildungsplätze frei.

„Die Zahlen sind vor allem in Hinblick auf die langfristige Fachkräftesicherung besorgniserregend. Um langfristig unsere Wirtschaft auf einem stabilen Kurs zu halten, muss aus- und weitergebildet werden. Alle Akteure müssen gemeinsam an einem Strang ziehen. Das heißt: Unternehmen sollten auch Bewerberinnen und Bewerbern eine Chance geben, die etwas mehr Unterstützung benötigen. Und Ausbildungsplatzsuchende sollten auch Berufsbildern eine Chance geben, die auf den ersten Blick außerhalb ihres Interessenfeldes liegen. Viele Berufe bieten attraktive Gestaltungsmöglichkeiten für die spätere Zukunft“, sagte Meyer.

D-Ticket für Senioren und Seniorinnen in M-V

Meyer: 19.000 bestellte Tickets sind ein Beleg für die Attraktivität eines kostengünstigen ÖPNV

Schwerin – Ab Dienstag, den 01.08.2023, können Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern für 29 Euro im Monat den ÖPNV nutzen und deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Stadt- und Regionalbussen reisen.

„Mit dem ab August nutzbaren D-Ticket für Seniorinnen und Senioren wurde ein erklärtes Ziel der Landesregierung konkret umgesetzt, es fördert die Attraktivität des klimaschonenden ÖPNV und erfährt bereits vor dem offiziellen Startschuss große Beliebtheit. Dies zeigt, dass das Ticket den Nerv der Menschen im Land trifft und noch mehr Nutzerinnen und Nutzer für den ÖPNV begeistert werden können. Jetzt gilt es die Mobilitätsoffensive weiter umzusetzen, sodass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot auch nutzen möchten“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer.

Bei den Verkehrsunternehmen des Landes sind bereits ca. 19.000 Deutschland-Tickets für Senioren und Seniorinnen aus Mecklenburg-Vorpommern verkauft worden. Zusammen mit den Verkehrsunternehmen des Landes organisiert federführend der Verkehrsverbund Warnow (VVW) aus Rostock den Vertrieb des neuen Angebotes.

Das neue Deutschland-Ticket für Seniorinnen und Senioren aus MV ist als Chipkarte oder Handyticket im Abo erhältlich und monatlich kündbar. Zu beachten ist, dass das Ticket vor dem ersten Geltungstag (erster eines Monats) bis zum 15. des Vormonats bestellt werden muss, da vorher alle erforderlichen Nachweise sorgfältig geprüft werden müssen.

Bei diesen Verkehrsunternehmen erhalten Sie das Deutschland-Ticket für Senioren und Seniorinnen aus MV:

  • Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) (rsag-online.de),
  • Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) (nahverkehr-schwerin.de),
  • Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP) (vlp-lup.de),
  • NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (nahbus.de),
  • Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG) (mvvg-bus.de),
  • Neubrandenburg: Neubrandenburger Verkehrsbetriebe (NVB) (neu-sw.de),
  • Regionalbus Rostock GmbH (rebus) (rebus.de),
  • Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) (avg-bus.de),
  • Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) (sw-greifswald.de),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (VVG) (vvg-bus.de),
  • Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB) (ubb-online.com),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) (vvr-bus.de),
  • ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) (www.odeg.de).

Errichtung von Agroforstsystemen

Schwerin – Landwirtschaftliche Unternehmen können in Mecklenburg-Vorpommern ab 2023 eine finanzielle Unterstützung für die Errichtung von Agroforstsystemen erhalten.

„Damit ist unser Land nach Bayern eines der ersten Bundesländer, welches die Neuanlage von streifen­förmigen Agroforstsystemen auf Acker- und Dauergrünlandflächen im Rahmen einer investiven Förderung unterstützt“, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Durch die Kombination landwirtschaftlicher Kulturen und Forstwirtschaft werde ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität und Klimaresilienz geleistet, fährt Aßmann fort.

Vorteile von Agroforstsystemen seien u.a.:

  • Die Verringerung der Verdunstung und Schutzwirkung für Ackerkulturen ge-gen Starkwinde und damit gegen Bodenerosion (Klimaanpassung
  • Schutz vor Wassererosion,
  • Langfristige Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse und im Boden,
  • Erhöhung der biologischen Vielfalt,
  • Zusätzliche Einkommensquelle aus energetischer Nutzung oder Nahrungsmittelproduktion für teilnehmende Betriebe.

„Im Rahmen der Agroforstrichtlinie können bis zu 65% der tatsächlich entstandenen Netto – Ausgaben (z.B. für die Anschaffung der Gehölze und Pflanzung) erstattet werden“, führt die Staatsseretärin aus.

Die Höhe der Zuwendung beträgt demnach maximal

  1. a) bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb,
  2. b) bis zu 4.138 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Sträuchern,
  3. c) bis zu 5.271 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung.

Förderanträge können beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gestellt werden.

Eine Fördervoraussetzung ist u.a. ein Konzept für die Anlage des Agroforstsystems, welches von der LMS-Agrarberatung positiv zu prüfen ist und gegebenenfalls das Einverständnis der unteren Naturschutzbehörde.

Die geförderten Agroforstsysteme müssen so angelegt werden, dass sie den Bedingungen der Ökoregelung 3 (ÖR 3) entsprechen.

Die Beibehaltung von Agroforstsystemen wird im Rahmen des Agrarantrages mit der Ökoregelung 3 unterstützt.

Weiterführende Informationen und die Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erhältlich.

Neue Teammitglieder für den Justizvollzug

Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns: „Der Justizvollzug freut sich über junge motivierte Menschen zur Verstärkung.“

Güstrow – 15 Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind vom Justiz­staatssekretär Friedrich Straetmanns an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow zu Probebeamten ernannt worden.

„Wir freuen uns über hoch motivierte Kolleginnen und Kollegen, die unseren Justizvollzug verstärken. Ihre engagierte Arbeit ist unverzichtbar für die Resozialisierung der Gefangenen und deren Weg in eine Zukunft ohne neue Straftaten.

Die Tätigkeit ist sowohl verantwortungsvoll als auch menschlich sensibel. Egal, ob Mörderin oder Betrüger, alle Gefangenen werden auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet. Das ist das Ziel unseres Justizvollzugs“, so Staatssekretär Straetmanns in Güstrow.

Die Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind zwischen 21 und 37 Jahre alt. Vor ihrer Ausbildung im Justizvollzug haben einige von ihnen eine Ausbildung als Tischler, Krankenpfleger, Koch oder Kauffrau im Einzelhandel absolviert.

Sie werden in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes für wertvolle Unterstützung in den Teams sorgen. Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kommunale Abwasserbeseitigung

Aktueller Lagebericht für M-V veröffentlicht

Schwerin – Die kommunalen Kläranlagen Mecklenburg-Vorpommerns reinigen jedes Jahr ca. 90 Millionen Kubikmeter Abwasser und schützen so unsere Gewässer vor Verunreinigungen.

„Trotz erheblicher Auswirkungen der erst im Verlauf des Jahres 2022 in ihrer Tragweite nachlassenden COVID-19-Pandemie und der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise auf die Abwasserbeseitigung, gewährleisten die Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern eine stabile Abwasserentsorgung und eine hohe Reinigungsleistung. Dies macht der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erstellte Lagebericht 2023 über die kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern, der die Berichtsjahre 2021 und 2022 umfasst, deutlich“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltstaatssekretärin Elisabeth Aßmann heute in Schwerin.

In Folge der COVID-19-Pandemie sei es zeitweise vor allem zu Personalengpässen durch Quarantäne und hohen Krankenstand gekommen, sagte sie weiter. Die Energiekrise in Folge des Ukrainekrieges habe im Berichtszeitraum zu gestiegenen Energiepreisen und teils erheblichen Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Betriebsmitteln, insbesondere Eisensalzen, aber auch bei Bau- und Ersatzteilen, geführt.

„Auch wenn hinsichtlich der Liefersicherheit längst keine Situation erreicht ist, wie vor der Krise, lassen die vorliegenden Informationen aber erkennen, dass Fällmittel wieder am Markt erhältlich sind, dies jedoch nicht mit gewohnter Sicherheit und zu deutlich höheren Preisen“, schätzte Aßmann ein. Dank der schnell eingeleiteten Maßnahmen und der fachlichen Betriebsführung seien die Überwachungswerte bis auf einige wenige geringfügige Einzelüberschreitungen bei der Selbstüberwachung eingehalten und abwasserverursachte Verunreinigungen von Gewässern weitestgehend verhindert worden.“

„Für die trotz der erheblichen Herausforderungen auch in diesem Berichtszeitraum wieder geleistete hervorragende Arbeit der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften und Unternehmen bedanke ich mich ausdrücklich“, so Aßmann.

Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpommern von 108 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wahrgenommen. „Hierbei handelt es sich um 32 Zweckverbände, einen auf der Grundlage des Wasserverbandsgesetzes gegründeten abwasserbeseitigungspflichtigen Wasser- und Bodenverband, 74 Städte und Gemeinden sowie ein Amt“, erläutert Ute Hennings, Direktorin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV „Zum Stichtag 31. Dezember 2022 existieren in Mecklenburg-Vorpommern 581 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohnerwerten (EW)[i]. Zudem fallen in den Geltungsbereich der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sechs industrielle Betriebe“, so Hennings weiter.

„Um die hohe Reinigungsleistung zu gewährleisten, verfügen alle kommunalen Kläranlagen mindestens über mechanische und biologische Behandlungsstufen. Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes beträgt 16.449 Kilometer, davon 11.421 Kilometer Schmutzwasserkanäle, 4.411 Kilometer Regenwasserkanäle und 617 Kilometer Mischwasserkanäle“, verdeutlicht Ute Hennings.

Seit 2016 besteht gemäß der Wasserförderrichtlinie MV die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Die Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen beseitigen und sind auf den guten Zustand des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Im Berichtszeitraum wurden 310.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt: für die Fertigstellung bereits im letzten Berichtszeitraum begonnener Maßnahmen zur Verbesserung der Phosphorelimination auf sechs Kläranlagen sowie für die Verbesserung der Reinigungsleistung bei einer weiteren Kläranlage und die Überleitung des Abwassers von zwei außer Betrieb genommenen Kläranlagen zu Kläranlagen mit gezielter Phosphorelimination.

[i] Einwohnerwert ist ein Vergleichswert für die Angabe von Kläranlagenkapazitäten, der sich aus der anzuschließenden Einwohnerzahl und der Schmutzfracht aus industriellem und gewerblichem Abwasser (ausgedrückt in Einwohnergleichwert) zusammensetzt, wobei für die Umrechnung der industriellen und gewerblichen Schmutzfracht die durch einen Einwohner erzeugte mittlere Schmutzfracht in Höhe von 60 g pro Tag BSB5 (Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen) zugrunde gelegt wird.

Schuldenabbau der Kommunen in M-V

Schwerin – Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern konnten in den vergangenen Jahren weiter ihre Schulden abbauen. Mit der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) 2020 haben Land und kommunale Spitzenverbände ein unbürokratisches Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen auf den Weg gebracht. Die finanziellen Hilfen des Landes aus dem FAG M-V in Form von Konsolidierungszuweisungen und Sonder- und Ergänzungszuweisungen dienen zur nachhaltigen Unterstützung der Kommunen bei der Rückführung von Defiziten aus Vorjahren und helfen den Kommunen beim angestrebten Haushaltsausgleich.

Zum 31. Dezember 2022 beliefen sich die kommunalen Haushaltsdefizite der kreisangehörigen Gemeinden auf rund 58 Millionen Euro, 137 Gemeinden erreichten den Ausgleich der Finanzrechnung nicht. Daneben waren zum 31. Dezember 2022 die Landeshauptstadt Schwerin mit rund 107 Millionen Euro und der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit rund 63 Millionen Euro verschuldet.

„Ich freue mich sehr, dass 77 Kommunen in unserem Land die Möglichkeit, Konsolidierungshilfen in Anspruch zu nehmen, genutzt haben. Das Innenministerium hat so im Haushaltsjahr 2022 insgesamt mehr als 38 Millionen Euro ausgezahlt und damit den Konsolidierungsprozess unserer Kommunen deutlich beschleunigt“, sagt Christian Pegel.

Konsolidierungszuweisungen können Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Defizite aus Vorjahren erwirtschaften. „Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr – grundsätzlich – einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist“, erklärt der Innenminister. Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten besonders finanzschwache Kommunen, wenn es ihnen trotz Konsolidierungsanstrengungen längerfristig nicht gelingt, Überschüsse zu erwirtschaften, weil nicht einmal jahresbezogen der Haushaltsausgleich erreicht werden kann.

Die Prognose für 2023 ist positiv. „Im Haushaltsjahr 2023 können  aus dem kreisangehörigen Raum voraussichtlich 89 Anträge mit einem Volumen von etwa 17,5 Millionen Euro gestellt werden“, so Innenminister Pegel und ergänzt: „Die Vielzahl der Kommunen, die in den Jahren 2020 bis 2022 finanzielle Hilfen des Landes erhalten hat und voraussichtlich auch im Jahr 2023 erhalten wird, zeigt, dass wir es mit dem neuen FAG geschafft haben, verschuldeten Kommunen einen niedrigschwelligen Zugang zu finanziellen Hilfen bereitzustellen, damit möglichst viele die Unterstützung in Anspruch nehmen.“

Die Anzahl der kreisangehörigen Gemeinden mit einem Haushaltsdefizit verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2019 von 184 auf 137 Kommunen (Stand 31. Dezember 2022). „Die Haushaltsdefizite konnten von Ende 2019 in Höhe von mehr als 128 Millionen Euro zu 2022 auf etwa 58 Millionen Euro reduziert und somit mehr als halbiert werden“, führt Minister Pegel aus und weiter:

„Der deutlichste Rückgang der Anzahl der bisher defizitären Gemeinden konnte in den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenlandschaft erreicht werden. Auch in den anderen Landkreisen zeigt sich eine positive Entwicklung. Die Höhe der negativen Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen ist ebenfalls in allen Landkreisen rückläufig, insbesondere in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte.“

Neben den Konsolidierungshilfen mit einer Gesamthöhe von 60,9 Millionen Euro an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, den Landkreis Vorpommern-Greifswald, Neubrandenburg und Schwerin sind diese Kommunen sowie die Stadt Stralsund darüber hinaus in den Jahren 2020 bis 2022 auf der Grundlage von Konsolidierungsvereinbarungen aus Vorjahren zum Erreichen des Haushaltausgleichs mit Mitteln in Höhe von 41,06 Millionen Euro unterstützt worden.

„Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und Stralsund erreichten schon Ende 2020 den vollständigen Haushaltsausgleich, Neubrandenburg in 2021. Der Konsolidierungsprozess des Landkreises Vorpommern-Greifswald und der Landeshauptstadt Schwerin ist mit Blick auf das erhebliche Ausmaß der in Vorjahren entstandenen Schulden längerfristig zu verfolgen“, so Minister Christian Pegel und lobt die bereits geleistete Arbeit: „Aber auch diese beiden Kommunen haben bereits deutliche Verbesserungen erreicht.“

Zusammenfassend zeigen die Konsolidierungshilfen von 2020 bis 2022 für alle Kommunen des Landes Wirkung. „Unser übergeordnetes Ziel ist es, alle bisher noch verschuldeten Gemeinden, Städte und Landkreise in unserem Land dabei zu helfen, ihren Haushalt in den kommenden Jahren ausgleichen zu können. Dadurch erlangen sie wieder ihre selbständige finanzielle Gestaltungskraft und können vor Ort wieder stärker selbst gestalten“, verdeutlicht Innenminister Pegel und:

„Bereits nach den ersten drei Antragsjahren ist, obwohl wir die Corona-Pandemie und die Auswirkungen des Ukraine-Krieges finanziell alle zu spüren bekommen haben, die Anzahl der verschuldeten Kommunen verringert worden. Gemeinsam werden wir den begonnenen Konsolidierungsprozess noch weiter voranbringen.“

Menschenverachtendes Handeln

Innenminister Christian Pegel: „Hissen der Hakenkreuzfahne ist menschenverachtend“

Neubrandenburg – Innenminister Christian Pegel hat das Hissen einer Hakenkreuzfahne durch bislang Unbekannte auf dem Neubrandenburger Bahnhofsvorplatz scharf verurteilt.

„Das Hakenkreuz steht für die schlimmsten Verbrechen an der Menschlichkeit, die je von deutschem Boden ausgegangen sind – sie zu hissen ist nicht nur eine Straftat, sondern menschenverachtend und klar verfassungsfeindlich“, so der Minister.

„Wer sie hisst, stellt sich außerhalb unserer Gesellschaft, will die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen und verhöhnt in unerträglicher Weise die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.“

Die Polizei werde alles daransetzen, die Straftäter zu ermitteln.