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Autor: Rügenbote

Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes M-V

Christian Pegel: „Wer Wind- und Solaranlagen vor der eigenen Haustür hat, soll noch stärker davon profitieren.“

Schwerin – Der Landtag hat heute die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes beschlossen. Damit sollen Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern stärker am Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligt werden.

Dazu erklärte Innenminister Christian Pegel in Vertretung für den krankheitsbedingt im Landtag abwesenden Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank: „Erneuerbare Energien müssen besonders dort Vorteile bringen, wo sie entstehen. Mit dem BüGem 2.0 schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort noch stärker davon profitieren, wenn Windenergie- und Photovoltaikanlagen in ihrer Nachbarschaft gebaut werden – etwa in Form von Direktzahlungen, Stromgutschriften oder einem neuen Fußballplatz.“

„Mit der Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes ermöglichen wir Verhandlungen auf Augenhöhe zwischen Anlagenbetreiber und Gemeinde und schaffen einfache und transparente Beteiligung für die Menschen vor Ort“, so Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. „Zudem schaffen wir zusätzliche Anreize für die Nutzung von Direktstrom. Damit steigern die unternehmerische Wertschöpfung vor Ort, zum Beispiel in grünen Gewerbegebieten.“

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  1. Verhandlungen auf Augenhöhe:

    Die Gemeinden begegnen den Unternehmen auf Augenhöhe.

  1. Einfach umsetzbar:

    Beide Seiten können sich auf einfach umsetzbare Beteiligungsmodelle einigen und so den Aufwand verringern.

  1. Weniger Bürokratie:

    Die Verfahren werden vereinfacht und die Unternehmen damit entlastet.

  1. Erweiterter Geltungsbereich:

    Künftig gilt das Gesetz auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (ab einem Megawatt installierter Leistung (Größe von ca. 1 Hektar)).

  1. Klarer Wirkungskreis:

    Bei Windenergie sind Gemeinden beteiligungsberechtigt, deren Gemeindegebiet ganz oder teilweise innerhalb eines 2,5-Kilometer-Radius um die Turmmitte der Anlage liegt. Bürgerinnen und Bürger können profitieren, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in einer beteiligungsberechtigten Gemeinde haben.

 Bei Freiflächen-PV ist die Standortgemeinde der Anlage  beteiligungsberechtigt. Damit können alle  Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde profitieren.

  1. Mehr Beteiligung:

    Wählen die Verhandlungspartner eine Standardbeteiligung, dann werden sowohl Gemeinden als auch ihre Einwohnerinnen und Einwohner wie im folgenden Beispiel beteiligt:

          Im Standardmodell erfolgt die Abrechnung je vollem Megawatt installierter Leistung der Anlage.

          Für Windenergieanlagen:

  • Erzeuger zahlen 5.000 € pro vollem MW installierter Leistung für die Gemeinde je Jahr
  • Erzeuger zahlen 5.000 € pro vollem MW für die Bürgerinnen und Bürger je Jahr

          Bei über 50 % Direktstrom / lokale Wertschöpfung im Umkreis:

  • Halbierung auf jeweils 2.500 € pro MW

          Für Freiflächen-PV:

  • Erzeuger zahlen 1.000 € pro MW für Gemeinde
  • Erzeuger zahlen 1.000 € pro MW für Bürger
  • Halbierung bei Direktstrom
  1. Mehr Möglichkeiten:

    Dabei stellt das Gesetz mehr Möglichkeiten zur Verfügung, z.B. Stromgutschriften für die Einwohnerinnen und Einwohner und Direktzahlungen an die Gemeinden. Die Gemeinden können aber auch den Kauf von Anlagen aushandeln und selbst Windanlagenbetreiber werden.

  2. Mehr Rechtssicherheit:

    Ein landeseinheitlicher Mustervertrag entlastet die Kommunen künftig bei Verhandlungen.

  1. Repowering:

    Die Regerlungen greifen auch beim Ersatz alter Windenergieanlagen durch neue Anlagen („Repowering“).

Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2016 das erste Beteiligungsgesetz dieser Art in Deutschland geschaffen. Betreiber von Windenergieanlagen an Land sind seither verpflichtet, Gemeinden sowie die Einwohnerinnen und Einwohner in der Umgebung finanziell zu beteiligen.

Landesregierung modernisiert Brandschutz in M-V

Schwerin – Heute hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in erster Lesung den Gesetzentwurf für ein neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern beraten. Mit dem Gesetz will die Landesregierung den Brandschutz im Land grundlegend modernisieren. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung des Ehrenamts, klare Zuständigkeiten sowie mehr Flexibilität für Kommunen und Feuerwehren.

„Dieses Gesetz ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung für die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden, auf deren Engagement unser Brandschutz Tag für Tag beruht“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin und:

„Der Gesetzentwurf ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Wir haben die Feuerwehren von Beginn an intensiv eingebunden, weil sie am besten wissen, was im Einsatz funktioniert – und was nicht.“

Ein zentraler Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist der bessere Schutz der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen – organisatorisch, rechtlich und sozial. Gemeinden werden künftig ausdrücklich verpflichtet, eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Damit werden Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen festgelegt.

Die bisherige Feuerwehrsatzung wird zugleich inhaltlich neu gefasst und in eine Dienstordnung überführt, die sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbst geben können.

„So verbinden wir kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation der Feuerwehren. Rechtssicherheit ist gelebte Wertschätzung – unsere Feuerwehrangehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können“, betont Christian Pegel.

Das Gesetz setzt weiterhin klar auf Freiwilligkeit. Pflichtfeuerwehren sollen möglichst vermieden werden und nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen. „Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft zum Dienst gezwungen werden. Ziel ist es nicht, Freiwilligkeit zu ersetzen, sondern bestehende Freiwillige Feuerwehren gezielt zu stabilisieren, wenn sonst die Einsatzbereitschaft nicht mehr gewährleistet werden kann“, so der Minister.

Um ehrenamtliche Einsatzkräfte zu entlasten, sieht der Gesetzentwurf zusätzliche Gebührentatbestände für Einsätze vor, die keine klassischen Notlagen darstellen – etwa wiederholte Fehlalarme von Brandmeldeanlagen oder umgestürzte Bäume auf Privatgrundstücken ohne Gefahrenlage. „Unsere Feuerwehren sind ehrenamtlich für Notlagen, Brände, Unfälle und Lebensrettung aktiv, nicht als kostenfreie Dienstleister oder bei unzureichender Bereitschaft, beispielsweise installierte Brandmeldeanlagen regelmäßig warten zu lassen und technisch zuverlässig zu halten“, so der Minister. „Kernaufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung bleiben aber selbstverständlich kostenfrei – niemand muss für die Hilfe in der Not Rechnungen befürchten“, verdeutlicht Pegel.

„Wir schützen damit das Ehrenamt, indem wir es auf das konzentrieren, wofür es unverzichtbar ist – und lassen nicht zu, dass Ehrenamt überstrapaziert wird“, erklärt der Innenminister.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ausweitung des Unfallschutzes auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften sowie auf Kinder von Feuerwehrangehörigen.

Darüber hinaus stärkt der Gesetzentwurf die Rolle der Amtswehrführer und ermöglicht es Gemeinden und Ämtern, Aufgaben stärker zu bündeln – etwa bei Ausbildung, Organisation oder Technik. Gerade im ländlichen Raum soll dies die Schlagkraft und Verlässlichkeit der Feuerwehrstrukturen erhöhen. „Natürlich bleibt es dabei, dass jede Gemeinde ihre Feuerwehraufgaben wie bisher weiterhin selbst erledigen kann – mit der Gesetzesänderung wollen wir aber die Möglichkeit öffnen, auf Amtsebene Aufgaben gemeinsam wahrzunehmen“, stellt der Minister klar.

Um auch künftig bei Generationenwechseln in den Gerätehäusern ausreichend Feuerwehrkameradinnen und -kameraden mit Führerscheinen für die Feuerwehrfahrzeuge zu sichern, eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten zur Unterstützung der Fahrausbildung. Landkreise und kreisfreie Städte sollen künftig Feuerschutzsteuermittel nutzen können, um Fahrlehrer anzustellen und selbst die Führerscheinausbildung umzusetzen oder Rahmenverträge mit Fahrschulen abzuschließen.

Mit dem neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz werden die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufgestellt.

„Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit – und unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Tag und Nacht stehen die Kameradinnen und Kameraden bereit, oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit und in ihrer Freizeit. Dieses Engagement ist alles andere als selbstverständlich und verdient unseren größten Respekt und Dank – insbesondere verdienen die Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren, dass wir im Gesetz moderne und sie unterstützende Regeln bereitstellen“, unterstreicht Innenminister Christian Pegel.

Das Gesetz wird in den kommenden Wochen weiter im Landtag und seinen Ausschüssen beraten.

Land unterstützt Schülerinnen und Schüler

Oldenburg: Kinder und Jugendliche im Schulalltag unterstützen

Schwerin – Laut Veröffentlichung des Deutschen Schulbarometers der Robert Bosch Stiftung zeigen 25 Prozent der Kinder und Jugendlichen psychische Auffälligkeiten. Bildungsministerin Simone Oldenburg verweist in diesem Zusammenhang auf die in Mecklenburg-Vorpommern bereits umgesetzten Unterstützungsangebote: „Auch in unserem Bundesland beobachten wir vermehrt psychosomatische Symptome, Depressionen, Stress, Angst- und Erschöpfungszustände bei Schülerinnen und Schülern.

Daher haben wir ein Unterstützungssystem etabliert, um Kinder und Jugendliche in psychischen Notlagen zu helfen und zu begleiten. Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) berät Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Erziehungsberechtigte. Unter dem Leitgedanken ‚Zuhören – Beraten – Vermitteln‘ hat das Land die schulpsychologischen Angebote konzeptionell neu aufgestellt und mit zusätzlichen Stellen gestärkt.“

In jedem Staatlichen Schulamt gibt es ein mobiles Team mit je zwei Psychologinnen und Psychologen, das bei der Bewältigung von Krisen vor Ort einbezogen wird. Auf regionaler Ebene wurde das bestehende System durch 15 zusätzliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ergänzt, die direkt an ausgewählten Schulen tätig sind.

Dies betrifft vor allem Schulen mit Familienklassenzimmern oder Schulwerkstätten sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. „Durch das zusätzliche schulpsychologische Personal können wir Schülerinnen und Schüler dieser Schulen besser unterstützen“, so die Ministerin. Für die beruflichen Schulen wurde das Beratungsangebot durch zusätzliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die auf diesen Schulbereich spezialisiert sind, erweitert.

Überregional steht die Leitstelle des ZDS für Ratsuchende oder direkt und indirekt Betroffene zur Verfügung. Sie nimmt Anfragen von Schulen oder Erziehungsberechtigten sofort auf, stellt eine psychologische Erstversorgung sicher und vermittelt weiterführende Hilfen. Über dieses Angebot konnte bereits vielen Ratsuchenden geholfen werden. Allein im Schuljahr 2024/2025 gingen über 600 Anrufe in der Leitstelle des ZDS ein, jeweils etwa zur Hälfte durch Schulen und Erziehungsberechtigte. Für Schulleitungen und Lehrkräfte bietet der Bereich Organisationspsychologie des ZDS Coachings und Beratungen an, die bei der Bewältigung psychischer Belastungen helfen.

Zudem hat das Land eine Aufklärungskampagne zu den Themen psychische Belastungen und sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen gestartet. Dazu sind drei Broschüren erschienen, die Schülerinnen und Schüler informieren und Unterstützungsangebote aufzeigen.

  • Die Broschüre „Weitersagen ist kein Petzen!“ richtet sich an die Zielgruppe der Jahrgangsstufen 3 und 4 und vermittelt insbesondere die Kernbotschaft: „Manchmal darf man ein Geheimnis verraten und es ist trotzdem Freundschaft.“
  • Die Broschüre „Hilfe holen ist Freundschaft!“ richtet sich an die Zielgruppe ab Jahrgangsstufe 5 und vermittelt: „Vertrauensvoll Sorgen teilen!“.
  • Die Broschüre „Wie geht´s mir eigentlich? Psychische Gesundheit ist wichtig!“ sensibilisiert für psychische Belastungen, Depressionen und lebensmüde Gedanken (ab Jahrgangsstufe 5).

Alle Broschüren sind auf dem Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht:

https://www.bildung-mv.de/schule/zentraler-fachbereich-diagnostik-schulpsychologie-zds/.

Öffnungszeitenverordnung M-V

Jochen Schulte: „Geschäfte können an Ostern wie geplant öffnen.“

Schwerin – Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die geltende Öffnungszeitenverordnung für unwirksam erklärt. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen derzeit noch nicht vor.

Dazu erklärt Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Die Regelungen zur Sonntagsöffnung sind im Gesetzgebungsverfahren innerhalb der Landesregierung umfassend geprüft worden, auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Gerade vor diesem Hintergrund werden wir die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und anschließend sorgfältig auswerten.

Aus Respekt vor dem Gericht nehmen wir eine abschließende Bewertung erst auf dieser Grundlage vor. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung bleibt die geltende Öffnungszeitenverordnung weiterhin anwendbar. Vor diesem zeitlichen Hintergrund ist sichergestellt, dass die Geschäfte an den Osterfeiertagen wie geplant öffnen können. Die von vielen Unternehmen in unseren touristischen Regionen bereits fest eingeplante Öffnung ist nicht in Gefahr.“

Die Öffnungszeitenverordnung ermöglicht es Verkaufsstellen in touristisch geprägten Regionen, in bestimmten Zeiträumen im Jahr ausnahmsweise auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Am Karfreitag ist eine Öffnung ausgeschlossen. An den Osterfeiertagen sind Öffnungen im Rahmen der Verordnung möglich.

Schulte weiter: „Unser Ziel bleibt es, rechtssichere Lösungen zu schaffen, die den Unternehmen verlässliche und faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb – auch mit unseren Nachbarländern – bieten. Dabei orientieren wir uns an der Lebenswirklichkeit in einem touristisch geprägten Land.“

Bundesweiter Tag der Gesundheitsämter

Drese würdigt Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zieht Bilanz zu Modernisierungsprogramm

Schwerin – Anlässlich des morgigen bundesweiten Tages der Gesundheitsämter hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) für den Bevölkerungsschutz hervorgehoben. „Ob im Infektionsschutz, in der Prävention, bei Schuleingangsuntersuchungen oder mit Angeboten in der Gesundheitsberatung: Der ÖGD hat sich den Aufgaben verschrieben, die die Gesundheit der gesamten Bevölkerung in den Blick nehmen“, hob Drese hervor.

Dieses umfassende Aufgabengebiet ist in diesem Jahr auch der Impulsgeber für das Motto des Aktionstages, das „Vielfalt für die Gesundheit“ lautet. „Viele der Tätigkeiten unserer Gesundheitsämter laufen für die Bürgerinnen und Bürger eher im Verborgenen ab. Das kann die Trinkwasserüberprüfung sein, die Überwachung der Krankenhaus-, Umwelt- und Infektionshygiene oder die Gesundheitsberichterstattung. Dabei bieten unsere acht Gesundheitsämter mit ihren jeweils bis zu vier Außenstellen sowie unser Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) auch handfeste Hilfe und Unterstützung im Alltag“, erklärte die Ministerin.

Neben Beratungsangeboten zur Familienplanung, zu sexuell übertragbaren Krankheiten oder zur Zahngesundheit gebe es etwa die zahnärztlichen Gruppenprophylaxe, wie sie zum Beispiel in Kitas durchgeführt wird, sowie verschiedene Impfangebote. „Insgesamt 20.875 Impfungen, etwa gegen die Grippe, HPV oder Herpes Zoster wurden allein im vergangenen Jahr über die Gesundheitsämter verabreicht. Das sind rund 33 Prozent mehr, als noch 2023“, verdeutlichte Drese.

„Das zeigt aus meiner Sicht sehr eindrucksvoll, was unsere Gesundheitsämter leisten, unterstreicht aber auch, dass die Rolle des ÖGDs als dritte Säule des Gesundheitswesens weiter an Bedeutung zunimmt – auch fernab von Krisen wie Corona- und EHEC-Ausbrüchen“, so die Ministerin weiter. Mit einem mehrjährigem Modernisierungsprogramm habe das Land deshalb seit Oktober 2022 insbesondere die Digitalisierung im ÖGD vorangetrieben. Das Projekt wurde im Rahmen des bundesweiten Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst realisiert und durch Mittel der Europäischen Union in Höhe von insgesamt 6,39 Millionen Euro unterstützt.

„Eine Investition, die unseren Öffentlichen Gesundheitsdienst nachhaltig besser aufstellt“, zeigte sich Drese sicher. So seien unter anderem Investitionen in Hard- und Software getätigt und die Weichen für eine Anbindung der Gesundheitsämter sowie des LAGuS an die Telematikinfrastruktur gestellt worden. „Auf diesem Wege kann künftig eine sichere und direkte Kommunikation untereinander, aber auch zu Praxen und Krankenhäusern gewährleistet werden“, begrüßte die Ministerin. Erprobt wurde dieser Austausch etwa bei den Meldungen der kindlichen U-Untersuchungen.

„Damit nicht nur die Technik auf dem neusten Stand der Zeit ist, haben wir zudem in Personalfortbildung investiert, die Landarztquote auf den ÖGD ausgeweitet und erstmals sogar eine eigene Digitalisierungsstrategie erarbeitet, damit wir nach dem Ende dieses Modernisierungsprogrammes nicht stehen bleiben, sondern auch den Weg in die Zukunft schon einleiten“, bilanzierte Drese und dankte allen, die an diesem Prozess mitgewirkt haben.

Wer die Gesundheitsämter in MV nun besser kennenlernen möchte, hat morgen bereits die Chance dazu. In HagenowBergen auf Rügen und in Wismar öffnen die Gesundheitsämter zum Aktionstag ihre Türen und bieten ein spannendes Programm für Jung und Alt. Weitere Informationen finden Interessierte auf den Seiten der jeweiligen Landkreise.

Bürgerforum mit Minister Backhaus im Nationalparkamt

Schwerin – Im Rahmen des Saisonauftaktes im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft lädt das Nationalparkamt gemeinsam mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern zu einem Bürgerforum ein.

Die Veranstaltung findet am 25. März um 17:00 Uhr im Nationalparkamt Vorpommern in Born, Im Forst 5, 18375 Born a. Darß, statt. Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, ihre Fragen, Anregungen und Anliegen einzubringen und direkt mit Minister Dr. Till Backhaus ins Gespräch zu kommen.

Im Mittelpunkt stehen dabei Themen, die derzeit viele Menschen in der Region bewegen. Dazu gehört unter anderem der geplante Offshore-Windpark „Gennaker“, eines der größten Windenergieprojekte in der deutschen Ostsee, um die Entwicklung der Halbinsel Pütnitz bei Ribnitz-Damgarten, wo auf dem Gelände eines ehemaligen Militärflugplatzes ein großes touristisches Projekt entstehen soll, und den geplanten Bau eines Tourismuszentrums in Ahrenshoop.

„Der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft ist ein einzigartiger Naturraum und zugleich Lebens- und Arbeitsraum vieler Menschen. Mir ist wichtig, dass wir über aktuelle Entwicklungen offen sprechen und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen“, sagte Minister Backhaus im Vorfeld der Veranstaltung.

Das Bürgerforum ist Teil des Saisonauftaktes 2026 im Nationalparkamt Born, der bereits ab dem Nachmittag mit einem Tag der offenen Tür, Vorträgen, Führungen und Informationsangeboten der Nationalparkpartner beginnt. Besucherinnen und Besucher können sich über die Arbeit des Nationalparks informieren, an Führungen teilnehmen und mit Mitarbeitenden des Nationalparkamtes sowie Partnern aus der Region ins Gespräch kommen.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen und sich zu informieren.

Der Eintritt ist frei.

Begrenzung der Benzinpreise

Schwesig: Kartellrecht verschärfen, Spritpreisbremse auf den Weg bringen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute in der Aktuellen Stunde des Landtags für wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Benzinpreise ausgesprochen. Sie verstehe den Unmut der Bürgerinnen und Bürger, erklärte die Ministerpräsidentin. „Teure Kraftstoffe und unkalkulierbare Preissteigerungen sind in unserem Flächenland mit vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen und vielen Pendlerinnen und Pendlern eine besondere Belastung“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Die Konzerne dürfen nicht damit durchkommen, dass sie den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen. Die Preise müssen wieder runter.“

Die Vorschläge der Bundeswirtschaftsministerin, dass die Tankstellen die Preise nur einmal am Tag erhöhen dürfen, reiche bei weitem nicht aus. „Dann werden nämlich einmal am Tag die Preiserhöhungen sozusagen auf Vorrat gebündelt, und wieder sind die Autofahrerinnen und Autofahrer die Leidtragenden. Außerdem kommt es ja darauf an, dass die Preise wieder sinken. Aus meiner Sicht muss diese Preissteigerung kartellrechtlich untersagt und zurückgedrängt werden. Gleichzeitig brauchen wir eine wirksame Spritpreisbremse. Die Energiesteuern müssen abgesenkt und die Übergewinne der Mineralölkonzerne abgeschöpft werden“, so die Ministerpräsidentin. „Ich erwarte vom Bundeskanzler, dass er sich klar positioniert, wie und wie schnell die Preise wieder runter gehen.“

Gleichzeitig müsse daran gearbeitet werden, unabhängiger von Öl und Gas zu werden. „Wir wissen seit langem, dass die Versorgung mit Öl und Gas auf Dauer weder sicher noch preisgünstig ist. Deshalb stellen wir unsere Energieversorgung auf einen breiten Mix aus Wind- und Sonnenenergie, Biogas und Erdwärme um, ergänzt um das Gas und Öl, das wir noch brauchen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Campingtourismus: Neue Waldabstandsregelung zum Saisonstart

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt den Campingtourismus im Land. Mit einer Änderung der Waldabstandsverordnung schafft die Landesregierung neue Möglichkeiten, bestehende Campingplätze zu modernisieren und an aktuelle touristische Standards anzupassen. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat die entsprechende Änderungsverordnung am 12. März 2026 unterzeichnet. Sie soll zum 1. April 2026 – pünktlich zum Start der neuen Campingsaison – in Kraft treten.

„Camping gehört zu den erfolgreichsten touristischen Angeboten in Mecklenburg-Vorpommern. Viele Gäste schätzen besonders die naturnahen Plätze an Seen, Küsten und in unseren Wäldern. Deshalb ist es wichtig, dass Betreiber ihre Anlagen modernisieren und an die Erwartungen der Gäste anpassen können“, sagte Backhaus.

Mehr Möglichkeiten zur Modernisierung bestehender Campingplätze

Die Änderung der Waldabstandsverordnung ermöglicht künftig bauliche Anpassungen auf bestehenden Camping- und Wochenendplätzen, auch wenn der gesetzliche Waldabstand unterschritten wird. Das heißt, der gesetzliche Waldabstand von 30 Metern bleibt grundsätzlich bestehen. Neu ist, dass bei bestehenden Anlagen Ausnahmen zugelassen werden können, damit notwendige Modernisierungen auch innerhalb des Abstands möglich werden. Damit können unter Bestandsschutz stehende Anlagen an heutige Qualitätsanforderungen angepasst werden. Dazu gehören beispielsweise moderne Sanitäranlagen, barrierefreie Infrastruktur, energieeffiziente Gebäude oder zeitgemäße Serviceeinrichtungen.

Wenn eine Sanierung bestehender Anlagen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, können künftig auch Ersatzneubauten am gleichen Standort zugelassen werden. In Einzelfällen sind zudem nicht wesentliche Erweiterungen oder Verlagerungen innerhalb des bestehenden Platzgeländes möglich.

„Mit der neuen Regelung schaffen wir mehr Planungssicherheit für Betreiber. Sie können ihre Plätze weiterentwickeln und in Qualität investieren, ohne dass unnötige bürokratische Hürden Modernisierungen blockieren“, erklärte Backhaus.

Tourismus und Schutz des Waldes gemeinsam im Blick

Viele Campingplätze in Mecklenburg-Vorpommern liegen in unmittelbarer Nähe zu Waldflächen. Die neue Regelung erleichtert notwendige Anpassungen, ohne den Schutz des Waldes aus dem Blick zu verlieren.

„Unser Anspruch ist, Tourismusentwicklung und den Schutz des Waldes zusammenzudenken. Die neue Verordnung zeigt, dass beides möglich ist: attraktive Angebote für Gäste und gleichzeitig ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Wäldern“, sagte Backhaus.

Auch künftig gilt: Die Regelungen betreffen ausschließlich den Waldabstand bestehender Anlagen. Alle Vorhaben müssen weiterhin den bau- und naturschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Zudem bleiben die Verkehrssicherungspflichten und Schutzanforderungen für den Wald unverändert bestehen. Die Anpassungen schaffen somit mehr Flexibilität für Modernisierungen, ohne die grundlegenden Schutzprinzipien des Waldrechts aufzugeben.