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Monat: September 2026

M-V will Benachteiligung von ehemals Krebserkrankten beenden

Schwerin – Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung beschlossen, eine Entschließung in den nächsten Bundesrat einzubringen. Mit dieser wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Regelung zum „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen vorzulegen. Nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen sollen Betroffene künftig weder über eine überwundene Krebserkrankung informieren noch diese offenlegen müssen. Bereits gespeicherte Daten über eine überwundene Krebserkrankung sollen nach Ablauf dieser Fristen gelöscht werden.

Ministerpräsidentin Schwesig erläuterte, warum eine solche Regelung wichtig ist: „Der medizinische Fortschritt hat in den vergangenen Jahren vieles verändert. Heute sind zahlreiche Krebserkrankungen heilbar und lassen sich langfristig ohne erhöhtes Risiko für eine erneute Erkrankung oder einen früheren Tod behandeln. Dennoch müssen Menschen in Deutschland ihre überstandene Krebserkrankung bei Versicherungsabschlüssen oder Kreditverträgen weiterhin angeben.

Ich weiß selbst, wie belastend sich das anfühlt. Man hat den schweren Weg der Genesung geschafft und muss sich danach trotzdem mit Benachteiligungen auseinandersetzen. Versicherungen, Kredite oder sogar Adoptionen können dadurch schwieriger werden oder ganz scheitern. Das kann und darf nicht sein. Wer eine Krebserkrankung überwunden hat, darf nicht ein Leben lang mit seiner früheren Erkrankung belastet werden. Das ist gerade für junge Menschen wichtig.“

„Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, sollte danach wieder in ein normales Leben zurückkehren können. Es darf nicht sein, dass Menschen nach einer längst überstandenen Krankheit weiterleiden müssen, weil sie auch Jahre später benachteiligt werden. Eine persönliche Heilung sollte auch eine gesellschaftliche Heilung bedeuten. Das Recht muss dort korrigieren, wo eine medizinisch nicht mehr gerechtfertigte Ungleichbehandlung entsteht.

Das „Recht auf Vergessenwerden“ sollte in der Zukunft umfassend Benachteiligungen, die aus Erkrankungen resultieren, beenden“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Sie ergänzte: „Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und ihre Stifterin, die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V., fordern seit zwei Jahren gesetzgeberische Maßnahmen, um diese Diskriminierungen zu beseitigen. Andere europäische Staaten machen es bereits vor.

Belgien, Frankreich und Spanien sehen eine Frist von fünf Jahren vor, nach der eine überwundene onkologische Erkrankung nicht mehr berücksichtigt werden darf. In Deutschland sind es 15 Jahre. Vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sollte auch für Betroffene anderer Krankheiten ein „Recht auf Vergessenwerden“ geschaffen werden, das es ebenfalls in einigen europäischen Staaten gibt. Entsprechende Regelungen fehlen in der Bundesrepublik Deutschland.“

Wohnungsbau sozial: Neue Regelungen für M-V in Kraft

Schwerin – Am 15. September 2026 tritt die neue Richtlinie für den Wohnungsbau sozial in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft und ersetzt jene aus 2023. „Abläufe und Voraussetzungen haben wir vereinheitlicht und tragen den erheblichen Baukosten besser als bisher Rechnung. Dies schlägt sich in einem einheitlichen Förderweg nieder. Wohnberechtigungsscheine, die die Gemeinden ausstellen, gibt es künftig praktisch für alle Durchschnittsverdiener“, fasst Landesbauminister Christian Pegel die Neuerungen zusammen.

Künftig werden Baukosten bis zu 5.320 Euro/m² anerkannt. Gefördert wird mit nach wie vor zinsfreien Darlehen von bis zu 3.990 Euro/m². Nach erfolgreicher Fertigstellung werden 30 Prozent der Darlehenssumme erlassen, also müssen nur bis zu 2.793 Euro/m² zurückgezahlt werden. Als Gegenleistung entstehen belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen mit einer Höchstmiete von 6,75 Euro/m². Diese liegt erheblich unter den Mieten, die auf dem freien Markt für Neubauten aufgerufen werden. Nach wie vor können geförderte Wohnungen nur von Personen mit einem Wohnberechtigungsschein gemietet werden.

Neu ist, dass das Förderprogramm künftig nur noch einen einheitlichen Förderweg aufweist. Bislang gab es zwei Förderweg; der erste zielte auf Haushalte mit kleinen, der zweite auf Haushalte mit mittleren Einkommen. Nun gibt es nur noch einen Förderweg, der jedoch Förderung bewusst bis in mittlere Einkommensgruppen umfasst. Vorsorglich wurden die Einkommensgrenzen bereits im Juli aktualisiert.

Beispiele

In einem Single-Haushalt liegt die Bruttoeinkommensgrenze nur rund 600 Euro unterhalb des MV-Durchschnittseinkommens von jährlich 38.665 Euro. In einem Familienhaushalt mit zwei berufstätigen Partnern und zwei nicht arbeitenden Kindern ist die maximale Summe der beiden Bruttogehälter der Eltern, um noch einen Wohnberechtigungsschein beantragen zu können, rund 88.400 Euro. Diese Beträge liegen in der mittleren Einkommensgruppe, sodass so gut wie alle Durchschnittsverdiener in MV einen Wohnberechtigungsschein erhalten und in den Genuss der mit Fördermitteln errichteten Wohnungen kommen können.

Ebenfalls neu ist die digitale Antragstellung: Anträge auf Neubauförderung können ab Dienstag unter www.lfi-mv.de digital gestellt werden. Vorgeschaltet bleibt nach wie vor das analoge Beratungsgespräch mit dem LFI, das teure Fehlplanungen vermeidet.

Der Wortlaut der Richtlinie wurde heute im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Es werde Licht auf dem Platz

Bessere Trainingsbedingungen für die Schwaaner Eintracht: Neue LED-Flutlichtanlage geht in Betrieb

Schwaan- Für die rund 360 Mitglieder der Schwaaner Eintracht ist die kommende dunkle Jahreszeit nun kein Problem mehr. Nach rund zwei Jahren der Planungs- und Bauzeit wurde die neue LED-Flutlichtanlage feierlich eingeweiht, die das Training auf der knapp 2,5 Hektar großen Fläche auch in den Abendstunden möglich machen soll. Sportministerin Stefanie Drese war am Montagabend persönlich vor Ort und freute sich über den weiteren Meilenstein für den Verein.

„Ganze 16 Jugend-, Herren- und Freizeitteams nennen die Schwaaner Eintracht ihr sportliches Zuhause. Das ist ein Beweis für die hervorragende Vereins- und Nachwuchsarbeit, macht die Vergabe von Trainingszeiten allerdings nicht leichter“, weiß die Ministerin. So sollen mit der Förderung des Landes in Höhe von fast 100.000 Euro mehr Flexibilität, mehr Trainingsmöglichkeiten aber auch bessere Bedingungen für Wettkämpfe geschaffen werden.

„Mit über 310.000 Mitgliedern in den Sportvereinen in Mecklenburg-Vorpommern boomt der Sport bei uns im Land und, da muss auch die Infrastruktur mithalten. Eine 30 Jahre alte Beleuchtung, die aus einem Mix aus Straßenlampen und Betonpfeilern mit Halogenstralern besteht, ist einfach nicht mehr zeitgemäß und durch den hohen Stromverbrauch sehr teuer“, erklärte Drese.

Steigende Mitgliederzahlen hatten zudem für ein Platzproblem bei der Schwaaner Eintracht gesorgt. Das Land hatte deshalb vor kurzem auch einen neuen Containerkomplex inklusive Sanitärbereich gefördert, um den neuen Bedarfen auch trotz eines Mitglieder-Booms gerecht zu werden.

Investitionen, die sich aus Sicht der Ministerin aber auszahlen. „Jeder Euro, den wir in unsere Sportvereine stecken, ist ein Euro, der der Bewegung von Kindern und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt entgegenkommt. Schließlich finden hier auf dem Platz auch fernab des Spielbetriebes regelmäßig Menschen aller Altersgruppen zusammen“, unterstrich Drese.

Dass das wirke, habe auch die Fundraising-Kampagne für die Bereitstellung der Eigenmittel für die LED-Umrüstung gezeigt. „Neben Verein, Land und Kommune haben sich so auch rund 60 Unterstützerinnen und Unterstützer an der Finanzierung beteiligt. „Das zeigt aus meiner Sicht, welch guten Ruf und wie viel Rückhalt die Schwaaner Eintracht genießt. Das wollen wir mit einem modernen Sportplatz und guten Rahmenbedingungen für den Verein auch in Zukunft unterstützen. Ich wünsche der Schwaaner Eintracht deshalb viele erfolgreiche Trainings- und Spielabende unter dem neuen Flutlicht“, so Drese abschließend.

Hafenentwicklungsplan und Studie zur Offshore-Windindustrie

Dr. Wolfgang Blank: „Wir richten die Rostocker Häfen auf die Zukunft aus“

Rostock – Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank hat heute in Rostock einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 440.000 Euro an die Hanse- und Universitätsstadt übergeben. Gefördert werden damit die Erstellung des Hafenentwicklungsplan 2050 sowie eine Potentialstudie zum Offshore-Windausbau in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesamtausgaben betragen rund 590.000 Euro. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt­schaftsstruktur“ (GRW).

„Unsere Häfen sind Motoren der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Sie verbinden unser Land mit internationalen Märkten und bieten Raum für Unternehmen, Investitionen und neue Arbeitsplätze. Mit dem Hafenentwicklungsplan 2050 richten wir den Blick auf die langfristige Entwicklung der Rostocker Häfen. Zugleich wollen wir die Chancen der Off­shore-Windindustrie sowohl für Rostock als auch für Mukran stärker nutzen. Unser Ziel ist es, mehr Wertschöpfung aus der Offshore-Windenergie für unser Land zu gewinnen und damit gute Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen“, sagte Dr. Wolfgang Blank.

Der bisherige Hafenentwicklungsplan stammt aus dem Jahr 2017 und reicht bis 2030. Mit der Fortschreibung soll eine planerische Grundlage für die Entwicklung bis 2050 ge­schaffen werden. Dabei sollen insbesondere die im neuen Regionalen Raumentwicklungsprogramm vorgesehenen Erweiterungsflächen für den Hafen näher betrachtet und ihre künftige Nutzung konkretisiert werden. Die konzeptionelle Vorbereitung erfolgt durch ROSTOCK PORT.

In Zusammenhang damit steht die Potentialanalyse zum Off­shore-Windausbau. Sie soll untersuchen, welche Möglich­keiten sich für zusätzliche Wertschöpfung und zusätzlichen Umschlag an den hafenstandorten Rostock und Mukran er­geben. Angesichts begrenzter Flächen soll die Studie dazu beitragen, die verfügbaren Kapazitäten entsprechend den Anforderungen der Branche bestmöglich zu nutzen.

Betrachtet werden die drei wesentlichen Phasen im Lebens­zyklus eines Offshore-Windparks: Aufbau, Betrieb sowie Rückbau und Recycling. Für Rostock liegt der Schwerpunkt auf den Chancen im Betrieb sowie beim Rückbau und Recyc­ling, für Mukran werden alle drei Phasen untersucht. Dabei sollen jeweils auch die volkswirtschaftlichen Effekte für die Standorte ermittelt werden.

„Die Chancen der Offshore-Windindustrie reichen weit über die Errichtung neuer Anlagen hinaus. Auch ihr Betrieb, der spätere Rückbau sowie das Recycling eröffnen unseren Unternehmen weitreichende Perspektiven. Wer diese Poten­tiale nutzen will, muss die Anforderungen der Branche früh­zeitig erkennen und die hiesige Hafenentwicklung gezielt darauf ausrichten. Dafür schaffen wir mit der Förderung eine fundierte Entscheidungsgrundlage“, so Minister Dr. Blank.

Ausbau der Neubrandenburger Straße

Dr. Wolfgang Blank: „Wir investieren in leistungsfähige und sichere Verkehrswege für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger“

Rostock – Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank hat heute in Rostock einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 820.000 Euro an die Hanse- und Universitätsstadt über­geben. Gefördert wird der zweite Bauabschnitt zum Ausbau der Neubrandenburger Straße (L 39). Die Gesamtausgaben betragen rund 1,4 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie Meck­lenburg-Vorpommern (KommStrabauFöRL M-V).

„Wir stärken die Infrastruktur in unserem Land – und mit der Neubrandenburger Straße eine wichtige Verkehrsader im Süden Rostocks. Sie verbindet die Stadt mit dem Umland und der Autobahn 19. Mit dem Ausbau verbessern wir die Ver­kehrsbedingungen für alle, die hier täglich unterwegs sind. Die Fahrbahn und die Gehwege werden erneuert, Radfahrstreifen angelegt und die Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. So erhöhen wir die Leistungsfähigkeit der Straße, schaffen mehr Sicherheit und verbessern den Zugang zum Nahverkehr“, sagte Minister Dr. Blank.

Der zweite Bauabschnitt umfasst den rund 350 Meter langen Bereich nördlich des Bahnübergangs bis zur Tessiner Straße. Die vorhandenen Verkehrsflächen werden zurückgebaut, neu geordnet und grundhaft erneuert. Neben dem Ausbau von Fahrbahn und Gehwegen sind zwei barrierefreie Bushalte­stellen, eine Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgän­ger sowie Radfahrstreifen vorgesehen.

„Mit gut ausgebauten Verkehrswegen erleichtern wir den All­tag der Menschen in unserem Land und stärken die Erreich­barkeit unserer Wirtschaftsstandorte. Mit dieser Förderung unterstützen wir die Hansestadt Rostock dabei, diese wichtige Straße für die kommenden Jahre fit zu machen und die unter­schiedlichen Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer zu berück­sichtigen“, so Minister Dr. Blank.

Der Baubeginn erfolgte im Mai 2026. Die Fertigstellung ist für die erste Jahreshälfte 2028 geplant.

Entwicklungsplan für den Zoologischen Garten Rostock

Dr. Wolfgang Blank: „Wir stärken den Rostocker Zoo als ganzjähriges Ausflugsziel für Jung und Alt“

Rostock – Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank hat heute in Rostock einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 150.000 Euro an die Hanse- und Universitätsstadt übergeben. Gefördert wird die Erstellung eines Masterplans für die Weiterentwick­lung des Zoologischen Gartens- Die Gesamtausgaben be­tragen rund 200.000 Euro. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

„Der Rostocker Zoo ist ein Anziehungspunkt für Urlauber, Tagesgäste und Familien. Mit dem Masterplan schaffen wir die Grundlage, um den Zoo als ganzjähriges Angebot weiter zu stärken und zukünftige Investitionen gezielt vorzubereiten. Das macht Rostock auch außerhalb der Hauptsaison als Aus­flugs- und Urlaubsziel noch attraktiver. Davon profitieren ebenso die Gastronomie, das Gastgewerbe und weitere Unternehmen in der Region“, sagte Minister Dr. Blank.

Der Masterplan soll Konzepte und Strategien für die weitere Entwicklung des Zoologischen Garten bündeln. Dazu gehören Kosten-Nutzen-Analysen sowie mögliche Zeitrahmen für erfor­derliche Maßnahmen und künftige Projekte. Ziel ist es, vor­handene Konzeptideen und notwendige Maßnahmenpakete in umsetzbare Planungs- und Bauvorhaben zu überführen.

„Mit einer vorausschauenden Planung ermöglichen wir die verfügbaren Mittel wirksam einzusetzen. Der Masterplan soll aufzeigen, welche Vorhaben den Zoo weiter voranbringen und in welchen Schritten sie umgesetzt werden können. Damit wird aus guten Ideen eine konkrete Perspektive für die Zukunft“, so Minister Dr. Blank.

Erholungswald „Seeblick“ offiziell gesichert

Lohmen – Ein Wald zum Spielen, Lernen, Bewegen und Naturerleben: Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute in Lohmen die Verordnung für den neuen Erholungswald „Seeblick“ an Bürgermeister Bernd Dickau übergeben. Rund 3,3 Hektar gemeindeeigener Wald sind damit forstrechtlich als Erholungswald gesichert. Die Initiative dazu ging 2025 von der Gemeinde Lohmen und der Kindertagesstätte „Waldgeister“ aus – mit dem Ziel, den ersten Kindergesundheitswald des Landes zu gestalten.

„Aus einer guten Idee vor Ort wird jetzt etwas Dauerhaftes. Wir schaffen einen geschützten Raum, in dem Kinder sich bewegen, Natur entdecken und lernen können. Wald ist eben nicht nur Lebensraum und Rohstofflieferant. Er kann auch ein Ort sein, der Körper und Seele guttut. Genau das wollen wir hier in Lohmen erlebbar machen“, sagte Backhaus.

Die Verordnung gibt dem Kindergesundheitswald einen verbindlichen Rahmen. Der Wald soll ausdrücklich der Erholung und Gesundheitsförderung dienen. Vorgesehen sind Umweltbildung und kinderfreundliche Aktiv-Erholung. Bewegung und Sinneserfahrungen in der Natur sollen die körperliche, seelische und soziale Gesundheit von Kindern fördern. Auch die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sind bei der Ausgestaltung zu berücksichtigen.

Gleichzeitig wird der Wald dauerhaft gesichert und soll naturnah und klimaangepasst entwickelt werden. Kahlschläge sind grundsätzlich zu unterlassen, Pflanzenschutzmittel auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Auch der Erhalt des Waldbodens als Wasserspeicher spielt eine besondere Rolle. Die Verordnung schützt den Erholungscharakter zudem vor störenden Nutzungen.

Backhaus: „Das Besondere ist: Wir reden nicht nur darüber, dass Wald Kindern guttut. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Gesundheit, Bewegung, Umweltbildung und Naturerfahrung hier dauerhaft zusammengehören. Und wir schützen gleichzeitig den Wald selbst. Das ist Naturschutz, der bei den Menschen ankommt.“

Die Kinder der Kita „Waldgeister“ nutzen den Wald bereits regelmäßig als Spiel- und Lernort. Gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Horst Klinkmann fanden bereits Veranstaltungen statt, bei denen die Kinder den Wald und seine gesundheitsfördernde Wirkung unmittelbar erleben konnten.

Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit dem gesundheitlichen Potenzial des Waldes. Mit der Novelle des Landeswaldgesetzes wurde 2011 unter Backhaus‘ Leitung der Weg für neue Nutzungsformen wie Kur- und Heilwälder geöffnet. 2017 folgte in Heringsdorf der erste zertifizierte Heilwald Deutschlands. Insgesamt umfassen die forstrechtlichen Schutzgebiete im Land heute fast 250 Hektar.

„Mecklenburg-Vorpommern war beim Thema Wald und Gesundheit früh Vorreiter. In Lohmen entwickeln wir diesen Gedanken konsequent weiter und rücken die Kinder in den Mittelpunkt. Ich wünsche mir, dass daraus ein Beispiel für andere Gemeinden wird. Denn wenn Kinder früh erfahren, wie wertvoll Wald und Natur für sie sind, ist das auch eine Investition in die nächste Generation.“

Die Erholungswaldverordnung „Seeblickregion“ wurde am 7. Juli 2026 veröffentlicht und ist seit dem 8. Juli 2026 in Kraft. Der überwiegend von Kiefern geprägte Wald liegt südwestlich von Lohmen.

Das Sustainable Engineering Center (SEC) kommt!

Land erteilt Planungsauftrag für den Ersatzneubau

Rostock – Die Forschungsinfrastruktur der Universität Rostock soll zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Das Sustainable Engineering Center (SEC) ist der Ersatzneubau für die bisherige Strömungshalle. Anschließend soll die bestehende Strömungshalle denkmalgerecht grundsaniert werden.

Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung hat heute dem Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt Rostock den Auftrag erteilt, die Entwurfsunterlage-Bau für den Ersatzneubau zu erstellen. Voraussetzung für die Fortführung des Vorhabens war unter anderem die denkmalrechtliche Genehmigung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, die am 4. September 2026 erteilt wurde.

Grundlage für die weitere Planung ist eine umfassende Machbarkeitsuntersuchung. Darin wurde der Bedarf unter intensiver Beteiligung der Universität Rostock geprüft und verbindlich festgelegt. Die Untersuchung wurde in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, der Universität Rostock und dem Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt Rostock erarbeitet.

Mit der nun beauftragten Planung werden die baulichen, technischen, terminlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Vorhabens weiter vertieft. Damit wird die Grundlage für die nächsten Schritte auf dem Weg zur Umsetzung des Ersatzneubaus geschaffen.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erläutert: „Gute Nachrichten für die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern: Mit dem jetzt erteilten Planungsauftrag gehen wir beim Sustainable Engineering Center den nächsten wichtigen Schritt. Nach der denkmalrechtlichen Genehmigung können wir die Planung für den Ersatzneubau der Strömungshalle nun konkret vorantreiben. Unser Ziel ist eine leistungsfähige und nachhaltige Forschungsinfrastruktur, die langfristig gute Bedingungen für Wissenschaft und Kooperationen mit der Wirtschaft schafft.“

Wissenschaftsministerin Bettina Martin betont: „In Rostock wird im Bereich des nachhaltigen maritimen Ingenieurwesens bundesweit einmalige Forschung und Lehre betrieben. Dafür ist eine gute Forschungsinfrastruktur unerlässlich und wichtig für das Land. Mit dem Sustainable Engineering Center wird in Rostock eine Infrastruktur von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung entstehen. Die geplanten Strömungslabore, bestehend aus einem Seegangsbecken und einem Schleppkanal, werden in ihrer Kombination bundesweit einzigartig sein und neue Voraussetzungen schaffen, innovative Technologien unter realitätsnahen Bedingungen erforschen und weiterentwickeln zu können.

Die experimentellen Möglichkeiten werden dabei über klassische maritime Forschungsfelder hinausgehen und auch für Bereiche wie den Fahrzeugbau, die Luftfahrttechnik, die Energietechnik oder die Biomedizintechnik von Bedeutung sein. Der jetzt erteilte Planungsauftrag ist deshalb ein wichtiger Schritt, um diese für unser Land bedeutsame Hochschulbaumaßnahme weiter voranzubringen. Die bestehende Strömungshalle hat erhebliche bauliche Mängel, deswegen besteht hier dringender Handlungsbedarf.“

Die Rektorin der Universität Rostock, Prof. Elizabeth Prommer, sagt: „Mit dem Sustainable Engineering Center schaffen wir nicht nur wichtige Perspektiven für unsere maritime Forschung und die Zusammenarbeit mit der Industrie. Das SEC ist zugleich ein zentraler Baustein für die Zukunft unserer Lehre. Die Nachfrage nach unserem neuen Studiengang Sustainable Maritime Engineering zeigt eindrucksvoll, wie groß das Interesse an einer Ausbildung für die nachhaltige maritime Wirtschaft ist. Dafür brauchen wir eine leistungsfähige Forschungs- und Lehrinfrastruktur, die Theorie und Praxis miteinander verbindet. Mit dem SEC schaffen wir dafür beste Voraussetzungen.“